Datum: 11.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Sebastian Huber
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017
3 Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse, Arbeitskreise etc. durch das Ausscheiden von Frau Kreß aus dem Gemeinderat
4 Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising; Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung
5 Verabschiedung von Frau Christine Kreß aus dem Gemeinderat
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Sebastian Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.04.2017 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Nach einleitenden Worten des 1. Bürgermeisters leistete Herr Sebastian Huber als "Nachrücker" für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Christine Kreß den nach Art. 31 Abs. 5 Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.04.2017 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse, Arbeitskreise etc. durch das Ausscheiden von Frau Kreß aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.04.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden von Frau Kreß aus dem Gemeinderat sind auch die Ausschüsse, Arbeitskreise etc. neu zu besetzen. Dazu liegt bereits ein Vorschlag der PFW-Fraktion vor.

Außerdem ist der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss neu festzulegen.

Diskussionsverlauf

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird von Herrn Lerchl das Ausschussmitglied Held vorgeschlagen.

Beschluss 1

Für die sich durch das Nachrücken von Sebastian Huber ergebenden Änderungen in den Ausschüssen, Arbeitskreisen u.a. beschließt der Gemeinderat wie von der PFW-Fraktion vorgeschlagen nachstehende Neubesetzung:

Ausschuss, Arbeitskreis etc.
Funktion
Vorschlag der PFW-Fraktion
Gemeinschaftsversammlung VG
Stellvertreter für Vaas
Glück
Finanzausschuss
Mitglied
Vaas
Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied
Raith
Arbeitskreis Kindergarten-Hort
Mitglied
Huber Nina
Arbeitskreis Ü 60
Mitglied
Huber Sebastian
Arbeitskreis Jugend
Mitglied
Huber Sebastian für Huber Nina

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt nach dem Ausscheiden von Frau Kreß das Ausschussmitglied Leonhard Held.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising; Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BayDSG haben alle Verwaltungsgemeinschaften, Gemeinden, Märkte und Städte, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder nutzen, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie können einen Datenschutzbeauftragten gemeinsam bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG). Die an dieser Zweckvereinbarung beteiligten Körperschaften betonen ihr Anliegen eines fachlich qualifizierten Vollzugs der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Da sich diese Aufgabe für alle Körperschaften in gleicher Weise stellt, soll die gemeinsame Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Synergieeffekte, sowie eine fachlich kompetente und wirtschaftliche Leistung der Aufgaben gewährleisten.

Die kreisangehörigen Verwaltungsgemeinschaften, Gemeinden, Märkte und Städte übertragen die Aufgabe eines behördlichen Datenschutzbeauftragten für ihre Behörden nach Art. 25 Abs. 4 BayDSG auf einen gemeinsam zu bestellenden Datenschutzbeauftragten (Art. 57 Abs. 3 GO). Der Landkreis stellt für diese Aufgabe eine fachlich geeignete Kraft (in Vollzeit) zur Verfügung.

Der gemeinsam bestellte Datenschutzbeauftragte erledigt in allen Verwaltungsgemeinschaften, Gemeinden, Märkten und Städten, die diese Vereinbarung unterzeichnen, die Aufgaben nach Art. 25 Abs. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, sowie allgemeine Aufgaben des Datenschutzes. Diese ergeben sich insbesondere aus § 2 der Zweckvereinbarung.

Die anfallenden Kosten werden zu 25 % als Sockelbetrag auf die beteiligten Gemeinden, Märkte und Städte und zu 75 % nach den amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06. des Vorjahres umgelegt. Nach dem Einwohnerstand zum 30.06.2015 errechnet sich bei einem angenommenen Kostenaufwand von 90.000,00 € ein Anteil von 4.396,45 € für die Gemeinde Allershausen.

Das weitere ergibt sich aus dem Entwurf der Zweckvereinbarung.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen kennt den Inhalt der Zweckvereinbarung in der Fassung vom März 2017 und stimmt zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising dem Abschluss dieser Vereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Verabschiedung von Frau Christine Kreß aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.04.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp verabschiedete Frau Kreß, die aus persönlichen Gründen als Mitglied des Gemeinderats zurückgetreten ist, mit der Überreichung einer Dankurkunde, einem Geldgeschenk und einem Blumenstrauß.
Frau K reß war seit Mai 2002 Mitglied des Gemeinderats. Weiter war sie Mitglied des Finanzausschusses und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stellvertreterin in der Gemeinschaftsversammlung, Sprecherin des AK Ü 60 und Mitglied im AK Kindergarten+Hort.
Der Vorsitzende würdigte ihren Einsatz im Gemeinderat als "Macherin", die immer bereit war, Verantwortung zu übernehmen und auch was zu tun! Sie zeigte sich ihm gegenüber immer loyal und hilfsbereit und stand mit Rat und Tat zur Seite, scheute aber auch nie vor Kritik zurück.
Für die Zukunft wünschte ihr 1. Bürgermeister Popp alles erdenklich Gute!

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.04.2017 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Infobrief Nr. 13 "Interkommunale Zusammenarbeit" der Regierung von Oberbayern

  • Stellungnahme des Koordinators "Kulturraum Ampertal" zur Anfrage von Gemeinderatsmitglied Mück zum Integrierten Mobilitätskonzept.

Herr Lerchl übte grundsätzliche Kritik an dem Konzept und sah darin eine Vergeudung mit Geldmitteln. Der Arbeitskreis und der Bürger-Energie-Stammtisch haben ein fertiges Konzept erarbeitet, das aber nicht umgesetzt worden ist. Die Bereitschaft der Leute ist da , aber sie rennen gegen eine Wand mit ihrem Engagement. Er forderte ggf. einen anderen Koordinator zu bestimmen.

Dazu merkte 1. Bürgermeister Popp an, dass die Ampertalgemeinden diese Thematik nicht alleine stemmen können. Die derart umfassende Konzeption braucht seine Zeit. Die Erstellung ist zudem nicht die Aufgabe des "Ampertalrats-Kümmerers" Springer.
Im Übrigen, so der Vorsitzende, hat er nichts dagegen, wenn jemand anderes den Vorsitz des Ampertalrates übernehmen möchte.

Anmerkung:
Die vorstehenden Ausführungen von Gemeinderatsmitglied Lerchl sind entsprechend der Beschlussfassung vom 25.4.2017 zur Genehmigung der Niederschrift wie folgt richtig zu stellen:
"Herr Lerchl übte grundsätzliche Kritik an dem Konzept und sah darin eine Vergeudung von Geldmitteln, wenn dabei nur Zuschüsse abgerufen werden.
Die Arbeitsgruppe klimafreundliche Mobilität hat ein fertiges Konzept erarbeitet, das aber nicht umgesetzt worden ist."


Frau Kopp wollte wissen, wie die Umleitungsstrecke für die Baustelle der B 13 bei Hohenkammer verläuft. Es ist festzustellen, dass vermehrt Lastwagen über Unterkienberg fahren, obwohl die Straße nach Aiterbach für Fahrzeuge über 7,5 to gesperrt ist.
Die offizielle Umleitung läuft über die Staatsstraßen, so der Vorsitzende. Auch an der Beschränkung der Straße Unterkienberg-Aiterbach hat sich nichts geändert.

Herr Held kam auf die vor zwei Jahre stattgefundene Klausur zu sprechen. Die dabei gebildeten Arbeitskreise sollten ihre Ergebnisse präsentieren und aufzeigen, wie es weiter gehen soll.

Herr Schrödl wies darauf hin, dass durch die Baustelle im Kohlstattweg die Autos auf den benachbarten Straßen außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden müssen. Die Verkehrsüberwachung sollte für die Dauer der Bauarbeiten von Kontrollen absehen.
Anmerkung:
Die Verkehrsüberwachung wurde durch das Ordnungsamt vor Beginn der Arbeiten entsprechend informiert und angewiesen.

Datenstand vom 10.05.2017 07:56 Uhr