Datum: 27.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2016
2 Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Beschlussfassung zu den Nachtragsangeboten 06, 07, 08, 11, 12 und 13
3 11. Änderung des Flächennutzungsplanes; Ausweisung einer weiteren Gewerbefläche zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9 (Gewerbepark A 9 - Erweiterung); a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015 (Beschluss-Nr. 104) b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
4 Aufstellung einesBebauungsplanes zur Erweiterung des Gebietes "Gewerbepark A 9"; a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015 (Beschluss-Nr. 105) b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
5 Nachtragshaushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt und die Nachtragshaushaltssatzung 2016 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
6 Erneuerung der Wasserrechtserlaubnis für die Kläranlage und Mischwasserentlastungen; Auftragserteilung zur Erstellung der Antragsunterlagen
7 Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie Südliche Seestraße; Abschluss einer Vereinbarung zur Detailuntersuchung mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH; Teilvertrag für die Erstellung des Untersuchungskonzepts und der Ausschreibungsunterlagen
8 Antrag des AK Agenda zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED; Hinweis auf TOP 8 der Sitzung vom 06.09.2016
9 Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen für das Gemeindegebiet Allershausen
10 Verlängerung des Pachtvertrages für das Sportgelände - Antrag TSV Allershausen
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2016 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Beschlussfassung zu den Nachtragsangeboten 06, 07, 08, 11, 12 und 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Die Fa. Hagn Umwelttechnik GmbH hat für die Baumaßnahme „Neue Ortsmitte BA 1 – Aufweitung der Glonn“ Gewerk Erd-, Beton- und Wasserbau mehrere Nachtragsangebote vorgelegt. In der heutigen Sitzung ist über die Nachträge NA06, NA07, NA08, NA11, NA12 und NA13 zu beschließen. (Hinweis auf die Sitzungen vom 28.06.2016 und 19.07.2016, in denen die Nachträge NA01 bis NA05, NA09 und NA10 behandelt wurden)


a) Nachtrag NA06 vom 11.05.2016
Erstellung neue Zufahrt zum Nachbarparkplatz Flur Nr. 92/14
Geprüfte Angebotssumme: 6.654,38 €
Durch die Umgestaltung des Geländes ist die ursprüngliche Zufahrt des benachbarten Privatparkplatzes nicht mehr möglich, daher musste eine neue Zufahrt für die Eigentümer des Grundstücks geschaffen werden.

Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 12.08.2016 zum Nachtrag 06 verwiesen. NRT bittet, das geprüfte Nachtragsangebot NA06 der Fa. Hagn anzunehmen.


b) Nachtrag NA07 vom 11.05.2016
Entwässerung Mauerfuß, Schließen eines Kanalschachtes, Beton-Überwachung (ÜK2)
Geprüfte Angebotssumme: 17.878,18 €
Es mussten im Zuge der Baumaßnahme mehrere zusätzliche Leistungen durch die Fa. Hagn ausgeführt werden, diese sind wie folgt zu begründen:

1. Entwässerungsrohre im Bereich Mauerfuß herstellen.
Die Entwässerungsrohre wurden vom Statiker erst in dem Ausführungsplan dargestellt, der nach der Ausschreibung fertiggestellt wurde. Somit handelt es sich um eine „Sowieso-Leistung“, die durch die Fa. Hagn durchgeführt werden musste, in der Ausschreibung aber nicht enthalten war.

2. Schließen eines Kanalschachtes
Nach Absteckung der Mauer vor Ort stellte sich heraus, dass ein bestehender Kanalschacht (Ei-Profil Münchener Straße) direkt unter dem Mauerfuß liegt. In den Bestandsplänen der Gemeinde lag der Schacht um mehrere Meter verschoben ohne Kollision mit der Mauer.
Der ‚Schacht musste daher abgetragen und mit einer Beton-Schachtabdeckung verschlossen werden, um die Mauer plangemäß ausführen zu können.

3. Betonüberwachung ÜK2
Aufgrund der erforderlichen Betongüte C30/37 ist gemäß DIN1045-3 eine Betonüberwachung nach Überwachungsklasse 2 (ÜK2) erforderlich, die der Auftraggeber veranlassen muss. Hierzu hätte die Gemeinde ein externes Institut beauftragen müssen, das bei jedem Betoniervorgang Probewürfel herstellt und diese dann im Labor untersuchen lässt.
Diese Leistung konnte durch die Fa. Hagn kostengünstiger durchgeführt werden, da die Probewürfel gleich mitgemacht wurden.
Die Fa. Hagn hat nun auch die gesamte Dokumentationspflicht bei sich.

Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 17.08.2016 zum Nachtrag 07 verwiesen. NRT bittet, das geprüfte Nachtragsangebot NA07 der Fa. Hagn anzunehmen.


c) Nachtrag NA08 vom 09.06.2016
Mehraufwand bei den Erdarbeiten wegen Verbau entlang der Münchener Straße
Geprüfte Angebotssumme: 17.683,65 €
Um die Stillstandskosten der Fa. Hagn (NA04) zu minimieren wurde ein Verbau eingebracht, der es ermöglichte die weiteren Arbeiten trotz der erforderlichen Verkehrsführung auszuführen. Dadurch musste jedoch ein Mehraufwand bei den Erdarbeiten in Kauf genommen werden, der durch das erschwerte Ausheben und Hinterfüllen der Bereiche entlang des Verbaus erforderlich wurde. Die entsprechenden Erdbaupositionen für diesen Bereich entfallen dafür aus dem Hauptauftrag.

Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 23.08.2016 zum Nachtrag 08 verwiesen. NRT bittet, das geprüfte Nachtragsangebot NA08 der Fa. Hagn anzunehmen.


d) Nachtrag NA11 vom 30.06.2016
Verlängerte Vorhaltung der Baustelle über die vertragliche Bauzeit hinaus.
Geprüfte Angebotssumme: 45.389,77 €
Aufgrund der fehlenden Baufreiheit konnte die Fa. Hagn erst später mit den vertraglichen Arbeiten beginnen, hatte aber bereits die gesamte Einrichtung geliefert. Es mussten also Bauleiter, Kleingeräte, Baustellentoilette und Kleinfahrzeuge um insgesamt 9 Wochen länger vorgehalten werden. Pro Woche liegt die geprüfte Summe bei 4.238,07 €
Da Fa. Hagn hatte die Maßnahme als Lückenfüller zwischen zwei Maßnahmen kalkuliert hatte, war in dem Zeitraum keine Möglichkeit, Bauleiter oder Material anderweitig einzusetzen.

Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 30.08.2016 zum Nachtrag 11 verwiesen. NRT bittet, das geprüfte Nachtragsangebot NA11 der Fa. Hagn anzunehmen.


e) Nachtrag NA12 vom 30.06.2016
Oberbodenandeckung auf den Inseln und Drainage der Winkelstützwand
Geprüfte Angebotssumme: 9.818,69 €

1. Oberbodenandeckung auf den Inseln:
Es war geplant, das Andecken mit Oberboden im gesamten Bereich vom Landschaftsbauer ausführen zu lassen. Jedoch stellte das Büro NRT im Zuge der Baumaßnahme fest, dass der Aufwand an den Inseln nach Fertigstellung beider Wasserläufe deutlich höher wäre, als wenn die Fa. Hagn die Arbeiten im Zuge der Aushubarbeiten mitmacht.

2. Drainage der Winkelstützwand
Aufgrund der erheblich schlechteren Bodenverhältnisse als gemäß Bodengutachten zu erwarten war, musste im Bereich zwischen Winkelstützwand und Münchener Straße eine Drainage eingebaut werden, welche entstehendes Sickerwasser ableitet.

Beide Leistungen stellen „Sowieso-Leistungen“ dar, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt waren.

Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 31.08.2016 zum Nachtrag 12 verwiesen. NRT bittet, das geprüfte Nachtragsangebot NA12 der Fa. Hagn anzunehmen.


f) Nachtrag NA13 vom 30.06.2016
Aufwand durch die Änderung der Bewehrung am Mauerfuß
Geprüfte Angebotssumme: 878,58 €
Bei der ersten Bewehrungsabnahme durch Herrn Dr. Huber von der LGA München am 11.05.2016 wurde festgestellt, dass in den Bewehrungsplänen ein Bügel fehlte. Dieser musste in dem bereits fertig bewehrten Teilabschnitt nachträglich eingebaut werden. Den dadurch entstandenen Mehraufwand hat Fa. Hagn in NA13 angeboten.

Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 13.09.2016 zum Nachtrag 13 verwiesen. NRT bittet, das geprüfte Nachtragsangebot NA13 der Fa. Hagn anzunehmen.

g) Erweiterung von Nachtrag NA09 vom 16.06.2016
Ergänzung zum Beschluss vom 28.06.2016 in dem der NA09 bereits beauftragt wurde:
Der Großteil der kontaminierten Erdmassen mit „Deponieklasse 1“ gemäß Nachtrag NA09 ist bereits abtransportiert, der Rest wurde bereits auf ein Zwischenlager gefahren, beprobt und wird aktuell abtransportiert.
Es ist auf der Baustelle in den letzten Wochen kein auffälliges Material mehr angetroffen worden, es kann also davon ausgegangen werden, dass im restlichen Bereich (Alter Parkplatz) keine kontaminierten Erdschichten mehr vorhanden sind.
Nach jetzigem Stand wird sich die ursprünglich geschätzte Menge des kontaminierten Erdreichs von ca. 6.000 to bewahrheiten, es werden Mehrkosten für die Entsorgung von ca. 470.000,00 € brutto entstehen.


Zusammenfassung:
Die Gesamtsumme der Nachträge ohne Kontamination (NA09), liegt bei 222.894,22 € brutto.
Die Vergabesumme des Hauptauftrages an Fa. Hagn mit 695.894,60 € und die Nachträge ohne Kontamination ergeben eine Gesamtsumme von 918.788,82 € und liegt damit um 3% unter der Kostenberechnung (947.686,25 €) sowie 4% unter dem Zweitbieter (957.650,20 €).
Die meisten Nachträge wären vom zweiten Bieter ebenfalls gestellt worden, da es sich ja um zusätzliche Leistungen handelte, für die noch kein Preis festgelegt war.
Mit Nachtrag NA09 (ca. 470.000,00 €) werden die ursprünglich berechneten Kosten für Los 2 (Erd- und Betonbau) überschritten.

Diskussionsverlauf

Zu Nachtrag 11 merkte Gemeinderatsmitglied Mück an, dass ggf. die Fa. Wöhrl wegen der Verzögerungen beim Kanalbau zumindest teilweise zu den Mehrkosten herangezogen werden sollte. Das dürfte nicht zu realisieren sein, so der Vorsitzende und Herr Dreibholz.

Beschluss 1

Die Nachtragsangebote NA06, NA07, NA08, NA11, NA12 und NA13 der Fa. Hagn Umwelttechnik GmbH aus Olching werden angenommen und beauftragt. Die geprüfte Angebotssumme für diese Nachträge beträgt brutto gesamt 98.303,25 €.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Den zum Nachtrag NA09 erhöhten Massen auf ca. 6.000 to (nachgewiesen durch Wiegescheine) und daraus resultierenden Kostenmehrungen mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von ca. 470.000,00 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes; Ausweisung einer weiteren Gewerbefläche zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9 (Gewerbepark A 9 - Erweiterung); a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015 (Beschluss-Nr. 104) b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2015 (Beschluss-Nr. 104) ändert sich der Planungsumgriff geringfügig, weil aus dem südlich angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 Gemarkung Allershausen eine kleine Fläche für eine zweite Zufahrt zum Betriebsgelände notwendig ist. Dieser hat die Kreisstraßenbauverwaltung bereits zugstimmt.
Der Aufstellungsbeschluss ist daher zu ergänzen und neu zu fassen.





b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
Dem Gemeinderat wird der der Planungsgesellschaft Wacker, Bahnhofstr. 3, Nandlstadt erarbeitete Planentwurf für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9, Kreisstraße FS 6 (Erweiterung "Gewerbepark A 9") vorgestellt.

Beschluss 1

a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015

Der Gemeinderat beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1239 und einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 Gemarkung Allershausen zur Ausweisung von Gewerbebauflächen (Erweiterung des Gewerbegebietes "Gewerbepark A9").

Mit der Ausarbeitung des Planes wird beauftragt:
Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG, Bahnhofstr. 3, 85405 Nandlstadt

Der Beschluss-Nr. 104 vom 21.07.2015 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf und den Erläuterungsbericht in der Fassung vom 27.09.2016.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Aufstellungsverfahren (Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auslegung) nach dem BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Aufstellung einesBebauungsplanes zur Erweiterung des Gebietes "Gewerbepark A 9"; a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015 (Beschluss-Nr. 105) b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö 4

Sachverhalt

a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2015 (Beschluss-Nr. 105) ändert sich der Planungsumgriff geringfügig, weil aus dem südlich angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 Gemarkung Allershausen eine kleine Fläche für eine zweite Zufahrt zum Betriebsgelände notwendig ist. Dieser hat die Kreisstraßenbauverwaltung bereits zugstimmt.
Der Aufstellungsbeschluss ist daher zu ergänzen und neu zu fassen.







b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs

Dem Gemeinderat wird der von der Planungsgesellschaft Wacker, Bahnhofstr. 3, Nandlstadt erarbeitete Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gebietes "Gewerbepark A 9" vorgestellt.

Beschluss 1

a) Ergänzung bzw. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erweiterung des Gewerbegebietes "Gewerbepark A 9".

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:

im Osten:        durch die Bundesautobahn A 9
im Westen:        durch die Kreisstraße FS 6
im Norden:        durch das bestehende Gewerbegebiet "Gewerbepark A 9" (Fa. Yaskawa)
im Süden:        durch die südliche Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 1239 Gemarkung Allershausen

Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1239 und eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1253/1 Gemarkung Allershausen.

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Gewerbegebiet -GE- festzusetzen (Lageplan rot umrandet).

Mit der Ausarbeitung des Planes wird beauftragt:
Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG, Bahnhofstr. 3, 85405 Nandlstadt

Der Beschluss-Nr. 105 vom 21.07.2015 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf und die Begründung in der Fassung vom 27.09.2016.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Aufstellungsverfahren (Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auslegung) nach dem BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Nachtragshaushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt und die Nachtragshaushaltssatzung 2016 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Vom Gemeinderat wurde der Kauf eines unbebauten Grundstücks im zentralen Ortsbereich von Allershausen beschlossen.
Für derartige Käufe ist im Haushaltsplan 2016 ein Betrag von 400.000 € angesetzt, welcher nun mehr als deutlich überschritten würde. Da diese Überschreitung als erheblich in Bezug zu den Gesamtaufwendungen einzustufen ist, ist gemäß Art. 68 Abs. 2 Punkt 2 GO der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan notwendig.

Der zu erlassende Nachtragshaushalt wird nun auch genutzt, um bisher unerhebliche Überschreitungen von grundsätzlicher Bedeutung mit einem entsprechenden Ansatz zu verbinden.

Die geplanten Änderungen sind dem Vorbericht zu entnehmen.

Beschluss 1

Verwaltungshaushalt:

Die Gemeinde beschließt den Verwaltungshaushalt für das Jahr 2016 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.154.880,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Vermögenshaushalt:

Die Gemeinde beschließt den Vermögenshaushalt für das Jahr 2016 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9.978.800,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Jahr 2016. Die Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Erneuerung der Wasserrechtserlaubnis für die Kläranlage und Mischwasserentlastungen; Auftragserteilung zur Erstellung der Antragsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 10.07.1997 hat das Landratsamt Freising die Erlaubnis nach § 7 WHG i.V. mit Art. 16 BayWG für das Einleiten des behandelten Abwassers aus der Kläranlage Allershausen in die Amper und des abgeschlagenen Mischwassers in die Amper und die Glonn sowie des Regenwassers aus den Regenwasserkanälen in die Glonn und den Mühlbach erteilt. Die Erlaubnis endet am 31.07.2017 und muss neu beantragt werden. Dazu sind neue Unterlagen und Berechnungen zu erstellen. Dazu wurde vom Ing.-Büro Dippold und Gerold, Germering ein Angebot eingeholt. Dieses liegt bei 16.868,25 € brutto für die Erstellung des Antrages für die wasserrechtliche Erlaubnis Kläranlage und Mischwasserentlastungen. Das IB Dippold und Gerold war bisher schon bei Umbaumaßnahmen und Ertüchtigung der Kläranlage für die Gemeinde tätig. Aus diesem Grund wurde auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet.

Die erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung der Antragsunterlagen bietet das IB Dippold und Gerold mit 16.868,25 € brutto an.

Beschluss

Das Ing.-Büro Dippold und Gerold, Sembdnerstr. 7, Germering wird mit der Erstellung der Antragsunterlagen zur Erneuerung des Wasserrechts für die Kläranlage und die Mischwasserentlastungen entsprechend dem Angebot vom 01.08.2016 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie Südliche Seestraße; Abschluss einer Vereinbarung zur Detailuntersuchung mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH; Teilvertrag für die Erstellung des Untersuchungskonzepts und der Ausschreibungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Die stillgelegte Hausmülldeponie an der südlichen Seestraße (Grundstücke Fl.Nr. 541, 603, 604, 605, 606, 607, 608 und 609 Gemarkung Allershausen) soll saniert werden. Dazu wurde bereits ein Förderantrag auf Bezuschussung aus Mitteln des Unterstützungsfonds nach Art. 12a BayBodSchG (Altlastenfonds) gestellt. Die Förderung wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 74.080,09 €. Die Abwicklung der Sanierungsmaßnahme erfolgt über die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB).

Als erster Schritt ist zunächst die Erstellung eines Untersuchungskonzepts einschließlich dessen Abstimmung mit den Fachbehörden sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe der Ingenieurleistungen erforderlich. Dazu hat die GAB einen Vertragsentwurf zur Detailuntersuchung - Teilvertrag für die Erstellung des Untersuchungskonzepts und der Ausschreibungsunterlagen vorgelegt. Die Kosten für diese Teilmaßnahme, die von der Gemeinde zu tragen sind, schätzt die GAB auf 2.500,00 € brutto.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Lerchl verwies auf eine weitere Deponiefläche südlich des Amperfeldes und wollte wissen, welche Möglichkeiten zur Sanierung dieser Fläche bestehen.

Lt. 1. Bürgermeister Popp handelt es sich dabei nicht um eine früher von der Gemeinde betriebene Hausmülldeponie. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem von der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH vorgelegten Vertrag zur Detailuntersuchung - Teilvertrag für die Erstellung des Untersuchungskonzepts und der Ausschreibungsunterlagen zur Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie an der südlichen Seestraße zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Antrag des AK Agenda zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED; Hinweis auf TOP 8 der Sitzung vom 06.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde die beantragte Umrüstung der Straßenbeleuchtung für den Ortsteil Leonhardsbuch zurück gestellt. Mit der Bayernwerk AG wurde bezüglich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet mittlerweile Kontakt aufgenommen.

Der AK Agenda beantragt nunmehr, den Beschluss Nr. 99 vom 11.06.2013 zur Umrüstung der Bavaria-Leuchten zeitnah umzusetzen. Außerdem soll die Umrüstung der Beleuchtung im Ortsteil Leonhardsbuch wie bereits in der letzten Sitzung vorgeschlagen, beauftragt werden. Im Haushalt 2017 sollen für die LED-Umrüstung 120.000,00 € eingestellt werden.
Mit der Umrüstung soll auch eine Leistungsreduzierung, z.B. Abschaltung 2. Nachthälfte, geprüft und soweit möglich wirtschaftlich umgesetzt werden.
Die Kosten amortisieren sich in etwa 8 Jahren und sollen nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des AK Agenda zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wie folgt zu:
-        Zeitnahe Umsetzung des Beschlusses Nr. 99 vom 11.06.2013 zur Umrüstung der Bavaria-Leuchten
-        vorweg Umrüstung der Beleuchtung im Ortsteil Leonhardsbuch
-        Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 120.000,00 € im Haushalt 2017
-        Erstellen eines Gesamtkonzepts zur LED-Umrüstung mit der Bayernwerk AG

Mit der Umrüstung soll auch eine Leistungsreduzierung, z.B. Abschaltung 2. Nachthälfte, geprüft und soweit möglich wirtschaftlich umgesetzt werden.
Nachdem sich die Kosten von selbst amortisieren, sollen diese nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen für das Gemeindegebiet Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Im Frühjahr 2016 wurde in der Bürgerversammlung Leonhardsbuch der Wunsch nach einer weiteren Geschwindigkeitsmessanlage an der südlichen Ortseinfahrt geäußert. Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt die Gemeinde über zwei feste Messstationen sowie über eine mobile Messstation.
Zwischenzeitlich wurden durch die Verwaltung Angebote für Geschwindigkeitsmessanlagen eingeholt. Alle Geräte sind mit Solar und Datenauslesung via Handy ausgestattet. Die Kosten belaufen sich auf rund 14.000 Euro / brutto für 5 Geräte (drei feste Messstationen und zwei mobile Messstationen). In den nächsten Wochen werden einige Geräte der Verwaltung noch vorgeführt. Als mögliche Aufstellungsorte für die festen Stationen werden vorgeschlagen
- südliche Ortseinfahrt Leonhardsbuch
- Ortseinfahrt Aiterbach von Schernbuch kommend
- Unterkienberg

Diskussionsverlauf

Zu den Standortvorschlägen der Verwaltung regte Herr Dinkel an, auch die Ampertalstraße aus Richtung Aiterbach kommend mit einzubeziehen.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote und der Geräte den Kauf der drei festen Geschwindigkeitsmessstationen und der zwei mobilen Geschwindigkeitsmessstationen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Verlängerung des Pachtvertrages für das Sportgelände - Antrag TSV Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Der TSV Allershausen beabsichtigt 2017 die bestehende Flutlichtbeleuchtung der beiden Fußballplätze auf LED-Fluter umzurüsten. Für diese Maßnahme werden beim Bayerischen Landessportverband Zuwendungen aus Staatsmitteln beantragt. Als Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein Pachtvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren nach Fertigstellung der Maßnahme vorzulegen. Um die staatlichen Zuschussmittel zu erhalten, beantragt der TSV Allershausen mit Schreiben vom 20.09.2016 die bestehenden Pachtverträge bis 2042 zu verlängern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt im Zusammenhang mit der Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Fluter einer Verlängerung des Pachtvertrages für das Sportgelände vom 16.02.1989, geändert mit Nachtrag vom 06.09.1989 und 02.05.2002 bis zum 31.12.2042 zu. Die bisher getroffenen vertraglichen Regelungen bleiben unberührt und gelten weiterhin.

Der entsprechende Änderungsvertrag ist auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.09.2016 ö 11

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats wurde an die Kirchenverwaltung Aiterbach für die Gesamtrenovierung der Kirche St. Brictius der 10-prozentige Zuschuss in Höhe von 4.532,22 € ausbezahlt.

  • Für die Umrüstung der Beleuchtung im Sitzungssaal hat das Techn. Bauamt kostengünstigere LED-Lampen ausfindig gemacht. Die Kosten für die Umrüstung belaufen sich auf ca. 1.212,20 € netto. Drei Musterlampen wurden zur Ansicht eingebaut. Der Gemeinderat sprach sich für den Austausch aus, auch wenn die Leuchtmittel oben und unten über die Lampenfassungen hinausragen.

Gemeinderatsmitglied Raith berichtete von der Beteiligung am Stadtradeln. Heuer wurden nur 6.355 km zurückgelegt und dabei 902 kg CO2 eingespart. Der Gemeinderat radelte 1.888 km.

Herr Held erinnerte an die Überarbeitung der Richtlinien zur Sport- und Vereinsförderung und zu den Ehrungen durch die Gemeinde.
Außerdem hat die Verwaltung heuer nur einmal eine Auflistung der im Freistellungsverfahren und der im Verwaltungswege behandelten Bauvorhaben zur Verfügung gestellt.

Der Vorsitzende berichtete noch von einem Termin bei RA Dr. Reicherzer, dem die Ankaufsverträge im Allershausener Modell zur rechtlichen Prüfung vorgelegt worden sind. Dr. Reicherzer wird auch zur Beratung bei der Neufassung der Vergaberichtlinien hinzugezogen.

Datenstand vom 14.10.2016 09:08 Uhr