Datum: 17.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017
2 Ausschreibungsergebnis und Vergabe Auftrag Fugensanierung der Straße "Im Glonnfeld"
3 Umgestaltung des nördlichen Festplatzes; Bau eines Boule-Platzes und Aufenthaltsbereich für Senioren; Hinweis auf TOP 5 aus der Sitzung vom 07.06.2016 und TOP 4 vom 11.10.2016
4 Antrag des Arbeitskreises Bücherei Allerhausen zur Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für die Gemeindebücherei
5 Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2018
6 Antrag PFW Allershausen auf Überarbeitung des Konzepts für den Winterdienst
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Ausschreibungsergebnis und Vergabe Auftrag Fugensanierung der Straße "Im Glonnfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö 2

Sachverhalt

In der Straße „Im Glonnfeld“ wurde nach dem Winter 2016/17 an den Rändern der Fahrbahn Hebungen festgestellt, die zu Schäden (Abbrüchen des Randes) an der Fahrbahn führten.

Das Baugebiet „Glonnfeld II“ wurde in den Jahren 2006 und 2007 durch die Fa. Strabag, Regensburg, erschlossen. Neben Kanal und Wasser erstellte die Fa. Strabag alle Einfassungen und die Tragschicht. Die Fa. Schelle baute dann im Jahr 2010 noch die Verschleiß-Decke.

Auf Grund der relativ neuen Straße wurde durch die Gemeinde bei der Firma Baustofflabor IBQ ein Gutachten beauftragt. IBQ entnahm Bohrkerne, um den Grund der Hebungen heraus zu finden.
Das Labor hat festgestellt, dass zum einen kein ausreichender Verbund der Decke zur Tragschicht vorhanden, zum anderen die Fuge zwischen Granitzeiler und Asphalt offen ist und damit Wasser eindringen kann. Der Gutachter geht davon aus, dass es im Winter durch Ausdehnung des gefrorenen Wassers in der Fuge zu den Hebungen gekommen ist.
Als Lösung sieht IBQ das Auffräßen der Fuge und vergießen mit Heißbitumen als zielführend, weil damit kein Wasser mehr in die Fuge dringen und keine Hebungen mehr verursachen kann.

Vom Büro Dippold und Gerold, welches die Maßnahme durchgeführt hat, wurde überprüft, ob für die erforderliche Reparatur Gewährleistungsansprüche vorhanden sind. Da der Gewährleistungszeitraum bereits 2014 (für die Decke) abgelaufen ist, kann bei keiner der beiden Firmen ein Anspruch geltend gemacht werden.

Für die erforderliche Instandsetzung wurde vom Büro Dippold und Gerold ein Leistungsverzeichnis erstellt und durch das Bauamt an 8 Firmen geschickt, 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben. In der Angebotsprüfung mussten zwei Bieter ausgeschlossen werden, weil sie kein prüffähiges/vergleichbares Angebot abgegeben haben.

Der Preisspiegel der zugelassenen Angebote ist wie folgt:
(geprüfte Angebotssummen b rutto)

1. Fa. Schelle, Pfaffenhofen                8.832,33 €
2. Fa. …                                9.786,38 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Schelle, Pfaffenhofen, mit einer Angebotssumme von 8.832,33 € brutto abgegeben. Das Büro Dippold und Gerold schlägt vor, den Auftrag an diese Firma zu vergeben. Die Eignung der Firma ist bekannt, sie hat schon viele Baumaßnahmen in Allershausen erfolgreich durchgeführt.

Die Bauausführung erfolgt baldmöglich und soll bis Ende November komplett abgeschlossen sein.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl forderte, die Sanierung noch dieses Jahr auszuführen.

Die allgemeine Frage von Herrn Zandt zum Ablauf von Gewährleistungen wird durch den Vorsitzenden ausführlich (Abnahme bei Beendigung der Maßnahme, Bohrkerne ziehen und nochmalige Abnahme vor Ablauf der Gewährleistung) beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass der Auftrag zu den Fugenarbeiten in der Straße „Im Glonnfeld“ in Allershausen an die Firma Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen, als günstigstem Bieter mit einer Angebotssumme von 8.832,33 € € brutto lt. Angebot vom 21.09.2017 vergeben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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3. Umgestaltung des nördlichen Festplatzes; Bau eines Boule-Platzes und Aufenthaltsbereich für Senioren; Hinweis auf TOP 5 aus der Sitzung vom 07.06.2016 und TOP 4 vom 11.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Die beiden Themen „Boule-Platz“ und „Seniorenspielplatz“ wurden bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert, aber noch keine endgültige Lösung gefunden. Auch in der Sitzung des Arbeitskreises Ü 60 konnte auf dem Gelände im Breimannweg keine Einigung erzielt werden, wie aus dem Scheiben von Frau Kreß vom 04.03.2017 auch hervor geht.

Das Bauamt und Gemeinderätin Nina Huber haben nun einem Vorschlag erarbeitet, der die Realisierung beider Themen am Festplatz vorsieht. Aus dem vorliegenden Entwurfsplan geht hervor, wie eine Nutzung des im nördlichen Rand des Festplatzes befindlichen Grünbereiches möglich wäre.

Mit dem Entwurf nimmt Nina Huber die beim Festplatzbau bereits umgesetzten Abzweigung auf.
In diesem Bereich war schon bei der Planung der Ortsmitte ein Ort gedacht, der zum Verweilen einlädt. Es sollen jetzt eine Sitzgelegenheit und ein kleiner Platz zum „Bleiben“ entstehen.
Außerdem könnten entlang der Pflasterflächen (barrierefrei) Geräte gebaut werden, die zum „Bewegen“ einladen. Eine Einschränkung der Nutzung des Festplatzes durch diese Maßnahme besteht nicht.

Die vorliegende Kostenschätzung liegt mit der Gesamtmaßnahme bei ca. 23.000 €, hierbei sind eingerechnet:
  • Pflasterflächen
  • 3 kleinere Geräte
  • ein Schachtisch mit zwei Stühlen
  • die Boule Bahn mit ca. 15,00 m x 4,00 m

Nina Huber stellt das Konzept vor und erläutert die Möglichkeiten.

Der Gemeinderat soll nun einen Grundsatzbeschluss fassen, ob im Bereich des nördlichen Festplatzes eine derartige Anlage entstehen soll und ob grundsätzlich auch Geräte zum Einsatz kommen sollen oder nicht.

Diskussionsverlauf

Herr Held und Herr Schrödl sehen bei der vorgesehenen Geräteausstattung noch Handlungsbedarf, da ihrer Auffassung nach einige der Geräte erfahrungsgemäß nicht genutzt werden.

Frau Huber und Herr Mück wünschen sich bei der endgültigen Geräteauswahl und auch weiteren Verwendung des Spielplatzes Breimannfeld eine Einbindung des AK Ü60.

Gegen eine angesprochene Auflösung des Spielplatzes Breimannfeld spricht sich Herr Dinkel aus. Dieser ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes und muss deshalb erhalten werden.

Herr Colombo und auch Frau Gründel sehen bei der Standortfrage des Boule-Platzes sowie der seniorengerechten Anlage eine gute Wahl. In diesem Zusammenhang ist aber auch eine öffentliche Toilettenanlage unverzichtbar.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung eines Boule-Platzes sowie einer s eniorengerechten Anlage am Festplatz grundsätzlich zu. Bei der Ausstattung der neuen Anlage und die weitere Verwendung des Spielplatzes Breimannfeld ist der AK Ü60 einzubinden. Das Bauamt wird beauftragt, die detailliertere Planung und die Umsetzung der Maßnahme durchzuführen und die Arbeiten auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Antrag des Arbeitskreises Bücherei Allerhausen zur Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für die Gemeindebücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Der Arbeitskreis Bücherei stellt den Antrag auf Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für die Gemeindebücherei ab 1.1.2018. Gewünscht wäre die Einstellung einer bibliothekarischen Fachkraft oder einer Person mit gleichwertiger Qualifikation. Nach Einschätzung des Arbeitskreises Bücherei wird eine wöchentliche Arbeitszeit von 10-12 Stunden notwendig sein.

Begründet wird dies damit, dass das Leitungsteam in den letzten Jahren zwei tatkräftige Gründungsmitglieder ersetzen und deren Aufgaben anderweitig verteilen musste. Im Jahr 2017 werden zwei weitere Mitarbeiterinnen aus persönlichen Gründen aus dem Leitungskreis ausscheiden. Dies führt dazu, dass die Leitung der Bücherei nicht mehr ehrenamtlich bewältigt werden kann.

Vom Arbeitskreis Bücherei wurden Vergleiche von Beschäftigten in Büchereien umliegender Gemeinden eingeholt. Die darin erstellten Angaben wurden durch die Verwaltung geprüft. Die Zahl der Beschäftigten ist jedoch nur bedingt vergleichbar, weil die Aufgaben unterschiedlich sind, (z.B. voller Büchereibetrieb ohne zusätzliche ehrenamtliche Unterstützung udgl.). Die Bezahlung ist ebenfalls sehr unterschiedlich, je nach Aufgaben und beruflicher Qualifikation.
Außerdem hat der Arbeitskreis ein Tätigkeitsprofil und die von der einzustellenden Kraft zu erledigenden Aufgaben vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Frau Gründel berichtet in einer längeren Sachverhaltsdarstellung den Ablauf und Betrieb der Bücherei sowie von geplanten Aktionen. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass viele anfallende Arbeiten im Hintergrund passieren und hohe Qualifikationsanforderungen an die künftige Leitung stellt. Aussagen zu den Kosten können darüber erst getätigt werden, wenn die erforderliche Qualifikation der Bewerber(in) und die Anzahl der Arbeitsstunden bekannt ist.

Herr Glück bringt den Vorschlag die Stelle als Vollzeitstelle in Verbindung mit einer Verwaltungskraft. Bürgermeister Popp entgegnet darauf, dass dies nicht möglich sein wird, da das Verwaltungspersonal vollkommen ausgelastet ist.

Auch eine Ausschreibung ILE-Basis (H. Lerchl) erscheint nicht zielführend, so der Bürgermeister.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Arbeitskreises Bücherei Allershausen zur Einstellung einer hauptamtlichen Kraft für die Gemeindebücherei ab 1.1.2018 grundsätzlich zu. Die Stelle ist durch die Verwaltung auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Nach dem Mietvertrag vom Februar 1999 bzw. 11.02.2001/01.03.2005/15.12.2011 ist zum 01.01.2018 eine Neufestsetzung der Entschädigung für die Überlassung der Schulgebäude möglich. Die Erhöhung hat vertragsgemäß in Höhe des Baukostenindex für Wohngebäude Bayern zu erfolgen. Der Index ist seit dem der letzten Anpassung zugrunde gelegten Durchschnittswertes des Jahres 2010 bis Jahresdurchschnitt 2016 um 13,9 % gestiegen. Danach beträgt die Mieterhöhung für die Schulgebäude 47.089,64 € jährlich. Die bisherige Miete einschließlich Schulsportanlage lag bei 338.774,38 € und erhöht sich auf nunmehr 385.864,02 € ab 01.01.2018. Die Festschreibung soll nur auf 3 Jahre bis zum 31.12.2020 erfolgen. Nach Abschluss der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an den Schulgebäuden ist die Miete neu zu berechnen und mit den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes neu zu vereinbaren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass durch die LED-Umrüstung der Beleuchtung für den Schulverband erhebliche Einsparungen beim Stromverbrauch ergeben werden. Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 1999 bleiben unverändert.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, von der vertraglich vereinbarten Möglichkeit der Mietanpassung Gebrauch zu machen und diese zu beschließen.

Den Mitgliedern des Gemeinderats lag eine Aufstellung zur Mieterhöhung vor, aus der u.a. auch hervorgeht, wie sich diese auf die Umlage der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes auswirkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2018 entsprechend den Regelungen im Mietvertrag vom Februar 1999 bzw. 11.02.2001/01.03.2005/15.12.2011 in Höhe der Steigerung des Baukostenindex in Bayern (13,9 %). Die jährliche Miethöhe erhöht sich somit um 47.089,64 € von 338.774,38 € auf nunmehr 385.864,02 €. Diese Miethöhe wird zunächst nur auf die Dauer von 3 Jahren festgeschrieben (bis 31.12.2020). Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 1999 bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Antrag PFW Allershausen auf Überarbeitung des Konzepts für den Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die PFW Allershausen stellt einen Antrag (liegt bei) auf Überarbeitung des Konzepts für den Winterdienst sowie die Neufassung der Straßenreinigungsverordnung.

Die Neufassung der Verordnung wird von der Verwaltung für 2018 vorbereitet.

Nach dem Antrag sollen die Nebenstraßen (vor allem in den Siedlungsgebieten) nur noch eingeschränkt geräumt und gestreut werden. Dahinter stehen vor allem ökologische Gründe. Die Nebenstraßen sollen "weiß" bleiben und nur bei extremer Wetterlage geräumt bzw. gestreut werden. In Absprache mit dem Bauhof lässt sich das grundsätzlich realisieren. Weiterhin wird der Winterdienst in vollem Umfang auf den Verbindungsstraßen, den Hauptstraßen, "bergige" Bereiche, den Straßen mit Schulbusverkehr, den Schulwegen und sonstigen Gehwegen durchgeführt.
Auch mit der Neueinteilung der Räum- und Streubezirke lässt sich ein derartiges Konzept in Einklang bringen.

Diskussionsverlauf

Im Verlauf einer angeregten Diskussion, wurden vor allem Kosten, Vorhalteproblematik, Entscheidungsbefugnis über Art und Weise der Ausführung und die Alarmbereitschaft angesprochen. Das Vorhaben, dass Nebenstraßen „weiß“ bleiben sollten, findet allgemein Zustimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der PFW Allershausen, den Winterdienst (Räumen und Streuen) in Teilbereichen des Gemeindegebietes einzuschränken grundsätzlich für die Dauer von zunächst zwei Wintern zu. Die anzuwendende Räum- und Streutätigkeiten sind durch den Bauhof flexibel und in Eigenverantwortlichkeit auszuführen. Die Öffentlichkeit ist entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö 7

Diskussionsverlauf

  1. Bürgermeister Popp bittet um Teilnahme am kommunalpolitischen Bildungstag am 17./18. November 2017 in Traunstein. Veranstalter ist der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese Freising und München.
  2. Herr Colombo teilt mit, dass die Streetsocceranlage nicht auf dem Gelände der Sportanlage errichtet werden kann. Ein Aufbau auf dem Spielplatzgelände in Tünzhausen ist durch die Verwaltung zu prüfen.
  3. Im Glonnfeldpark ist der Zustand der Wege durch den Bauhof zu prüfen und wenn erforderlich instand zu setzen.
  4. Herr Mück bittet um Überprüfung, ob die Ampel am alten Rathaus nicht auf Dauerbetrieb  gestellt werden kann. Schaltzeiten sollen durch die Verwaltung abgefragt werden. Bürgermeister Popp teilt hierzu mit, dass bisherige Anträge durch das Straßenbauamt abgelehnt wurden und auf eine Eigenverantwortlichkeit der Nutzer hingewiesen wurde.
  5. Herr Schrödl und Held informieren über den schlechten Straßenzustand der Staatstraße Ortsausgang Richtung Aiterbach sowie der Bergstraße in Unterkienberg. Ebenso wird auf noch ausstehende Restarbeiten zur Rissesanierung hingewiesen.

Datenstand vom 20.11.2017 08:40 Uhr