Datum: 19.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 29.05.2018
2 Neubau eines Caports und Stellplatz durch Alfred Bauer auf der Fl.Nr. 15/8, Gemarkung Aiterbach
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Nebengebäudes zur Unterbringung landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Gartengeräte durch Harald Reith auf der Fl.Nr. 201/5, Gemarkung Tünzhausen
4 Nutzungsänderung einer Stallung zu 6 WE mit Anbau Treppenhaus durch Anton Schuhbauer auf der Fl.Nr. 199, Gemarkung Allershausen
5 Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle und Sanierung eines Dachstuhles durch die Schuhbauer GbR auf der Fl.Nr. 199, Gemarkung Allershausen
6 Auftragsvergabe für die Ausschreibung der allgemeinen Straßensanierung im Gemeindegebiet Allershausen (Jahresauftrag 2018)
7 Änderung der Kindertagesstättenordnung; Anpassung des Essensgeldes - Berichtigung des Beschlusses Nr. 86 vom 29.05.2018
8 Auftragsvergabe zur Kalkulation der Feuerwehrkostenersätze und Überarbeitung der Kostenersatzsatzung
9 Beratung und Beschluss zur Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ und zur Neuwidmung der Ortsstraße „Amselweg -3-“.
10 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße „Ortsdurchfahrt Tünzhausen“
11 Beratung und Beschluss zur Neuwidmung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg von der St. 2054/2084 zur GV-Straße von Unterkienberg nach Aiterbach“
12 Antrag der CSU-Fraktion im Gemeinderat Allershausen zum Bau einer Aussegnungshalle; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
13 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 29.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Caports und Stellplatz durch Alfred Bauer auf der Fl.Nr. 15/8, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Aiterbach. Die Außenmaße des Carports betragen 5,23 m x 8,95 m und sind mit den Abstandsflächen relevant. Für die Abstandsflächen liegen Übernahmeerklärungen vor. Ebenso bedarf es einer Abweichung von der vorgeschriebenen Fahrgassenbreite nach § 4 Satz 2 der GaStellV. Beide Abweichungen werden durch das Landratsamt geprüft und genehmigt.
Außerdem ist nach § 3 Ziffer 6 der gemeindlichen Stellplatzsatzung ein Stauraum von 6 m nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Eine Befreiung vom Stauraum der gemeindlichen Stellplatzsatzung (§ 3 Ziffer 6 Stellplatzsatzung) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Nebengebäudes zur Unterbringung landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Gartengeräte durch Harald Reith auf der Fl.Nr. 201/5, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich von Tünzhausen. Das Nebengebäude ist für eine Nutzung als Scheune, Unterstellhalle für eine landwirtschaftliche Zugmaschine, Gartengeräte und sonstige Lagerfläche vorgesehen und ersetzt einen bereits vorhandenen Holzanbau.
Die Dachhöhe des Nebengebäudes soll im Mittel 3,90 m aufweisen. Die endgültige Ausführungsart (Variante a oder b) hängt von den Ausführungskosten ab.
Für die Zufahrt und Abstandsflächen liegen lt. Antragsteller mündliche Zusagen der Nachbarn vor.
Ein separater Kanal- und Wasseranschluss ist nicht erforderlich.
Nach Information des LRA Freising kann dieses Bauvorhaben (bei einer evtl. Genehmigung) nicht als Bezugsfall weiterer geplanter Bauvorhaben im Bereich der „Zur Hochstattstraße“ angeführt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Bei einer evtl. Genehmigung kann dieses Bauvorhaben nicht als Bezugsfall weiterer geplanter Bauvorhaben (Wohnhausbauten) im Bereich der „Zur Hochstattstraße“  angeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Nutzungsänderung einer Stallung zu 6 WE mit Anbau Treppenhaus durch Anton Schuhbauer auf der Fl.Nr. 199, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kirchstraße.
Die beantragte Nutzungsänderung von Stallgebäude in 6 Wohneinheiten mit Anbau eines Treppenhauses ist durch das vorhandene Baufenster abgedeckt. An der Kubatur wird bis auf den Treppenanbau nichts verändert. Die Wandhöhe beim Lagergebäude hat Bestandsschutz.
Die Wohnungen werden im Erdgeschoss und im Obergeschoss errichtet. Das Dachgeschoss soll weiterhin als Lager genutzt werden.
Es werden insgesamt 15 Stellplätze errichtet.
Folgende Festsetzungen sind betroffen:

  • Dachneigung (Treppenhaus)
  • Wandhöhe (Treppenhaus)

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen für das Treppenhaus (Wandhöhe, Dachneigung und –form) werden erteilt.
Der im Bebauungsplan dargestellte Grünstreifen ist zu erhalten bzw. auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle und Sanierung eines Dachstuhles durch die Schuhbauer GbR auf der Fl.Nr. 199, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das BV liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchstraße.
Folgende Festsetzungen des B-Planes sind betroffen:

  • Dachneigung (35° - 45°)
  • Dacheindeckung (Ziegel, naturrot)

Nach erfolgtem Teilabbruch einer bestehenden Lagerhalle wird dieser Teil mit einer Grundfläche von 22,50 m x 17 m als landwirtschaftliche Lagerhalle neu aufgebaut. Die Wandhöhe beträgt 5,66 m, die Firsthöhe hat 10,60 m und die Dachneigung beträgt 30 °. Die Dacheindeckung erfolgt mit einem rotbraunen Thermodach mit PU-Schaumkern.
Der restliche Teil der Lagerhalle wird mit den gleichen Vorgaben saniert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Dachneigung und Dacheindeckung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Auftragsvergabe für die Ausschreibung der allgemeinen Straßensanierung im Gemeindegebiet Allershausen (Jahresauftrag 2018)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beratend 6

Sachverhalt

Die Straßensanierungen im Gemeindegebiet Allershausen wurden gemäß VOB/A beschränkt in Form eines „Jahresleistungsverzeichnis“ ausgeschrieben. Es wurden elf Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Davon haben fünf Firmen ein Angebot abgegeben. Folgender Preisspiegel ergibt sich nach der Prüfung durch das Ing.- Büro Dippold und Gerold:

  1. Preis, München        102.810,75 €
  2.        104.224,63 €
  3.        134.192,73 €
  4.        144.669,11 €
  5.        150.575,28 €.

Beschluss

Der Auftrag wird an die Firma Preis GmbH & Co. KG, München,  mit einer Auftragssumme von 102.810,75 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Änderung der Kindertagesstättenordnung; Anpassung des Essensgeldes - Berichtigung des Beschlusses Nr. 86 vom 29.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Bei der Beschlussvorlage für die Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch hat sich beim Essensgeld ein Fehler eingeschlichen. Es wurde vorgeschlagen und auch so beschlossen, das Essensgeld von täglich 2,60 € auf 2,90 € anzuheben. Bereits bisher kostete das Mittagessen täglich 2,90 €. Die Anhebung soll auf 3,20 € erfolgen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anhebung des Essensgeldes für die Mittagsverpflegung der Kindergartenkinder von bisher 2,90 € auf 3,20 € täglich mit Wirkung ab 01.09.2018. Der Beschluss Nr. 86 vom 29.05.2018 ist insoweit gegenstandslos.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Auftragsvergabe zur Kalkulation der Feuerwehrkostenersätze und Überarbeitung der Kostenersatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Die Gebührensätze für den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehren basieren bisher auf den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages. Bescheide werden deshalb immer wieder mit Rechtsmittel angefochten, weil der Satzung keine eigene Gebührenkalkulation zugrunde liegt.

Um die Satzung auf rechtssichere kalkulierte Gebührensätze zu stellen, wird vorgeschlagen, die Gebühren durch ein Fachbüro kalkulieren zu lassen. Dazu liegen zwei Angebote vor. Die Fa. Schneider & Zajontz bietet die Kostenersatzkalkulation einschließlich Erstellung einer neuen Satzung zum Pauschalpreis von 4.300,00 € netto an. Das zweite Büro bietet seine Leistungen nach Stundenaufwand an. Bei Hochrechnung der angesetzten Stunden ergibt sich eine Angebotssumme von ca. 8.400,00 € netto.

Es wird daher vorgeschlagen, die Kostenersatzkalkulation für die Feuerwehreinsätze durch die Fa. Schneider & Zajontz, An der Gredl 3, Greding,  erstellen zu lassen.

Es wurde vorgeschlagen, die Nachbargemeinden von der Kostenersatzkalkulation zu informieren um ggf. einen günstigeren Preis erzielen zu können.


Herr Schrödl regte an, in den Bürgerversammlungen auch klar zu stellen, dass die Ausrüstung der Feuerwehren die Gemeinde nicht nur Geld kostet. Durch die Erhebung der Kostenersätze für Hilfeleistungen werden auch erhebliche Einnahmen erzielt.

Beschluss

Die Fa. Schneider & Zajontz, An der Gredl 3, Greding, wird mit der Erstellung der Kostenersatzkalkulation für die Feuerwehreinsätze zum Preis von 4.300,00 € netto lt. Angebot vom 4.6.2018 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschluss zur Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ und zur Neuwidmung der Ortsstraße „Amselweg -3-“.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Die Flurnummer 1418/121 ist gemäß eines alten Bestandsblatts ausgewiesen als öffentlicher Feld- und Waldweg „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ mit einer Länge von 250 m. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GIS-Programms ist dieser Straßenabschnitt bereits befestigt und als Amselweg deklariert. Entsprechend ist der „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ zur Ortsstraße aufzustufen. Dieser Abschnitt inklusive eines Teilabschnitts der Flurnummer 1409/2 (bis zur Einmündung in den „Amselweg -1-“) ist als „Amselweg -3-“ mit einer Gesamtlänge von 0,325 km neu zu widmen. Der Anfangspunkt ist dem entsprechend der Abzweig vom „Kohlstattweg“ bei der Flurnummer 1418/27 (s. grüne Markierung). Der Endpunkt liegt bei der Einmündung in den „Amselweg -1-“ (s. rosa Makierung).  Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ zur Ortsstraße.
Flurstück: 1418/121, Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,250 m
Anfangspunkt: Verlängerung „Kohlstattweg“ bei Flurnummer 1418/27 bzw. 1418/28, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Einmündung in den Feldweg Allershausen – Zieglerhof bei Flurnummer 1418/19, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast des „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Bestandskarte des „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Amselweg -3-“ als Ortsstraße, wobei der „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ mit der Länge von 0,250 km nun als aufgestufte Ortsstraße in den „Amselweg -3-“ eingeht.
Flurstücke: 1418/121 und 1409/2 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,325 km, davon betreffen 0,250 km den ehemaligen öffentlichen Feld-        und Waldweg „Feldweg nördlich vom Drosselweg“
Anfangspunkt: Abzweig vom „Kohlstattweg“ bei der Flurnummer 1418/27, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Einmündung in den „Amselweg -1- “
Die gesamte Baulast des „Amselwegs -3-“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung der OS „Amselweg -1-“ vom 22.12.2009 und der OS „Amselweg -2-“ vom 22.12.2009 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße „Ortsdurchfahrt Tünzhausen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 20.09.1982 betrifft die „Ortsdurchfahrt Tünzhausen“ die Fl. Nrn. 57 und 112 (T). Heute sind die Fl. Nrn. 57/1 (T) und 112 (T) betroffen. Des Weiteren befindet sich der ehemalige Endpunkt bei dem Anwesen von Johann Schmid, das heißt bei der Fl. Nr. 1 der Gemarkung Tünzhausen. Es  ist bei einem Eigentümerwechsel ungeschickt, Lageangaben einer Straße an bestimmte Namen zu knüpfen. Zudem ist ein Teil der Ortsdurchfahrt heute die Amperstraße. Also verkürzt sich auch die Länge von ehemals 1200 m auf 500 m. Die Ortsdurchfahrt Tünzhausen beginnt an der südlichen Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 38/1 und endet bei der Einmündung in die Amperstraße bei Fl. Nr. 354/6. Die angegebenen Flurnummern betreffen jeweils die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Ortsdurchfahrt Tünzhausen“ als Ortsstraße.
Flurstücke: 57/1 (T) und 112 (T), jeweils Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 500 m
Anfangspunkt: Südliche Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 38/1, Gem. Tünzhausen
Endpunkt: Einmündung in die Amperstraße bei Fl. Nr. 354/6, Gemarkung Tünzhausen
Die gesamte Baulast der „Ortsdurchfahrt Tünzhausen“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschluss zur Neuwidmung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg von der St. 2054/2084 zur GV-Straße von Unterkienberg nach Aiterbach“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Feldweg von der St. 2054/2084 zur GV-Straße von Unterkienberg nach Aiterbach“ betrifft nach der alten Bestandskarte ein Teilstück der Fl. Nr. 358, Gemarkung Aiterbach. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms sind heute die Fl. Nrn. 358/8 sowie 358/30 betroffen. Auch der Anfangspunkt und Endpunkt haben sich verändert: Der Feldweg beginnt bei der Abzweigung von der St. 2054/2084 bei Fl. Nr. 336/5, Gemarkung Aiterbach. Der Endpunkt liegt bei der Einmündung in die GV-Straße von Unterkienberg nach Aiterbach südlich der Fl. Nr. 359, Gemarkung Aiterbach. Der tatsächliche Verlauf des nördlichen Endstücks ist allerdings entgegen des Flurstückverlaufs leicht nach Westen verschoben (s. Lageplan). Da die angrenzenden Grundstücke mit den Fl. Nrn. 359/14 und 359/15, jeweils Gemarkung Aiterbach, der Gemeinde Allershausen gehören, ist die Änderung des Verlaufs möglich. Die Länge des Feldwegs von 250 m bleibt bestehen.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung des „Feldwegs von der St. 2054/2084 zur GV-Straße von Unterkienberg nach Aiterbach“ als öffentlichen Feld- und Waldweg.
Flurstück: 358/8 und 358/30, jeweils Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 250 m
Anfangspunkt: Abzweigung von der St. 2054/2084 bei Fl. Nr. 336/5, Gemarkung Aiterbach
Endpunkt: Einmündung in die GV-Straße von Unterkienberg nach Aiterbach südlich der Fl. Nr. 359, Gemarkung Aiterbach
Die gesamte Baulast des „Feldwegs von der St. 2054/2084 zur GV-Straße von Unterkienberg nach Aiterbach“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die alte Bestandskarte hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Antrag der CSU-Fraktion im Gemeinderat Allershausen zum Bau einer Aussegnungshalle; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.04.2018 (siehe Anhang) beantragt die CSU-Fraktion, ein Architekturbüro mit der Planung und Kostenermittlung einer Aussegnungshalle zu beauftragen, entsprechende Mittel in den Haushalt 2019 einzustellen und die Ergebnisse der Planung im Gemeinderat vorzustellen.
Eine Skizze (Grundriss) wurde durch das Arch.Büro Wacker erstellt und liegt bei.

2. Bürgermeister Vaas wies darauf hin, dass für die Planungsleistungen bereits im Haushalt 2018 Mittel eingestellt sind. Den Antrag der CSU-Fraktion hat 1. Bürgermeister Popp bereits im April an die Kirchenverwaltung weitergeleitet. Allerdings hat sich diese noch nicht geäußert. Die Skizze des Planungsbüros Wacker stellt lediglich eine Diskussionsgrundlage dar.

Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen, einen Arbeitskreis zu dieser Thematik einzusetzen und ähnlich wie vor Jahren bei der Urnenwand Besichtigungen von Aussegnungshallen bzw. Leichenhäusern vorzunehmen.

Beschluss

Zum Antrag der CSU-Fraktion beschließt der Gemeinderat die Einsetzung eines Arbeitskreises "Aussegnungshalle" und die Durchführung einer Besichtigungstour zu Aussegnungshallen/Leichenhäusern, um die weiteren Schritte vorzubereiten.
Dem Arbeitskreis gehören neben 1. Bürgermeister Popp noch 2. Bürgermeister Vaas sowie die Gemeinderatsmitglieder Held, Mück und Christian Huber an. Außerdem soll beratend Herr Wimmer heran gezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö 13

Sachverhalt

2. Bürgermeister Vaas gab bekannt:

  • Zur Anfrage von GR Chr. Huber teilte das Staatliche Bauamt mit, dass die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung von einer Signalbaufirma umprogrammiert worden ist, da ja nur 3 Äste der Kreuzung für den Verkehr befahrbar sind.
Die Absicherung an der Bushaltestelle in der Münchener Straße wurde überprüft und für in Ordnung befunden.

  • Aufruf von GR Raith zum Stadtradeln vom 17.6. bis 7.7.18

  • Mitteilung des BayGT auf ein Urteil des VGH, wonach der Staat für die Unterbringung anerkannter Asylberechtigter zuständig ist. Dazu hatte auch GR Glück in der letzten Sitzung auf einen Zeitungsartikel hingewiesen.

  • Am vergangenen Donnerstag fand in Unterkienberg mit Vertretern der Polizei, des Staatlichen Bauamtes, der Verwaltung, des Bauhofes und der Anliegerin Frau Dölling eine Besichtigung zur Verkehrssituation statt. Bereits mehrere Male wurden am Gebäude von Frau Dölling die Dachrinne und die Mauer beschädigt. Es wurde vereinbart, dass die Gemeinde Warnbaken und entlang des Gebäudes Abweiser anbringt.
Außerdem werden durch die Gemeinde LKW-Kontrollen durchgeführt. Sollte eine Aufforderung an die jeweiligen Firmen, die OD nicht mehr zu befahren, nicht zum Erfolg führen, werden die Kennzeichen etc. an die Polizei zur weiteren Verfolgung weitergegeben.

  • Der Vorsitzende sprach Herrn Zwingler wegen der Errichtung des Pollers beim Radweg Jobsterstraße an. Lt. Auskunft der Bayernwerk AG darf er wegen der Einspeisevereinbarung die Anlage nicht an sein Stromnetz anschließen lassen, so Herr Zwingler. Der Verwaltung liegt dazu eine gegenteilige Auskunft vor.
Ohne Stromanschluss kann die Polleranlage nicht errichtet werden. Dann gibt es nach Ansicht von 2. Bürgermeister Vaas nur zwei Möglichkeiten: Den Radweg so lassen oder die Straße wieder für den allgemeinen Verkehr freigeben.

Herr Lerchl widersprach und forderte, belastbare Zahlen, sprich ein Kostenangebot der Bayernwerk AG für einen Stromanschluss einzuholen, sollte ein Anschluss bei der Hofstelle Zwingler nicht möglich sein. Herr Zwingler erkundigt sich noch einmal bei seinem Vertragspartner, und holt eine schriftliche Stellungnahme ein, ob ein Anschluss möglich ist.

  • Am vergangenen Montag erfolgte mit einigen Mitgliedern des AK Neue Ortsmitte die Standortfestlegung für die "Sixt-Eiche". Am Freitag, 6. Juli um 17 Uhr könnte eine Besichtigung beim Künstler in der Werkstatt in Oberding stattfinden. Abfahrt 16:30 Uhr. Einladung folgt noch.


GR Schuhbauer wies auf die dringende Räumung des Sandfangs in der Westbergstraße hin.

Herr Schrödl regte an, die Weiden an der Glonnbrücke auf ihre Standfestigkeit überprüfen zu lassen.
Außerdem wollte er wissen,  wie die Arbeiten an der Glonnbrücke vorankommen. Lt. Staatlichem Bauamt liegen die Arbeiten voll im Zeitplan, teilte GL Vachal mit.

Herr Mück sprach die Starkregenereignisse der letzten Wochen an, bei denen erhebliche Überschwemmungen und Schäden in Leonhardsbuch und im Gewerbegebiet entstanden. Evtl. können im Zuge des Ausbaus der Kesselbodenstraße noch Verbesserungen mit eingeplant werden.

Maßnahmen in Leonhardsbuch scheiterten bisher am Grunderwerb und an der Zustimmung der Grundeigentümer, führte Herr Vachal aus. Bezüglich des Gewerbegebietes wurde bereits mit dem IB Schönenberg Kontakt aufgenommen. Allerdings können für derartige Ereignisse keine Vorkehrungen getroffen werden.

Herr Colombo berichtete von einem Treffen der Eigentümergemeinschaft "Johannes-Boos-Platz" bezüglich des Grundstücks an der Kienberger Straße. Demnächst wird der Gemeinde ein Vorschlag vorgestellt.

Herr Lerchl wies auf ein schiefes Verkehrsschild am Radweg an der Brücke über die Autobahn hin und bat dringend um die Unterhaltsarbeiten am Kirchberg in Leonhardsbuch etc. nach den Starkregenereignissen.

Herr Glück stellte fest, dass durch die Kabelbaufirma (Glasfaserkabelverlegung) entlang der Jobsterstraße einige Bäume beschädigt worden sind. Unbedingt bei der Abnahme diese Schäden festhalten, damit keine Verjährung von Schadenersatzeinsprüchen eintreten kann.

Datenstand vom 12.07.2018 12:03 Uhr