Datum: 10.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018
2 Umnutzung der bisherigen Werkstatt in eine Produktions- und Lagerhalle, Verlängerung des bestehenden Verbindungsgangs und Anbau eines Vordaches auf der Fl.Nr. 1220/8, Gemarkung Allershausen durch die Fa. SemiQuarz GmbH, Bgm.-Neumayr-Straße 3a, 85391 Allershausen
3 Errichtung einer Außentreppe an einem bestehenden Wohnhaus auf der Fl.Nr. 1318/3 durch Magdalena und Michael Werner
4 Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"
4.1 Vorstellung des Planentwurfs
4.2 Vergabe des Planungsauftrages für die Grünordnungsplanung zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes
4.3 Möglichkeit der Visualisierung des künftigen Baugebietes und ggf. Auftragserteilung
4.4 Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Entwässerung)
4.5 Auftragsvergabe zur Erkundung der Baugrundverhältnisse und Erstellung eines Baugrundgutachtens
5 Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach "Aiterbach Nordost"; Hinweis auf Beschluss-Nr. 103 vom 30.05.2017 und Nr. 12 vom 16.01.2018
5.1 Verfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB; Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
5.1.1 Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten vom 20.2.2018
5.1.2 Landratsamt Freising, SG 42 Untere Naturschutzbehörde vom 2.3.2018
5.1.3 Wasserwirtschaftsamt München vom 15.3.2018
5.1.4 Staatliches Bauamt Freising-Servicestelle München vom 5.3.2018
5.1.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 14.3.2018
5.1.6 Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Pfaffenhofen a.d.Ilm vom 12.2.2018
5.1.7 Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf vom 12.2.2018
5.2 Fortsetzung des Verfahrens-Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Vorlage zur erneuten Billigung
6 Anschaffung eines Planiergeräts - Auftragsvergabe
7 Ersatzbeschaffung eines Baggers für den Bauhof - Auftragsvergabe
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Umnutzung der bisherigen Werkstatt in eine Produktions- und Lagerhalle, Verlängerung des bestehenden Verbindungsgangs und Anbau eines Vordaches auf der Fl.Nr. 1220/8, Gemarkung Allershausen durch die Fa. SemiQuarz GmbH, Bgm.-Neumayr-Straße 3a, 85391 Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet  Kammerfeld-Süd. Die bisherige Nutzung für eine Werkstatt (Gebäude 3) wird geändert in eine Produktions- und Lagerhalle.
An den Außenmaßen des Gebäudes erfolgt keine Veränderung. Es werden lediglich im Gebäude Räume an den Produktionsablauf baulich angepasst.
Ein außerhalb des Baufensters gelegener Verbindungsgang zu den bereits bestehenden Gebäuden muss verlängert werden. Für den bestehenden Verbindungsgang von Gebäude 1 und 2 liegt bereits eine Genehmigung vor.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Zu der Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung vom fehlenden Baufenster für die Verlängerung des Verbindungsganges von Gebäude 2 zu Gebäude 3 und Anbau eines Vordaches wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Errichtung einer Außentreppe an einem bestehenden Wohnhaus auf der Fl.Nr. 1318/3 durch Magdalena und Michael Werner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonnfeld. Mit der geplanten Außentreppe vom Garten in das Obergeschoß wird das festgesetzte Baufenster überschritten. Die Höhe der Treppe beträgt 2,75 m und hat insgesamt 18 Stufen mit einer Breite von 80 cm. Das untergeordnete Bauteil liegt 3,15 m außerhalb des festgesetzten Baufensters. Ausgeführt wird die Treppe in Stahl.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung zum fehlenden Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Vorstellung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 4.1

Sachverhalt

In mehreren Sitzungen hat sich der AK Baulandentwicklung intensiv mit den Planungsvorschlägen für das neue Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" befasst. Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

1. Bürgermeister Popp gab zunächst einen Rückblick/Überblick, was bisher zur Realisierung eines neuen Baugebietes "gelaufen" ist.
-        Ausgehend von der Klausurtagung 2015 wurde eine Bedarfsumfrage durchgeführt.
-        Die langwierigen Ankaufsverhandlungen konnten unter Dach und Fach gebracht werden.
-        bisher liegen 84 ungeprüfte Anträge vor - Richtlinien müssen in den nächsten Wochen überarbeitet werden.
-        schalltechnische Voruntersuchung
-        Vorgespräch mit Landratsamt im Hinblick auf Immissionsschutz
-        Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
-        Aufstellungsbeschlüsse im Gemeinderat bereits gefasst
-        Im AK wurden in mehreren Sitzungen die Planungsvorschläge erarbeitet und Änderungen eingebracht
-        Situierung der KiTa außerhalb des Baugebietes näher an der A9 wegen Immissionsschutz nicht möglich, deshalb Fläche im Baugebiet vorgesehen - auch günstig im Hinblick auf späteres Baugebiet "Amperfeld III"
-        AK spricht sich letztlich nach intensiver Vorberatung für die Variante VII für die weitere Planung aus
-        Flächenbedarf für Straßen und Grünflächen nach derzeitigem Stand bei 19 % (ist sehr günstig)

Herr Bazarganipour stellt sich eingangs seiner Ausführungen kurz selber vor. Danach erfolgte die Vorstellung des Planentwurfes. Der Planer ging auch auf die Planungsschritte und die Änderungen während der Vorplanungsphase ein.
Als wesentliche Eckdaten der Planung nannte er:
-        Grundstücksgrößen für Einzelhausbebauung 450 - 500 m², Doppelhausgrundstücke 350 - 400 m², Reihenhaus-Eckgrundstücke 240 m², Reihenhaus-Mittelgrundstücke ca. 170 m²
-        Stellplätze der EFH und DH jeweils in Doppelgarage, bei Reihenhausbebauung und Geschoßwohnungsbau in Tiefgaragen
-        Höhenentwicklung der Gebäude bei Gebäuden im Westen mit Pultdach ca. 9 m. im mittleren Bereich bei 2 Geschossen 6,30 m und E+D 3,80 - 4,50 Wandhöhe

Diskussionsverlauf

GR Kortus kann sich nicht vorstellen, dass bei der westlichen Gebäudezeile die Tiefgaragen realisiert werden können. Außerdem hat die geplante KiTa keine Zufahrt und keine Stellplätze.

Dazu Herr Bazarganipour:
Bei den Grundstückszuschnitten ist TG-Stellplätzen auf jeden Fall der Vorzug zu geben. Oberirdisch können die Stellplätze nicht dargestellt werden. Es sind ausreichend Stellplätze für die KiTa vorgesehen bzw. es werden diese bei der Detailplanung noch berücksichtigt. Die Gebäudesituierung ist nur beispielhaft.

Herr Zwingler hatte Bedenken zur Planung hinsichtlich der Breite der Jobsterstraße, die seiner Meinung nach auf jeden Fall verbreitert werden muss. An der Straße zur Autobahnüberführung muss auf jeden Fall ein Halteverbot gelten. Beim Verkauf der Grundstücke ist sicherzustellen, dass die Grundeigentümer Beeinträchtigungen durch Erntearbeiten und Nachtarbeiten hinnehmen müssen. Es ist zu viel als Grünflächen geplant. Diese sollten reduziert werden und dafür die Straßen breiter angelegt werden. Auf jeden Fall ist auf den Wendehammer zu verzichten und eine durchgehende Straße vorzusehen. Hinsichtlich der Frage nach den dargestellten Fußwegen unterstrich der Planer, dass die neue KiTa weitgehend fußläufig zu erreichen sein wird.

Nina Huber gefällt der nunmehr vorliegende Entwurf gut, er hat im Laufe der Entwicklung Gestalt angenommen, dies gelte insbesondere für die Durchgrünung, die für Wohnqualität sorgt. Sie hinterfragte, ob die Dachform wirklich zwingend festgesetzt werden sollte oder den Hausbauern nicht eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden sollte. Weiter plädierte Frau Huber für mehr Wohnungsbau anstatt der Reihenhäuser.
Mehr Geschoßwohnungsbau ist durchaus möglich, so der Planer.

Herr Colombo wollte wissen, ob die westliche Riegelbebauung für den Lärmschutz ausreicht.
Dies ist im Detail noch nicht geprüft, so Herr Bazarganipour. Auf jeden Fall ist passiver Schallschutz notwendig.

Herr Raith schloss sich den Ausführungen von Frau Huber an und unterstrich positiv die zentrale Lage der KiTa.

GR Schrödl regte an, die Verträge mit den Erwerbern der Grundstücke so zu gestalten, dass der Kinderlärm im Bereich der KiTa zu dulden ist und es zu keiner Anfechtung bzw. Klagen kommen kann. Im Bereich der inneren Grünfläche sollen Plätze zur Begegnung geschaffen werden. Der Lärm von der Autobahn kommt nicht nur von Westen, sondern auch von Süden. Evtl. könnten auch hier höhere Gebäude eingeplant werden.
Dies ist noch im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung abzuklären, so der Planer.

Frau Kopp äußerte sich ebenfalls positiv zum dem Planentwurf und teilt die Bedenken von Frau Huber hinsichtlich der Festsetzung von Dachformen.

Herr Lerchl zollte dem Planer Lob und unterstrich wie schon in den AK-Sitzungen, dass die Autos weitgehend in Tiefgaragen untergebracht werden sollen. Auch er trat für mehr Geschosswohnungsbau ein.

Herr Glück sprach sich dafür aus, anstatt der Reihenhäuser mehr Geschoßwohnungsbau vorzusehen.

Herr Groszek wandte sich gegen Straßen mit Wendehammer und forderte ebenfalls einen Ringschluss, vor allem im Hinblick auf den Einsatz von Rettungsfahrzeugen. Man sollte auf jeden Fall mehr Wohnungen schaffen und dabei auch den sozialen Wohnungsbau berücksichtigen. Die Dachform wollte er ebenfalls nicht zwingend festschreiben.

GR Mück wollte wissen, bis wann man denn mit der Erschließung bzw. Bebauung rechnen kann.

Ziel ist es evtl. im Herbst die Erschließungsarbeiten auszuschreiben, so dass diese im zeitigen Frühjahr '19 beginnen können. Wenn alles glatt läuft, könnten dann Ende nächsten Jahres bzw. Anfang 2020 die ersten Häuser entstehen, so Bürgermeister Popp.

Herr Zandt sah noch ein Problem der Anbindung des westlichen Bereiches zur Autobahn hin.

Frau Gründel befürwortet ebenfalls einen verstärkten Geschoßwohnungsbau. Es muss bezahlbarer Wohnraum auch für ältere und ganz junge Menschen geschaffen werden. Auch an die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses in diesem Baugebiet sollte gedacht und durch entsprechende Festsetzungen ermöglicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Planentwurf, Variante VII, für das neue Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" grundsätzlich zu. Heute vorgebrachte Änderungsvorschläge und Anregungen sind noch einzuarbeiten und dann der Planentwurf mit dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.2. Vergabe des Planungsauftrages für die Grünordnungsplanung zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 4.2

Sachverhalt

Für den aufzustellenden Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd" ist auch ein integrierter Grünordnungsplan (einschließlich Eingriffsregelung) zu erstellen. Sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Flächennutzungsplanänderung ist ein Umweltbericht erforderlich. Dazu wurden mehrere Angebote eingeholt (3 Planungsbüros und Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München).

In etwa vergleichbar sind nur die Angebote der drei Planungsbüros , die ihre Leistungen nach der HOAI anbieten. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München rechnet auf Stundenbasis ab.

Es wird vorgeschlagen, mit den Planungsleistungen Grünordnungsplan und Umweltbericht zur Bauleitplanung "Eggenberger Feld Süd" das Büro Linke+Kerling, Landshut, auf der Grundlage des Angebots vom 13.02.2018 zu beauftragen. Das vorläufige Honorar beläuft sich ohne besondere Leistungen auf 20.468,81 € brutto.

Beschluss

Mit den Planungsleistungen Grünordnungsplan und Umweltbericht zur Bauleitplanung "Eggenberger Feld Süd" wird das Büro Linke+Kerling, Landshut, auf der Grundlage des Angebots vom 13.02.2018 beauftragt. Das vorläufige Honorar beläuft sich ohne besondere Leistungen auf 20.468,81 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Möglichkeit der Visualisierung des künftigen Baugebietes und ggf. Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 4.3

Sachverhalt

Die Fa. Maqat-Engineering aus Kösching bietet eine 3D-Visualierung für das Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" an. Es würde das gesamte Gebiet mit benachbartem Baubestand visualisiert und eine Schattensimulation erstellt. Geliefert werden Einzelbilder in Full-HD sowie ein Film mit Kameraflug in Full-HD durch alle Straßen.
Der Kostenaufwand wird mit 7.000,00 bis 9.000,00 € netto angegeben.

Ggf. könnten die Fa. Maqat ihre Leistungen auch im AK vorstellen.

Beschluss

Für das Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" soll ggf. eine 3-D-Visualisierung erstellt werden. Nach Vorstellung der Leistungen im AK wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, ggf. den Auftrag an die Fa. Maqat-Engineering zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4.4. Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Entwässerung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 4.4

Sachverhalt

Für die weiteren Planungen für das Baugebiet (Straßenführung. Kanal- und Wasserleitungsverlegungen etc.) ist es notwendig, frühzeitig ein Ing.-Büro zu beauftragen.
Vom IB Dippold und Gerold wurde ein entsprechendes Angebot für die Sparten Straßenbau mit Straßenentwässerung, Schmutzwasserkanal und Wasserleitungsbau eingeholt. Die Leistungen werden  nach HOAI, Zone II unten angeboten.
Für die Leistungsphasen 1-3 (und soweit notwendig Genehmigungsplanung Lph 4) beträgt das Honorar vorläufig 113.748,49 € brutto und für die Leistungsphasen 5-9 (Bauausführung) 195.281,73 € brutto. Der Berechnung liegt eine grobe Kostenschätzung nach dem Vorentwurf des BPlanes Variante VII vom 18.1.18 zugrunde.

Es wird vorgeschlagen, das IB Dippold und Gerold mit der Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Entwässerung) stufenweise, zunächst nur Stufen 1-4, zu beauftragen.

Beschluss

Mit der Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Entwässerung) für das Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" wird das Ing.-Büro Dippold und Gerold, Beratende Ingenieure, Germering, beauftragt. Die Planungsleistungen werden nach Honorarzone II unten HOAI entsprechend dem Angebot vom 21.03.2018 vergütet. Die Planungsleistungen werden stufenweise, zunächst nur Stufen 1-4, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.5. Auftragsvergabe zur Erkundung der Baugrundverhältnisse und Erstellung eines Baugrundgutachtens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 4.5

Sachverhalt

Für die weiteren Planungen, insbesondere die Erschließungsplanung ist es notwendig, ein Baugrundgutachten für das Baugebiet erstellen zu lassen, auf dem die weiteren Planungen erfolgen können.
Dazu wurden vier Ing.-Büros aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Ein Angebot entspricht nicht den angefragten Leistungen und kann deshalb nicht gewertet werden. Siehe dazu den Vergabevorschlag des IB Dippold und Gerold.

Das wirtschaftlichste Angebot hat das Büro CRYSTAL Geotechnik, Utting, mit einer Angebotssumme von 12.471,20 € abgegeben. Das IB Dippold und Gerold schlägt vor, den Auftrag für die Erkundung der Baugrundverhältnisse und zur Erstellung eines Baugrundgutachtens an das IB CRYSTAL Geotechnik zum Preis von 12.471,20 € brutto lt. Angebot vom 23.03.2018 zu vergeben.

Beschluss

Mit der Erkundung der Baugrundverhältnisse und der Erstellung eines Baugrundgutachtens für das Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" wird das IB  CRYSTAL Geotechnik, Utting, zum Preis von 12.471,20 € brutto lt. Angebot vom 23.03.2018 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach "Aiterbach Nordost"; Hinweis auf Beschluss-Nr. 103 vom 30.05.2017 und Nr. 12 vom 16.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Verfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB; Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 30.05.2017 beschlossen, für den nördliche n Ortsrand des Ortsteils Aiterbach eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) zu erlassen. Den vom Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie, Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Angelika Ruhland, Freising, erstellten Satzungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 16.01.2018 gebilligt. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aiterbach-Nordost" mit Begründung hat vom 15.02.2018. bis einschließlich 15.03.2018 öffentlich ausgelegen.

Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) eingegangen. Von evtl. betroffenen Bürgern sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.

A)        Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen bzw. keine Stellungnahmen eingegangen:
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Abgrabungsrecht
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Gesundheitsamt
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Ortsplanung
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Bauleitplanung
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Straßenverkehrsbehörde
-        Landratsamt Freising – Untere Jagdbehörde
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Tiefbau
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Immissionsschutz

B) Folgende Behörden / TöB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
-        Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten
-        Landratsamt Freising – SG 42 - Untere Naturschutzbehörde
-        Wasserwirtschaftsamt München
-        Staatliches Bauamt Freising –Servicestelle München
-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
-        Bayernwerk GmbH, Netzcenter Pfaffenhofen
-        Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf


Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen sind vom Gemeinderat beschlussmäßig zu behandeln.

zum Seitenanfang

5.1.1. Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten vom 20.2.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö 5.1.1

Sachverhalt

Das Planungsgebiet liegt in der Gemeinde Allershausen, Ortsteil Aiterbach. Die Fläche ist aktuell nicht im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising eingetragen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten liegen dem Landratsamt Freising derzeit nicht vor. Sollten allerdings  -wider Erwarten – im Zuge von ggf. geplanten Baugrunduntersuchungen oder Aushubmaßnahmen Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist das LRA Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich zu informieren. Laut Einbeziehungssatzung sind Abgrabungen und Aufschüttungen vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist folgendes zu beachten. Für die Wiederverwertung von Aushubmaterial für flächige Geländeauffüllungen sind die Vorschriften von § 12 Bundesbodenschutzverordnung zu beachten. Das aufzubringende Material muss die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV) einhalten. Bei landwirtschaftlicher Folgenutzung dürfen in der durchwurzelbaren Bodenschicht nur 70 % der Vorsorgewerte erreicht werden. Je nach Größe der geplanten Auffüllung (größer als 500 m²) ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist vor Beginn der Baumaßnahme zu beantragen. Die fachlichen Belange sind vorab zu klären. § 9 der Einbeziehungssatzung ist daher entsprechend zu ergänzen bzw. abzuändern.

Beschluss

§ 9 der Einbeziehungssatzung wird wie folgt geändert:

„Abgrabungen/Aufschüttungen sind nur bis zu 1 m zulässig. Das Aushubmaterial ist unter Beachtung von § 12 BBodSchV landschaftsgerecht außerhalb von Talräumen, Landschaftsschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten im Gelände, z. B. auf den umliegenden Ackerflächen einzubauen bzw. auf einer Bauschuttdeponie zu entsorgen. Im Bauantrag ist die geplante Abgrabung/Auffüllung darzustellen. Einfriedungen sind sockellos auszuführen. Mauern sind als Einfriedung unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.1.2. Landratsamt Freising, SG 42 Untere Naturschutzbehörde vom 2.3.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.2

Sachverhalt

Eine Artenliste mit geeigneten, standorttypischen Gehölzen sollte der Einbeziehungssatzung beigefügt werden.
Die Auswahl der Obstbäume sollte auf regionaltypische Obstsorten begrenzt werden.
Gemäß Art. 9 BayNatSchG ist die Meldung von Ausgleichsflächen an das Bayrische Ökoflächenkataster von der planenden Gemeinde unverzüglich nach Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung durchzuführen. Die untere Naturschutzbehörde Freising hat die Möglichkeit, die Flächen direkt online in die Datenbank einzutragen und zu digitalisieren. Wir bitten die Gemeinde, die Flächen mit unten angegebenen A/E Flächenmeldebogen (mit Luftbild, möglichst in digitaler Form) nicht an das Landesamt für Umwelt (LfU), sondern direkt an die UNB Freising, Frau Schemmer (Tel 08161/600419, Mail gabriele.schemmer@kreis-Fs.de zu senden. So werden Doppeleingaben vermieden und der Prüfaufwand durch die UNB verringert (Hinweis auf Internetseite des LfU…).
Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde Allershausen sind, ist vor Satzungsbeschluss im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der Gemeinde Allershausen einzutragen.

Beschluss

Es wird eine Artenliste mit geeigneten, standorttypischen Gehölzen unter den textlichen Hinweisen der Satzung beigefügt.
In § 6 der Satzung wird ergänzt, dass regionaltypische Obstsorten zu verwenden sind.
Die Hinweise zur Meldung der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Der Bauwerber wird darauf hingewiesen, dass die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Ausgleichsfläche vor Satzungsbeschluss nachzuweisen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.1.3. Wasserwirtschaftsamt München vom 15.3.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.3

Sachverhalt

Das WWA begrüßt die Absicht, den Aiterbach durch Bebauung nicht einzuschränken und einen Uferstreifen anzulegen. Den ökologischen Anforderungen ist damit Genüge getan. Ob die Belange des Hochwasserschutzes und dem Erhalt von natürlichen Rückhalteflächen ausreichend berücksichtigt worden sind, muss mittels einer hydraulischen Berechnung geprüft werden. Nur nach Vorlage der Ergebnisse kann beurteilt werden, ob in natürliche Rückhalteflächen eingegriffen wird und ob die geplante Bebauung ausreichend geschützt ist. Gem. § 77 WHG sind Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, sind rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Vor Abschluss des Verfahrens für die Einbeziehungssatzung ist es deshalb erforderlich, die Überschwemmungsfläche eines hundertjährlichen Hochwassers mittels einer hydraulischen 2d-Berechnung darzustellen. Ergibt die Berechnung, dass natürliche Rückhalteflächen von der Einbeziehungssatzung überplant werden und soll zugleich eine Geländeveränderung vorgenommen werden, weil überwiegende Gründe der Allgemeinheit dafür sprechen, so muss im Entwurf der Einbeziehungssatzung klar dargestellt werden, wie einerseits die Wohnbebauung vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis geschützt wird und andererseits wie der Ausgleich für den Eingriff in natürlichen Rückhalteflächen erfolgt. Wir empfehlen, nach Vorlage der Ergebnisse der hydraulischen 2-d-Berechnung, das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen. Dies beinhaltet auch die Verlegung des Aiterbachs, der nach unserer Einschätzung als Gewässerausbau gem § 67 WHG einzustufen ist und somit einer wasserrechtlichen Genehmigung bedarf.

Beschluss

Die geforderte hydraulische 2-d-Berechnung wird von der Gemeinde Allershausen in Auftrag gegeben und der entsprechende Nachweis erbracht. Das Ergebnis wird ggf. nach Abstimmung mit dem WWA in die Planung eingearbeitet und entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.1.4. Staatliches Bauamt Freising-Servicestelle München vom 5.3.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.4

Sachverhalt

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden:
2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind nicht berührt
2.3 Es bestehen beim Staatlichen Bauamt Freising für den Bereich der Bauleitplanung keine Ausbauabsichten
2.4 Entlang der freien Strecke und im Bereich des Verknüpfungsbereichs (OD-V) von Ortsdurchfahrten von Staatsstraßen gilt gem. Art. 23 Abs. 1 BayStrWG für bauliche Anlagen bis 20 m Abstand vom äußeren Rand der Fahrbahndecke Bauverbot. Die entsprechende Anbauverbotszone ist im Bauleitplan darzustellen. Im Bauleitplangebiet befinden sich straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenzen. Diese sind aus der Anlage ersichtlich. Die fehlenden straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenze gemäß Art. 4 BayStrWG (OD-E = rot, freie Strecke = grün) sowie der Abstand zum Fahrbahnrand und die Anbauverbotszone müssen in den Bauleitplan eingetragen werden.

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gem. Art. 23 BayStrWG innerhalb der Anbauverbotszone unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind diese so anzubringen, dass die Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§33 StVO i.V.m. § 1Abs. 6 Nr. 9 BauGB). Die geplante Verlegung des Atterbaches, welche in einem anderen Verfahren behandelt wird, in der Nähe der Staatstraße ist mit dem Staatlichen Bauamt abzustimmen, damit ein Abrutschen der Staatsstraße bzw. andere Beschädigungen vermieden werden können.

Anpflanzungen entlang der Straße sind im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vorzunehmen.

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über das untergeordnete Straßennetz vorzusehen (hier über die Zufahrt der Flurnummer 832/1) (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 BayStrWG). In die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: „unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig“.

2.5. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen
Die gesetzlichen Anbauverbotszonen genügen voraussichtlich nicht zum Schutz der Anlieger vor Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen. Die für die Bemessung von Immissionsschutzeinrichtungen nötigen Angaben sind über die Immissionsschutzbehörde zu ermitteln. (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV).
Es wird um Übersendung des Gemeinderatsbeschlusses und des rechtsgültigen Bebauungsplans einschl. Satzung gebeten.

Beschluss

Die Anbauverbotszone und die Ortsdurchfahrtsgrenzen werden im Plan ergänzt. Die Planungen zur Verlegung des At terbachs, die nicht Gegenstand der Einbeziehungssatzung sind, werden zum gegebenen Zeitpunkt mit dem Straßenbauamt abgestimmt.
Anpflanzungen entlang der Straße sind nicht vorgesehen.
In die Satzung wird in § 5 folgender Text aufgenommen: „unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den Grundstücken zur Staatsstraße 2084 sind nicht zulässig“.
Die Hinweise zu Immissionen werden zur Kenntnis genommen.
Gemeinderatsbeschluss und rechtsgültiger Plan mit Satzung werden dem Staatlichen Bauamt zugesendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.1.5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 14.3.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.5

Sachverhalt

Die Erreichbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung müssen auch künftig gewährleistet sein. Weiterhin ist der Bauwerber darauf hinzuweisen, dass die von der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden unvermeidlichen Emissionen (z. B. Nachtarbeit zur Erntezeit) zu tolerieren sind. Um den Nachteil einer Beschattung durch Bäume im Grünstreifen auszugleichen, ist ein Mindestabstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.

zum Seitenanfang

5.1.6. Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Pfaffenhofen a.d.Ilm vom 12.2.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.6

Sachverhalt

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Wir haben die Planungsunterlagen überprüft. Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mind. 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Zur Versorgung des Baugrundstückes mit elektrischer Energie wird die Neuverlegung eines Niederspannungshausanschlusskabels an dem Kabelverteiler Nr. 63070-4 erforderlich.
Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen: vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde)abzustecken. Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayernwerk Netz GmbH ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
Bei der Bayernwerk Netz GmbH dürfen für die Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vorzulegen. Es wird gebeten, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.

Der Hinweis wird an die Bauherren weitergegeben.

- ohne Beschlussfassung -

zum Seitenanfang

5.1.7. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf vom 12.2.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.7

Sachverhalt

Der Anschluss des Planungsgrundstücks an die Wasserversorgungsleitung des Wasserzweckverbandes Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf ist nur über die Flurnummer 832/1, Gemarkung Aiterbach,  möglich. Die neu zu verlegende Leistung ist mit einer Grunddienstbarkeit zu sichern.

Beschluss

Dieser Hinweis wird in die Begründung Punkt 3.4 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Fortsetzung des Verfahrens-Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Vorlage zur erneuten Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die heute beschlossenen Änderungen in die Planunterlagen einarbeiten zu lassen. Vor Durchführung der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3  Abs. 2 BauGB sind die Planunterlagen zur erneuten Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anschaffung eines Planiergeräts - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Für den Unterhalt der nicht asphaltierten Straßen und Wege soll ein Heck-Planiergerät (Straßenhobel) angeschafft werden. Dazu liegen zwei Angebote vor. In Abstimmung mit Bauhofleiter Sgoff und Vorstand der Jagdgenossenschaft Allerhausen, Herrn Wörmann,  ist dem Planierschild der Fa. Fransgard, das auch in benachbarten Ortschaften im Einsatz ist, der Vorzug zu geben.

Die Angebote:
Fabrikat Fransgard, Anbieter Land- und Forsttechnik Maier, Helfenbrunn                  9.550,00 € brutto
Fabrikat Flötzinger                                                                        12.350,40 € brutto

An den Anschaffungskosten beteiligt sich die Jagdgenossenschaft Allershausen mit 20 %. Das Planiergerät wird bei Herrn Wörmann oder einem anderen Landwirt untergestellt, der sich auch um die Wartung des Geräts kümmert. Dies ist auch zweckmäßig, damit ein Einsatz nach Ende der Arbeitszeit am Bauhof oder am Wochenende möglich ist.

Beschluss

Entsprechend dem Angebot vom 08.03.2018 erhält die Fa. Land- und Forsttechnik Maier, Helfenbrunn, den Auftrag zur Lieferung eines Heck-Planierschildes, Fabrikat Fransgard, Typ GFGT250DHK zum Preis von 9.550,00 € brutto. Wie angeboten hat sich die Jagdgenossenschaft Allershausen mit einem Anteil von 20 % an den Anschaffungskosten zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Ersatzbeschaffung eines Baggers für den Bauhof - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Der Atlas-Bagger, Baujahr 2002 soll durch einen neuen Mobilbagger ersetzt werden. Dazu wurden Angebote verschiedener Hersteller eingeholt. Es fanden Vorführungen statt und die Fahrzeuge wurden durch die Bauhofmitarbeiter, die den Bagger fahren sollen, auch getestet bzw. mit den Fahrzeugen Probe gearbeitet.

Angebote liegen vor für folgende Fabrikate:
- Wacker Neuson, Typ EW 65
- Zeppelin, Typ ZM 70 (baugleich Wacker-Neuson)
- Mecalac, Typ 7 MWR
- Atlas

Es wird vorgeschlagen, nach den Eindrücken der Vorführungen und nach Prüfung der Angebote einen Mobilbagger Fabrikat Wacker-Neuson, Typ EW 65 anzuschaffen. Der Kaufpreis liegt bei 99.345,96 € brutto. Dies ist zudem auch das preislich günstigste Angebot.
Die notwendigen Mittel sind im HH 2018 eingestellt und werden durch das Angebot um ca. 10.000,-- € unterschritten.

Beschluss

Als Ersatz für den Atlas-Bagger wird ein Mobilbagger, Fabrikat Wacker-Neuson, Typ EW65 angeschafft. Der Auftrag wird an die Fa. Wacker Neuson Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG, München, zum Preis von 99.345,96 brutto lt. Angebot vom 04.04.2018 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

Zur Anfrage von GR Zandt hat das Staatliche Bauamt mitgeteilt, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Münchener Straße/Freisinger Straße/Ampertalstraße von 5:30 bis 20:00 Uhr und in der Sommerzeit bis 22:00 Uhr in Betrieb ist. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Drücker nicht mehr aktiv. Eine Änderung müsste durch das Landratsamt angeordnet werden.
Beim Landratsamt ist nachzufragen, ob ein Betrieb generell bis 22:30 möglich ist und der Drücker ohne zeitliche Beschränkung aktiv geschaltet werden kann.

Sachstand "Kastanienhof":
Das Landratsamt hat schon vor längerer Zeit den Eigentümer gebeten, einen Bauantrag einzureichen. Da bislang noch nichts eingegangen ist, wird das Landratsamt in Bälde wohl mit einem entsprechenden zwangsgeldbewehrten Bescheid probieren.

Sachstand "Container Anton-Bruckner-Straße:
Dazu teilt das Landratsamt mit, dass es wohl den Bauherrn auffordern wird, einen entsprechenden Bauantrag einzureichen, da vor einer Beseitigungsanordnung der Versuch stehen muss, die Angelegenheit zu legalisieren.

Kanalanschluss Kesselbodenstraße 11:
Das Rückgebäude wird im Mai/Juni mittels Druckleitung an das öffentliche Kanalnetz/Vordergebäude angeschlossen.

Frau Kopp erkundigte sich, ob sich die Eigentümergemeinschaft in Sachen Grunderwerb für den 3. Bauabschnitt der Neuen Ortsmitte geäußert hat.

Dazu gibt es noch keinen neuen Sachstand, so 1. Bürgermeister Popp.

GR Zwingler sprach wieder einmal die unerträglichen Zustände mit parkenden Pkw's und Kleintransportern in der Jobsterstraße an (heute 7 Sprinter und 12 Pkw's geparkt). Es ist zwingend ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot zu erlassen.

Dazu merkte der Vorsitzende an, dass dann eben die Parker in andere Straßen vertrieben werden und es kann auch schneller gefahren werden. Er schlug vor, dazu einen entsprechenden Antrag an den Gemeinderat zu stellen.

Dazu merkte Herr Lerchl an, dass es sich um Gewerbefahrzeuge handelt.

Herr Schrödl bat um Prüfung, ob nicht für die Zeit der Brückenbaustelle im Bereich der Querungshilfe in der Freisinger Straße / Ecke v.-Sickenhauser-Straße  eine zusätzliche Sicherung für Fußgänger durch einen Zebrastreifen erfolgen kann.

Datenstand vom 15.05.2018 09:08 Uhr