Datum: 11.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2016
2 Erneuerung der Skater-Anlage am Sportgelände
3 Straßenerhaltungsmaßnahme - Rissesanierung der Gemeindestraßen
4 Umgestaltung des Spielplatzes am Breimannweg zu einem "seniorengerechten Spielplatz"
5 Antrag der Familien Apold und Mertl, Uhlandstr. 8, Allershausen, auf Umsetzung der Streetsocceranlage; Hinweis auf TOP 5 der Sitzung vom 10.05.2016, Beschluss Nr. 77
6 Antrag der Bürger von Unterkienberg auf Umwidmung der Ortsverbindungsstraße Aiterbach/Unterkienberg zur Anliegerstraße; Hinweis auf TOP 6 (öff. Teil) vom 08.03.2016
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2016 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Erneuerung der Skater-Anlage am Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Bei der bestehenden Skateranlage am Sportgelände wurde vor einigen Jahren ein neuer Belag verlegt. Im Frühjahr 2016 wurde jedoch festgestellt, dass die hölzerne Unterkonstruktion sich auflöst, da sich im Inneren Feuchtigkeit bildet.
Die „Quarterpipe“ ist das einzige Element, welches noch nicht betroffen ist, da es eine andere Bauweise hat.

Das Bauamt hat zur Erneuerung der Anlage zwei Varianten untersucht und Angebote eingeholt.

Variante 1
Entsorgung der bestehenden Anlage und Kauf einer neuen Anlage mit einer langlebigeren Stahlkonstruktion und 5 Jahren Garantie auf alle Teile:

Es liegt ein Angebot für die Gesamterneuerung aller Anlagenteile (ohne Quarterpipe) von der Fa. Schuster Sportanlagen vor. Es beträgt 25.025,70 € Brutto


Variante 2
Ertüchtigung aller Anlagenteile, indem die bestehenden (wenige Jahre alten) Kunststoffplatten auf eine neue Stahlunterkonstruktion gebaut werden. Der Hersteller gibt auf die Unterkonstruktion 5 Jahre Garantie.

Preisspiegel:
1. Eco Sportanlagen                15.192,00 €
2. Fa. Schuster                22.229,20 €

Die Fa. Eco hat die bestehenden Kunststoffplatten damals verbaut und kann daher mit geringerem Aufwand die Stahlkonstruktion darunter bauen, weil bereits die Lochabstände entsprechend gewählt wurden.

Diskussionsverlauf

Nach Rückfrage von Herrn Raith zur restlichen Haltbarkeit der bestehenden Kunststoffplatten wird diese von Herrn Promberger mit deutlich mehr als 5 Jahren beurteilt.

Frau Kopp hinterfragt, ob die Skateranlage nicht überwiegend von auswärtigen Jugendlichen genutzt würde .

Beschluss

Für die Behebung der Schäden an der Skateanlage soll Variante 2 gewählt werden.
Mit der Sanierung der Skateanlage am Amperknie wird die Fa. Eco Sport- und Kommunalanlagen aus 8580 Köflach in Österreich, zum Preis von 15.192,00 € brutto lt. Angebot vom 05.08.2016 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. Straßenerhaltungsmaßnahme - Rissesanierung der Gemeindestraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Gemeindestraßen sollen in Zukunft besser erhalten werden. Schäden sollen frühzeitig saniert werden, um einen beitragspflichtigen Straßenausbau und damit verbundene Kosten für Anlieger zeitlich nach hinten hinaus zu schieben.

Die in den Gemeindestraßen vorhandenen Risse zu sanieren, ist hier der erste Schritt, um zu verhindern, dass Feuchtigkeit in die unteren Schichten gelangt und diese dann auffrieren.

Für die Sanierung der vorhandenen Risse ist das sogenannte HPS Verfahren sinnvoll. Bei diesem werden die Risse mit 500 Grad heißer Druckluft ausgeblasen, mit Heißbitumen vergossen und mit vorbituminiertem Edelsplitt abgestreut.
Das Verfahren benötigt entsprechende Witterung, daher ist eine Ausführung in diesem Jahr nicht mehr sinnvoll und soll je Wetterlage im Frühjahr 2017 erfolgen.

Die Länge der zu sanierenden Risse sind aufgrund der Besichtigung der Straßen mit den meisten Schäden auf ca. 15 km geschätzt worden. Ob hiermit alle Risse behandelt werden können, stellt sich erst im Zuge der Ausführung heraus. Die Sanierung der ggf. übrigen Risse ist dann im darauf folgenden Jahr geplant.

Insgesamt sind ca. 15 km Risse zu sanieren, das Bauamt hat hierzu von 8 Firmen Angebote angefragt, 7 Firmen haben angeboten.

Preisspiegel:

1. Fa. ABS-Mailler        10.353,00 €
2. Fa.                           10.888,50 €
3.                                 19.638,93 €
4.                                 22.848,00 €
5.                                 23.556,05 €
6.                                 35.105,00 €
7.                                 40.487,74 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. ABS-Meiller, Wernberg-Köblitz abgegeben. Die Referenzen bei der Autobahndirektion Südbayern sind positiv. Das technische Bauamt schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. ABS-Meiller zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus plädiert für eine länger haltbarere Sanierung der Risse mittels Auffräsen.

Herr Held wünscht eine Auflistung der zu sanierenden Straßen .

Herr Glück befürwortet die Variante HPS-Verfahren, da es sich hier nicht um gerade Risse sondern um Netzrisse handelt, die seiner Ansicht nach gar nicht anders behandelt werden können.

Beschluss

Mit den Arbeiten zur Sanierung der Risse im Gemeindegebiet mit dem HPS-Verfahren wird die Fa. ABS-Meiller Asphalt Beton und Straßensanierung aus Wernberg-Köblitz, zum Preis von 10.353,00 € brutto lt. Angebot vom 10.10.2016 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. Umgestaltung des Spielplatzes am Breimannweg zu einem "seniorengerechten Spielplatz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2016 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Auf Antrag vom Arbeitskreis Kindergarten/Hort wurde am 21.07.2015 im Gemeinderat beschlossen, den Spielplatz am Breimannweg aufzulösen und dem AK Ü60 zur weiteren Verwendung zur Verfügung zu stellen.
Gemeinderätin Frau Nina Huber machte daraufhin eine Entwurfsplanung als Vorschlag wie die Gestaltung zukünftig aussehen könnte.

In der Sitzung soll das Konzept der Umgestaltung vorgestellt werden und der Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Umgestaltung gefasst werden.


Das Bauamt setzte sich im Vorfeld mit den Herstellern der geplanten Geräte in Verbindung und holte Angebote ein. Die Geräte wurden von den Herstellern zum Gesamtpreis von ca. 40.000,00 € Brutto angeboten. Darin enthalten sind Bänke, Stühle, Schachtisch, Überdachung, Radtrainer, Pedaltrainer, Rotationstrainer, Armzugstation, Liegestützstation, Übungsschilder und die Montage der gesamten Einbauten.

Die erforderlichen Landschaftsbauarbeiten werden auf ca. 27.000,00 € brutto geschätzt

Zur Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten muss ein Landschaftsarchitekt beauftragt werden. Landschaftsarchitekt Norbert Einödshofer aus Scheyern hat die Ausführungsplanung und Ausschreibung gemäß Leistungsphasen 5-7 mit gesamt 2.824,64 € brutto angeboten.
Die anderen Leistungsphasen wie Bauleitung und Bauüberwachung können vom technischen Bauamt übernommen werden.

Diskussionsverlauf

Frau Huber stellt die beiden Varianten der Planung vor.

Herr Held verweist auf die nicht genutzten Geräte im Glonnfeldpark und plädiert für eine Reduzierung auf die Sitzbänke und die Überdachung. Zudem ist dies im AK Ü60, der allerdings in diesem Jahr noch nicht getagt hat, nicht besprochen worden.

Herr Vaas regt an, einen Boule-Platz, für den bisher kein geeigneter Standort gefunden wurde, in die Planung mit aufzunehmen.

Herr Schrödl bringt einen anderen Standort für eine solchen generationsübergreifenden „Spielplatz“ ins Gespräch, z.B. am bestehenden Spielplatz in der Dominikus-Käser-Straße.

Beschluss

Nach eingehender Beratung wird das Vorhaben an den AK Ü60 zurück verwiesen. Dieser soll sich mit dem Standort und der Ausführung bzw. Ausstattung des seniorengerechten Spielplatzes befassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Antrag der Familien Apold und Mertl, Uhlandstr. 8, Allershausen, auf Umsetzung der Streetsocceranlage; Hinweis auf TOP 5 der Sitzung vom 10.05.2016, Beschluss Nr. 77

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2016 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Versetzung der Streesocceranlage. Als Grund nennen sie die extreme Lärmbelästigung durch den Aufprall des Balles an den Banden und das allgemeine Verhalten der Nutzer (Schreien, laute Musik), das oft bis spät abends stattfindet.

Diskussionsverlauf

Herr Schrödl bestätigt die im Antragsschreiben gemachten Aussagen. Er selber ist bereits 2 Tage nach der Eröffnung, und seit diesem Zeitpunkt ständig, Ansprechpartner für Beschwerden gewesen und plädiert für eine Versetzung ans Sportgelände.

Herr Vaas sieht eine Lösung in einer Festverbauung mit Kunstrasen, was dann zu einer deutlichen Lärmminimierung führen würde, egal an welchem Platz.

Beschluss

Die Streetsocceranlage wird vom Volksfestplatz entfernt. Zusammen mit dem TSV Allershausen ist am Sportgelände ein geeigneter Platz zu finden, an dem dieser dann wieder aufgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Antrag der Bürger von Unterkienberg auf Umwidmung der Ortsverbindungsstraße Aiterbach/Unterkienberg zur Anliegerstraße; Hinweis auf TOP 6 (öff. Teil) vom 08.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Herr Anton Wörmann als Ortssprecher von Unterkienberg beantragt im Namen von 88 Unterkienberger Bürgern eine Freigabe der Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg-Aiterbach nur für Anlieger (Anliegerstraße). Durch die immer mehr zunehmende Zahl an Fahrzeugen verbunden mit der engen Ortsdurchfahrt ohne Gehweg steige das Sicherheitsrisioko. Durch die geplante Bankettsanierung und damit einhergehende optische Aufwertung der Straße würde der Verkehr noch mehr zunehmen.

Diskussionsverlauf

Herr Zandt schildert als zentrales Problem die schmale Ortsdurchfahrt ohne Gehweg, die sämtlichen Verkehr, also auch den Ausweichverkehr, aufnehmen muss.

Herr Dinkel stellt die Frage nach der Definition „Anlieger“ und wer dann dort fahren dürfte. Dies sei laut Bürgermeister Popp nicht ganz eindeutig. Jedenfalls nicht nur die Grundstücksanlieger, sondern alle, die im Wesentlichen ein Anliegen haben. Zudem sei eine Überwachung äußerst schwierig.

Herr Kortus und Herr Held verweisen auf den damaligen Wunsch der Bürger Unterkienbergs auf genau einen solchen Ausbauzustand der Ortsstraße. So seien damals ausdrücklich die Engstellen und der Verzicht auf einen Gehweg beantragt worden. Herr Held sieht auch ein Problem ausgehend aus der Sperrung des Feldweges von Unterkienberg nach Oberallershausen für den Verkehr.

Bürgermeister Popp berichtet, dass er bereits einmal den Versuch gestartet habe, Grundstücke für einen Gehweg zu erwerben. Dies wäre seinerzeit gescheitert.

Herr Raith schlägt als erste Lösung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h vor. Zudem regt er an, für den gesamten Norden Allershausens ein Verkehrskonzept erstellen zu lassen.

Herr Groszek sieht die geplante Ausführung der Bankettsanierung als kritisch. Man solle dies eventuell aussetzen und sich eine vergleichbare Sanierungsdurchführung vor Ort anschauen.

Beschluss 1

Dem Antrag auf Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg-Aiterbach zu einer Anliegerstraße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Die beschlossene Bankettsanierung wird vorläufig nicht durchgeführt. Zuvor werden die Grundstücksverhältnisse geklärt und Referenzen der Ausführung eingeholt und ggf. vor Ort besichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Beschluss 3

Die Geschwindigkeit auf der Gemeindeverbindungsstraße wird auf 60 km/h beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Sperrung des Feldweges von Unterkienberg nach Oberallershausen für den allgemeinen Verkehr wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2016 ö 7

Diskussionsverlauf


  • Herr Schrödl bemängelt den Zustand bei den Containern in der Kienberger Straße beim Supermarkt. Im Hinblick auf die angrenzende Neue Ortsmitte sollte hier ein Abbau versucht werden.

Datenstand vom 14.11.2016 10:23 Uhr