Datum: 30.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2017
2 Bau einer Fertiggarage durch PEMA GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 561/4, Gem. Allershausen
3 Umbau einer bestehenden SB-Anlage mit 5 SB-Waschplätzen, 1 Freiwaschplatz, Lagercontainer und Pflegeplätzen durch SB WaschPark GmbH & Co. KG auf der Fl.Nr. 1220/15 und 1220/16, Gemarkung Allershausen
4 Umrüstung der Beleuchtung in der Ampertalhalle, im Kindergarten "Spatzennest" und im Rathaus auf LED; Information und Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahmen
5 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranzberg; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
6 Erweiterung Straßenbeleuchtung Albert-Schweitzer-Straße; Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über Durchführung
7 Erweiterung Straßenbeleuchtung Buchstraße Leonhardsbuch; Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über Durchführung
8 Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach; Antrag Daniela und Stefan Stanglmayer
9 Kauf eines Teleskopladers für den Bauhof; Hinweis auf TOP 6 der GR-Sitzung vom 09.05.2017
10 Neue Ortsmitte Allershausen; Einweihung BA 1 "Glonnterrassen" - Programmablauf und Festlegung des Kostenrahmens
11 Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Auftragsvergabe zur Ausführung Graffitischutz
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Herr Schrödl merkte zu TOP 2 der Sitzung vom 9.5.2017 an, dass es ihm beim Brandschutz in erster Linie um die Aufstellplätze und die Bewegungsfläche für die Feuerwehr ging.

Die Niederschrift wird entsprechend ergänzt.

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bau einer Fertiggarage durch PEMA GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 561/4, Gem. Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Amperfeld" . Die beantragte Garage ist erforderlich für die bereits genehmigte Wohnnutzung im Dachgeschoss. Die überplante Fläche liegt außerhalb des Baufensters.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung hinsichtlich des fehlenden Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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3. Umbau einer bestehenden SB-Anlage mit 5 SB-Waschplätzen, 1 Freiwaschplatz, Lagercontainer und Pflegeplätzen durch SB WaschPark GmbH & Co. KG auf der Fl.Nr. 1220/15 und 1220/16, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kammerfeld Süd".
Auf der Fläche war bereits eine genehmigte SB-Waschanlage errichtet. Es handelt sich um einen Ersatzbau.
Die geplante überbaute Fläche (Waschboxen und Parken und Saugen) liegt teilweise außerhalb des Baufensters.
Die Entwässerung erfolgt in PE- oder PVC-Rohren mit Zulassung für mineralölhaltige Abwässer mit verschiedenen Durchmessern (Gefälle mind. 2 %).
Das Abwasser wird durch einen Combi-Abscheider mit Schlammfang und Koaleszenzabscheider, Probenentnahmeschacht und Kontrollschacht mit Zuführung von Regen- und Oberflächenwasser ausgeführt. Der Anschluss erfolgt an die gemeindliche Kläranlage.
Im Technikcontainer wird ein Kunststofftank als Pufferspeicher für Wasser eingebaut.
Der Technikschacht liegt unter dem Eingangsbereich des Technikcontainers in 1,25 m Tiefe.
Die Bodenplatte wird in Ortbeton ausgebildet, darunter wird eine 50 cm starke Tragschicht, im Randbereich 80 cm, gegründet.
Die Nachbarunterschriften sind zur Zeit nicht vollständig und werden nachgereicht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Umrüstung der Beleuchtung in der Ampertalhalle, im Kindergarten "Spatzennest" und im Rathaus auf LED; Information und Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Für die Ampertalhalle und den Kindergarten Spatzennest wurden Fördermittel zur LED-Umrüstung gestellt. Die Bewilligungsbescheide liegen mittlerweile vor.
Außerdem sollen die Beleuchtung im Sitzungssaal und im Treppenhaus des Rathauses ebenfalls auf LED umgerüstet werden.

Die Kosten sind lt. Zuwendungsanträgen auf 60.000,00 € geschätzt. Die Berechnungen und Förderanträge hierzu wurden vom Brochier Consulting erstellt. Die jährliche Stromeinsparung wurde mit rund 31.000 kWh jährlich errechnet. Lt. Zuwendungsbescheid vom 17.11.2016 des Projektträgers Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, der im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Zuschüsse vergibt, wird die geplante Umrüstung mit 40 % gefördert = 24.214,00 €.

Herr Weinberg von der Hudson GmbH in Amberg gab dazu nähere Erläuterungen .

Vom Gemeinderat ist die Durchführung der Maßnahmen zu beschließen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Beleuchtung auf LED in der Ampertalhalle, im Kindergarten "Spatzennest und im Rathaus wie von Herrn Weinberg vorgetragen. Es sind entsprechende Angebote einzuholen. Der 1. Bürgermeister bzw. die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge nach Vorliegen der Angebote an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben, sofern sich diese im Kostenrahmen, der den Zuschussanträgen zugrunde lag, bewegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranzberg; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kranzberg hat im Juni 2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird den Trägern öffentlicher Belange und somit auch der Gemeinde Allershausen Gelegenheit gegeben, zu dem Vorentwurf Stellung zu nehmen.

Der Beschlussvorlage sind auszugweise die Begründung sowie der Übersichtsplan beigefügt. Die kompletten Unterlagen können ggf. im Rathaus eingesehen werden.

Belange der Gemeinde Allershausen werden durch die Erweiterung des "Gewerbeparks" um 11,8 ha betroffen. Der Begründung ist zu entnehmen, dass die verkehrsmäßige Anbindung des Gewerbeparks über eine Brücke am Wasserwerk und die Kreisstraße FS 6 erfolgen soll (vgl. Seite 88). Ein Großteil der Flächen befindet sich jedoch innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die Grenze des LSG soll daher weiter nach Westen und Süden verschoben werden.

Die Anbindung der neuen Gewerbeflächen hat, wie in der Begründung ausgeführt, ausschließlich über die Brücke beim Wasserwerk und die Kreisstraße FS 6 zu erfolgen. Die Abwicklung des Verkehrs über die Jobsterstraße, beschränkt als Geh- und Radweg, wird durch die Gemeinde Allershausen nicht hingenommen.

Diskussionsverlauf

Herrn Groszek missfiel die vorgesehene Anbindung der neuen Gewerbeflächen über die Amperbrücke zur FS 6. Dies bringt u.a. für Leonhardsbuch und Eggenberg eine noch höhere Verkehrsbelastung. Es ist daher die verkehrsmäßige Anbindung der Gewerbeflächen über die FS 24 zu fordern.

Beschluss

Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranzberg mit integriertem Landschaftsplan werden keine grundsätzlichen Bedenken und Einwendungen erhoben.
Belange der Gemeinde Allershausen werden im Wesentlichen nur durch die Erweiterung des "Gewerbeparks" betroffen.
Zur Entflechtung des zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens durch die neuen Gewerbeflächen wird eine verkehrsmäßige Anbindung über die Kreisstraße FS 24 gefordert. Die in der Begründung aufgeführte Anbindung über die Brücke beim Wasserwerk und die Kreisstraße FS 6 führt zu weiteren erheblichen Verkehrsbelastungen von Allershausen und den Ortsteilen Leonhardsbuch und Eggenberg. Die Abwicklung des Verkehrs über die Jobsterstraße, beschränkt als Geh- und Radweg, wird durch die Gemeinde Allershausen nicht hingenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

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6. Erweiterung Straßenbeleuchtung Albert-Schweitzer-Straße; Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Aufgrund der Anregung mehrerer Allershausener Bürger soll eine weitere Straßenlaterne in der Albert-Schweitzer-Straße an der Grenze zu Flurnummer 1316 errichtet werden, da in diesem Bereich aktuell keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist. Die neue Laterne soll im Bereich der Glonnbrücke die Beleuchtungslücke zwischen der letzten Straßenlaterne (bei Hausnummer 16) und der Beleuchtung in der Autobahnunterführung schließen.

Es wurde ein Angebot zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung bei der Bayernwerk AG eingeholt. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen inklusive aller Erd- und Asphaltarbeiten betragen gemäß Angebot 5.027,57 € brutto.
Auf den Lageplan der Bayernwerk AG wird verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Straßenbeleuchtung zwischen der Glonnbrücke und der letzten Straßenlampe beim Anwesen Albert-Schweitzer-Str. 16 in Oberallershausen grundsätzlich zu.
Das Angebot der Bayerwerk AG vom 11.05.2017 über 5.027,57 € brutto wird angenommen.
Vor Auftragserteilung ist zu prüfen, ob nicht eine solarbetriebene Leuchtstelle errichtet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Erweiterung Straßenbeleuchtung Buchstraße Leonhardsbuch; Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Aufgrund des Antrages vom Eigentümer der Buchstraße 35 soll eine weitere Straßenlaterne an der Grenze zu Flurnummer 2558/1 errichtet werden, da in diesem Bereich aktuell keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist.

Es wurde ein Angebot zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung bei der Bayernwerk AG eingeholt. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen inklusive aller Erd- und Asphaltarbeiten betragen gemäß Angebot 6.779,29 € brutto.

Auf das Schreiben vom 20.05.17 des Eigentümers an das Bauamt und den Lageplan der Bayerwerk AG wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Herr Zwingler schlug vor, aufgrund der hohen Kosten ggf. für die Leuchtstelle den Stromanschluss des Anliegers zu verwenden.

Herr Groszek bat um Überprüfung, ob nicht in Anbetracht der hohen Kosten für die eine Lampe eine Solarleuchte mit Akku errichtet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Buchstraße 35 in Leonahrdsbuch grundsätzlich zu.
Das Angebot der Bayerwerk AG vom 11.05.2017 über 6.779,29 € brutto wird angenommen.
Vor Auftragserteilung ist zu prüfen, ob nicht eine solarbetriebene Leuchtstelle errichtet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach; Antrag Daniela und Stefan Stanglmayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Daniela und Stefan Stanglmayer, Siechendorf 8, Zolling, beantragen den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ihr Grundstück Fl.Nr. 832, Gemarkung Aiterbach, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung ihres Bauvorhabens zu schaffen. Auf dem Grundstück soll ein Wohnhaus mit drei Wohneinheiten entstehen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan überwiegend als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, nur ein kleiner Teil im Osten ist als Baufläche (Dorfgebiet) festgelegt.

Es sind mit dem Landratsamt Freising entsprechende Gespräche geführt worden und es hat auch eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Grundsätzlich beurteilt das Landratsamt den Erlass einer Einbeziehungssatzung positiv, bzw. wird zur Realisierung des Bauvorhabens sogar gefordert.

In Absprache mit dem Landratsamt sind in der Satzung festzulegen: Baugrenzen, Zahl der Wohneinheiten (3) sowie Zahl der Vollgeschosse (2), Wandhöhe max. 6,50 m ab Fußbodenoberkante Erdgeschoss.

Zu berücksichtigen ist bei der Planung, dass die geplante Zufahrt nicht zu nah an der Atterbach heranrückt. Das anfalIende Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück ist soweit möglich zu versickern. Im Hinblick auf anstehende Unterhaltsarbeiten ist u.U. eine Verlegung des Baches nach Nord-Osten und evtl. eine Grundabtretung notwendig. Darauf sind die Antragsteller hinzuweisen und deren Zustimmung einzuholen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Popp informierte den Gemeinderat, dass u.a. für diesen Bereich am Atterbach die Landschaftsarchitektin Ruhland beauftragt ist, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

In diesem Zusammenhang regte Herr Schrödl an, in absehbarer Zeit den Flächennutzungsplan zu überarbeiten bzw. neu aufzustellen.
Diesem Vorschlag pflichtete Frau Huber bei.

1. Bürgermeister Popp wies darauf hin, dass man sich ja vor einiger Zeit mit dieser Thematik schon befasst hat. Auf Anraten des Landratsamtes entschied man sich, derzeit von einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Abstand zu nehmen.

Herr Held sah durchaus die Notwendigkeit, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in Angriff zu nehmen. Allein in Aiterbach laufen zwei Verfahren für eine Einbeziehungssatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum Antrag von Daniela und Stefan Stanglmayer, Siechendorf 8, Zolling, den nord-westlichen Ortsrand von Aiterbach mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB abzurunden. In den Geltungsbereich einzubeziehen sind die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 36, 36/1, 157/1 und 832 und das Grundstück Fl.Nr. 832/1 Gemarkung Aiterbach (siehe Lageplan).

In der Satzung sind festzulegen: Baugrenzen, Zahl der Wohneinheiten (3) sowie Zahl der Vollgeschosse (2), Wandhöhe max 6,50 m ab Fußbodenoberkante Erdgeschoss.

Zu berücksichtigen ist bei der Planung, dass die geplante Zufahrt nicht zu nah an der Atterbach heranrückt. Das anfalIende Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück ist soweit möglich zu versickern. Im Hinblick auf anstehende Unterhaltsarbeiten ist u.U. eine Verlegung des Baches nach Nord-Osten und evtl. eine Grundabtretung notwendig. Darauf sind die Antragsteller hinzuweisen und deren Zustimmung einzuholen.

Die Verwaltung hat das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Kosten der Planung und des Verfahrens sind von den Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Kauf eines Teleskopladers für den Bauhof; Hinweis auf TOP 6 der GR-Sitzung vom 09.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Der Atlas-Radlader AL 80, Baujahr 2002 soll durch einen Teleskop-Radlader ersetzt werden. Dazu wurden Angebote verschiedener Hersteller eingeholt. Es fanden Vorführungen statt und die Fahrzeuge wurden durch die Bauhofmitarbeiter, die den Lader fahren sollen, auch getestet bzw. mit den Fahrzeugen Probe gearbeitet.

Zuletzt wurde ein weiterer Lader der Fa. Schäffer vorgeführt und im Bauhof bestand Gelegenheit, das Fahrzeug einige Tage zu testen. Der Vergleich der Fahrzeuge ist der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Das Angebot für den Schäffer-Lader liegt um rund 10.000,00 € unter dem Lader der Fa. GIANT. Im Großen und Ganzen sind beide Fahrzeuge gleichwertig.

Im Haushalt ist ein Betrag von 85.000,00 € veranschlagt, so dass der darüber hinaus gehende Betrag als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen ist.

Der Atlas-Radlader kann allerdings in Zahlung gegeben werden oder durch die Gemeinde verkauft werden. Der Verkaufserlös liegt bei mindestens 12.000,00 €.
Bürgermeister Popp wies den Gemeinderat darauf hin, dass hinsichtlich der Beschaffung bei den Mitarbeitern des Bauhofs keine Einigung herrscht.

Beschluss

Als Ersatz für den Atlas-Radlader wird ein Teleskop-Radlader, Fabrikat Schäffer, Typ 8610T angeschafft. Der Auftrag wird an die Fa. Markus Albrecht, Land- und Baumaschinen, Siedlerstr. 4, 87471 Durach, zum Preis von 71.000,00 € netto lt. Angebot vom 18.05.2017 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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10. Neue Ortsmitte Allershausen; Einweihung BA 1 "Glonnterrassen" - Programmablauf und Festlegung des Kostenrahmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

In der Sitzung am 4. Mai 2017 kam der AK "Neue Ortsmitte" übereinstimmend zu der Auffassung die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der "Neuen Ortsmitte" mit den Glonnterrassen und dem Glonnbalkon gebührend zu feiern.
Die offizielle Einweihung soll am Donnerstag, 20.Juli 2017 stattfinden. Für die Bevölkerung ist dann am Samstag, 22. Juli ab 14 Uhr ein "Glonnfest" geplant. Siehe dazu auch die Niederschriften der AK-Sitzungen vom 4.5. und 15.5.2017.

Zur Finanzierung der anfallenden Kosten (z.B. Bewirtung Ehrengäste, Musik, Toilettencontainer, versch. Programmpunkte, Licht- und Tontechnik, Druck Broschüre u.a.m.) ist vom Gemeinderat ein Kostenrahmen festzulegen. Dieser sollte bei ca. 25.000,00 € angesetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt für die Einweihung des weiteren Bauabschnittes der Neuen Ortsmitte "Aufweitung der Glonn mit den Glonnterrassen" und das "Glonnfest" ein Ausgabenbudget von bis zu 25.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Neue Ortsmitte Allershausen; BA I Aufweitung der Glonn; Auftragsvergabe zur Ausführung Graffitischutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö 11

Sachverhalt

Für die Glonnterrassen wurde die Ausführung einer Hydrophobierung als Graffitischutz an allen Betonelementen durch das Bauamt beschränkt ausgeschrieben. 4 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2 Angebote wurden abgegeben.

Bei der Prüfung der Angebote wurde festgestellt, dass eines der Angebote nur 15 % der Kostenschätzung beträgt. Daraufhin wurde mit der betreffenden Firma Kontakt aufgenommen und die Firma stellte fest, dass bei der Kalkulation der Materialkosten ein Fehler unterlaufen ist. Auch auf Nachfrage beim Hersteller durch das Bauamt wurde bestätigt, dass die reinen Materialkosten bereits um das Dreifache über dem Gesamtangebot des Bieters liegen. Somit liegt ein „unangemessen niedriger Angebotspreis“ vor. Der Bieter ist gemäß VOB/A § 16 Abs. 6 auszuschließen.


Einziger Bieter ist damit die Fa. Ettl aus Allershausen mit einer Angebotssumme von 12.346,20 € brutto. Die Kostenberechnung weist für die vorliegende Ausschreibung Kosten in Höhe von ca. 14.000,00 € brutto auf. Das Angebot liegt also um 12 % darunter

Vom Bauamt wird vorgeschlagen, die Arbeiten an die Fa. Ettl zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Hydrophobierung als Graffitischutz zum Bauvorhaben "Neue Ortsmitte Allershausen - Aufweitung der Glonn" wird an die Fa. Ettl, Allershausen, zum Preis von 12.346,20 € brutto lt. Angebot vom 16.05.2017 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö 12

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

-        Mit Schreiben vom 10.05. bedankt sich das Kath. Kreisbildungswerk Freising e.V. für den Zuschuss 2017.

-        Die von Herrn Raith in der Sitzung am 9.5. angeregte Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage in der Kirchstraße erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Derzeit sind alle mobilen Anlagen im Einsatz.

-        Zur Anregung von Herrn Zwingler, ebenfalls in der Sitzung am 9.5., die Halteverbote in der Jobsterstraße zu erweitern, wird auf die Niederschrift der Verkehrsschau verwiesen.

-        Der Vodafone-Mobilfunkmast ist mittlerweile genehmigt. Wann er aufgebaut  wird, steht noch nicht fest.

-        Nachdem die Nutzung der Glasiglus an der Schroßlacher Straße nicht funktioniert hat, erfolgte die Entfernung.

-        Die Regierung von Oberbayern hat für die Umbaumaßnahmen an der Schule einen Zuschuss von 250.000,00 € bewilligt.

-        Als Nachfolgenutzung des "Nagel"-Areals" wird dort auf einem Teil ein Kühllogistiker, die Fa. GFT Logistic GmbH einziehen. Derzeit laufen Umbauarbeiten.


2. Bürgermeister Vaas sprach einen Bericht im FT über die CSU-Jahreshauptversammlung an, wonach die Südumfahrung in Frage gestellt wird. Bisher habe man immer die gleiche Meinung vertreten und mit "einer Zunge" gesprochen. Er richtete an die CSU-Ratsmitglieder die Frage, woher denn plötzlich dieser Sinneswandel kommt. MdL Dr. Hermann sicherte lt. FT eine Überprüfung zu.

Dazu Herr Held: Nicht die Gemeinderatsmitglieder haben die Südumfahrung bei der Versammlung in Frage gestellt. Vielmehr äußerten Allershausener Bürger Zweifel, ob die Südumfahrung die erhoffte Entlastung bringt, wenn der Verkehr aus dem Ampertal weiterhin durch Allershausen rollt. Allgemein herrschte in der Versammlung die Meinung, eine Südumfahrung sei nur im Zusammenhang mit einer Nordumfahrung sinnvoll.

Dazu ergänzte Herr Schrödl auf seinen Hinweis in der Versammlung, dass der Kreisverkehr in Oberallershausen zum Problem werden könnte und den Verkehr nicht aufnehmen kann.

1. Bürgermeister Popp bezeichnete es als großes Glück, dass die Mittel von Gräfelfing nunmehr für eine Ortsumfahrung von Allershausen zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die Westtangente von Freising ist die Südumfahrung von Allershausen ohne Alternative. Lt. Prof. Kurzak nur im Zusammenhang mit einer Nord-Ost-Umfahrung. Dies unterstrich die Gemeinde bisher bei all ihren Anträgen und Schreiben zu dieser Thematik.

Herr Held wies erneut darauf hin, dass der Biber im Glonnfeldpark Bäume umgelegt hat. Er wollte dazu wissen, ob der Bauhof die von ihm angeregten Schutzmaßnahmen durchgeführt hat. Außerdem müssen die frisch gepflanzten Bäume an der Glonn ebenfalls geschützt werden.

Die Bäume an der Glonn (Neue Ortsmitte) würden schon entsprechend geschützt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Glonnfeldpark wird der Vorsitzende beim Bauhof nachfragen.

Datenstand vom 21.06.2017 12:18 Uhr