Datum: 06.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2018
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen durch Fa. Strobel GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 8 TOP 8 der GR-Sitzung vom 16.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid entspricht den Vorgaben der formlosen Bauvoranfrage.
Folgende Festsetzung des B-Planes Amperfeld ist berührt:
Durch die geplante Drehung entsteht eine geringfügige Überschreitung des Baufensters.
Der Wohnraum im Dachgeschoß wird den OG-Wohnungen zugeschlagen.
Die Stellplätze sind nach den Vorgaben der aktuellen Stellplatzsatzung der Gemeinde zu errichten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen für Baufensterüberschreitung und Verschiebung werden erteilt. Es sind insgesamt 3 Wohneinheiten zulässig. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind insgesamt 6
Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Errichten einer Wohnung im Dachgeschoß eines bestehenden Gewerbegebäudes durch die Boos-Bus GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 97, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 9, TOP 9 der GR-Sitzung vom 16.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Mit Hinweis auf den Beschluss vom 16.01.2018 wird das Bauvorhaben nochmals zur Entscheidung vorgelegt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ampertalstraße". Die Planung weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- GRZ (statt 0,80 neu 1,02 – bedingt durch Stellplätze)
Dachflächenfenster (Ziffer 5 Satz 3)
fehlendes Baufenster für zusätzliche Stellplätze
Zu diesen Abweichungen sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die erforderlichen Stellplätze (insgesamt 11 Stück) für das vorliegende Bauvorhaben werden nach der Richtlinie für die Stellplatzsatzung nach Ziff. 1.5 nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
Frau Kopp wollte sicher gestellt wissen, dass die Stellplätze tatsächlich auch für die Wohnungen zur Verfügung stehen. Derzeit werden die eingezeichneten Stellplätze 1-3 schon anderweitig genutzt).
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §
36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen für die Dachflächenfenster, GRZ-Überschreitung und fehlendes Baufenster für Stellplätze werden erteilt. Der Gehwegabsenkung wird zugestimmt. Die Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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4. Antrag auf Nutzungsänderung im Erdgeschoß von Gewerbe zu Wohnen;
Umbau von Wohnungen im Obergeschoß und Dachgeschoß durch Norbert Schuhmann auf der Fl.Nr. 600/1, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das bestehende Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Seestraße" mit bereits bestehender Wohnnutzung im Ober- und im Dachgeschoß sowie eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß wird umgebaut.
Die bestehende bisherige Ladenfläche im Erdgeschoß wird aufgeteilt. Der südliche Teil soll zu zwei Wohneinheiten (mit je 2 Zimmern) umgenutzt werden. Der nördliche Teil wird zu einem zusätzlichen Ausstellungsraum umgebaut. Die bestehende Treppe zum Kellergeschoß wird abgebrochen. Der Ausstellungsraum im Keller wird künftig als Lagerraum genutzt.
Die Wohnung im 1. OG wurde bisher durch eine Außentreppe erschlossen. Diese wird mit der Baumaßnahme versetzt. Die Dachfläche über der Werkstatt soll für die Wohnung im Obergeschoß nutzbar sein.
Die vorhandene bestehende Dachgeschosswohnung wird umgebaut. An der Südseite und an der Nordseite werden insgesamt 3 Gauben neu errichtet. Die Festsetzung des Bebauungsplans (max. ¼ der Hauslänge) ist eingehalten. Zusätzlich werden zur Belichtung Dachflächenfenster eingebaut.
Ein Austritt ins Freie soll durch den neuen untergeordneten Balkon an der Ostseite möglich sein.
Die GRZ und GFZ werden durch den Anbau der Außentreppe geringfügig zum Bestand überschritten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Stellplätze sind nach der aktuellen Stellplatzsatzung insgesamt auf dem Baugrundstück zu errichten. Die Firmenfahrzeuge sind auf dem Baugrundstück unterzubringen (Hinweis).
Die Gesamtzahl der erforderlichen Stellplätze für die Nutzung des Grundstücks ist durch das Landratsamt zu überprüfen. Hinsichtlich der Überschreitung der GRZ und GFZ durch den Anbau der Außentreppe wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Haushalt 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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5.1. Beratung über den Haushalt 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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ö
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Beschliessend
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5.1 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 in der Sitzung am 29.01.2018 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan lagen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.
Einführend machte 1. Bürgermeister Popp einige grundsätzliche Ausführungen zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2018.
Die gemeindlichen Finanzen auf der Einnahmenseite zeigen sich gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv. Die Gewerbesteuer ist mit 200.000 € höher als im vergangenen Jahr mit 3,0 Mio. € angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist weiter ansteigend und wird sich auf 4.068.660,00 € belaufen (+ 261.660,00 €). Die Gemeinde erhält heuer nach Jahren wieder eine Schlüsselzuweisung, die mit 430,00 € allerdings äußerst gering ausfällt.
Die Kreisumlage wird sich bei einem angenommenen Hebesatz von 47,9 v.H. um 46.200,00 (= 1,47 %), auf 3.083.800,00 € verringern. Die Gewerbesteuerumlage wird mit 590.000,00 € angesetzt. Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine beachtliche Zuführung zum Vermögenshaushalt von 1.176.040,00 € (Höhe etwa wie 2017 geplant) ergeben. Das Rechnungsergebnis der Zuführung 2017 lag bei 2.758.699,58 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen Rücklagen in Höhe von 5.124.560,00 € entnommen werden.
Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer deutlich unter den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 19.744.750,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2017 ein Minus von 2.266.170 € (= 10,3 %). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 723.330,00 € deutlich über dem Ansatz 2017 und beträgt 12.110.150,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr deutlich weniger Einnahmen und Ausgaben von 7.634.600,00 € geplant - Vorjahr: 10.624.100,00 € (- 2.989.500,00 € = 29,1 %).
Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.
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5.2. Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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Beschliessend
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5.2 |
Sachverhalt
Im Anschluss an die Beratung erfolgte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2018.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung die Haushaltssatzung für das Jahr 2018. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Verwaltungshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.110.150,00 € festgesetzt. Der Vermögenshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.634.600,00
€ festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.3. Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2017-2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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ö
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Beschliessend
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5.3 |
Sachverhalt
Mit den Haushaltsunterlagen lag den Gemeinderatsmitgliedern auch die Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 zur Beschlussfassung vor.
Diskussionsverlauf
Herr Held regte an, im Hinblick auf die stark schrumpfenden Rücklagen im Herbst d.J. in einer Sitzung des Finanzausschusses die künftigen Maßnahmen für den Finanzplan festzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2017 - 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Antrag Parteifreie Wähler Allershausen;
Rückzahlung bereits bezahlter Straßenausbaubeiträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
In den nächsten Monaten steht voraussichtlich die Änderung des Kommunalabgabengesetzes bevor und die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollen ersatzlos wegfallen.
Die Parteifreien Wähler Allershausen beantragen vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderung, dass von der Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, ob im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürger, die in den letzten Jahren erhobenen Straßenausbaubeiträge ohne Zinsen wieder an die veranlagten Grundstückseigentümer zurückgezahlt werden können. Eine mögliche Rückzahlung würde die Anlieger der Seestraße, von-Behring-Straße, Mühlbachstraße und Kienberger Straße betreffen. Nach Ansicht der PFW wäre eine Rückzahlung angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde durchaus im Rahmen des Möglichen.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl verwies darauf, dass der Gemeinderat 2014 den Antrag der CSU zur Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung abgelehnt hat. Er stellte die Frage, woher denn das Geld bei einer Rückzahlung kommen soll und bis zu welchem Stichtag man zurückgehen will.
Herr Held zeigte sich irritiert über den PFW-Antrag. Der Antrag ist völlig überflüssig. Die Verwaltung würde sicherlich von sich aus den Gemeinderat informieren, welche Folgerungen und Möglichkeiten sich nach der Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde und die Bürger ergeben. Er forderte Herr Vaas auf, den Antrag zurückzunehmen.
2. Bürgermeister Vaas forderte von den Ratskollegen, den Wortlaut des Antrags genau zu lesen. Die Einstellung von Mitteln für eine eventuelle Rückzahlung der Beiträge in den Haushalt einzustellen soll erst erfolgen, wenn feststeht ob es rechtmäßige Möglichkeiten der Rückzahlung gibt. Dem pflichtete der Vorsitzende bei.
Herr Schuhbauer meinte, man soll einfach abwarten, bis die Gesetzesänderung durch den Landtag ist.
Herr Schrödl verwies darauf, dass im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Kesselbodenstraße durchaus Ungerechtigkeiten für die Grundstückseigentümer, die bereits Beiträge bezahlt hätten, auftreten werden. Zum Stichtag einer möglichen Rückzahlung merkte er an, dass evtl. sogar der Zeitpunkt des Erlasses der derzeitigen Satzung (2003) zu überdenken sei. Im Übrigen soll man mit diesem Thema jetzt nicht Wahlkampf betreiben. Er schlug vor, dazu zu gegebener Zeit einen gemeinsamen Vorschlag aller drei Fraktionen zu erarbeiten.
Herrn Mück gefiel der Stil des Antrages nicht, auch weil beantragt worden ist, Haushaltsmittel in Höhe von 660.000,00 € bereit zu stellen.
Bürgermeister Popp stellt klar, dass darauf der Antrag derzeit nicht abzielt.
Auf Nachfrage von 1. Bürgermeister Popp verneinte es 2. Bürgermeister Vaas, den Antrag zurückzuziehen.
Beschluss
Die Verwaltung wird mit der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten beauftragt, inwieweit die in den letzten Jahren erhobenen Straßenausbaubeiträge ohne Zinsen wieder an die veranlagten Grundstückseigentümer nach Änderung der Gesetzeslage und Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zurückgezahlt werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
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7. Radweg Jobsterstraße - Empfehlung des AK Verkehr und Gewerbe zur Sperrung
Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 14.02.2017
Hinweis auf TOP 1 der AK-Besprechung vom 06.09.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Aufgrund der Empfehlung des AK Verkehr und Gewerbe hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.02.2017 mit dem Thema „Sperrung des Radweges Jobsterstraße“ befasst.
Nachdem keine Entscheidung getroffen werden konnte, wurde der Antrag vorerst zurückgestellt.
Die Verwaltung und der AK Verkehr und Gewerbe wurden damit beauftragt, mit den betroffenen Landwirten eine geeignete Lösung zu erarbeiten.
Am 06.09.2017 fand eine Ortsbesichtigung mit den betroffenen Landwirten statt. Die Verwaltung wurde daraufhin konkret damit beauftragt, Angebote für Absperrschranken oder ähnlichen Absperrsystemen einzuholen.
Zwischenzeitlich wurden durch die Verwaltung mehrere Firmen für die Abgabe eines Angebotes bzgl. Schrankenanlagen angefragt. Keine der Firmen hielt dies aber für eine geeignete Lösung.
Eine Schrankenanlage ist auch nicht geeignet, da die Straße mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen wie Mähdrescher befahren wird (Höhe d. Anlage kollidiert mit Mähwerk etc).
Mit einer ortsansässigen Firma wurde dieses Problem dann noch einmal näher besprochen. Die einzig sinnvolle Lösung für eine Sperrung wäre mittels einer Polleranlage.
Die Kosten für die Errichtung einer Polleranlage belaufen sich auf ca. 24.000,-- Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den geplanten Stromanschluss. Diese Kosten sind abhängig von der örtlichen Gegebenheit. Geplant ist der Anschluss auf Höhe des Zwinglerhofes.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Vaas gab als Sprecher des AK Verkehr und Gewerbe nähere Erläuterungen. Es forderte, dass heute eine Entscheidung fallen müsse und keine weitere Zurückverweisung an den AK erfolgen darf. Die Kosten der Polleranlage belaufen sich auf ca. 10 % der Kosten für den
Radweg über die Autobahnbrücke.
Herr Held merkte an, dass es seit Sperrung der Straße Ärger gibt, der auch beim Einbau der Polleranlage bleibt. Er schlägt vor, die Straße wieder uneingeschränkt für den Verkehr freizugeben und den Radweg über die Seestraße zu führen. Man kann dabei nicht von einem wirklichen "Umweg" reden.
Dem widersprach Herr Groszek und brachte den Einbau einer Drehschranke in die Diskussion.
Dies ist nach den Worten von Herrn Vaas technisch aufwändiger, weil dazu nach Auskunft eines Fachbetriebes noch eine Warn-Ampelanlage erforderlich ist.
Herr Mück wollte sicher gestellt wissen, dass auch bei einer Südumfahrung die Straßenverbindung nach einer evtl. Umwidmung bestehen bleibt.
Dazu der Vorsitzende: Eine Umwidmung wird wohl erforderlich sein. Aber auch danach wird die Straße für den landwirtschaftlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Nach Ansicht von Herrn Lerchl wird der Vorschlag von Herrn Held, den Radweg über die Seestraße zu führen, von den Radfahrern nicht angenommen.
Herr Schrödl führte aus, dass die Straße ohnehin stärker von Fußgängern als von Radfahrern frequentiert wird. Er verwies auf die Schaffung eines Bezugsfalles im Hinblick auf Unterkienberg.
Herr Zwingler zeigte sich als einer der Hauptbetroffenen von der Sperrung nicht begeistert. Auch bei einer allgemeinen Verkehrsfreigabe kann die Straße uneingeschränkt von Radfahrern benutzt werden. Dies gilt auch bei einem Radweg über die Seestraße. Er forderte auf jeden Fall festzuschreiben, dass die Straße bei einem Bau der Umgehung bestehen bleibt.
Herr Colombo regte noch an, die Straße aus den Navigationssystemen nehmen zu lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des AK Gewerbe und Verkehr den Radweg Jobsterstraße mit Pollern für den Durchgangsverkehr zu sperren. Ein Befahren zur Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen wird gestattet. Von der Verwaltung sind Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
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8. Antrag Alfons Sixt GmbH & Co.KG zur Änderung des Bebauungsplanes Eggenberger Feld;
Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die Alfons Sixt GmbH & Co.KG, Allershausen, beantragt die Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld". Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nr. 1295/15, 1295/17, 1295/18, 1306/2, 1306/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1299, 1299/1 und 1306 Gemarkung Allershausen.
Gegenüber der bisherigen Festsetzung von 4 Wohnungen je Bauparzelle (Nr. 2,3, 7 und 8 im bisherigen Bebauungsplan) sollen 6 Wohneinheiten zulässig sein. Eine Vergrößerung der Baukörper und der festgesetzten Baufenster ist nicht erforderlich. Allerdings sind wegen der Anordnung der Stellplätze die Baufenster innerhalb der Grundstücke zu verschieben.
Nach Abklärung mit dem Landratsamt Freising kann eine Einzelgenehmigung mit entsprechenden Befreiungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Kommunen nicht erfolgen. Es ist daher der Bebauungsplan für diesen Bereich förmlich zu ändern. Es genügt dazu ein Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Die Nachverdichtung ist dadurch abgedeckt.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl forderte,
dass die notwendigen Stellplätze nicht oberirdisch, sondern in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V. mit § 13a BauBG (beschleunigtes Verfahren) wie folgt:
Für die Grundstücke Fl.Nr. 1295/15, 1295/17, 1295/18, 1306/2, 1306/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1299, 1299/1 und 1306 Gemarkung Allershausen sind die Baugrenzen bzw. Baufenster entsprechend der Planvorlage vom 14.01.2018 zu ändern (zu verschieben). Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt unverändert. Gegenüber der bisherigen Festsetzung von 4 Wohnungen je Bauparzelle (Parzellen 2, 3, 7 und 8) sollen 6 Wohneinheiten zulässig sein.
Mit der Ausarbeitung der Änderungsplanung wird die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bahnhofstr. 3, Nandlstadt. beauftragt.
Die Kosten des Änderungsverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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06.02.2018
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ö
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9 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Popp gab bekannt:
- Einladung zur ILE Fachexkursion nach Südtirol vom 27.4. bis 29.4.2018
- "Hiobsbotschaft" Sanierung der Glonnbrücke in Vollsperrung mit einer Gesamtdauer von 4 ½ Monaten. Derzeit laufen noch Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt als Maßnahmenträger zur Verkürzung der Bauzeit bzw. Errichtung einer einspurigen Behelfsbrücke.
- Auch die B 13 in Fahrenzhausen wird heuer saniert und die Gemeinde vom Umleitungsverkehr betroffen sein und für 2019 ist weiterhin die Sanierung der Autobahnbrücke geplant.
Herr Schrödl bat um Klärung, wie es mit dem DSL-Ausbau in der Beethovenstraße und in der Franz-Liszt-Straße steht.
GR Mück regte an, eine Entscheidung herbeizuführen, wie und ob das Soccer-
Minispielfeld weiter verwendet werden kann.
Dazu merkte Herr Schrödl an, dass das Spielfeld evtl. in Tünzhausen aufgestellt werden könnte, sofern baurechtlich nichts dagegen steht.
Datenstand vom 05.03.2018 10:01 Uhr