Datum: 14.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2017
2 Antrag auf eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Einfriedung im B-Plan Kohlstattfeld durch Frau Isabell Fell auf der Fl.Nr. 1418/3, Gemarkung Allershausen
3 Neubau eines Carports an eine bestehende Doppelhaushälfte (2. Behandlung GR) durch Jens und Bianca Beutler auf der Fl.Nr. 591/58; Hinweis auf den GR-Beschluss TOP Nr. 2 Beschluss-Nr. 147 vom 12.09.2017
4 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage durch Christoph und Sophie Herkner, 85716 Unterschleißheim, auf der Fl.Nr. 2767/5 Teilfläche; Hinweis auf GR-Beschluss vom 08.11.2016 TOP 3 Beschluss-Nr. 166
5 Tektur zum Neubau eines 9-Familienhauses mit Stellplätzen durch Maria Geiersberger und Johanna Schuhbauer auf der Fl.Nr. 169,169/1, 169/2 und 169/3, alle Gemarkung Allershausen; Einbau eines Zwerchgiebels für eine Dachgeschoßwohnung Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 19.04.2016
6 Neubau einer Betreuten Wohnanlage mit 41 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 29 Stellplätzen sowie 20 oberirdischen Stellplätzen durch die Fa. Gröbenbach "Allershausen" GmbH, 85521 Ottobrunn auf der Fl.Nr. 157, Gemarkung Allershausen
7 Elektro-Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Allershausen; Elektroarbeiten; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Hinweis auf TOP 3 vom 22.11.2016
8 Umrüstung der Beleuchtung in der Ampertalhalle, im Kindergarten "Spatzennest" und im Rathaus auf LED; Ausschreibungsergebnis und Vergabe Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 30.05.2017
9 Sanierung Bonhoefferstraße nach Rohrbruch; Auftragsvergabe
10 Wasserversorgung; Vereinbarung über Notverbund zur Wasserversorgung zwischen den Gemeinden Allershausen und Hohenkammer
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag auf eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Einfriedung im B-Plan Kohlstattfeld durch Frau Isabell Fell auf der Fl.Nr. 1418/3, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Antrag vom 23.10.2017 auf Erhöhung der Einfriedung im geltenden Bebauungsplan Kohlstattfeld soll erreicht werden, dass die beiden großen Jagdhunde der Antragstellerin im Garten frei umher laufen können. Auch wird eine größere Sicherheit für die Anwohner angeführt.
Beantragt wird eine Erhöhung der bestehenden straßenseitigen Zaunanlage in Form eines Holzlattenzaunes auf 1,20 m und die seitliche und rückwärtige Einfriedung auf 1,5 m bis 1,70 m.
Lt. Bebauungsplan sind entlang der Straße Holzlatten (1,00 m hoch) und ansonsten Maschendrahtzaun (max.1,00 m hoch) zulässig. Mehrheitlich wird durch das Gremium festgestellt, dass es aufgrund der bereits vielfach erteilten Befreiungen von den Einfriedungen sinnvoll wäre, den Bebauungsplan Kohlstattfeld diesbezüglich zu ändern. 

Beschluss

Der beantragten Befreiung von der Festsetzung der Einfriedung im Kohlstattfeld wird zugestimmt.
Die seitliche und rückwärtige Einfriedung ist auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Carports an eine bestehende Doppelhaushälfte (2. Behandlung GR) durch Jens und Bianca Beutler auf der Fl.Nr. 591/58; Hinweis auf den GR-Beschluss TOP Nr. 2 Beschluss-Nr. 147 vom 12.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beratend 3

Sachverhalt

Im Beschluss vom 12.09.2017 wurde durch den Gemeinderat festgelegt, dass die Zufahrt zu den
Carports nicht direkt von der Straße aus erfolgen darf. Damit soll sichergestellt werden, dass der nach der neuen Stellplatzsatzung festgelegte Stauraum von 6,00 m eingehalten wird.
Im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt wird festgestellt, dass dadurch der hausnahe Stellplatz nicht befahrbar ist.
In der Stellplatzsatzung ist die Möglichkeit gegeben, dass hinsichtlich des Stauraums eine Abweichung erteilt werden kann.
Durch eine direkte Zufahrt in den offenen Carport wäre eine Entschärfung der Parksituation möglich und auch die Flächenversiegelung wird geringer.

Beschluss

Zum Neubau eines Carports an eine bestehende Doppelhaushälfte wird im vorliegenden Fall einer
Abweichung nach § 5 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Allershausen zugestimmt. Auf den erforderlichen Stauraum von 6 m wird verzichtet unter der Voraussetzung, dass der Carport seitlich nicht eingehaust ist. Die erteilte Abweichung führt zu einer Entschärfung der Parksituation und auch die Flächenversiegelung wird geringer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage durch Christoph und Sophie Herkner, 85716 Unterschleißheim, auf der Fl.Nr. 2767/5 Teilfläche; Hinweis auf GR-Beschluss vom 08.11.2016 TOP 3 Beschluss-Nr. 166

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt am Ortseingang von Leonhardsbuch an der Dorfstraße. Das Gebäude entspricht den Vorgaben des genehmigten Vorbescheids.
Die Gebäudemaße betragen 7,22 m x 11,40 m, das Satteldach weist eine Dachneigung von 42 ° auf.
Durch den Standort der Garagen bedingt, wird auch eine Fällung der Weide und der Birken beantragt.
Als Ersatz für die Birken und Weide werden drei heimische Obstbäume auf dem Baugrundstück gepflanzt.
Das Leitungs-, Wegerecht ist grundbuchamtlich gesichert. Das Grundstück ist auf eigene Kosten an die Wasserversorgung und Kanalisation anzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der Fällung der Birken wird zugestimmt. Bei der großen Weide wird angeregt, durch einen vernünftigen Pflegeschnitt diese zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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5. Tektur zum Neubau eines 9-Familienhauses mit Stellplätzen durch Maria Geiersberger und Johanna Schuhbauer auf der Fl.Nr. 169,169/1, 169/2 und 169/3, alle Gemarkung Allershausen; Einbau eines Zwerchgiebels für eine Dachgeschoßwohnung Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 19.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Bei dem bereits genehmigten 9-Familienwohnhaus soll im Dachgeschoß in der mittleren Wohnung zur Steigerung der Wohnqualität statt einem Dachflächenfenster ein Zwerchgiebel mit einem stehenden Fenster eingebaut werden.
Als zweiter Rettungsweg im Falle eines Brandes wäre eine Rettung bedeutend sicherer.
Es werden durch die Maßnahme die Festsetzungen Wandhöhe (auf der B reite des Zwerchgiebels), Dachform und Dachaufbauten berührt. Es werden Befreiungen vom B-Plan Glonntalstraße beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen bezüglich der Wandhöhe, Dachform und Dachaufbauten werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Neubau einer Betreuten Wohnanlage mit 41 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 29 Stellplätzen sowie 20 oberirdischen Stellplätzen durch die Fa. Gröbenbach "Allershausen" GmbH, 85521 Ottobrunn auf der Fl.Nr. 157, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße. Der Bebauungsplan wurde mit dem B-Plan „Ampertalstraße – 2. Änderung auf das vorliegende Bauvorhaben abgestimmt. Dieser ist noch nicht rechtskräftig. Der Bauherr hat mit einer Erklärung nach § 33 BauGB die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplan „Ampertalstraße – 2. Änderung anerkannt.

Bei der „Seniorenwohnresidenz St. Josef“ handelt es sich um ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit der Zweckbestimmung, dass hier nur Personen ab 55 Jahre oder Menschen, die dem Schwerbehindertengesetz unterliegen, einziehen dürfen.

In der Wohnanlage sind 41 Wohnungen geplant, davon 34 barrierefrei. Die GFZ beträgt 0,88. Die Grundfläche von 2.875,04 m² liegt unter festgesetzten Obergrenze von 3.325,00 m².
Für die Anlage sind 49 Stellplätze geplant. In der Tiefgarage sind 29 Stück und
oberirdisch 20 Stück vorgesehen; davon werden 4 als Behindertenparkplätze gebaut.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Gemeinderatsmitglied Groszek weist auf das Erfordernis von Flucht- und Rettungswegen hin. Durch die Tatsache, dass es sich bei der Josef-Schmid-Straße um eine Sachgasse handelt, müssen Flucht- und Rettungswege ausreichend vorhanden sein. Bürgermeister Popp führt hierzu aus, dass die Prüfung des Brandschutzes, der Flucht- und Rettungswege allein in der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde liegt.

Gemeinderatsmitglied Gründel vertritt die Auffassung, dass sich der Baukörper architektonisch und städtebaulich nicht in die Umgebung einfügt.

Für den Fall, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ampertalstraße“ im Verlauf des Genehmigungsverfahrens rechtskräftig wird und damit ein Freistellungsverfahren durchgeführt werden könnte, erklärt die Gemeinde gem. Art. 58 Abs. 2 Nr.4 Bayerische Bauordnung, das das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren weiterhin durchgeführt werden soll.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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7. Elektro-Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Allershausen; Elektroarbeiten; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe Hinweis auf TOP 3 vom 22.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Elektro-Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Allershausen wurden die Elektroinstallationsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. 9 Firmen haben dazu die Angebotsunterlagen erhalten. Von drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben.

Ausschreibungsergebnis - Angebotssummen brutto:
1. Fa Elektro Romantschak, Kranzberg        885.427,21 €
2. Fa. …                                                     1.063.422,43 €
3. ...                                                            1.082.942,96 €

Das Angebot der Fa. Romantschak GmbH & Co KG liegt um ca. 20 % unterhalb des Zweitbieters und ca. 10 % unter der Kostenberechnung. Auf den Vergabevorschlag von Büro Glasmann vom 26.10.2017 wird verwiesen. D as Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Romantschak zu beauftragen

Dr. Glasmann stellte die Ergebnisse der Ausschreibung vor und erläuterte das geplante Vorgehen bei der Umsetzung. Er erläuterte, dass ca. 60 bis 70 % der Leistung im Jahr 2018 und der Rest in 2019 umgesetzt werden sollen.

Die Bauarbeiten sind mit der Schulleitung abzustimmen.

Beschluss

Die Fa. Elektro Romantschak GmbH & Co KG, Gewerbepark 14, 85402 Kranzberg, wird mit der Durchführung der Elektroinstallationsarbeiten zur Elektro-Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Allershausen zum Preis von 885.427,21 € brutto entsprechend dem Angebot vom 18.10.2017 beauftragt. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Umrüstung der Beleuchtung in der Ampertalhalle, im Kindergarten "Spatzennest" und im Rathaus auf LED; Ausschreibungsergebnis und Vergabe Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 30.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Für die Ampertalhalle und den Kindergarten Spatzennest wurden Anträge auf Fördermittel zur LED-Umrüstung gestellt. Die Kosten waren lt. Zuwendungsanträge auf 60.000,00 € geschätzt worden.

Es wurde für die Umrüstung der Beleuchtung in der Ampertalhalle, im Kindergarten "Spatzennest" und im Rathaus auf LED, durch das Büro Brochier ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Arbeiten durch das Bauamt beschränkt ausgeschrieben.
Von den angeschriebenen 4 Firmen wurden 3 Angebote abgegeben.

Ausschreibungsergebnis - Angebotssummen brutto:
1. Fa Hudson GmbH, Amberg                     85.107,61 €
2. Fa. …                                                     132.654,89 €
3. ...                                                            150.974,35 €

Das Angebot der Fa. Hudson GmbH & Co KG liegt um ca. 36 % unterhalb des Zweitbieters, jedoch um 25.107.61 € (ca. 42 %) über der Kostenberechnung (60.000,00 €). Auf die Begründung des Büro Brochier vom 07.11.2017 wird verwiesen. Das Büro schlägt dennoch vor, die Arbeiten ausführen zu lassen, da sich auch trotz der höheren Kosten eine Amortisation von 8,4 Jahren errechnet. Es sieht immer noch eine gute Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Hudson zu beauftragen.

Inzwischen wurde vom Projektträger Jülich Antwort gegeben, dass die Förderung entsprechend der Angebotssumme nicht angehoben werden kann, sondern auf die im Bescheid enthaltenen 24.214,00 € gedeckelt ist. Damit würden ca. 10.000,00 € Förderung verloren gehen.
Als Alternative kann die Ausschreibung aufgehoben und der Förderantrag zurückgezogen werden. Es müsste dann im nächsten Zeitraum (Januar bis März 2018) ein neuer Antrag gestellt werden. Im Anschluss müsste die Ausschreibung neu erfolgen. Büro Brochier hat mitgeteilt, dass es aus Kulanz den erneuten Antrag im Januar für die Gemeinde kostenlos einreichen würde.

Mehrere Gemeinderatsmitglieder äußerten Bedenken, dass die Kosten im Frühjahr 2018 nicht niedriger werden würden und dass auch nicht sicher sei, dass von der Fa. Hudson dann wieder ein entsprechend günstiges Angebot abgeben würde.

Gemeinderat Kortus erkundigte sich, ob auch örtliche Firmen bei der Ausschreibung beteiligt waren. Das Bauamt teilte mit, dass das zweit- und dritthöchste Angebot von Allershausener Firmen abgegeben wurde.

Beschluss

Die Fa. Hudson GmbH, Rezerstraße 33, 92224 Amberg, wird mit der Durchführung der Elektroinstallationsarbeiten zur LED-Umrüstung von Mehrzweckhalle, Kindergarten und Rathaus Allershausen zum Preis von 85.107,61 € brutto entsprechend dem Angebot vom 01.11.2017 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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9. Sanierung Bonhoefferstraße nach Rohrbruch; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö 9

Sachverhalt

Ende Juli 2017 wurde durch einen Rohrbruch der im Boden befindlichen Wasserleitung DN 200 in der Bonhoefferstraße die Asphaltdecke großflächig unterspült.

Zur Sanierung der Bereiche wurden von zwei Firmen Angebote eingeholt.
Die Angebotssummen brutto sind wie folgt:

1. Firma Schelle        15.063,41 €
2. Fa. …                15.779,40 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Schelle, Pfaffenhofen, mit einer Angebotssumme von 15.063,41 € abgegeben. Das Büro Dippold und Gerold schlägt vor, den Auftrag an diese Firma zu vergeben. Die Firma ist bekannt und hat schon viele Baumaßnahmen in Allershausen erfolgreich durchgeführt.

Beschluss

Der Auftrag zu den Straßensanierungs arbeiten in der Bonhoefferstraße in Allershausen wird an die Firma Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen mit einer Angebotssumme von 15.063,41 € brutto lt. Angebot vom 11.11.2017 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Wasserversorgung; Vereinbarung über Notverbund zur Wasserversorgung zwischen den Gemeinden Allershausen und Hohenkammer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Zwischen den Wasserversorgungen der Gemeinde Allershausen und der Gemeinde Hohenkammer gibt es in Schlipps einen Notverbund mit einem Übergabeschacht auf der Fl.Nr. 12/1 Gemarkung Schlipps. Dieser wird derzeit nicht genutzt und es gibt auch keine Vereinbarung dazu.

Die Gemeinde Hohenkammer hat nunmehr den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung vorgelegt, in der die Nutzung etc. geregelt wird. Die Formulierungen der Vereinbarung sind weitgehend identisch mit der Vereinbarung über den Notverbund mit dem Zweckverband Freising Süd in Leonhardsbuch.
Bauliche Maßnahmen bzw. Investitionen sind nicht erforderlich, so dass hierfür auf die Gemeinde keine Kosten zukommen. Lediglich die anfallenden laufenden Kosten für den Wasserzähler (Erneuerung, Reparatur etc.) sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen (vgl. § 2 Abs. 5 der Vereinbarung). Außerdem hat jede Gemeinde die Verbrauchsgebühren für den tatsächlichen Wasserbezug an die jeweils andere Gemeinde zu entrichten .

Es wird vorgeschlagen, der Vereinbarung zuzustimmen.

Beschluss

Der Vereinbarung über den Notverbund zur Wasserversorgung zwischen der Gemeinde Allershausen und der Gemeinde Hohenkammer wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö 11

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Popp gibt das Ergebnis der Grundstücksabfragen für einen Kreisel in der Mühlenstraße bekannt. Von 3 Grundstückseigentümern ist nur einer zu einem Verkauf bereit. Die Planung für den Ausbau der Kesselbodenstraße erfolgt ohne Kreisel. Das Ing.Büro Schönenberg ist zu informieren.
  2. Bekanntgabe der E-Mail des RVO bezüglich einer von GR Schrödl beantragten Schulbushaltestelle im unteren Teil Tünzhausens vom 27.10.2017.
  3. GR Held bittet um Klärung der Fragen zu
  • Parkflächenmarkierung Kohlstattfeld (Straßenbreite) – wird überprüft
  • Beschrankung Jobsterstraße – Stellungnahme durch GR-Mitglied Vaas
  • Bauzeitenplan Sanierung Grund- und Mittelschule – ist eingehalten lt. Bgm.
  1. GR Kortus berichtet von abgestellten Überseecontainern in der Anton-Bruckner-Straße. Die Verwaltung wird um Klärung gebeten.
  2. Auf die Frage von GR Schrödl informiert Bürgermeister Popp, dass bisher nichts bekannt sei, dass die Glonnbrücke nicht saniert werden sollte. Ein Sachstandbericht vom Bauträger soll durch das technische Bauamt eingeholt werden.

Datenstand vom 30.11.2017 10:43 Uhr