Datum: 16.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2017
2 Beratung und Beschlussfassung zur Zustimmung zur Einrichtung einer Sicherheitswacht in Allershausen
3 Errichtung einer überdachten Hof- und Garagenzufahrt (Hauseingangsbereich und Holzlege) durch Markus Popp auf der Fl.Nr. 591/22, Gemarkung Allershausen
4 Neubau einer Garage durch Marion und Markus Tagscherer auf der Fl.Nr. 1418/95, Gemarkung Allershausen
5 Neubau (Anbau) eines Einfamilienhauses durch Christoph Seitz und Marina Wörmann auf der Fl.Nr. 2497, Gemarkung Allershausen
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage durch Hermann Benjamin und Hutter Stefanie auf der Fl.Nr. 591/27, Gemarkung Allershausen
7 Errichtung einer Außentreppe vom Garten zum Balkon (OG) durch Gertraud Ullrich auf der Fl.Nr. 131/6, Gemarkung Allershausen
8 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen durch die Fa. Strobel GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-sitzung vom 28.11.2017 Beschluss-Nr. 193
9 Errichten einer Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Gewerbegebäudes durch die Boos-Bus GmbH& Co. KG auf der Fl.Nr. 97, Gemarkung Allershausen
10 Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zum Bau einer Fahrzeughalle in Allershausen
11 Erneuerung der Wasserleitung und Ringschluss Kesselbodenstraße; Beschluss zur Vergabe der Ing.-Leistungen; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 28.11.2017
12 Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost; Billigung des Planentwurfs; Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 30.05.2017
13 Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen; Beratung und Beschlussfassung; Hinweis auf TOP 2 und 3 der nichtöffentlichen GR-Sitzung vom 12.12.2017
13.1 Beratung und Beschlussfassung der Satzung
13.2 Festlegung des Auswahlgremiums nach Abschnitt III.3.a) der Satzung
14 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Beratung und Beschlussfassung zur Zustimmung zur Einrichtung einer Sicherheitswacht in Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Freising beabsichtigt im Landkreis Freising, u.a. auch in der Gemeinde Allershausen, eine Sicherheitswacht einzurichten.

Durch den zur Sitzung anwesenden Leiter der PI Freising, Herr Neuner, wird hierzu erläutert, dass das Projekt voll und ganz durch die Staatsregierung finanziert wird. Das Personal wird in ehrenamtlicher Tätigkeit beschäftigt und unterliegt dem Weisungsrecht der Polizei, ersetzt diese aber nicht. Das Personal der Sicherheitswacht wird nach Alter, Gesundheitszustand und einwandfreiem Leumund ausgewählt. Nach erfolgter Ausbildung durch die Polizei werden die Kräfte mit erkennbarer Kleidung (Jacke und Mütze) Brennpunkte im ganzen Gemeindegebiet betreuen und somit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger stärken. Auch eine präventive Auswirkung wird erwartet.
Die Mitglieder sind versichert und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,-- €/Std..
Interessierte können sich bei der Polizeiinspektion Freising, Herrn Neuner und Herrn Schlenk erkundigen bzw. melden.

Diskussionsverlauf

Auf den Einwand der Konkurrenz zu anderen Sicherheitsorganisationen wie Feuerwehr, Johanniter Unfallhilfe von GR Lerchl erwidert Herr Neuner, dass dies allein aufgrund der Aufgabenbereiche nicht zutrifft .
GR Huber Nina bezweifelt die Notwendigkeit der geplanten Sicherheitswacht, da in Allershausen aus ihrer Sicht die Welt noch in Ordnung ist.
Mehrheitlich wird jedoch die Einrichtung der Sicherheitswacht befürwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Einrichtung einer Sicherheitswacht in Allershausen unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass für die Gemeinde Allershausen keine Kosten anfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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3. Errichtung einer überdachten Hof- und Garagenzufahrt (Hauseingangsbereich und Holzlege) durch Markus Popp auf der Fl.Nr. 591/22, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die überdachte Hof- und Garagenzufahrt wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld II errichtet. Die M aße sind 6,80 m x 3,40 m. Die Überdachung wird in Holz ausgeführt. Mit der Überdachung soll hauptsächlich der Eingangsbereich überdacht werden. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, trockenes Brennholz zu lagern. Der Stauraum zur Straße beträgt 8 m. Ein Teil der Überdachung liegt außerhalb des Baufensters.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Garage durch Marion und Markus Tagscherer auf der Fl.Nr. 1418/95, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Kohlstattfeld II. Die geplante Garage liegt außerhalb des Baufensters. Die überbaute Fläche beträgt 51,20 m² und liegt direkt am Kohlstattweg. Die Ausführung erfolgt in einer Holzkonstruktion. Die Zufahrt erfolgt parallel zur Straße.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt. Die Zufahrt hat parallel zur Straße zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neubau (Anbau) eines Einfamilienhauses durch Christoph Seitz und Marina Wörmann auf der Fl.Nr. 2497, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch. Das Einfamilienhaus ist in E + 1 + D geplant und hat die Maße 9,03 m x 8,24 m. Das Satteldach wird dem Bestand angepasst.
Auf der Nordseite des Daches ist eine Spitzgaube vorgesehen.
Art und Maß des Wohnhauses entsprechen der näheren umliegenden Bebauung.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage durch Hermann Benjamin und Hutter Stefanie auf der Fl.Nr. 591/27, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Amperfeld II.
Mit dem Gebäude sind folgende Festsetzungen berührt:

  • Dachform
  • Dachneigung

In der näheren Umgebung wurden bereits für diese Dachform und Dachneigung Befreiungen erteilt.
Weitere Festsetzungen werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Dachform und Dachneigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Errichtung einer Außentreppe vom Garten zum Balkon (OG) durch Gertraud Ullrich auf der Fl.Nr. 131/6, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße. Mit der geplanten Außentreppe vom Garten in das Obergeschoß wird das festgesetzte Baufenster überschritten. Die Höhe der Treppe beträgt 2,75 m und hat insgesamt 16 Stufen mit einer Breite von 80 cm. Das untergeordnete Bauteil liegt 3,75 m außerhalb des festgesetzten Baufensters . Ausgeführt wird die Treppe in Stahl.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen durch die Fa. Strobel GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-sitzung vom 28.11.2017 Beschluss-Nr. 193

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Mit der geänderten Bauvoranfrage wird nochmals die Bebaubarkeit des Grundstückes abgefragt.
Es wird nun anstelle von ursprünglich 5 Wohneinheiten ein Dreifamilienwohnhaus mit derselben Situierung (leichte Drehung) errichtet. Das Baufenster wird geringfügig um ca. 1 m überschritten. Der Wohnraum im Dachgeschoß wird den OG-Wohnungen zugeschlagen.
Wandhöhe und Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Erforderliche Befreiungen hinsichtlich der Baufensterüberschreitung und Verschiebung des Baufensters wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Errichten einer Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Gewerbegebäudes durch die Boos-Bus GmbH& Co. KG auf der Fl.Nr. 97, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße. Das Grundstück liegt in einem MD-Gebiet. Es sollen im bereits bestehenden Dachgeschoss des Betriebsgebäudes acht Schlafmöglichkeiten, ein Sanitärbereich und ein gemeinschaftlicher Raum für Kochen/Essen entstehen. Im Erdgeschoss sind zusätzlich zwei Zimmer untergebracht. In einer Planunterlage aus dem Jahr 1949 ist bereits im Dachgeschoss Wohnraum dargestellt.
Lt. Antragsunterlagen mussten im Rahmen einer Betriebserweiterung Fuhrpark und damit zusammenhängend das Personal aufgestockt werden. Aufgrund des bestehenden Siedlungsdruckes ist Wohnraum in Allershausen für das Personal schwer zu bekommen. Um den Herausforderungen und Problemen, wie in der Stellungnahme erläutert, entgegenzuwirken, sollen im Rahmen einer maßvollen Nachverdichtung 10 Unterkunftsmöglichkeiten für Fahrpersonal geschaffen werden. Es soll sich dabei nicht um „eine klassische Arbeiterunterkunft“ handeln.
Folgende Festsetzungen sind berührt:

  • GRZ (statt 0,80 neu 0,94)
  • Dachflächenfenster (Ziffer 5 Satz 3)
  • fehlendes Baufenster für zusätzliche Stellplätze

Die Stellplätze für die vorliegende Bauvorhaben wird nach Rücksprache mit dem Landratsamt Freising und dem Bayerischen Gemeindetag (Herr Simon) nach der GaStellV Anhang 1 Ziff. 1.8 ermittelt, da in der aktuellen Stellplatzsatzung der Gemeinde Arbeitnehmerunterkünfte explizit nicht aufgeführt sind. Nach Auffassung des Bayerischen Gemeindetages handelt es sich hier um eine Regelungslücke in der gemeindlichen Satzung, die eine Stellplatzermittlung nach der GaStellV Anhang 1 Ziff. 1.8 zulässt.
Für das Bauvorhaben sind insgesamt 6 zusätzliche Stellplätze (pro 4 Betten/1 Stellplatz = 3 und 3 Besucherstellplätze) nachzuweisen. Die genehmigten Stellplätze aus einem Genehmigungsverfahren 1994 sind nicht anrechenbar.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von GR Raith zu den notwendigen Abstandsflächen teilt Bürgermeister Popp mit, dass diese durch die Baumaßnahme nicht berührt werden, da Bestand.
Mehrheitlich wird im Laufe der Diskussion die Notwendigkeit der Errichtung von Arbeitnehmerunterkünften gesehen, zugleich aber die Problematik der erforderlichen Stellplätze.
GR Kopp und Colombo sehen die Anwendbarkeit der Richtlinien der gemeindlichen Stellplatzsatzung als gegeben. Die Arbeitnehmerunterkünfte fallen unter die Wohnheime (Ziff. 1.5) und erfordern im vorliegenden Fall pro Bett/1 Stellplatz. Es sind somit insgesamt nach Satzung
11 Stellplätze durch den Antragsteller nachzuweisen. Von verschiedenen Gemeinderäten wird darauf hingewiesen, dass Stellplätze auch auf anderen Flächen als dem Baugrundstück nachgewiesen werden können.

Beschluss

Nach ausgiebiger Beratung wird auf Vorschlag der GR Zwingler, Mück und Schrödl und letztendlich von Bürgermeister Popp das Bauvorhaben vorerst zurück gestellt. Vor einer weiteren Beratung sollen die geforderten Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung durch den Antragsteller nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zum Bau einer Fahrzeughalle in Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. beabsichtigt im Jahr 2018 den Bau einer Fahrzeughalle in Allershausen zur Unterbringung des Fahrzeugbestandes. Die Kosten betragen ca. 656.000,00 €. Dazu hat der Landkreis bereits eine Kostenbeteiligung von 150.000,00 € zugesagt. Mit Schreiben vom 22.12.2017 beantragt die JUH, die verbleibenden Restkosten mit 10 % durch die Gemeinde zu bezuschussen. Auf den Antrag vom 22.12.2017 wird verwiesen.

Haushalts- und kommunalrechtlich ist die Gewährung eines Zuschusses durch die Gemeinde nach Art. 57 GO möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. aufgrund des Antrages vom 22.12.2017 zum Bau der Fahrzeughalle in Allershausen einen Zuschuss in Höhe von 50.000 ,00 € zu den anderweitig nicht gedeckten Kosten zu gewähren.

Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Erneuerung der Wasserleitung und Ringschluss Kesselbodenstraße; Beschluss zur Vergabe der Ing.-Leistungen; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 28.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.11.2017 wurden die Erneuerung der Wasserleitung in der Kesselbodenstraße und der Ringschluss an der Staatsstraße zum Hochbehälter Schroßlach beschlossen.

Dazu sind noch die Ingenieurleistungen zu beauftragen. Es wird vorgeschlagen, die Planungsleistungen sowie die Bauüberwachung an das Ing.-Büro Schönenberg Ingenieure, München, entsprechend dem Angebot vom 19.12.2017 zu vergeben. Die Vergütung der Ing.-Leistungen erfolgt nach Honorarzone III Mindestsatz HOAI. Bei angenommenen Netto-Baukosten von 870.000,00 € ergibt sich ein vorläufiges Honorar inkl. Umbauzuschlag und Nebenleistungen in Höhe von 148.389,97 € brutto.

Beschluss

Das Ing.-Büro Schönenberg, Ingenieure, Rüdesheimer Str. 15, München, wird aufgrund des Angebots vom 19.12.2017 mit der Planung und Bauleitung für die Erneuerung der Wasserleitung in der Kesselbodenstraße und dem Ringschluss an der Staatsstraße zum Hochbehälter Schroßlach beauftragt. Das Honorar berechnet sich nach § 44 HOAI, Zone III, Mindestsatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost; Billigung des Planentwurfs; Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 30.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Am 30.05.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, den nord-östlichen Ortsrand mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB abzurunden.

Die Landschaftsarchitektin Ruhland hat dazu einen Planentwurf erstellt, der mit den Antragstellern, dem Landratsamt Freising und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden ist.

Nach Billigung durch den Gemeinderat kann das Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Aiterbach Nord-Ost samt Plandarstellung und Begründung in der Fassung vom 13.12.2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen; Beratung und Beschlussfassung; Hinweis auf TOP 2 und 3 der nichtöffentlichen GR-Sitzung vom 12.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 13
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13.1. Beratung und Beschlussfassung der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 13.1

Sachverhalt

Am 09.10. hat sich das vom Gemeinderat in der Sitzung am 12.09.2017 bestimmte Gremium, bestehend aus den Gemeinderatsmitgliedern Colombo, Held, Huber Seb., Lerchl und Mück sowie GL Vachal mit der Überarbeitung bzw. Neufassung der Richtlinien zu Ehrungen befasst. Der überarbeite Entwurf wurde vom Gemeinderat ebenso wie der Entwurf einer Satzung in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.12.2017 vorberaten.

Die bisherigen Richtlinien werden mit weiteren Regelungen zu einer Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen zusammengefasst. Diese Satzung liegt heute zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt zum 01.01.2018 in Kraft und findet erstmals für Ehrungen im Jahr 2019 Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13.2. Festlegung des Auswahlgremiums nach Abschnitt III.3.a) der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö 13.2

Sachverhalt

Nach Abschnitt II.3.a) der heute beschlossenen Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen werden die zu ehrenden Sportler/Mannschaften durch ein Auswahlgremium bestimmt, das aus 5 Mitgliedern des Gemeinderats besteht. Dieses ist vom Gemeinderat durch Beschluss festzulegen.

Dieses Gremium sollen die Gemeinderatsmitglieder Colombo, Huber Sebastian, Held, Lerchl und Mück bilden.

Beschluss

Für das Auswahlgremium nach Abschnitt III.3.a) der Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen werden die Gemeinderatsmitglieder Colombo, Huber Sebastian, Held, Lerchl und Mück bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö 14

Sachverhalt

Bürgermeister Popp gab bekannt:

Bekanntgabe einer Aufstellung des technischen Bauamtes der im Jahr 2017 durchgeführten Straßenreparaturarbeiten und den im Jahr 2018 und folgenden Jahren vorgesehenen Instandsetzungsarbeiten.

Voraussichtliche Sitzungstermine für Sitzungen der verschiedenen Gremien
GR-Sitzung 2018: Dienstag, 16.01.2018
FA HH-Sitzung: Montag 29.01.2018 (19.00 Uhr)
GR HH-Sitzung: Dienstag 06.02.2018 (19.30 Uhr) und
SV und VG HH-Sitzungen: Montag, 05.02.2018 (ab 18.00 Uhr)

Weihnachtsgedanken von Dr. Franz Dirnberger, BayGT zu Erhebung von Straßenausbau-beiträgen.

Erklärung zum Sachstand Angelegenheit Wörman/Gde. bezüglich Hochwasserproblematik Graben Eichfeldstraße.

GR Held erinnert an Asylbewerberheim Kesselbodenstraße – Nachfrage bei LRA Freising.

Auf Anfrage von GR Schrödl teilt Vorsitzender Popp mit, dass der Baubeginn der Sanierungs-arbeiten an der Glonnbrücke für den 15.04.2018 vorgesehen ist.

GR Mück bittet um Überprüfung der gemeindlichen Vereinsschaukästen und wenn nötig um Instandsetzung.

GR Lerchl erinnert an die Angelegenheit Kastanienhof, Kesselbodenstraße.

Datenstand vom 08.02.2018 11:39 Uhr