Datum: 02.08.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.07.2016
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus durch Michele und Benedikt Mrazek auf der Fl.Nr. 602/2, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße. Mit der Maßnahme wird ein Anbau mit einer Grundfläche von 8,96 m x 8,40 m geschaffen. Die Abstandsflächen für den Anbau liegen auf dem eigenen Baugrundstück. Es sind Befreiungen für das fehlende Baufenster und Dachform beantragt.
Es sind lt. vorliegenden Bauunterlagen zwei Wohnungen vorgesehen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachform werden erteilt. Es sind zwei Wohneinheiten zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Popp war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Den Vorsitz zu diesem TOP führte 2. Bürgermeister Vaas.
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3. Einhausung der Rampe vor Achse A ab Isotainerwaschplatz bis Achse 5a durch die Akkumula Immobilien GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 1219, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag ist als sog. Freisteller bei der Gemeinde eingereicht worden. Das Gebäude ist jedoch nach der Klassifizierung ein Sonderbau. Der Bauantrag wird deshalb im Genehmigungsverfahren behandelt.
Die Einhausung der Anfahrrampen erfolgt auf der nördlichen Gebäudeseite (gegenüber Parkplatz Disco).
Mit der Einhausung auf einer Länge von 33,35 m soll ein bisher großer Wärmeverlust ausgeglichen werden. Die Dämmung erfolgt mit Dämmpaneelen und wärmegedämmter Drehtüren
. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kammerfeld Süd sind eingehalten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte (1 WE) mit Garagen (DHH Ost) durch Alfred Niessl auf der Fl.Nr. 184/3, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonntalstraße. Folgende Festsetzungen sind durch den Bau berührt:
1. Überschreitung der Baugrenzen im Bereich des Wohnhauses
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Aufgrund der inzwischen vorgenommenen Grundstückseinteilung in zwei gleichgroße Grundstücke (je 520 m2) ergibt sich eine gedrehte Gebäudestellung, die dazu führt, dass an der Nord- und Südseite des Wohnhauses eine Überschreitung der Baugrenze stattfindet. Des Weiteren sind die seitlich geplanten Garagengebäude außerhalb der dafür vorgesehenen Baugrenzen im Westen bzw. Osten vorgesehen.
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2. Überbaubare Fläche/ GRZ inkl. Versiegelung = 439 m2/ 0,42
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Die Nachbarbebauung It. Bebauungsplan läss
t durchwegs eine dichtere Bebauung zu (Flur-Nr. 176 = 0,45 + 50% Versiegelung; Flur-Nr. 184/1 = 0,38 +50 % Versiegelung, Flur-Nr. 183 = 0,42 + 50 % Versiegelung). Laut Richtlinie der Landesplanung ist eine Nachverdichtung in bestehenden Baugebieten anzustreben, um Neuausweisungen von Baugebieten zu minimieren.
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3. Höhe EG - Fußbodenoberkante = max. 0,52 m über angrenzende Straßenoberkante
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Das Baugrundstück liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Glonn. Die Vorgabe des WWA München (Hochwasserschutz) sieht eine Fußbodenoberkante EG für das Wohnhaus von mind. 442,36m ü. N.N. vor. Dies bedeutet, dass das geplante Erdgeschoss max. 0,52 m über der Straßenoberkante liegt.
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4. Dachneigung Wohnhaus = 22°
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Die flachere Dachneigung des Wohngebäudes fügt sich gut in die E+D-Umgebung ein und lässt den geplanten Baukörper nicht so massiv in Erscheinung treten.
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5. Dachneigung Garagengebäude = 18°
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Die flachere Dachneigung der Garagengebäude trägt zur Unterordnung gegenüber dem Wohngebäude positiv bei.
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Für die einzelnen Befreiungen liegen bereits Bezugsfälle vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und werden somit erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte (1 WE - DHH West) durch Josef Niessl auf der Fl.Nr. 184, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonntalstraße. Folgende Festsetzungen sind durch den Bau berührt:
1. Überschreitung der Baugrenzen im Bereich des Wohnhauses
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Aufgrund der inzwischen vorgenommenen Grundstückseinteilung in zwei gleichgroße Grundstücke (je 520 m2) ergibt sich eine gedrehte Gebäudestellung, die dazu führt, dass an der Nord- und Südseite des Wohnhauses eine Überschreitung der Baugrenze stattfindet. Des Weiteren sind die seitlich geplanten Garagengebäude außerhalb der dafür vorgesehenen Baugrenzen im Westen bzw. Osten vorgesehen.
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2. Überbaubare Fläche/ GRZ inkl. Versiegelung = 439 m2/ 0,42
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Die Nachbarbebauung It. Bebauungsplan lässt durchwegs eine dichtere Bebauung zu (Flur-Nr. 176 = 0,45 + 50 % Versiegelung; Flur-Nr. 184/1 = 0,38 + 50 % Versiegelung, Flur-Nr. 183 = 0,42 + 50 % Versiegelung). Laut Richtlinie der Landesplanung ist eine Nachverdichtung in bestehenden Baugebieten anzustreben, um Neuausweisungen von baugebieten zu minimieren.
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3. Höhe EG - Fußbodenoberkante = max. 0,52 m über angrenzender Straßenoberkante
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Das Baugrundstück liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Glonn. Die Vorgabe des WWA München (Hochwasserschutz) sieht eine Fußbodenoberkante EG für das Wohnhaus von mind. 442,36m ü. N.N. vor. Dies bedeutet, dass das geplante Erdgeschoss max. 0,52 m über der Straßenoberkante liegt.
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4. Dachneigung Wohnhaus = 22°
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Die flachere Dachneigung des Wohngebäudes fügt sich gut in die E+D-Umgebung ein und lässt den geplanten Baukörper nicht so massiv in Erscheinung treten.
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5. Dachneigung Garagengebäude = 18°
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Die flachere Dachneigung der Garagengebäude trägt zur Unterordnung gegenüber dem Wohngebäude positiv bei.
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Für die einzelnen Befreiungen liegen Bezugsfälle vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Neue Ortsmitte Allershausen;
BA I Aufweitung der Glonn;
Auftragsvergabe zur Durchführung der Landschaftsbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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6 |
Sachverhalt
Für die "Neue Ortsmitte Allershausen" wurden die Landschaftsbauarbeiten für den BA I "Glonnaufweitung" durch das Ing.-Büro NRT öffentlich ausgeschrieben. 12 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. 3 Angebote wurden abgegeben.
Angebotsübersicht:
1. Fa. Majuntke 862.836,29 €
2. Fa. 1.125.554,72 €
3. Fa. 1.308.649,69 €
Günstiger Bieter ist die Fa. Majuntke, mit einer Angebotssumme von 862.836,29 €. Die Gesamtsumme der Hauptangebote von Fa. Wurzer, Fa. Hagn und Fa. Majuntke beträgt 1.611.342,58 € Die Kostenberechnung weist für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 1.507.152,26 € brutto auf. Die Mehrkosten von ca. 104.200,00 € resultieren aus der Erweiterung der Bearbeitungsfläche um die südlich der Münchener Straße liegende Bushaltestelle und zusätzliche Ausstattungen wie Spielgeräte, Fahrradüberdachung, Bushaltestellenüberdachung (Südseite).
Vom Planungsbüro NRT wird vorgeschlagen, die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Fa. Majuntke zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Den Gemeinderatsmitgliedern ist ein Ausführungsplan zur Verfügung zu stellen, aus dem die wichtigsten Ausstattungsgegenstände und Einrichtungen zu ersehen sind.
Herr Dreibholz wird der Verwaltung den Plan zukommen lassen.
Beschluss
Der Auftrag zur Durchführung der Landschaftsbauarbeiten zum Bauvorhaben "Neue Ortsmitte Allershausen- Aufweitung der Glonn" wird an die Fa. Majuntke GmbH und Co KG aus Mainburg zum Preis von 862.836,29 € lt. Angebot vom 13.07.2016 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Radweg Aiterbach-Schernbuch;
Auftragsvergabe zur Errichtung der Leit- und Schutzeinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Für die Leit- und Schutzeinrichtungen entlang des Geh- und Radweges Aiterbach-Schernbuch im Bereich der Autobahnrücke wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung drei Angebote abgegeben. Nach wirtschaftlicher Prüfung fiel auf, dass die Position 01.03.0002 - kraftschlüssiger Anschluss BestConnect an die Widerlager des Unterführungsbauwerks um ca. 30.000,00 € brutto über dem dafür angesetzten Preis lag, da die dafür vorgesehene Leistungsbeschreibung über dem erforderlichen Standard gelegen war. Nach nochmaliger Rücksprache mit der Straßenmeisterei Freising wurde diese Position neu ausgeschrieben und an die Bieter zur Kalkulation neu versandt.
Dazu kommt, dass das als Eventualposition ausgeschriebene Gewerk für die Errichtung von Streifenfundamenten in die Wertung mit aufzunehmen ist, als diese Leistungen als Nachtrag zu beauftragen.
Nach Prüfung der Angebote ergeben sich folgende Brutto-Angebotssummen für die Leit- und Schutzeinrichtungen einschließlich der Streifenfundamente:
1. Fa. Strabag, Regensburg 108.998,29 €
2. ….. 110.029,78 €
3. ….. 131.382,55 €
Unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen ergab sich als günstigstes Angebot das der Fa. Strabag mit einem Angebotspreis von 108.998,29 € brutto. Das IB Dippold und Gerold schlägt vor, den Auftrag die Fa. Strabag AG zu vergeben.
In der Ausschreibung sind Leistungen aufgenommen worden, die der Kostenberechnung in Höhe von 95.000,00 € brutto entsprechen. Demnach liegt das Angebot der Fa. Strabag um ca. 15 % bzw. 14.000,00 € brutto über der Kostenberechnung.
Bei der Regierung von Oberbayern wurde Antrag auf Nachförderung der Mehrkosten gestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Glück wies darauf hin, dass beim Einbau der Schutzeinrichtungen auf die ungehinderte Benutzbarkeit der Notzufahrt auf die Autobahn für die Feuerwehr geachtet wird.
Beschluss
Die Fa. Strabag AG, Direktion Bayern Nord, Donaustaufer Str. 176, Regensburg,
wird mit der Errichtung der Leit- und Schutzeinrichtungen entlang des Geh- und Radweges Aiterbach-Schernbuch im Bereich der Autobahnrücke einschließlich der Streifenfundamente zum Preis von 108.998,29 € brutto beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Breitbanderschließung der Gemeinde Allershausen;
Festlegung der auszubauenden Bereiche für die Ausschreibung;
Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 19.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
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ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 08.03.2016 wurde der weitere Ausbau zur Breitbandversorgung grundsätzlich beschlossen. Die Eigentümer der in Frage kommenden Einzelanwesen wurden hinsichtlich eines Bedarfs abgefragt.
Die Eigentümer der Einzelanwesen Zieglerhof (Deckungslücke 50.300 €) und Isar-Amperwerk (Deckungslücke 38.200 €) sehen keine Notwendigkeit einer Leistungserhöhung bzw. haben sich nicht dazu geäußert. Für den Zwinglerhof (Deckungslücke 31.600 €) wurde ein Ausbau beantragt.
Zudem hat sich für den Gewerbebetrieb im äußersten Süden von Leonhardsbuch (Dorfstr. 1) eine Unterversorgung herausgestellt. Für einen Ausbau mit Glasfaser ergibt sich hier eine Deckungslücke von ca. 24.000 €.
Somit kommt für den Breitbandausbau nun Variante 3 (ohne Einsiedler) der Berechnung der Fa. Corwese vom 01.02.2016 zum Tragen (Deckungslücke 689.550 €). Über den darüber hinaus gehenden Ausbau des Zwinglerhofes und der Dorfstr. 1 ist zu entscheiden.
Herr Zwingler verzichtet angesichts der hohen Investitionskosten auf einen Ausbau zu seinem Anwesen. Für den Anschluss des neu entstehenden Gewerbebetriebs "Am Ziegelwerk" ist mit Mehrkosten von ca. 3.000,00 für den Anschluss von der Dorfstraße aus zu rechnen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einem Breitbandausbau nach Variante 3 (ohne Einsiedler) der Berechnung der Fa. Corwese vom 1.2.2016 mit einer Deckungslücke von 689.550,00 € zu. Dazu ist die Breitbandversorgung der Dorfstr. 1 in Leonhardsbuch mit Mehrkosten von ca. 27.000,00 € aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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02.08.2016
|
ö
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9 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Popp gab bekannt:
? Nach Auskunft der Versicherungskammer Bayern
gibt es keine Möglichkeit sich gegen Eigenschäden bei Grundstücksaltlasten zu versichern. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung erstreckt sich im bedingungsmäßigen Umfang auf das gesetzliche Haftpflichtversicherungswagnis der Gemeinde aus der kommunalen Aufgabenerfüllung (Drittschaden).
? Einladung zum Gemeindeturnier der Stockschützen am Freitag, 2. September. Für den Gemeinderat nehmen teil: 2. Bürgermeister Vaas und die Gemeinderatsmitglieder Gührs, Gründel und Zandt.
Herr Lerchl fragte bezüglich einer Pension "Kastanienhof" im Gewerbegebiet Kammerfeld (Kammerfeldstraße 2) nach. Ist die Nutzung mit 15 Zimmern genehmigt, wollte er wissen.
Die Nutzung ist im Gewerbegebiet nicht zulässig und auch nicht genehmigt. Das Landratsamt wird aufgefordert, eine Überprüfung vorzunehmen, so 1. Bürgermeister Popp.
Gleiches gilt für die Nutzung des hinteren Gebäudes auf dem Grundstück der Fa. Allnet. Außerdem ist zu prüfen, ob für dieses Gebäude ein Kanal- und Wasseranschluss besteht.
Herr Raith wies auf die maroden Holzplanken beim Winkler-Steg hin.
Der Bauhof ist bereits dabei diese zu erneuern, so der 1. Bürgermeister.
Herr Kortus brachte seine früheren Anfragen bezüglich der niedergefahrenen Randsteine am Kreisel in Oberallershausen hin.
Außerdem sollte in einer nächsten Sitzungen das Thema Radweg Jobsterstraße" im Gemeinderat behandelt werden. Die sicherte der Vorsitzende zu.
Herr Glück erkundigte sich nach dem Stand der Ausschreibung für das Feuerwehrfahrzeug.
Dazu Herr Vachal: Nach Abstimmung mit der Stadt Waldmünchen und der VOB-Stelle bei der Regierung von Oberbayern wird er in den nächsten Wochen die Ausschreibung veranlassen.
2. Bürgermeister Vaas informierte, dass die Eislaufbahn heute geliefert worden ist.
Datenstand vom 08.09.2016 11:21 Uhr