Datum: 28.08.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2018
2 Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"
2.1 Vorstellung des Planentwurfs für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens nach dem BauGB; Hinweis auf GR-Sitzung vom 10.04.2018 - TOP 4.1 - Beschluss-Nr. 51
2.2 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses; Hinweis auf Beschluss-Nr. 113 vom 20.06.2017
2.3 Billigung der Planung und Durchführung des förmlichen Bauleitplanverfahrens
3 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Eggenberger Feld Süd
3.1 Vorstellung des Planentwurfs; Hinweis auf Beschluss-Nr. 111 vom 20.06.2017
3.2 Billigung des Planentwurfs
4 Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes; Auftragserteilung
5 Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels durch Frau Erdmute Pollack und Herrn Thomas Handel in der Franz-Liszt-Straße 18, 85391 Allershausen
6 Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels durch Frau Stephanie Esch in der Amperstraße Höhe Hs.Nr. 9a & 9b, in 85391 Allershausen / OT Tünzhausen
7 Antrag der Musikschule Ampertal e.V. auf Aufnahme von Senioren bei der Zuschussberechnung
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.07.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Baugebiet "Eggenberger Feld Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 2
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2.1. Vorstellung des Planentwurfs für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens nach dem BauGB; Hinweis auf GR-Sitzung vom 10.04.2018 - TOP 4.1 - Beschluss-Nr. 51

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 10.04.2018 hat der Planungsverband den in Abstimmung mit dem Arbeitskreis erarbeiteten Planentwurf für das künftige Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" vorgestellt. Dem Entwurf hat der Gemeinderat grundsätzlich, mit einigen Änderungswünschen, zugestimmt.

Der Planentwurf wurde zwischenzeitlich mehrmals überarbeitet, die Anforderungen der einzelnen Planer (Städtebau, Grünordnung, Erschließung, Lärmschutz) aufeinander abgestimmt und in den nun vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Der Planentwurf wurde von den Planern in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Auf die Präsentationen des Planungsverbandes und Landschaftsplanerin Linke wird verwiesen.

Eingangs ging 1. Bürgermeister Popp darauf ein, dass man in den letzten Monaten in Bezug auf die Baulandausweisung keineswegs untätig war. Mindestens 20 Besprechungen und Sitzungen haben dazu stattgefunden, um heute den Entwurf präsentieren zu können. Dazu kommen eine erhebliche Anzahl an Telefonaten und Emails. Er unterstrich: Wir waren dran und wir werden dran bleiben, damit das Verfahren zügig durchgeführt wird!

Herr Krimbacher vom Planungsverband ging bei seinen Ausführungen auf die wesentlichen Grundzüge der Planung und einzelne Festsetzungen wie Dachformen, unterschiedliche Nutzungsbereiche, Maß der baulichen Nutzung, Wandhöhen, Gestaltung sowie Immissionsschutz ein.

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Krimbacher präsentierte Frau Linke die grünordnerischen Festsetzungen. Gegenüber der Darstellung im bestehenden Flächennutzungsplan verringert sich durch die Änderung des FNP die Baufläche um ca. 2 ha. Für das neue Baugebiet beträgt der naturschutzrechtliche Ausgleich ca. 2 ha. Diese Fläche soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 380 Gemarkung Tünzhausen bereitgestellt werden, das auch von der Unteren Naturschutzbehörde schon der Gemeinde vorgeschlagen worden ist.

Frau Linke führte aus, dass noch folgende Änderungen der Planung vorzunehmen und vom Gemeinderat zu beschließen wären:
  1. Die Einmündungstrompeten an den Fußwegen im Grünzug sollen entfallen.
  2. Die bei Parzelle 67 dargestellten Bäume sind wegen der Tiefgarageneinfahrt um ca. 3-4 Meter nach Norden zu verschieben.
  3. Die Festsetzung zu den Einfriedungen soll folgenden Wortlaut erhalten:
       Einfriedungen als Zaunanlagen sind mit einer Höhe von max. 1,20 m inklusive eines sichtbaren Zaunsockels von max. 0,20 m als Metall- und Holzzäune zulässig. Mauern bzw. vollflächig geschlossene Zaunanlagen und freistehende Gabionen sind unzulässig. Maschendrahtzaun ist zwischen den Parzellen und an den Grundstücksgrenzen zum internen Grünzug und zum Ortsrand im Westen zulässig. Bei Ausführungen mit Sockel ist die Durchlässigkeit für Kleinsäuger zu gewährleisten. Bezugshöhe für den Zaun ist die geplante Straßenoberkante.
  1. Festsetzung der südlichen Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen als "Verkehrsfläche für Landwirtschaft".
  2. Die offenen Stellplätze im Bereich der Kindertagesstätte und WA 4 werden als hinweisliche Darstellung statt als Festsetzung aufgenommen, um Probleme im Rahmen der Ausführungsplanung zu vermeiden.

Herr Krimbacher, Frau Linke und Herr Söllner beantworteten die Fragen der Gemeinderatsmitglieder (siehe Diskussionsverlauf).

Diskussionsverlauf

Herr Zwingler erschien die Straßenbreite von 5 m zu gering und er hatte Zweifel, ob der notwendige Grund für die Jobsterstraße mit Gehweg tatsächlich zur Verfügung steht.

Dazu führten Herr Krimbacher und Herr Söllner aus, dass die Straßen innerhalb des Baugebietes mit 5 m ausreichend sind. Die im Westen des Baugebiets von Nord nach Süd verlaufende Straße hat eine Breite von 6,25 und einen 1,80 m breiten Gehweg. Die Jobsterstraße bleibt in der Breite von 5,75 m und wird in dieser Breite bis zum südlichen Ende weitergeführt. Bisher hat die Straße im südlichen Bereit nur eine Breite von 4,25 m. Nach den bisherigen Planungen und Aufmaßen ist der erforderliche Grund vorhanden, ohne in die Baugrundstücke eingreifen zu müssen.

Herr Kortus schlug vor, den westlichen Gehweg an der Jobsterstraße zumindest bis zum Baugebiet weiter zu führen und mit auszubauen.

Herr Zwingler fragte noch nach der Anbindung im Süden an der Rampe der Straße nach Eggenberg nach.

Dies wurde geprüft und der Bebauungsplan auch bereits entsprechend angepasst, so Herr Söllner. Es gibt nach dem derzeitigen Stand der Planung keine Probleme. Die Steigung gab er mit 9% an.


Herr Held war mit der vorgeschlagenen Festsetzung zu den Einfriedungen nicht einverstanden. Es sollten als Sichtschutz Zäune von 1,80 m bis 2 m Höhe zugelassen werden, die ggf. mit Efeu oder ähnlich bepflanzt werden könnten.

Frau Huber und Herr Dinkel widersprachen dem entschieden und auch Frau Linke riet dringend von einer solchen Zaunhöhe ab.

Frau Gründel wollte wissen, ob eine Begrünung der Gebäude möglich ist.
Dies ist nach Auskunft von Frau Linke ausdrücklich gewünscht und empfohlen. In die Artenliste sind auch entsprechende Pflanzen aufgenommen. Sowohl Fassadenbegrünung als auch Dachbegrünung bei den Garagen ist zulässig; es gibt dazu aber keine gesonderte Regelung in den Festsetzungen.

Frau Linke führte zur vorgesehenen Ausgleichsfläche in Tünzhausen (Fl.Nr. 380) noch aus, dass wie von Herrn Steiner von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen, 7 Eichen gepflanzt werden sollen. Die Pflege soll evtl. durch den Landschaftspflegeverband erfolgen.

Dazu erhob Herr Zwingler wegen des Wildschweinbestands erhebliche Bedenken. Die Wildschweine graben die Wiese in kurzer Zeit um.
Diesbezüglich soll noch Rücksprache mit der UNB gehalten werden.

Beschluss 1

Die Einmündungstrompeten an den Fußwegen im Grünzug sollen entfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 2

Die bei Parzelle 67 dargestellten Bäume sind wegen der Tiefgarageneinfahrt um ca. 3-4 nach Norden zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 3

Die Festsetzung zu den Einfriedungen soll folgenden Wortlaut erhalten:
Einfriedungen als Zaunanlagen sind mit einer Höhe von max. 1,20 m inklusive eines sichtbaren Zaunsockels von max. 0,20 m als Metall- und Holzzäune zulässig. Mauern bzw. vollflächig geschlossene Zaunanlagen und freistehende Gabionen sind unzulässig. Maschendrahtzaun ist zwischen den Parzellen und an den Grundstücksgrenzen zum internen Grünzug und zum Ortsrand im Westen zulässig. Bei Ausführungen mit Sockel ist die Durchlässigkeit für Kleinsäuger ist zu gewährleisten. Bezugshöhe für den Zaun ist die geplante Straßenoberkante.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 4

Festsetzung der südlichen Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen als "Verkehrsfläche für Landwirtschaft".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 5

Die offenen Stellplätze im Bereich der Kindertagesstätte und WA 4 werden als hinweisliche Darstellung statt als Festsetzung aufgenommen, um Probleme im Rahmen der Ausführungsplanung zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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2.2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses; Hinweis auf Beschluss-Nr. 113 vom 20.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 2.2

Sachverhalt

Im Zuge der bisherigen Planungen hat sich ergeben, dass der Umgriff des Planungsgebietes geringfügig zu erweitern ist. Die betroffenen Bereiche werden in der Sitzung erläutert.

Der Aufstellungsbeschluss Nr. 113 vom 20.06.2017 ist insofern neu zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd“.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:

im Westen:        durch die westlichen Grenze der Grundstücke Fl.Nr. 1276, 1279, 1279/2, 1284,1285, 1286, 1287, 1288, 1289/1 und 1290 Gemarkung Allershausen
im Osten:        durch die östliche Grenze der Jobsterstraße, Fl.Nr. 737 Gemarkung Allerhausen
im Norden:        durch die vorhandene Bebauung des Baugebietes "Eggenberger Feld II"
im Süden:        durch die südliche Grenze der Straße nach Eggenberg, Fl.Nr. 1257/2 Gemarkung Allershausen

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet -WA- festzusetzen (Lageplan schwarz  umrandet).

Ein wesentliches Planungsziel der Baugebietsausweisung ist die Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung und eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und zu sichern.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Der Beschluss-Nr. 113 vom 20.06.2017 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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2.3. Billigung der Planung und Durchführung des förmlichen Bauleitplanverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 2.3

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen (TOP 2.1) in der Fassung vom 28.08.2018.

Die Planfertiger werden beauftragt, die Änderungen und Ergänzungen in den Planentwurf einzuarbeiten und Begründung und Umweltbericht entsprechend anzupassen.

Durch die Verwaltung ist das Bauleitplanverfahren, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1  BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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3. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Eggenberger Feld Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 3
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3.1. Vorstellung des Planentwurfs; Hinweis auf Beschluss-Nr. 111 vom 20.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 3.1

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 111 vom 20.06.2017 hat der Gemeinderat zur Ausweisung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst (12. Änderung).

Der Planentwurf wurde  in der heutigen Sitzung vorgestellt.

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3.2. Billigung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 3.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 28.08.2018.

Die Planfertiger werden  beauftragt, die Änderungen und Ergänzungen in den Planentwurf einzuarbeiten und Begründung und Umweltbericht entsprechend anzupassen.

Durch die Verwaltung ist das Bauleitplanverfahren, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes; Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Vom Finanzausschuss wurde im Rahmen der Haushaltsvorberatung die Erstellung eines sog. "Feuerwehrbedarfsplanes" in Erwägung gezogen, um eine Grundlage für weitere Entscheidungen zur Ausrüstung der Feuerwehren zu erhalten.
Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.
Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.

Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen.
Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes ist Aufgabe der Gemeinde.

Von der Verwaltung wurden von drei entsprechenden Fachbüros für Feuerwehrbedarfsplanung Angebote eingeholt.

Angebotspreise netto:
1. Andreas Dittlmann, Passau          5.900,00 €
2. xxxxx        10.020,00 €
3. xxxx        10.800,00 €

Je nach Aufwand können noch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Diese werden aber auf ca. 1.500,00 € netto geschätzt.

Von der Verwaltung und vom 1. Kommandanten wurden Referenzgemeinden abgefragt. Der günstigste Bieter hat u.a. auch den Bedarfsplan für die Stadt Freising erstellt. Es wird vorgeschlagen, das Büro Dittlmann mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes entsprechend dem Angebot vom 27.05.2018 zu beauftragen. Der Beginn könnte noch im Herbst d.J. sein und die Fertigstellung im Frühjahr bzw. Sommer 2019 möglich sein.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen.

Mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes wird das Fachbüro für Feuerwehrbedarfsplanung und Ausschreibung Andreas Dittlmann, Passau, zu den Konditionen des Angebots vom 27.05.2018 beaufragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels durch Frau Erdmute Pollack und Herrn Thomas Handel in der Franz-Liszt-Straße 18, 85391 Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Antrag vom 20.07.2018 beantragen die o.g. Antragsteller die Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber Ihrer Einfahrt zum Grundstück: Franz-Liszt-Straße 18.

Der Verkehrsspiegel wurde bereits ohne Erlaubnis der Gemeinde Allershausen angebracht.

Begründet wird der Antrag auf Anbringung des Verkehrsspiegels mit der unübersichtlichen Einsicht in die Franz-Liszt-Straße.

Anzumerken ist hierzu, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, private Grundstücksein- und ausfahrten mit entsprechenden Verkehrsspiegeln so auszustatten, dass ein sicheres Ein- und Ausfahren möglich ist. Jeder Grundstücksbesitzer hat hier selbst Sorge zu tragen.
Aus Sicht des Straßenverkehrsrechts handelt es sich beim Verkehrsspiegel lediglich um ein Hilfsmittel. Die Sorgfaltspflicht, beispielsweise nach § 10 StVO beim Ausfahren aus einem Grundstück, gilt weiterhin. Im Zweifelsfall muss sich der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Bereich hineintasten oder sich einweisen lassen.
Die Franz-Liszt-Straße ist Bestandteil einer „Zone 30“.

Diskussionsverlauf

Frau Gründel regte an, den Nachbarn dazu zu bewegen, die Hecke zurück zu schneiden bzw. zu entfernen um die Sichtverhältnisse zu verbessern.

Herr Zandt bat um Prüfung, ob die Hecke überhaupt zulässig ist.

Herr Dinkel plädierte dafür, dass die Hecke zurückgeschnitten wird.

2. Bürgermeister Vaas warnte davor, mit einer Zustimmung zu dem Antrag Bezugsfälle im gesamten Gemeindegebiet zu schaffen.

Beschluss

Dem Antrag auf Anbringung des beantragten Verkehrsspiegel an einem gemeindlichen Baum (öffentliche Grünfläche) wird nicht statt gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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6. Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels durch Frau Stephanie Esch in der Amperstraße Höhe Hs.Nr. 9a & 9b, in 85391 Allershausen / OT Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Antrag vom 27.07.2018 beantragte die o.g. Antragstellerin die Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber Ihrer Einfahrt zum Grundstück: Amperstraße 9a & 9b, in Tünzhausen.

Der Verkehrsspiegel soll im Zuge des neu gestalteten Fußweges entlang der Amperstraße gleich mit integriert werden.
Hierzu ist anzumerken, dass die Planungen aktuell laufen, aber noch keine Entscheidung über die Erstellung eines Fußweges getroffen wurde.

Begründet wird der Antrag auf Anbringung des Verkehrsspiegels mit der unübersichtlichen Einsicht in die Amperstraße.

Anzumerken ist hierzu, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, private Grundstücksein- und ausfahrten mit entsprechenden Verkehrsspiegeln so auszustatten, dass ein sicheres Ein- und Ausfahren möglich ist. Jeder Grundstücksbesitzer hat hier selbst Sorge zu tragen.
Aus Sicht des Straßenverkehrsrechts handelt es sich beim Verkehrsspiegel lediglich um ein Hilfsmittel. Die Sorgfaltspflicht, beispielsweise nach § 10 StVO beim Ausfahren aus einem Grundstück, gilt weiterhin. Im Zweifelsfall muss sich der warte pflichtige Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Bereich hineintasten oder sich einweisen lassen.

Beschluss

Dem Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird nicht stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Antrag der Musikschule Ampertal e.V. auf Aufnahme von Senioren bei der Zuschussberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Die Schulleitung der Musikschule Ampertal beantragt mit Schreiben vom 31.7.2018 die Aufnahme von Senioren bei der Zuschussberechnung. Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen.

Beschluss

Dem Antrag der Musikschule Ampertal e.V. vom 31.07.2018 zur Aufnahme von Senioren, die einen Zauberharfenkurs oder einen Singkreis besuchen, bei der Zuschussberechnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Email vom 28.08. - Aufstellung der durch die Verwaltung erledigten Bauangelegenheiten

  • Sommerfest am Samstag, 8.9. ab 14 Uhr zum Abschluss der Sommerferienspiele

  • Einladung zum Stockschützenturnier des TSV Allershausen am Freitag, 07.09 ab 18 Uhr -Teilnahme für den Gemeinderat zugesagt haben Herr Vaas und Herr Zandt, Frau Kopp gibt noch Bescheid.

  • Für Bewirtung der Senioren, Ehrengäste, Beschäftigte, JUH und FFW hat die Gemeinde heuer rund 16.000,00 € aufgewendet.

  • Glonnbrücke ist seit letzten Donnerstag wieder befahrbar.

  • Im Juli wurden insgesamt 431 Verstöße bei Geschwindigkeitsmessungen geahndet, davon 308 in Unterkienberg/Reckmühle. In den „Tempo-30-Straßen“  wurden Geschwindigkeiten bis zu 57 km/h gemessen.


Christian Huber forderte eine baldige Instandsetzung der Schäden an der Straße von Aiterbach nach Unterkienberg.
Während der Bauzeit an der Glonnbrücke war dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens an der Straße nicht möglich ohne die Bauhofmitarbeiter zu gefährden. Sobald der Bauhof nach der Urlaubszeit wieder "voll" einsatzfähig ist, erfolgt die Instandsetzung.

Sebastian Huber erkundigte sich danach, wann die Schutzeinrichtungen an der Schroßlacher Straße angebracht werden.

Frau Gründel wies auf einen Schaden am Zugang zum Heinrich-Winkler-Steg hin.
Dies ist bereits bekannt und die Reparatur erfolgt durch den Bauhof in den nächsten Tagen, so GL Vachal

Datenstand vom 21.09.2018 09:42 Uhr