Datum: 08.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 11.10.2016
2 Antrag auf Nutzungsänderung des früheren Wohngebäudes Atterstraße 51 von gewerblicher Nutzung wieder in ein Wohngebäude durch Robert und Tina Böhm auf der Fl.Nr. 35/1, Gemarkung Aiterbach
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen durch Hedwig Reichlmayr auf der Fl.Nr. 2767/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 04.08.2015
4 Antrag auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses durch Martin Ulbrich auf der Fl.Nr. 2475/2, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf Vorbescheid vom 27.06.2016 Az.:00515/2016 Landratsamt Freising
5 Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Landschaftsbauarbeiten Beschlussfassung zu Massenmehrung Hauptauftrag und Nachtragsangebot NA01
6 Radweg Aiterbach-Schernbuch; Zustimmung zum 2.und 3. Nachtragsangebot der Fa. Strabag Erweiterung Hauptauftrag auf Grund von Mehrmassen
7 Vergabe Deckenbauarbeiten Eichfeldstraße in Aiterbach; Nachträgliche Genehmigung der Auftragserteilung
8 Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht
9 Antrag des Fischereivereins Petri e. V. Allershausen auf Verlängerung des Pachtvertrages für den Fischweiher in Tünzhausen
10 Antrag von Franz und Petra Braun, Bernstorf, sowie der Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH auf beidseitiges LKW-Parkverbot entland der Zufahrtsstraße zum Kieswerk bei Göttschlag
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 11.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2016 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Nutzungsänderung des früheren Wohngebäudes Atterstraße 51 von gewerblicher Nutzung wieder in ein Wohngebäude durch Robert und Tina Böhm auf der Fl.Nr. 35/1, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Gebäude Atterstraße 51 wurde im Jahr 2013 von einer Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung umgestaltet.
Nun soll auf Antrag der Antragsteller das Gebäude wieder als Wohnhaus genutzt werden. Das Gebäude soll im Bestand nicht verändert werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen durch Hedwig Reichlmayr auf der Fl.Nr. 2767/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 04.08.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan Allershausen als MD-Gebiet dargestellt. Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht nun eine Bebauung mit einem Doppelhaus vor. Die Bauweise erfolgt in E + D und ist mit den Außenmaßen 16,00 m x 12,00 m geplant. Die Garagen sind an den Grundstücksgrenzen geplant. Das Dach weist eine Neigung von 42° aus. Die GFZ bzw. GRZ wird mit 0,16 angegeben.
Die nähere Bebauung ist geprägt mit 1 oder 2 Wohneinheiten. Das geplante Gebäude fügt sich in die nähere umliegende Bebauung ein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. BauGB wird hergestellt. Die Zufahrt zu den bereits bestehenden Gebäuden bzw. Grundstücken ist mit einem Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht grundbuchamtlich nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses durch Martin Ulbrich auf der Fl.Nr. 2475/2, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf Vorbescheid vom 27.06.2016 Az.:00515/2016 Landratsamt Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch und dient als Ersatzbau.
Das Gebäude entspricht den Vorgaben des genehmigten Vorbescheides.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Landschaftsbauarbeiten Beschlussfassung zu Massenmehrung Hauptauftrag und Nachtragsangebot NA01

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö 5

Sachverhalt

Am 05.10.2016 wurden in der Arbeitskreissitzung „Neue Ortsmitte“ folgende Punkte beschlossen:
-        Der Gehweg wird südlich der Münchener Straße nicht nur bis zum Ende der südlichen Busbucht, sondern bis zur Kreuzung Münchner-Straße, Freisinger Straße, Ampertalstraße erneuert.
-        Die bestehende Asphaltdecke vor den Parkplätzen „Kleines Kaufhaus“ / Zufahrt Weber bleibt bestehen.
-        Der Bereich zwischen neuem Grünstreifen und Zufahrt und Hausnummer 5 wird mit Pflaster anstatt wassergebundener Decke ausgeführt.
-        Die Bus- und Fahrradüberdachung erhält eine Glasrückwand.

Durch diese Beschlüsse und durch örtliche Gegebenheiten ergeben sich Änderungen zur Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten. Es ist erforderlich, zusätzliche Leistungen an die Fa. Majuntke zu beauftragen.

Die Fa. Majuntke GmbH und Co KG hat die Kosten für die zusätzlichen Leistungen mit Nachtragsangebot Na01 vom 07.11.2016 vorgelegt. Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 40.543,22 € brutto

Das Angebot besteht aus zwei Bereichen:

Massenmehrung der ausgeschriebenen Leistung, Einheitspreise im Leistungsverzeichnis enthalten, jedoch die Masse nicht.
Durch die Erweiterung der Bearbeitungsfläche ergeben sich Mehrmassen bei insgesamt 18 Positionen.
Gemäß Massenermittlung von Büro NRT ist mit einer Massenüberschreitung und damit verbundenen zusätzlichen Kosten von 20.915,94 € brutto zu rechnen.

Nachtragspreise für Leistungen die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind (Bruttoangebotssumme 19.627,28 €).

Neue Preise wurden angeboten für folgende Leistungen:
-        Abfräsen der angetroffenen Betontragschicht unter der Busbucht, Abfräsen von ca. 5 cm Breite der Fahrbahn Münchener Straße und Vergießen des Zwischenraumes nach Herstellen der Bordsteine.
-        Wiederherstellen von Gussasphaltrinnen entlang der Bordsteinkannten wie vom Staatlichen Bauamt Freising gefordert.
-        Anschluss der Randeinfassungen an die jetzt bestehend bleibende Asphaltdecke (Zufahrt Weber).
-        Zusätzliche Tragschicht aus Beton für das Pflaster im Gehwegbereich auf Länge der Zufahrt Kleines Kaufhaus / Weber und Verfugen des Bereiches mit Fugenmörtel.
-        Pflaster-Einzeiler um die bestehenden Schächte im Bereich der Rasenflächen um eine bessere Mähbarkeit zu schaffen.


Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 08.11.2016 zum Nachtrag Na01 verwiesen.
NRT schlägt vor, das geprüfte Nachtragsangebot Na01 der Fa. Majuntke für die zusätzlichen Leistungen anzunehmen.

Hinweis:
Der Preis der Glasrückwand für die südliche Bus- und Fahrradüberdachung lag dem Bauamt bis zum 08.11.2016 noch nicht vor, daher muss dieser mit einem späteren Nachtrag angeboten werden.
Am Donnerstag den 03.11.2016 fand ein Ortstermin mit dem staatlichen Bauamt Freising statt, bei dem festgelegt wurde, dass die Ampel im Gehweg nördlich und südlich der Münchener Straße (bei Gasthaus Obermeier) versetzt werden muss, um eine Barrierefreiheit zu erreichen. Das Fundament für den Ampelausleger soll um ca. 1,50 m von der Fahrbahnkante neu gebaut werden, um einen durchgehenden Gehweg zu schaffen. Die Fundamenterstellung wird Fa. Majuntke noch in einem Nachtragsangebot anbieten.

Beschluss

Das Nachtragsangebot Na01 der Fa. Majuntke GmbH und Co KG aus Mainburg, für die zusätzlichen Arbeiten wird zum Preis von 40.543,22 € brutto lt. Angebot vom 07.11.2016 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Radweg Aiterbach-Schernbuch; Zustimmung zum 2.und 3. Nachtragsangebot der Fa. Strabag Erweiterung Hauptauftrag auf Grund von Mehrmassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

(1)
Die Fa. Strabag AG hat für die Baumaßnahme Radweg Aiterbach-Schernbuch die Nachtragsvereinbarungen 2 und 3 vorgelegt. Die Angebotssummen wurden auf Höhe von 5.826,84 € brutto und 15.050,20 € brutto geprüft.

Nachtrag Nr.2 beinhaltet den unvorhergesehenen Betonabbruch im Bereich der Unterführung.

In Nachtrag Nr.3 wurde der zusätzlich erforderliche Einbau einer Binderschicht im Bereich der Unterführung der Staatsstraße inkl. dazu notwendiger Fräsarbeiten sowie der Herstellung einer Gussasphaltrinne am Ende der Unterführung in Richtung Aiterbach angeboten.

Die Nachtragsangebote und die Preise wurden vom Ing.-Büro Dippold und Gerold geprüft. Das IB schlägt vor, den Nachtragsvereinbarungen mit den festgestellten Preisen zuzustimmen.


(2)
Zusätzlich wurden im Zuge der Ausführung Stundenlohnarbeiten und Massenmehrungen erforderlich. Der Umfang überschreitet die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen. Die Hauptauftragssumme wird voraussichtlich um ca. 14.000,00 € brutto überschritten.

Diese Leistungen beinhalten (neben diversen Kleinmaßnahmen):
-        Umverlegen von mehreren Spartenleitungen entlang der gesamten Brückenlänge, da Lage genau im Fundament der späteren Leitplanke
-        Zusätzliche Straßeneinläufe bei Drainageauslässen der Autobahnbrücke
-        Ergänzung der Gabionenwand in Aiterbach um eine Lage
-        Entwässerung hinter Gabionenwand in Aiterbach
-        Tieferlegen von bestehenden Sparten, wo diese im Bereich neuer Geh- und Radweg zu hoch lagen
-        Aus- und Einbau Verkehrsspiegel in Aiterbach
-        Ausbau und Entsorgen von Zaun, Thujenhecke und Bordsteinen im Bereich von Schernbuch
-        Austausch von insgesamt sechs Schachtabdeckungen bei denen der Altbestand nicht mehr zu gebrauchen war


(Zusammenfassung):
Die Hauptaufträge wurden für Geh- und Radweg mit 478.940,43 € brutto und für die Schutzeinrichtungen mit 108.998,29 € brutto beauftragt.
Inklusive dem bereits beauftragten Nachtrag Nr. 1 (15.738,10 € brutto) liegen die gesamt zu erwartenden Mehrkosten nun bei ca. 51.000,00 € brutto.

Beschluss

(1)
Der Gemeinderat stimmt den Nachtragsvereinbarungen Nr. 2 (5.826,84 € brutto) und Nr. 3 (15.050,20 € brutto ) der Fa. Strabag AG, Donaustaufer Str. 176, Regensburg, für die Baumaßnahme Radweg Aiterbach-Schernbuch mit gesamt Mehrkosten von 20.877,04 € brutto zu.

(2)
Der Hauptauftrag für den Geh- und Radweg (478.940,43 € brutto) soll für die zusätzlich erforderlichen Stundenlohnarbeiten um 14.000,00 € brutto erweitert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Vergabe Deckenbauarbeiten Eichfeldstraße in Aiterbach; Nachträgliche Genehmigung der Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

In der Eichfeldstraße in Aiterbach funktioniert, durch Setzungen der Straßendecke in einem Teilbereich, die Entwässerung nicht mehr richtig. Es entstehen immer wieder große Wasserpfützen, welche zu Ärgernissen bei den Anwohnern führen und es kann die Verkehrssicherheit nicht mehr ausreichend gewährlistet werden.
Deshalb wurde Büro Dippold und Gerold beauftragt, eine Planung und Ausschreibung zu erstellen.
Die Planung ergab, dass eine Entwässerungsrinne erstellt und die Fahrbahn in Teilbereichen angehoben werden sollte. Außerdem ist ein Straßeneinlauf zu versetzen.

Die Straßenbauarbeiten in der Eichfeldstraße in Aiterbach wurden beschränkt ausgeschrieben, 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht:
1. Fa. Schelle, Pfaffenhofen        22 755,33 €
2. Fa. ……….                28 865,95 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Schelle, Pfaffenhofen, mit einer Angebotssumme von 22 755,33 € abgegeben. Das Büro Dippold und Gerold schlägt vor, den Auftrag an diese Firma zu vergeben. Die Firma ist bekannt und hat schon viele Baumaßnahmen in Allershausen erfolgreich durchgeführt.
Der Kostenberechnung liegen Kosten von 17.215,00 € brutto zugrunde, das günstigste Angebot liegt daher um 24 % darüber. Die Kosten für die Maßnahme sind im Haushalt 2016 enthalten.

Die Bauausführung erfolgt baldmöglich und soll bis Ende November komplett abgeschlossen sein. Daher hat erster Bürgermeister Popp den Auftrag kurzfristig erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass der Auftrag zu den Straßenbauarbeiten in der Eichfeldstraße in Aiterbach an die Firma Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen als günstigstem Bieter mit einer Angebotssumme von 22.775,33 € brutto lt. Angebot vom 20.10.2016 vergeben wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Anfang des Jahres ist mit § 2b Umsatzsteuergesetz eine Regelung in Kraft getreten, die die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand auf ein neues Fundament stellt und für alle Gemeinden erhebliche Auswirkungen haben wird. Waren Körperschaften des öffentlichen Rechts bisher nur in Ausnahmefällen – im Wesentlichen im Rahmen der sogenannten Betriebe gewerblicher Art – der Umsatzsteuer unterworfen, wird in Zukunft die Steuerbarkeit die Regel sein, wenn nicht die in § 2b Umsatzsteuergesetz vorgesehene Ausnahme vorliegt. Das heißt, dass dann auf viele gemeindliche Umsätze (z.B. Nutzung Ampertalhalle, Geschirrverleih, interkommunale Leistungen u.v.m.) gegebenenfalls zusätzlich die Umsatzsteuer erhoben werden muss.

Die Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2017. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts haben jedoch die Möglichkeit, die derzeitige Rechtslage bis Ende des Jahres 2020 beizubehalten, indem sie eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben.

Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt diese Erklärung abzugeben. Die Ausübung der Option kann dann auch vor dem Jahr 2021 widerrufen werden, sollte sich herausstellen, dass das neue Recht vorteilhaft ist. Unterlässt man hingegen die Optionserklärung, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, diese nachzuholen.

Die verbleibende Zeit bis zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (spätestens 01.01.2021) wird genutzt um sich mit der Thematik der steuerlichen Optimierung der gemeindlichen Tätigkeiten zu beschäftigen. Über viele praxisrelevante Fragen herrschen derzeit noch Unklarheiten, denen mit künftigen Anwendungserlassen des Bundesfinanzministeriums abgeholfen werden soll.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen erklärt gegenüber dem Finanzamt, dass sie - vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs - für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag des Fischereivereins Petri e. V. Allershausen auf Verlängerung des Pachtvertrages für den Fischweiher in Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Der Fischereiverein Petri e. V. Allershausen beantragt die Verlängerung des Pachtvertrages für den kleinen Tünzhauser Weiher (Fl.Nr. 242/19 Gemarkung Tünzhausen, Fischweiher 801/150) um weitere 10 Jahre. Nachdem der Verein überwiegend die Gewässerpflege übernimmt, wird um eine nicht übermäßige Erhöhung des bisherigen Pachtzinses von jährlich 210,00 € gebeten.

Als Anhaltspunkt für die Erhöhung wird seitens der Verwaltung die Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes (Inflationsrate) vorgeschlagen. Danach ergibt sich ein abgerundeter Pachtzins von jährlich 240,00 €.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Vaas und Mück sprechen sich für eine Beibehaltung des bisherigen Pachtzinses aus mit der Begründung, dass der Antragsteller gute Jugendarbeit leistet und auch bisher keine Zuschussleistungen bei der Gemeinde beantragt hat.
Gemeinderatsmitglied Held spricht sich für eine Erhöhung des Pachtzinses analog der Pachtzinssätze für landwirtschaftliche Grundstücke aus.

Beschluss 1

Der Pachtvertrag für den kleinen Tünzhauser Weiher (Fl.Nr. 242/19 Gemarkung Tünzhausen) mit dem Fischereiverein Petri e. V. Allershausen wird um 10 Jahre verlängert (01.01.2017 bis 31.12.2026). Als Pachtzins wird ein jährlicher Betrag von 240,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12

Beschluss 2

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der Punkt nochmals zur Abstimmung gestellt. Der Pachtvertrag für den kleinen Tünzhauser Weiher (Fl.Nr. 242/19 Gemarkung Tünzhausen) mit dem Fischereiverein Petri e. V. Allershausen wird um 10 Jahre verlängert (01.01.2017 bis 31.12.2026). Als Pachtzins wird der bisherige jährliche Betrag von 210,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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10. Antrag von Franz und Petra Braun, Bernstorf, sowie der Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH auf beidseitiges LKW-Parkverbot entland der Zufahrtsstraße zum Kieswerk bei Göttschlag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.11.2016 wird von der Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH für die Zufahrtsstraße zum Kieswerk Göttschlag ein beidseitiges Parkverbot ohne Beschränkung für Fahrzeuge aller Art, ohne einschränkende Zusatzzeichen, auf der gesamten Länge der Zufahrtsstraße, beginnend an der Einmündung an der St 2084 bis zur Werksschranke Betriebsgelände. Begründet wird der Antrag mit der zunehmenden Überbeanspruchung des Banketts durch ausweichende Fahrzeuge. Unterstützt wird der Antrag auch durch Franz und Petra Braun, Kranzberg.

Diskussionsverlauf

Im Verlauf einer teils kontroversen Diskussion werden verschiedene Beschilderungsmöglichkeiten sowie ihre Möglichkeiten der anschließenden Überwachung bzw. ihre Kontrollfähigkeit vorgetragen. Mehrheitlich wird die Auffassung vertreten, dass die beste Beschilderung ohne Wirkung ist, wenn Kontrollen ausbleiben. Eine verbesserte Überwachung durch den kommunalen Zweckverband ist deshalb anzustreben. Ursächlich für die Parkproblematik sind einzuhaltende Lenkzeiten der LKW-Fahrer sowie die Unvernunft mancher LKW Fahrer. Insbesondere sollten bei einer Beschilderung auch Parkmöglichkeiten für Badegäste berücksichtigt werden.

Beschluss

Nach einer ausgiebigen Beratung schlägt Bgm. Popp vor, ein beidseitiges absolutes Parkverbot mit Beschränkung für Fahrzeuge über 3,5 t zu beschließen . Die gesamte Zufahrtsstrecke (ca. 650 m) zum Kieswerk Göttschlag wird mit dem Zeichen 283 und dem Zusatzzeichen  „über 3,5,t“ beschildert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö 11

Sachverhalt

?        Bekanntgabe des Schreibens des Diözesanrates der Katholiken vom 07.10.2016 für die kommunalpolitische Studientagung 2016 mit dem Thema „Papst Franziskus und das Vergaberecht.
?        Bekanntgabe der Liste für sanierungsbedürftige Straßen im Gemeindebereich.
?        Bekanntgabe des Bauzustandsberichts für die Autobahnbrücken BW 101 und BW 103.
?        Sachstandsbericht zur Sanierung der Brücke über die Glonn. Voraussichtliche Baumaßnahmen 2018.
?        Sachstandsbericht zur Sanierung der Wasserleitung Kohlstattweg und Amselweg – Inanspruchnahme einer Vertragsstrafe der Firma Wadle.
?        Bekanntgabe des Schreibens des Bundes der Steuerzahler vom 03.11.2016 und Stellungnahme des Bgm. Popp zu dem Vorwurf der Kostensteigerungen bei der neuen Ortsmitte.
?        Gemeinderatsmitglied Dinkel bringt zum Ausdruck, dass die Wortmeldung von Gemeinderatsmitglied Held in Sachen Parkplatzmarkierung im Finkenweg nicht gerechtfertigt ist. Weder als Ratskollege noch als Bürger war dieser bei der anberaumten Anliegerversammlung anwesend. In den Ausführungen gibt Gemeinderatsmitglied Dinkel zur Kenntnis, dass durch die Baumaßnahme von Held ein vorhandenes Sichtdreieck aufgehoben wurde. Gemeinderatsmitglied Held besteht jedoch weiterhin auf eine verbleibende Mindestbreite bei Parkflächen von 3,00 m.
?        Gemeinderatsmitglied Kopp äußert sich sehr verstimmt auf die Anschwärzung der Neuen Ortsmitte beim Bund der Steuerzahler. Die Vermutung auf einen „Maulwurf“ aus der Mitte des Gemeinderates liegt nahe. Sollte dies der Fall sein, so stellt dies einen enormen Vertrauensbruch dar.
?        Auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Schrödl teilt Bgm. Popp mit, dass das gemeinsame Vorhaben Feuerwehrgerätewagen mit der Gemeinde Waldkirchen gescheitert ist. Durch die Verwaltung wird eine neue Ausschreibung vorbereitet.
?         Bezüglich LED-Lampenaustausch liegt eine entsprechende Liste vor. Durch Bayernwerk soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden.

Datenstand vom 28.11.2016 08:55 Uhr