Datum: 20.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Sondersitzung vom 12.03.2018
3 Anbau eines Geräteschuppens an eine bestehende Gerätehalle durch Georg Wörmann auf der Fl.Nr. 63, Gemarkung Aiterbach
4 Neubau einer Doppelhaushälfte durch Psariais Antonios und Martina auf der Fl.Nr. 2767/3, Gemarkung Allershausen
5 Angebot von Holzbildhauer Wolfgang Fritz, Oberding, zur Erstellung einer Skulptur für die neue Ortsmitte; Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung zur Annahme
6 Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung einer zweiten Einfädelspur an der Autobahnausfahrt A 9 Allershausen Richtung München
7 Beratung und Beschlussfassung zur erneuten Teilnahme am Stadtradeln
8 Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Leonhardsbuch
9 Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Tünzhausen
10 BayKiBiG; Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für den Pfarrkindergarten
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö 1

Beschluss

Auf Antrag von Gemeinderatsmitglied Lerchl soll bei TOP 6 Ziffer 6.5 zusätzlich aufgenommen werden:
„Die Fl.Nr. 2571/1, Gemarkung Allershausen, beinhaltet auch den Kirchenweg (Treppenaufgang). Auch dieser liegt in der Unterhaltslast der Gemeinde.“

Gegen die geänderte Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2018 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Sondersitzung vom 12.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sondersitzung vom 12.03 .2018 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Anbau eines Geräteschuppens an eine bestehende Gerätehalle durch Georg Wörmann auf der Fl.Nr. 63, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt in Aiterbach an der Eichfeldstraße auf der Fl.Nr. 63, Gemarkung Aiterbach.
Zwischen einem bereits bestehenden Geräteschuppen und einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Grenzgebäude wird ein Geräteschuppen errichtet.
Der Geräteschuppen hat die Maße 3,62 m x 8,00 m. Das Pultdach in Blech hat eine Dachneigung von 7 Grad liegt auf Sparren mit Schalung auf.
Die Oberflächenentwässerung hat auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen.
Eine Nutzung als Garage ist nicht zulässig.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Neubau einer Doppelhaushälfte durch Psariais Antonios und Martina auf der Fl.Nr. 2767/3, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt am Ortseingang von Leonhardsbuch an der Dorfstraße. Das Gebäude entspricht den Vorgaben des genehmigten Vorbescheids (Antragsteller Reichlmayer).
Die Gebäudemaße betragen 7,22 m x 11,40 m, das Satteldach weist eine Dachneigung von 42 ° auf.
Die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen erforderlichen Stellplätze werden an der Stichstraße nachgewiesen.
Das Leitungs-, Wegerecht ist grundbuchamtlich gesichert. Das Grundstück ist auf eigene Kosten an die Wasserversorgung und Kanalisation über das Nachbargrundstück anzuschließen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Angebot von Holzbildhauer Wolfgang Fritz, Oberding, zur Erstellung einer Skulptur für die neue Ortsmitte; Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung zur Annahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Holzbildhauer Wolfgang Fritz aus Oberding unterbreitet der Gemeinde das Angebot, aus einem großen Ast der "Sixt-Eiche" in Aiterbach eine stehende Großskulptur anzufertigen. Das Angebot mit Entwurf und Beschreibung ist beigefügt. Als möglicher Standort kämen evtl. die "Glonnterrassen" in Betracht.

Diskussionsverlauf

In einer Kurzvorstellung des Revierförsters Herr Holzner wird der Grundgedanke des Vorhabens aufgezeigt. Seit dem „EU-Jahr des Baumes“ wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte dieser Art verwirklicht. Die Sixt-Eiche hat ein geschätztes Alter von ca. 500 Jahren, an denen die verschiedenen Zeitepochen zurückliegend betrachtet werden können.
Auch durch den Künstler Wolfgang Fritz wird die Bedeutung und Leben der Eiche bildhaft mit einer kleinen Skulptur dargestellt. Anhand eines Musterstückes wird die Sichtbarkeit der drei mäandrierenden Flüsse, die ausschweifenden Uferlandschaften und Vielzahl an Brücken aufgezeigt.
Mehrheitlich stößt das Vorhaben auf Wohlwollen im Gemeinderat. Der Aufbringung einer Schutzlasur wird zugestimmt.
Zusätzlich zur Skulptur wird Herr Holzner gebeten, vom Baum noch zwei Baumscheiben zu erwerben, an denen an den Ringen einzelne Zeitabschnitte gekennzeichnet werden können.
Aufgaben, welche vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt werden können werden vom Auftrag (Angebot) ausgenommen.
Der Aufstellplatz wird gemeinsam mit Arbeitskreis und Künstler festgelegt.    

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Angebot von Wolfgang Fritz an und beauftragt ihn, aus der ehemaligen "Sixt-Eiche" eine Skulptur nach dem vorgelegten Entwurf zu fertigen. Die Aufstellung soll in der "Neuen Ortsmitte" in den Glonnterrassen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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6. Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung einer zweiten Einfädelspur an der Autobahnausfahrt A 9 Allershausen Richtung München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die SPD-Gemeinderatsmitglieder Lerchl und Christian Huber beantragen darüber zu beraten und zu beschließen, ob an der Autobahneinfahrt Richtung München eine zusätzliche Einfädelspur errichtet werden soll. Auf die Begründung im Antrag wird verwiesen.

Beschluss

Um die Verkehrssituation aus dem Westen an der Autobahneinfahrt zu verbessern, wird angeregt, im Rahmen der Erneuerung der Autobahnbrücke eine Einfädelspur, beginnend ab dem Kreisel,  mit einzuplanen. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Autobahndirektion Südbayern zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung zur erneuten Teilnahme am Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Von Gemeinderatsmitglied Raith wird vorgeschlagen auch 2018 an der Aktion Stadtradeln teil zu nehmen.
Die Anmeldung ist bereits erfolgt und wird deshalb aus dem Fördertopf bezuschusst. Eine weitere Anmeldegebühr ist nicht fällig. Um eine zahlreiche Teilnahme der Gemeinderäte wird gebeten. Die Gemeinde Allershausen nimmt an der Aktion teil.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen nimmt an der Aktion teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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8. Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Leonhardsbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen  Feuerwehr Leonhardsbuch am 01.03.2018 fanden u.a. auch Neuwahlen statt.

Gewählt wurden:
1. Kommandant:        Johann Lerchl, Dorfstr. 2c, Leonhardsbuch, 85391 Allershausen
2. Kommandant:        Felix Flörs, Dorfstr. 23, Leonhardsbuch, 85391 Allershausen

Die Gewählten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde in ihrem Amt zu bestätigen.

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG bestätigt der Gemeinderat Allershausen die Gewählten in ihrem Amt. Der neu gewählte 1. Kommandant Johann Lerchl hat die erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.
Der neu gewählte stellvertretende Kommandant Felix Flörs hat noch die erforderlichen Lehrgänge (Truppführer, Gruppenführer, Leiter einer Feuerwehr) gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG und § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG in Absprache mit dem Kreisbrandrat zu besuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Lerchl hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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9. Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiw. Feuerwehr Tünzhausen am 09.03.2018 fanden u.a. auch Neuwahlen statt.

Wieder Gewählt wurden:
1. Kommandant:        Josef Erl, Ampertstr. 8, Tünzhausen, Allershausen
2. Kommandant:        Heiko Schuhbacher, Amperstr. 18, Tünzhausen, Allershausen

Die Gewählten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde in ihrem Amt zu bestätigen.

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG bestätigt der Gemeinderat Allershausen die in der Dienstversammlung am 09.03.2018 zum Kommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Tünzhausen Gewählten wie folgt:

1. Kommandant:        Josef Erl, Ampertstr. 8, Tünzhausen, Allershausen
2. Kommandant:        Heiko Schuhbacher, Amperstr. 18, Tünzhausen, Allershausen

Die erforderlichen Lehrgänge haben die Gewählten bereits nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. BayKiBiG; Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für den Pfarrkindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Die katholische Kirchenstiftung St. Josef Allershausen beantragt mit Schreiben vom 17.01.2018 die Gewährung des erhöhten Faktors 4,5 + x zur Förderung für Integrationskinder gem. Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG.

Von dem Gewichtungsfaktor 4,5 kann bei integrativen Einrichtungen (mind. 3 integrative Kinder in der Einrichtung) zur Finanzierung des erhöhten Personalbedarfs im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde nach oben abgewichen werden. Der Bayerische Städte- und Gemeindetag empfiehlt diese Gewährung des Faktors 4,5 + x. Die Erhöhung des Faktors bedeutet eine Förderung einer pädagogischen Zusatzkraft durch die betroffene Gemeinde und damit ebenfalls durch den Freistaat Bayern und führt somit auch zu einer Reduzierung des jährlichen Defizits.

Für das Jahr 2018 ergibt sich für den Pfarrkindergarten durch die angemessen festgesetzte Stundenzahl der Zusatzkraft (20 Stunden, Eingruppierung S4) ein x-Faktor von 1,67. Von den gesamten Personalkosten der Zusatzkraft in Höhe von 24.800 € werden 80 % hälftig durch die betroffenen Kommunen und den Freistaat Bayern gefördert. Unter Berücksichtigung des gewichteten Anteils der Gemeinde Allershausen an den Buchungszeiten der drei Integrationskinder errechnet sich für die Gemeinde Allershausen eine erhöhte Förderung von rund 3.300 €.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen stimmt der Gewährung des Faktors 4,5 + x gem. Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG ab dem Jahr 2018 für integrative Einrichtungen grundsätzlich zu. Dies gilt auch für die folgenden Jahre, sofern die Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Für das laufende Jahr ergibt sich für den Pfarrkindergarten durch die angemessen festgesetzte Stundenzahl der Zusatzkraft (20 Stunden) ein x-Faktor von 1,67.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.03.2018 ö 11

Sachverhalt

Datenstand vom 18.07.2018 09:32 Uhr