Datum: 10.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2016
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Boardinghauses mit 16 Apartments, einer Garage mit 16 Stellplätzen, Neubau einer Maschinenhalle, Abbruch einer bestehenden Maschinenhalle und von Fahrsilos durch Alfons Sixt auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Allerhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Dieser Bauantrag ersetzt den Antrag auf Errichtung von Studentenwohnungen aus dem Jahr 2015, da dieser aus
Hochwasserschutzgründen nicht genehmigungsfähig ist.
Im Erdgeschoss werden Garagen sowie eine landwirtschaftliche Halle errichtet.
Im Obergeschoss sind Apartments Nr. 1 bis 9 und im Dachgeschoss die Apartments Nr. 10 bis 16 geplant.
Für die vorgesehene Dachneigung ist eine Befreiung vom B-Plan nötig. Lt. B-Plan ist eine Dachneigung von 35° festgesetzt. Damit das neue Gebäude nicht höher als der Bestand wird, soll das neue Gebäude eine Dachneigung von nur 32° erhalten.
Die Firsthöhe des neuen Gebäudes beträgt 11,43 m.
Die vorliegende Planung wurde mit dem Landratsamt Freising abgestimmt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Dachneigung wird erteilt.
Die für dieses Vorhaben und das freigestellte Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind insgesamt nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Vergabe der Sanierung Sportgelände;
a) Vergabe Spritzbeschichtung an Rundlaufbahn und Basketballplatz
b) Vergabe Beregnungsanlagen bei den Rasenflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt
a) Vergabe Spritzbeschichtung an Rundlaufbahn und Basketballplatz
Für die erforderliche Sanierung der Rundlaufbahn („Tartanbahn“) und dem Basketballpatz wurden 3 Angebote eingeholt.
Alle drei zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden vom Technischen Bauamt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.
Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Angebotssummen brutto):
1. Fa. Drexler Sportanlagenbau & Service 40.205,68 €
2. Fa. … 41.753,24 €
3. Fa. … 43.233,29 €
Die Fa. Drexler Sportanlagenbau & Service, Eschlsaignerstr. 38 in 93474 Arrach, mit Zweigstelle in Schweitenkirchen, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Technische Bauamt schlägt vor, der Fa. Drexler den Auftrag zur Ausführung der Sanierung der Allwetterflächen in Höhe von 40.205,68 € brutto zu erteilen.
b) Vergabe Beregnungsanlagen bei den Rasenflächen
Für die erforderliche Sanierung der Beregnungsanlagen an den Rasensportflächen wurden von drei Firmen Angebote eingeholt.
Alle drei zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden vom Technischen Bauamt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.
Es wurden zwei verschiedene Systeme angeboten. Firmen, die den Hersteller „Perrot“ verbauen, können mit der vorhanden (hydraulischen) Steuerung nicht mehr arbeiten, weil Perrot die hydraulischen Regner nicht mehr herstellt. Daher müsste hierfür ein Graben zu allen Regnern gezogen und ein Steuerkabel verlegt werden.
Die Firmen, die den Hersteller „Toro“ verwenden, haben weiterhin hydraulische Regner im Sortiment, müssen jedoch die vorhandenen „Perrot“-Anschlüsse auf „Toro“ umbauen.
Eine Firma hat die Variante „Toro“, eine Firma die Variante „Perrot“ und die dritte Firma beide Varianten angeboten.
In die Angebotssummen wurden die jeweils erforderlichen Erdarbeiten mit eingerechnet.
Es ergibt sich für die Sanierung von Platz 1 (Stadion) folgender geprüfter Preisspiegel: (Angebotssummen brutto):
1. Fa. Thierfelder GmbH 8.493,15 €
2. Fa. … 10.917,06 €
3. Fa. … 20.970,18 €
4. Fa. … 24.617,53 €
(Nr. 3 und 4 beinhalten den Umbau auf elektrische Steuerung)
Die Fa. Thierfelder hat zusätzlich die gleiche Leistung für den Platz 2 (Trainingsplatz) sowie den erforderlichen Austausch der Gelenkstücke und erforderliche Reparaturen beim Platz 3 (Rundlaufbahn) mit angeboten. Die Gesamtangebotssumme um alle drei Plätze auf einen aktuellen, den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Stand zu bringen, liegt dann bei brutto 20.008,03 €
Die Fa. Thierfelder GmbH, Plattlingerstr. 64 in 94486 Osterhofen, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Technische Bauamt schlägt vor, der Fa. Thierfelder GmbH den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Held vertrat den Standpunkt, dass die Maßnahmen unter "Instandhaltung" und somit nach dem Pachtvertrag in die Zuständigkeit des TSV Allershausen fallen. Lediglich eine Bezuschussung nach den Sportförderrichtlinien käme in Betracht.
GL Vachal verwies auf den Pachtvertrag aus dem Jahr 1989, wonach für Instandhaltungsmaßnahmen wie von Herrn Held angeführt der TSV zuständig ist. Was aber "Instandhaltung" ist, ist im Vertrag nicht näher beschrieben. Die notwendigen Maßnahmen an der Tartanbahn, am Basketballfeld und der Beregnungsanlage übersteigen sicherlich die übliche Unterhaltung und sind unter Erneuerung einzuordnen.
Herr Mück regte an, den Pachtvertrag neu auszufertigen und die Zuständigkeiten klar festzulegen.
Die wäre letztlich auch sein Vorschlag gewesen, so Herr Vachal.
Beschluss 1
a) Vergabe Spritzbeschichtung an Rundlaufbahn und Basketballplatz
Die Fa. Drexler Sportanlagenbau & Service, Eschlsaignerstr. 38 in 93474 Arrach, mit Zweigstelle in Schweitenkirchen wird mit der Durchführung der Sanierung der Allwetterflächen in Höhe von 40.205,68 € brutto entsprechend ihrem Angebot beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Beschluss 2
b) Vergabe Beregnungsanlagen bei den Rasenflächen
Die Fa. Thierfelder GmbH, Plattlingerstr. 64 in 94486 Osterhofen wird mit der Durchführung der Sanierung der Beregnungsanlage für
(1) Platz 1 (Stadion) für 8.493,15 € brutto
(2) Platz 2 (Training) für 8.493,15 € brutto
(3) Platz 3 (Rundlaufbahn) für 3.022,92 € brutto
entsprechend ihrem Angebot beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
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4. Radweg Aiterbach-Schernbuch;
Zustimmung zum Nachtragsangebot der Fa. Strabag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Die Fa. Strabag AG hat für die Baumaßnahme Radweg Aiterbach-Schernbuch eine Nachtragsvereinbarung mit Mehrkosten in Höhe von 15.738,10 € vorgelegt.
Der Nachtrag beinhaltet die vom Staatlichen Bauamt Freising, Servicestelle München geänderten Asphaltschichten. Entgegen der Ausschreibung wurde die Einbaudicke für die Tragschichten von 7 cm auf 8 cm verstärkt. Die Asphaltdeckschicht wurde hingegen von 2,5 cm AC 5 auf 3 cm AC 8 geändert. In den Zufahrten wurde die Deckschicht von 4 cm auf 3 cm AC 8 geändert. Zudem fällt durch die geänderte Bauzeit (Bauzeitunterbrechung von Juli bis September 20
16 wg. Brückenbauarbeiten A9) eine zusätzliche Baustelleneinrichtung an.
Das Nachtragsangebot und die Preise wurden vom Ing.-Büro Dippold und Gerold geprüft. Das IB schlägt vor, der Nachtragsvereinbarung mit den festgestellten Preisen zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Nachtragsvereinbarung Nr. 1 der Fa. Strabag AG, Donaustaufer Str. 176, Regensburg für die Baumaßnahme Radweg Aiterbach-Schernbuch mit Mehrkosten von 15.738,10 € zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Errichtung von Streetsoccer-Courts - Antrag der CSU Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Der CSU-Ortsverband Allershausen beantragt, die Anschaffung und die Aufstellung von sog. "Street-Soccercourts" in den Ortsteilen Allershausen, Aiterbach, Leonhardsbuch und Tünzhausen. Die Anschaffungskosten für eine komplette Anlage auf Naturrasen werden im Antrag mit 9.300,00 € angegeben.
Als erster Standort werden noch für heuer eine Rasenfläche auf dem Volksfestplatz und die Freifläche oberhalb des Spielplatzes beim Dorfhaus in Aiterbach vorgeschlagen.
Beim Hersteller, der Fa. USP in Hennef wurden Angebote und weitere Informationen eingeholt (siehe Anhang). Die Fa. USP weist darauf hin, dass das System "SoccerGround Portable" nur für den kurzeitigen mobilen Einsatz gedacht ist, z.B. Straßen-/Stadtfeste, Kinder- und Jugendfeste udgl. Wenn das Spielfeld langfristig und dauerhaft installiert werden soll, wird ein Kunstrasenbelag empfohlen. Dieser besteht aus einer 2 cm dicken elastischen Unterschicht und dem Kunstrasen (LigaGrass), der mit Quarzsand beschwert und mit Gummigranulat aufgefüllt wird. Als Unterbau ist eine Schotterschicht bzw. eine ungebundene Tragschicht erforderlich. Um das Spielfeld herum werden üblicherweise Gehwegsteine mit einer Breite von 0,5 bis 1 m gesetzt. Das mobile System wird mit 10.829,00 € brutto angeboten. Der Kunstrasenbelag würde zusätzlich 7.797,00 € kosten.
Alternativ zum SoccerGround Portable käme u.U. das stationäre System SoccerGround Classic in Betracht. Dazu müssen allerdings Köcherfundamente errichtet werden. Ohne Unterbau und Fundamenterstellung betragen lt. Angebot die Kosten hierfür 21.265,30 € brutto.
Als Drittes wird das System SoccerGround Advanced angeboten, bei dem keine Bodenverankerungen benötigt werden. Dieses System ist wie der Classic eine stationäre Anlage. Die Kosten für die Anlage betragen lt. Angebot 15.172,50 € brutto incl. Montage. Für den benötigten Kunstrasen werden zwei Varianten ohne Verfüllung angeboten. Empfohlen wird wegen der starken Beanspruchung der hochwertigere Belag. Die Kosten hierfür liegen bei 12.623,51 € brutto. Die günstigere Ausführung würde 7.982,52 € kosten.
Bei Errichtung auf dem Festplatz ist zu berücksichtigen, dass die Fläche für das Volksfest zur Verfügung stehen muss. Damit scheidet eine stationäre Anlage aus. Auch der Kunstrasen mit Sand kommt damit nicht in Betracht. Bei Aufstellung auf Naturrasen ist zum einen der erhöhte Unterhalt (Mähen, Ausmähen der Spielfeldumrandung innen und außen) zu klären. Zum anderen ist damit zu rechnen, dass sich vor allem vor den Torräumen erfahrungsgemäß der Rasen sehr schnell abspielt.
Zur Entscheidungsfindung noch der Hinweis, dass sich in den Ortsteilen Aiterbach, Leonhardsbuch und Tünzhausen Bolzplätze befinden. Zahl der Kinder/Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren: Aiterbach 43, Leonhardsbuch 52 und Tünzhausen 34.
Diskussionsverlauf
Herr Schrödl modifizierte aufgrund der vorliegenden weiteren Informationen des Herstellers den CSU-Antrag dahingehend, dass als "Pilotanlage" ein System "SoccerGround Advanced" auf Naturrasen im westlichen Bereich des Festplatzes aufgestellt werden sollte. Auf den angebotenen Kunstrasenbelag sollte zunächst verzichtet werden. Nach entsprechender Erfahrung könne man auch in den Ortsteilen eine derartige Anlage errichten.
Herr Raith stellte die Frage, warum ein Streetsoccer-Platz notwendig sei, wo es doch schon ausreichend Bolzplätze gibt.
Herr Groszek erwiderte dazu, dass man auf dem kleineren Feld mit wenigen Fußballbegeisterten spielen kann.
Herr Gührs fand die Idee gut und plädierte für die Umsetzung.
Herr Huber regte an, in den Ortsteilen den Bedarf abzufragen.
Herr Dinkel wies darauf hin, dass dafür im Haushalt für dieses Jahr keine Mittel eingestellt sind.
Lt. GL Vachal stehen für Sportanlagen 90.000,00 € zur Verfügung. In der heutigen Sitzung wurden davon rund 60.000,00 € an Aufträgen vergeben. Es könnte die Skateranlage evtl. um ein Jahr verschoben werden, bzw. die Maßnahme als überplanmäßig beschlossen werden.
Herr Kortus bat vor Auftragserteilung um Klärung, wie lange ggf. die Anlage mit einem Kunstrasenbelag nachgerüstet werden kann.
Beschluss
Zum Antrag des CSU-Ortsverbandes vom 06.04.2016 beschließt der Gemeinderat den Kauf eines Streetsoccer-Courts, System SoccerGround Advanced ohne Kunstrasenbelag. Der Auftrag wird gemäß Angebot vom 02.05.2016 an die Fa. USP GmbH & Co. KG, Hennef/Sieg zum Preis von 15.172,50 € brutto inkl. Lieferung und Montage vergeben. Die Aufstellung des Kleinspielfeldes erfolgt auf dem Festplatz im Bereich der für den Bolzplatz im Westen vorgesehenen Fläche.
Bis zum Volksfest ist ein Alternativstandort in einem der Ortsteile vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
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6. Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für den Bauhof (Hausmeister) - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Im Zuge der Haushaltsberatungen für dieses Jahr wurde festgelegt, dass für den Hausmeister ein Elektrofahrzeug (Kastenwagen) angeschafft werden soll.
Derartige E-Fahrzeuge werden derzeit nur von Nissan und Peugeot hergestellt. Man hat die Möglichkeit genutzt, die Fahrzeuge beider Hersteller vor Ort eine Woche zu testen. Auch einige Gemeinderatsmitglieder besichtigten bzw. fuhren die Fahrzeuge. Es liegen für beide Fahrzeuge entsprechende Angebote vor (siehe beigefügte Übersicht).
In Abstimmung mit den Bauhofmitarbeitern wird vorgeschlagen, ein Fahrzeug des Herstellers Nissan, Typ e-NV200 Kasten, beim Autohaus Mükra Freising GmbH, Am Lohmühlbach 9, Freising zum Preis von 32.229,91 € brutto lt. Angebot zu kaufen.
Vor Auftragsvergabe wird noch geprüft, ob die Gemeinde die im Mai d.J. in Kraft tretende staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann.
Im Haushalt sind für die Anschaffung versehentlich
keine Mittel eingestellt worden. Die Anschaffungskosten sind daher als überplanmäßige Ausgaben zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den Bauhof (Hausmeister) ein Elektrofahrzeug, Fabrikat Nissan, Typ e-NV200 Kasten, beim Autohaus Mükra Freising GmbH, Am Lohmühlbach 9, Freising zum Preis von 32.229,91 € brutto lt. Angebot zu kaufen.
Die Anschaffungskosten werden bei Haushaltsstelle 771.93500 als überplanmäßige Ausgaben beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Anlieferung von Grüngut und Bauschutt auf dem Wertstoffhof - Verzicht auf Gebührenerhebung;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 63 der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 63 vom 28.04.2015 hat der Gemeinderat die kostenlose Anlieferung von Grüngut und Bauschutt aus den Privathaushalten am Wertstoffhof beschlossen. Diese Regelung wurde zunächst auf 1 Jahr befristet. Der Gemeinderat hat festzulegen, ob diese Regelung auf Dauer beibehalten wird.
Von Mai 2015 bis März 2016 sind Kosten in Höhe von 17.200,00 € angefallen. Hochgerechnet auf ein Jahr ergeben sich Kosten von 19.000,00 €. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen von 400,00 € gegenüber.
Diskussionsverlauf
Herr Huber bat um Prüfung, ob nicht eine getrennte Erfassung bzw. Anlieferung von Grüngut und Schnittgut erfolgen kann.
Herr Schrödl meinte, dass das angelieferte Grün- und Schnittgut von der Entsorgungsfirma verwertet wird. Unter Umständen könnte dafür vom Entsorger auch eine Vergütung bezahlt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Anlieferung von Grüngut und Bauschutt aus den Privathaushalten am Wertstoffhof auf Dauer kostenlos erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Antrag des AK Kultur zum Ankauf eines gebrauchten Eisbahn-Systems - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Auf Antrag des AK Kultur wurden Haushaltsmittel für die Anschaffung und den Betrieb eines Eisplatzes im Winter 2016/17 aufgenommen. Anschaffungskosten ca. 17.000,00 €, Betriebskosten ca. 10.000,00 €.
Nunmehr liegt ein konkretes Angebot der Fa. ClimateEnergy zum Erwerb eines gebrauchten Eisbahn-Systems mit Bande, Größe 10x30 m (= 300 m²) vor. Der Anschaffungspreis beträgt einschließlich Transport, Überprüfung und Reparatur der Eismatten brutto 9.781,80 €. Dazu ist noch der Kauf von 2.000 l Kühlmittel (einmalig) erforderlich. Die Kosten hierfür liegen bei brutto 4.284,00 €. Die Gesamtkosten von 14.065,80 € liegen somit um rund 3.000,00 unter dem Haushaltsansatz.
Der AK Kultur beantragt nunmehr, das angebotene Eisbahn-System zu erwerben.
Diskussionsverlauf
Herr Mück erkundigte sich nach der Nutzungsregelung und Herr Held wollte wissen, wer denn für die Wartung und den Unterhalt zuständig ist.
Dazu 2. Bürgermeister Vaas:
Es sollen feste Zeiten z.B. für die Schule und die Eisstockschützen vergeben werden, sowie Zeiten des freien Eislaufs festgelegt werden (analog Gemeinde Neufahrn). Evtl. könnten Bel
egungszeiten im Rathaus "gebucht" und reserviert werden.
Tägliche Kontrolle der Kühlaggregate etc. müsste durch einen Bauhofmitarbeiter erfolgen. Letztlich ist aber auch die Eigenverantwortung der Nutzer gefragt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des von der Fa. ClimateEnergy, Gartenstr. 12, Neufahrn, angebotenen gebrauchten EPDM Eisbahn Systems mit Bande (Größe 10x30 m) sowie von 2.000 l Kühlmittel zum Gesamtpreis von brutto 14.065,80 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Antrag der Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG, Allershausen, auf Erlaubnis zur Erweiterung der Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 165 vom 15.12.2015 wurde der Fa. Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG, Albert-Schweitzer-Str. 14, Allershausen, die Erlaubnis zur Verlegung einer Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße auf einer Länge von ca. 155 m erteilt.
Die Fa. Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG beabsichtigt nunmehr, die Fernwärmeleitung um 70 m bis zum Grundstück Kesselbodenstr. 9 zu verlängern. Dazu wird mit Schreiben vom 1.5.2016 die Erlaubnis zur Verlegung der Leitung im öffentlichen Straßengrund beantragt.
Diskussionsverlauf
Herr Schrödl regte im Hinblick auf den Ausbau der Kesselbodenstraße an, dass der Antragsteller evtl. weitere Ausbaupläne des Fernwärmenetzes vorlegen soll.
Frau Huber wies auf mögliche Setzungen des Leitungsgrabens hin und es erschien ihr der Einbau einer Tragdeckschicht nicht ausreichend.
GL Vachal schlug vor, es bei dem Einbau der Tragdeckschicht zu belassen und beim Ausbau der Kesselbodenstraße für den Bereich des Leitungsgrabens Verdichtungsproben (Lastplattenversuche) durchzuführen um nach dem Straßenbau Setzungen zu vermeiden. Die Kosten sind dem Antragsteller aufzuerlegen.
Beschluss
Die Gemeinde erteilt der Fa. Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG, Albert-Schweitzer-Str. 14, Allershausen, die Erlaubnis zur Verlegung (Verlängerung) der Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße bis zum Grundstück Kesselbodenstr. 9. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Gemeinde ein Bestandsplan vorzulegen. Der Aufgrabungsbereich ist mit einer Tragdeckschicht zu versehen. Beim Ausbau der Kesselbodenstraße sind für den Bereich des Leitungsgrabens Verdichtungsproben (Lastplattenversuche) durchzuführen,
um nach dem Straßenbau Setzungen zu vermeiden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Es ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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10. Sanierung der Flachdächer an der Schule - Gebäudeteil C und D;
Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 22.3.2016;
a) Information über mögliche Bezuschussung und ggf. Beschlussfassung zur zeitlichen Verschiebung der Baumaßnahme
b) Vergabe der Tragwerksplanung zur Flachdachsanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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Beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Bei der Regierung von Oberbayern wurde angefragt, ob es für die Sanierung der beiden Flachdächer am Schulgebäude staatliche Zuschüsse gibt.
Der zuständige Sachbearbeiter hat dazu nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen mitgeteilt, dass bei den angegebenen Baukosten von 496.000,00 € mit einem Zuschuss von rund 200.000,00 € zu rechnen ist (= ca. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten).
Allerdings kommt eine Bewilligung derzeit nicht in Betracht, weil die Maßnahme nicht im vergangenen Jahr zur Mitteleinplanung angemeldet worden ist. Es soll auf jeden Fall der Zuschussantrag gestellt werden. Sollten Maßnahmen bei anderen Gemeinden ausfallen, rücken Projekte nach. Auf jeden Fall erfolgt dann die Förderung im Jahr 2017.
Es wird daher vorgeschlagen, die Sanierung der Flachdächer auf das kommende Jahr zu verschieben um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Sollten in der Zwischenzeit Schäden an einem Dach auftreten, können diese mit geringem Aufwand beseitigt werden. Nachdem die Photovoltaikanlage damit auch erst ein Jahr später installiert werden kann, fällt der im Energienutzungskonzept ermittelte Ertrag von ca. 4.460,00 € aus. Durch den bisher nicht einkalkulierten Zuschuss verbleibt für die Gemeinde dennoch bei der Verschiebung ein dickes Plus.
Für die beschlossene Sanierung der Flachdächer an der Schule (Gebäudeteil C+D) ist zur Aufbringung der Dachstühle und der Photovoltaikanlage auf Bauteil D eine statische Berechnung erforderlich. Die Tragwerksplanung wird vom Büro Brandl+Eltschig, Freising mit 20.549,60 € netto angeboten. Grundlage ist § 52 HOAI, Honorarzone II Mitte.
Beschluss 1
a) Information über mögliche Bezuschussung und ggf. Beschlussfassung zur zeitlichen Verschiebung der Baumaßnahme
Um die
staatliche Förderung für die Sanierung der beiden Flachdächer an der Schule in Anspruch nehmen zu können, beschließt der Gemeinderat, die Maßnahme auf das Jahr 2017 zu verschieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Vergabe der Tragwerksplanung zur Flachdachsanierung
Für die beschlossene Sanierung der Flachdächer an der Schule (Gebäudeteil C+D) ist zur Aufbringung der Dachstühle und der Photovoltaikanlage auf Bauteil D eine statische Berechnung erforderlich. Die Tragwerksplanung wird vom Büro Brandl+Eltschig, Freising mit 20.549,60 € netto angeboten. Grundlage ist § 52 HOAI, Honorarzone II Mitte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.05.2016
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ö
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11 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Vaas gab bekannt:
? Dankschreiben des Kreisbildungswerks Freising für den Zuschuss 2016
? Einladung Kath. Pfarramt Allershausen zur Fronleichnamsprozession am 26. Mai
? Abrechnung Bayernwerk AG - Konzessionsabgabe 2015 - rund 7.550,00 € weniger als im Vorjahr
? Aufsatz von Dr. Dirnberger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BayGT zur Neuregelung der Straßenausbaubeiträge
? Flughafen-Sonderanalyse für Allershausen - soll allen Gemeinderatsmitgliedern per Mail zur Verfügung gestellt werden
Herr Raith rief zum fleißigen Mitmachen beim Stadtradeln auf.
Frau Huber fragte ab, ob Interesse besteht, mit dem Landschaftspflegeverband gemeindliche Ausgleichs- und Ökoflächen zu besichtigen. Nach der Zustimmung aus dem Gremium vereinbart Frau Huber
Terminvorschläge.
Herr Held wies auf Biberschäden im Glonnfeldpark hin. Der noch vorhandene Baumbestand sollte durch Maschendraht geschützt werden.
Dazu ergänzte Herr Zwingler, dass unbedingt Fotos gemacht und die Schäden an das Landratsamt gemeldet werden sollten.
Datenstand vom 13.06.2016 08:41 Uhr