Datum: 26.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2017
2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Gertraud und Christian Huber auf der Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach
3 Neubau einer Terrassenüberdachung durch Bernd und Yvonne Jacobs auf der Fl.Nr. 1318/2, Gemarkung Allershausen
4 Strahlenschutzbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen
4.1 Widerruf der Bestellung von Elmar Lachner
4.2 Bestellung von Franz Groszek zum Strahlenschutzbeauftragten der FW Allershausen
5 Informationen zum Bayern WLAN; Wahl der Standorte und Umsetzung
6 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; Hinweis auf Sondersitzung vom 21.02.2017, Beschluss-Nr. 30
6.1 Mögliche Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde; Vorstellung eines Konzepts durch Brochier Consulting + Innovation GmbH, Nürnberg
6.2 Annahme des Angebots der Brochier Consulting + Innovation GmbH, Nürnberg zur Untersuchung der Übernahme der Beleuchtung durch die Gemeinde
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Gertraud und Christian Huber auf der Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Aiterbach am südlichen Ortseingang . Durch die nun vorliegende Einbeziehungssatzung (formelle Planreife Stand 12.09.2017) kann der Neubau des Wohnhauses nach § 34 BauGB beurteilt werden. Voraussetzung ist hierbei, dass durch den Antragsteller eine Erklärung nach § 33 BauGB vorgelegt wird. Das Gebäude hat die Außenmaße von 7,86 m x 16,99 m. Die Firstrichtung des Satteldaches verläuft West/Ost. Die Wandhöhe beträgt 3,08 m, die Dachneigung 30°. Das Garagengebäude erhält ein Flachdach.
Die Vorgaben der Einbeziehungssatzung sind zu beachten.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation ist auf Kosten des Antragstellers auszuführen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Vorgaben der derzeit gültigen Einbeziehungssatzung (formelle Planreife Stand 12.09.2017) sind zu beachten. Es ist vom Antragsteller eine Erklärung nach § 33 BauGB vorzulegen.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation ist auf Kosten des Antragstellers auszuführen.
Die Garagendachgestaltung ist mit dem Landratsamt Freising abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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3. Neubau einer Terrassenüberdachung durch Bernd und Yvonne Jacobs auf der Fl.Nr. 1318/2, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonnfeld. Das vorhandene Baufenster ist mit dem Wohnhaus ausgereizt. Das Bauvorhaben ist deshalb genehmigungspflichtig.
Die Terrassenüberdachung hat die Maße 6,24 m x 3,87 m und eine Höhe an der Hauswand von ca. 2,70 m. Die Dach-/Querträger sowie die 6 Säulen der Terrassenüberdachung bestehen aus pulverbeschichteten Aluminium in Anthrazit mit einer Dacheindeckung mit Verbundsicherheitsglas.
Die rechte Terrassenseite zum Nachbarn wird mit einer milchigen Verbundsicherheitsscheibe geschlossen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Strahlenschutzbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 4
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4.1. Widerruf der Bestellung von Elmar Lachner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 4.1

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 9 vom 17.01.2012 und Schreiben vom 23.01.2012 wurde Elmar Lachner für die Freiwillige Feuerwehr Allershausen zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 31 Abs. 2 und 4 StrlSchV bestellt.

Herr Lachner hat gegenüber dem Kommandanten der Feuerwehr Allershausen erklärt, dass er diese Funktion nicht mehr ausüben möchte. Einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz wird er nicht mehr besuchen.

Die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten ist daher nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu widerrufen.

Beschluss

Die Bestellung von Elmar Lachner zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 31 Abs. 2 und 4 StrlSchV für die Freiwillige Feuerwehr Allershausen vom 23.01.2012 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. Herr Lachner ist von seiner Abbestellung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4.2. Bestellung von Franz Groszek zum Strahlenschutzbeauftragten der FW Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 4.2

Sachverhalt

Nachdem Herr Elmar Lachner die Funktion des Strahlenschutzbeauftragten für die Feuerwehr nicht mehr ausüben möchte und die Bestellung mit heutigem Beschluss widerrufen wurde, ist ein Nachfolger zu ernennen.

Herr Franz Groszek, der über die notwendige Fachkunde verfügt, hat sich bereiterklärt, als Strahlenschutzbeauftragter für die Feuerwehr tätig zu sein.

Beschluss

Für die Freiwillige Feuerwehr Allershausen wird mit sofortiger Wirkung Herr Franz Groszek zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 31 Abs. 2 und 4 StrlSchV bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Groszek war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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5. Informationen zum Bayern WLAN; Wahl der Standorte und Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauamt hat im Frühjahr 2017, beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, den Antrag auf Förderung von BayernWLAN Hotspots eingereicht und diese wurden zeitnah bewilligt.

Es wurden die Standorte Glonnterrassen, Mehrzweckhalle und Altes Rathaus beantragt.
Kurz darauf hat durch die Firma Vodafone, welche Partner für die Umsetzung ist, eine Ortsbegehung stattgefunden. Das Ergebnis hieraus soll nun vorgestellt werden.

Standort 1: Kulturtreff Altes Rathaus
Grundsätzlich lässt sich hier relativ leicht ein Hotspot einrichten. Es muss mit Elektroinstallationskosten von ca. 1.500,00 € gerechnet werden. Die maximal mögliche Anschlussgeschwindigkeit aktuell liegt zwischen 16 und 25 MBit/s.

Zwischenzeitlich hat jedoch Ludwig Wörmann und der AK-Jugend vorgeschlagen, dass es für den Jugendtreff kein kostenloses WLAN geben soll, das immer läuft. Herr Wörmann hat über die Fritzbox des JUT einen Gastzugang einrichten lassen, welcher von ihm zu bestimmten Zeiten ein und ausgeschaltet werden kann. Diese Lösung ist ihm lieber.

Standort 2: Neue Ortsmitte
Als sinnvollsten Standort der Antenne wurde das südliche Bushäuschen an der Münchener Straße gewählt. Es ist erforderlich, einen neuen Telefonanschluss zu legen, der dann in einen neuen Anschlussschrank endet. Die Elektroinstallationskosten inkl. Erdarbeiten belaufen sich auf ca. 2.500,00 €. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 30,00 € pro Monat. Die aktuell verfügbare Geschwindigkeit liegt bei ca. 50 Mbit/s.

Aus dem beigefügten Plan geht hervor, dass bei einem Standort der Antenne am Bushäuschen nur im südlichen Bereich der Glonn ausreichende Abdeckung wäre. Die Nordseite der Glonn wäre nicht mehr ausreichend versorgt, so dass hier vielleicht noch das Schreiben einer Nachricht, aber nicht das Senden eines Fotos möglich wäre.
Um die ganze Ortsmitte zu versorgen, wären insgesamt drei Standorte erforderlich, die aber jeweils einen extra Telefonanschluss benötigen würden. Es ist dann mit Baukosten von ca. 7.500,00 € und monatlichen Kosten von ca. 90,00 € zu rechnen.

Standort 3: MZH
Eine Montage der Antenne in der Ampertalhalle ist technisch kein Problem. Die Elektroinstallationskosten belaufen sich auf ca. 2.000,00 €. Leider ist in der MZH nur eine Verbindung von maximal 6 MBit/s vorhanden, was für die Nutzung als Hotspot zu wenig ist.
Vodafone hat einen Ausbau der Leistung abgelehnt. Die Telekom würde zwar auf Kosten der Gemeinde ausbauen, es müsste aber vom Bauhof bis zur MZH eine neue Freileitung gelegt werden. Eine grobe Kostenschätzung hierfür liegt aktuell nicht vor, es ist aber mit mehr als 20.000,00 € zu rechnen.

Alternativ kann durch Vodafone eine LTE-Mobilfunkverbindung hergestellt werden. Die monatlichen Kosten sind hierfür 25,97 € netto (Einzelanschluss LTE mit einer Geschwindigkeit von 21,6 MBit/s inkl. einem Datenvolumen von 15GB). Für höhere Preise lässt sich das monatliche Datenvolumen erhöhen. Die Kosten für die erforderliche Mobilfunkzentrale liegen aktuell nicht vor.
Das begrenzte Datenvolumen lässt sich schwer den Nutzern vermitteln und es besteht die Gefahr, dass dann im Laufe des Monats das Volumen aufgebraucht ist und kein WLAN mehr zur Verfügung steht, wenn z.B. bei einer Veranstaltung das Volumen aufgebraucht wurde.

Im Außenbereich der Vereinsgaststätte ist bereits vom TSV Allershausen ein kostenloses WLAN vorhanden und es besteht kein weiterer Bedarf.


Zusammenfassung:
Keiner der Standorte lässt sich ohne größere Einschränkungen realisieren. Ob der Aufwand sich lohnt, dass die Bürger dadurch ihr eigenes Datenvolumen am Handy schonen können, ist nicht eindeutig zu beantworten.
Welche Maßnahmen nun umgesetzt werden sollen und welche nicht, soll der Gemeindetrat diskutieren und entscheiden.

Diskussionsverlauf

Herr Schrödl trat dafür ein, auf jeden Fall die Neue Ortsmitte ausreichend zu versorgen, so dass neben der Südseite auch der nördliche Bereich vom Spielplatz bis zu den Glonnterrassen abgedeckt werden kann.

Herr Zandt wies auf ein Pilotprojekt der Bayernwerk AG in Maxhütte-Haidhof hin, bei dem der Einbau der Hotspots in Straßenbeleuchtungen ermöglicht werden soll.

Herr Promberger wird mit Vodafone klären ob u.U. zur Abdeckung der NOM zwei Standorte ausreichen.

Beschluss

Von der Errichtung von WLAN-Hotspots in der Ampertalhalle und am alten Rathaus wird abgesehen.
Es soll lediglich der Bereich der Neuen Ortsmitte (Süd- und Nordseite) mit 2 oder drei Standorten abgedeckt werden. Mit Vodafone ist abzuklären, ob zwei Standorte dazu ausreichend sind.
Bei der Bayernwerk AG ist nachzufragen, ob die Hotspots u.U. mit der Straßenbeleuchtung realisiert werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; Hinweis auf Sondersitzung vom 21.02.2017, Beschluss-Nr. 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sondersitzung am 21.02.2017 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur kompletten LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung gefasst. Ein Auftrag wurde dazu noch nicht erteilt.

Die Fa. Brochier Consulting + Innovation, Nürnberg, die bei der Umrüstung der Flutlichtanlage am Sportgelände und der Beleuchtung in der Ampertalhalle und im Kindergarten Spatzennest bereits tätig ist, machte den Vorschlag, dass evtl. die Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde günstiger sei. Dazu haben zwischenzeitlich einige Vorgespräche stattgefunden. Von der Bayernwerk AG wurde auch ein Angebot zum Kauf der Straßenbeleuchtungsanlage eingeholt.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte der Gemeinderat zumindest von der Möglichkeit, die Straßenbeleuchtung in Eigenregie zu betreiben, informiert werden.

Diese Information erfolgt in der heutigen Sitzung durch die Fa. Brochier.

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6.1. Mögliche Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde; Vorstellung eines Konzepts durch Brochier Consulting + Innovation GmbH, Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 6.1

Sachverhalt

Herr Dr.-Ing. Stockinger von der Fa. Brochier Consulting + Innovation GmbH informiert den Gemeinderat über die Möglichkeit der LED- Umrüstung der Straßenbeleuchtung und die Übernahme durch die Gemeinde.

Dr.-Ing. Stockinger stellte zunächst die Fa. Brochier Consultung + Innovation vor und verwies darauf, dass seine Firma bereits für Allershausen tätig ist (LED-Umrüstung Flutlicht Sportplätze, Ampertalhalle und Kindergarten Spatzennest). Anhand einer Präsentation, die den Gemeinderatsmitgliedern im RIS zur Verfügung gestellt wird, zeigte er den Ist-Zustand und Bestand der Straßenbeleuchtung auf und ging auch auf die Kommunalrichtlinie zur Förderung der LED-Umrüstung ein.
Von der Bayernwerk AG liegt ein Angebot zur Übernahme der Straßenbeleuchtung vor, das sich auf rund 55.000,00 € beläuft.

Bei einer Übernahme in "Gemeinderegie" können für die Umrüstung Fördermittel nach der Kommunalrichtlinie in Anspruch genommen werden. Die Förderung beläuft sich auf 20 % bis 30 % bei einer zu erreichenden Energieeinsparung von 70 % bis 80 %. Daneben geht er davon aus dass eine Halbierung der Wartungskosten von derzeit 26,87 € je Leuchtstelle erreicht werden kann.

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6.2. Annahme des Angebots der Brochier Consulting + Innovation GmbH, Nürnberg zur Untersuchung der Übernahme der Beleuchtung durch die Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö 6.2

Sachverhalt

Es liegt ein Angebot der Fa. Brochier Consulting + Innovation, Nürnberg zur Unterstützung der Gemeinde Allerhausen bei der vollständigen Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und evtl. Übernahme durch die Gemeinde vor. Das Angebot beläuft sich auf 11.250,00 € netto. Der Leistungsumfang ist Ziffer 2 des Angebots zu entnehmen. Nicht enthalten ist in dem Honorar die Ist-Erfassung der Straßenbeleuchtung durch eine Vor-Ort-Begehung, welche die Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen darstellt.

Dr.-Ing. Stockinger und Herr Vachal wiesen darauf hin, dass die Untersuchung auf jeden Fall für die Gemeinde von Vorteil ist. Auch wenn keine Übernahme der Straßenbeleuchtung in "Gemeinderegie" erfolgen sollte, ergeben sich wichtige Erkenntnisse, die bei den Verhandlungen mit der Bayernwerk AG verwendet werden können, um Kostenreduzierungen zu erreichen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Fa. Brochier Consulting + Innovation, Nürnberg vom 17.08.2017 zur Unterstützung der Gemeinde Allerhausen bei der vollständigen Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und evtl. Übernahme durch die Gemeinde an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö 7

Sachverhalt

Mit Beschlüssen Nr. 101 (5.027,57 € brutto) und 102 (6,779,29 € brutto) vom 30.05.2017 wurde das Angebot der Bayernwerk AG zur Errichtung von zusätzlichen Straßenlampen in der Buchstraße in Leonharsbuch und in der Albert-Schweitzer-Straße 16 in Oberallershausen angenommen. Vor Auftragserteilung sollte allerdings geprüft werden, ob in beiden Fällen nicht eine solarbetriebene Leuchtstelle kostengünstiger errichtet werden kann.

Herr Promberger hat dazu Erkundigungen und ein Angebot eingeholt und er gab dazu technische Erläuterungen. Die Fa. HL Lichttechnik, Tegernau, bietet zwei Leuchtentypen des Herstellers Photinus an. Das Modell Protos 80 kostet brutto 2.046,80 €, das Modell Aron 2.963,10 €.

Einstimmig legte der Gemeinderat fest, dass die Beschlüsse Nr. 101 und 102 vom 30.05.2017 zur Beauftragung der Bayernwerk AG aufgehoben werden und die zusätzlichen Leuchtstellen mit Solarleuchten Modell Protos 80 errichtet werden sollen. Der Preis beträgt für die beiden Solarleuchten lt. Angebot der Fa. HL Lichttechnik, Tegernau, 4.307,80 € brutto inkl. Fracht.


Herr Schrödl bat um Prüfung, ob nicht in Tünzhausen eine zusätzliche Bushaltestelle des MVV im unteren Dorf eingerichtet werden kann. Die im Bauhof lagernde Soccer-Five-Anlage könnte auch in Tünzhausen am Bolzplatz aufgestellt werden.

Dazu führte GR Colombo aus, dass der TSV Allershausen derzeit noch die Errichtung auf dem Sportgelände in Allershausen prüft. Auf jeden Fall ist ein Bauantrag erforderlich. Welche Kosten für Unterbau und Kunstrasen entstehen, kann noch nicht abschließend beziffert werden.


Herr Lerchl regte an, evtl. im Bauhof wieder einen Asylbewerber einzustellen.
GL Vachal verwies auf die schlechten Erfahrungen und dass über die Wintermonate keine zusätzliche Kraft erforderlich ist. 1. Bürgermeister Popp ergänzte, dass eine Einstellung nur in Absprache mit dem Bauhofleiter erfolgen würde.


Herr Raith erkundigte sich nach dem Stand in Sachen E-Ladestation an der Kienberger Straße. Zur Errichtung der Ladestation wurden Anträge nach dem Bundesprogramm im April und nach dem Landesprogramm am 1. September gestellt. Mehrere Nachfragen beim Zuschussgeber der Bundesmittel waren erfolglos.
Man war sich im Gemeinderat einig, dass man die Ladestation in Auftrag geben soll, wenn bis Ende Oktober noch keine Zuschusszusage vorliegt.

Datenstand vom 19.10.2017 11:27 Uhr