Datum: 27.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2018
2 Verkleinerung einer bestehenden Garage und Neubau eines Carports durch Robert Obermeier auf der Fl.Nr. 2763/2, Gemarkung Allershausen
3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage durch Karl Manfred und Julia auf der Fl.Nr. 2483/3, Gemarkung Allershausen
4 Erneuerung/Ausbau der Kesselbodenstraße; Vergabe der Kanalbefahrung
5 Kindergarten Spatzennest-Brandschutzertüchtigung Elektroarbeiten; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Maßnahme; Hinweis auf TOP 3 vom 24.01.2017
6 Widmung von diversen Straßen
6.1 Beratung und Beschluss zur Widmung der Straße Zur Kirche in Tünzhausen
6.2 Beratung und Beschluss zur Widmung der Schloßstraße
6.3 Beratung und Beschluss zur Widmung der Eichfeldstraße in Aiterbach
6.4 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Buchstraße in Leonhardsbuch
6.5 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße „Am Kirchberg“ in Leonhardsbuch
6.6 Beratung und Beschluss zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Bergweg“
7 Anschaffung Wohncontainer als temporäre Obdachlosenunterkunft Beratung und Wahl der Unterkunftsart Vergabe der Lieferung
8 Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2016
9 Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2016
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2018 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Verkleinerung einer bestehenden Garage und Neubau eines Carports durch Robert Obermeier auf der Fl.Nr. 2763/2, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt nach Flächennutzungsplan im Außenbereich. Der Bau des Carports ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen und ist genehmigungspflichtig, aber auch genehmigungsfähig.
Die Zufahrt erfolgt über das eigene Gelände. Ein Teil der bestehenden Garage soll dazu von
10,10 m x 3,10 m abgerissen werden.
Der Neubau des Carport hat die Maße 6,00 m x 9,00 m und erfolgt in Holzständerbauweise.
Für den Stauraum vor dem Carport ist eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Ausnahme von der Stellplatzsatzung hinsichtlich des Stauraumes wird erteilt (da ausschließlich auf eigenem Grundstück keine Beeinträchtigung von öffentlichen Interessen zu befürchten sind).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage durch Karl Manfred und Julia auf der Fl.Nr. 2483/3, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch und ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet dargestellt. Das Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung soll die Außenmaße 11,99 m x 10,99 m erhalten. Das Haus hat zwei Vollgeschosse und die Einliegerwohnung befindet sich aufgrund der Hanglage im Kellergeschoss (kein Vollgeschoss).
Die GRZ beträgt 0,30 und für die GFZ ergibt sich ein Wert von 0,40. Die Dachneigung hat 24 °. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor.
Die Erschließung ist durch entsprechende Grunddienstbarkeiten gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Popp hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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4. Erneuerung/Ausbau der Kesselbodenstraße; Vergabe der Kanalbefahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Zum 2019 geplanten Ausbau der Kesselboden- und Mühlenstraße sollen vorab eventuelle Schäden repariert werden, bevor dadurch Schäden an der neuen Fahrbahn entstehen. Zur Zustandsfeststellung der Bestandskanäle in der Kesselboden-, Mühlen- und Kammerfeldstraße ist eine Kamerabefahrung zur Kanaluntersuchung erforderlich.
Die Kanaluntersuchung wurde beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt 5 Firmen haben dazu die Angebotsunterlagen erhalten. Von drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben.


Ausschreibungsergebnis - Angebotssummen brutto:
1. Fa KIS, Allershausen             12.483,10 €
2. Fa. …                                     12.602,10 €
3. ...                                            16.065,00 €


Das Angebot der Fa. KIS, Kanalinspektion J. Schmuck aus Allershausen, liegt knapp unterhalb des Zweitbieters. Das Bauamt schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. KIS zu beauftragen.

Beschluss

Die Fa. KIS, Kanalinspektion J. Schmuck, Albert-Schweitzer-Str. 14 a, 85391 Allershausen, wird mit der Durchführung der Kanaluntersuchung in Kesselboden-, Mühlen- und Kammerfeldstraße zum Preis von 12.483,10 € brutto entsprechend dem Angebot vom 21.11.2017 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Kindergarten Spatzennest-Brandschutzertüchtigung Elektroarbeiten; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabe der Maßnahme; Hinweis auf TOP 3 vom 24.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Zur Brandschutzertüchtigung im Kindergarten Spatzennest Allershausen wurden die Elektroinstallationsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt 11 Firmen haben dazu die Angebotsunterlagen erhalten. Von drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben.


Ausschreibungsergebnis - Angebotssummen brutto:
1. Fa Pollex Elektrotechnik, Pfaffenhofen           50.886,78 €
2. Fa. …                                                              59.794,83 €
3. ...                                                                     65.472,67 €


Das Angebot der Fa. Pollex Elektrotechnik GmbH aus Pfaffenhofen an der Ilm liegt um ca. 17 % unterhalb des Zweitbieters und ca. 27 % unter der Kostenberechnung. Auf den Vergabevorschlag von Büro Glasmann vom 09.02.2018 wird verwiesen. Das Büro schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Pollex zu beauftragen.

Beschluss

Die Fa. Pollex Elektrotechnik GmbH, Stettbergerstr. 7, 85276 Pfaffenhofen, wird mit der Durchführung der Brandschutzertüchtigung im Kindergarten Spatzennest Allershausen zum Preis von 50.886,78 € brutto entsprechend dem Angebot vom 23.01.2018 beauftragt. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Widmung von diversen Straßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 6
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6.1. Beratung und Beschluss zur Widmung der Straße Zur Kirche in Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 6.1

Sachverhalt

Die ehemalige Straße „Weg zur Kirche“ der Gemarkung Tünzhausen wurde gemäß der Aktennotiz Nr. 342/64 vom 2.9.1964 in das Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege, Blatt I. Nr. 4 – Gemarkung Tünzhausen eingetragen. Die Länge des Weges betrug gemäß dem Vorentwurf der Gemeinde Allershausen für das Verzeichnis zum damaligen Zeitpunkt noch 0,075 km. Der Weg verlief durch die Fl. Nr. 25, Gemarkung Tünzhausen, von der Straßengabelung bei Haus Nr. 11 bis zum Eingang des Friedhofes. Als Eigentümer und Baulastträger war Herr Georg Heinrich eingetragen. In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2000 wurde die ehemalige Straße „Weg zur Kirche“ umbenannt in „Zur Kirche“. Die Straße verläuft zu diesem Zeitpunkt schon von der Bushaltestelle Richtung Abzweig bis zum Grundstück von Herrn Westermeier Anton. Nach erneuter Messung mit Hilfe des Programms GIS beträgt die Länge nun 0,277 km. Laut einer Unterredung mit Herrn Vachal am 06.11.2017 soll die Straße „Zur Kirche“ nun mit der richtigen Länge und mit der Gemeinde Allershausen als Baulastträger als Ortsstraße neu gewidmet werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Zur Kirche“ in Tünzhausen als Ortsstraße.
Flurstück: 57 und 58 (T), jeweils Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,277 km
Anfangspunkt: Südöstlichster Punkt der Fl. Nr. 57,  Gemarkung Tünzhausen, Einmündung                   in die Hauptstraße bei Fl. Nr. 33 der Gemarkung Tünzhausen
Endpunkt: Nördlichster Punkt der Fl. Nr. 57, Gemarkung Tünzhausen, Weiterführung des                Verlaufs des Grundstücks mit der Fl. Nr. 21, Gemarkung Tünzhausen.
Die gesamte Baulast der Ortsstraße „Zur Kirche“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.2. Beratung und Beschluss zur Widmung der Schloßstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 6.2

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 30.07.1981 betrifft die Straße die Fl. Nr. 38 im Ortsteil Aiterbach. Nach erneuter Prüfung ist das nun die Fl. Nr. 38/4. Der Endpunkt der Schloßstraße muss ebenfalls geändert werden. Die Straße endet bei der Einmündung in die Fl. Nr. 444 auf der Höhe des südwestlichsten Punktes des Grundstücks mit der Fl. Nr. 14. Auch die Länge der Straße beträgt nun 0,145 km. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Schloßstraße“ im Ortsteil Aiterbach als Ortsstraße neu zu widmen.
Flurstück: 38/4, Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,145 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Atterstraße (St. 2084) bei den Fl. Nrn. 4 und 11 , jeweils Gemarkung Aiterbach.
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 444 auf der Höhe des südwestlichsten Punktes des Grundstücks mit der Fl. Nr. 14, jeweils Gemarkung Aiterbach.
Die gesamte Baulast der „Schloßstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.3. Beratung und Beschluss zur Widmung der Eichfeldstraße in Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 6.3

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 30.07.1981 betrifft die Straße die Fl. Nrn. 38 und 44 im Ortsteil Aiterbach. Nach erneuter Prüfung umfasst sie heute Fl.Nr 38/15 und 38/18 T die Fl. Nr. 38. Der nordöstlichste Endpunkt der Eichfeldstraße liegt bei der Einmündung in die Fl. Nr. 38/18. Die Länge beträgt jetzt 0,253 km statt der 0,190 km. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Eichfeldstraße“ im Ortsteil Aiterbach als Ortsstraße neu zu widmen.
Flurstück: 38 T, 38/15 und 38/18 T, alle Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,253 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Atterstraße (St. 2084) bei den Fl. Nrn. 38/8 und 44/5,                   jeweils Gemarkung Aiterbach.
Endpunkt: bei der Zufahrt zur Fl.Nr. 98, Gemarkung Aiterbach, Eichfeldstraße 16
Die gesamte Baulast der „Eichfeldstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Der Bereich der Fl.Nr. 38/T, Gemarkung Aiterbach, der in der Fl.Nr. 837 liegt, ist nicht Bestandteil der Widmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.4. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Buchstraße in Leonhardsbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 6.4

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 04.03.1983 betrifft die Buchstraße die Fl. Nrn. 2479 (T) und 2558/2. Letztere ist eingegangen in das westliche Endstück bei den Fl. Nrn. 2558/1 und 2474 (s. Lageplan). Die Fl. Nr. 2479 ist hingegen nun mehr vollständig betroffen. Zusätzlich ist das am nördlichsten Teilstück der Buchstraße das südliche Ende des Laimbacher Feldweges mit einer Länge von 0,017 km hinzugekommen. Ein weiteres Teilstück mit der Fl. Nr. 2479/1 ist hinzugekommen. Die Länge der Buchstraße verlängert sich entsprechend von 0,560 km auf nun 0,744 km. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Buchstraße“ im Ortsteil Leonhardsbuch als Ortsstraße mit den entsprechenden Flurnummern auf die gesamte Straßenlänge zu erweitern.
Flurstück: 2479 und 2479/1 T, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,744 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Dorfstraße mit der Flurnummer 2724/2 bei der                        Flurnummer 2496, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Ortsende bei Flurnummer 2558/1, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der „Buchstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Die Wegeverbindung Richtung Westen der Fl.Nr. 2479/1  T ist nicht in der Widmung zur Ortstraße beinhaltet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.5. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße „Am Kirchberg“ in Leonhardsbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 6.5

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 04.03.1983 betrifft die Straße „Am Kirchberg“ in Leonhardsbuch die Fl. Nrn. 2527 und 2527/1. Nach erneuter Sichtung im GIS-Programm sind heute folgende Fl. Nrn. betroffen: 2527, 2527/1, 2523 T und 2528/4 (s. Lageplan). Auch die damals eingetragene Länge von 0,270 km erhöht sich nun um 60 m auf 0,330 km. Alle aufgeführten Fl. Nrn. betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Am Kirchberg“ in Leonhardsbuch als Ortsstraße mit den entsprechenden Fl. Nrn. auf die gesamte Straßenlänge zu erweitern.
Flurstück: 2527, 2527/1 T, 2523 T und 2528/4, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,370 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der FS 6 bei Fl. Nr. 2515/5 , Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Ecke Fl. Nr. 2526/1, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der Straße „Am Kirchberg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.6. Beratung und Beschluss zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Bergweg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 6.6

Sachverhalt

Der südlichste Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Bergweg“, beginnend am südlichsten Punkt der Einfahrt mit der Fl. Nr. 2126/2, wird der Ortsstraße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ zugerechnet. Daher muss dieser Abschnitt mit einer Länge von 116 m eingezogen und zur Ortsstraße umgestuft werden. Die Widmung der Ortsdurchfahrt Schroßlach bedarf wegen einer anderen problematischen Stelle noch der Klärung.

Beschluss

Auf Vorschlag des Vorsitzenden soll diese Widmung bis zur Klärung der Widmung der OD Schroßlach vorerst zurückgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Anschaffung Wohncontainer als temporäre Obdachlosenunterkunft Beratung und Wahl der Unterkunftsart Vergabe der Lieferung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde besitzt aktuell einen Wohncontainer (Maße 6,00 x 2,40 m), der zwischen Bauhof und Wertstoffhof platziert ist. In letzter Zeit haben sich immer wieder Probleme bei der Elektrik und Heizung ergeben. In der Dämmebene nisten sich immer wieder Mäuse ein, welche die Substanz weiter verschlechtern.

Aufgrund des schlechten Zustandes sollte zeitnah ein Austausch des bestehenden Containers erfolgen. Der Container ist nun seit ca. 2,5 Jahren von einer Person belegt und in naher Zukunft ist keine Änderung zu erwarten. Das Bauamt hat außerdem in diesem Jahr bereits vier Anfragen wegen bevorstehender Obdachlosigkeit erhalten.
Aus diesem Grund schlägt das Bauamt vor, eine weitere Unterbringung für eine Einzelperson zu erweitern
Hierzu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Herr Promberger in der Sitzung erklärt und die Vor- und Nachteile erläutert.

Variante 1
Anschaffung zweier gleicher Wohncontainer 6,00 x 2,40 m für jeweils 1 Person (theoretisch mit 4 Personen belegbar).
Hierzu wurden mehrere Firmen angefragt, von 6 Firmen wurde ein Angebot abgegeben, wobei ein Angebot bei der Prüfung ausgeschlossen wurde.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Preis für 2 Stück inkl. Transport und Abladen):

1. Fa. Conliving GmbH, Bielefeld        22.336,30 €
2. Fa. Ryterna Modul, Hamburg        22.574,30 €
3. …                                              23.797,62 €
4. …                                              32.591,72 €
5. …                                              32.847,55 €

Variante 2
Anschaffung eines Wohncontainers ca. 7,20 x 3,00 m für 2 Personen (theoretisch mit 4 Personen belegbar)
Hierzu wurden mehrere Firmen angefragt, von 2 Firmen wurde ein Angebot abgegeben.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Preis für 1 Stück inkl. Transport und Abladen):

1. Fa. Losberger, Mannheim          20.565,58 €
2. …                                              27.887,65 €

Hinweis:
Alle Anbieter bieten auch zusätzlich Ausstattungsgegenstände wie Tisch Bett und Stühle an. Mit Kosten für die erforderliche Grundausstattung von ca. 700 € pro Wohneinheit ist zusätzlich zu rechnen. Die Ausstattung der Container wird auf dem Verwaltungsweg erfolgen.

Diskussionsverlauf

In der regen Diskussion wurden die Vor- und Nachteile der Varianten diskutiert und die Handhabung mit der aktuellen und zukünftigen Situation erörtert.
Auch eine Anschaffung von einem kleinen und einem großen Container (Variante 3, Kosten ca. 31.000 € brutto) wurde vorgebracht.

Nach der Diskussion stellte Erster Bürgermeister Popp zunächst die verschiedenen Varianten zur Abstimmung, welche wie folgt bewertet wurden:

Variante 3 (1 kleiner und 1 großer Container)
Abstimmungsergebnis: 5:13

Variante 1 (2 kleine Container)
Abstimmungsergebnis: 6:12

Variante 2 (1 großer Container)
Abstimmungsergebnis: 11:7

Der Gemeinderat entschied also, dass Variante 2 weiter verfolgt werden soll.

Beschluss

Es soll 1 Stück Container der Variante 2 (großer Container) angeschafft werden. Die Fa. Losberger aus Mannheim erhält den Auftrag zur Lieferung und Aufstellung des Containers gemäß dem Angebot vom 05.02.2018 mit einer Gesamtsumme von 20.565,58 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Vom 27.11.2017 bis 28.11.2017 haben die Rechnungsprüfer Held, Gründel, Lerchl, Raith, Schrödl und Zandt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 vorgenommen.

Zu den in der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung festgestellten Unstimmigkeiten und Beanstandungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Anregungen werden wie genannt übernommen. Die Prüfungsfeststellungen können somit als erledigt angesehen werden und die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung erfolgen.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2016 wie folgt festgestellt:

Bereinigtes Ergebnis nach § 41 KommHV
Verwaltungshaushalt
EUR
Vermögenshaushalt
EUR
Gesamtergebnis
EUR
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen

12.861.542,31 EUR

9.421.556,47 EUR

22.283.098,78 EUR
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben

12.861.542,31 EUR

9.421.556,47 EUR

22.283.098,78 EUR



Etwaiger Unterschied
(Fehlbetrag)

-------------------


Kassen-Einnahmereste

387.444,07

EU R

Haushaltseinnahmereste

-----------------

EUR
Kassen-Ausgabereste

- 1.866,66

EUR

Haushaltsausgabereste

-----------------

EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 9

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Halbsatz 2 GO wird für die Jahresrechnung 2016 die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Popp war nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen. Den Vorsitz führte 2. Bürgermeister Vaas.

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö 10

Sachverhalt

- 15.03.2018,19.30 Uhr , Gasthof Fuchswirt, Allershausen
- 22.03.2018, 19.30 Uhr, Feuerwehrhaus Leonhardsbuch
- 25.03.2018, 10.00 Uhr, Dorfhaus Aiterbach für Aiterbach und Tünzhausen 

Datenstand vom 26.03.2018 10:00 Uhr