Datum: 14.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2017
2 Haushalt 2017; Beratung und Beschlussfassung über - Haushalt und Haushaltssatzung 2017 (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) sowie - Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020
3 Neufassung des Pachtvertrages mit dem TSV Allershausen für das Sportgelände
4 Antrag TSV Allershausen auf Gewährung eines Sonderzuschusses zur Sanierung (LED-Umrüstung) der Flutlichtanlagen auf dem Sportgelände
5 2. Änderung der Ausbaubeitragssatzung - Regelung zu Maßnahmen an Straßenbeleuchtungen
6 Erneuerung der Ortseingangsschilder - Auftragsvergaben
7 Radweg Jobsterstraße - Empfehlung des AK Verkehr und Gewerbe zur Sperrung
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2017; Beratung und Beschlussfassung über - Haushalt und Haushaltssatzung 2017 (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) sowie - Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 in der Sitzung am 30.01.2017 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan lagen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.

Einführend machte 1. Bürgermeister Popp einige grundsätzliche Ausführungen zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2017. Er stellte fest, dass die finanzielle Lage der Gemeinde "ziemlich gut" ausschaut. Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten werden derzeit durchaus positiv bewertet.

Die gemeindlichen Finanzen auf der Einnahmenseite zeigen sich gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv. Die Gewerbesteuer ist 100.000,00 € niedriger als im vergangenen Jahr mit 2,8 Mio. € veranschlagt (die weitere Prognose ist gut). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist weiter ansteigend und wird sich auf 3.807.000,00 € belaufen (+203.000,00 €). Wie schon im Vorjahr erhält die Gemeinde aufgrund der starken Finanzkraft keine Schlüsselzuweisung.
Die Kreisumlage wird sich bei einem angenommenen Hebesatz von 47,9 v.H. um 220.000,00 (= 7,6 %), auf 3.130.000,00 € erhöhen. Die Gewerbesteuerumlage wird mit 570.000,00 € angesetzt. Es wird sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 1.088.850,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2016 lag bei 1.830.000,00 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen Rücklagen in Höhe von 7.304.250,00 € entnommen werden.

Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer erneut bei einer Rekordhöhe von 22.010.920,00 € liegen und nach dem letztjährigen Haushalt wiederum deutlich höher ausfallen. Dies bedeutet gegenüber 2016 ein Plus von 877.240,00 € (= 4,11 %). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt mit 231.940,00 € nur unwesentlich über dem Ansatz 2016 und beträgt 11.386.820,00 €. Im Vermögenshaushalt sind wiederum höhere Einnahmen und Ausgaben von 10.624.100,00 € geplant - Vorjahr: 9.978.800,00 € (+ 645.300,00 € = 6,47 %).

In den Haushaltsentwurf sind alle absehbaren Einnahmen und Ausgaben eingearbeitet worden. Im Einzelnen nannte der 1. Bürgermeister:

?        Neue Ortsmitte - BA II Glonnaufweitung
?        Finkenweg - Straßenausbau und Erneuerung der Wasserleitung - Restabwicklung
?        Anschaffung eines Versorgungsfahrzeugs (GW-Logistik) für die Feuerwehr Allershausen sowie weitere Anschaffungen
?        MTW für die Feuerwehr Leonhardsbuch
?        DSL-Ausbau
?        Schule - Sanierung der Flachdächer, Brandschutzmaßnahmen, Elektroinstallation
?        Aufstellung Bebauungspläne und Änderung Flächennutzungsplan (Eggenberger Feld Süd)
?        Grunderwerb für Baugebiet "Eggenberger Feld"
?        Seestraße - Grunderwerb, Erschließung und Sanierung Mülldeponie
?        Energienutzungskonzept - Photovoltaikanlagen Schule
?        LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung
?        Straßeninstandsetzungen
?        Außenanstrich Kulturtreff Altes Rathaus und neues Rathaus
?        Radweg Aiterbach - Schernbuch - Restabwicklung
?        Radweg über die A9 (Leonhardsbuch)
?        ILE Ampertal (rechnungsmäßige Abwicklung)
?        Tausch Wohncontainer für Obdachlose am Bauhof
?        Wasserversorgung - Ertüchtigung Aufbereitung und Notverbund mit ZV Freising Süd in Leonhardsbuch
?        Senioren-Spielplatz
?        Beschilderung Ortsteingänge u.a.
?        Erneuerung der Wasserleitung im Kohlstattweg
?        Umsetzung Brandschutzkonzept Kindergarten Spatzennest
?        Kanalsanierung Rest BA III
?        Planung Erneuerung Kesselbodenstraße
?        Kauf eines Laders und Pritschenwagens für Bauhof (Ersatz für vorh. Fahrzeuge)

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden die Einzelpläne sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt durchgegangen und bei Bedarf erläutert und Fragen aus dem Gremium beantwortet.

Beschluss 1

Verwaltungshaushalt:

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt für das Jahr 2017 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.386.820,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Vermögenshaushalt:

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt für das Jahr 2017 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.624.100,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung samt Anlagen für das Jahr 2017. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2020

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Neufassung des Pachtvertrages mit dem TSV Allershausen für das Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Für das Sportgelände gibt es eine Vielzahl an Vereinbarungen und Pachtverträgen zwischen der Gemeinde Allershausen und dem TSV Allershausen. Diese Verträge sollten zur besseren Verständlichkeit in einem Vertrag zusammengefasst werden.
Außerdem ist in den bisherigen Verträgen nicht eindeutig geregelt, wer für welche Maßnahmen die Kosten zu tragen hat. Dazu soll in dem neuen Vertrag eine entsprechende klarere Regelegung fixiert werden.

Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde erstellt und ist beigefügt.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die verschiedenen Vereinbarungen und Pachtverträge mit dem TSV Allershausen in einem neuen Pachtvertrag zusammen zu fassen. Der von der Verwaltung vorgelegte Vertragsentwurf soll abgeschlossen werden.

1. Bürgermeister Popp schlug vor, § 7 Abs. 4 des Vertragsentwurfs um die Kegelbahn, Tennisplätzen und Stockbahnen zu ergänzen.

Diskussionsverlauf

Nach Ansicht von Gemeinderatsmitglied Held macht die Zusammenfassung der bisherigen Verträge in einem neuen Vertrag durchaus Sinn. Allerdings ist er mit der vorgeschlagenen Regelung in § 7 zur Instandhaltung nicht einverstanden. Diese Formulierungen sind ein Freibrief für den TSV, der anschafft und die Gemeinde zu zahlen hat. So kann er dem Vertrag nicht zustimmen. Er vermisst außerdem, dass sich der TSV an den Kosten der Flutlichtanlage beteiligt. Der Sportverein erhält zudem von der Gemeinde jährliche Zuschüsse von 60.000,00 €.

Dem widersprach GL Vachal. Es ist keinesfalls so, dass der TSV anschafft und die Gemeinde die Maßnahmen durchzuführen hat. Es ist immer ein Beschluss des Gemeinderats notwendig.

Herr Colombo wies auf die Verpflichtung nach § 2 Abs. 4 des Vertragsentwurfs hin, wonach dem Pächter die Verpflichtung auferlegt wird, die Fußballplätze, die Leichtathletikanlagen und den Beachvolleyballplatz der Allgemeinheit, der Grund- und Mittelschule und der VHS zur sportlichen Bestätigung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Herr Lerchl merkte an, dass der TSV ja auch eine Spendenaktion zur Finanzierung der Flutlichtumrüstung durchführen könnte, wie das früher schon einmal erfolgreich praktiziert worden ist. Die Feuerwehr hat das Responder-Fahrzeug auch mit erheblichen Spendenmitteln finanziert.

Dem erwiderte 1. Bürgermeister, dass es sich beim Bau und Unterhalt von Sportanlagen um Pflichtaufgaben der Gemeinde handelt, wie dies auch bei der Feuerwehr der Fall ist. Die Beschaffung eines Responder-Fahrzeuges ist hingegen nicht unbedingt Aufgabe der Gemeinde. Im Übrigen zeigt ja auch der heute verabschiedete Haushalt, dass es die Gemeinde an der notwendigen Ausrüstung für die Feuerwehren nicht mangeln lässt.

Frau Kopp brachte noch einen weiteren Vorschlag zur Ergänzung der Anlagen nach § 7 Abs. 4 vor, für die der TSV allein zuständig sein soll. Es sind dies das Kassenhäuschen, die Sprecherkabine, Geräteschuppen- und Container, Garagen sowie das Stockschützenhaus.

Herr Schrödl warnte davor, Sportvereine und Feuerwehr gegeneinander auszuspielen. Die Förderung des TSV ist für ihn auch in der Höhe völlig in Ordnung.

GL Vachal machte folgenden Vorschlag zur Neuformulierung des § 7 Abs. 1 des Vertragsentwurfs, der auch die Zustimmung des Gemeinderats fand:
"Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die über die Reparatur und Pflegemaßnahmen nach Abs. 1 hinausgehen, sind bei der Gemeinde zu beantragen, die im Einzelfall über deren Bezuschussung bzw. Kostentragung entscheidet."

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die verschiedenen Vereinbarungen und Pachtverträge mit dem TSV Allershausen in einem neuen Pachtvertrag zusammen zu fassen. Dem von der Verwaltung vorgelegten Vertragsentwurf mit den Änderungsvorschlägen von 1. Bürgermeister Popp, Frau Kopp und GL Vachal zu § 7 Abs. 3 und 4 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag TSV Allershausen auf Gewährung eines Sonderzuschusses zur Sanierung (LED-Umrüstung) der Flutlichtanlagen auf dem Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Der TSV Allershausen beabsichtigt, die Flutlichtanlagen auf dem Sportgelände auf LED umzurüsten.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 65.000,00 €. Die Maßnahme wird nach der Richtlinie des Bundes-Umweltministerium zur Förderung von Klimaschutzprojekten mit 30 % = 19.500,00 € bezuschusst (Förderbescheid liegt vor.). Durch den BLSV wurde eine weitere Bezuschussung von 20 % = 13.000,00 € in Aussicht gestellt. Nach den Sportförderrichtlinien gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 10 % = 6.500,00 €. Der TSV Allershausen beantragt zur Sanierung der Flutlichtanlagen einen Sonderzuschuss in Höhe des nicht durch andere Mittel gedeckten Betrages von 26.000,00 €.
Aufgrund der mehrheitlichen Empfehlung des Finanzausschusses wurde der Betrag von 26.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

Sollte der Gemeinderat dem vorgelegten neuen Pachtvertrag zustimmen, ist die Gemeinde für die Flutlichtanlage zuständig und damit auch Kostenträger.

Aufgrund der Beschlussfassung zum neuen Pachtvertrag (TOP 3) ließ 1. Bürgermeister Popp über den Beschlussvorschlag 1 abstimmen.

Beschluss

Aufgrund des Antrags vom 13.12.2016 wird dem TSV Allershausen zur Sanierung der bestehenden zwei Flutlichtanlagen (LED-Umrüstung) neben dem 10-prozentigen Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien ein "Sonderzuschuss" in Höhe des anderweitig nicht gedeckten Betrages von bis zu 26.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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5. 2. Änderung der Ausbaubeitragssatzung - Regelung zu Maßnahmen an Straßenbeleuchtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt, die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten. Außerdem werden immer wieder an verschiedenen Straßen einzelne Straßenleuchten ausgetauscht.
Zur Klarstellung, dass diese Maßnahmen nicht als Verbesserung und Erneuerung auf die Anlieger umgelegt werden müssen, wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Passus in die Ausbaubeitragssatzung aufzunehmen.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Ausbaubeitragssatzung hinsichtlich der umlagefähigen Kosten zur Erneuerung und Verbesserung an Straßenbeleuchtungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu ändern und den Entwurf der Änderungssatzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ausbaubeitragssatzung hinsichtlich der umlagefähigen Kosten zur Erneuerung und Verbesserung an Straßenbeleuchtungen zu ändern und in § 5 folgenden weiteren Absatz anzufügen:

(6)        Kosten für isolierte Verbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahmen bezüglich Beleuchtungen trägt in vollem Umfang die Gemeinde, wenn mit diesen Maßnahmen
       a)        die Zahl der bereits vorhandenen Beleuchtungen einer Einrichtung um weniger als ein Drittel erhöht wird oder
b)                weniger als die Hälfte der schon bestehenden Beleuchtungen einer Einrichtung erneuert oder verbessert werden oder
c)        an vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen nur die Leuchtenköpfe (z.B. LED-Umrüstung) erneuert bzw. ausgetauscht werden.

Der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) wird zugestimmt. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Erneuerung der Ortseingangsschilder - Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Der AK Verkehr und Gewerbe schlägt vor, das Beschilderungskonzept mit der Erneuerung der Ortseingangstafeln abzuschließen. Zusätzlich zu den bestehenden Standorten soll eine weitere Ortseingangstafel aus Richtung Hohenkammer errichtet werden. Siehe dazu auch die Niederschrift der AK-Sitzung vom 25.0 1.2017.

Zur Erstellung der Pfostenkonstruktion und der Schilder einschließlich Druck wurden Angebote eingeholt.

Günstigster Anbieter für das Grundgerüst ist die Fa. Metallbau Winkelmeier aus Kranzberg mit einer Angebotssumme von brutto 3.183,25 €.
Die nächsten Anbieter liegen deutlich darüber.
Der Auftrag soll daher an die Fa. Winkelmeier gehen.

Für die Schilder sind Alu-Verbundplatten vorgesehen (5 Stück für Begrüßungstafel und 250 Stück für Veranstaltungsschilder). Es wurden die Vergleichspreise für reflektierende und nichtreflektierende Folien eingeholt. Die nichtreflektierenden Folien liegen bei allen Anbietern preislich ca. 4.000,00 € brutto über der Ausführung in reflektierender Folie.
Der AK entschied sich einstimmig für die Ausführung mit nichtreflektierender Folie.

Die Angebote im Einzelnen (Beträge brutto):
1. Fa. Werbetechnik & Design, Allershausen      9.852,60 €
2. …..                                                                   9.867,30 €
3. …..                                                                   9.972,20 €

Der AK empfiehlt den Auftrag an die Fa. Werbetechnik & Design aus Allershausen zu vergeben.

Dazu kommen noch die Kosten der Fa. Masell für Entwicklung, Reinzeichnung, Layout, Auftragsabwicklung und Projektbegleitung in Höhe von einmalig 2.703,40 € netto.

In diesem Zusammenhang hat der AK festgelegt, dass die Schilder und die Anbringung für ortsansässige Vereine künftig kostenlos sein sollen.

Diskussionsverlauf

Frau Kopp erschienen die Kosten für die Fa. Masell sehr hoch.

GL Vachal wird darauf achten, dass die Kosten ggf. noch reduziert werden können, z,B. die Auftragsabwicklung und Projektbegleitung durch die Verwaltung erfolgt.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Fa. Metallbau Winkelmeier aus Kranzberg erhält den Auftrag zur Fertigung der Grundgerüste für die neuen Ortseingangstafeln lt. Angebot vom 02.06.2016 zum Preis von brutto 3.183,25 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Fa. Werbetechnik & Design aus Allershausen erhält den Auftrag zur Lieferung der Alu-Verbundplatten für die neuen Ortseingangstafeln einschließlich Druck auf nichtreflektierender Folie zum Preis von 9.852,60 € brutto lt. Angebot vom 23.01.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Fa. Masell wird mit der für Entwicklung, Reinzeichnung, Layout, Auftragsabwicklung und Projektbegleitung in Höhe von einmalig 2.703,40 € netto beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 4

Wie vom AK Verkehr und Gewerbe empfohlen, werden den örtlichen Vereinen für die Hinweisschilder an den Ortseingangstafeln keine Kosten in Rechnung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Radweg Jobsterstraße - Empfehlung des AK Verkehr und Gewerbe zur Sperrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Der AK Verkehr und Gewerbe hat sich in seiner Sitzung am 25.01.2017 mit dem Radweg Jobsterstraße befasst.
Der AK kam zu der einstimmigen Empfehlung, die Straße in einem 1. Schritt durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Fels- oder Betonblöcke für Fahrzeuge aller Art zu sperren und nur noch die Nutzung als Geh- und Radweg zuzulassen. Es soll eine Planung in Auftrag gegeben werden, um die Straße in einen "echten" Radweg zurückzubauen.

1. Bürgermeister Popp brachte in Erinnerung, dass in den letzten Jahren sowohl an Jobsterstraße als auch entlang der Kreisstraße FS 6 versucht wurde, den notwendigen Grund zum Bau eines Radweges zu erwerben. Diese Verhandlungen sind stets an der Bereitschaft einiger Grundeigentümer gescheitert. Ein Radwegebau ist somit derzeit nicht realisierbar.

Ferner führte er aus, dass mit einer wie auch immer zu treffenden Regelung bzw. Maßnahme der Pkw- und Lkw-Verkehr von der Benutzung des Straßenstücks "ausgesperrt" werden sollte, keinesfalls der landwirtschaftlichen Verkehr.

Diskussionsverlauf

Herrn Zwingler ist der Vorschlag des AK völlig unverständlich, zumal nicht einmal mit den betroffenen Landwirten geredet worden ist. Die Landwirte wenden sich entschieden gegen eine völlige Sperrung. Eine Sperrung nimmt das Recht, auf die Felder zu fahren. Er schlägt vor:
- Abklärung der Möglichkeiten der Kontrolle und Ahndung (Polizei, Verkehrsüberwachung)
- andere rechtssichere Beschilderung
- Schrankenlösung
- Alternative: Radweg über Seestraße

Herr Schrödl wandte sich aus Gründen der Verkehrssicherheit gegen eine Fels- oder Betonbarriere. Er verwies auf die im letzten Jahr geführte Diskussion zur Verbindungsstraße Aiterbach-Unterkienberg. Beide Situationen sind durchaus vergleichbar. Das sinnvollste ist für ihn ein separater Radweg.
Bürgermeister Popp wies noch einmal darauf hin, dass sowohl entlang der FS 6 als auch entlang der Jobsterstraße jeweils zwei Versuche zur Realisierung gescheitert sind.

Herr Lerchl verwies darauf, dass es sich bei der Straße um eine ehemalige Kreisstraße handelt und die Gewerbe- und Wohnbebauung in Kranzberg in den letzten Jahren erheblich gewachsen ist. Mit der Verbreiterung der Brücke über die Autobahn ist die Gemeinde bereits in Vorleistung für einen Geh- und Radweg gegangen. Eine Radwegverbindung über die Seestraße wird seiner Ansicht nach nicht angenommen.

Herr Raith plädierte dafür, geeignete Baumaßnahmen zu ergreifen, um ein Befahren für Autos und Lastwagen zu erschweren. Die Straße sollte für den Verkehr gesperrt werden um die Belastung für die Wohngebiete zu verringern.

Herr Colombo trat für die von Herrn Zwingler vorgeschlagene Schrankenlösung ein.

Herr Glück hingegen sah ein paar hundert Meter Umweg für die Landwirte durchaus als zumutbar an.

Herr Held stellte die Frage der Haftung bei einer Schrankenlösung.

Herr Groszek plädierte dafür, sich mit den Landwirten an einen Tisch zu setzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Die war in der Vergangenheit nicht möglich, merkte Herr Dinkel an.

2. Bürgermeister Vaas stellte fest, dass die Thematik an den AK Verkehr und Gewerbe herangetragen worden ist, der letztlich den Vorschlag dazu machte. Zumindest kommt es endlich zur Diskussion im Gemeinderat. Er stellte noch die Frage, mit welchen Landwirten denn geredet werden soll.

Chr. Huber merkte an, dass es durchaus intelligente Schranken- oder Pollerlösungen auf dem Markt, auch mit Kennzeichenerkennung gibt. Er wird der Verwaltung geeignete Firmen benennen.

Herr Kortus vertrat den Standpunkt, die Straße wieder uneingeschränkt für den Verkehr freizugeben, wenn schon kein separater Radweg gebaut werden kann.

Herr Zwingler stellte den Antrag zur GSchO, die Entscheidung über den TOP zurückzustellen und die Möglichkeiten der Kontrolle und Ahndung zu prüfen sowie mit den betroffenen Landwirten nach eine Lösung zu suchen.

1. Bürgermeister Popp ergänzte diesen Vorschlag dahingehend, dass der AK mit einer Abordnung der betroffenen Landwirte eine Lösung erarbeiten soll. Die Verwaltung hat Angebote für Schranken oder ähnliche Absperrsysteme einzuholen.

Beschluss

Aufgrund des Antrags von Gemeinderatsmitglied Zwingler wird die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt zurückgestellt.

Es sind Möglichkeiten der Kontrolle und Ahndung zu prüfen. Der AK Verkehr und Gewerbe wird beauftragt, mit den betroffenen Landwirten eine Lösung zu erarbeiten. Die Verwaltung hat Angebote für Schranken oder ähnliche Absperrsysteme einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Einladung der LAG Mittlere Isarregion zum Energietag am 23.3.17 in Freising
  • Einladung des Laientheaters Allershausen e.V. zu den Aufführungen des Frühjahrsstücks
  • Bauzeitenplan der Fa. Majuntke an der Neuen Ortsmitte - Weiterführung der Bauarbeiten ab 20.02.
  • Email Staatliches Bauamt zu Baumaßnahmen im Bereich Allershausen 2017-2019
  • Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 6.2.17 zur Lärmaktionsplanung
  • Möglichkeit die Fa. Antolin in Leonhardsbuch zu besichtigen - am besten an einem Dienstag
  • GR-Sitzung am kommenden Dienstag im Bayernwerk in PAF mit Besichtigung des Leuchtenparks
  • Termine der Bürgerversammlungen im März

Frau Huber regte an, im Zuge der Neuorganisation des Winterdienstes zu überlegen, ob in dem bisherigen Umfang geräumt und gestreut werden muss.

Mit dieser Thematik soll sich der AK Agenda befassen.

Herr Mück fragte, ob im Bereich der Apotheke im Zuge der Baumaßnahme an der Münchener Straße beim Bauvorhaben Hermann auch die Gehwegabsenkung erfolgen kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, das zu prüfen (Kosten muss Antragsteller bezahlen).

Herr Schrödl wollte wissen, bis wann mit der Vorplanung für die Kesselbodenstraße gerechnet werden kann.
Das wird mit dem Ing.-Büro Schönenberg abgeklärt.

Datenstand vom 27.03.2017 11:36 Uhr