Datum: 08.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018
2 Anbau eines Bürogebäudes an das Senioren-Service-Zentrum Allershausen e.V. und Umbaumaßnahmen im Bestand auf der Fl.Nr. 127, Gemarkung Allershausen, durch die Grundstücksgemeinschaft Pichler Pichler Kellerer, Allershausen
3 Formlose Anfrage zum Anbau einer Wohneinheit an das bestehende Wohngebäude durch Elisabeth Lackermeier auf der Fl.Nr. 1734/5, Gemarkung Allershausen
4 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage durch Robert und Lena Nieder auf der Fl.Nr. 177/11, Gemarkung Tünzhausen; Hinweis auf genehmigten Vorbescheid vom 28.07.2016 Az. 0634/2016
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und zwei Stellplätzen auf der Fl.Nr. 1295/1, Gemarkung Allershausen durch Anita und Josef Lugmeier; Hinweis auf TOP 5 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 01.08.2017
6 Errichtung einer Fahrzeugeinstellhalle auf der Fl.NR. 1014, Gemarkung Allershausen, durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband
7 Antrag der CSU-Fraktion im Gemeinderat Allershausen auf Errichtung einer Ampelanlage Mühlenstraße/Staatsstraße 2054 während der Umleitungsphase im Zusammenhang mit der Sanierung der Glonnbrücke; Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising
8 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße „Ortsstraße Laimbach“
9 Beratung und Beschluss zur Teileinziehung und Neuwidmung des öffentlichen Feld- und Waldwegs "Bergweg"
10 Beratung und Beschluss zur Widmung der Straße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ in Schroßlach
11 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße "Am Kalvarienberg" in Aiterbach
12 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße "Feldweg" in Unterkienberg
13 Beratung und Beschluss über die Neuwidmung der Moosstraße im Ortsteil Unterkienberg
14 Beratung und Beschluss der Straße Waldweg in Aiterbach
15 Beratung und Beschluss über die Neuwidmung der Eichenstraße im Ortssteil Reckmühlensiedlung
16 Bestellung eines neuen Datenschutzbeauftragten nach § 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Allershausen
17 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.04.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Anbau eines Bürogebäudes an das Senioren-Service-Zentrum Allershausen e.V. und Umbaumaßnahmen im Bestand auf der Fl.Nr. 127, Gemarkung Allershausen, durch die Grundstücksgemeinschaft Pichler Pichler Kellerer, Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans „Breimannfeld“  (eingeschränktes Gewerbegebiet). Der quadratische Baukörper (7,00 m x 8,00 m) wird etwas gedreht an das bestehende Treppenhaus angebaut.
Mit der Baumaßnahme werden vorhandene Doppelzimmer in Einzelzimmer umgebaut. Ebenso wird das Gebäude auf EU-Normen ertüchtigt.
Das Bürogebäude hat 1 Vollgeschoss (EG).
Als Dachform ist ein Flachdach vorgesehen. Dieses sollte nach Ansicht von Gemeinderatsmitglied Huber Nina nach Möglichkeit begrünt werden.
Die Umbauten im Bestand beinhalten den Einbau von zusätzlichen Trennwänden und den Einbau von Dachgauben.

Folgende Festsetzungen sind durch die Planung berührt:


  • Baufenster
  • Dachform, Dachneigung

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Dachform und Dachneigung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Formlose Anfrage zum Anbau einer Wohneinheit an das bestehende Wohngebäude durch Elisabeth Lackermeier auf der Fl.Nr. 1734/5, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplanes „Siedlung Reckmühle“.
Der geplante Anbau hat eine Grundfläche von 7,50 m x 9,85 m und soll in zweigeschossiger Bauweise erfolgen. Die Wohneinheit wird unterkellert. Die Dachform soll entweder als Flachdach oder Satteldach ausgeführt werden.
Die Grundstücksgröße beträgt 734 m².
Die GRZ für Bestand Wohnhaus und Anbauwohnhaus beträgt 0,32 (zulässig 0,40). Die GRZ kann durch Nebengebäude, Pflaster usw. um 50 % überschritten werden.
Die GFZ für Bestand Wohnhaus und Anbauwohnhaus (jeweils 2 Vollgeschosse) beträgt 0,64 (zulässig 0,70).
Zur Errichtung der Wohneinheit ist eine Befreiung vom  Baufenster notwendig.
Erforderliche Stellplätze (Bestand und Neubau) werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Wohnhausanbau eine maßvolle Nachverdichtung, die aus städtebaulicher Sicht verträglich ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Ebenso die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachgestaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage durch Robert und Lena Nieder auf der Fl.Nr. 177/11, Gemarkung Tünzhausen; Hinweis auf genehmigten Vorbescheid vom 28.07.2016 Az. 0634/2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Einfamilienhaus mit Garage liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.
Hinsichtlich des Maßes der Bebauung fügt sich der vorgesehene Baukörper mit den Außenmaßen 10,49 m x 12,99 m, Wandhöhe 5,75 m, Dachneigung 22 ° mit zwei Vollgeschossen in die nähere Umgebung ein.
Durch die Änderung gegenüber dem Vorbescheid  von E + D in nun E+1 ergibt sich eine GFZ von 0,48 und eine GRZ von 0,27.
Für den Eigentümer der Fl.Nr. 177/11, Gemarkung Tünzhausen, ist ein Geh-, Fahrt-, Versorgungs- und Leitungsrecht auf der Fl.Nr. 711, Gemarkung Allershausen, eingetragen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und zwei Stellplätzen auf der Fl.Nr. 1295/1, Gemarkung Allershausen durch Anita und Josef Lugmeier; Hinweis auf TOP 5 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 01.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Das Gebäude soll die Außenmasse 12,00 m x 8,00 m bekommen. Die Art der Bebauung wird in
E + D (Wandhöhe 5,00 m) erfolgen. Als Dachform wird ein Satteldach angegeben. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die nähere umliegende Bebauung ist von Einfamilien- und Doppelhäusern geprägt.
Für das geplante Gebäude ist kein Baufenster (Garage und Vorplatz) vorhanden.
Die Anton-Bruckner-Straße ist eine Straße ohne Gehweg. Gemeinderatsmitglied Held sieht hier Probleme aufkommen.
Es sind für das Einfamilienhaus zwei Stellplätze (Garage und Vorplatz) nachgewiesen.
Für die Erschließung Wasser und Kanal ist ein Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung vom Baufenster wird erteilt. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes Münchener Straße sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Errichtung einer Fahrzeugeinstellhalle auf der Fl.NR. 1014, Gemarkung Allershausen, durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Auf dem östlich angrenzenden Nachbargrundstück der Leitstelle der Johanniter in Allershausen soll eine Fahrzeug- und Lagerhalle für einsatzfahrzeuge der Abteilung Katastrophenschutz sowie deren Ausrüstungs- und Versorgungsmaterialien entstehen.
Im Flächennutzungsplan ist die Baufläche als Sonderfläche dargestellt.
Das Gebäude wird als freistehende Halle in Schlosserbauweise erstellt.
Die Halle besteht aus einer primären Stahlgerüstkonstruktion und erhält ein Pultdach mit einem Gefälle nach Norden:
In der Halle befinden sich folgende Nutzungseinheiten:
  • Umkleiden mit Sanitärbereichen
  • Lagerflächen
  • Waschhalle
  • Stellbereich für Einsatzfahrzeuge

Die Halle wird ohne Keller auf Frostschutzkies und Punktfundamenten errichtet.
Im Zuge der Baumaßnahme werden 18 Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag der CSU-Fraktion im Gemeinderat Allershausen auf Errichtung einer Ampelanlage Mühlenstraße/Staatsstraße 2054 während der Umleitungsphase im Zusammenhang mit der Sanierung der Glonnbrücke; Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion beantragt, beim Staatlichen Bauamt darauf hinzuwirken, dass an der Kreuzung Mühlenstraße/Staatsstraße 2054 während der Umleitungsphase im Zusammenhang mit der Sanierung der Glonnbrücke eine Ampelanlage installiert wird.

Dazu liegen bereits zwei Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes (E-Mail vom 12.03.2018 und 12.04.2018) vor. Danach ist eine Signalisierung an dieser Kreuzung während der Bauphase der Glonnbrücke nicht vorgesehen. Zur Begründung wird auf die E-Mails verwiesen.
Im Rahmen einer ausgiebigen Diskussion zeigt Bürgermeister Popp weiter anstehende überörtliche Straßenbauarbeiten und damit zusammenhängende erforderlichen Umleitungen auf.
Auch alternative Bauabläufe wurden in den Vorbesprechungen angesprochen.
Durch Gemeinderatsmitglied Schrödl wird der vorliegende Antrag dahingehend modifiziert, dass die Ampelanlage nach einer Beobachtungszeit des Verkehrsaufkommens in der Mühlenstraße nach einem Zeitraum von 14 Tagen evtl. kurzfristig aufgestellt werden soll.
Die Gemeinderatsmitglieder Kortus und Gührs befürworten eine Ampelanlage von Beginn an, da sonst aus dem Gewerbegebiet nicht mehr ausgefahren werden kann.
Gemeinderatsmitglied Dinkel schlägt in diesem Zusammenhang eine Tonnagebeschränkung für die Gemeindeverbindungsstraße Aiterbach/Unterkienberg für die Bauzeit auf 3,5 t vor.
Auch die Polizeiinspektion Freising sollte so Gemeinderatsmitglied Zandt in das jeweilige aktuelle Verkehrsgeschehen eingebunden werden.
Desweiteren soll die Amperstraße in Tünzhausen für die Bauzeit zur Sicherheit der Fußgänger und Schulkinder auf 30 km/h beschränkt werden.

Beschluss

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der modifizierte Antrag der CSU-Fraktion Allershausen mit dem Inhalt, dass das Verkehrsgeschehen in der Mühlenstraße für eine Zeitraum von 14 Tagen beobachtet werden soll, um dann  wenn nötig, eine Ampelregelung kurzfristig zu beantragen.
Die Gemeindeverbindungsstraße Aiterbach/Unterkienberg wird während der Bauzeit für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gesperrt.
Die Polizeiinspektion Freising wird in das jeweilige aktuelle Verkehrsgeschehen eng eingebunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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8. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße „Ortsstraße Laimbach“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 umfasst die Ortsstraße Laimbach die Fl. Nr. 2257, Gemarkung Allershausen. Nach erneuter Durchsicht ist festzustellen, dass die Ortsstraße Laimbach nun folgende Fl. Nrn. betrifft: 2257/1 und 2257 (T). Der erste Abschnitt der Ortsstraße hat dabei zwei Anfangs- und zwei Endpunkte (s. rosa Markierung des Lageplans): Der erste Anfangspunkt beginnt am östlichsten Punkt der Fl. Nr. 2257/1. Der zweite Anfangspunkt beginnt bei der Grenze der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 2254/1 und 2256. Die Endpunkte sind zum einen der nördlichste Punkt und zum anderen der westlichste Punkt der Fl. Nr. 2257/1. Der zweite Abschnitt mit der Fl. Nr. 2257 wiederum beginnt bei der Abzweigung des Eigentümerwegs, welcher zur Fl. Nr. 2395 gehört, und endet am südlichsten Punkt der Fl. Nr. 2257 (s. gelbe Markierung auf dem Lageplan). Die Flurnummern betreffen jeweils die Gemarkung Allershausen. Die Länge der Straße verändert sich von 0,665 km auf 0,697 km (s. Lageplan). Damit ist die Ortsstraße Laimbach neu zu widmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt, die Neuwidmung der Straße „Ortsstraße Laimbach“ als Ortsstraße. Dabei ist sie auf die gesamte Straßenlänge zu erweitern und mit den betreffenden Flurnummern sowie Anfangs- und Endpunkten abzuändern.
Flurstück: 2257/1 und 2257 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,697 km

Abschnitt 1:
Anfangspunkt: Zum einen der östlichste Punkt der Fl. Nr. 2257/1 und zum anderen bei der Grenze der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 2254/1 und 2256, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Zum einen der nördlichste Punkt und zum anderen der westlichste Punkt der Fl. Nr. 2257/1, Gemarkung Allershausen.

Abschnitt 2:
Anfangspunkt: Abzweigung des Eigentümerwegs, welcher zur Fl. Nr. 2395 gehört, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Südlichster Punkt der Fl. Nr. 2257, Gemarkung Allershausen.

Die gesamte Baulast der „Ortsstraße Laimbach“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 und den aktuellen Lageplan hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschluss zur Teileinziehung und Neuwidmung des öffentlichen Feld- und Waldwegs "Bergweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Der südlichste Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Bergweg“, beginnend am südlichsten Punkt der Einfahrt mit der Fl. Nr. 2126/2, wird der Ortsstraße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ zugerechnet. Daher muss dieser Abschnitt mit einer Länge von 116 m eingezogen und zur Ortsstraße umgestuft werden. Des Weiteren geht der Bergweg laut der alten Bestandskarte nur noch bis zum Nordende der Flurnummer 2216 mit einer Länge von 264 m. Der nachfolgende Abschnitt, der in die Staatsstraße 2054 einmündet, ist laut der Notiz auf der Bestandskarte ein Privatweg und für den Durchgangsverkehr gesperrt (s. Gesamtansicht). Unterlagen zu dem entsprechenden Vorgang sind allerdings nicht auffindbar.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Teileinziehung und Umstufung eines Stücks des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Bergweg“ mit einer Länge von 116 m und die Neuwidmung des restlichen Stücks mit einer Länge von 264 m .
Flurstück: 2217 (T), Gemarkung Allershausen
Länge gesamt: 0,380 km, davon betreffen ca. 0,116 km das einzuziehende Teilstück
Anfangspunkt: Südwestlichster Punkt der Einfahrt mit der Fl. Nr. 2126/2 , Gemarkung Allershausen (grüne Markierung Lageplan).
Endpunkt: Nordende bei der Fl. Nr. 2216, Gemarkung Allershausen (rote Markierung Lageplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschluss zur Widmung der Straße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ in Schroßlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Gemäß dem alten Bestandsblatt mit der Blatt Nr. 38 umfasst die Ortsdurchfahrt Schroßlach die Fl. Nrn. 2217(T), 2128 und 1067(T), der Gemarkung Allershausen. Nach erneuter Durchsicht ist festzustellen, dass die Ortsdurchfahrt Schroßlach nun folgende Fl. Nrn. betrifft: 2217 (T), 2144 (T), 2128 (T), 2188 (T) und 1067 (T) (s. angehängter Lageplan). Ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Bergweg“ mit der Fl. Nr. 2217 (Gemarkung Allershausen) ist nun Teil der neu zu widmenden Ortsstraße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ (s. Beschlussvorschlag Bergweg).  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ in Schroßlach als Ortsstraße mit den oben genannten Änderungen
Flurstück: 2217 (T), 2144 (T), 2128 (T),  2188 (T) und 1067 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,315 km
Anfangspunkt: Ortsanfang Ost, Ende der Gemeindeverbindungsstraße Allershausen-Schroßlach bei dem östlichsten Ende der Fl. Nr. 2189 (Benz), Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung Lageplan).
Endpunkt: Südwestlichstes Ende der Einfahrt mit der Fl. Nr. 2126/2, Gemarkung Allershausen (s. rote Markierung Lageplan).
Die gesamte Baulast des „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Bestandskarte mit der Blatt Nr. 38 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße "Am Kalvarienberg" in Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Gemäß der Widmung und Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 umfasst die Ortsstraße Am Kalvarienberg die Fl. Nrn. 44/3 und 38 (T). Nach erneuter Sichtung ist nur noch ein Teilstück der Fl. Nr. 38/13 mit einer Länge von insgesamt 0,144 km betroffen. Die Fl. Nr. 44/3 gehört dem Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 75. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung die Straße „Am Kalvarienberg“ in Aiterbach als Ortsstraße mit der entsprechenden Flurnummer.
Flurstücke: 38/13 (T), Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,144 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Eichfeldstraße bei Fl. Nr. 75, Gem. Aiterbach (grüne Markierung Lageplan)
Endpunkt: Einmündung in den „Waldweg“ bei dem südwestlichsten Punkt des Grundstücks mit der Fl. Nr. 89, Gem. Aiterbach (rote Markierung Lageplan).
Die gesamte Baulast der Ortsstraße „Am Kalvarienberg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung bzw. Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße "Feldweg" in Unterkienberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 31.01.1994, wurde die Ortsstraße „Feldweg“ mit der Flurnummer 1984 und einer Länge von 0,080 km (80,70 m) gewidmet. Nach erneuter Durchsicht betrifft die Ortsstraße „Feldweg“ in Unterkienberg nun mehr ein Teilstück der Flurnummer 1984/3. Zudem ist die Längeneintragung auf dem alten Bestandsblatt (s. Anhang) fehlerhaft. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Feldweg“ in Unterkienberg als Ortsstraße mit der entsprechenden Flurnummer.
Flurstück: 1984/3 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt : 0,080 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Bergstraße bei den südlichen Enden der Grundstücke mit den Flurnummern 1833 und 1683, jeweils Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung Lageplan).
Endpunkt: Nördliche Einmündung in die Flurnummern 1984 und 1862 bei der Weggabelung, jeweils Gemarkung Allershausen (s. rote Markierung Lageplan).
Die gesamte Baulast des „Feldwegs“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 und auf die Bestandskarte hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Beratung und Beschluss über die Neuwidmung der Moosstraße im Ortsteil Unterkienberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 13

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 31.01.1994 umfasste die Moosstraße die Fl. Nrn. 1728 und 1661, jeweils Gemarkung Allershausen. Der Anfangspunkt der Ortsstraße ist nach dieser Verfügung das Anwesen Kopp mit der Fl. Nr. 1639, Gemarkung Allershausen. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms ist nur noch ein Teilstück der Fl. Nr. 1738, Gemarkung Allershausen, betroffen. Auch der Anfangspunkt sollte nicht an einen bestimmten Namen gekoppelt sein, daher ist er folgendermaßen abzuändern: Abzweig von der Fl. Nr. 1711/2 bei Fl. Nr. 1639/8, jeweils Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung).

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt entsprechende der Änderungen die Neuwidmung der Straße „Moosstraße“ im Ortsteil Unterkienberg als Ortsstraße.
Flurstück: 1738 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,408 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Bergstraße bzw. von der Fl. Nr. 1711/2 bei Fl. Nr. 1639/5, jeweils Gemarkung Allershausen
Endpunkt: Einmündung in die Eichenstraße auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze mit der Fl. Nr. 1734/1, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast des „Moosstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.01.1994  hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Beratung und Beschluss der Straße Waldweg in Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 14

Sachverhalt

Gemäß der Widmung und Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 umfasst der Waldweg die Fl. Nrn. 38 (T) und 127. Nach erneuter Sichtung sind nun folgende Fl. Nrn. betroffen: 38/13 (T), 127 und 134 (T). Die Länge bemisst sich auf 0,536 km.  Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Waldweg“ in Aiterbach als Ortsstraße mit den entsprechenden Flurnummern.
Flurstücke: 38/13 (T), 127 und 134 (T), jeweils Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,536 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der St. 2084 (Atterstraße) bei Fl. Nr. 84, Gem. Aiterbach (grünes Kreuz auf dem Lageplan).
Endpunkt: Einmündung in die St. 2084 (Atterstraße) gegenüber der Fl. Nr. 369, Gem. Aiterbach (rotes Kreuz auf dem Lageplan).
Die gesamte Baulast des „Waldweg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung bzw. Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Beratung und Beschluss über die Neuwidmung der Eichenstraße im Ortssteil Reckmühlensiedlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 15

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 01.11.1963 hieß die Eichenstraße in der Reckmühlensiedlung noch „Unterer Kienberger Ortsweg“. Er umfasste die Fl. Nrn. 1738 und 1661, jeweils Gemarkung Allershausen, und hatte eine Länge von 0,675 km.  Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms ist nur noch ein Teilstück der Fl. Nr. 1738, Gemarkung Allershausen, betroffen. Auch die Länge beläuft sich nur noch auf 0,273 km, da die Eichenstraße erst auf der Höhe der nördlichen Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1734/1 beginnt (s. grüne Markierung des Lageplans). Anfangs- und Endpunkt werden vertauscht. Des Weiteren kommt ein zweiter Endpunkt hinzu (s. rosa Markierung des Lageplans).

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt, entsprechende der Änderungen, die Neuwidmung der Straße „Eichenstraße“ im Ortsteil Reckmühle als Ortsstraße
Flurstück: 1738 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,273 km
Anfangspunkt: Auf der Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze mit der Fl. Nr. 1734/1, Gemarkung Allershausen, Abzweig von der Moosstraße
Endpunkt: Der erste Endpunkt befindet sich  nördlich der Glonn bei Fl. Nr. 1734, der zweite Endpunkt ist die Einmündung in das Grundstück mit der Fl. Nr. 1739, jeweils Gemarkung Allershausen
Die gesamte Baulast des „Eichenstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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16. Bestellung eines neuen Datenschutzbeauftragten nach § 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 16

Sachverhalt

Am 25.05.18 tritt die Datenschutz-Grundverordnung der EU nach 2-jähriger Übergangsfrist vollständig in Kraft. Zu diesem Anlass wurde bereits das Bundesdatenschutzgesetz auf die DS-GVO angepasst, auch das Bayerische Datenschutzgesetz wird zu diesem Termin novelliert und mit der EU-Verordnung in Einklang gebracht.

Die Gemeinde Allershausen war treibende Kraft hinter der Umsetzung einer Zweckvereinbarung zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis, um den Novellierungen im Datenschutzrecht Rechnung zu tragen.

Der Datenschutzbeauftragte hat die Stelle zum 01.03.2018 im Landratsamt angetreten und ist nun nach aktuellem Recht rechtsgültig vom Gemeinderat zu bestellen.

Diskussionsverlauf

Durch die Verwaltung sollte geprüft werden, ob nicht der bestellte Datenschutzbeauftragte auch die Interessen Allershausener Vereine betreuen kann.

Beschluss

Aufgrund § 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Allershausen in Verbindung mit § 3 der Zweckvereinbarung zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis beschließt der Gemeinderat:

    1. Herr Robert Kremer (der Datenschutzbeauftragte der Kommunen des Landkreises Freising) wird nach Art. 37 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung der EU i.V. mit § 5 Bundesdatenschutzgesetz zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Allershausen bestellt.

    1. Frau Andrea Moosreiner wird mit ihrem Einverständnis von der bisherigen Aufgabe als Datenschutzbeauftragte der Gemeinde abberufen.

    1. Die Aufgaben von Herrn Kremer ergeben sich aus der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising in der Fassung März 2017, aus der Datenschutz-Grundverordnung der EU, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Bayerischen Datenschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Bestimmungen zum Datenschutz.

    1. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist und bleibt die Gemeinde Allershausen, vertreten durch ihren 1. Bürgermeister, Herrn Rupert Popp.

    1. Die Aufgabe des Verantwortlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungen nach Art. 30 DSGVO zu führen, wird auf Wunsch und im Einvernehmen mit Herrn Kremer auf den Datenschutzbeauftragten delegiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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17. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö 17

Sachverhalt

Bürgermeister Popp gibt bekannt:

Das Staatliche Bauamt hat einer Änderung der Ampelbedienzeit der Ampel Münchener Straße/Ampertalstraße zugestimmt. Es soll nochmals nachgefragt werden, ob der Fußgängerdrücker ohne zeitliche Beschränkung oder zumindest länger geschaltet werden kann.

Einer zusätzlichen Sicherungseinrichtung bei der Querungshilfe beim Landhotel Huberhof wird durch das Staatliche Bauamt nicht zugestimmt.

Der Auftrag der Umrüstung auf LED ist formell erteilt, so Bürgermeiste Popp. Wann mit den Arbeiten begonnen wird, ist noch nicht bekannt.

Zur Anfrage der Pollereinrichtung gibt der Arbeitskreisvorsitzende Vaas einen Sachstandsbericht. Derzeit wird die Stromversorgung geklärt.

Gemeinderatsmitglied Held weist auf die Versandung der BAB Unterführung nach Oberallershausen hin.

Gemeinderatsmitglied Kortus regt die Anbringung eines Hinweistransparentes „Achtung Kinder“ an der Querungshilfe beim Landhotel Huberhof während der Bauphase Sanierung Glonnbrücke an.

In der Angelegenheit des 3. Bauabschnittes der Neuen Ortsmitte teilt Gemeinderatsmitglied Colombo mit, dass die Eigentümergemeinschaft kein Interesse am Verkauf oder Tausch
des Parkplatzgeländes an der Glonn hat.

Gemeinderatsmitglied Kopp beantragt eine Überprüfung, ob im Rahmen der Kabelverlegung der Telekom nicht eine Mitverlegung von Erdgas möglich wäre.

Gemeinderatsmitglied Glück bittet um Überlassung der Kontaktdaten vom neu bestellten Datenschutzbeauftragten bzw. ob dieser auch für Vereine  Ansprechpartner ist.

Der von Gemeinderatsmitglied Huber Nina monierte Renovierungsbedarf des Volksfestplatzes wurde lt. Bürgermeister Popp bereits aufgrund des Protokolls zur Gewährleistungsabnahme an den Bauhof weitergeleitet.

Gemeinderatsmitglied Vaas beantragt eine Pflasterung des Parkplatzes an der E-Ladestation mit Rasengittersteinen oder anderer Befestigung..

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr