Datum: 29.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018
2 Umbau des Dachgeschosses durch die Riemensperger Immobilien GmbH, Kesselbodenstraße 4, 85391 Allershausen, auf der Fl.Nr. 459, Gemarkung Tünzhausen
3 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Bergstraße im Ortsteil Unterkienberg
4 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung des Kirchwegs im Ortsteil Unterkienberg
5 Erweiterung Ortsrandsatzung Laimbach; Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Laimbach; Billigung des Planentwurfs und Zustimmung zum Planungsauftrag; Hinweis auf Beschluss-Nr. 205 vom 20.12.2016
6 Anpassung der Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung
7 Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch
8 Elektro-Sanierung der Grund-und Mittelschule Allershausen; Auftragsvergabe für das Gewerk ELA-/Durchsageanlage und Medientechnik; Hinweis auf TOP 3 der Sitzung vom 22.11.2016
9 Vergabe der Aufträge zum Wasserleitungsbau Kesselbodenstraße - Ringschluss und Notverbund Leonhardsbuch; Hinweis auf TOP 5 der Sitzung vom 28.11.2017
9.1 Auftragsvergabe für LOS 1 Ringschluss Kesselbodenstraße - Leitung zum Hochbehälter
9.2 Auftragsvergabe für LOS 2 - Erneuerung der Wasserleitung in der Kesselbodenstraße
9.3 Auftragsvergabe für LOS 3 - Notverbund Leonhardsbuch
10 Auftragsvergabe für Zaunbauarbeiten Bauhof und Amperstraße 9, Tünzhausen
11 Expressbus A 9 - Vorstellung des Ergebnisses des AK Mobilität (ILE) durch Gemeinderatsmitglied Lerchl
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Umbau des Dachgeschosses durch die Riemensperger Immobilien GmbH, Kesselbodenstraße 4, 85391 Allershausen, auf der Fl.Nr. 459, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung „Göttschlag“ und ist deshalb als Innenbereichsvorhaben zu behandeln.
Durch die umliegende Bebauung hinsichtlich Art und Maß ist das Bauvorhaben E+1+D Bauweise vertretbar.
Die GRZ des Gebäudes bleibt unverändert, lediglich die GFZ erhöht sich durch den Umbau des Dachgeschoßes (z.B. Gaube).
Nach Abschluss der Baumaßnahme sind für die 3 WE  6 Stellplätze vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Bergstraße im Ortsteil Unterkienberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 betraf die Bergstraße die Fl. Nrn. 1661, 1823 und 1984. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms sind heute jeweils Teilstücke der Fl. Nrn. 1823, 1984/3 und 1711/2 betroffen. Eine erneute Messung ergab nun eine Länge von 0,649 km und nicht mehr 622,50  km, zumal es anhand des aktuellen Flächennutzungsplans sinnvoller ist, die Bergstraße auf der Höhe der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1815 enden zu lassen (s. rosa Markierung im Lageplan). Der Anfangspunkt liegt weiterhin an der Nordecke der Fl. Nr. 1711 (s. grüne Markierung im Lageplan). Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Bergstraße“ im Ortsteil Unterkienberg als Ortsstraße.
Flurstücke: 1711/2 (T), 1823 (T) und 1984/3 (T),  jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,649 km
Anfangspunkt: Nordecke der Fl. Nr. 1711, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Auf der Höhe der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1815, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der Bergstraße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 hingewiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung des Kirchwegs im Ortsteil Unterkienberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 betraf der Kirchweg die Fl. Nr. 1661. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms ist heute die Fl. Nr. 1661/4 betroffen. Der Anfangspunkt ist der Abzweig von der Bergstraße bei der Fl. Nr. 1657/3 bzw. 1639/5 (s. grüne Markierung des Lageplans). Endpunkt wiederum ist auf der Höhe des nördlichen Endpunkts der Fl. Nr. 1658/4 (s. rosa Markierung des Lageplans). Die Länge hingegen ist mit 0,112 km gleichgeblieben Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung des „Kirchwegs“ im Ortsteil Unterkienberg als Ortsstraße.
Flurstücke: 1661/4, Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,112 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Bergstraße bei der Fl. Nr. 1657/3 bzw. 1639/5, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Auf der Höhe des nördlichsten Punktes Fl. Nr. 1658/4, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der Bergstraße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 hingewiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Erweiterung Ortsrandsatzung Laimbach; Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Laimbach; Billigung des Planentwurfs und Zustimmung zum Planungsauftrag; Hinweis auf Beschluss-Nr. 205 vom 20.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 205 vom 20.12.2016 hat der Gemeinderat zum Antrag von Frau Johanna Schuhbauer die Erweiterung der Ortsrandsatzung für den Ortsteil Laimbach beschlossen. Nach Abklärung verschiedener Fragen, insbesondere des Umgriffs und des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs konnte nunmehr der Vorentwurf von Landschaftsarchitektin Ruhland gefertigt werden. Dieser ist vom Gemeinderat zu billigen.

Mit der Erstellung der Planung wurde vorab Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Ruhland, Freising, beauftragt. Die Beauftragung ist vom Gemeinderat nachträglich zu genehmigen.
Der Kostentragung hat Frau Schuhbauer schriftlich zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den von Landschaftsarchitektin Angelika Ruhland, Freising, gefertigten Entwurf zur 2. Änderung der Ortsrandsatzung Laimbach nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung von Landschaftsarchitektin Angelika Ruhland, Freising, mit der Ausführung der Planungsleistungen zur Erweiterung der Ortsrandatzung für den Ortsteil Laimbach nachträglich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Anpassung der Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Seit 2013 wird an der Volksschule die Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr und bis 15:30 Uhr angeboten.

Die Gebühren für die Mittagsbetreuung betragen gemäß Beschluss Nr. 44 vom 13.03.2013 seit Beginn des Schuljahres 2013/14 unverändert monatlich für die Betreuung
bis 14:00 Uhr                40,00 €
bis 15:30 Uhr                60,00 €

Aufgrund der großen Nachfrage gibt es seit 2015 die Möglichkeit der Platzteilung für 5 Plätze. Wenn ein "Gegenpart" vorhanden ist, können auch einzelne Tage belegt werden. Dadurch konnte die Platzzahl von 50 auf 55 erhöht werden. Damit ist aber die Kapazitätsgrenze ausgeschöpft.
Bei Platzteilung betragen die Gebühren bis 14:00 Uhr pro Monat 20,00 € und bis 15:30 Uhr pro Monat 30,00 €.

Unter anderem wegen dieser Flexibilität und der vergleichsweise günstigen Gebühren sind in den letzten beiden Jahren die Anmeldezahlen für die Mittagsbetreuung erheblich angestiegen und es können nicht mehr alle Kinder einen Platz zugesagt bekommen.
Im Vergleich zu anderen Landkreisgemeinden liegen die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung im Wesentlichen am unteren Ende. Im Übrigen sind auch die Personalkosten in den letzten 5 Jahren nicht unerheblich gestiegen. Es wird daher vorgeschlagen, die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung ab Beginn des Schuljahres 2018/19 anzupassen. Dies auch im Hinblick, dass die Mittagsbetreuung keine "billige" Konkurrenz zum Hort sein soll.


Vorschlag der Verwaltung:

Für die Mittagsbetreuung werden pro Monat je nach Buchungszeit ab Beginn des Schuljahres 2018/19 Gebühren wie folgt erhoben:

bis 14:00 Uhr        max. 2 Schultage                30,00 € (bisher: 20,00 €)
               über 2 bis 5 Schultage                50,00 € (bisher: 40,00 €)
bis 15:30 Uhr        max. 2 Schultage                40,00 € (bisher: 30,00 €)
       über 2 bis 5 Schultage                75,00 € (bisher: 60,00 €)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

Die Gebühren für die Mittagsbetreuung werden ab Beginn des Schuljahres 2018/19 wie folgt festgelegt:

bis 14:00 Uhr        max. 2 Schultage                30,00 € (bisher: 20,00 €)
               über 2 bis 5 Schultage                50,00 € (bisher: 40,00 €)
bis 15:30 Uhr        max. 2 Schultage                40,00 € (bisher: 30,00 €)
       über 2 bis 5 Schultage                75,00 € (bisher: 60,00 €)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss Nr. 73 vom 12.05.2015 wurden die Kindergartengebühren letztmals entsprechend der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst angepasst. Nach dem Grundsatzbeschluss Nr. 51 vom 14.03.2000, der mit Beschluss-Nr. 73 vom 12.05.2015 bestätigt wurde, sind die Elternbeiträge alle 2 Jahre anzupassen. Folglich wäre eine Gebührenanpassung zum 01.09.2017 fällig gewesen.

Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst lag 2016 bei 2,4 % und 2017 bei 2,35 %. In diesem Jahr liegt die Tariferhöhung bei durchschnittlich 3,19 %.

Es wird vorgeschlagen, die Kindergartengebühren ab 01.09.2018 um den Prozentsatz der linearen Tariferhöhung im öffentlichen Dienst der Jahre 2016 bis 2018 (= 7,94 %) anzuheben.

Vorschlag der Verwaltung:


tägliche Betreuungszeit
monatlicher
Elternbeitrag
seit 01.09.2015 €
Erhöhung
um tarifliche lineare Lohnsteigerung
7,94 %
Neuer Elternbeitrag für Kindergarten-besuch ab 1.9.2018
Vorschlag  Elternbeitrag
ab 01.09.2018 incl. Einrechnung von Spiel- und Getränkegeld
(+ 10,00 €)
bis 4 Stunden
88,00
6,99
94,99
105,00
über 4 bis 5 Stunden
97,50
7,74
105,24
115,00
über 5 bis 6 Stunden
107,00
8,50
115,50
125,50
über 6 bis 7 Stunden
114,00
9,05
123,05
133,00
über 7 bis 8 Stunden
123,00
9,77
132,77
143,00
über 8 bis 9 Stunden
132,50
10,52
143,02
154,00
über 9 bis 10 Stunden
142,00
11,27
153,27
163,00
über 10 Stunden
155,00
12,31
167,31
177,00

Das Spiel- und Getränkegeld soll unverändert bei 10,00 € pro Monat bleiben und wird in die Gesamtgebühr eingerechnet.

Das Essensgeld soll von 2,60 € auf 2,90 € angehoben werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl verwies darauf, dass die Landeshauptstadt München eine Entlastung der Eltern von den Kindergartengebühren beabsichtigt. Er spricht sprach sich gegen eine Erhöhung aus. Außerdem wies er darauf hin, dass die Gemeinde Allershausen die Gebühren auch nicht nach Einkommen gestaffelt hat. Weiter führte er aus, dass die Bundesfamilienministerium anstrebt, den Kindergartenbesuch Beitragsfrei zu stellen.

Herr Held schloss sich dem Vorschlag von Herrn Lerchl an und schlug vor, künftig auf Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch zu verzichten. Auch die Gemeinden sind seiner Ansicht nach zur Entlastung der Familien aufgerufen. Allershausen sollte wieder einmal die Vorreiterrolle übernehmen und die Kindergartengebühren abschaffen. Angesichts der guten finanziellen Gesamtsituation und steigender Einnahmen könne es sich die Gemeinde durchaus leisten, auf die Einnahmen, die lt. Haushalt ca. 100.000,00 € ausmachen, zu verzichten. Das ist gerade mal 1 % des Verwaltungshaushalts.

1. Bürgermeister Popp wies darauf hin, dass Landkreisgemeinden, die finanziell weit besser dastehen in letzter Zeit ihre Elternbeiträge angehoben haben. Im Übrigen hat eine aktuelle Umfrage der Bertelsmannstiftung ergeben, dass die Eltern durchaus bereit sind, für eine bessere Ausstattung der KiTas und mehr Personal auch mehr zu zahlen.

GL Vachal führte dazu aus, dass die Bundesfamilienministerin 3,5 Milliarden € in die Beitragsfreiheit aller KiTas investieren will. Lt. Bertelsmannstiftung müssten aber mehr als 15 Milliarden € ausgegeben werden. Daraus lässt sich schließen, dass wohl auch die Gemeinden wieder "gemolken" werden.
Im Übrigen gibt es für die Kinder, die im letzten Jahr im Kindergarten sind,  vom Freistaat einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € jährlich. Eltern, die nicht so gut verdienen haben die Möglichkeit, beim Landratsamt die Übernahme der Gebühren zu beantragen.

Lt. Bertelsmannstiftung gefährdet die Beitragsfreiheit für alle KiTas die Qualität in den Krippen und Kindergärten und ist somit kontraproduktiv. Herr Vachal plädierte dafür, in die Qualität der Einrichtung und in gutes Personal zu investieren. Davon profitieren sowohl die Kinder als auch die Eltern und das Personal.
Derzeit liegen die Elternbeiträge für den gemeindlichen Kindergarten "Spatzennest" bei rund 90.000 € pro Jahr. Bei Beitragsfreiheit müssten dann alle Einrichtungen in der Gemeinde gleich gestellt werden (Pfarrkindergarten und Pusteblume). Daraus ergäbe sich ein jährlicher Einnahmenausfall von ca. 180.000 €.

Frau Kopp stimmte den Ausführungen von GL Vachal zu, verstärkt auf Qualität zu setzen statt auf Gebühren zu verzichten.

Herr Schrödl merkte an, dass Druck auf die Staatsregierung ausgeübt werde, wenn die Gemeinden hier vorauseilen.

1. Bürgermeister Popp widersprach mit dem Hinweis, dass die große Politik handeln muss, nicht einzelne Gemeinden.

Nach Ansicht von 2. Bürgermeister Vaas ist die Freistellung von den Elternbeiträgen kontraproduktiv.

Nach der ausführlichen Diskussion wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung gebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch nach dem Beschluss vom 14.03.2000 zum 01.09.2018 wie folgt anzupassen und neu festzulegen:

tägliche Betreuungszeit
Neuer Elternbeitrag für Kindergarten-besuch ab 1.9.2018
Vorschlag
Elternbeitrag
ab 01.09.2018 incl. Einrechnung von Spiel- und Getränkegeld
(+ 10,00 €)
bis 4 Stunden
94,99
105,00
über 4 bis 5 Stunden
105,24
115,00
über 5 bis 6 Stunden
115,50
125,50
über 6 bis 7 Stunden
123,05
133,00
über 7 bis 8 Stunden
132,77
143,00
über 8 bis 9 Stunden
143,02
154,00
über 9 bis 10 Stunden
153,27
163,00
über 10 Stunden
167,31
177,00

Das Spiel- und Getränkegeld bleibt unverändert bei 10,00 € pro Monat und wird in die Gesamtgebühr eingerechnet.

Das Essensgeld wird ab 1.9.2018 von 2,60 € auf 2,90 € angehoben.

Die Kindertagesstättenordnung ist entsprechend zu ändern und der Pfarrkindergarten über die neuen Elternbeiträge in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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8. Elektro-Sanierung der Grund-und Mittelschule Allershausen; Auftragsvergabe für das Gewerk ELA-/Durchsageanlage und Medientechnik; Hinweis auf TOP 3 der Sitzung vom 22.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Das Gewerk ELA-/Durchsageanlage und Medientechnik zur Elektro-Sanierung der Grund- und Mittelschule wurde öffentlich ausgeschrieben. Fünf Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert. Abgegeben wurden zwei Angebote.

Mindestnehmender Bieter ist die Fa. Romantschak GmbH & Co.  KG, Kranzberg mit einer Angebotssumme von 131.060,47 € brutto. Das Angebot des zweiten Bieters liegt bei 140.340,45 €. Die Kostenberechnung liegt bei 120.710,03 € brutto. Das günstigste Angebot überschreitet die Kostenberechnung um 8,6 %. Begründet ist dies lt. IB u.a. auch durch Änderung der Norm im Bereich Schul-Notruf-Sprechanlagen (VDE 0872). Die ausgeschriebene Durchsageanlage wurde dahingehend angepasst und es wird in jedem Klassenzimmer eine Notrufsprechstelle installiert.

Das IB Glasmann Ingenieure schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Romantschak als mindestnehmenden Bieter zu vergeben. Diese Firma ist auch schon mit den derzeit laufenden Elektro- und Brandschutzmaßnahmen in der Schule beauftragt.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten für das Gewerk ELA-/Durchsageanlage und Medientechnik zur Elektrosanierung der Grund- und Mittelschule wird an die Fa. Romantschak GmbH & Co. KG, Gewerbepark 14, Kranzberg, zum Preis von 131.060,47 € gemäß Angebot vom 15.05.2018 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Vergabe der Aufträge zum Wasserleitungsbau Kesselbodenstraße - Ringschluss und Notverbund Leonhardsbuch; Hinweis auf TOP 5 der Sitzung vom 28.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Die Arbeiten zum Wasserleitungsbau Kesselbodenstraße, Ringschluss und Notverbund Leonhardsbuch wurden öffentlich ausgeschrieben. Von den 11 Firmen, die die Angebotsunterlagen angefordert haben, wurden vier Angebote abgegeben. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt und auch eine Vergabe nach Einzellosen möglich.
Ein Nebenangebot wurde abgegeben, Nachlässe wurden nicht angeboten.
Ein Angebot war nicht vollständig und musste daher nach § 16b VOB von der Wertung ausgeschlossen werden.

Der Vergabevorschlag des IB Schönenberg wurde als Tischvorlage verteilt.

Herr Schönenberg erläuterte dem Gemeinderat noch einmal den Umfang der ausgeschriebenen Wasserleitungsbauarbeiten und ging auch auf das Ausschreibungsergebnis ein. Insbesondere wurde von ihm der von der Fa. Seel angebotene Sondervorschlag erläutert und Herr Schönenberg unterstrich, dass die Ausführung der Rohrleitung beim Ringschluss in Kunststoff gleichwertig ist.
Auch ohne Sondervorschlag ist die Fa. Seel sowohl insgesamt günstigster Bieter als auch für jedes einzelne Los, so dass sich vergaberechtlich keine Bedenken ergeben.
 

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9.1. Auftragsvergabe für LOS 1 Ringschluss Kesselbodenstraße - Leitung zum Hochbehälter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 9.1

Sachverhalt

Durch das IB Schönenberg wurden die Angebote geprüft.
Die Fa. Seel Bau GmbH hat für das Los 1 „Spülbohrverfahren entlang ST 2054“ einen Sondervorschlag unterbreitet. Dieser bietet alternativ zum Spülbohrverfahren mit Verlegung von Gussrohren DN 200 ein Spülbohrverfahren mit Schutzrohrintegrierten HDPE Rohren DA 225 RC SDR 11 an.
Aus technischer Sicht ergibt sich daraus kein Nachteil und ist daher dem ausgeschriebenen Verfahren gleichwertig. Der Sondervorschlag bietet gegenüber den LV-Positionen 01.02.33 „Horizontales Spülbohrverfahren 200, Grabenlose Rohrverlegung im hydraulischen horizontalen Spülbohrverfahren“ und Position 01.03.34 „Duktiles Gussrohr DN 200 zugfeste Muffenverbindung liefern und verlegen im Spülbohrverfahren“ günstigere Einheitspreise, so dass sich eine Kostenreduzierung von brutto 56.484,54 € gegenüber dem Hauptangebot ergibt.

Angebotsübersicht (brutto):
1. Fa. Seel Bau GmbH, Berg i.Gau                175.632,10 € (ohne Sondervorschlag)
                                               119.147,56 € (mit Sondervorschlag)
2. xxxxx                                        184.077,55 €
3. xxxxx                                        264.144,47 €

Die Kostenberechnung für LOS 1 liegt bei 249.900,00 €. Das Angebot der Fa. Seel als günstigstem Bieter liegt deutlich darunter.

Das IB Schönenberg schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Seel zur Ausführung mit dem Sondervorschlag zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Wasserleitungsarbeiten zum Ringschluss Kesselbodenstraße entlang der Staatsstraße (LOS 1) wird an die Fa. Helmut Seel Bau GmbH, Karl-Theodor-Str. 14, Berg im Gau lt. Angebot vom 15.05.2018 zum Preis von 119.147,56 € brutto (Sondervorschlag) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.2. Auftragsvergabe für LOS 2 - Erneuerung der Wasserleitung in der Kesselbodenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 9.2

Sachverhalt

Durch das IB Schönenberg wurden die Angebote geprüft.

Angebotsübersicht (brutto):
1. Fa. Seel Bau GmbH, Berg i.Gau                   750.970,68 €
2. xxxxx                                           857.438,79 €
3. xxxxx                                        1.248.080,64 €

Die Kostenberechnung für LOS 2 liegt bei 790.160,00 €. Das Angebot der Fa. Seel als günstigstem Bieter liegt deutlich darunter.

Das IB Schönenberg schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Seel zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Wasserleitungsarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung in der Kesselbodenstraße (LOS 2) wird an die Fa. Helmut Seel Bau GmbH, Karl-Theodor-Str. 14, Berg im Gau lt. Angebot vom 15.05.2018 zum Preis von 750.970,68 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.3. Auftragsvergabe für LOS 3 - Notverbund Leonhardsbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 9.3

Sachverhalt

Durch das IB Schönenberg wurden die Angebote geprüft.

Angebotsübersicht (brutto):
1. Fa. Seel Bau GmbH, Berg i.Gau                222.885,33 €
2. xxxxx                                        315.524,13 €
3. xxxxx                                        346.465,63 €

Die Kostenberechnung für LOS 3 liegt bei 321.300,00 €. Das Angebot der Fa. Seel als günstigstem Bieter liegt deutlich darunter.

Für das Los 3 „Spülbohrverfahren Leonhardsbuch Notverbund“ für den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd wurde aus Kapazitätsgründen von der Fa. Seel eine Ausführungszeit ab Mai 2019 vorgeschlagen. Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd stimmt diesen Vorschlag zu. Damit ist die Änderung der Ausführungszeit für das Los 3 kein Ausschlusskriterium für die Angebotswertung.

Das IB Schönenberg schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Seel zu vergeben.

Nachdem die Arbeiten von der Gemeinde mit zwei anderen Maßnahmen ausgeschrieben worden sind, soll in Absprache mit dem ZV Freising Süd die Auftragserteilung durch die Gemeinde Allershausen erfolgen. Lt. Zweckvereinbarung tragen die Gemeinde und der Zweckverband die Kosten je zur Hälfte. Vor Auftragserteilung wird die Zustimmung des ZV eingeholt.

Diskussionsverlauf

GR Held stellte an Herrn Schönenberg die Frage, wie sich erklären lässt, dass die Angebotssumme um rund 100.000,00 € unter der Kostenberechnung liegt. Ist da nicht zu befürchten, dass die Gemeinde bzw. der Zweckverband eine minderwertige Leistung erhält.

Die Differenz des Angebots lässt sich zum einen dadurch erklären, dass die Kostenberechnung auf Vergabe des LOS 3 als Alleinauftrag basierte, so Herr Schönenberg. Durch die Ausschreibung zusammen mit den beiden anderen Losen ergab sich der erwartete günstigere Preis. Die Fa. Seel ist wohl auch an der kompletten Ausführung des Auftrages interessiert. Die Fa. Seel ist als zuverlässige heimische Baufirma bekannt, die solide Arbeit abliefert. Insofern gibt des keine Bedenken, dass die Arbeiten nicht wie ausgeschrieben ausgeführt werden.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Wasserleitungsarbeiten für den Notverbund mit dem Wasserzweckverband Freising Süd in Leonhardsbuch (LOS 3) wird an die Fa. Helmut Seel Bau GmbH, Karl-Theodor-Str. 14, Berg im Gau lt. Angebot vom 15.05.2018 zum Preis von 222.885, 33 € brutto vergeben. Der vorgeschlagenen Ausführungszeit ab Mai 2019 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Auftragsvergabe für Zaunbauarbeiten Bauhof und Amperstraße 9, Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beratend 10

Sachverhalt

Für die Erneuerung der Einfriedungen am gemeindlichen Bauhof und in Tünzhausen an der Amperstraße 9 wurden Angebote eingeholt. In Tünzhausen, Amperstraße 9 muss der Höhenunterschied an der Straße abgesichert werden. Es wurde bei fünf Firmen angefragt. Vier davon haben ein Angebot abgegeben.

Preisspiegel:

 Bieter
Amperstraße 9
Bauhof
Bemerkungen
1. Wengler
2.209,24 €
5.676,30 €
Preise gelten nur bei Beauftragung beider Maßnahmen und Ausführung in einem Zug
2. xxxxx
2.645,37 €
5.890,50 €
 
3. xxxxx
2.726,29 €
7.282,80 €

4. xxxxx
3.102,33 €
5.997,60 €
 

Beschluss

Der Auftrag wird an die Fa. Wengler, Roding-Regenpeilstein in Höhe von 2.209,24 € und 5.676,30 € vergeben.

Nachdem für den Zaunbau im Haushalt keine Mittelveranschlagt sind, werden die Kosten als überplanmäßige Ausgaben bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Expressbus A 9 - Vorstellung des Ergebnisses des AK Mobilität (ILE) durch Gemeinderatsmitglied Lerchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Lerchl stellte das Ergebnis des AK Mobilität zum Expressbus A 9 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Danach soll eine Express-Buslinie von Schweitenkirchen nach Garching-Hochbrück eingerichtet werden. Der Bus sollte im Stundentakt verkehren. Auch mögliche Fahrgastzahlen und Kostenkalkulationen wurden aufgezeigt. Die Kosten werden auf 540.000 bis 595.000 € bei Einsatztagen nur an Werktagen (Mo - Fr) und bei 365 Einsatztagen (Mo - So) auf 830.000 € bis 910.000 € geschätzt.

Frau Stocker (Gemeinde Fahrenzhausen) ergänzte die Ausführungen von Herrn Lerchl und merkte an, dass das Projekt langfristig angelegt ist. Das Ziel ist:
- Situation in der Region verbessern
- Anbindung auch der kleinen Orte
- Mitfahr-App (Mitfahrgemeinschaften
- integriertes Mobilitätskonzept vorantreiben/umsetzen
- Ausbau Radwegenetz

Herr Lerchl unterstrich die dringend notwendige politische Unterstützung bei dem langfristig angelegten Projekt.

- ohne Beschlussfassung -

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö 12

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

-        Im Sitzungssaal ist nunmehr WLAN verfügbar

-         Einladung zum Volksfest - Für den Gemeinderat werden GR Mück und 2. Bürgermeister Vaas beim Volksfestpokal an den Start gehen.

-        Die Regierung von Oberbayern verweist anerkannte Asylbewerber, die die Unterkunft verlassen müssen an die Gemeinde zur Wohnungssuche.
       Die Gemeinden, die Asylbewerber aufgenommen haben, müssen sich auch jetzt noch um die Wohnungen kümmern.

Dazu wies GR Glück auf einen Zeitungsbericht, wonach der VGH entscheiden hat, dass es nicht Aufgabe der Gemeinden ist, die anerkannten Asylbewerber im Rahmen der Beseitigung einer Obdachlosigkeit in Wohnungen unterzubringen.

Herr Kortus erinnerte daran, auch heuer wieder an den Straßen wie letztes Jahr, die Risse zu vergießen. Der Gemeinderat sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Herr Mück erkundigte sich nach dem Masterplan für Leerrohre für die Breitbandversorgung. 1. Bürgermeister Popp sicherte zu, bei der Fa. Corwese nachzufragen.

Herr Schrödl wollte wissen, wann die Hotspots zur Verfügung stehen werden und schlug vor, an der E-Säule an der Kienberger Straße einen Anfahrschutz anzubringen.

Zur den WLAN-Hotspots führte GL Vachal aus, dass die Einrichtung an der Bushaltestelle an der Münchener Straße beauftragt ist. Der Gemeinderat wurde bereits vor einiger Zeit in Kenntnis gesetzt, dass in der Ampertalhalle kein Hotspot errichtet werden kann, weil die Telekom dort keine Anschlussmöglichkeit hat.

GR Huber Chr. wollte wissen, nach welchem System die Ampel an der Kreuzung Münchener Str./Freisinger Str./Ampertalstraße währen der Baustelle Glonnbrücke geschaltet ist. Dazu wird beim Staatlichen Bauamt nachgefragt.
Die Absicherung an der Bushaltestelle in der Münchener Straße ist unzureichend. Er hat beobachtet, dass innerhalb der Absperrung Fußgänger rumlaufen.

1. Bürgermeister Popp informierte noch über den Aufruf, für die Bauzeit Schulweghelfer zu bekommen. Leider kam keine einzige Meldung. Die Errichtung einer Druckknopfampel wird vom Staatlichen Bauamt noch geprüft.

Frau Huber appellierte, die von der Baustelle massiv betroffenen Geschäfte wie EDEKA und Rosenkönig und auch die Gaststätte Fuchswirt zu unterstützen, diese zu besuchen bzw. dort einzukaufen. Der EDEKA-Markt im Dorf muss auf jeden Fall erhalten bleiben.

Herr Schrödl bedauerte die mangelnde Solidarität der Allershausener.

Datenstand vom 21.06.2018 10:34 Uhr