Datum: 04.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2017
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage durch Eva und Tobias Popp auf der Fl.Nr. 2483, Gemarkung Allershausen
3 Abriss und Neubau eines bestehenden Obergeschosses für eine zusätzliche Wohneinheit durch Marianne und Michael Kistler auf der Fl.Nr. 374, Gemarkung Schlipps
4 Aufstockung des Anbaus durch Jaqueline Wenger auf der Fl.Nr. 2515, Gemarkung Allershausen
5 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet "Eggenberger Feld Süd"; Vorstellung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München durch den Stellvertreter des Geschäftsführers und Leiter der Ortsplanung, Marc Wißmann; Hinweis auf TOP 6.1 (öffentlicher Teil) der GR-Sitzung vom 20.06.2017
6 Grund- und Mittelschule Allershausen; Dachsanierung und Umsetzung des Brandschutzkonzepts; Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Oberflächenentwässerung
7 Sanierung der Wasserleitung im Kohlstattweg und Amselweg; Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Nachträge NA01 und NA02
8 Antrag des Ortssprechers Anton Wörmann zur Verbesserung der Verkehrssituation in Unterkienberg; Vorstellung der Planung und gegebenenfalls Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme
9 Antrag der Parteifreien Wähler Allershausen zur Errichtung einer Trennmauer am Wertstoffhof zur Verbesserung der Sortierung des Grünabfalls
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage durch Eva und Tobias Popp auf der Fl.Nr. 2483, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteils Leonhardsbuch und ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet dargestellt. Das geplante Einfamilienhaus soll die Außenmaße 8,99 m x 10,99 m (Erdgeschoss und Obergeschoss) und ein Satteldach erhalten. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Bebauung ein. Die GRZ beträgt 0,15 und die GFZ beträgt 0,29 .

Stellplätze laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Vorsitzender Bürgermeister Popp hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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3. Abriss und Neubau eines bestehenden Obergeschosses für eine zusätzliche Wohneinheit durch Marianne und Michael Kistler auf der Fl.Nr. 374, Gemarkung Schlipps

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich des Ortsteiles Oberkienberg. Das Erdgeschoß des bestehenden Gebäudes bleibt hierbei unverändert. OG und DG werden in Holzbauweise neu gebaut.
Es werden 4 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Groszek hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. art 46 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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4. Aufstockung des Anbaus durch Jaqueline Wenger auf der Fl.Nr. 2515, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Leonhardsbuch und ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet ausgewiesen. Keller und Erdgeschoss des bereits bestehenden Gebäudes bleiben unverändert. Durch die Aufstockung des Anbaus erhält der Dachstuhl eine größere Neigung.

Es werden 2 weitere Stellplätze errichtet.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet "Eggenberger Feld Süd"; Vorstellung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München durch den Stellvertreter des Geschäftsführers und Leiter der Ortsplanung, Marc Wißmann; Hinweis auf TOP 6.1 (öffentlicher Teil) der GR-Sitzung vom 20.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Anhand der Medienanlage wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München durch Herrn Marc Wißmann vorgestellt.
Danach ist der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ein freiwilliger, partnerschaftlicher Zusammenschluss von 150 Städten, Märkten und Gemeinden, acht Landkreisen und der Landeshauptstadt München und wurde 1950 als kommunaler Zweckverband gegründet. Im Unterschied zum freiwilligen PV ist der Regionale Planungsverband München (RPV) der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluss der Kommunen in der Planungsregion München und damit nicht zu verwechseln.
Die Geschäftsstelle berät die Mitglieder in allen Fragen ihrer räumlichen Entwicklung und übernimmt für sie vielfältige Planungsaufgaben, von Bauleitplänen über Strukturgutachten bis hin zu Schulbedarfsanalysen. Sie erstellt Publikationen zur Regionsentwicklung, informiert über aktuelle Fachthemen und bietet ihren Mitgliedern eine Plattform für Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Der Verband ist ein Zweckverband nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er betreibt eine Geschäftsstelle mit ca. 40 Mitarbeitern, die auch planerische Dienstleistungen für die Mitglieder übernimmt.
Finanziert wird der Verband durch Umlagen und Vergütungen für Planungsarbeiten.
Der Verband kann als Planer und Berater beauftragt werden. Angebote sind städtebauliche Pläne, Konzepte und Gutachten, Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie Informationsdienste. Seit Gründung des Verbands haben sich Schwerpunkte planerischer Arbeit verschoben: neben den Planinhalten erlangen heute informelle Planungen, integrierte Konzepte sowie die Steuerung und Moderation von (Planungs-)Prozessen zunehmende Bedeutung.
Die Tätigkeiten umfassen Planungsleistungen nach dem Baugesetzbuch sowie für informelle Planungen. Im Vordergrund stehen Flächennutzungspläne sowie alle Arten von Bebauungsplänen, z. B. für Wohn- und Gewerbegebiete, Gemeinbedarfs- und Sporteinrichtungen, Ortsmitten, die Umstrukturierung oder Nachverdichtung bereits bebauter Gebiete. Es werden auch Verwaltungsleistungen erbracht.
Der Verband befasst sich mit Ideen und Konzepten, wie Städte und Gemeinden in der Region München erschwinglichen Wohnraum für Normalverdiener, Einkommensschwächere oder Ortsansässige schaffen können.
Er erarbeitet vor allem im Schnittfeld von Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung und kooperiert je nach Aufgabenstellung mit Ingenieurbüros für Verkehrs- und Tiefbauplanung. Er erstellt Konzepte für den Rad- und Fußverkehr sowie integrierte Verkehrskonzepte auf örtlicher und überörtlicher Ebene, berät Gemeinden aber auch bei kleinräumigen städtebaulichen Projekten, wie z.B. dem Bau von P+R-Anlagen oder der Umgestaltung von Straßenräumen.
Es werden regelmäßigen Fachveranstaltungen, Kongresse und Workshops, wie z.B. die Veranstaltungsreihe „Energie und Kommune“, angeboten. Weiter werden Informationsfahrten für Bürgermeister und Gemeinderäte zu wichtigen aktuellen Themen und Treffen zum fachlichen Austausch, organisiert.
Es werden unterschiedliche Fachpublikationen veröffentlicht:
  • Die jährlich erscheinenden Regionsdaten präsentieren ausgewählten Indikatoren, z. B. Bevölkerungs-, Wirtschafts- oder Arbeitsmarktstrukturen in der Region München.
  • Ebenso werden mit Kreisdaten und Gemeindedaten ausgewählte und zu Indikatoren verarbeitete, statistische Daten (Tabellen und Diagramme) über einen Zeitraum von zehn Jahren, u. a. über die Entwicklung von Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Steueraufkommen, Wohnungswesen, Pendleraufkommen, Verkehr, Flächennutzung und Bodenpreise veröffentlicht.
  • Regelmäßig erscheinen Informationsblätter zu aktuellen Themen rund um die Bauleitplanung und Regionalentwicklung
Zu den Mitgliedern zählen die Landeshauptstadt München, acht Landkreise der Region München (Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg), 150 Städte, Märkte und Gemeinden im Wirtschaftsraum München.

Diskussionsverlauf

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6. Grund- und Mittelschule Allershausen; Dachsanierung und Umsetzung des Brandschutzkonzepts; Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Oberflächenentwässerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Versickerung des Regenwassers der beauftragten neuen Dächer in Rigolen sind Kanalbauarbeiten erforderlich. Diese wurden zur Dachsanierung und Umsetzung des Brandschutzkonzepts in der Grund- und Mittelschule Allershausen beschränkt ausgeschrieben. Von den 13 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.


Angebotsübersicht (brutto):


1.
Fa. Ziegltrum, Seysdorf
36.164,46 €
2.
…..
47.814,20 €
3.
Teuerstnehmender Bieter
63.666,12 €



Die Gesamtkosten in der Kostenberechnung von IB-Glasmann betragen 48.926,78 €, das günstigste Angebot liegt damit 26 % darunter.

Das Büro Glasmann Ingenieure schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Ziegltrum Landschaftsbau aus Seysdorf zu vergeben.

Beschluss

Die Fa. Ziegltrum Landschaftsbau; Seysdorf, wird mit den erforderlichen Kanalbauarbeiten in der Grund- und Mittelschule Allershausen zum Preis von 36.164,46 € brutto entsprechend ihrem Angebot vom 16.06.2017 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Sanierung der Wasserleitung im Kohlstattweg und Amselweg; Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Nachträge NA01 und NA02

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Bei der Ausführung der beauftragten Sanierung der Wasserleitung kam es bei der Fa. Wadle zu Mehraufwendungen und zusätzlichen Leistungen. Hierzu hat die Firma zwei Nachträge eingereicht.


NA01 Mehraufwand bei Verlegung der Wasserleitung
Beim Aushub des neuen Wasserleitungsgrabens stellte die Firma Wadle fest, dass der Kanal in vielen Bereichen mit Beton stark ummantelt war. Es konnte nur eine verminderte Tagesleistung erreicht werden, da immer wieder Beton abgestemmt werden musste, um die Leitung weiter verlegen zu können. Der entstandene Mehraufwand wurde von der Firma Wadle im Nachtrag NA01 angeboten.
Die geprüfte Bruttoangebotssumme von NA01 liegt bei 5.123,66 €.

NA02 Entsorgung Erdreich
Das anstehende Aushubmaterial, das nicht ausreichend standfest war, konnte nicht wieder eingebaut werden. Es wurde auf eine Lagerfläche bei der Kläranlage gebracht und zwei Haufwerke gebildet. Die Beprobungsergebnisse aus dem Labor der beiden Haufwerke ergaben, dass HW1 als Z1.1 (ca. 320 to) und HW2 als Z2 (ca. 250 to) Material zu entsorgen war.
Die Entsorgung wurde von der Fa. Wadle in Nachtrag NA02 angeboten. Die Fa. Wadle holte bei zwei Entsorgern Preise ein, das Angebot basiert auf dem günstigeren Preis der Fa. BMU Bauer Umwelt.
Die geprüfte Bruttoangebotssumme von NA02 beträgt 21.036,11 € brutto.
Aufgrund der anstehenden Räumung der Baustelleneinrichtung musste der Auftrag kurzfristig erteilt werden, da sonst zusätzliche Kosten für einen erneuten Antransport des Baggers entstanden wären. Aus diesem Grund erteilte Erster Bürgermeister Popp am 26.06.2017 vorab den Auftrag. Zum 27.06.2017 wurden die letzten Erdmassen vom Lager hinter der Kläranlage abtransportiert.

Zusammenfassung:
Das IB Schönenberg + Partner schlägt vor, den Auftrag für beide Nachträge an die Fa. Wadle Bau zu vergeben.
Es liegt eine Kostenhochrechnung der zu erwartenden Schlussrechnungssumme für die Gesamte Maßnahme vor. Das IB Schönenberg + Partner schätzt darin die voraussichtliche Schluss-rechnungssumme mit ca. 220.000,00 € brutto, und liegt damit um ca. 5% über der Auftragssumme von 211.394,19.
In der Hochrechnung sind aktuell alle noch zu erwartenden Kosten aus noch nicht abgerechneten Arbeiten und die beiden Nachträge NA01 und NA02 enthalten.

Diskussionsverlauf

Zur Frage von Gemeinderatsmitglied Groszek und Huber Christian künftig bei Ausschreibungen Positionen für die Entsorgung von belastetem Erdreich einzuarbeiten wird von Herrn Promberger, technisches Bauamt, erläutert, dass dies aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Beschluss

Die Nachträge NA01 und NA02 zur Sanierung der Wasserleitung im Kohlstattweg und Amselweg einschließlich der Wiederherstellung der Fahrbahndecke werden an die Fa. Wadle Bau, Altheim, zum Gesamtpreis von 26.159,77 € brutto beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag des Ortssprechers Anton Wörmann zur Verbesserung der Verkehrssituation in Unterkienberg; Vorstellung der Planung und gegebenenfalls Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Ortssprecher von Unterkienberg beantragt im Namen der unterkienberger Bürger mit Schreiben vom 13.02.2017 die Verbesserung der Verkehrssituation in Unterkienberg. Er fordert (1.) die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches an der östlichen Ortseinfahrt, sowie (2.) die Verringerung des Leitpfostenabstandes entlang der GVS Unterkienberg - Aiterbach auf 25 m. Auf den Antrag vom 13.02.2017 wird verwiesen.

Zu 1.
Durch das Bauamt wurden beim Ingenieurbüro Schönenberg die möglichen Umbaumaßnahmen angefragt. Die RASt (Richtlinie für die Anlage von Straßen) schlägt für eine Ortseinfahrt mehrere Lösungen vor. Es lassen sich verschiedene Kombinationen aus Inseln und Fahrbahnverschwenkungen realisieren, solange die Formvorgaben der RASt eingehalten werden.

Mit Ortssprecher Herrn Wörmann wurde vor Ort eine Variante festgelegt, die allen Beteiligten am sinnvollsten erscheint. Diese Variante ist in beiliegendem Plan dargestellt. Es soll im nördlichen Fahrbahnbereich eine kleine Pflanzinsel entstehen und der südliche Fahrbahnrand um mehrere Meter nach Süden verschoben werden.
Somit entstehen eine Verlangsamung des Verkehrs, der nach Unterkienberg einfährt, sowie eine Verbesserung der Kreuzungssituation, weil die von Unterkienberg ausfahrenden Fahrzeuge beim Abbiegen in Richtung Aiterbach den entgegenkommenden Verkehr besser sehen können.

Die Kosten für den Umbau werden vom IB-Schönenberg auf ca. 20.000,00 € Netto geschätzt, mit Nebenkosten, Unvorhergesehenes und Mehrwertsteuer ist mit Bruttokosten von ca. 30.000,00 € zu rechnen.

Dem erforderlichen Grunderwerb auf Flurnummer 1710 Gemarkung Allershausen wird vom Eigentümer zugestimmt, jedoch möchte er eine Zusicherung, dass der Weg zwischen Unterkienberg und Albert-Schweizer-Straße nicht als befestigte Straße ausgebaut wird. Er befürchtet eine deutliche Zunahme des Verkehrs, da bereits jetzt viele diesen Schleichweg nutzen um zur Autobahn zu kommen.


Zu 2.
Eine Verkürzung des Leitpfostenabstandes auf 25 m wird durch das Bauamt aus folgenden Gründen abgelehnt. Erstens sind die Abstände der Pfosten in allen Kurvenbereichen bereits jetzt kürzer als die gemäß Richtlinie benötigten 50 m. Zweitens ist für die Aufstellung und Pflege der weiteren Pfosten ein erheblicher Aufwand durch den Bauhof erforderlich, da bereits jetzt häufig umgefahrene Leitpfosten ausgetauscht werden müssen. Drittens wurde die Situation bei der letzten Verkehrsschau mit Polizei und Landratsamt behandelt und die Aussage war eindeutig von allen Beteiligten, dass der Pfostenabstand so bleiben soll wie er ist.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Popp teilt zur Angelegenheit mit, dass Herr Anton Wörmann zu Grundstückverhandlungen ohne Einschränkung bzw. Forderungen bereit ist.
Gemeinderatsmitglied Kopp stellt zum Antrag der Ortsgemeinschaft Unterkienberg fest, dass der Antrag mit Sicherheit verkehrspolitisch (Geschwindigkeitsreduzierung usw.) sinnvoll ist. Jedoch sollten auch vorausschauend auf die nächsten 20 – 25 Jahren Untersuchungen für eine evtl. Umfahrung der Ortschaft Unterkienberg angestrengt bzw. ein Konzept erstellt werden.
Der Äußerung von Gemeinderatsmitglied Raith, dass der Verkehr in Unterkienberg bereits weniger ist, widerspricht Gemeinderatsmitglied Zandt.

Beschluss

Auf Vorschlag des Vorsitzenden soll durch den Finanzausschuss entsprechende Haushaltsmittel für die Umgestaltung der östlichen Ortseinfahrt in Unterkienberg im Haushalt 2018 eingestellt werden. Die voraussichtlichen Kosten für die Umbaumaßnahmen werden mit ca. 30.000,00 € geschätzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag der Parteifreien Wähler Allershausen zur Errichtung einer Trennmauer am Wertstoffhof zur Verbesserung der Sortierung des Grünabfalls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.02.2017 beantragen die Parteifreien Wähler Allershausen die Errichtung von Trennmauern am Wertstoffhof um eine getrennte Abgabe des Grüngutes zu ermöglichen.
Es soll zukünftig in drei Kategorien unterschieden werden:
  • Rasenschnitt
  • Häckselgut
  • Restliches gemischtes Grüngut (Blätter, Strauchschnitt… à Entsorgung in Container wie bisher)

Durch die Trennung können Rasenschnitt und Häckselgut kostengünstiger verwertet werden als wenn alles zusammen in einem Container landet. Für Rasenschritt und Häckselgut haben sich örtliche Abnehmer gefunden, welche die Entsorgung kostengünstiger anbieten.

Beigefügte Aufstellung von 2. Bürgermeister Martin Vaas zeigt die Kosten aus dem Jahr 2016 und die Prognose nach Trennung des Grüngutes wie beantragt.
Jährliche Entsorgungskosten (ohne Containermiete) belaufen sich aktuell auf ca. 21.000,00 €, mit Trennung des Grüngutes werden diese nur noch auf ca. 10.500,00 € geschätzt.

Die Errichtung der Trennwände gemäß beigefügtem Plan soll als Betonblocksystem nach dem „LEGO“-Prinzip erfolgen. Die Wände können somit jederzeit ab- und umgebaut werden. Geplant sind Wandmaße (LxH) von 5,10 m x 1,20 m bzw. 6,00 m x 1,20 m.
Die Steine können vom Bauhof abgeholt und versetzt werden.

Es wurden bei drei Firmen Angebote eingeholt, es ergibt sich folgernder Preisspiegel (geprüfte Angebotssummen Brutto):

1.        Fa. Max Knorr Kieswerk, Pfaffenhofen        2.094,40 €
2.        Fa.                                                               3.427,20 €
3.        Fa.                                                               3.617,60 €

Aufgrund der Einsparung bei der Entsorgung amortisiert sich die Anschaffung bereits im ersten Jahr.

Der günstigste Anbieter ist die Fa. Max Knorr aus Pfaffenhofen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Held vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit Kosteneinsparungen zu erzielen richtig ist und mit den einzelnen Verwertern längere Vertragslaufzeiten (mindestens 5 Jahre) abzuschließen sind.

Beschluss

Dem Antrag der Partei Freien Wähler wird gefolgt und der Auftrag wird an Fa. Max Knorr Kieswerk GmbH aus Pfaffenhofen, zum Preis von 2.094,40 €, gemäß Angebot vom 04.04.2017 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.07.2017 ö 10

Sachverhalt

Datenstand vom 25.07.2017 11:19 Uhr