Datum: 10.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2018
2 Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage
2.1 Vorstellung der Studie des IB shp Sixt, Heiß + Partner GbR zur Sanierung der Aufbereitungsanlage
2.2 Beschlussfassung über die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen
2.3 Vergabe der Planung und Bauleitung für die Sanierungsarbeiten
3 Breitbandförderung - Erstellung eines Glasfaser-Masterplans; Vorstellung des Ergebnisses
4 Straßenbeleuchtungskonzept Allershausen; Umrüstung der Leuchtenköpfe auf LED; Vorstellung des Gutachtens auf Übernahme; Vorstellung des Umrüstungskonzeptes durch Bayernwerk; Hinweis auf TOP 6 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017
5 Antrag zur Errichtung von verschiedenen Werbemitteln am bestehenden Gebäude der Freisinger Bank auf der Fl.Nr. 39, 39/1, beide Gemarkung Allershausen, durch die Freisinger Bank
6 Errichtung provisorischer Bankcontainer auf der Fl.Nr. 39, 39/1, beide Gemarkung Allershausen, durch die Freisinger Bank
7 Änderung der Nutzung im Erdgeschoss der Freisinger Bank auf der Fl.Nr. 39, 39/1, beide Gemarkung Allershausen, durch die Freisinger Bank
8 Neubau zweier Doppelhaushälften mit Doppelgarage und Carport auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen, durch die GaDaWohnbau & Projektentwicklungs GmbH; Hinweis auf GR-Sitzung vom 06.02.2018 TOP 2 Beschluss-Nr. 16
9 Anhörungsverfahren zum Erlass einer Festsetzungsverordnung des Landratsamtes Freising über das Überschwemmungsgebiet an der Amper (Gewässer 1. Ordnung)
10 Beitritt zum Gruppen-Rechtschutzversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags
11 Antrag der Parteifreien Wähler auf Ausbau der Gehwege an der Amperstraße und Hauptstraße in Tünzhausen
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 2
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2.1. Vorstellung der Studie des IB shp Sixt, Heiß + Partner GbR zur Sanierung der Aufbereitungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 2.1

Sachverhalt

Vor einigen Jahre wurde das IB shp Sixt, Heiß+Partner mit der Erstellung einer Studie zur Erweiterung des Saugbehälters und zum Kostenvergleich Klärbehälter-Erweiterung/Abwasserkosten im Wasserwerk Allershausen beauftragt. Diese Studie liegt nunmehr vor und die notwendigen Maßnahmen werden dem Gemeinderat im Anschluss an den Ortstermin im Wasserhaus vorgestellt und erläutert.

Die in der Studie (siehe Anlage) angeführten Kosten sind nicht auf dem aktuellen Stand und werden sich noch reduzieren, weil nicht alle drei Pumpen ausgetauscht werden sollen.

Nach kurzer Vorstellung des Büros shp erläuerte Herr Mitter die Ergebnisse der Studie und zeigte ergänzend zu den Ausführungen bei der Ortsbesichtigung folgende vorgesehenen notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf:
  • Außerbetriebnahme der Wasserversorgung für die Dauer der Bauzeit, Versorgung durch den WZV Paunzhausen
  • Instandsetzung des Saugbehälters (PE-Platten-Auskleidung, Drucktüre, Atmungssystem, Rohrleitungen, Armaturen, Messgeräte)
  • Versetzen der beiden neueren Hauptpumpen vom EG ins KG und Aufstellung einer dritten, neu zu beschaffenden, Hauptpumpe in gleicher Größe wie Pumpen 1+2 (inkl. neuer Rohrleitungen, Armaturen, Messgeräte)
  • Erneuerung Druckstoßbehälter (2 m³), der dauerhaft durchströmt wird in Edelstahl

Nicht notwendig bzw. nicht wirtschaftlich darstellbar sind:
  • Errichtung eines 2. Saugkammerbehälters
  • Erneuerung der Spülwasserpumpe (Stromeinsparung pro Jahr nur etwa 70 €)
  • weiterer Klärbehälter, solange Einleitung in Kläranlage sichergestellt ist

Die Kosten der vorgestellten Maßnahmen beziffert Herr Mitter auf vorläufig 173.000,00 € netto. Die Ausführung der Arbeiten soll im Zeitraum Januar bis April 2019 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Herr Dinkel wollte wissen, wie die Dichtigkeit des Saugbehälters nach der Auskleidung überprüft werden kann und welche Menge Spülwasser jährlich anfällt.

Für die Überwachung der Dichtigkeit ist ein Leckagerohr zur Überwachung vorgesehen. Pro Jahr fällt etwa 1 % der verkauften Wassermenge an (ca. 2.500 m³), so Herr Mitter.

Huber Sebastian fragte nach der Dauer der Gewährleistung für die PE-Platten.

Diese beträgt nach VOB 4 Jahre. Eine Verlängerung wirkt sich auch im Preis aus. Durch entsprechende Überwachung beim Einbau ist nach den Worten von Herrn Mitter sichergestellt, dass der Behälter zu m Zeitpunkt der Abnahme absolut dicht ist. Die Erfahrung der letzten 10 Jahre zeigt, dass es keinerlei Probleme bezüglich der Dichtigkeit gibt.

Es wird vorgeschlagen, auch die Mischbarkeit des Wassers mit dem Notverbund Freising Süd zu prüfen. Dies sicherte Herr Mitter zu.

Herr Lerchl regte an, im Zuge der Sanierungsmaßnahmen auch die Erneuerung der Steuerungsanlage anzugehen, weil diese veraltet ist und es nach seiner Kenntnis keine Ersatzteile mehr gibt.
Die Verwaltung wird sich nach einem geeigneten Fachbüro für die Elektrotechnik umsehen.

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2.2. Beschlussfassung über die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung vom IB shp Sixt, Heiß+Partner, Markt Schwaben, vorgestellten Maßnahmen zur Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung im folgenden Umfang:
  • Außerbetriebnahme der Wasserversorgung für die Dauer der Bauzeit, Versorgung durch den WZV Paunzhausen
  • Instandsetzung des Saugbehälters (PE-Platten-Auskleidung, Drucktüre, Atmungssystem, Rohrleitungen, Armaturen, Messgeräte)
  • Versetzen der beiden neueren Hauptpumpen vom EG ins KG und Aufstellung einer dritten, neu zu beschaffenden,  Hauptpumpe in gleicher Größe wie Pumpen 1+2 (inkl. neuer Rohrleitungen, Armaturen, Messgeräte)
  • Erneuerung Druckstoßbehälter (2 m³), der dauerhaft durchströmt wird in Edelstahl

Die Sanierungsmaßnahmen sind 2019 auszuführen (siehe Bauzeitenplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Vergabe der Planung und Bauleitung für die Sanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 2.3

Sachverhalt

Das Ing.-Büro shp Sixt, Heiß + Partner, Markt Schwaben, ist mit der Planung und Bauleitung der Sanierungsarbeiten an der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung auf der Grundlage der Studie vom 26.01.2018 und der heute beschlossenen Maßnahmen zu beauftragen.
Die Vergütung der zu erbringenden Leistungen werden in dem am 30.01.2018 vorgelegten und geprüften Ing.-Vertrag nach § 56 HOAI, Honorarzone II Mindestsatz zzgl. 20 % Umbauzuschlag angeboten. Danach er rechnet sich ein Honorar von 54.447,96 € brutto.

Beschluss

Das Ing.-Büro shp Sixt, Heiß + Partner, Markt Schwaben, wird mit der Planung und Bauleitung der Sanierungsarbeiten an der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung auf der Grundlage der Studie vom 26.01.2018 und der heute beschlossenen Maßnahmen beauftragt.
Die Vergütung der zu erbringenden Leistungen erfolgt nach § 56 HOAI, Honorarzone II Mindestsatz zzgl. 20 % Umbauzuschlag. Ein Ing.-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Breitbandförderung - Erstellung eines Glasfaser-Masterplans; Vorstellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Herr Niedermaier von der Fa. Corwese stellt den von ihr erstellten Masterplan zur Breitbandversorgung des Gemeindegebietes vor. Auf die angehängte Präsentation wird verwiesen.

Die Gesamtkosten ohne Tiefbau beziffert Herr Niedermaier auf 957.000,00 €. Dies entspricht in etwa einem Anteil von 30 % der Gesamtkosten. Die verlegten Glasfaserleitungen werden von den jeweiligen Anbietern angekauft. Insoweit muss die Gemeinde also in Vorleistung gehen. Herr Niedermaier empfiehlt, an den vorgesehenen Standorten die Verteiler aufstellen zu lassen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Masterplan.
- ohne Beschlussfassung -

Diskussionsverlauf

Herr Glück wollte wissen, ob der Masterplan auch auf das gemeindliche GIS aufgespielt werden kann.
Dies ist nach den Worten von Herrn Niedermaier möglich.

Herr Lerchl fragt, wo im Gemeindegebiet durch die Gemeinde schon Glasfaserleitungen verlegt worden sind.
Dies ist bisher nur im Finkenweg der Fall, so GL Vachal

Herr Niedermaier warnt davor, die Verlegung nur auf Verdacht durchzuführen. Dies ist nicht zielführend, weil die Straßen später für die Hausanschlüsse wieder aufgerissen werden müssen.

Herr Zandt bat darum, den Masterplan auch auf die Ortsteile auszuweiten.

Der vorliegende Masterplan umfasst lt. Herrn Niedermaier das gesamte Gemeindegebiet, also auch alle Ortsteile.

Herr Lerchl erkundigte sich noch, welche Möglichkeiten es gäbe,  die gemeindlichen Einrichtungen und Liegenschaften zu vernetzen.

Dies müsste konkret untersucht werden, so Herr Niedermaier. Es orientiert sich vor allem am Netz. Für ein paar Stellen findet sich erfahrungsgemäß kein Betreiber. Nur wenn sich ein solcher findet, macht es Sinn, die Vernetzung anzudenken.

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4. Straßenbeleuchtungskonzept Allershausen; Umrüstung der Leuchtenköpfe auf LED; Vorstellung des Gutachtens auf Übernahme; Vorstellung des Umrüstungskonzeptes durch Bayernwerk; Hinweis auf TOP 6 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Durch das Ingenieurbüro BUILD.ING Consultants + Innovations (BCI) wurde das zukünftige Vorgehen bei der LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung und eine eventuelle Übernahme der Beleuchtung von Bayernwerk überprüft. Der Bericht umfasst insgesamt 43 Seiten. An die Einladung zur Sitzung wurden die drei wichtigsten Seiten angehängt.

Herr Promberger stellt das Gutachten kurz vor und erläutert die Ergebnisse:

Es wurden sieben verschiedene Varianten untersucht, die jeweils auf 15 Jahre Laufzeit gerechnet wurden.
Als wirtschaftlichste Variante errechnet BCI die Variante 1.2 (Retrofitumrüstung von Bayernwerk à Kapitalwert von ca. 440.000 € nach 15 Jahren).
Als Variante mit der besten Energieeffizienz wurde die Variante 2.2 (Übernahme und Umrüstung mit extrem stromsparenden Leuchtenköpfen und damit 25% Förderung à Kapitalwert von ca. 510.000 € (nach 15 Jahren) errechnet.
Die Variante 1.1 (Bayernwerk Vollumrüstung mit Kapitalwert von 505.000 € (nach 15 Jahren) liegt kostenmäßig hierbei aber immer noch darunter.

Es sind in dieser Bewertung keine Kosten für Personal in der Gemeindeverwaltung berücksichtigt. Aufgrund der umfangreich erforderlichen Überprüfungs- und Wartungsarbeiten, die durch eine Übernahme bei der Gemeindeverwaltung zu betreuen sind, ist mit einem höheren Aufwand und damit mit zusätzlichen (versteckten) Kosten zu rechnen.
Hinzu kommt, dass bei einem Ankauf der Leuchten die Verantwortung („Eigentum verpflichtet“) voll auf die Gemeinde überginge.


Aus vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, die Umrüstung durch Bayernwerk durchführen zu lassen.

Hierzu wurden von Bayernwerk zwei aktuelle Varianten ausgearbeitet, die Herr Dallmayr von Bayernwerk AG vorstellt. Auf die Präsentation von Bayernwerk wird verwiesen!

Variante I: Retrofit-Lösungen (Ausnahme: neue Leuchtenaufsätze an Hauptstraßen)
Umrüstkosten: ca. 52.700 € (netto)
Amortisation: 7 Jahre

Variante II: komplette Umrüstung (Ausnahme: Parasolic-Leuchten mit LED-Austauschmodulen)
Umrüstkosten: ca. 189.000 € (netto)
Amortisation: 20 Jahre

Diskussionsverlauf

Herr Dinkel vertrat die Ansicht, nicht die gesamte Beleuchtung auf einmal umzurüsten, weil dann der Tausch und die Erneuerung auch auf einmal erfolgen müssen. Die Frage, ob eine Verschlechterung in der Ausleuchtung bei einem Wechsel der Röhren auf LED in den Peitschenleuchten eintritt, verneinte Herr Dallmayr.

Zur Frage von Frau Kopp,  ob eine Nachtabsenkung auch bei Umrüstung auf Retrofit möglich ist, antwortete Herr Dallmayr mit nein.

Herr Lerchl trat für eine Kompletterneuerung ein.

Herr Mück wollte wissen, welche Haushaltsmittel bereit stehen und wie die Tendenz bei der Umrüstung in anderen Gemeinden ist.

Im Haushalt sind für 2018 Mittel in Höhe von 180.000,00 € eingestellt, so GL Vachal.

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gemeinden meist für die Umrüstung mit Erneuerung der Leuchtenköpfe entscheiden, führte Herr Dallmayr aus.

Herr Promberger merkte an, dass die laufenden Kosten bei der Kompletterneuerung pro Leuchtstelle und Jahr etwa 10,00 € günstiger kommen als bei Retrofit-Umrüstung.

Herr Raith sprach sich ebenfalls für eine Kompletterneuerung mit der Möglichkeit der Nachtabsenkung aus und wollte wissen, welcher zeitliche Rahmen vorgesehen ist für die Umrüstmaßnahme.

Die hängt vor allem von den Lieferzeiten der Leuchtenköpfe und Leuchtmittel ab. Man kann nach den Ausführungen von Herrn Dallmayr davon ausgehen, dass etwa 1/3 noch in 2018 abgearbeitet werden kann und 2/3 erst im Jahr 2019.

Zur Absenkung fragte Frau Gründel nach, ob diese variabel steuerbar ist. Dies bejahte Herr Dallmayr, ist individuell machbar ohne Steuerkabel.

Die Langfeldleuchten werden abgeschnitten und mit neuen Leuchtenaufsätzen versehen, gab Herr Dallmayr zur Frage von Herrn Groszek Auskunft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnis der Studie von BCI, von der Ablösung der Straßenbeleuchtung der Bayernwerk AG abzusehen und den Betrieb nicht in gemeindliche Regie zu übernehmen. Der Betrieb der Straßenbeleuchtung verbleibt weiterhin bei der Bayernwerk AG.

Bei der Umrüstung der LED Beleuchtung im Gemeindegebiet von Allershausen soll grundsätzlich die Variante 2 umgesetzt werden. Sofern es bei neueren Leuchtstellen Sinn macht, ist nur das Leuchtmittel oder der Leuchteneinsatz zu tauschen. Die Bayernwerk AG ist mit der Umrüstung der Beleuchtung mit Gesamtkosten von 189.000,00 € netto zu beauftragen.
Es ist ein Vorschlag zur zeitlichen Umsetzung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag zur Errichtung von verschiedenen Werbemitteln am bestehenden Gebäude der Freisinger Bank auf der Fl.Nr. 39, 39/1, beide Gemarkung Allershausen, durch die Freisinger Bank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Die beantragten Werbemaßnahmen werden am bestehenden Gebäude der Freisinger Bank und im Zuwegungsbereich errichtet.
Die Werbemaßnahmen werden zum einen am Gebäude errichtet und zum anderen wird ein bestehender Werbepylon (1,6 m x 4,0 m) durch einen neuen ersetzt. Die Einzelwerbungen am Pylonstandort werden entfernt. Sämtliche Werbungen sind am Ort des Geschäftsbetriebes nach der Werbeanlagensatzung zulässig. Für die Schriftgröße ist eine Ausnahme erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Ausnahme von der Schriftgröße wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Errichtung provisorischer Bankcontainer auf der Fl.Nr. 39, 39/1, beide Gemarkung Allershausen, durch die Freisinger Bank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Umgriff des Bebauungsplans „Ortszentrum“ des Gebäudekomplexes Johannes-Boos-Platz an der Münchener Straße.
Die Container weisen eine Grundfläche von 4,8 m x 6,00 m aus. Es ist kein Baufenster vorhanden.
Die Ersatzcontainer sind für eine begrenzte Dauer beantragt und dienen zum Ersatz während der Bauzeit für die Nutzungsänderung des Schaltergebäudes.
Die dargestellten Parkflächen entlang der Münchener Straße werden nicht beeinträchtigt .
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Änderung der Nutzung im Erdgeschoss der Freisinger Bank auf der Fl.Nr. 39, 39/1, beide Gemarkung Allershausen, durch die Freisinger Bank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Durch die Freisinger Bank ist im bestehenden Erdgeschoss, angrenzend an den Bestand,  eine Vergrößerung der Bankschalterfläche geplant. Dazu werden zwei bisher nicht als „Bank“ genutzte Einheiten der Freisinger Bank zugeschlagen.
Das Bauvorhaben/Nutzungsänderung ist grundsätzlich verfahrensfrei, jedoch durch die Genehmigungspflichtigkeit der Baucontainer ebenfalls genehmigungspflichtig, aber auch genehmigungsfähig.
Von der Eigentümergemeinschaft Johannes-Boos-Platz werden für die Baumaßnahme 5 zusätzliche Stellplätze auf dem Parkplatz an der Kienberger Straße zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Die Anzahl der vorhandenen Stellplätze für die gesamt Wohn- und Geschäftsanlage ist zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Neubau zweier Doppelhaushälften mit Doppelgarage und Carport auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen, durch die GaDaWohnbau & Projektentwicklungs GmbH; Hinweis auf GR-Sitzung vom 06.02.2018 TOP 2 Beschluss-Nr. 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet „Amperfeld“. Das Gebäude besteht aus zwei Doppelhaushälften mit den Maßen von 13,99 m x 11,99 m. Die  Bauweise erfolgt in E+1+D und wird mit zwei Wohneinheiten belegt. Ein genehmigter Vorbescheid für die Errichtung eines 3-Familienwohnhauses liegt vor
Da für das Wohnhaus ein vernünftiger Dachgeschossausbau vorgesehen ist, wird eine Befreiung von der Dachneigung (35°) beantragt.
Die gemeindlichen GRZ- und GFZ-Werte werden eingehalten.
Stellplätze nach der Stellplatzsatzung werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von der Dachneigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Anhörungsverfahren zum Erlass einer Festsetzungsverordnung des Landratsamtes Freising über das Überschwemmungsgebiet an der Amper (Gewässer 1. Ordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Bekanntmachung vom 5.8.2010 hat das Landratsamt Freising die vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt München ermittelten Überschwemmungsgebiets der Amper im Landkreis Freising bekannt gemacht.
Nunmehr soll die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch Erlass einer entsprechenden Verordnung nach § 76 Abs. 2 WHG i.V. mit Art. 46 Abs. 3 BayWG erfolgen.
Den betroffenen Gemeinden wird Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf gegeben.

Gegenüber dem vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper im Gemeindebereich Allershausen ergeben sich nach den vorliegenden Plänen zur endgültigen Festsetzung keine Änderungen. Betroffen ist im Wesentlichen ein Teil des Ortsteils Göttschlag (siehe beigefügte Pläne). Es ändert sich rechtlich nichts gegenüber dem bisherigen Rechtszustand. Das Überschwemmungsgebiet schreibt auf der Grundlage hydraulischer Modellberechnungen den Ist-Zustand lediglich fest. Die Überschwemmungsgefahr ist mit dem Grundstück verbunden und entsteht nicht durch eine "übergestülpte" Planung. Auch wenn im Ü-Gebiet ein grundsätzliches Bauverbot gilt, können unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen erteilt werden, sofern ein funktionsgleicher, ortsnaher Ausgleich des verloren gehenden Rückhalteraumes geschaffen werden kann.

Diskussionsverlauf

Herr Glück wollte wissen, inwieweit vom Überschwemmungsgebiet die Erweiterung des Baugebietes an der südlichen Seestraße tangiert ist.

Der südliche Bereich liegt außerhalb des Ü-Gebietes, so 1. Bürgermeister Popp. Das Weitere wird sich ergeben, wenn die Altlastenuntersuchungen abgeschlossen sind.

Frau Gründel stellte fest, dass nach dem Erläuterungsbericht die Niederschlagsmengen von 1971 bis 2000 zugrunde gelegt worden sind. Diese Grundlage müsste nachjustiert werden. Außerdem wird lt. Nr. 5 auf Seite 9 der Grünlandumbruch von der Genehmigungspflicht ausgenommen, was wiederum zur Verschlechterung des Hochwasserabflusses beiträgt.
Außerdem sollten die Amperdämme auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.

Christian Huber fragte nach der Möglichkeit der Erweiterung des Baugebietes Weiherwiesen.

Dieser Bereich liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet wie bisher und eine Erweiterung der Bebauung in diesem Bereich scheidet ganz klar aus, so Bürgermeister Popp.

Beschluss

Gegen die vom Landratsamt Freising beabsichtigte endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Amper im Landkreis Freising durch eine Verordnung nach § 76 Abs. 2 WHG i.V. mit Art. 46 Abs. 3 BayWG werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben und folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht:

  1. Die Berechnungsgrundlage der Niederschlagsmengen auf der Basis der Jahre 1971 bis 2000 dürfte nicht mehr relevant sein und ist ggf. nachzuprüfen.
  2. Lt. Ziffer 5 ist der Grünlandumbruch genehmigungsfrei. Dies kann zu Verschlechterungen im Hochwasserabfluss/-Rückhalt führen und kann so nicht richtig sein.
  3. Die Amperdämme sind auf ihre Funkt ionsfähigkeit hin zu überprüfen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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10. Beitritt zum Gruppen-Rechtschutzversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Der vom Bayerischen Gemeindetag im Jahr 2008 abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsvertrag läuft am 31.12.2018 aus. Der BayGT ist nach § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, dass seinen Mitgliedern Rechtschutz angeboten wird. Nach europaweiter Ausschreibung hat unter mehreren Versicherern die ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG den Zuschlag erhalten, die bisher auch Vertragspartner war.

Diesem Vertrag kann die Gemeinde nun durch Erklärung beitreten. Wegen der dreijährigen Mindestlaufzeit des Vertrages sowie der Abwägung zum Umfang des Versicherungsschutzes und zur Höhe der Selbstbeteiligung bedarf es dazu eines Gemeinderatsbeschlusses. Die Verwaltungsgemeinschaft ist in dem Umfang mitversichert, in dem es die Mitgliedsgemeinden sind.

Bisher bestand Vollrechtsschutz mit 250 € Selbstbeteiligung und einer Versicherungssumme von 50.000 €. Bei dem neuen Vertrag beträgt die Versicherungssumme 80.000 € je Rechtsschutzfall. Die Prämie beträgt 1,03 € je Einwohner.
Gegen eine Zusatzprämie von 0,07 € je Einwohner kann Spezialstraf- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall 2  Mio. €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem neuen Gruppen-Rechtsschutzversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG beizutreten.
Abgeschlossen werden soll die Kommunale Rechtsschutzversicherung KW 250 mit 250 € Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall und Spezialstraf- und Verkehrsrechtsschutz SV ohne Selbstbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Antrag der Parteifreien Wähler auf Ausbau der Gehwege an der Amperstraße und Hauptstraße in Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Die Parteifreien Wähler beantragen die beiden Gehwege entlang der Amperstraße und der Hauptstraße auszubauen, um einen durchgehenden Gehweg bis zur Bushaltestelle zu schaffen. Siehe beiliegenden Antrag, der von 2. Bürgermeister Vaas noch kurz erläutert wird. Vor allem die Anwohner haben den Zustand wiederholt beanstandet und eine Verbesserung gefordert.

GL Vachal führte ergänzend aus, dass auch eine Beitragspflicht nach Wegfall der Ausbaubeitragssatzung nach der Erschließungssatzung geprüft wurde. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei dem Gehweganbau um eine Erweiterung und keine erstmalige Erschließung. Erweiterungsmaßnahmen fielen bisher beitragsrechtlich unter die Ausbaubeitragssatzung. Es entsteht also für den beantragten Gehwegbau keine Beitragspflicht nach Erschließungsrecht. Dies wurde auch von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum Antrag der PFW Alle rshausen vom 29.06.2018 den grundsätzlichen Ausbau der Gehwege an der Amperstraße und Hauptstraße in Tünzhausen.

Durch die Verwaltung ist die Planung mit Kostenermittlung in Auftrag zu geben. Für 2019 sind entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö 12

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Freising vom 27.06.18, wonach sich die Herstellung der Entwässerung an der Staatsstraße entlang des Wasserschutzgebietes weiterhin verzögert. Die Maßnahme ist für nächstes Jahr eingetaktet und soll mit Ampelregelung und halbseitiger Sperrung erfolgen.
       Außerdem ist im nächsten Jahr auch die Erneuerung der Brücke über den Atterbach geplant.

  • Anlässlich  der Regenereignisse der vergangenen Wochen hat 1. Bürgermeister Popp beim Landkreis beantragt, im Zuge der für 2022 vorgesehenen Erneuerung der OD Leonhardsbuch auch die Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers zu verbessern (Einbau größerer Rohre) - vgl. Email vom 3.7.18

Herr Lerchl übte Kritik, dass die PFW in den Schaukästen Wahlwerbung im Format A1 angebracht hat.
Dies ist nur in Leonhardsbuch so, weil die A3-Plakate ausgegangen waren, so 2. Bürgermeister und PFW-Sprecher Vaas.

Datenstand vom 02.08.2018 08:45 Uhr