Datum: 24.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2016
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2 |
Errichtung eines Mobilfunkmastens für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit durch Vodafone GmbH, Niederlassung Süd, München, auf Fl.Nr. 2698 Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 4 der Sitzung vom 22.11.2016, Beschluss-Nr. 179
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3 |
Brandschutztechnische Sanierung Kindergarten
Elektoarbeiten
Umbaumaßnahmen
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4 |
Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 2 Stellplätzen durch Herrn Leonhard Held jun. auf der Fl.Nr. 1418/25, Gemarkung Allershausen
Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 127 vom 15.09.2015
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5 |
Neubau eines Wohnhauses (1 WE) mit Garagen durch Stefan Zandt auf der Fl.Nr. 1727, Gemarkung Allershausen
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6 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) Haus 2 mit Stellplätze durch Martin Heilmeier auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen
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7 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) Haus 1 mit Stellplätze durch Lydia Amper auf der Fl.Nr. 1645/3, Teilfläche Fl.Nr. 1645, Gemarkung Allershausen
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8 |
Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle, Abbruch einer Halle und von Fahrsilos durch Alfons Sixt auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Allershausen
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9 |
Neue Ortsmitte Allershausen;
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Ladestationen E-Autos und E-Bikes
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10 |
Lärmaktionsplan BAB A9
Einvernehmen der Gemeinde nach Art. 8a Abs. 2 Satz 4 BayImSchG
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11 |
Allershausener Modell;
Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung
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12 |
Antrag des Arbeitskreises Bücherei auf Zuschuss für das 20-jährige Jubiläum der Bücherei 2017 sowie
Antrag auf Wiederaufnahme des jährlichen Zuschusses der Gemeinde an die Bücherei
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13 |
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2016
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Errichtung eines Mobilfunkmastens für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit durch Vodafone GmbH, Niederlassung Süd, München, auf Fl.Nr. 2698 Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 4 der Sitzung vom 22.11.2016, Beschluss-Nr. 179
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Mit Datum vom 27.09.2016 wurde durch die Vodafone GmbH ein Antrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit gestellt.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Der Stahlgittermast hat eine Höhe von 28,13 und eine Sockelgröße von 3,33 m x 3,33m. Der Technikcontainer hat eine Höhe von 2,44 m und eine Fläche von 2,10 x 1,84 m.
Der Standort liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Ampertal.
Wie in der Sitzung am 22.11.2016 festgelegt, fand am 5.12.2016 eine Besprechung mit Vodafone, Dr. Gritsch (TÜV SÜD), Unterer Naturschutzbehörde, Bauabteilung LRA FS, den Fraktionssprechern und Leonhardsbucher Bürgern zur Erörterung der Thematik statt. Die Niederschrift der Besprechung liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.
Mittlerweile hat Dr. Gritsch vom TÜV SÜD die beauftragte Immissionsprognose erstellt, die die Gemeinderatsmitglieder vorab per Email erhalten haben. Dr. Gritsch kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Mast an dem geplanten Standort zu einer deutlichen Minimierung der Funkwellenexposition für Leonhardsbuch führt. Selbst beim Ausbau des Standorts mit drei Betreibern bleiben die Immissionskennzahlen noch deutlich unter denen des Standortes Ziegelwerk mit nur einem Betreiber. Der von Vodafone gewählte Standort östlich der A 9 und neben
dem Amperkanal ist der, der Leonhardsbuch am wenigsten beeinträchtigt.
Es liegt eine schriftliche Erklärung der Fa. Vodafone vor, wonach mit Betriebsaufnahme der technischen Einrichtungen am neuen Mastenstandort in angemessener Frist der bestehende Mobilfunkstandort am Alten Ziegelwerk, Dorfstr. 17, Fl.Nr. 2535/2, abgeschaltet und zurückgebaut wird. Der Parallelbetrieb ist nur für wenige Wochen notwendig, um die Mobilfunkservices ohne Unterbrechung den Kunden zur Verfügung stellen zu können.
Diskussionsverlauf
Herr Mück wollte wissen, ob weitere Betreiber zwingend den Vodafone-Standort nutzen müssen.
Dazu Dr. Gritsch: Die Mitbenutzung ist auf jeden Fall für einen weiteren Betreiber günstiger als ein eigener neuer Standort. Außerdem gibt es eine Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, bei der Standortfestlegung die Gemeinde einzuschalten und diese kann dann einen etwaigen Alternativstandort (bestehende Anlage eines anderen Betreibers) vorschlagen.
Die Frage von Herrn Schrödl, ob die Sendeleistung von bis zu drei Funkanbietern eingerechnet ist, beantwortete Dr. Gritsch mit ja.
Herr Held wies darauf hin, dass ja für den bestehenden Funkmasten mit dem Grundeigentümer ein Vertrag existiert. Was passiert damit?
Die Vertragsparteien werden sich einer Auflösung sicherlich einigen, so Dr. Gritsch. Außerdem liegt eine Erklärung von Vodafone zum Abbau des bestehenden Mastens vor.
Herr Dinkel erkundigte sich, was die Gemeinde denn schon an Geld ausgegeben hat in dieser Sache.
Für Gutachten udgl. hat die Gemeinde etwa 12.000,00 € bisher bezahlt, so 1. Bürgermeister Popp.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt zu der geplanten Errichtung eines Mobilfunkmastens auf der Fl.Nr. 2698 Gemarkung Allershausen das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Bedingung, dass der bestehende Mobilfunkstandort am Alten Ziegelwerk, Dorfstr. 17, Leonhardsbuch, Fl.Nr. 2535/2, Gemarkung Allershausen, innerhalb von sechs Monaten nach Betriebsaufnahme am neuen Mastenstandort Fl.Nr. 2698, Gemarkung Allershausen, abgeschaltet und zurückgebaut wird.
Dr. Gritsch erläuterte die wesentlichen Punkte der durchgeführten Standortprüfung. Auch ein Vollausbau für den ungünstigsten Fall mit drei Betreibern wurde gerechnet. Auch wenn der neue Standort von drei Betreibern genutzt wird, ergibt sich für die Wohnbebauung von Leonhardsbuch eine deutlich niedrigere Belastung als bisher beim bestehenden Standort. Es gibt keine Alternative zum geplanten Standort am Werkkanal, unterstrich Dr. Gritsch.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Brandschutztechnische Sanierung Kindergarten
Elektoarbeiten
Umbaumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Im Jahr 2015 wurde von Brandschutzservice Zobel GmbH ein Brandschutzkonzept für den Gemeindekindergarten in der Kienbergerstraße 1 erstellt. Die hieraus resultierenden Maßnahmen wurden nun von IB Glasmann und Architekturbüro Wacker geplant und die Kosten berechnet.
Elektroarbeiten
Das Büro Glasmann-Ingenieure hat die erforderlichen Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept, sowie die erforderliche Erneuerung der Telefon- und Türsprechanlage geplant.
Folgende Arbeiten sind auszuführen:
- Montage 52 funkvernetzter Rauchmelder
- Umrüstung der Hauptzugangstüre mit Fluchttürsteuerung
- Akkugepufferte Sicherheitsleuchten (Fluchtwegbeleuchtung)
- Nachrüsten innerer Blitzschutz
- Ertüchtigung äußerer Blitzschutz an einer Stelle
- Brandschotte bei vorhandenen Kabelkanälen
- Umrüsten der vorhandenen 6 Lüfter als F90 Lüfter
- Heizraum Kabeldurchführungen in F90 nachrüsten
- Erneuerung der Telefonzentrale mit Türsprechanlage
Die Kostenschätzung für die Elektroarbeiten beläuft sich auf Gesamtkosten von 77.528,50 € brutto, hierzu kommen noch Kosten für Ingenieurleistungen von ca. 26.500,00 € brutto.
Umbaumaßnahmen
Das Architekturbüro Wacker hat die erforderlichen Umbaumaßnahmen geplant und die voraussichtlichen Kosten berechnet.
Folgende Arbeiten sind auszuführen:
- Neubau von 2 Türen zwischen Haupttreppenhaus und den beiden Spielfluren
- Neubau einer Türe im Keller zwischen Lagerräumen und Werkraum
- Austausch der Türe im Werkraum in F30-Qualität
- Deckenbeplankung des zweiten Treppenhausen als nicht brennbar aus Trockenbau
Die Kostenschätzung für die Umbaumaßnahmen beläuft sich auf Gesamtkosten von 35.000,00 € brutto, hierzu kommen noch Kosten für Architektenleistungen von geschätzt ca. 15.000,00 € brutto.
Die gesamte Ertüchtigung gemäß aktuellem Brandschutzkonzept inkl. Ingenieurleistungen beläuft sich also auf ca. 165.000,00 € brutto.
Herr Lux erläuterte den vom IB Glasmann-Ingenieure geplanten Umfang der Elektroarbeiten und Herr Promberger ging kurz auf die baulichen Maßnahmen ein.
Diskussionsverlauf
Herr Held merkte an, dass die Maßnahmen aus Sicherheitsgründen notwendig sind und wollte wissen, in welchem Zeitkorridor die Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Ein Teil der Arbeiten kann nach den Worten von Herrn Lux bei laufendem Betrieb erfolgen. Die "Grobarbeiten" kommen in den Ferien zur Ausführung.
Auch Herr Lerchl beurteilte die Maßnahmen als unstrittig sinnvoll, merkte aber kritisch an, dass auch beim Bau des Kindergartens schon Brandschutzvorschriften zu beachten waren. Er stellte die Frage, ob nicht der damalige Planer zu den Kosten herangezogen werden könnte.
Dies ist nicht möglich, so 1. Bürgermeister Popp und GL Vachal, weil beim Bau sicherlich andere Anforderungen galten als heute.
Frau Kreß beurteilte den vorgesehenen Einbau von 52 funkvernetzten Rauchmeldern, einer DECT-Telefonanlage und WLAN als kritisch in einer Kinderbetreuungseinrichtung.
Dazu merkte Herr Lux an, dass die Funkmelder ja nicht ständig im Kontakt sind, sondern nur im Alarmfall. DECT-Telefone sind bereits jetzt im Einsatz.
Herr Dinkel hinterfragte, ob es denn keine Dokumentation der bestehenden Leitungen gibt.
Für die Hauptleitungen gibt es Bestandspläne, jedoch nicht für einzelne Anschlüsse, antwortete Herr Lux. Bei der Sanierung erfolgt selbstverständlich eine Dokumentation in den Plänen und durch Fotos.
Herr Mück wollte wissen, ob vor dem Hintergrund der Brandschutzsanierung nicht auch an eine Erweiterung des Gebäudes gedacht worden ist.
Eine Erweiterung kommt nach Ansicht von 1. Bürgermeister Popp nicht in Betracht. Die Betreuungseinrichtung mit fünf Gruppen arbeitet ohnehin schon am Limit. Wenn dann muss man sich mit einem Neubau an anderer Stelle befassen.
Beschluss 1
Das Büro Dr. Glasmann-Ingenieure, Derbystr. 14 in Pfaffenhofen a.d.Ilm, wird mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der technischen Ausrüstung (Elektro) zur Brandschutztechnischen Sanierung des Kindergartens, Kienbergerstraße 1 in Allershausen, beauftragt. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG, Bahnhofstraße 3, Nandlstadt, wird mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Umbauarbeiten zur brandschutztechnischen Sanierung des Kindergartens Kienbergerstraße 1 in Allershausen,
beauftragt. Ein entsprechender Arch.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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4. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 2 Stellplätzen durch Herrn Leonhard Held jun. auf der Fl.Nr. 1418/25, Gemarkung Allershausen
Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 127 vom 15.09.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
|
Beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kohlstattfeld“. Durch einen Anbau am bestehenden Wohnhaus soll eine zweite Wohneinheit geschaffen werden. In Hinsicht auf den genehmigten Vorbescheid vom 07.10.2015 durch das Landratsamt Freising ergibt sich eine geringfügige Abweichung bzgl. der Größe und Form des Wintergartens.
Nachstehende Festsetzung des Bebauungsplans Kohlstattfeld ist berührt:
- Baufenster
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden nachgewiesen. Die Abstandsflächenübernahmeerklärungen liegen vor.
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung für den geplanten Neubau ist durch Anschluss an die v
orhandenen Grundstücksanschlüsse des bestehenden Wohnhauses gesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer späteren Grundstücksteilung für das alte Wohngebäude ein neuer Wasser- und Kanalanschluss auf Kosten des Grundstückseigentümers zu erstellen ist. Hierzu ist mit der Gemeinde Allershausen eine Sondervereinbarung nach den gemeindlichen Satzungen abzuschließen. (§ 7 EWS, § 8 WAS).
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich Baufenster (Wohnhaus) wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Held war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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5. Neubau eines Wohnhauses (1 WE) mit Garagen durch Stefan Zandt auf der Fl.Nr. 1727, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Der Geltungsbereich des geplanten Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt
.
Das geplante Wohnhaus hat die Maße: 8,74m x 10,87m. (Keller, EG, OG, DG)
Die Grundflächenzahl beträgt 0,18, die Geschossflächenzahl 0,36.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zandt war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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6. Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) Haus 2 mit Stellplätze durch Martin Heilmeier auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Der Geltungsbereich des geplanten Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet dargestellt.
Das geplante Mehrfamilienhaus hat die Maße: 15,99m x 10,24m (Keller, EG, OG, DG) und eine Wandhöhe von 6,50 m.
Die Grundflächenzahl beträgt 0,25, die Geschossflächenzahl 0,50.
Die erforderlichen Stellplätze (10 Stück) werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Unterhalt des zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen, (Baugrundstück) und der Fl.Nr. 1728/6, Gemarkung Allershausen, verlaufenden Entwässerungsgrabens (Unterhaltspflichtiger: Wasser- und Bodenverband Glonn I) ist durch die heranrückende Bebauung nicht mehr gewährleistet. Es ist ein entsprechender Streifen von mind. 5 m zum Gewässerrand
freizuhalten. Die Anforderungen an den Gewässerunterhalt sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt bzw. Wasserwirtschaftsamt zu prüfen und sicherzustellen.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeister Popp merkte an, dass die Zahl der Wohnungen kein Kriterium ist, den Bauantrag aus planungsrechtlichen Gründen abzulehnen.
Frau Kopp kritisierte, dass das gesamt Grundstück mit Stellplätzen zugepflastert werden soll und jegliche Eingrünung fehlt.
Herrn Zandt erschien die GFZ von 0,5 als zu hoch für den Ortsteil Unterkienberg und außerdem sind in der Planung nicht alle erforderlichen Stellplätze ersichtlich.
Herr Mück wies auf die beengten Straßenverhältnisse und den fehlenden Gehweg hin und regte an, evtl. eine Grundabtretung zu fordern.
Dies ist rechtlich im Zusammenhang mit dem Bauantrag nicht möglich, so 1. Bürgermeister Popp.
Nach Ansicht von Herrn Held ist die geplante Bebauung keine vernünftige Ortsentwicklung. Es ist allerhöchste Zeit für eine Verkehrsplanung in Unterkienberg.
Eine Planung setzt die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer voraus. Ins "Blaue" hinein planen macht nach Ansicht von 1. Bürgermeister Popp keinen Sinn und kann auch nicht mit dem Bauantrag verknüpft werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Der Unterhalt des zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen, (Baugrundstück) und der Fl.Nr. 1728/6, Gemarkung Allershausen, verlaufende Entwässerungsgraben (Unterhaltspflichtiger: Wasser- und Bodenverband Glonn I) im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt bzw. Wasserwirtschaftsamt zu prüfen und sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Damit ist das Einvernehmen nicht erteilt.
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7. Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) Haus 1 mit Stellplätze durch Lydia Amper auf der Fl.Nr. 1645/3, Teilfläche Fl.Nr. 1645, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Der Geltungsbereich des geplanten Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet ausgewiesen.
Das geplante Mehrfamilienhaus hat die Maße: 15,99m x 10,24m (Keller, EG, OG, DG) und eine Wandhöhe von 6,50 m.
Die Grundflächenzahl beträgt 0,25, die Geschossflächenzahl 0,49.
Die erforderlichen Stellplätze (10 Stück) werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Damit ist das Einvernehmen nicht erteilt.
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8. Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle, Abbruch einer Halle und von Fahrsilos durch Alfons Sixt auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Dieser Bauantrag ersetzt den Antrag auf Neubau eines Boardinghauses mit Garage und einer Maschinenhalle / Abbruch einer Halle und von Fahrsilos. Dieser Antrag wurde am 20.11.2016 zurückgenommen.
Das n
eu geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freisinger Straße“ und ist als MD-Gebiet ausgewiesen. Der geplante Neubau hat die Maße 17,99m x 56,99m und eine Firsthöhe von 11,73 m.
Das Baufenster wird im Südwesten geringfügig überschritten. Hierzu ist eine Befreiung erforderlich.
Für die vorgesehene Dachneigung ist eine Befreiung vom B-Plan nötig. Laut B-Plan ist eine Dachneigung von 35° festgesetzt. Damit die Firsthöhe des geplanten Gebäudes nicht höher wird als die Firsthöhe der bestehenden Scheune, soll das neue Gebäude eine Dachneigung von nur 32° erhalten.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachneigung werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Neue Ortsmitte Allershausen;
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Ladestationen E-Autos und E-Bikes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Gemäß Beschluss des „AK - Neue Ortsmitte“ sollen im Bereich der Glonnterrassen Lade-möglichkeiten für E-Autos und E-Bikes entstehen.
(1) Ladestation für E-Bikes
Als Standort steht die südliche Bushaltestelle an der Münchener Straße zur Verfügung. Hier entsteht im Zuge des Umbaus eine größere Fahrradabstellfläche wo sich das Laden von E-Bikes anbietet.
Das Bauamt stellte in der AK-Sitzung verschiedene Lademöglichkeiten für E-Bikes vor und erörterte die Unterschiede.
Es wurde ein „Ladeschrank“ gewählt, da die meisten E-Bikes herausnehmbare Akkus haben und diese beim Ladevorgang im Schrank vor Diebstahl geschützt sind.
Ähnlich wie im „Hallenbad“ sind die Schränke mit einem Münzpfandschloss ausgestattet.
Bei Verlust des Schlüssels ist ein Austausch des Schlosses durch den Bauhof möglich, Kosten hierfür ca. 50,00 € pro Schloss.
Die Kosten für Ladeschränke variieren je nach Ausführung und Qualität von 1.500,00 € bis 8.000,00 €
Der gewählte Ladeschrank ist von der Fa. Bauer und kostet 5.383,56 € brutto (ohne Lieferung). Optional kann der Schrank anstatt Schlüssel mit Pin-Eingabe bestellt werden, Mehrkosten hierfür 2.717,96 € brutto, ein Tausch der Schlösser bei Verlust des PINs ist dann nicht mehr erforderlich.
Der Ladeschrank hat 4 kleine Ladefächer sowie 1 großes Ladefach mit Durchführung für ein Kabel, um auch E-Bikes, die keinen herausnehmbaren Akku besitzen, zu laden.
Eine Beschriftung ist optional für 564,06 € brutto möglich und wird noch festgelegt, um im Rahmen des Beschilderungskonzeptes ein einheitliches Bild zu erhalten.
Montage und Anschluss muss durch einen örtlichen Elektriker erfolgen, der auch die Lieferung der erforderlichen Zähleranschlusssäule und die Anmeldung bei Bayernwerk übernimmt.
(2) Ladestation für E-Autos
Im Bereich des nordöstlichen Teiles der Glonnterrassen sollen zwei Parkplätze mit Lademöglichkeit für E-Autos erstellt werden. Für die geplante Station wurde entschieden, dass ein Anbieter gewählt wird, der den Kunden eine kostenlose Ladekarte zur Verfügung stellt und bereits in Deutschland weit verbreitet ist.
Das Bauamt hat verschiedene Alternativen eingeholt und als wirtschaftlichstes System den Anbieter „NewMotion“ herausgesucht. Der Anbieter hat Kooperationen mit vielen anderen Betreibern, so dass die Abdeckung in Deutschland, Europa und auch in unmittelbarer Umgebung sehr gut ist. New Motion ist derzeit Europas größter Anbieter intelligenter Ladelösungen.
Die Kosten für den Betrieb von E-Ladestationen variieren bei den Anbietern zwischen 35,00 € und 4,76 € pro Monat. Die Anschaffungspreise für die Stationen zwischen 3.000,00 und 10.000,00 €. Alternativ bieten manche Firmen auch an, die Ladestation zur Miete bereitzustellen, Angebote hierfür liegen bei 350,00 € bis 550,00 € pro Monat.
Das Angebot von NewMotion lautet wie folgt:
Einmalige Kosten:
3.532,62 € brutto für den Kauf einer fertig konfigurierte Ladestation mit zwei Anschlüssen zum Laden mit maximal 22 KW je Anschluss und die zugehörigen Straßenschilder
Einmalige Installationskosten:
Für das Aufstellen der Zähleranschlusssäule und Herstellen des Stromanschlusses durch einen Elektriker wurde ein Angebot eingeholt. Der Vertragspartner von New Motion, die Fa. Weser Energietechnik, bietet die erforderlichen Leistungen für 2.493,18 € brutto an.
Monatliche Kosten
4,76 € brutto pro Monat für den Betrieb, die Kosten für die erforderliche SIM-Karte ist hier bereits enthalten.
Rückvergütung
des verbrauchten Stromes erfolgt jeweils nach Abrechnung mit dem Kunden durch „NewMotion“
Beschluss 1
Der Auftrag zur Lieferung eines Ladeschranks für E-Bikes mit Münzpfandschloss wird an die Fa. Gebr. Bauer GbR, Mindelheim, zum Preis von 5.383,56 € brutto lt. Angebot vom 20.07.2016 vergeben. Der Ladeschrank soll passend zum Allershausener Beschilderungskonzept beschriftet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Auftrag zur Lieferung einer E-Auto Ladesäule, mit entsprechender Abrechnung des Ladevorgangs direkt mit dem Kunden, wird an die The New Motion Deutschland GmbH, Berlin, zum Preis von einmalig 3.532,62 € und monatlich 4,76 € brutto lt. Angebot vom 13.12.2016 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Auftrag zur Lieferung und Montage einer Zähleranschlusssäule inklusive Montage und Inbetriebnahme der Ladesäule wird an die Fa. Weser Energietechnik, Bremen,
zum Preis von einmalig 2.493,18 € brutto lt. Angebot vom 08.11.2016 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Lärmaktionsplan BAB A9
Einvernehmen der Gemeinde nach Art. 8a Abs. 2 Satz 4 BayImSchG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
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ö
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Beratend
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10 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern hat im Zuge der EG-Lärmschutzrichtlinie Stufe 2, Lärmaktionsplanung an den Bundesautobahnen, einen Lärmaktionsplan für die BAB A9 in Bezug auf die Gemeinde Allershausen erstellt.
Der Planentwurf wurde vom 01.04. bis 02.05. 2016 der Öffentlichkeit bekannt gegeben und es konnten Einwände erhoben werden.
Im Anschluss wurden die Einwände in einem Abwägungsprozess bei der Regierung von Oberbayern geprüft und gewürdigt. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes wurde nun der Gemeinde Allershausen zugesandt,
um das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Auf die Einwände der Bevölkerung und der Gemeinde wurde zwar im Detail eingegangen, jedoch werden keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des bestehenden Lärmschutzes umgesetzt, weil die bereits vorhandenen Einrichtungen ausreichend seien.
Es wird auf das Anschreiben vom 06.12.2016 sowie den Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 09.12.2016 der Regierung von Oberbayern verwiesen.
Beschluss
Weil die Belange der betroffenen Bürger nicht ausreichend gewürdigt wurden und keine Maßnahmen zur Lärmminderung erkennbar sind, lehnt es der Gemeinderat ab, das Einvernehmen nach Art. 8a Abs. 2 Satz 4 BayImSchG zum Lärmaktionsplan der BAB A9, Bereich Allershausen, herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Allershausener Modell;
Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
24.01.2017
|
ö
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Beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt ein weiteres Baugebiet in Angriff zu nehmen und im "Allershausener Modell" umzusetzen. Allerdings ist aufgrund der Rechtsprechung eine Modifizierung erforderlich. Zunächst ist ein Grundsatzbeschluss zur Rechtfertigung des Baulandentwicklungsmodells zu fassen.
Durch das Baulandentwicklungsmodell sollen Grundstücke zu vergünstigten Konditionen als Wohnbauland auf den Markt gebracht werden. Damit soll die Ausgewogenheit der Bevölkerungsstruktur gesichert und der Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt werden.
Durch Fachanwalt Dr. Reicherzer, der in der Sitzung am 18.01.2017 zu beachtende Modalitäten bei der Umsetzung eines Baulandentwicklungsmodells darlegte, wurde ein entsprechender Beschlussvorschlag erarbeitet, der vom Gemeinderat zu beschließen ist.
Danach sollen die Ankaufsverträge für das neue Baugebiet mit den Grundeigentümern geschlossen werden.
Beschluss
Präambel:
Wegen der Makrolage der Gemeinde Allerhausen an den Verkehrsachsen A 9, St 2054, 2084 und FS 6 sowie wegen der Nähe zur Landeshauptstadt München sowie zu den Städten Landshut, Ingolstadt und Freising ist mit weiter steigenden Kaufpreisen für Wohnbaugrundstücke und entsprechend hohen Mieten zu rechnen. Es besteht die Gefahr, dass Personen des mittleren und niedrigeren Einkommensbereiches sich derartige Kaufpreise bzw. Mieten nicht mehr leisten können. Aus diesem Grund ist es Aufgabe der Gemeinde, durch ein Baulandentwicklungsmodell steuernd einzugreifen.
Durch das Baulandentwicklungsmodell sollen Grundstücke zu vergünstigten Konditionen als Wohnbauland auf den Markt gebracht werden. Damit soll die Ausgewogenheit der Bevölkerungsstruktur gesichert und der Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt werden.
In der Gemeinde Allershausen besteht auch die Gefahr, dass Grundstücke lediglich zu spekulativen Zwecken erworben und veräußert oder gar nicht auf den Markt gebracht werden. Aufgabe der Gemeinde ist es deshalb auch, im Rahmen eines Baulandentwicklungsmodells dafür Sorge zu tragen, dass die Grundstücke dem Wohnungsmarkt tatsächlich zur Verfügung gestellt und bebaut werden. Auch diesem Zweck dient das gemeindliche Baulandentwicklungsmodell.
Zur Erreichung vorgenannter städtebaulicher Ziele ergeht folgender Grundsatzbeschluss des Gemeinderates:
1.
Flächen im Außenbereich werden grundsätzlich nur noch dann als Bauland für Wohnbebauung ausgewiesen, wenn der Grundstückseigentümer vor der Baulandausweisung mindestens 50 % seiner im voraussichtlichen Planungsumgriff liegenden Grundstücksfläche (Bruttobauland) im Rahmen eines städtebaulichen Zielsicherungsvertrages an die Gemeinde zum Verkehrswert verkauft.
Die Erschließungsflächen, Grünflächen, plangebietsinternen Ausgleichsflächen werden anteilig von den Grundstückseigentümern nach § 55 Abs. 2 BauGB getragen. Dies bedeutet, dass der private Grundstückseigentümer die Hälfte der benötigten Erschließungsflächen und öffentlichen Grünflächen unentgeltlich an die Gemeinde zu übertragen hat, wenn es zu einer Baulandentwicklung und einer entsprechenden Parzellierung kommt.
Die Gemeinde entscheidet bezogen auf jeden Einzelfall, ob der Erwerb als Teilflächenerwerb oder als Miteigentumsanteilserwerb erfolgt.
Der Verkehrswert wird durch Sachverständigengutachten ermittelt.
Die Baulandentwicklung soll zumindest kostenneutral für den Gemeindehaushalt erfolgen. Da die Grundstücke zur Erreichung des städtebaulichen Ziels unterhalb des Verkehrswertes abgegeben werden müssen, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der vom Gutachter ermittelte Bauerwartungslandwert im Rahmen der Kaufpreisfindung so herabzusetzen ist, dass die Kostenneutralität für den Gemeindehaushalt voraussichtlich gewahrt bleibt.
2.
Der Erwerb erfolgt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.
3.
Bei Planungen, die im Schwerpunkt nicht der Schaffung von Wohnbauland dienen oder in deren Umgriff größere Gemeinbedarfsflächen liegen, entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall, ob und inwieweit ein Erwerb von Grund und Boden zur Voraussetzung für die Baulandausweisung gemacht wird. Auf eine gleichmäßige Belastungswirkung hinsichtlich jedes Grundstückseigentümers ist zu achten.
4.
Wird neues Baurecht für Wohnbebauung im Innenbereich oder im beplanten Bereich geschaffen (Umwidmung), entscheidet der Gemeinderat, ob insoweit ein angemessener Teilflächenerwerb/Miteigentumserwerb erfolgt. Dies gilt auch für Fälle der Nachverdichtung und Baurechtsmehrung, soweit noch kein Baurecht besteht.
5.
Wird voraussichtlich lediglich eine Wohnbauparzelle entstehen (z.B. bei Einbeziehungssatzungen) wird kein Zwischenerwerb der Gemeinde durchgeführt. Die Selbstnutzung bzw. die Vermietung an eine ortsansässige Person ist dann jedoch durch städtebaulichen Vertrag abzusichern, der die Einzelheiten regelt. Der Vertrag kann auch eine Deckelung der zulässigen Miete vorsehen, um damit die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit geringerem Einkommen sicher zu stellen.
6.
Eine Ausweisung von Bauland darf ungeachtet des gemeindlichen Grunderwerbs nur dann erfolgen, wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach ordnungsgemäßer Abwägung der privaten und öffentlichen Belange möglich ist.
7.
Die Zielerfüllung ist bei Weiterveräußerung durch vertragliche Instrumente (z.B. Baupflicht, Belegungspflicht, Veräußerungsverbot, Vertragsstrafen etc.) sicherzustellen. Die Förderbindung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Kaufpreisabschlag stehen.
8.
Die Gemeinde behält sich vor, in begründeten Einzelfällen von vorstehenden Grundsätzen abzuweichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Antrag des Arbeitskreises Bücherei auf Zuschuss für das 20-jährige Jubiläum der Bücherei 2017 sowie
Antrag auf Wiederaufnahme des jährlichen Zuschusses der Gemeinde an die Bücherei
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
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ö
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Beschliessend
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12 |
Sachverhalt
Der Arbeitskreis Bücherei beantragt anlässlich des 20-jährigen Bestehens einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.
Außerdem wird der Antrag gestellt, den jährlichen Zuschuss von 3.000,00 € zur Beschaffung von Medien, der seit 2009 ausgesetzt ist, wieder ab 2017 zu gewähren. Auf das Antragsschreiben vom 27.12.2016 wird verwiesen.
Beschluss 1
Für das Jubiläum zum 20-jährigen Bestehen der Gemeindebücherei erhält der Arbeitsreis Bücherei einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Ab 2017 erhält die Gemeindebücherei wieder einen alljährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zur Beschaffung von Medien udgl..
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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13. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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24.01.2017
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ö
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13 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Popp gab bekannt:
? An die Gemeinderatsmitglieder wurde eine CD mit den Arbeiten von Studenten der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zur Ortsentwicklung (Aiterbach, westlich der Autobahn und südlich von Allershausen) verteilt.
? Am Sonntag, den 29.01.2016, um 19:00 Uhr,
findet im Rathaus wieder der Empfang der Vereine statt.
2. Bürgermeister Vaas teilt mit, dass der Betrieb der Eisbahn um eine Woche bis zum 5. Februar verlängert werden könnte. Die Mietkosten für das Kühlaggregat belaufen sich für diese Woche auf 1.140,00 € netto.
Es bestand Einigkeit, den Betrieb Eislaufbahn um eine Woche zu verlängern.
In diesem Zusammenhang sprach u.a. Gemeinderatsmitglied Schrödl Dank an die Bauhofmitarbeiter aus, ohne deren Einsatz die Eisbahn nicht hätte betrieben werden können.
Herr Schrödl machte auf die Bodenwelle an der Glonnbrücke aufmerksam. Der Versatz wird immer größer und muss dringend instandgesetzt werden.
1. Bürgermeister Popp wird dies bei der für Donnerstag angesetzten Besprechung von Baumaßnahmen mit dem Staatlichen Bauamt vorbringen.
Herr Kortus erkundigte sich nach dem Stand der Nachfolgenutzung Kraftverkehr Nagel.
Dazu gibt es noch nichts Konkretes. Lt. 1. Bürgermeister Popp ist der Eigentümer, die Fa. Garbe, mit einem Speditionsunternehmen in Verhandlungen, das allerdings nur etwa 1/5 des Verkehrsaufkommens der Fa. Nagel bringen soll. Es ist aber noch nichts unterschrieben.
Datenstand vom 27.03.2017 11:34 Uhr