Datum: 22.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016
2 Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung durch Georg Lugmeier auf der Fl.Nr. 9/3 (Teilfläche), Gemarkung Allershausen
3 Elektro-Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Allershausen; a) Vorstellung des Maßnahmenkatalogs durch das Büro Glasmann Ingenieure; b) Grundsatzdiskussion und Beschluss zur Durchführung der Maßnahmen c) Vergabe des Planungsauftrags
4 Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit durch die Vodafone GmbH, Niederlassung Süd, München, auf der Fl.Nr. 2698, Gemarkung Allershausen Grundsatzdiskussion über weiteres Vorgehen
5 Notverbund Wasserversorgung Allershausen mit dem Zweckverband Freising-Süd; Beratung und Beschlussfassung
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.11.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung durch Georg Lugmeier auf der Fl.Nr. 9/3 (Teilfläche), Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.11.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Im Rahmen des Vorbescheides soll geklärt werden, ob das vorgesehene Bauvorhaben auf der Fl.Nr. 9/3 (Teilfläche) planungsrechtlich zulässig ist.
Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Freisinger Straße.
Es ist an dieser Stelle kein Baufenster vorgesehen.
Der Baukörper beträgt 9,50 x 10,00 m (Wohnhaus) bzw. 7,00 x 7,50 m (Einliegerwohnung).
Die Bebauung erfolgt in zwei geschossiger Weise (ohne Dachgeschoss) mit Satteldach.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Dachform und Dachneigung werden erteilt. Nach der geltenden Satzung über die Bereitstellung von Stellplätzen sind je Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Elektro-Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Allershausen; a) Vorstellung des Maßnahmenkatalogs durch das Büro Glasmann Ingenieure; b) Grundsatzdiskussion und Beschluss zur Durchführung der Maßnahmen c) Vergabe des Planungsauftrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.11.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

a) Vorstellung des Maßnahmenkatalogs durch das Büro Glasmann Ingenieure

Im Zuge der Brandschutzüberprüfung wurde auch die Elektroinstallation im Schulgebäude in Augenschein genommen und durch das Ing.-Büro Glasmann Ingenieure überprüft.
Auf der Grundlage der Bestandaufnahme und des Brandschutzkonzeptes hat das IB einen Maßnahmenkatalog erstellt, der dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgestellt wurde. Die umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Elektroinstallation sollen in drei Abschnitten, verteilt auf drei Jahre bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt werden.
Nach der ersten groben Kostenschätzung werden sich die Kosten auf rund 1.150.000,00 € (brutto) belaufen. Nicht in den Kosten enthalten sind die Verkabelung der Endkreise in den Räumen, Installationsgeräte (Schalter/Steckdosen), Blitzschutzanlage, Ausstattung z.B. elektronische Schultafeln und Hochbaukosten (z.B. Trockenbau, Maler etc.). Zu den genannten Kosten merkte Dr. Glasmann an, dass es sich nur um eine erste Grobkostenschätzung handelt. Die Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen und durchaus realistisch. Die detaillierte Kostenberechnung und die Ausschreibung können allerdings noch Änderungen bringen.

b) Grundsatzdiskussion und Beschluss zur Durchführung der Maßnahmen

Zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen hat auch bereits eine Vorbesprechung mit der Schulleitung, den Büros Wacker und Glasmann stattgefunden, so 1. Bürgermeister Popp

Auf Frage von GR Dinkel erklärte Dr. Glasmann, dass eine Neuverkabelung in den Klassenzimmern nicht bei laufendem Betrieb möglich ist und Klassen ausgelagert werden müssten. Die Kosten hierfür würden sicherlich um ca. 30 % über den genannten Kosten liegen.

Herr Held stellte fest, dass es nach dem Vortrag und den Darlegungen des Planungsbüros höchste Zeit ist, die Elektroinstallation in der Schule umgehend anzugehen.

Herr Raith wollte wissen, ob nicht einem WLAN-System einem leitungsgebundenen System der Vorzug zu geben wäre.
Dies verneinte Dr. Glasmann mit Hinweis auf bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen an anderen Schulen. Das WLAN ist kein Ersatz für ein leitungsgebundenes System. Auch die Bedenken der Eltern im Hinblick auf Strahlenbelastung darf nicht außer Acht gelassen werden.

Herr Kortus regte an, zumindest im ältesten Gebäudeteil A die Leitungen auch in den Klassenzimmern zu erneuern. Dies wird vom IB noch im Detail geprüft werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die "Generalsanierung" der Elektrotechnik in den Gebäuden der Grund- und Mittelschule Allershausen nach dem in heutigen Sitzung vom Büro Glasmann Ingenieure vorgestellten Konzept und Maßnahmenplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

c) Vergabe des Planungsauftrags

Das Büro Glasmann Ingenieure, Derbystr. 14, Pfaffenhofen a.d.Ilm wird mit der Planung und Bauleitung der "Generalsanierung" der Elektrotechnik in den Gebäuden der Grund- und Mittelschule Allershausen beauftragt. Die Vergütung erfolgt nach § 56 HOAI, Honorarzone II Mindestsatz. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit durch die Vodafone GmbH, Niederlassung Süd, München, auf der Fl.Nr. 2698, Gemarkung Allershausen Grundsatzdiskussion über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.11.2016 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Datum vom 27.09.2016 wurde durch die Vodafone GmbH ein Antrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit gestellt.
Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass die Antragsunterlagen nicht vollständig sind (z.B. fehlende Nachbarunterschriften, fehlende Standortbescheinigung usw.). Eine entsprechende Mitteilung mit Hinweis auf die Unvollständigkeit wurde dem Antragsteller am 31.10. 2016 per Mail zugesandt.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Der Stahlgittermast hat eine Höhe von 28,13 m, eine Sockelgröße von 3,33 m x 3,33m. Der Technikcontainer hat eine Höhe von 2,44 m und eine Fläche von 2,10 m.
Der Standort liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Ampertal.

Vorweg erklärte der Vorsitzende, dass in der heutigen Sitzung keine Abstimmung bezüglich der Erteilung des Einvernehmens oder der Verweigerung des Einvernehmens zu dem Bauantrag erfolgen wird.

Noch vor wenigen Wochen hat Vodafone auf Nachfrage mitgeteilt, dass derzeit nicht vorgesehen ist, einen weiteren Funkmasten zu errichten. Umso überraschter war auch er, so 1. Bürgermeister Popp, als der Bauantrag für den neuen Mastenstandort vorgelegt wurde. Daraufhin hat er Vodafone bei der „Amperwerkbrücke“, die momentan saniert wird, einen Alternativstandort vorgeschlagen. Dazu teile Vodafone mit, dass dieser nicht in Betracht kommt, weil dann eine Verschlechterung der Funkversorgung für "Hinterbuch" eintritt.

Der geplante Funkmast dient in erster Linie für den Versuch „Autonomes Fahren“ auf der A9. Die Strahlenbelastung für Leonhardsbuch wäre bei diesem Standort günstiger. Eine Besprechung beim Landratsamt Freising ergab, dass die Gemeinde wohl keine Handhabe hat, Vodafone rechtlich zu einem Abbau des bestehenden Mastens zu verpflichten, wenn der neue Standort genehmigt wird.

1. Bürgermeister Popp verlas den zuletzt mit Vodafone und Dr. Gritsch (TÜV) geführten Emailverkehr in der Angelegenheit. Vodafone verweist darauf, dass bei einer Errichtung des geplanten Funkmastens der bisherige Standort aufgegeben wird. Sollte der Standort nicht realisierbar sein, so wird Vodafone den bestehenden Funkmast auf LTE aufrüsten. Dr. Gritsch vom TÜV empfiehlt im Hinblick auf die Verringerung der Strahlenbelastung für Leonhardsbuch, dem neuen Standort zuzustimmen. Heute sind noch zwei Protestschreiben gegen den neuen Mastenstandort eingegangen, die vom 1. Bürgermeister ebenfalls im vollen Wortlaut verlesen wurden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Lerchl sah den vom Bürgermeister vorgeschlagenen Alternativstandort als den besseren an. Dieser sollte gegenüber Vodafone nachdrücklich gefordert werden.

Herr Schrödl merkte an, dass von dem Standort nicht nur die Autobahn und Leonhardsbuch abgedeckt werden, sondern auch das Gewerbegebiet Kranzberg und weitere Teile Kranzbergs. Dr. Gritsch soll alternative Standortvorschläge machen, die den Bedürfnissen von Vodafone und dem Ortsteil Leonhardsbuch entsprechen.

1. Bürgermeister Popp wies auf die Fiktionsfrist hin. Es wird sicherlich keine neuerliche Bürgerversammlung zu der Thematik geben, weil dies nicht zielführend ist. Er schlägt eine Besprechung in kleinerer Runde mit Vodafone, Dr. Gritsch, Untere Naturschutzbehörde und Immissionsschutzbehörde beim LRA Freising, den Fraktionssprechern und einigen Leonhardsbuchern vor.

GR Groszek stellte die Frage, was Vodafone eigentlich verfolgt. Seines Wissens soll der Vertrag für die bestehende Anlage bis 2035 verlängert werden. Das steht im krassen Widerspruch zu den Auskünften, die die Gemeinde erhalten hat.

Herr Glück merkte an, dass Vodafone für vordringliche Maßnahme entlang der A9 von Garching bis Allershausen bereits Vorleistungen erbracht hat und somit die geplanten Mastenstandorte nicht mehr veränderbar sein werden.

Herr Colombo sprach sich gegen eine Erörterung in kleiner Runde aus. Diese sollte gleich im Gemeinderat erfolgen, weil hier auch die Entscheidung zu treffen ist.

1. Bürgermeister brachte seinen zuvor gemachten Vorschlag einer kleinen Gesprächsrunde zur Abstimmung. Dabei soll darauf gedrängt werden, dass sich Vodafone vertraglich zum Abbau des bestehenden Funkmastens in Leonhardsbuch verpflichtet.

Beschluss

Vor einer abschließenden Behandlung des Bauantrages von Vodafone soll eine Besprechung in kleinerer Runde mit Vodafone, Dr. Gritsch (TÜV), Unterer Naturschutzbehörde und Immissionsschutzbehörde beim LRA Freising, den Fraktionssprechern und einigen Leonhardsbuchern zur Erörterung der Thematik und zum Informationsaustausch stattfinden. Dazu wird 1. Bürgermeister Popp zeitnah einladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Notverbund Wasserversorgung Allershausen mit dem Zweckverband Freising-Süd; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.11.2016 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Es ist angedacht, für die Wasserversorgung Allershausen einen Notverbund mit dem Zweckverband Freising Süd im Ortsteil Leonhardsbuch zu erstellen. Auf das Schreiben des ZV Freising Süd vom 26.10.2016 wird verwiesen.
Auch der Wasserzweckverband Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf befürwortet den Notverbund.

Die Kosten für den Notverbund werden sich auf 150.000,00 € belaufen. Nach dem Vorschlag des WZV soll die Gemeinde Allershausen 2/3 der Kosten tragen. Der WZV Freising Süd übernimmt dazu die Planung kostenlos .

Diskussionsverlauf

Man war sich grundsätzlich einig, den vorgeschlagenen Notverbund der Wasserversorgung mit dem WZV Freising Süd herzustellen. Allerdings sollten die Kosten von beiden Seiten je zur Hälfte getragen werden.

Beschluss

Der vom Wasserzweckverband Freising Süd vorgeschlagenen Errichtung eines Notverbundes mit Allershausen im Bereich Leonhardsbuch wird grundsätzlich zugestimmt. Die Kosten sollen von beiden Versorgungsunternehmen je zur Hälfte getragen werden. Der 1. Bürgermeister wird zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.11.2016 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

?        Das Informationsblatt Nr. 66 des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum sowie die Gemeindedaten 2015 wurden verteilt.

?        Zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde vom Bayernwerk eine aktuelle Aufstellung zum Bestand und zur möglichen Umrüstung eingeholt. Danach sind wohl alle Leuchtstellen mit einem vertretbaren Kostenaufwand umzustellen. Am 30.11. findet dazu eine Besprechung im Rathaus statt. Um die zum Einsatz kommenden Leuchten bzw. Leuchtenaufsätze festlegen zu können schlägt die Verwaltung vor, die verschiedenen Leuchten im Bayernwerk Pfaffenhofen zu besichtigen und danach die in Betracht kommenden Leuchtentypen mit entsprechender Wattzahl festzulegen. Auf dieser Grundlage ist dann von der Bayernwerk AG ein konkretes Angebot vorzulegen.

?        Alfons Sixt teilt mit, dass das geplante Boardinghaus nicht gebaut wird und an dessen Stelle eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichtet werden soll.

?        Die Deutsche Post AG wird im Lebensmittelmarkt Neukauf in der Bürgermeister-Neumeyr-Straße am 24.01.2017 eine zusätzliche Filiale einrichten.

?        Das Schnellinfo des BayGT zum VGH-Urteil zur Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen wurde per Email weitergeleitet

?        Der Bund der Steuerzahler hat bestätigt, dass Herr Held nicht der Informant bezgl. der Neuen Ortsmitte ist. Frau Kopp hat dazu eine Email an alle Gemeinderatsmitglieder versandt.

Herr Lerchl erkundigte sich nach dem Stand zum Wiesenumbruch im Wasserschutzgebiet und ob die Neu-Abrechnung der Seestraße noch heuer erfolgt.

Dazu 1. Bürgermeister Popp:
Der Wiesenumbruch im Wasserschutzgebiet wurde an das Landratsamt weiter gemeldet.
Die Ausbaubeiträge für die Seestraße werden noch in diesem Jahr neu abgerechnet und die Beitragspflichtigen ein Erläuterungsschreiben mit Entschuldigung vom ihm erhalten.

Datenstand vom 13.12.2016 12:17 Uhr