Datum: 09.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2017
3 Umbau eines Schuhladens zur Maisonette-Einliegerwohnung durch Stefan Merkl auf der Fl.Nr. 1436/1, Gemarkung Allershausen
4 Anbau an das bestehende Wohnhaus und Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Regina und Anton Eichenlaub auf der Fl.Nr. 13, Gemarkung Tünzhausen
5 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" (Betreutes Wohnen); Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
5.1 Vorstellung und Beratung des geänderten Planentwurfs
5.2 Billigung des geänderten Planentwurfs und erneuete Auslegung
6 Kauf eines Teleskopladers für den Bauhof
7 Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Landschaftsbauarbeiten Beschlussfassung zu Nachtragsangebot NA03
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 1

Beschluss

Aufgrund des Antrages von 1. Bürgermeister Popp wird folgender weiterer Punkt in die Tagesordnung unter Nr. 6 aufgenommen:

"Neue Ortsmitte Allershausen;
BA I Aufweitung der Glonn - Landschaftsbauarbeiten;
Beschlussfassung zum Nachtragsangebot NA03"

Der bisherige TOP 6 wird die Nr. 7.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Lerchl beantragt die Ergänzung der Niederschrift vom 25.4.2017 in TOP 2 wie folgt:
Herr Räbiger führte aus, dass es durchaus sinnvoll ist, bei künftigen Straßenbauarbeiten Leerrohre für die Breitbandversorgung mit zu verlegen.

Herr Dinkel stellte fest, dass das Abstimmungsergebnis bei TOP 5 richtig 18:2 lauten muss.

Beschluss 1

Aufgrund des Antrags von Gemeinderatsmitglied Lerchl ist die Niederschrift vom 25.04.2017 in TOP 2 wie folgt zu ergänzen:

Herr Räbiger führte aus, dass es durchaus sinnvoll ist, bei künftigen Straßenbauarbeiten Leerrohre für die Breitbandversorgung mit zu verlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird mit den o.g. Änderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Umbau eines Schuhladens zur Maisonette-Einliegerwohnung durch Stefan Merkl auf der Fl.Nr. 1436/1, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Gebäudegrundfläche beträgt 10,60 m x 6,50 m. Die Wandhöhe nach Umbau/Aufstockung des Schuhladens wird mit 5,06 m angegeben. Die Dachneigung des Anbaues wird mit 35 ° ausgeführt.
Die GRZ beträgt 0,20 und die GFZ 0,30.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Es sind für jede Wohneinheit im Gebäude je zwei Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Anbau an das bestehende Wohnhaus und Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Regina und Anton Eichenlaub auf der Fl.Nr. 13, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Tünzhausen. Mit der Baumaßnahme wird im Erdgeschoß und im Dachgeschoß des bestehenden Wohnhauses eine zweite Wohneinheit errichtet. Der Anbau hat die Außenmaße 6,74 m x 8,99 m und hat zwei Vollgeschoße. Die Wandhöhe beträgt 6,15 m und die Dachneigung 16 °.
Lt. Antragsunterlagen werden die GRZ mit 0,30 und die GFZ mit 0,25 angegeben.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Es sind insgesamt 4 Stellplätze zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" (Betreutes Wohnen); Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö 5

Sachverhalt

In der Zeit vom 20.10. bis 21.11.2016 hat die erneute Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" (Betreutes Wohnen) stattgefunden. Insbesondere von den Eigentümern der benachbarten Grundstücke wurden massive Einwendungen gegen die Bebauungsplanänderung vorgebracht (sind nachrichtlich der Beschlussvorlage angehängt).

Diese Einwendungen haben dazu geführt, dass der Antragsteller (Gröbenbach GmbH) eine Umplanung des Vorhabens beabsichtigt. Insoweit ist es nicht mehr erforderlich, die im Zuge der zweiten Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch den Gemeinderat zu behandeln. Die benachbarten Grundstückseigentümer bzw. deren anwaltliche Vertreter wurden von der Umplanung in Kenntnis gesetzt. Die dazu eingegangenen Äußerungen sind ebenfalls nachrichtlich der Beschlussvorlage beigefügt.

Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen:
-        Verkleinerung der Tiefgarage
Reduzierung der Grundfläche um ca. 510 m² und damit von 42 Stellplätzen auf 29 Stellplätze.
Die Abfahrtsrampe zur Tiefgarage wird verschmälert, da die Tiefgarage keine Großgarage mehr ist.
Damit kann die Abfahrtsrampe inkl. der Überdachung um 3,05 m von der westlichen Grundstücksgrenze abgerückt werden.

-        Wegfall Café und WC Bereich im Erdgeschoss, Wegfall von Umkleide-, WC- und Nebenräumen für das Café im Kellergeschoss
Damit wird die Grundfläche des Wohnhauses um ca. 265 m² verkleinert.
Im KG stehen mehr Flächen für die Bewohner zur Verfügung.

-        Verringerung der notwendigen Retentionsflächen
Durch den Wegfall des Cafés ist weniger Geländeveränderung nötig, im Bereich des ehemaligen Cafés muss nicht aufgeschüttet werden, stattdessen können Retentionsflächen geschaffen werden.
Die Retentionsflächen können somit auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen und hergestellt werden. Flächen von der Gemeinde nicht nötig.

-        Gebäudehöhe, Dachform
Das Dachgeschoss wird an den Balkonseiten (Süden und Westen) um 1,50 m zurück versetzt, wie schon an den Flurseiten (Norden und Osten).
Ebenfalls wird es um 1,50 m an den jeweiligen beiden Gebäudeenden zurück versetzt.
Auf die durchgehende Balkonreihe wird im Dachgeschoss verzichtet, stattdessen gibt es nun Einzelbalkone.
Aus der Dachform Pultdach wird ein Walmdach.
Die Traufhöhe musste um ca. 35,0 cm erhöht werden, um an der Wohnungsseite (Balkonseite) die nötige Fensterhöhe mit Rollladenkasten zu erhalten und um den Ringanker durchlaufend herstellen zu können.
Die Firsthöhe hat sich gegenüber dem Pultdach um ca. 55,0 cm verringert, das Gebäude ist also insgesamt niedriger geworden.

-        Reduzierung der oberirdischen Stellplätze von 19 auf nun 15 Stück.

Auf der Grundlage der geänderten Planungsabsichten erfolgte eine neuerliche Änderung des Planentwurfs und der Begründung sowie des schalltechnischen Gutachtens. Der Planentwurf und die die Begründung sind der Beschlussvorlage beigefügt.

Die Planänderung ist vom Gemeinderat erneut zu billigen und die nochmalige Auslegung durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Held merkte u.a. kritisch an, dass die Zahl der Stellplätze nicht der neuen Stellplatzsatzung entspricht.

Herr Schrödl forderte die strikte Einhaltung der Brandschutzanforderungen, insbesondere sind die Aufstellplätze und die Bewegungsflächen für die Feuerwehr nachzuweisen.
Die Fa. Zobel erstellt das erforderliche Brandschutzkonzept, so Herr Greulich.
Das Brandschutzkonzept ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht relevant, so 1. Bürgermeister Popp, sondern erst bei der Eingabeplanung.

Herr Raith bedauerte den Wegfall der Cafeteria, die eigentlich ein wichtiger Bestandteil der Wohnanlage gewesen sei.

Frau Gründel hingegen ist froh, dass das Café wegfällt. Die älteren Leute sollen raus aus der Wohnanlage, um nicht zu vereinsamen. Weiter unterstrich sie ihre bisherige Ansicht, dass das Vorhaben zu hoch und zu massiv ist.

1. Bürgermeister Popp verlas zum Wegfall der Cafeteria ein Schreiben des Caritas-Zentrums Freising, das als Betreiber fungiert hätte. Außerdem liegt eine Email von Kirchenpfleger Josephs vor, wonach 48 Personen Interesse an der Wohnanlage bekundet haben.

Herr Groszek stellte fest, dass die erste Planung nur das Erdgeschoss und zwei Obergeschosse vorgesehen hatte und nicht wie jetzt E+2+DG.
Das zusätzliche Geschoss wurde aus den Reihen des Gemeinderats ins Gespräch gebracht und auch mehrheitlich beschlossen.

Herr Lerchl sprach die erheblichen Probleme mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke an, die sich bereits anwaltlich vertreten lassen. Es ist sicherlich mit Klageverfahren zu rechnen. Er schlug vor und stellte den Antrag die Thematik im Rahmen einer Mediation durch eine neutrale Person mit den Anliegern und dem Investor zu besprechen um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

1. Bürgermeister Popp führte dazu aus, dass in diesem Verfahren eine weit über gesetzliche Vorgaben hinaus gehende Bürgerbeteiligung (Anliegerversammlung, zusätzliche Vorab-Informationen etc.) von der Gemeinde durchgeführt wurde.

Dieser Antrag wurde zur Abstimmung gebracht.

Beschluss

Um mit den betroffenen benachbarten Grundstückseigentümern zu einer gütlichen Lösung zur Verwirklichung des geplanten Vorhabens zu kommen, soll durch eine neutrale Person eine Mediation zu der Thematik stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Vorschlag von Gemeinderatsmitglied Lerchl abgelehnt.

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5.1. Vorstellung und Beratung des geänderten Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der geänderte Entwurf der Bebauungsplanänderung wird dem Gemeinderat durch GLVachal vorgestellt und erläutert.

Die Änderungen umfassen im Wesentlichen:
-        MD wird zu WA
-        Die GR von insgesamt 1.800 m² (1450 m² + 350 m²) verringert sich auf 1.525 m².
-        Das Café entfällt.
-        Dadurch ergeben sich auch Änderungen/Verbesserungen bezüglich des Immissionsschutzes. Das Gutachten wurde angepasst.
-        Die Überschreitung der GR für Hauptanlagen durch Anlagen gem. § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO verringert sich von 2.000 m² auf 1.800 m².
-        Die Tiefgarage wird kleiner und somit auch die Umgrenzung (rot-gestrichelte Linie).
-        Die Tiefgaragenabfahrt ist nicht mehr grenzständig, rückt 3 m von der westlichen Grenze ab und wird mit Baugrenzen umgrenzt.
-        Die maximal zulässige Wandhöhe für die Anlage „Tiefgaragenabfahrt“ beträgt 3,0 m ab dem natürlichen Gelände.
-        Die maximal zulässige Fläche für untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO außerhalb der für das Hauptgebäude festgesetzten Baugrenzen wurde von 20 m² auf 45 m² erhöht.
-        Die max. Wandhöhe für das Hauptgebäude wird reduziert von 13,25 m auf 13,10 m und bestimmt sich auf sich auf das Geländeniveau als unteren Bezugspunkt mit 441,50 ü. NN.
-        Ab einer Wandhöhe von 10,70 m sind die Außenwände im obersten Vollgeschoss auf allen Seiten um min. 1,50 m zurückzuversetzen (Laternengeschoss) – siehe Systemschnitt.
-        Statt Pultdach ist ein Walmdach mit max. 10° Dachneigung zulässig. Die Fluchttreppenhäuser können auch weiterhin mit Flachdach (begrünt oder bekiest) ausgebildet werden.
-        Der evtl. erforderliche Notabgang zur Tiefgarage kann auch verglast ausgeführt werden.
-        Der Retentionsraum hat sich vergrößert und das benötigte Rückhaltevolumen von 590 m³ kann nun vollständig auf dem Grundstück wiederhergestellt werden.

Die Planänderung ist vom Gemeinderat erneut zu billigen und die nochmalige Auslegung durchzuführen.

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5.2. Billigung des geänderten Planentwurfs und erneuete Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 5.2

Sachverhalt

Die in der heutigen Sitzung vorgestellte Änderung und Umplanung des Planentwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" wird zu Kenntnis genommen.

Beschluss

Der geänderte Planentwurf mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ampertalstraße“ in der Fassung vom 9.5.2017 wird erneut gebilligt mit der Maßgabe, dass die aktuelle Stellplatzsatzung (Festsetzung Ziffer 8.1.) einzuhalten ist. Der geänderte Planentwurf ist noch einmal öffentlich nach § 13 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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6. Kauf eines Teleskopladers für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Der Atlas-Radlader AL 80, Baujahr 2002 soll durch einen Teleskop-Radlader ersetzt werden. Dazu wurden Angebote verschiedener Hersteller eingeholt. Es fanden Vorführungen statt und die Fahrzeuge wurden durch die Bauhofmitarbeiter, die den Lader fahren sollen, auch getestet bzw. mit den Fahrzeugen Probe gearbeitet. Dabei hat sich herausgestellt, dass der GIANT Kompaktlader V761T Tele das für die Einsatzbereiche des Bauhofes geeignetste Fahrzeug ist.
Dafür sprechen:
- niedrige Gesamthöhe Fahrerhaus
- Hubhöhe der Palettengabel 50-70 höher als bei Vergleichsfahrzeugen
- Pendelachse
- Knicklenkung
- Differentialsperre Vorder- und Hinterachse

Der Kaufpreis für den GIANT-Kompaktlader beträgt nach dem Angebot der Fa. Kiesel Süd GmbH, Fraunhoferstr. 2, Eching, brutto 91.630,00 €. Eine Vergleichsübersicht der verschiedenen Fabrikate liegt der Beschlussvorlage bei.
Im Haushalt ist ein Betrag von 85.000,00 € veranschlagt, so dass der darüber hinaus gehende Betrag als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen ist.

Der Atlas-Radlader kann allerdings in Zahlung gegeben werden oder durch die Gemeinde verkauft werden. Der Verkaufserlös liegt bei mindestens 12.000,00 €.

Ende letzter Woche ist noch ein weiteres Angebot eines anderen Herstellers eingegangen, das preislich interessant erscheint. Allerdings erfolgt erst morgen eine Vorführung des Fahrzeugs.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Vergabe heute nicht vorzunehmen und den Tagesordnungspunkt erst in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Beschluss

Die Entscheidung über den Kauf des Teleskop-Radladers wird von der Tagesordnung abgesetzt und erfolgt in der nächsten Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Landschaftsbauarbeiten Beschlussfassung zu Nachtragsangebot NA03

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Am 05.10.2016 wurden in der Arbeitskreissitzung „Neue Ortsmitte“ beschlossen dass die Bus- und Fahrradüberdachung im Süden der Münchener Straße eine Glasrückwand erhält.

Durch diesen Beschluss, örtliche Gegebenheiten und fehlende Positionen im LV ergeben sich Änderungen zur Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten. Es ist erforderlich, zusätzliche Leistungen an die Fa. Majuntke zu beauftragen.

Die Fa. Majuntke GmbH und Co. KG hat die Kosten für die zusätzlichen Leistungen mit Nachtragsangebot Na03 vom 19.04.2017 vorgelegt. Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 12.266,23 € brutto.

Das Angebot besteht aus folgenden Leistungen:

-        Liefern und Verlegen von Granitpflaster Mosaik um die Einbauten (Hydranten, Schieber, Laternen…) à brutto 471,28 €
-        Granitsplitt liefern und unter den Baumrosten einbauen à brutto 504,74 €
-        Glasrückwand liefern und montieren bei Bus- und Fahrradüberdachung im Süden der Münchener Straße à brutto 7.596,64 €
-        Granitgroßsteinpflaster in Busbucht schräg anpassen (um größere Fugen zu vermeiden) à brutto 719,71 €
-        Aus- und Einbau von Boden der Bodenklasse 6 (Fels, Wasserbausteine) à brutto 2.973,81€

Es wird auf die Stellungnahme von NRT vom 25.04.2017 zum Nachtrag Na03 verwiesen.
NRT schlägt vor, das geprüfte Nachtragsangebot Na03 der Fa. Majuntke für die zusätzlichen Leistungen anzunehmen.

Beschluss

Das Nachtragsangebot Na03 der Fa. Majuntke GmbH und Co. KG aus Mainburg für die zusätzlichen Arbeiten wird zum Preis von 12.266,23 € brutto lt. Angebot vom 19.04.2017 beauftragt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Einladung des Kath. Pfarramtes zur Fronleichnamsprozession am 15. Juni

  • Bericht der "Sprecher" über Ergebnisse zur Umsetzung der Klausurtagung 2015 (Anregung GR Held vom 11.4.) - Vorschlag 1. Bürgermeister Popp: Gemeinsam ausarbeiten und dann Ergebnis bekanntgeben bzw. Stellungnahme allen Gemeinderatsmitglieder schriftlich zukommen lassen.

  • Bericht in FT vom 6.5./7.5. - Äußerung von Gemeinderatsmitglied Huber in der Sitzung des Gemeinderats Paunzhausen am 4.5., wonach es im Jugendtreff und in der Gemeinde Allerhausen große Probleme mit dem "Nachwuchs" gäbe, wird entschieden zurückgewiesen.


Zu den Berichten über Ergebnisse der Klausurtagung stellte 2. Bürgermeister Vaas fest, dass weder in der Klausurtagung noch im Gemeinderat festgelegt worden ist, dass derjenige, der die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorstellt, auch für deren Umsetzung verantwortlich ist. Im Übrigen ist eine Reihe der Themen mittlerweile umgesetzt, wie sich noch zeigen wird.

Herr Schuhbauer sprach die schlechte Beleuchtung des Radweges Aiterbach-Schernbuch unter der Autobahnbrücke an und es ereigneten sich bereits Unfälle.
Es wird derzeit geprüft, welche Möglichkeiten es gibt die Situation zu verbessern, so der Vorsitzende. Allerdings fällt dieser Bereich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Paunzhausen.

Herr Held erkundigte sich, ob Herr Promberger die Frostschäden an den Straßen schon erfasst hat und die Arbeiten ggf. schon ausgeschrieben worden sind.
Lt. 1. Bürgermeister Popp sind die Frostaufbrüche teilweise bereits erfasst. Eine Ausschreibung ist noch nicht erfolgt.

Herr Lerchl bat den Bürgermeister, die Fa. PE TEC zu unterstützen, damit sie endlich von der Telekom einen Telefonanschluss bekommt.
Bürgermeister Popp sicherte zu, "Druck" zu machen.

Herr Raith regte an, in der Kirchstraße die Geschwindigkeitsanlage aufzustellen, weil die Eltern, die ihre Kinder zu den Betreuungseinrichtungen bringen, zu schnell fahren.

2. Bürgermeister Vaas stellte die Frage, was nun mit der Streetsoccer-Anlage passiert und wo sie ggf. aufgestellt werden soll.

Der AK Jugend sollte doch mit den Anliegern sprechen ob ggf. eine Verlegung nach Norden auf dem Festplatz möglich ist, merkte Herr Colombo an.

Herr Schrödl wollte wissen, wie der TSV dazu steht und nach Ansicht von Herrn Mück soll der Gemeinderat dazu zeitnah eine Entscheidung treffen.

Frau Huber sah das nicht als Arbeitsauftrag an den AK Jugend. Sie trat dafür ein, die Anlage zentral aufzustellen und nicht auf dem Sportgelände.

Herr Held kam noch einmal auf das Parken in der Franz-Galitz-Straße/Kienberger Straße zu sprechen.
Dazu 2. Bürgermeister Vaas: Bei der heutigen Verkehrsschau sahen Polizei und Landratsamt ein Halteverbot als nicht notwendig an.

Die Niederschrift der Verkehrsschau wird an den Gemeinderat verteilt werden, ergänzte 1. Bürgermeister Popp.

Herr Zwingler schlug vor, die Halteverbote in der Jobsterstraße zu erweitern.

Datenstand vom 01.06.2017 12:15 Uhr