Datum: 01.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2017
2 Marke Allershausen; Vorstellung des von der Projektgruppe erarbeiteten Vorschlags und Zustimmung des Gemeinderats; Hinweis auf Beschluss-Nr. 161 vom 24.11.2015
3 Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung; Umsetzung des Energienutzungskonzeptes;
3.1 Auftragsvergabe Änderung Netzanschluss der Schule
3.2 Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage der PV-Anlage
4 Grund- und Mittelschule Allershausen; Dachsanierung und Umsetzung Brandschutzkonzept - Zustimmung zu Nachträgen
4.1 Gewerk Spenglerarbeiten - Nachträge NA1 und NA2
4.2 Gewerk Innentüren Nachtrag NA1
5 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen durch Josef Lugmeier auf der Fl.Nr. 1295/ Teilfläche, Gemarkung Allershausen
6 Neubau eines Carports und einer Garage mit Lagerraum sowie ein Anbau an die bestehende Holzhütte durch Robert Kopp auf der Fl.Nr. 48/2, Gemarkung Allershausen
7 Teilumnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in eine Hackschnitzelheizung mit Bevorratungslagerung durch Veronika und Matthias Migge auf der Fl.Nr. 2909, Gemarkung Allershausen
8 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage durch Maximilian Kopp auf der Fl.Nr. 1639, Gemarkung Allershausen
9 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten durch Lydia und David Amper auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf GR-Beschluss vom 24.01.2017, TOP 7, Beschluss-Nr. 8
10 Neubau eines Mehrfamilien (5 Wohneinheiten) Haus 2 mit Stellplätzen durch Martin Heilmeier auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2017, Beschluss-Nr. 7, TOP 6
11 Klausurtagung 2015; Bericht der Sprecher der Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Themen
12 Anschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für die Freiwillige Feuerwehr Allershausen
12.1 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Los 1 - Fahrgestell
12.2 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau
12.3 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung
13 Breitbandförderung; Erstellung eines Glasfaser-Masterplans Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 25.04.2017
14 Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie Südliche Seestraße Abschluss einer Vereinbarung zur Detailuntersuchung mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) Teilvertrag für die Detailuntersuchung - Erkundungsmaßnahmen
15 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.07.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglieder Gührs und Schrödl waren noch nicht anwesend.

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2. Marke Allershausen; Vorstellung des von der Projektgruppe erarbeiteten Vorschlags und Zustimmung des Gemeinderats; Hinweis auf Beschluss-Nr. 161 vom 24.11.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

In vier Workshops hat die Projektgruppe mit der Markenentwicklung Allershausen befasst. Auf die Protokolle hierzu wird verwiesen.

Frau Pettrich von der Fa. Identität & Image, die die Workshops begleitet hat, stellte das Ergebnis vor. Aufgabe der Projektgruppe war es, so Frau Pettrich, einen Claim bzw. eine Aussage zu finden, wofür Allershausen künftig stehen wird unter der Maßgabe, das vorhandene Logo mit einzubinden. Zum Nutzen einer Marke fügte Frau Pettrich aus, dass diese eine Kompetenzaussage und Orientierung gibt und den Bekanntheitsgrad steigert.
Sie erläuterte das Vorgehen in den vier intensiven Workshops der Projektgruppe mit dem Ziel, Kernstärken zu formulieren. Daraus wurde eine griffige Kernaussage entwickelt. Die Projektgruppe kam zu der einstimmigen Empfehlung "Ausfahrt zum Bleiben". Dazu wurden auch bereits erste graphische Vorschläge dieses Leitspruchs zusammen mit dem Logo vorgestellt. Allerdings sollte dazu noch eine Feinabstimmung in der Projektgruppe erfolgen.

Diskussionsverlauf

Herr Held zollte der Projektgruppe für das Ergebnis Respekt und Lob. Positiv ist, dass es gelungen ist, auf das vorhandene Logo aufzubauen.

Herr Raith, der Sprecher der Projektgruppe, dankte Frau Pettrich für die Begleitung der Workshops. In der Zeit vorher ist leider nicht allzu viel zusammengegangen, stellte er fest. Doch mit Beiziehung von Frau Pettrich kam man mit den engagierten Mitgliedern der Projektgruppe in kurzer Zeit zu einem guten Ergebnis. Sein Dank galt auch den Mitgliedern der Projektgruppe, die letztlich dafür auch ihre Freizeit einbrachten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem von der Projektgruppe erarbeiteten Vorschlag eines Markenzeichens Allershausen mit der Aussage "Ausfahrt zum Bleiben" zu.

Die endgültige Entscheidung über die graphische Gestaltung wird der Projektgruppe abschließend übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung; Umsetzung des Energienutzungskonzeptes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Solarwerkstatt Freising hat die Detailplanung und Ausschreibung der geplanten Photovoltaikanlage auf dem Schuldach Bauteil C und D fertiggestellt.

Es sollen im laufenden Jahr (2017) nur auf Bauteil D Solarpaneele installiert werden, da hiermit bereits fast 100 kWp (92,4 kWp) erreicht werden. Es besteht dann die Möglichkeit, auf Bauteil C weitere ca. 60 kWp zu installieren. Das sollte aber erst nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten erfolgen, um den Strom nicht (gemäß §21 EEG 2017) direkt vermarkten zu müssen.
Nach Abstimmung mit Bayernwerk muss aufgrund der Stromeinspeisung der Netzanschluss vom Trafo bis zur Schule neu gebaut werden.

Herr Henze von der Solarwerkstatt stellte die überarbeitete Wirtschaftlichkeitsberechnung vor und erläutert diese.

Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses für die PV-Anlage, sowie anteiliger Berücksichtigung des Angebotes von Bayernwerk und der Nachträge des Spenglers ergeben sich Gesamtkosten ca. 173.435,00 € brutto, diese liegen ca. 8 % unter der ersten Schätzung.

Es ist vom Gemeinderat im Folgenden über die Änderung des Netzanschlusses und über die Vergabe der Lieferung und Montage der PV-Anlage zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Herr Held wollte wissen, ob der Einbau von Speichergeräten vorgesehen ist.

Derzeit nicht, so Herr Henze, die Nachrüstung ist aber jederzeit möglich.

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3.1. Auftragsvergabe Änderung Netzanschluss der Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 3.1

Sachverhalt

Aus der inzwischen erfolgten Netzberechnung durch Bayernwerke AG geht hervor, dass der vorhandene Stromanschluss der Schule nur bis ca. 30 KW belastbar ist und somit ein neues Kabel zwischen Schule und nächstliegendem Trafo gebaut werden muss. Dieses Kabel ist (gemäß EEG Gesetz) als Kundenkabel durch die Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten.

Die Auslegung des neuen Anschlusses soll gleich auf die insgesamt geplante Leistung von ca. 150 kW erfolgen, wie sie nach der Montage beider neuen PV-Anlagen (auf Dach Bauteil C und D) in ca. einem Jahr anstehen wird.

Der Bau des Kabels wurde durch Bayernwerke angeboten, das Bauamt wird zu dem vorliegenden Angebot von Bayernwerken noch vergleichspreise einholen.
Da ein neuer Anschluss gebaut werden muss, ist es gemäß Planung Büro Glasmann Ingenieure sinnvoll, gleich einen besseren Standort für den Hausanschluss zu wählen. Damit können kleinere Leitungen im Haus verlegt werden und die Stromwege und Verluste im Haus werden deutlich verringert. Es wurde ein neuer Stromverteilerraum im Bauteil C (alter Öltankraum) geplant, der zukünftig die Wechselrichter sowie die Hauptstromverteilung beinhalten soll.

Es wurden vor Ort zwei sinnvolle Varianten der Kabelführung herausgearbeitet (Lageplan wurde bei Einladung verteilt). Die Bayernwerke haben beide Varianten angeboten:

Variante 1 mit 46.353,43 € netto (55.160,58 brutto)
Verläuft durch die Grünfläche des inneren Pausenhofes, über die Schulstraße, durch den Spielplatz an der Abt-Joseph-Straße bis zum Trafo in der Josef-Schmid-Straße

Variante 2 mit 51.111,44 € netto (60.822,61 brutto)
Verläuft durch den Schulgarten, über die Glonntalstraße und Ampertalstraße bis zum Trafo in der Kienbergerstraße.
Diese Variante ist zwar streckenmäßig kürzer, aber da hier im Gehwegbereich Telekom-Leitungen liegen, ist hier die Straße zu öffnen, was kostenmäßig teurer wird.

Beschluss

Bürgermeister Popp wird ermächtigt, nach Vorliegen der Vergleichspreise, den Auftrag für das Herstellen eines neuen Hausanschlusses in Variante 1, bis zu einer maximalen Summe von 55.160,58 brutto € brutto an den günstigsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage der PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 3.2

Sachverhalt

Die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf dem Schulhausdach wurde beschränkt ausgeschrieben. Die geplante Leistung der ausgeschriebenen Anlage liegt bei 92 KWp, die Anordnung der Paneele ist in beigefügtem Plan dargestellt.

Von den 4 angeschriebenen Firmen wurden 2 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden von der Solarwerkstatt Freising auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Angebotssummen brutto):

       1. Fa. Freising Solar                      124.701,72 €
       2. Fa. …                                         129.798,26 €

Es wurden noch insgesamt 3 Nebenangebote für Module mit höherer Leistung bei gleicher Modulfläche abgegeben, diese sind aber aufgrund von Lieferengpässen bei den Herstellern nicht innerhalb der Bauzeit lieferbar.

Die Fa. Freising Solar hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Solarwerkstatt Freising schlägt vor, der Fa. Freising Solar den Auftrag zur Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf der Schule Bauteil D in Höhe von 124.701,72 € brutto zu erteilen.

Im Vorfeld wurde mit Freising Solar abgestimmt, dass die Montage der Akkordschienen auch alternativ durch den Spengler als Vorleistung erfolgen kann und dass dann die Position 3.10 aus dem LV um gesamt 16.660,00 € brutto niedriger ausfällt.
Damit ergibt sich eine Auftragssumme von Gesamt 108.101,72 € brutto.

Beschluss

Die Firma Freising Solar, wird mit der Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf dem Schuldach Bauteil D zum Preis von 108.101,72 € brutto entsprechend dem Angebot vom 20.07.2017 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Grund- und Mittelschule Allershausen; Dachsanierung und Umsetzung Brandschutzkonzept - Zustimmung zu Nachträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Bei der Arbeitsvorbereitung der Gewerke zur Sanierung der Schule wurden zusätzlich erforderliche Leistungen festgestellt, die durch die Firmen als Nachträge angeboten wurden.

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4.1. Gewerk Spenglerarbeiten - Nachträge NA1 und NA2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 4.1

Sachverhalt

Bei den Spenglerarbeiten müssen aus verschieden Gründen zusätzliche Leistungen erbracht werden. Es wurden von der Fa. Haas zwei Nachträge (Angebotssumme gesamt 27.189,85 €) eingereicht, die auf 26.099,14 € b rutto geprüft wurden:

NA1 15.955,52 € brutto (geprüft)
  • breitere Bleche liefern und montieren zur Anordnung der PV-Anlage ohne Konterschiene
  • Montage der Akkordschienen für die PV-Anlage (ca. 6.000,00 € günstiger als bei PV-Bauer)

NA2 10.143,62 € brutto (geprüft)
  • statische Berechnung für die PV-Anlage
  • erforderliche Fixpunkte gemäß Statik (sowieso erforderlich auch ohne PV)
  • Anbringen von mehr Haften damit die PV-Anlage auf nur jedem zweiten Falz montiert werden kann (niedrigere Kosten bei den Akkordschienen und bei Montage der PV-Module)


IB-Wacker hat die Nachtragsangebote NA1 und NA2 geprüft und bittet um Beauftragung der erforderlichen zusätzlichen Arbeiten.

Beschluss

Der Auftrag für die Nachträge NA1 und NA2 zur Ausführung der Spenglerarbeiten zur Dachsanierung und Umsetzung des Brandschutzkonzepts in der Grund- und Mittelschule Allershausen wird an die Fa. Haas Dach-Fassadentechnik, Bahnhofstraße 6, 84518 Spiegelau, zum Preis von 26.099,14 € brutto lt. Nachtragsangebote vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Gewerk Innentüren Nachtrag NA1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 4.2

Sachverhalt

Aufgrund vor Ort festgestellter erforderlicher Änderungen an Türen und zusätzlich erforderlichen Türen wurde von der Fa. Ohning ein Nachtrag über 12.584,46 € brutto eingereicht.

Es handelt sich um folgende Punkte:
  • Mengenmehrung der LV-Preise für neue Türen zur Nutzung von zusätzlichen Räumen, die bisher nicht ausgeschrieben waren.
  • Tausch von Türen inkl. Zargen, weil ein angedachter Tausch des Türblattes technisch nicht möglich ist
  • Erschwernisse aufgrund von Abflussrohren im Türzargenbereich
  • Mengenmehrung von Obentürschließern an weiteren Türen, die vom Brandschutzkonzept gefordert werden.

IB-Wacker hat das 1. Nachtragsangebot geprüft und bittet um Beauftragung der erforderlichen zusätzlichen Arbeiten.

Beschluss

Der Auftrag für Nachtrag NA 1 für die Lieferung und Einbau der Innentüren zur Dachsanierung und Umsetzung des Brandschutzkonzepts in der Grund- und Mittelschule Allershausen wird an die Fa. Ohning Innenausbau GmbH, Alte Rotherstraße 12, 91126 Schwabach, zum Preis von 12.584,46 € brutto lt. Angebot vom 13.07.2017 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen durch Josef Lugmeier auf der Fl.Nr. 1295/ Teilfläche, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Das Gebäude soll die Außenmasse 12,00 m x 8,00 m bekommen. Die Art der Bebauung soll in
E + D (Wandhöhe 5,00 m) erfolgen. Als Dachform wird ein Satteldach angegeben. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die nähere umliegende Bebauung ist von Einfamilien- und Doppelhäusern geprägt.
Für das geplante Gebäude ist kein Baufenster vorhanden.

Diskussionsverlauf

Es sollte geprüft werden, ob das geplante Gebäude nicht weiter von der Straße abgerückt werden kann. Auf jeden Fall ist der erforderliche Stauraum nach der Stellplatzsatzung vor der Garage bzw. die Stellplatzsatzung einzuhalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die erforderliche Befreiung vom Baufenster wird in Aussicht gestellt. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes Münchener Straße sind einzuhalten.
Auf jeden Fall ist der erforderliche Stauraum nach der Stellplatzsatzung vor der Garage bzw. die Stellplatzsatzung einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Carports und einer Garage mit Lagerraum sowie ein Anbau an die bestehende Holzhütte durch Robert Kopp auf der Fl.Nr. 48/2, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße. Der Carport hat eine Grundfläche von 8,64 m x 5,68 m, Garagenneubau 12,89 m 6,00 m und der Holzhüttenanbau 2,89 m x 3,50 m.
Die zu errichtenden Gebäude liegen zum großen Teil außerhalb des festgelegten Baufensters.
Es ist deshalb eine Befreiung vom Baufenster erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Teilumnutzung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in eine Hackschnitzelheizung mit Bevorratungslagerung durch Veronika und Matthias Migge auf der Fl.Nr. 2909, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Leonhardsbuch und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. In der Lagerhalle soll auf einer Fläche mit 90 m² eine Hackschnitzelheizung umgenutzt werden. Zur Bevorratung ist eine Fläche von 19,98 m² vorgesehen.
Mit der Hackschnitzelheizung sollen benachbarte Wohngebäude beheizt werden.
Die Nachbargrundstücke sind im Eigentum des Antragstellers.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage durch Maximilian Kopp auf der Fl.Nr. 1639, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nach dem Flächennutzungsplan im Innenbereich des bebauten Ortsteiles Unterkienberg. Das Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage fügt sich in die nähere umliegende Bebauung ein. Die nähere Umgebung ist überwiegend mit E + 1 Wohnhäusern bebaut.
Aufgrund der leichten Hanglage ergibt sich im Norden eine Wandhöhe von 4,96 m und im Süden eine Wandhöhe von 6,60 m. Für das Wohngebäude ist eine Grundfläche von 8,12 m x 13,62 m mit einer zweigeschossigen Bebauung angegeben.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Erschließung (Wasser/Kanal) ist grundsätzlich gesichert. Für das zu errichtende Gebäude ist ein zusätzlicher Anschluss für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu erstellen. Dazu ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine Vereinbarung zur Kostenübernahme mit der Gemeinde abzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Erschließung (Wasser/Kanal) ist grundsätzlich gesichert. Für das zu errichtende Gebäude ist ein zusätzlicher Anschluss für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu erstellen. Dazu ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine Vereinbarung zur Kostenübernahme mit der Gemeinde abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Kopp war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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9. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten durch Lydia und David Amper auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf GR-Beschluss vom 24.01.2017, TOP 7, Beschluss-Nr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö 9

Sachverhalt

Mit dem Schreiben des Landratsamtes vom 29.05.2017 wird die Gemeinde aufgefordert, das Bauvorhaben Amper nochmals zu beraten.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter anderem wegen nicht ausreichender Fläche zum Grabenunterhalt verweigert.
Aufgrund der momentanen Gesetzeslage beruht die Bereitstellung eines Gewässerpflegestreifens auf Freiwilligkeit des Grundstückseigentümers.
Nach erfolgter Ortseinsicht mit Vertretern des Bodenverbandes erklärte sich dieser mit der abgemarkten Fläche zum Gewässerunterhalt als ausreichend einverstanden. Das Einvernehmen ist nochmals für beide Bauvorhaben zu beraten, da sich beide auf demselben Grundstück befinden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig
Stellplätze für 5 WE sind vorhanden. Nach der neuen Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 Stellplatzsatzung) nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt.
Zusätzlich zu den Stellplätzen für die Wohnungen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Allershausen) nachzuweisen. Die Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Neubau eines Mehrfamilien (5 Wohneinheiten) Haus 2 mit Stellplätzen durch Martin Heilmeier auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2017, Beschluss-Nr. 7, TOP 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö 10

Sachverhalt

Lt. Landratsamt Freising ist das Bauvorhaben nochmals dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter anderem wegen ausreichender Fläche zum Grabenunterhalt verweigert.
Aufgrund der momentanen Gesetzeslage beruht die Bereitstellung eines Gewässerpflegestreifens auf Freiwilligkeit des Grundstückseigentümers.
Nach erfolgter Ortseinsicht mit Vertretern des Bodenverbandes erklärte sich dieser mit der abgemarkten Fläche zum Gewässerunterhalt als ausreichend einverstanden. Das Einvernehmen ist nochmals für beide Bauvorhaben zu beraten, da sich beide auf demselben Grundstück befinden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Stellplätze für 5 WE sind vorhanden. Nach der neuen Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 Stellplatzsatzung) nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Zusätzlich zu den Stellplätzen für die Wohnungen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Allershausen) nachzuweisen. Die Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Klausurtagung 2015; Bericht der Sprecher der Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Themen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp ging zunächst auf den "Fahrplan" für die nächsten Schritte, der in der Klausurtagung 2015 festgelegt wurde, ein. Erledigt sind davon z.B. die Bedarfsermittlung zum Wohnen, Neuaufstellung des FNP, Entwicklung Markenzeichen, Erweiterung Beschilderungskonzept, Aktualisierung Gewerberegister. Zur Thematik Sperrung Jobsterstraße sollte morgen ein Termin mit den Landwirten stattfinden, der jedoch wegen der Erntearbeiten auf September verschoben wurde.
Nicht realisierbar ist ein Steg über die Glonn beim Glonnfeldpark, weil kein Grunderwerb möglich ist. In Sachen Weihnachtsbeleuchtung gibt es derzeit noch nichts Konkretes.

Im Anschluss daran stellen die Sprecher der vier Arbeitsgruppen zu den Bereichen
- Zukunft des Wohnens (Herr Mück)
- Verkehr (Herr Zandt)
- Ortsgestaltung/Identität (Herr Raith)
- Gewerbeentwicklung (Herr Vaas)

vor, was zu den verschiedenen Themen ggf. bereits auf den Weg gebracht bzw. schon erledigt worden ist. Verschiedene Themen können nicht angepackt oder umgesetzt werden, weil sie nicht im Einflussbereich der Gemeinde liegen.

1. Bürgermeister dankte den vier Sprechern für ihre Ausführungen und stellte fest, dass in den zwei Jahren seit der Klausurtagung doch eine Menge Themen abgehandelt worden sind.

Diskussionsverlauf

Herr Held merkte an, dass der westliche Bereich entlang der Glonn mehr Pflege verdient h ätte. Man wird ggf. diesbezüglich an die Grundstückseigentümer herantreten.

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12. Anschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für die Freiwillige Feuerwehr Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Die Anschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für die Freiwillige Feuerwehr wurde durch das IB Alexander Diem, IB-Diem, Ingenieurbüro für innovatives Feuerwehrwesen, Lappersdorf, europaweit öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt gingen für die drei Lose 5 Angebote ein. Das Ergebnis ist dem Vergabevorschlag und beim jeweiligen Los zu ersehen.

Dem Zuschussantrag aus dem Jahr 2015 liegen Anschaffungskosten von 240.000,00 € (ohne Beladung) zugrunde. Der staatliche Zuschuss beträgt als Festbetrag ungeachtet von den tatsächlichen Kosten 58.000,00 €. Der Landkreis bezuschusst den Fahrzeugkauf mit 10 % der Anschaffungskosten.
Die Vergabesumme für alle drei Lose beläuft sich nach dem Vergabevorschlag auf 325.665,57 € brutto (ohne Tragkraftspritze - sie he dazu BV zu Los 3).

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12.1. Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Los 1 - Fahrgestell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 12.1

Sachverhalt

Für Los 1 - Fahrgestell liegen zwei Angebote vor. Allerdings kann nur das Angebot der Fa. MAN gewertet werden, weil das Angebot des weiteren Anbieters nicht den technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht (wäre im Übrigen höher als das MAN-Angebot gewesen).
Das Fahrgestellt wurde von der Fa. MAN Deutschland GmbH, Rosenheim mit eine Summe von 86.734,34 € brutto angeboten.

Das IB Diem schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. MAN Deutschland, Rosenheim, zu vergeben.

Beschluss

Die Fa. MAN Deutschland GmbH, Theodor-Gietl-Str. 13, 83026 Rosenheim, erhält den Auftrag zur Lieferung eines Fahrgestells für den Gerätewagen Logistik GW-L2 zum Preis von 86.734,34 € brutto lt. Angebot.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12.2. Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 12.2

Sachverhalt

Für Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau gingen ebenfalls zwei Angebote ein. Ein Angebot entspricht auch hier nicht den technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, so dass nur das Angebot der Fa. Josef Lentner GmbH, Hohenlinden, mit einer Angebotssumme von 197.142,54 € brutto gewertet werden kann.

Das IB Diem schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Josef Lentner GmbH, Hohenlinden, zu vergeben.

Beschluss

Die Fa. Josef Lentner GmbH, Josef-Neumeier-Str. 3, 85664 Hohenlinden, erhält den Auftrag für den Feuerwehrtechnischen Aufbau für den Gerätewagen Logistik GW-L2 zum Preis von 197.142,54 € brutto lt. Angebot.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12.3. Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 12.3

Sachverhalt

Für Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung liegen folgende zwei Angebote vor:
1. Fa. Albert Ziegler, Giengen/Brenz        55.243,19 € brutto
2. xxxxx        61.247,13 € brutto

Nachdem bei der Feuerwehr Allershausen und bei den Ortsteilwehren Tragkraftspritzen eines anderen Herstellers im Einsatz sind, soll auch der Gerätewagen Logistik GW-L2 mit einer Tragkraftspritze dieses Herstellers ausgestattet werden. Dies erleichtert z. B. Kundendienstarbeiten und bei einem Ausfall bzw. Austausch der Tragkraftspritzen sind alle Wehren mit dem gleichen Fabrikat vertraut.

Die Tragkraftspritze soll daher im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung separat beschafft werden.

Das IB Diem schlägt nach Auswertung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Albert Ziegler, Giengen/Brenz, (ohne Tragkraftspritze und Zubehör) zum Preis von 41.788,69 € brutto zu vergeben.

Beschluss

Die Fa. Albert Ziegler GmbH, Memminger Str. 28, 89537 Giengen/Brenz, erhält den Auftrag für die Feuerwehrtechnische Beladung des Gerätewagens Logistik GW-L2 (ohne Tragkraftspritze und Zubehör) zum Preis von 41.788,69 € brutto lt. Angebot.

Die Tragkraftspritze wird im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung separat beschafft. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt nach Vorliegen der Angebote den Auftrag zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Breitbandförderung; Erstellung eines Glasfaser-Masterplans Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 25.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 13

Sachverhalt

Die Gemeinde Allershausen benötigt ein Gesamtkonzept für die Erstellung eines Anbieter- und technikneutralen Leerrohrnetzes für eine künftige Glasfaser-FTTH-Lösung (Gesamtplanung der Trassen, Standorte, Einbezug geplanter Gebiete, Backboneanbindung, Technikstandort, Hauptkabel, Gf-Verteiler, Mikrorohrverbände und Hausanschlüsse).

Die Beratungsleistung zur Erstellung dieses Glasfaser-Masterplans wird von der Fa. Corwese mit einem Kostenaufwand von ca. 18.000 € geschätzt. Die Kosten werden im Rahmen der Bundesförderung (Fördersumme max. 50.000 €) vollumfänglich getragen.

Beschluss

Die Fa. Corwese wird mit der Beratungsleistung zur Erstellung eines Glasfaser-Masterplans beauftragt. Zuvor ist der Förderantrag für die Fördermittel zur Beratungs leistung im Rahmen der Bundesförderung gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie Südliche Seestraße Abschluss einer Vereinbarung zur Detailuntersuchung mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) Teilvertrag für die Detailuntersuchung - Erkundungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö 14

Sachverhalt

Der Teilvertrag vom 17.10.2016 und 05.05.2017 mit der GAB für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde abgeschlossen.

Für den nächsten Schritt der Detailuntersuchung, die Erkundungsmaßnahmen, ist mit der GAB der beiliegende Vertrag abzuschließen. Eine Förderung der Maßnahme erfolgt nur bei Abschluss des Vertrages. Der Eigenanteil der Gemeinde Allershausen beträgt gesamt 74.080,09 €. Bisher wurden Leistungen in Höhe von 1.773,10 € ausbezahlt.

Die Kosten für die Erkundungsmaßnahmen werden auf 55.000 € geschätzt.

Die Vereinbarung betrifft folgende Grundstücke mit den Flurnummern 541, 603, 604, 605, 606, 607, 608 und 609 alle Gemarkung Allershausen.

Die Vereinbarung endet spätestens zum 31.03.2019.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem von der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH vorgelegten Vertrag zur Detailuntersuchung – Teilvertrag Erkundungsmaßnahmen zur Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie an der südlichen Seestraße zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö 15

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

Besucherzahlen beim Volksfest-Seniorennachmittag. Heuer folgten 351 Senioren der Einladung der Gemeinde, dazu kamen 40 "Abholer".

Nach Feststellung von Frau Kopp wird der Gehweg entlang des Mühlbaches vom SSZ zur Kienberger Straße auch von Roller und Mofafahrern etc. befahren. Es sollte eine Sperrung geprüft werden.

Herr Held forderte, das auf die Straße Kohlstattweg aufgemalte 10 km/h wieder zu entfernen, weil es dazu keine Grundlage gibt.
Dazu verwies Herr Dinkel auf einen entsprechenden GR-Beschluss (ca. vor einem Jahr).

Herr Schrödl brachte seinen Leserbrief zur NOM zur Sprache. Dazu hat er mit 1. Bürgermeister Popp ein Gespräch geführt.
Beide Standpunkte sind richtig und es gibt diesbezüglich keinerlei Probleme unterstrichen 1. Bürgermeister Popp und Herr Schrödl.

Datenstand vom 27.09.2017 11:16 Uhr