Datum: 31.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 10.07.2018
2 Neubau eines Gewerbehauses mit einer Betriebsinhaberwohnung durch Osman Mehmet auf der Fl.Nr. 1323/47, Gemarkung Allershausen
3 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage durch Veronika Wildgruber auf der Fl.Nr. 2506, Gemarkung Allershausen
4 1. Änderung des Bebauungsplan Eggenberger Feld II; Billigung des Planentwurfs und Einleitung des Änderungsverfahrens
5 Anschaffung von neuen Spielkombinationen für die Kinderspielplätze "Reckmühle" und "Amperfeld II"; Auftragsvergabe
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 10.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 31.07.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.07.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Gewerbehauses mit einer Betriebsinhaberwohnung durch Osman Mehmet auf der Fl.Nr. 1323/47, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 31.07.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Planes "Glonnfeld II".
Für den GE-Bereich (GE, GEe1, GEe2) wurde wegen der Märkte Aldi und DM der Bebauungsplan geändert. Für das Grundstück Fl.Nr. 1323/47, Gemarkung Allershausen, ist die gleiche Bebauung festgesetzt wie im GEe1 (Mühlenstraße) und wurde nicht geändert.
Es ist nun ein Bauvorhaben mit folgender Nutzung beantragt:

Erdgeschoss:        Verkaufsfläche für Fahrzeuge
1. Obergeschoss:        Wohnung für den Betriebsinhaber
2. Obergeschoss:        Praxiseinheit
Dachgeschoss:        Büroeinheit

Für die vorgesehene Nutzung sind nach der geltenden Stellplatzsatzung insgesamt 15 Stellplätze erforderlich. Diese werden teilweise in der privaten Grünfläche/Anbauverbotszone liegen. Für den vorliegenden Befreiungsantrag der Stellplätze in der privaten Grünzone sind Bezugsfälle (Aldi, DM, Getränkemarkt) vorhanden; ebenso für die Abweichung der Stellplätze in der Anbauverbotszone. Die Befreiung von der Grünfläche liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde, die Befreiung von der Anbauverbotszone beim Staatlichen Bauamt, Straßenbauamt.
Die Festsetzungen Baufenster, Wandhöhen, Dachneigung und Dachform sind eingehalten.

Evtl. geplante Bauleitplanungsverfahren (Teilaufhebung, Veränderungssperre o.ä.) sind nach Rücksprache mit dem LRA Freising kaum rechtlich begründbar.

Beschreibung der Nutzung Erdgeschoss:

Der Auto-Showroom hat eine Nutzfläche (Showroom, WC, 2 Büros) von 200,77 m² mit einem Kellerabteil von 74,03 m².
Beschäftigt werden für diese Nutzung 3 Personen. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr werden täglich ca. 10 Besucher erwartet.
Lt. Antragsunterlagen finden Fahrzeuganlieferungen  einzeln statt. Sammelanlieferungen mit Autotransporter sind in der Regel nicht vorgesehen.
Die „Im Glonnfeld- und Bonhoeffer-Straße“ sind für Fahrzeuge/LKW über 7,5 t gesperrt.
Auf dem Grundstück werden Fahrzeuge bewegt, es entstehen Geräuschemissionen.

Beschreibung der Nutzung 1. Obergeschoss:

Für das 1. Obergeschoss ist eine Betriebsinhaberwohnung nach § 8 Abs. 3 BauNVO geplant.

Küche, Schlafraum, Wohnzimmer, vier Kinderzimmer, zwei Gästezimmer, Bad, WC und Arbeitszimmer (privat).

Beschreibung der Nutzung 2. Obergeschoss:

Empfangsraum, drei Behandlungsräume, Warte-und Personalraum, WCs.
Beschäftigt werden für diese Nutzung 6 Personen. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr werden täglich ca. 20 Besucher/Patienten erwartet.

Beschreibung der Nutzung Dachgeschoss:

Allgemeine Bürotätigkeiten, überwiegend am Computer, sporadische Kundenbesuche.

Beschäftigt werden für diese Nutzung 10 Personen. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr werden täglich ca. 5 - 10 Besucher erwartet.

Für die Vermietung der Gewerbefläche im 2. OG und DG wurde durch den Eigentümer zwischenzeitlich eine Projektentwicklungsagentur mit der Vermarktung beauftragt. Das kann bedeuten, dass die Flächen mit anderen Nutzungen belegt werden.

Die Antragunterlagen sind von den Nachbarn nicht unterschrieben. Der Verwaltung vorliegende Beschwerdeschreiben sind den Dokumenten beigefügt.

Diskussionsverlauf

Eingangs der Beratung wies 1. Bürgermeister Popp darauf hin, dass durch den Gemeinderat nur die baurechtliche (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit zu beurteilen ist.
Ursprünglich wurde schon einmal eine andere Planung eingereicht, die durch die nun vorliegende ersetzt wurde. Das Staatliche Bauamt Freising teilte auf Anfrage mit, dass eine direkte Zufahrt auf die St 2054 aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet wird. Die Straßenbaubehörde beurteilt den maßgeblichen Straßenabschnitt nicht als Innerortsbereich.

Frau Huber fragte, was denn die Gemeinde für Möglichkeiten hat.

Die Gemeinde kann ihr Einvernehmen verweigern, so der Vorsitzende, das dann ggf. von der Bauaufsichtsbehörde ersetzt wird.

Herr Lerchl vermutete hinter der Planung ein "verkapptes" Boardinghaus. Die Nutzung passt überhaupt nicht zur Nutzung der umlegenden Bebauung. Das Grundstück sollte daher in "Wohnen" umgewidmet werden. Die massiven vorliegenden Einwendungen sind Grund genug, eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen.

Lt. Auskunft von Herrn Hilpert (Bauamt LRA Freising) gibt es keine hinreichenden städtebaulichen Gründe, die eine Umplanung rechtfertigen würden, erklärte Herr Goldbrunner.

Herr Mück bezeichnete die Zufahrt (Sackgasse) für die dargestellten Nutzungen alles andere als günstig. Außerdem stellte er die Frage, wie denn die Anlieferung wie im Antrag angegeben dauerhaft gesichert werden kann. Auf keinen Fall werde er dem Vorhaben zustimmen.

GR Held stellte fest, dass die Gemeinde bei einer Ablehnung rechtlich wohl auf sehr schwachen Füßen steht. Das Vorhaben wurde auf die Zahl von 15 Stellplätzen hin getrimmt. Die Zustimmung, einen Teil der Stellplätze im Grünzug zu errichten, sollte auf jeden Fall nicht erteilt werden. Die Zufahrt für die Fahrzeuganlieferung kann wohl rechtlich nicht gesichert werden, so seine weiteren Bedenken.

Herr Groszek merkte an, dass die Tonnagenbeschränkung von 7,5 to nicht greift, weil der Antragsteller ja Anlieger ist.

Herr Dinkel bezeichnete die Nutzungen als Arztpraxen als sehr fadenscheinig. Über die Niederlassung von Ärzten entscheidet letztlich die Ärztekammer.

Frau Huber regte an, rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt einzuholen, wie der BPlan ggf. geändert werden kann bzw. das Vorhaben verhindert werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Erkundigung einzuholen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" hinsichtlich der Stellplätze in der privaten Grünzone wird erteilt.
Die genehmigte Abweichung der Errichtung der Stellplätze in der Anbauverbotszone ist vorzulegen.
Die Abwicklung der Fahrzeuganlieferung ist schriftlich nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

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3. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage durch Veronika Wildgruber auf der Fl.Nr. 2506, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 31.07.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wird im OT Leonhardsbuch an der Straße zum Baugebiet „Möselberg“  (Fl.Nr. 2506, Gemarkung Allershausen) errichtet.
Das Wohngebäude hat die Außenmaße 14,49 m x 12,24 m. Die Doppelgarage hat eine Grundfläche von 6,99 m x 6,76 m.
Es werden 3 Vollgeschosse (Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss) geplant. Im Kellergeschoss ist eine Einliegerwohnung vorgesehen.
Das Baugrundstück liegt am Hang (Straße zum Hufnagl). Als Dachform wurde ein Zeltdach mit 23°gewählt.
Ein Anschluss zur Kanalisation und Wasserversorgung ist derzeit nicht vorhanden. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung (Gemeinde Allershausen/Grundeigentümer) ist abzuschließen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Für den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine Vereinbarung über die Kostenübernahme abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung des Bebauungsplan Eggenberger Feld II; Billigung des Planentwurfs und Einleitung des Änderungsverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 31.07.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 23 vom 6.2.2018 hat der Gemeinderat wie von der Alfons Sixt GmbH & Co.KG beantragt, die Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld II" beschlossen.

Durch die Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen und die Begründung gefertigt, die vom Gemeinderat zu billigen sind.

Die Vereinbarung zur Kostenübernahme durch den Antragsteller liegt vor.

Als nächster Verfahrensschritt steht die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB an.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld II“ mit dem Umgriff lt. Beschluss-Nr. 23 vom 6.2.2018.

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. Anschaffung von neuen Spielkombinationen für die Kinderspielplätze "Reckmühle" und "Amperfeld II"; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 31.07.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Arbeitskreis Kinderbetreuung Allershausen ist mit der Neugestaltung von gemeindlichen Spielplätzen beauftragt. Für den Spielplatz im Baugebiet Amperfeld II wurde im letzten Jhr das Gerät "Märchenschloss Dornröschen" der Fa. Eibe ausgesucht und die Anschaffung vom Gemeinderat beschlossen. Das Gerät ist mittlerweile aufgestellt, allerdings auf dem Spielplatz "Kohlstattfeld". Für heuer sollen nunmehr die Spielplätze "Reckmühle" und "Amperfeld II" umgestaltet werden und neue Spielkombinationen erhalten.
Nach Einholung von Angeboten mehrerer Hersteller sollen nach Absprache mit dem AK-Sprecher Vaas wiederum Geräte der Fa. Eibe angeschafft werden. Dazu wurden zwei Kombinationen ausgesucht und zusammengestellt, die den Anforderungen des AK entsprechen. Die Geräte sollen der geänderten Altersstruktur Rechnung getragen und auch der Spielwert gesteigert werden.

Für den Spielplatz "Reckmühle" wird der Kauf einer "Ecorino Spielanlage" mit Sandaufzug und Wendelanbaurutsche vorgeschlagen. Angebotspreis inkl. Montage, ohne Erd- und Sandarbeiten brutto 14.747,99 €.
Im "Amperfeld II" soll ebenfalls eine Spielkombination aus dem Programm "ecorino" errichtet werden. Der Preis (reduzierter Sonderpreis) für diese Anlage beträgt inkl. Montage, ohne Erd- und Sandarbeiten brutto 19.908,51 €.

Für 2018 sind im Haushalt für die Ausstattung der beiden Spielplätze 35.000,00 € angesetzt. Davon wurden aber bereits die Kosten für das Spielgerät, das im Kohlstattfeld aufgestellt worden ist,  bezahlt (Rechnungstellung Ende 2017), so dass für heuer nur ca. 14.000,00 € zur Verfügung stehen. Die Erneuerung der beiden Spielplätze soll aber auf jeden Fall in diesem Jahr erfolgen und nicht noch weiter geschoben werden. Die den Haushaltsansatz übersteigenden Kosten sind daher als überplanmäßige Ausgaben zu beschließen (22.000,00 €).

Beschluss

Für die Spielplätze im Baugebiet "Amperfeld II" und "Reckmühle" werden die Spielkombinationen aus dem Programm "ecorino" der Fa. Eibe, Röttingen zum Preis von insgesamt 34.656,50 € brutto inkl. Lieferung und Montage, ohne Erd- und Sandarbeiten, gekauft.
Die den Haushaltsansatz übersteigenden Kosten von ca. 22.000,00 € werden als überplanmäßige Ausgaben beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 31.07.2018 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Im Juli wurden durch zwei Bauvorhaben im Wege der laufenden Verwaltung behandelt.

  • Email von Herrn Promberger zum Stand der Straßensanierungen

  • Sachstand zu den Hochwasserschutzprojekten Laimbach und Aiterbach

  • Mitteilung des BayGT über die Mautplicht für Lkw auf den Bundesstraßen seit 1.7.18

  • Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen im Gemeindebereich - insbesondere auf den durch die Glonnbrückensperrung stärker frequentierten Straßen.

  • Mitteilung RA Dr. Zöpfl über den erneuten Richterwechsel am LG Landshut in der Streitsache Hochbehälter

  • Von den 571 zum Volksfest-Seniorennachmittag geladenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sind 315 der Einladung gefolgt. Von weiteren 70 wurden die Zeichen abgeholt.

  • Aus Sicht der Polizei Freising war das diesjährige Volksfest ein durchaus ruhiges Fest, mit wenigen Vorkommnissen - im Gegensatz zu den Darstellungen in der Presse.
       Dies bestätigte Herr Groszek auch für den Sanitätsdienst der Johanniter.

GR Held wies auf den schlechten Zustand der Bankette an der Straße von Aiterbach nach Unterkienberg hin. Zumindest die größeren Löcher sollten ausgebessert werden.
Zum wiederholten Male erinnerte er daran, dass vom Bauamt den Gemeinderatsmitgliedern die im Wege der Freistellung oder als laufende Verwaltung behandelten Bauanträge etc. bekannt gegeben werden sollten.

Herr Groszek informierte über den Baubeginn der Fahrzeughalle der Johanniter und dankte allen, die von gemeindlicher Seite das Vorhaben unterstützt haben.

Herr Lerchl wurde von Lekkerland-Mitarbeitern angesprochen, die Pflanztröge in der Mühlenstraße zu entfernen. Dann könnten die Fahrzeuge auch nach rechts in die Staatsstraße abbiegen. An der gesperrten Jobst erstraße sind die Verkehrszeichen verblasst und sollten erneuert werden.

Herr Raith bat um Prüfung, wie ggf. das Parken unter den Pergolen an der Glonn verhindert werden kann und fragte nach dem Stand der Arbeiten an der Glonnbrücke.

Dazu 1. Bürgermeister Popp: Die Arbeiten sind nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes gut im Zeitplan.

Datenstand vom 30.08.2018 11:32 Uhr