Datum: 06.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.08.2016
2 Umbau eines Einfamilienwohnhauses, Wintergarten, Dachgauben und Carport durch Roy und Christine Ummenhofer auf der Fl.Nr. 2360/5, Gemarkung Allershausen
3 Umbau eines Dreifamilienwohnhauses in ein Vierfamilienwohnhauses, Anbau eines Treppenhauses durch Melanie Meyer, Tünzhausen
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes mit 18 Werkswohnungen für Auszubildende und Nachwuchskräfte durch Johann Weber auf der FlNr. 453, Gemarkung Tünzhausen (Göttschlag)
5 Sanierung der Wasserleitung im Kohlstattweg und Amselweg; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe; Hinweis auf TOP 6 der Sitzung vom 19.7.2016
6 Bebauungsplan Gewerbepark Kranzberg BA III und 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kranzberg; Stellungnahme zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
7 Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach; Antrag Gertraud Huber; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 09.06.2015
8 Antrag auf Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Leonhardsbuch durch die Gemeinderatsmitglieder Max Raith, Christian Huber und Sepp Lerchl
9 Freiwillige Förderung der Kinderstube Fridoline; Antrag des Kinder-, Mütter- und Familienzentrums e.V. auf Förderung der "tatsächlichen Kinder" für das Betreuungsjahr 2015/16 und Aufhebung der Deckelung der förderfähigen Plätze; Hinweis auf Beschluss-Nr. 25 vom 7.2.2006
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.08.2016 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Umbau eines Einfamilienwohnhauses, Wintergarten, Dachgauben und Carport durch Roy und Christine Ummenhofer auf der Fl.Nr. 2360/5, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben (Altbestand) befindet sich im Ortsteil Laimbach. Mit der Baumaßnahme soll durch einen Anbau eines Wintergartens, einer Dachgaube sowie eines Carports die Wohnqualität gesteigert werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Umbau eines Dreifamilienwohnhauses in ein Vierfamilienwohnhauses, Anbau eines Treppenhauses durch Melanie Meyer, Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Mit der Baumaßnahme wird im Dachgeschoss eine zusätzliche Wohneinheit errichtet. Mit dem Treppenhaus ist die zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss erreichbar. Am Bestand des bestehenden Wohnhauses wird keine Veränderung vorgenommen. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes mit 18 Werkswohnungen für Auszubildende und Nachwuchskräfte durch Johann Weber auf der FlNr. 453, Gemarkung Tünzhausen (Göttschlag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich in Göttschlag. Der Bereich Göttschlag ist durch eine Einbeziehungssatzung dem Innenbereich gleichgestellt.
Der Baukörper hat die Maße 29,98 m x 13,74 m und hat Erdgeschoss und Obergeschoss. Als Dachform wurde ein Flachdach gewählt.
Das Gebäude beinhaltet 18 Singlewohnungen mit einfacher Ausstattung. Die Fassade wird mit Faserzementplatten verkleidet. Farbgebung nach Wahl. Es ist nicht als Boardinghaus oder Hotel geplant, sondern als reine Wohnnutzung mit mittelfristigen Mietverhältnissen. Nach Auffassung der Verwaltung und des Landratsamtes Freising fügt sich das Gebäude mit seiner Kubatur und Gestaltung nicht in die nähere Umgebung ein. Das Gebäude liegt im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper und ist damit nicht zulässig.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl verwies auf die akute Wohnungsnot und plädierte für eine Genehmigung des Vorhabens.

Die Gemeinderatsmitglieder Dinkel, Kopp und Gründel sowie 2. Bürgermeister Vaas vertraten die Ansicht, dass dieser Gebäudekomplex nicht in den dörflich geprägten Ortsteil Göttschlag passt. Auch Gemeinderatsmitglied Schrödl äußerte Bedenken.

Herr Held wollte wissen, inwieweit das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Amper verbindlich ist. Bei entsprechendem Ausgleich des verloren gehenden Rückhalteraumes müsste doch das Vorhaben zulässig sein.
1. Bürgermeister bestätigte, dass auch das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet uneingeschränkt verbindlich ist. Einem Ausgleich des Retentionsraumverlustes müssen Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt im Wasserrechtsverfahren zustimmen.

Herr Schrödl und Herr Schuhbauer sahen die Errichtung der Wohnungen grundsätzlich positiv, allerdings nicht die vorgesehene Gebäudekubatur mit dem Pultdach. Evtl. könne man ja die Wohnungen auf mehrere Gebäudekomplexe aufteilen.

Dazu meinte 1. Bürgermeister Popp, dass der Antragsteller am besten mit dem Landratsamt Freising als Genehmigungsbehörde abstimmen soll, welche Bebauung ggf. in Göttschlag möglich ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich Maß der Bebauung nicht in die nähere umliegende Bebauung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

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5. Sanierung der Wasserleitung im Kohlstattweg und Amselweg; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe; Hinweis auf TOP 6 der Sitzung vom 19.7.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Die Arbeiten zur Sanierung der Wasserleitung im Kohlstattweg und Amselweg einschließlich Wiederherstellung der Fahrbahndecke wurden öffentlich ausgeschrieben. Sechs Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der Vergabevorschlag mit Preisspielgel liegt den Gemeinderatsmitgliedern als Tischvorlage vor.

Günstigster Bieter ist nach Prüfung der Angebote die Fa. Wadle Bau, Altheim, mit einer Angebotssumme von 211.394,19 €. Das Angebot liegt geringfügig um 2 % über der Kostenberechnung.

Das IB Schönenberg+Partner schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Wadle Bau zu vergeben.

Beschluss

Mit den Arbeiten zur Sanierung der Wasserleitung im Kohlstattweg und Amselweg einschließlich der Wiederherstellung der Fahrbahndecke wird die Fa. Wadle Bau, Altheim, zum Preis von 211.394,10 € brutto lt. Angebot vom 30.08.2016 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Gewerbepark Kranzberg BA III und 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kranzberg; Stellungnahme zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Kranzberg beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbeparks an der Flurstraße zu schaffen. Damit soll das bereits vorhandene Gewerbegebiet in einem dritten Bauabschnitt vergrößert werden, um für ortsansässige Unternehmen zusätzliche Entwicklungsflächen zu schaffen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Erschließung wird über einen Anschluss an die Flurstraße und einer davon abzweigenden, noch nicht ausgebauten Zuwegung, die bereits im zweiten BA ausgewiesen wurde, sichergestellt. Diese Zuwegung wird entsprechend den Erfordernissen zur Erschließungsstraße ausgebaut und sichert somit die notwendige verkehrstechnische Anbindung.

Beschluss

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Kranzberg BA III" und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranzberg werden keine Bedenken und Anregungen vorgeb racht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach; Antrag Gertraud Huber; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 09.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Frau Gertraud Huber, Freisinger Str. 18, 85391 Allershausen, beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach, ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 161 vom 28.10.2014 zu einem entsprechenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 19.12.2014 hat das Landratsamt Freising mitgeteilt, dass eine Genehmigung nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage (Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB) nicht möglich ist. Mit dem Erlass einer Einbeziehungssatzung könnte durch die Gemeinde eine neue Rechtslage geschaffen werden.

Frau Huber beantragt nunmehr den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ihr Grundstück Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung Ihres Bauvorhabens zu schaffen.

In der Sitzung am 9.6.2015 hat der Gemeinderat den Antrag zunächst zurück gestellt. Es sollte geklärt werden, ob nicht ein größerer Umgriff durch einen Bebauungsplan überplant werden sollte. Das Landratsamt Freising rät von einer solchen Planung ab. Mit den evtl. betroffenen Grundeigentümern wurde daher noch nicht gesprochen.
Bei einer Reduzierung der Einbeziehungsfläche (siehe Lageplan) könnte entlang der Straße nach Unterkienberg immer noch eine Grundabtretung für die Anlegung eines Radweges erfolgen, wie sie in der Sitzung am 9.6.15 von den Gemeinderatsmitgliedern Kreß und Schuhbauer angeregt worden ist.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Schrödl war der Meinung, dass für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte.

Herr Held forderte, in der Satzung Festsetzungen hinsichtlich Maß und Art der baulichen Nutzung festzusetzen.

Herr Glück und Herr Schuhbauer regten an, mit der Antragstellerin bezüglich einer Grundabtretung zur Straßenverbeiterung bzw. Anlegung eines Radweges zu verhandeln.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum Antrag von Frau Gertraud Huber, Freisinger Str. 18, 85391 Allershausen, den südlichen Ortsrand von Aiterbach mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB abzurunden. In den Geltungsbereich einzubeziehen sind die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 367, 368 und die Grundstücke Fl.Nr. 367/2 und 370/1, Gemarkung Aiterbach (siehe Lageplan).

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird die Partnerschaftsgesellschaft KPT Architekten und Ingenieure, Sonnenstr. 29, 85356 Freising beauftragt.

Die Verwaltung hat das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Kosten der Planung und des Verfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war von der Beratung und Beschlussfassung aufgrund Art. 49 GO ausgeschlossen.

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8. Antrag auf Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Leonhardsbuch durch die Gemeinderatsmitglieder Max Raith, Christian Huber und Sepp Lerchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö 8

Sachverhalt

Durch die Gemeinderatsmitglieder Raith, Huber und Lerchl wird am 22.07.2016 die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Leonhardsbuch beantragt. Die Kosten in Höhe von ca. 8.430 € bis 10.935 € würden sich in 8 Jahren amortisiert haben, bei einer Energieeinsparung mit 73 %. Lt. Kämmerei sind für das laufende Haushaltsjahr auf der Haushaltsstelle für die Umrüstung noch 14.000 € verfügbar.

Folgende Leuchtstellen sollen umgerüstet werden:

Langmatz Bavaria 16 Stück
(Umrüstung mit Bergmeister LED-Einsatz 17W asymmetrisch (180°) oder Einsatz in symmetrischer Ausführung (360°)
Helux 36W, 14 Stück
(Umrüstung nicht möglich - Kopfwechsel z. B. auf Leuchte Philips LumiStreet für Sanierungsmaßnahmen
Leuchtentypen:
• LumiStreet 11W 10J -> Sanierung Ansatzleuchten (Peitschenmast) 248,23 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 17W 10J 258,05 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 24W Optik P-Mast 10J -> Sanierung Ansatzleuchten (Peitschenmast) 271,15 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 24W 10J 264,60 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 37W 10J) 300,63 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"

Siteco 36W, 03 Stück
(Umrüstung nicht möglich - Kopfwechsel z. B. auf Leuchte Philips LumiStreet für Sanierungsmaßnahmen
Leuchtentypen:
• LumiStreet 11W 10J -> Sanierung Ansatzleuchten (Peitschenmast) 248,23 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 17W 10J, 258,05 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 24W Optik P-Mast 10J -> Sanierung Ansatzleuchten (Peitschenmast) 271,15 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 24W 10J, 264,60 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"
• LumiStreet 37W 10J) 300,63 € "VK Preis (incl. Zuschlag und Montage)"

Bestand, bleibt unverändert:
Schreder Teceo (LED) 04 Stück
Siteco (LED) 03 Stück
Es wurden bereits im OT Leonhardsbuch jeweils an den Ortseingängen vier Leuchten 2015 umgerüstet.

Lt. Bayernwerk, Herr Jahnke wäre die Ausleuchtung im Gesamten besser als jetzt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglieder Held und Schrödl schlugen vor, dass der AK Agenda 21 ein Konzept für die LED-Umrüstung für das gesamte Gemeindegebiet erarbeiten und die Umrüstung schnellstmöglich erfolgen sollte.

Herr Dinkel monierte, dass der Antrag am AK Agenda 21 vorbei eingereicht worden ist. Bereits am 11.6.2013 fasste der Gemeinderat einen Beschluss zur Umrüstung im Kohlstattfeld. Inwieweit diese Umrüstung durchgeführt wurde , ist durch die Verwaltung zu prüfen.

GL Vachal regte an, mit dem Bayernwerk den Umfang der möglichen Umrüstung abzuklären. Unter Umständen können die Kosten über ein Förderprogramm bezuschusst werden.

Bis zur Klärung der offenen Fragen, wie Vollzug des Beschlusses aus dem Jahr 2013 zur Umrüstung, Erstellung eines Gesamtkonzepts und mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln, soll die Entscheidung über den vorliegenden Antrag zurückgestellt werden, so 1. Bürgermeister Popp.

Beschluss

Der Antrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Leonhardsbuch wird auf Vorschlag von 1. Bürgermeister Popp zurückgestellt, bis die offenen Fragen, wie Vollzug des Beschlusses aus dem Jahr 2013 zur Umrüstung, Erstellung eines Gesamtkonzepts und mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln, geklärt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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9. Freiwillige Förderung der Kinderstube Fridoline; Antrag des Kinder-, Mütter- und Familienzentrums e.V. auf Förderung der "tatsächlichen Kinder" für das Betreuungsjahr 2015/16 und Aufhebung der Deckelung der förderfähigen Plätze; Hinweis auf Beschluss-Nr. 25 vom 7.2.2006

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 25 vom 7.2.2006 hat der Gemeinderat zur freiwilligen Förderung des Betreuungsangebots der "Kinderstube Fridoline" festgelegt. Danach werden nach den Fördersätzen des BayKiBiG maximal 7 Plätze bezuschusst.

Mit Schreiben vom 27.5.2016 beantragt nunmehr das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum e.V. die Förderung nach der tatsächlichen Zahl der Kinder aus dem Gemeindebereich Allershausen. Um dem Betreuungswunsch der Eltern nachzukommen, arbeitet die Kinderstube Fridoline seit September 2015 mit zwei Spielgruppen. Das Angebot wird von bis zu 16 Kindern wahrgenommen. Dies ist auch ein Ausfluss aus der Gewährung des Betreuungsgeldes. Die Eltern bekommen nämlich das Betreuungsgeld auch dann, wenn ihr Kind in eine Spielgruppe geht, weil diese nicht nach § 45 SGB VIII gefördert ist und es sich nicht um eine Betreuungseinrichtung nach dem BayKiBiG handelt. Zudem ist für die kürzere tageweise Betreuungszeit der Elternbeitrag wesentlich geringer als für einen Krippenplatz. Die stärkere Inanspruchnahme der Betreuung in der Kinderstube hatte zur Folge, dass zum 1.9.15 eine Krippengruppe aufgelöst worden ist. Seit April 2016 arbeitet die Krippe wieder mit 6 Gruppen.

Die Förderung der beiden Gruppen in der Kinderstube würde unter Zugrundelegung der Festlegungen vom 7.2.2006 einen Zuschussbetrag in Höhe von 15.200,00 € für 14 Plätze und 17.400,00 € für 16 Plätze ergeben.
Zum Vergleich:
Zuschussbetrag für eine Gruppe im Jahr 2015/16:                7.600,00 €
Zuschussbetrag für eine Gruppe im Jahr 2014/15:                7.151,00 €

Der erhöhten Bezuschussung für die beiden Gruppen der Kinderstube im Betreuungsjahr 2015/16 steht der Wegfall der Förderung einer Krippengruppe für 7 Monate gegenüber. Dieser bewegt sich, gleiche Belegungszahl und Buchungszeit unterstellt, in einer ähnlichen Höhe, da der freiwillige Zuschuss dem kommunalen Anteil der Förderung entspricht bzw. sich daran orientiert.

Des Weiteren wird beantragt, die Deckelung auf 7 Betreuungsplätze aufzuheben und künftig generell nach der tatsächlichen Zahl der Kinder zu fördern (lt. Angabe von Frau Weiner max. 10 Plätze).

Beschluss

Zum Antrag des Kinder-, Mütter- und Familienzentrums e.V. vom 27.5.2016 beschließt der Gemeinderat für das Betreuungsjahr 2015/16 auch die zweite Gruppe der Kinderstube Fridoline nach den Grundsätzen des Beschlusses Nr. 25 vom 7.2.2006 zu fördern. Grundlage der Bezuschussung ist die vorgelegte Aufstellung für max. 16 Kinder.

Die Regelung gilt ausdrücklich nur für das Betreuungsjahr 2015/16. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass derartige Veränderungen, wie Schließung einer Krippengruppe etc., künftig frühzeitig der Gemeinde anzuzeigen sind.

Die Deckelung auf 7 förderfähige Plätze für die Kinderstube Fridoline gemäß Beschluss-Nr. 25 vom 7.2.2006 wird aufgehoben. Ab dem Betreuungsjahr 2016/17 erfolgt die Förderung in analoger Anwendung des BayKiBiG nach der Zahl der Kinder mit Wohnsitz im Gemeindebereich Allershausen, die die Einrichtung tatsächlich besuchen mit maximal bis zu 10 Betreuungsplätzen.

Die übrigen Festlegungen des Beschlusses Nr. 25 vom 7.2.2016 gelten weiterhin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö 10

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

?        An einen Teil der Gemeinderatsmitglieder wurde das Informationsmaterial zur Exkursion einer chinesischen Delegation im Ampertal verteilt

?        Schreiben von Frau Jana Stadler vom 8.8.2016 zur Berichterstattung im Freisinger Tagblatt vom 4.8.16 über den „Kastanienhof“ im Gewerbegebiet

?        Mitteilung von Landrat Hauner vom 8.8.2016 über den aktuellen Stand im Bereich der Asylbewerberunterbringung im Landkreis Freising

?        Zahlen zum Besuch des Seniorennachmittags beim diesjährigen Volksfest. Von 546 geladenen Senioren kamen 305 zum Seniorennachmittag. Für 76 Senioren wurden die Zeichen abgeholt.

?        Einladung der Kegelabteilung des TSV Allershausen zum Gemeindepokalturnier am Freitag, 14.10.2016, 18:30 Uhr. Für den Gemeinderat nehmen teil: 1. Bürgermeister Popp, 2. Bürgermeister Vaas, Gemeinderatsmitglieder Glück und Held


Nina Huber berichtete von den Treffen der Jugendreferenten im Landkreis. Es soll noch in diesem Jahr eine Umfrage bei den Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren durchgeführt werden. Dazu werden die Jugendlichen durch die Gemeinde angeschrieben. Über einen Link können sich die Jugendlichen an der Umfrage online beteiligen. Neben einem allgemeinen und landkreisbezogenen Fragenteil können die einzelnen Gemeinden auch bis zu fünf gemeindespezifische Fragen stellen. Der AK schlägt vor, davon für Allershausen Gebrauch zu machen. Anregungen aus dem Kreis des Gemeinderats sollten in den nächsten Tagen an Frau Huber per Email gerichtet werden. Der Gemeinderat gibt zu der Teilnahme an der Befragung grundsätzlich die Zustimmung.

Herr Colombo lud zu einer Präsentation der Umrüstung von Fluchtlichtanlagen auf LED am Mittwoch, 14.9. um 18:30 Uhr auf das Sportgelände ein.

Herr Schrödl berichtete, dass das Kleinspielfeld auf dem Festplatz grundsätzlich gut angenommen wird. Allerdings kam es wegen Lärmbelästigungen der Nachbarschaft am späten Abend zu Ärger.

Herr Held erkundigte sich danach, ob sich bezüglich des Wohnheims im Gewerbegebiet schon was getan hat.

Dazu 1. Bürgermeister Popp: Es wurde das Landratsamt eingeschaltet. Die Arbeiterunterkunft ist nach wie vor nicht genehmigt.

Herr Lerchl hakte bezüglich des Brandschutzkonzepts des Gasthauses Obermeier in Leonhardsbuch nach.

Dazu fehlt noch die Bescheinigung "Brandschutz II" des Sachverständigen lt. Auskunft des Landratsamtes. Nach Vorliegen wird durch die Gemeinde eine Feuerbeschau durchgeführt, so der Vorsitzende.

Christian Huber wollte wissen, wie der Stand bezüglich der Verbindungsstraße Aiterbach-Unterkienberg ist.

Lt. 1. Bürgermeister Popp soll dazu u.U. ein Antrag der Unterkienberger auf Umwidmung bzw. Verkehrsbeschränkung kommen. Es ist allerdings lt. Auskunft des Landratsamtes nicht möglich, die Gemeindeverbindungsstraße zum Radweg umzuwidmen. Bisher liegt noch kein Antrag vor. Die beschlossene Sanierung des Banketts wurde von ihm zunächst noch nicht beauftragt.

Herr Schrödl regte an, auch an der südlichen Ortsteinfahrt von Leonhardsbuch eine Geschwindigkeitsanzeige anzubringen.

Dazu werden bereits Angebote eingeholt, so GL Vachal, weil in der Bürgerversammlung ein entsprechender Antrag gestellt worden ist.

Datenstand vom 13.10.2016 12:00 Uhr