Datum: 28.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2017
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2 |
Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Fa. Strobel GmbH, Pfaffenhofen auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen
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3 |
Antrag auf Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage durch Nikolaus Hufnagl, Haimhausen, auf der Fl.Nr. 2771/1, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 6 der GR-Sitzung vom 28.04.2009 Beschuss-Nr. 49
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4 |
Antrag zum Anbau von Büro- und Sozialräumen an ein bestehendes Lagergebäude durch die Fa. Hansa-Barth GmbH, 72393 Burladigen auf der Fl.Nr. 1769/4, Gemarkung Allershausen
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5 |
Ausbau der Kesselbodenstraße;
Vorstellung der Planung zur Verlegung und Erneuerung der Wasserleitung;
Beschlussfassung zur zeitlichen Ausführung der Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten
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6 |
Stromlieferungen für Kommunale Liegenschaften 2020-2022
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6.1 |
Übertragung der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2020 bis 2022
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6.2 |
Festlegung zur Beschaffung von "Normalstrom" oder "Ökostrom"
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7 |
Hochwasserschutz Laimbach
Herstellen von Rückhalteräumen und Umgestaltung des Laimbachs
Vorstellung des Konzeptes, Auftragserweiterung Grundlagenermittlung und Planung;
Hinweis auf Top 8 aus der Sitzung vom 10.02.2015 öffentlicher Teil
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8 |
Neuwidmung der Stichstraße, die als Zufahrt zu den Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c, und f dient;
Stichstraße von v.-Behring-Straße zu Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c, und f
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9 |
Widmung des Fuß- und Radweges von Allershausen über die Autobahnbrücke nach Oberallershausen
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10 |
Widmung der Uhlandstraße; Beratung und Beschluss
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11 |
Neuwidmung der Weinbergstraße im Ortsteil Aiterbach; Beratung und Beschluss
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12 |
Widmung der Ortsstraße "Am Möselberg" in Leonhardsbuch; Beratung und Beschluss
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13 |
Widmung der Ortsstraße "Am Moosbolt"; Beratung und Beschluss
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14 |
Ferienbetreuung;
Neufestsetzung der Teilnehmerbeiträge
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15 |
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2
017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Fa. Strobel GmbH, Pfaffenhofen auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Mit der formlosen Bauvoranfrage wird eine dichtere Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen, abgefragt. Das Baugrundstück liegt inmitten einer zweigeschossigen Bebauung (E + D = Vollgeschoss) mit in der Regel 2 Wohneinheiten und Satteldach.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld. Das Mehrfamilienhaus hat eine überbaute Fläche (nur Wohnhaus) von 230,69 m²
. Dem steht gegenüber ein Baufenster von 140 m².
Die Dachneigung ist zwingend mit 27° festgesetzt. Das neue Wohnhaus soll 30 ° erhalten und mit einem Walmdach ausgeführt werden.
Die festgesetzte Wandhöhe bei einer zweigeschossigen Bebauung beträgt lt. B-Plan 6,00 m. Geplant ist eine Wandhöhe von 6,68 m.
GFZ- und GRZ-Werte können eingehalten werden, da in diesem Bebauungsplan jeweils die Höchstgrenzen der BauNVO gelten.
Garagen sind nicht vorgesehen. Es werden 10 Stellplätze errichtet.
Nach Ansicht der Verwaltung kann der Wohnraum im Dachgeschoß jederzeit mit einer Tekturplanung in zwei zusätzliche Wohneinheiten geändert werden.
Diskussionsverlauf
Von Gemeinderatsmitglied Dinkel wird vorgetragen, dass man sich an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten soll. Damit können Bezugsfälle vermieden werden.
Auch Gemeinderatsmitglied Vaas befürchtet eine zu starke Nachverdichtung.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird aufgrund der zu massiven Nachverdichtung nicht in Aussicht gestellt. Die beantragten Befreiungen Dachneigung, Wandhöhe, Baufensterüberschreitung werden nicht in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.
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3. Antrag auf Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage durch Nikolaus Hufnagl, Haimhausen, auf der Fl.Nr. 2771/1, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 6 der GR-Sitzung vom 28.04.2009 Beschuss-Nr. 49
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Für das Objekt liegt ein genehmigter Bescheid des LRA Freising vom 24.07.2009 vor. Genehmigt wurden 5 Wohneinheiten. Das nicht erteilte Einvernehmen der Gemeinde wurde durch das LRA Freising ersetzt.
Mit der vorliegenden Tektur wird nun beantragt, dass die große Wohnung im Dachgeschoß in zwei kleinere Einheiten geteilt wird. Ebenfalls wird eine Vergrößerung der Balkone beantragt. Im bereits bestehenden Gebäude sind dann 6 Wohneinheiten. Auf Nachfrage wurde durch den Antragsteller erklärt, dass die beantragte Tektur bereits bautechnisch ausgeführt ist.
Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind vorhanden.
Durch den Vorsitzenden wird hingewiesen, dass der Umbau des Dachgeschosses bereits ausgeführt ist.
Lt. Einwohnermeldeamt sind im Objekt 16 Personen gemeldet.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Lerchl weist darauf hin, dass sich am Objekt 11 Türklingeln befinden.
Gemeinderatsmitglied Mück befürchtet wieder eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt Freising.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15
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4. Antrag zum Anbau von Büro- und Sozialräumen an ein bestehendes Lagergebäude durch die Fa. Hansa-Barth GmbH, 72393 Burladigen auf der Fl.Nr. 1769/4, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kesselbodenstraße. An das bereits bestehende frühere Lagergebäude der Fa. Nagel sollen im westlichen Bereich Sozial- und Büroräume angebaut werden.
Der Anbau hat eine Länge von 44,70 m und eine Breite von 7,50 m sowie eine Höhe von 3,7 m. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Kesselbodenstraße sind eingehalten. Der Anbau gilt als Sonderbau, kann deshalb
wegen der Verbindung mit dem Lagergebäude nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das bestehende „Nagelgebäude“ wird nun aktuell durch zwei Logistikunternehmen genutzt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Ausbau der Kesselbodenstraße;
Vorstellung der Planung zur Verlegung und Erneuerung der Wasserleitung;
Beschlussfassung zur zeitlichen Ausführung der Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Mittels einer Präsentation wird durch Herrn Schönenberg, Ing.-Büro Schönenberg, der Sachstand erläutert. Herr Schönenberg informiert über die geführten Vorgespräche, bei denen festgestellt wurde, dass die alte PVC-Leitung durch die Vielzahl der neuen Hausanschlüsse geschwächt wird. Ein kompletter Austausch der Leitung erscheint sinnvoll.
Nach derzeitiger Planung sollte wie folgt verfahren werden:
Überprüfung des Schmutzwasserkanals und Straßenentwässerung; Ausführung 2018
Erneuerung der gesamten Wasserleitung (Ost und West) und Ringschluss; Ausführung 2018
Erneuerung der Fahrbahn der Kesselbodenstraße; Ausführung 2019
Die Planung und Ausschreibung der Wasserversorgungsarbeiten soll noch im Jahr 2017 erfolgen.
Die Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung Ost betragen ca. 290.000,-- €, die der Wasserleitung West ca. 500.000,-- €.
Die geschätzten Kosten für den neuen Lückenschluss (Ausführung in DN200, duktiles Gussrohr) wurden mit ca. 250.000,-- € ermittelt.
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird bzw. wurde bereits mit den beteiligten Behörden abgesprochen. Auch die Anlieger werden beteiligt.
Gemeinderatsmitglied Dinkel befürwortet, trotz hoher Kosten, eine Ausführung aller genannten Bauabschnitte.
Gemeinderatsmitglied Mück beantragt eine Mitverlegung von Leerohren für Internet. Dies wird, nach Absprache mit der Fa. Corwese, berücksichtigt.
Gemeinderatsmitglied Held informiert sich, ob die relativ hohen Kosten von ca. 1,5 Mio Euro brutto sich auf den Wasserpreis auswirken. Dies wird durch den Vorsitzenden bestätigt.
Herr Schönenberg gibt auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Raith zur Kenntnis, dass der Straßenausbau auch auf das Jahr 2020 verschoben werden könnte, sollte sich das Preisgefüge nicht beruhigen.
Gemeinderatsmitglied Zwingler beantragt noch die
Abfrage von Förderprogrammen.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Popp wird nach ausgiebiger Diskussion über
- die Sanierung der Wasserleitung und Straßenbau auf zwei Baujahre zu verteilen
- den Ringschluss (entlang der St 2084) zur Gesamtverbesserung der Wasserversorgung auszuführen
- die Erneuerung der gesamten Wasserleitung (Abschnitt Ost und Abschnitt West)
mit Einzelabstimmungen abgestimmt.
Beschluss 1
Die Sanierung der bestehenden Wasserleitung (2018) und Straßenbau 2019) wird auf zwei Baujahre verteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Ringschluss der Wasserversorgung (entlang der St 2084) zur Gesamtverbesserung wird im Jahr 2018 ausgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Sanierung der bestehenden Wasserleitung (Abschnitt West und Abschnitt Ost) wird im Jahr 2018 ausgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Stromlieferungen für Kommunale Liegenschaften 2020-2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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6 |
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6.1. Übertragung der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2020 bis 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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6.1 |
Sachverhalt
Zum 31.12.2019 laufen die Stromlieferungsverträge aus. Wie schon für die Jahre 2013 bis 2016 und 2017 bis 2019 sollen die zukünftigen Stromlieferanten über Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum 2020-2022 ermittelt werden. Mit der Durchführung soll wiederum die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, mit der bei der letzten Ausschreibung unbefristete Dienstleistungsverträge abgeschlossen worden sind, beauftragt werden.
Der Dienstleistungspreis für die Gemeinde Allershausen (einschließlich Schulverband) beträgt unverändert gegenüber der letzten Ausschreibung netto 2.085,00 € (davon Grundpreis 1.000,00 €, 59 Abnahmestellen a 10,00 €, 3 leistungsgemessene Abnahmestellen a 165,00 €), zuzüglich Straßenbeleuchtung je 7.500 kWh/Jahr pauschal 10,00 €, wenn keine Zähler installiert sind. Bei Ausschreibung über die Verwaltungsgemeinschaft reduziert sich der Grundpreis von insgesamt 1.500,00 € für beide Mitgliedsgemeinden auf 900,00 € netto für beide Mitgliedsgemeinden. Grundpreis für Allershausen nur noch rund 700,00 €. Bei der letzten Ausschreibung lagen die Gesamtkosten für die beiden Mitgliedsgemeinden und den Schulverband bei 2.185,00 € netto.
Beschluss
- Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag bzw. die Fa. KUBUS als ausschreibende Stelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
- Es ist anzustreben, dass an der Ausschreibung auch die Mitgliedsgemeinde Paunzhausen teilnimmt und die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen den entsprechenden Beschluss fasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6.2. Festlegung zur Beschaffung von "Normalstrom" oder "Ökostrom"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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6.2 |
Sachverhalt
Mit der Beauftragung der Ausschreibung hat der Gemeinderat auch bereits festzulegen, ob Normalstrom oder 100 % Ökostrom beschafft werden soll.
Mehrpreis gegenüber Normalstrom:
Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,3 ct/kWh
Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 - 1 ct/kWh
Zu den Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere Ökostrom mit Neuanlagenquote oder ohne Neuanlagenquote siehe Anlage.
Bei der letzten Ausschreibung für die Jahre 2016 bis 2019 hat sich der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 62 vom 28.04.2015 für "Ökostrom" entschieden.
Beschluss
Auf V
orschlag des Vorsitzenden soll im Rahmen der Bündelausschreibung zur Stromlieferung für die Jahr 2020 bis 2022
"100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote"
beschafft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
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7. Hochwasserschutz Laimbach
Herstellen von Rückhalteräumen und Umgestaltung des Laimbachs
Vorstellung des Konzeptes, Auftragserweiterung Grundlagenermittlung und Planung;
Hinweis auf Top 8 aus der Sitzung vom 10.02.2015 öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Landschaftsarchitektin Angelika Ruhland hat im Herbst 2016 die Planung für den Hochwasserschutz Laimbach fertiggestellt.
Die Planung sieht im westlichen Teil von Laimbach zwei Dämme (Höhe ca. 1,00 - 1,30 m) vor, die damit ein Rückhaltevolumen von ca. 2.000 m³ und 2.200 m³ erzeugen. Diese sollen die Hochwassersituation am Laimbach nachhaltig verbessern.
Außerdem soll sich die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flächen
(Flur-Nr. 2314 und 2299) auf ca. 2500 m² als Ökokontomaßnahme umgestaltet werden.
Nach Einholen der Zustimmung der Grundstückseigentümer für die Maßnahme wurde im Frühjahr 2017 die Planung in Form eines Wasserrechtsantrag im Landratsamt Freising eingereicht.
Es fanden im weiteren Verlauf mehrere Termine statt. Vom Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde wurden mehrere zusätzliche Untersuchungen gefordert.
Diese sind:
- Bestandsvermessung
Hydraulische Berechnung
Bodengutachten und Bewertung
Überarbeitung der Planunterlagen nach Vorgaben WWA
Für den zusätzlichen Aufwand wurde von Frau Ruhland eine Kostenzusammenstellung vorgelegt.
Zu den bereits entstandenen Kosten für die Planung und Abstimmung von 4.071,70 € sind noch zusätzliche Kosten von ca. 10.416.19 € zu erwarten, um die Planung zur „genehmigungsreife“ zu bringen.
Die Umsetzung der Baumaßnahme hat Frau Ruhland bisher auf ca. 40.000,00 € geschätzt, Sie geht davon aus, dass durch die bereits vom WWA zusätzlich geforderten Maßnahmen, Mehrkosten von ca. 20 % entstehen.
Damit ist aktuell mit Gesamtkosten (inkl. Voruntersuchungen und Planung) von ca. 65.000,00 € zu rechnen.
Beschluss
Die Planung und Umsetzung der Maßnahme soll weiter vorangetrieben werden.
Die Aufträge für die erforderlichen weitergehenden Untersuchungen zum Gesamtbetrag von 10.416,19 € brutto werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Neuwidmung der Stichstraße, die als Zufahrt zu den Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c, und f dient;
Stichstraße von v.-Behring-Straße zu Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c, und f
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund der Urkunde mit der Urkundennummer 3767/1979 vom 31.10.1979 ist eine Teilfläche der damaligen Fl. Nr. 117/8, die als Zufahrt zu den Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c und später auch f dienen soll, an die Gemeinde Allershausen in Form einer Schenkung (Punkt 11 der Urkunde) übertragen worden. Es wurde gemäß Punkt 12 der Urkunde zudem vereinbart, dass die Kosten der Straßenherstellung bei den damaligen Grundbesitzern Herrn und Frau Stenzenberger verbleiben sollen. Auch für die weitere Unterhaltung der Straße hat das Ehepaar Stenzenberger beziehungsweise deren Rechtsnachfolger zu sorgen, die Baulast liegt damit bei den betroffenen Eigentümern der Grundstücke, die auf der damaligen Fl. Nr. 117/8 liegen. Dies betrifft heute die Flurstücke mit den Nummern 117/8, 117/16, 117/17, 117/18, 117/19, 117/20, (Fl. Nr. der betroffenen Straße: 117/21) , 117/25 und 117/26.
Unter Punkt II. einer Folgeurkunde mit der Urkundennummer 1468/1980 vom 09.05.1980 wurde das an die Gemeinde Allershausen abgetretene Teilstück aus der Fl. Nr. 117/8 verkleinert: In der ersten Urkunde (3767/1979) wurde die Teilfläche auf 280 m² geschätzt. Nun sollte nur noch eine Teilfläche von circa 200 m² übergehen (blau markierte Fläche des Lageplans in der zweiten Urkunde). Weiterhin ist die Verkehrsfläche zum damaligen Stand noch exakt zu vermessen gewesen (s. Punkt 10 der Urkunde 3767/1979 und Punkt II. der Urkunde 1468/1980).
In einer dritten Urkunde mit der Urkundennummer 2625/1980 vom 18.10.1980 wurde die exakte Bemaßung des besagten Teilstücks beurkundet (Punkt I.). Des Weiteren ist gemäß Punkt V. für die Fl. Nr. 117/17 eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit verfügt worden. Die Zufahrt zu den Reihenhäusern v.-Behring-Straße, heute Fl. Nr. 117/21 der Gemarkung Allershausen, wurde schließlich am 1.07.1981 als Ortsstraße gewidmet und ist Bestandteil der v.-Behring-Straße geworden.
Die Zufahrtsstraße zu den Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c und f ist neu zu widmen, damit die Straßenbaulast, für die Eigentümer eingetragen sind, fortan nicht mehr an konkrete Personen gebunden ist, sondern zukünftig durch die Flurnummern näher bezeichnet wird. Somit entfällt bei erneuten Eigentümerwechseln die Notwendigkeit zur Aktualisierung.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die öffentliche Widmung der Zufahrtsstraße zu den Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c und f als Ortsstraße.
Flurstück: 117/21, Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung des aktuellen Lageplans).
Länge gesamt: 0,048 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der v.-Behring-Straße mit der Fl. Nr. 117/2 bei Fl. Nr. 117/21, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Nordwestliches Endstück des Grundstücks mit der Fl. Nr. 118/9
Die gesamte Baulast der Zufahrtsstraße zu den Reihenhäusern v.-Behring-Straße 1a, b, c und f liegt bei den Eigentümern der Grundstücke mit den Flurnummern 117/8, 117/16, 117/17, 117/18, 117/19, 117/20, (Fl. Nr. der betroffenen Straße: 117/21), 117/25 und 117/26.
Hiermit wird auf die Urkunden mit den Nrn. 3767/1979, 1468/1980 und 2625/1980 sowie die Widmung vom 1.7.1981 und die Eintragungsverfügung vom 5.8.1981 hingewiesen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Widmung des Fuß- und Radweges von Allershausen über die Autobahnbrücke nach Oberallershausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
|
Beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
Der Fuß- und Radweg mit den Fl. Nrn. 62/16 und 1307/10, jeweils Gemarkung Allershausen, ist auf dem alten Bestandsblatt mit einer Gesamtlänge von 0,220 km angegeben. Eine erneute Messung mit Hilfe des GIS-Programms ergab für den ersten Abschnitt mit der Fl. Nr. 62/16 eine Länge von 0,136 km und für den zweiten Abschnitt mit der Fl. Nr. 1307/10 eine Länge von 0,219 km. Die Gesamtlänge beträgt also 0,355 km. Daher ist der Fuß- und Radweg neu zu widmen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung des Fuß- und Radweges von Allershausen über die Autobahnbrücke nach Oberallershausen als beschränkt-öffentlichen Weg mit der Beschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer
Flurstück: 62/16 und 1307/10, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,355 km
Anfangspunkt: Fortsetzung des Gehweges an der Münchener Str. ab der Abzweigung Robert-Koch-Straße der Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Einmündung in die Albert-Schweitzer-Str. in Oberallershausen
Die gesamte Baulast des Fuß- und Radweges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung vom 12.11.1984 und auf die Eintragungsverfügung vom 11.01.1985 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Widmung der Uhlandstraße; Beratung und Beschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
|
ö
|
Beschliessend
|
10 |
Sachverhalt
Der Anfangspunkt der Uhlandstraße ist gemäß dem alten Bestandsblatt von 1963 das westliche Grundstücksende der Flurnummer 92/12. Der neu gewidmete Oberallershausener Weg -1- beginnt ab dem westlichen Ende der Einfahrt des Grundstücks mit der Flurnummer 1367, damit ist der Zwischenbereich mit einer Länge von ca. 20 m derzeit nicht gewidmet und soll nun als Teilstück der Uhlandstraße zugemessen werden. Des Weiteren sind die in Kolibri verzeichneten Flurnummern 92/0, 92/11 und 1358/0 historisch, das heißt, die Uhlandstraße ist als Teilstück der Flurnummer 92/36 mit einer Länge von 0,110 km zu widmen. Alle Flurstücke betreffen die Gemarkung Allershausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße Uhlandstraße als Gemeindestraße auf die gesamte Straßenlänge zu erweitern.
Flurstück: 92/36 (T) , Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,110 km
Anfangspunkt: Westliches Ende der Einfahrt des Grundstücks mit der Flurnummer 1367, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Einmündung in die Kienberger Straße mit der Fl. Nr. 124/1, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der Uhlandstraße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 sowie auf die Bestandskarte vom 06.11.1963 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Neuwidmung der Weinbergstraße im Ortsteil Aiterbach; Beratung und Beschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
28.11.2017
|
ö
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Beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Gemäß der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Allershausen am 04.11.1997 wurde die Ortsstraße „Weinbergstraße“ im Gemeindeteil Aiterbach mit einer Länge von 0,116 km gewidmet. Der Beginn der Weinbergstraße, Abzweig von der Staatsstraße 2084, ist weiterhin aktuell. Aufgrund der erneuten Betrachtung der Weinbergstraße anhand von Satellitenbildern, wurde deutlich, dass sie lediglich bis zur Einfahrt des Grundstücks mit der Flurnummer 373 der Gemarkung Aiterbach ausgebaut ist. Das in dem damaligen Beschluss angegebene Ende an der Nord-West-Ecke der Fl. Nr. 370 der Gemarkung Aiterbach, ist tatsächlich nur Ackerland. Daher ist die Weinbergstraße der Gemeinde Aiterbach mit einer tatsächlichen Länge von 0,033 km neu zu widmen. Des Weiteren ist neben einem Teilstück der Flurnummer 370 noch ein Teilstück der Flurnummer 133/17 mit aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Weinbergstraße“ im Gemeindeteil Aiterbach als Ortsstraße auf die genannte Straßenlänge zu verkürzen.
Flurstücke: 133/17 (T) und 373 (T) , jeweils Gemarkung Aiterbach
Länge gesamt: 0,033 km
Anfangspunkt: Abzweig der Staatsstraße 2084 bei dem nordöstlichen Ende der Flurnummer 133/17, Gemarkung Aiterbach.
Endpunkt: Westliches Ende der Einfahrt des bebauten Grundstücks mit der Flurnummer 373 (T), Gemarkung Aiterbach.
Die gesamte Baulast der „Weinbergstraße“ im Gemeindeteil Aiterbach liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Allershausen vom 04.11.1997 sowie auf die Bekanntmachung vom 04.11.1997 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. Widmung der Ortsstraße "Am Möselberg" in Leonhardsbuch; Beratung und Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
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ö
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Beschliessend
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12 |
Sachverhalt
Gemäß dem Beschluss Nr. 49 vom 13.04.1999 soll der neue Straßenverlauf samt Stichstraße im ehemaligen Baugebiet „Möselberg“ mit den Fl. Nrn. 2508, 2508/10, 2508/22, 2508/23, 2510/3, Gemarkung Allershausen, die Bezeichnung „Am Möselberg“ erhalten. Die Straße wurde inzwischen komplett fertiggestellt, damit ist die gesamte Straßenlänge von 0,251 km zu widmen. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Am Möselberg“ im Wohngebiet Möselberg in Leonhardsbuch als Ortsstraße neu zu widmen
Flurstück: 2508, 2508/10, 2508/22, 2508/23, 2510/3, Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,251 km
Anfangspunkt: Östlichster Punkt der Fl. Nr. 2508, Einmündung in die Fl. Nr. 2723/5, Gemarkung Allershausen
Endpunkt: Westlichster Punkt der Fl. Nr. 2508, Abzweigung von der Fl. Nr. 2493/2 Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der Ortsstraße „Am Möselberg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 49 vom 13.04.1999 hingewiesen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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13. Widmung der Ortsstraße "Am Moosbolt"; Beratung und Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
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ö
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Beschliessend
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13 |
Sachverhalt
Gemäß dem Beschluss Nr. 142 vom 17.06.2003 soll die neu erbaute Stichstraße im Baugebiet „Moosbolt-Unterkienberg“ mit der Fl. Nr. 1733/12, Gemarkung Allershausen, die Bezeichnung „Am Moosbolt“ erhalten. Die Straße wurde inzwischen komplett fertiggestellt, damit ist die gesamte Straßenlänge von 0,127 km zu widmen. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Am Moosbolt“ im Wohngebiet Moosbolt-Unterkienberg als Ortsstraße neu zu widmen
Flurstück: 1733/12 , Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,127 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Moosstraße mit der Fl. Nr. 1783, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Östliches Ende der Fl. Nr. 1733/12, Gemarkung Allershausen, an die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1733/7 und 1733/8 angrenzend.
Die gesamte Baulast der Ortsstraße „Am Moosbolt“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 142 vom 17.06.2003 hingewiesen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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14. Ferienbetreuung;
Neufestsetzung der Teilnehmerbeiträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
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ö
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Beschliessend
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14 |
Sachverhalt
Seit 2009 gibt es das Angebot einer Ferienbetreuung. Der Teilnehmerbeiträge wurden zuletzt mit Beschluss-Nr. 106 vom 08.05.2012 pro Tag auf 9,00 € bei Anmeldung für die ganze Woche und 11,00 € bei tageweiser Anmeldung festgesetzt.
In den genannten Beträgen sind auch die Nebenkosten wie Bastelmaterial, Mittagsbrotzeit u.a. enthalten. Für Programmangebote wie Ausflüge werden die Kosten gesondert erhoben und den Eltern vorher bekannt gegeben.
Im Schuljahr 2016/17 lagen die Sach- und Personalkosten bei 10.219,00 €. Dem standen Einnahmen von 4.662,00 € gegenüber. Daraus errechnet sich ein Deckungsgrad von 46 %.
In den 5 Jahren seit der letzten Beitragsanpassung sind die Personal- und Sachkosten gestiegen. Es wird vorgeschlagen, die Teilnehmerbeiträge ab 01.01.2018 moderat wie folgt neu festzulegen:
a) bei Anmeldung für die ganze Woche pro Tag 10,00 €
b) bei tageweiser Anmeldung pro Tag 12,00 €
Mit der Erhöhung, die geschätzt 500,00 € Mehreinnahmen pro Jahr bringt, kann ein Deckungsgrad von rund 50 % erreicht werden. Vom Gemeinderat ist zu entscheiden, ob eine Erhöhung erfolgen soll.
Beschluss
Die Teilnehmerbeiträge für die Ferienbetreuung werden ab 01.01.2018 wie folgt neu festgelegt:
a) bei Anmeldung für die ganze Woche pro Tag 10,00 €
b) bei tageweiser Anmeldung pro Tag 12,00 €
In den genannten Beträgen sind wie bisher auch die Nebenkosten wie Bastelmaterial, Mittagsbrotzeit u.a. enthalten. Für Programmangebote wie Ausflüge werden wie bisher die Kosten gesondert erhoben und den Eltern vorher bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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15. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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28.11.2017
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ö
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15 |
Sachverhalt
- Bekanntgabe der E-Mail des Staatlichen Bauamts Freising vom 23.11.2017 bezüglich der angemahnten Instandsetzungsarbeiten im Bereich der BAB 9 St 2084.
Bekanntgabe der E-Mail der Straßenverkehrsbehörde im
LRA Freising zum Antrag einer zusätzlichen Haltestelle des RVO in Tünzhausen am Spielplatz.
Bekanntgabe des Schreibens der Freisinger Tafel e.V. zur Schließung der Ausgabestelle in Allershausen.
Einladung zum Gemeindepokalturnier Kegeln am 08.12.2017, Kegelbahn Allershausen. Die Gemeinde wird vertreten durch die Gemeinderatsmitglieder Vaas, Colombo, Huber Nina, Zandt und Glück.
Gemeinderatsmitglied Schrödl berichtet über Anlieferschwierigkeiten bei der Grüngutabgabe am Wertstoffhof Allershausen. Dazu führt 2. Bürgermeister Vaas aus, dass das Problem bekannt ist und derzeit durch die Verwaltung und Bauamt bearbeitet wird.
Es soll zur nächsten GR-Sitzung ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Datenstand vom 13.12.2017 12:10 Uhr