Datum: 22.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2016
2 Errichtung eines Müllhauses sowie Einbau von 24 Vordächern für die WEG Eigentümergemeinschaft Johannes-Boos-Platz 1 - 5 auf der Fl.Nr. 39, Gemarkung Allershausen
3 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage durch Stefan Bredow-Endrejat und Meike Endrejat auf der Fl.Nr. 1318/14, Gemarkung Allershausen
4 Dachausbau in einem bestehenden Wohnhaus durch Isabella und Franz Sgoff auf der Fl.Nr. 549/1, Gemarkung Allershausen
5 Sanierung des Schuldaches (Bauteil D) sowie des Aula-Daches (Bauteil C); Vorstellung der Planung durch Herrn Toth vom Architekturbüro Wacker; Planungsauftrag für Bauteil C und Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der beiden Maßnahmen; Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 20.10.2015 (ö.T.)
6 Neue Ortsmitte - BA I "Glonnterrassen"; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Tiefbauarbeiten mit Wasser- und Betonbau
7 Neue Ortsmitte - BA I "Glonnterrassen"; Vergabe Steinmetzarbeiten Abbau Kriegerdenkmal
8 Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße"; Errichtung einer Wohnanlage "Betreutes Wohnen" auf Fl.Nr. 157 Gemarkung Allershausen an der Abt-Josef-Straße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Billigung des Bebauungsplanentwurfs; Hinweis auf TOP 12 der GR-Sitzung vom 21.07.2015
9 Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen
10 Anschaffung von Mobiliar (Stühle und Tische) für die Feuerwehr Allershausen; Auftragsvergabe
11 Zuschussantrag des Kath. Burschenvereins Allershausen e.V. zu den Kosten der Fahnenrestauration
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Errichtung eines Müllhauses sowie Einbau von 24 Vordächern für die WEG Eigentümergemeinschaft Johannes-Boos-Platz 1 - 5 auf der Fl.Nr. 39, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Planes Ortszentrum. Das Müllgebäude hat die Maße 6,68 m x 6,22 m. Eine genehmigungsfreie Errichtung ist durch die Überschreitung der 75 m³-Grenze nicht möglich. Die Nebenanlage liegt außerhalb des Baufensters. Die Errichtung erfolgt an gleicher Stelle, an der jetzt die Müllhäuschen stehen.
An einzelnen Balkonen werden bei 24 vorhandenen Balkonen Überdachungen angebracht. Balkonüberdachungen sind in Einzelfällen schon vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt.
Die Feuerwehrzufahrt im Bereich des zu errichtenden Müllgebäudes ist zu prüfen und sicher zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage durch Stefan Bredow-Endrejat und Meike Endrejat auf der Fl.Nr. 1318/14, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Glonnfeld. In der vergangenen Sitzung am 08.03.2016 wurde bereits für die andere Doppelhaushälfte (BV Jacobs) das Einvernehmen erteilt.
Folgende Festsetzungen sind vom Bauvorhaben berührt:

?        teilweise Überschreitung der Baugrenze (bedingt durch Situierung des Hauses) und Garagengebäude
?        Dachneigung 38 ° statt 27 °
?        Dachform Garage (Flachdach)

Die Doppelhaushälften werden profilgleich errichtet.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Dachneigung und Dachform werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Dachausbau in einem bestehenden Wohnhaus durch Isabella und Franz Sgoff auf der Fl.Nr. 549/1, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße.
Folgende Festsetzungen sind berührt:

?        Dachneigung (38 ° statt 32 °)
?        Überschreitung der Dachöffnungen (Dachgauben) in der Summe gegenüber der vorhandenen Gebäudelänge (länger als ¼)

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Schrödl regte an, evtl. die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Dachaufbauten anzupassen.

Der Aufwand ist nicht zwingend nötig, so der Vorsitzende, die Abweichungen können in der Regel über Befreiungen geregelt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Dachgauben und Dachneigung werden erteilt. Die notwendigen Stellplätze sind nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Sanierung des Schuldaches (Bauteil D) sowie des Aula-Daches (Bauteil C); Vorstellung der Planung durch Herrn Toth vom Architekturbüro Wacker; Planungsauftrag für Bauteil C und Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der beiden Maßnahmen; Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 20.10.2015 (ö.T.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 20.10.2015 hat der Gemeinderat die Sanierung des Flachdaches auf dem Gebäudeteil D, auf dem eine Fotovoltaikanlage errichtet werden soll, grundsätzlich beschlossen. Für Gebäudeteil C sollte geprüft werden, wie eine Sanierung möglich ist.
Herr Toth vom Architekturbüro Wacker stellt dazu die Planung und die Sanierungsmöglichkeiten vor. Die Vorschläge mit Kostenschätzung wurden als Tischvorlage verteilt.

Lt. Gemeinderatsbeschluss soll Gebäudeteil D ein Pultdach erhalten. Gleichwohl wurden die Alternativen Satteldach und Flachdach mit untersucht und die Kosten dazu ermittelt.

Auf Nachfrage von Herrn Kortus bestätigte Herr Toth, dass nur noch 2 RWA-Lichtkuppeln notwendig sind und die übrigen geschlossen werden können. Die Erneuerung der 8 Lichtkuppeln würde mit rund 28.000,00 € zu Buche schlagen. Die Gesamtkosten für die Variante 1 Pultdach (bei Schließung von 8 Lichtkuppeln) werden mit 204.000,00 € angenommen. Im Vergleich dazu die Kosten für Variante 2 Satteldach 211.500,00 € und Variante 3 Flachdach 220.000,00 €.

Der Gemeinderat kam zu der Auffassung, Gebäudeteil D wie schon beschlossen, mit einem Pultdach zu versehen (ohne Erneuerung der Lichtkuppeln).

Zu Bauteil C Aula stellte Herr Toth zwei Varianten vor. Bei Variante "Satteldach" werden 10 Lichtkuppeln über den WCs geschlossen. 10 Lichtkuppeln über der Aula müssen nach dem Brandschutzkonzept als sog. "RWA-Anlagen" erhalten bleiben. 24 weitere Lichtkuppeln könnten geschlossen werden. Die Erneuerung würde rund 84.000,00 € mehr kosten. Ohne Erneuerung der Lichtkuppeln hat das Arch.-Büro Kosten von 292.000,00 € ermittelt. Im Vergleich dazu liegen die Kosten bei der Sanierung des Flachdaches bei 415.000,00 €.
Bei allen genannten Kosten sind die Architektenleistungen und Nebenkosten nicht enthalten. Für Bauteil C ist noch zusätzlich eine statische Berechnung des aufzubringenden Dachstuhls erforderlich.

Diskussionsverlauf

Herr Mück fragte nach, ob nach dem Energienutzungskonzept die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Bauteil C vorgesehen ist.
Das ist nicht vorgesehen und wohl auch nicht wirtschaftlich, so 1. Bürgermeister Popp.

Herr Raith bat darum, die Möglichkeit einer Fotovoltaikanlage auf diesem Gebäude prüfen zu lassen. Die Prüfung sicherte der Vorsitzende zu.

Herr Zwingler regte an, die Traglast des Dachstuhls so auszulegen, dass ggf. später doch noch eine Fotovoltaikanlage errichtet werden kann. Die Mehrkosten dürften nicht erheblich sein.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Sanierung des Daches am Gebäudeteil D des Schulgebäudes nach Variante 1 mit einem Pultdach, wie Arch.-Büro Wacker vorgeschlagen zu. Die 8 Lichtkuppeln werden nicht erneuert. Lediglich 2 RWA-Lichtkuppeln bleiben erhalten. Die Kosten belaufen sich nach der Schätzung vom 22.03.2016 auf 204.000,00 € ohne Architektenleistungen und Nebenkosten.
Die Planungsgesellschaft Wacker wird mit der Ausschreibung der Maßnahme beauftragt. Die Arbeiten sollen spätestens in den Sommerferien ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Wacker Planungsgesellschaft. Nandlstadt, wird mit den Planungsleistungen und der Bauleitung für die Sanierung des Flachdaches auf dem Gebäudeteil C (Aula) der Schule mit einem Satteldach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Sanierung des Daches am Gebäudeteil C des Schulgebäudes (Aula) nach Variante 1 mit einem Satteldach, wie vom Arch.-Büro Wacker vorgeschlagen.

Bis auf die nach dem Brandschutzkonzept notwendigen 10 RWA-Lichtkuppeln werden alle anderen Lichtkuppeln geschlossen. Die Kosten werden vom Arch.-Büro Wacker mit 292.000,00 € ohne Architektenleistungen und Nebenkosten angegeben.
Die Planungsgesellschaft Wacker wird mit der Ausschreibung der Maßnahme beauftragt. Die Arbeiten sollen spätestens in den Sommerferien ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Neue Ortsmitte - BA I "Glonnterrassen"; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Tiefbauarbeiten mit Wasser- und Betonbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die Tiefbauarbeiten mit Wasser- und Betonbau für die Neue Ortsmitte, BA I "Glonnterrassen" wurden öffentlich ausgeschrieben. 17 Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert und 4 haben ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht:
1. Fa. Hagn Umwelttechnik, Olching        695.894,60 €
2. Fa. ….                957.650,20 €
3. Fa. ….                990.789,60 €
4. Teuerstnehmende Firma                1.282.886,22 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Hagn Umwelttechnik, Olching, mit einer Angebotssumme von 695.894,60 € abgegeben. Das Büro NRT schlägt vor, den Auftrag an diese Firma zu vergeben. Die Firma ist fachlich geeignet, den Auftrag auszuführen. Entsprechende Referenzen wurden eingeholt.
Der Kostenberechnung liegen Kosten von 947.686,25 € zugrunde.

Baubeginn soll nach den Ausführungen von Herrn Narr spätestens Mitte April sein. Die Vergabe von LOS 3 "Landschaftsbau" ist für Juni vorgesehen. Bis Ende November soll die Maßnahme komplett abgeschlossen sein.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Tiefbauarbeiten mit Wasser- und Betonbau für BA I "Glonnterrassen" der Neuen Ortsmitte wird an die Fa. Hagn Umwelttechnik, Olching als günstigstem Bieter  mit einer Angebotssumme von 695.894, 0 € lt. Angebot vom 14.03.2016 vergeben. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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7. Neue Ortsmitte - BA I "Glonnterrassen"; Vergabe Steinmetzarbeiten Abbau Kriegerdenkmal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das vorhandene Kriegerdenkmal soll im Rahmen der Baumaßnahme Glonnterrassen einen neuen Standort erhalten. Hierzu ist das Denkmal vor den Erdarbeiten abzubauen, im Bauhof zwischenzulagern und im Herbst am neuen Standort wieder aufzubauen.

Zur Ausführung der Steinmetzarbeiten am Kriegerdenkmal Allershausen wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Von 4 angeschriebenen Firmen wurden 2 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Technischen Bauamt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (vergleichbare Angebotssummen brutto):

       1. Fa. Manfred Kozel, Kirchdorf                    4.742,15 €
       2. Fa. …                                                    4.995,03 €

Beide Firmen haben ihre Preise auf Stundenbasis angeboten.
Beide Firmen haben lediglich den Abbau angeboten, da sie den Aufwand für den Aufbau erst nach dem Abbau abschätzen können. Das Technische Bauamt geht von einem Aufwand für den Aufbau von ca. 5.000,- € brutto aus.

Der Steinmetz und Bildhauermeister Manfred Kozel aus Kirchdorf hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Technische Bauamt schlägt vor, der Fa. Kozel den Auftrag zur Ausführung der Steinmetzarbeiten zu erteilen.

Beschluss

Der Steinmetz und Bildhauermeister Manfred Kozel aus Kirchdorf wird mit der Durchführung der Steinmetzarbeiten am Kriegerdenkmal Allershausen zum Preis von 4.742,15 € brutto entsprechend dem Angebot vom 14.07.2015 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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8. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße"; Errichtung einer Wohnanlage "Betreutes Wohnen" auf Fl.Nr. 157 Gemarkung Allershausen an der Abt-Josef-Straße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Billigung des Bebauungsplanentwurfs; Hinweis auf TOP 12 der GR-Sitzung vom 21.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

In der Sitzung am 21.07.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage "Betreutes Wohnen" zu schaffen.
Nach Einholung verschiedener Stellungnahmen und Gutachten wurde nunmehr der Planentwurf durch die Planungsgesellschaft Wacker erstellt. Dieser lag den Gemeinderatsmitgliedern vor und Geschäftsleiter Vachal gab dazu Erläuterungen, insbesondere zum geforderten Ausgleich des Retensionsraumverlustes. Es kann nunmehr die Billigung erfolgen.

Außerdem ist der Aufstellungsbeschluss Nr. 106 vom 21.07.2015 zu ändern, weil das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ausreichend und kein "vorhabenbezogener Bebauungsplan" nach " 12 BauGB erforderlich ist.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus bat darum, die Festsetzung, wonach Auffüllungen bis zu 1 m zulässig sein sollen, noch mal zu überprüfen.

Herr Raith wollte wissen, ob sich die geplante Tiefgarage ggf. auf die Grundwasserströmung auswirkt.
Dazu liegen keine Aussagen vor, so der Vorsitzende. Die Planungen wurden aber mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen.

Frau Gründel wandte sich gegen die beabsichtigte Bereitstellung des Ausgleichs für den Retensionsraumverlust durch die Gemeinde. Zudem ist das Projekt für sie nicht in Ordnung und sozialpolitisch nicht ausgereift. Viele Dinge in Bezug auf das Vorhaben sind nicht geklärt.

Herr Schrödl wies darauf hin, dass ein Ausgleich des Retensionsraumverlustes durch die Gemeinde Bezugsfällte schafft. Dem entgegnete der Vorsitzende, dass die Anlage im übergeordneten Interesse der Gemeinde liegt.

Beschluss 1

Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 157 Gemarkung Allershausen ist der Bebauungsplan "Ampertalstraße" zu ändern um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage "Betreutes Wohnen" zu schaffen. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Das Planverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung wird die Planungsgesellschaft Wacker mbH, Bahnhofstr. 3, Nandlstadt, nach den Plänen der Gröbenbach GmbH beauftragt. Der Antragsteller hat sämtliche Kosten zu tragen.

Der Beschluss-Nr. 106 vom 21.07.2015 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Billigung des Planentwurfs

Der Gemeinderat Allershausen billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" in der Fassung vom 22.03.2016.

Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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9. Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiw. Feuerwehr Allershausen am 11.03.2016 fanden u.a. auch Neuwahlen statt.

Wieder Gewählt wurden:
1. Kommandant:        Friedrich Moser, Feldweg 2, Unterkienberg, Allershausen
2. Kommandant:        Andreas Glück, Jobsterstr. 39, Allershausen

Die Gewählten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde in ihrem Amt zu bestätigen.

Beschluss 1

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG bestätigt der Gemeinderat Allershausen den in der Dienstversammlung am 11.03.2016 zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen gewählten Friedrich Moser, Feldweg 2, Unterkienberg, Allershausen.
Die erforderlichen Lehrgänge hat der Gewählte bereits nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG bestätigt der Gemeinderat Allershausen den in der Dienstversammlung am 11.03.2016 zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen Gewählten Andreas Glück, Jobsterstr. 39, Allershausen.

Die erforderlichen Lehrgänge hat der Gewählte bereits nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Glück war von der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen. Bürgermeister Popp nutzte die Gelegenheit, um allen Feuerwehren, insbesondere der FFW Allershausen (für über 150 Einsätze, davon rund 100 auf der A9) im Namen des Gemeinderats und der Gemeinde zu danken.

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10. Anschaffung von Mobiliar (Stühle und Tische) für die Feuerwehr Allershausen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Für den Schulungs- und Veranstaltungsraum im Feuerwehrhaus Allershausen sollen neue Tische und Stühle beschafft werden. Es geht dabei um die Anschaffung von 14 Klapptischen 2200 x 600 mm und 80 Stapelstühle. Dazu wurden zwei Angebote eingeholt.

Die Angebotssummen (brutto):
1. Fa. RM Büro+Objekteinrichtung, Landsham        12.576,16 €
2. Fa. …                                                13.461,40 €

Dazu kommt noch ein Stuhltransportkarren zum Preis von 192,07 € und ein Schreibtisch mit 419,12 € brutto. Der Schreibtisch wird nur von der Fa. RM angeboten, die bei den Tischen und Stühlen der günstigste Bieter ist. Der Gesamtauftrag beläuft sich auf brutto 13.187,35 €.

Von den Anschaffungskosten für die Tische und Stühle übernimmt die Feuerwehr einen Kostenanteil von 1/3 = 4.192,00 €.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinderatsmitglieder Schröfl und Mück sprachen sich eine Kostentragung von 100 % durch die Gemeinde ohne Beteiligung der Feuerwehr aus.

Dazu merkte Herr Kortus an, dass neben der Neumöblierung des Schulungsraumes auch noch Renovierungsarbeiten wie Fußbodenerneuerung etc. anstehen.

Dem entgegnete der Vorsitzende, dass die FFW Allershausen eine der ganz wenigen Feuerwehren im Landkreis ist, der von der Gemeinde die Einsatzkosten bis zu einer Deckelung von 10.000,-- €/Jahr direkt zu Gute kommen.

Herr Glück schlug vor, es sich bei der Kostenbeteiligung für die Neumöblierung zu belassen. Die Gemeinde sollte dann etwaige Renovierungskosten wie Fußbodenerneuerung etc. ganz übernehmen.

Beschluss

Die Fa. RM Büro+Objekteinrichtung, Landsham erhält den Auftrag zur Lieferung von 14 Klapptischen, 80 Stapelstühlen, 1 Stuhltransportkarren und 1 Schreibtisch entsprechend dem Angebot vom 09.03.2016 zum Preis von 13.187,35 € brutto.
Die Feuerwehr Allershausen übernimmt einen Kostenanteil von 4.192,00 € (= 1/3 der Kosten für Tische und Stühle).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag des Kath. Burschenvereins Allershausen e.V. zu den Kosten der Fahnenrestauration

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Der Kath. Burschenverein Allershausen e.V. stellt mit Schreiben vom 09.03.2016 den Antrag auf Bezuschussung der Kosten zur Restaurierung der Vereinsfahne aus dem Jahr 1925. Die Kosten belaufen sich lt. Rechnung der Kunststickerei Eibl GmbH auf 6.003,43 €.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2016 die einstimmige Beschlussempfehlung gefasst, zu den Kosten einen Zuschuss in Höhe von 30 % zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel wurden eingeplant.

Beschluss

Die Gemeinde gewährt dem Kath. Burschenverein Allershausen e.V. zu den Restaurierungskosten der Vere insfahne einen Zuschuss in Höhe von 1.801,00 € (= 30 % der Gesamtkosten).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2016 ö 12

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

?        Email vom 14.3.2016 von Herrn Promberger zu einer Anfrage bezüglich der Asphaltierungsarbeiten in der Auenstraße und Freisinger Straße

?        Broschüre "Strom aus erneuerbaren Energien 2016" wurde verteilt.


Herr Lerchl erkundigte sich, ob von Umbauarbeiten am Kuhstall auf dem Anwesen A. Sixt etwas bekannt ist und ob dazu eine Genehmigung vorliegt.

Herr Mück hat sich diesbezüglich bei Herr Goldbrunner im Bauamt erkundigt und die Auskunft erhalten, dass es sich um ein Freistellungsverfahren gehandelt hat.

1. Bürgermeister Popp sicherte die Überprüfung zu.

Herr Raith wies auf die maroden Begrenzungen entlang der Amper hin.

Die Erneuerung ist lt. 1. Bürgermeister Popp schon beauftragt.

Huber Christian bat darum, vor den Glascontainern bei der Johanniter-Station zu pflastern.

Datenstand vom 22.04.2016 11:32 Uhr