Datum: 20.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2017
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage durch Stefan Schuhbauer auf der Fl.Nr. 156/1, Gemarkung Allershausen
3 Errichtung einer Außenspindeltreppe am bestehenden Wohnhaus durch Doris Gutmann auf der Fl.Nr. 129/6, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 28.03.2017 Beschluss-Nr. 50
4 Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen für das Gemeindegebiet Allershausen
5 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
5.1 Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer weiteren Wohnbaufläche (Eggenberger Feld Süd); Teilweise Umwandlung von eingeschränktem Gewerbegebiet in Allgemeines Wohngebiet und Herausnahme von Flächen des eingeschränkten Gewerbegebietes
5.2 Vergabe des Planungsauftrages
6 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Eggenberger Feld-Süd"
6.1 Aufstellungsbeschluss
6.2 Vergabe des Planungsauftrages für Bebauungsplan mit Grünordnungsplan
6.3 Auftragsvergabe zur Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.05.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage durch Stefan Schuhbauer auf der Fl.Nr. 156/1, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ampertalstraße".
Nach den vorliegenden Unterlagen ergibt sich eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 0,30. Die Wandhöhe für das Haupthaus beträgt 5,845 m bzw. für den
Anbau 5,695 m. Die Dachneigung wird mit 22° angegeben.
Das Gebäude wird in E + 1 ausgeführt.
Aufgrund des Grundrisses ist eine Befreiung wegen geringer Überschreitung des Baufensters erforderlich.
Weitere Befreiungen sind nicht beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der geringen Überschreitung des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Außenspindeltreppe am bestehenden Wohnhaus durch Doris Gutmann auf der Fl.Nr. 129/6, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 28.03.2017 Beschluss-Nr. 50

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Nach einer zwischenzeitlich vorliegenden Erklärung der Antragstellerin wird mit der Errichtung der
Spindeltreppe keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen.
Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich.
Für die Fläche der Außenspindeltreppe ist eine Befreiung vom Baufenster notwendig.

Das Landratsamt Freising hat mit Schreiben vom 15.05.2017 mitgeteilt, dass die Außentreppe genehmigungsfähig ist. Sollte deshalb der Gemeinderat das Einvernehmen weiterhin verzögern, wird eine Ersatzvornahme angedroht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen für das Gemeindegebiet Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Aufgrund mehrerer Anfragen für das Aufstellen von zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen im Gemeindegebiet Allershausen wurde von der Verwaltung ein Angebot für die Anschaffung 3 weiterer Anlagen eingeholt. Die Geräte sind identisch mit den bereits vorhandenen Geräten, die im November 2016 angeschafft wurden.
Die Kosten für drei weitere Geschwindigkeitsmessanlagen belaufen sich auf 9.996,-- Euro / brutto.

Als mögliche Aufstellungsorte für die festen Stationen wurden bereits vorgeschlagen:
- Ampertalstraße Nähe Wasserhaus (Vorschlag Herr Kortus)
- Kirchstraße (Vorschlag Herr Raith)
- Am Amperknie / Zufahrt Sportgelände (Vorschlag eines Bürgers)

Zurzeit hat die Gemeinde Allershausen 5 feste Anlagen angebracht. Hinzu kommen 3 mobile Anlagen die flexibel angebracht werden können.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Popp warnte vor einer "Inflation" von Geschwindigkeitsmessanlagen. Er wies darauf hin, dass im Haushalt für dieses Jahr keine Mittel dafür eingestellt sind.

Im Gemeinderat bestanden unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit weiterer Messanlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung drei weiterer Geschwindigkeitsmessanlagen. Die Aufstellung erfolgt an den vorgeschlagenen Standorten. Die Fa. Traud Verkehrstechnik erhält den Auftrag zur Lieferung der Anlagen zum Preis von 9.996,00 € brutto.
Nachdem im Haushalt für die Anschaffung keine Mittel zur Verfügung stehen, werden Kosten als überplanmäßige Ausgabe genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

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5. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 5
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5.1. Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer weiteren Wohnbaufläche (Eggenberger Feld Süd); Teilweise Umwandlung von eingeschränktem Gewerbegebiet in Allgemeines Wohngebiet und Herausnahme von Flächen des eingeschränkten Gewerbegebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 5.1

Sachverhalt

In Verlängerung der bestehenden Wohnbebauung "Eggenberger Feld" soll nach Süden hin eine weitere Wohnbaufläche entstehen. Der Bereich zwischen Jobsterstraße und Bundesautobahn A9 ist derzeit im Flächennutzungsplan zum größten Teil als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Im südlichen Bereich ist ferner noch die "alte " Trasse einer Umgehungsstraße mit landwirtschaftlichen Nutzflächen dargestellt. Die aktuell in Planung befindliche Trasse sieht die Umgehungsstraße weiter südlich vor. Ein kleiner Teil westlich der Jobsterstraße ist ebenfalls als Gewerbefläche dargestellt.
Um die Wohnbauflächen durch einen Bebauungsplan realisieren zu können, ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Ein Teil der Flächen soll als Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ausgewiesen werden (siehe dazu die im Lageplan grün umrandeten Bereiche). Die außerhalb der künftigen Wohnbauflächen liegenden Bereiche der Planänderung werden als landwirtschaftliche Flächen dargestellt und die derzeitige Darstellung als eingeschränktes Gewerbegebiet aufgehoben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für den Bereich zwischen der Bundesautobahn A 9 und der Jobsterstraße sowie für einen kleineren Bereich östlich der Jobsterstraße. Der Umgriff der Planänderung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (rot umrandet).
Das bisher eingeschränkte Gewerbegebiet wird teilweise in ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO umgewandelt und ein Teil der Flächen wird künftig als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Außerdem wird die bisher dargestellte mögliche Trasse einer Umgehungsstraße gestrichen.

Als Wohnbauflächen nach § 4 BauNVO werden in der Flächennutzungsplanänderung die Grundstücke Fl.Nr. 569, 571/2, 1275, 1276, 1279, 1279/2, 1280/2, 1284, 1284/2, 1285, 1286, 1287, 1288, 1289, 1289/1 und 1290 und teilweise Fl.Nr. 570, 571, 578, 579, 580, 587, 588, 588/5, 1277 und 1280 Gemarkung Allershausen dargestellt (siehe Lageplan grün umrandet).

Die bisher als eingeschänkte Gewerbeflächen ausgewiesenen Grundstücke bzw. Teilflächen Fl.Nr. 1243, 1280, 1281, 1282, 1283, 1291, 1292 und 1306 Gemarkung Allershausen werden als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Vergabe des Planungsauftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 5.2

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zwischen der Autobahn A 9 und der Jobsterstraße sowie einen kleineren Bereich östlich der Jobsterstraße beschlossen.

Für die Ausarbeitung der Planunterlagen für das weitere Verfahren ist der Planungsauftrag zu vergeben. Dazu wurde ein Angebot des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München eingeholt.

Beschluss

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit den Planungsarbeiten zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes lt. Angebot vom 12.06.2017 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Eggenberger Feld-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 6
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6.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 6.1

Sachverhalt

Im Süden von Allershausen soll ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Dazu hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung bereits die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Um in das Verfahren gehen zu können, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Popp ergänzte, dass das Gebiet insgesamt eine Fläche von rund 6,4 ha umfasst. Aktuell liegen 53 Anträge für ein Grundstück nach dem Allershausener Modell vor.

Frau Gründel wollte, dass sich das Planungsbüro vor Auftragserteilung erst einmal im Gemeinderat vorstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd“.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:

im Westen:        durch die westlichen Grenze der Grundstücke Fl.Nr. 1276, 1279, 1279/2, 1284,1285, 1286, 1287, 1288, 1289/1 und 1290 Gemarkung Allershausen
im Osten:        durch die Jobsterstraße, Fl.Nr. 737 Gemarkung Allerhausen
im Norden:        durch die vorhandene Bebauung des Baugebietes "Eggenberger Feld II"
im Süden:        durch die Straße nach Eggenberg, Fl.Nr. 1257/2 Gemarkung Allershausen

Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 1275, 1276, 1279, 1279/2, 1280/2, 1284, 1284/2, 1285, 1286, 1287, 1288, 1289, 1289/1 und 1290 und teilweise Fl.Nr. 1277 und 1280 Gemarkung Allershausen

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet -WA- festzusetzen (Lageplan grün umrandet).

Ein wesentliches Planungsziel der Baugebietsausweisung ist die Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung und eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und zu sichern.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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6.2. Vergabe des Planungsauftrages für Bebauungsplan mit Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 6.2

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen der Autobahn A 9 und der Jobsterstraße "Eggenberger Feld Süd" beschlossen.

Für die Ausarbeitung der Planunterlagen für das weitere Verfahren ist der Planungsauftrag zu vergeben. Dazu wurde ein Angebot des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München eingeholt. Das Angebot bezieht sich auf die Planungsleistungen für den Bebauungsplan. Die Planungsleistungen zum Grünordnungsplan, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Umweltbericht sind nicht Teil des Angebots und ggf. an Fachplaner gesondert zu beauftragen.

Beschluss

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird aufgrund des Angebots vom 12 .06.2017 mit den Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd" beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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6.3. Auftragsvergabe zur Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 6.3

Sachverhalt

Im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd" ist die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens erforderlich. Dazu wurden drei Büros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Zwei Angebote wurden bis heute abgegeben.
1. BL-Consult Piening GmbH, Petershausen        1.800,00 € netto
2. xxxxx                 2.950,00 € netto

Beschluss

Mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für das künftige Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" wird das Büro BL-Consult Piening GmbH, Petershausen entsprechend dem Angebot vom 07.06.2017 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

-        Einladung zur Verabschiedung von Pater Abraham am 25. Juni

-        Mitteilung des Landratsamtes Freising, dass die Kinderkrippe "Fridoline", die als erste Krippe im Landkreis eröffnet wurde, in die Bewerbung zur Zertifizierung als Bildungsregion aufgenommen wird.

-        Sachstand Klausurtagung - nach Absprache mit den jeweiligen Sprechern der verschiedenen, in der Klausurtagung gebildeten Gruppen werden die Berichte im Gemeinderat vorgetragen

-        Zur Anfrage von GR Held: An den Bäumen im Glonnfeldpark müssen durch den Bauhof noch Pflege- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

-        Jugendpfleger Wörmann hat noch einmal Gespräche geführt, um evtl. den Soccer-Platz weiterhin auf dem Festplatz aufstellen zu können. Allerdings war mit den Beschwerdeführern keine Einigung zu erzielen. Es wird daher der Gemeinderatsbeschluss vollzogen und die Anlage auf dem Sportgelände aufgestellt.

-        Das Landratsamt Freising, Verkehrsbehörde und Kommunalaufsicht hat vorab mitgeteilt, dass die Sperrung der Jobsterstraße rechtmäßig ist. Allerdings wird dringend angeraten, bauliche Maßnahmen zu treffen. Dazu hat der AK Verkehr einen Vorschlag in Abstimmung mit den betroffenen Landwirten zu machen.


Herr Dinkel wies darauf hin, dass in der Schulstraße bei den "Lehrerparkplätzen" seit längerer Zeit ein Anhänger mit polnischem Kennzeichen abgestellt ist.

Herr Lerchl erkundigte sich nach dem Stand der LED-Umrüstung. Außerdem wollte er wissen, ob an der Autobahnbrücke Leonhardsbuch noch Leitplanken errichtet werden. Die aktuellen Ereignisse nahm er außerdem zum Anlass, an der laschen Handhabung des Brandschutzes durch das Landratsamt Freising, Kritik zu üben.

Zur LED-Umrüstung erklärte GL Vachal, dass noch nichts weiter unternommen wurde. Man will zunächst ein Angebot der Bayernwerk AG zu einer evtl. Ablösung der Beleuchtung abwarten. Ggf. kann die Straßenbeleuchtung in Eigenregie kostengünstiger betrieben werden.
Bezüglich der Leitplanken der Autobahnbrücke wird man bei der Autobahndirektion nachfragen.

Herr Kortus monierte den keinesfalls ansehnlichen Zustand der Glonninseln. Man sieht dort nur Unkraut.
Heute war dazu eine Ortsbesichtigung, so der Vorsitzende. Auf jeden Fall werden vor der Einweihung noch Pflegearbeiten durchgeführt. Grundsätzlich sollen die Inseln nur zweimal im Jahr gemäht werden.
Herr Dinkel merkte dazu an, dass das Langgras letztlich auch ein Hochwasserschutz für die Inseln ist.

Herr Kortus erinnerte zum wiederholten Mal an die Straßeninstandsetzungen (Risse verfugen und Frostschäden beseitigen) durch das Technische Bauamt.

Herr Held wollte wissen, ob es im Bereich der südlichen Bushaltestellen Probleme gibt.
Mit dem Anlieger Weber wurde vereinbart, die Randsteine auf einen um 5 m längeren Bereich abzusenken, so der Bürgermeister.

Weiter verwies Herr Held auf die chaotischen Verkehrszustände bei Stau auf der A9, so wie vor einigen Tagen. Ohne Nord-Ost-Umfahrung macht die geplante Südumfahrung allein überhaupt keinen Sinn.

Der Vorsitzende bezeichnete die Diskussion zu diesem Thema in der heutigen Sitzung als nicht zielführend. Das Gutachten zur Verkehrsbelastung ist nicht „100 Jahre alt“ , sondern stammt aus dem Jahr 2015. Die Anträge der Gemeinde bezogen sich immer auf eine Südumfahrung und eine Nord-Ost-Umfahrung. Der letzte Antrag wurde im letzten Jahr gestellt. In diesem Zusammenhang wies 1. Bürgermeister erneut auf die Verkehrszunahme nach Fertigstellung der Freisinger Westtangente hin. Hier bringt die Südumfahrung auf jeden Fall eine wesentliche Entlastung.

Datenstand vom 13.07.2017 11:57 Uhr