Datum: 18.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.08.2018
2 Umbau zweier Garagen in zwei Einliegerwohnungen in einem bestehenden Mehrparteienhaus durch Johanna-Freya und Bert Weiner auf der Fl.Nr. 15, Gemarkung Aiterbach
3 Abbruch eines Wintergartens und eines Carports; Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 201/5, Gemarkung Tünzhausen durch Herrn Harald Reith; Hinweis TOP 3 Beschluss-Nr. 94 der GR-Sitzung vom 19.06.2018
4 Neubau einer Doppelgarage durch Andreas Kühnert auf der Fl.Nr. 2659/8, Gemarkung Allershausen
5 Umbau eines Einfamilienhauses mit Wintergarten durch Verena Hermann und Günther Franke auf der Fl.Nr. 142/1, Gemarkung Allershausen
6 Neubau eines Gewerbehauses mit einer Betriebsinhaberwohnung durch Osman Mehmet auf der Fl.Nr. 1323/46, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 31.07.2018 Beschluss-Nr. 117
7 Errichtung zweiter Bauabschnitt Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung; Umsetzung des Energienutzungskonzeptes; Vorstellung und Auftragsvergabe für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung Hinweis auf TOP 6 der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2017
8 Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach "Aiterbach Nordost"; Erneute Billigung des Planentwurfs und erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 10.04.2018
9 Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd; Beratung und Beschlussfassung zu zwei Änderungsvorschlägen; Hinweis auf TOP 2.1 der Sitzung am 28.08.2018
10 Antrag des Fischereivereins Petri e. V. Allershausen auf Verlängerung des Pachtvertrages für Glonn und Mühlkanal
11 Antrag des Schützenverein "Diana" Allershausen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Erweiterung und Modernisierung der elektronischen Schießanlage
12 Radweg Jobsterstraße - Errichtung einer Polleranlage Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 06.02.2018
13 Malerarbeiten Fassaden Rathaus und Altes Rathaus inkl. Feuerwehrhaus Auftragsvergabe Malerarbeiten
14 Austausch von neuen Fensterelementen im 2. Stock der Westseite vom Rathaus Allershausen Auftragsvergabe Fenstertausch
15 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.08.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Umbau zweier Garagen in zwei Einliegerwohnungen in einem bestehenden Mehrparteienhaus durch Johanna-Freya und Bert Weiner auf der Fl.Nr. 15, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Aiterbach. Durch den Umbau zweier bestehender Garagen sollen zwei Einliegerwohnungen errichtet werden . Die Größe der Einliegerwohnungen beträgt 8,17 m x 8,20 m. Die GRZ wird mit 0,26 und die GFZ mit 0,55
angegeben.
Nach der derzeit geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für sieben WE 14 Stellplätze und für Besucher 2 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Mehrheitlich wird bemängelt, dass die Stellplätze nicht nutzbar sind. Der Antrag sollte deshalb zurückgestellt werden um dem Antragsteller die Möglichkeit zu geben, einen überarbeiteten Stellplatznachweis vorlegen zu können.

Beschluss

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der Antrag zurückgestellt. Vor einer abschließenden Behandlung soll ein überarbeiteter Stellplatznachweis vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Abbruch eines Wintergartens und eines Carports; Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 201/5, Gemarkung Tünzhausen durch Herrn Harald Reith; Hinweis TOP 3 Beschluss-Nr. 94 der GR-Sitzung vom 19.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des genehmigten Vorbescheides des LRA Freising vom 09.07.2018.

Die geforderte Abstandsflächenübernahmeerklärung der Fl.Nr. 201/7, Gemarkung Tünzhausen (Obst) liegt vor.

Da die Zufahrt über das Nachbargrundstück führt, ist eine entsprechende Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) vorzulegen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Doppelgarage durch Andreas Kühnert auf der Fl.Nr. 2659/8, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch. Die Doppelgarage wird vom Westen her befahren und hat die Außenmaße 7,05 m x 9,00 m. Der Zugang erfolgt durch einen überdachten Vorbau. Die GFZ und GRZ beträgt nur für die Garage 0,08. Das Gebäude erhält ein Pultdach mit 6,5 °.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Aufgrund der Lage der Garage an der FS 6 wird um eine Überprüfung des Sichtdreiecks gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Umbau eines Einfamilienhauses mit Wintergarten durch Verena Hermann und Günther Franke auf der Fl.Nr. 142/1, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ampertalstraße.
Mit der Baumaßnahme wird innerhalb des Baufensters das Obergeschoss ausgebaut und die Fassade mit Holz verkleidet.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Ampertalstraße sind berührt:

  • Asymmetrisches statt symmetrisches Satteldach
  • Dachneigung
  • Baufenster Wintergarten (24 ° statt 30°)

Ein Retentionsraum entsprechend der Grünordnung und Freiflächen (Faktor 0,4xm²)auf die
private  Grundstücksfläche ist nachzuweisen. Die Oberflächenentwässerung (Sickerdohle) ist regelmäßig auf Funktion zu überprüfen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Baufenster werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Gewerbehauses mit einer Betriebsinhaberwohnung durch Osman Mehmet auf der Fl.Nr. 1323/46, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 31.07.2018 Beschluss-Nr. 117

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Zum Schreiben des Landratsamtes Freising vom 13.08.2018 wird wie folgt Stellung
genommen:

Stellplätze:

Den Stellplätzen in der privaten Grünfläche wurde nicht zugestimmt, da im Gewerbebau auch eine Wohnung integriert ist. Hier wird im Interesse der Wohnqualität eine grüne Gartenfläche (Erholungs-, Spiel-, gärtnerische Nutzfläche usw.) für notwendig erachtet.
Zusätzliche immissionsschutzrechtliche Maßnahmen (außer im B-Plan vorgegeben) sind nicht erforderlich.

Wohnnutzung:

Das erforderliche Einvernehmen wurde hierzu nicht erteilt, da die beantragte Wohnung
bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Nach der Ziffer C. 1.2.1 der textlichen Festsetzungen werden Wohnungen i.S.d. § 8 Abs. 3 BauNVO für allgemein zulässig erklärt. Der B-Plan sieht hier eine Wohneinheit je Hauptgebäude vor.
Ausweislich der Bauantragsunterlagen ist hier aber eine – nicht zulässige - „normale“ Wohnung und keine betriebsbezogene Wohnung beantragt. Überdies müsste solch eine betriebsbezogene Wohnung dem Gewerbebetrieb, hier dem geplanten Autohaus, zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein. An letzterem wird angesichts der Größenverhältnisse gezweifelt. Zudem wird bei einem kleineren Autohaus auch daran gezweifelt, ob das Wohnen auf dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebs aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist und nicht vielmehr die Errichtung der Wohnung aus betriebsfremden Gründen erfolgt.

Anlieferung der Fahrzeuge:

Die Jahreswagen werden einzeln angeliefert oder mit einem kleinen Transporter
(2 Fahrzeuge/Anhänger). Dies wird bereits in der vorliegenden Baubeschreibung vom Antragsteller dargelegt.

Ausnahme Straßenbauamt Anbauverbotszone

Die notwendige Bebauung in der Anbauverbotszone für die Stellplätze wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Beschluss

Durch den Vorsitzenden wird das vorliegende Bauvorhaben Osman nochmals zur Abstimmung gestellt.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Errichtung zweiter Bauabschnitt Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung; Umsetzung des Energienutzungskonzeptes; Vorstellung und Auftragsvergabe für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung Hinweis auf TOP 6 der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Der erste Bauabschnitt der PV-Anlage zum Eigenverbrauch und Einspeisung von erneuerbarem Strom wurde im Jahr 2017 beschlossen und umgesetzt. Sie ist seit 01.01.2018 laut EEG in Betrieb genommen, am 19.04.18 an das Stromnetz angeschlossen und hat seither ca. 64.000 kWh Strom erzeugt und damit ca. 44 Tonnen an CO² vermieden!
Aufgrund der Regelungen im erneuerbare Energien Gesetz (EEG) machte es für die Gemeinde Sinn, die Anlage in zwei Abschnitte (erster ca. 90 kWp und zweiter ca. 70 kWp) einzuteilen.
Nun soll im zweiten Bauabschnitt die restliche Anlage errichtet werden.

Herr Dipl. Ing. Andreas Henze von der Solarwerkstatt Freising stellt zunächst die Nachberechnung des ersten Bauabschnittes vor, der um ca. 30.000,00 € günstiger realisiert werden konnte als in der ursprünglichen Kostenschätzung.

Herr Henze stellt anschließend die Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung des zweiten Bauabschnittes vor und erläutert die Hintergründe. Die Anlage soll eine Leistung von maximal 70 kWp haben, wird mit Baukosten von ca. 113.000,00 € brutto und einer Amortisation von ca. 20 Jahren berechnet. Darin berücksichtigt Herr Henze auch den Anteil der Kosten für den neuen Gebäudeanschluss, der im Frühjahr 2018 bereits für den ersten Bauabschnitt erstellt wurde.
Auf die beigefügten Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Herrn Henze wird verwiesen.


Die Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Anlage wurde von der Solarwerkstatt Freising, Dipl. Ing. Andreas Henze gemäß HOAI mit insgesamt 10.995,64 € brutto angeboten.

Das Bauamt hat das Angebot geprüft und schlägt vor, den Auftrag an Herrn Henze zu erteilen!

Diskussionsverlauf

GR Held schlug vor, eine Lösung mit Stromspeicher für die bessere Eigennutzung des Stromes mit zu untersuchen.
Herr Henze erklärte, dass ein Speicher aktuell nicht mit einem finanziellen Gewinn umsetzbar ist, aber dass er gerne eine zweite Wirtschaftlichkeitsberechnung machen werde, in der untersucht wird,  ob ein Speicher sinnvoll sei.

Beschluss

Die Solarwerkstatt Freising, Dipl. Ing. Andreas Henze, Altenhauser Fußweg 1, 85356 Freising, wird aufgrund des Angebots vom 30.08.2018 mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung für Errichtung und Anschluss einer Photovoltaikanlage auf dem Schuldach Bauteil C mit insgesamt 10.995,64 € brutto beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach "Aiterbach Nordost"; Erneute Billigung des Planentwurfs und erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 10.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

In der Sitzung am 10.04.2018 hat der Gemeinderat die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen behandelt.

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Mit der Erstellung der vom Wasserwirtschaftsamt geforderten hydraulischen 2-d-Berechnung wurde das Büro S2 Beratende Ingenieure, Barbing, beauftragt. Das Berechnungsergebnis zeigt, dass die Flurnummer 832 teilweise vom Hochwasser eingestaut wird. Die geplante Wohnbebauung liegt jedoch außerhalb des Überschwemmungsgebietes und wird von einem 100-jährig en Hochwasserereignis des Atterbaches nicht tangiert.

Der überarbeitete Satzungsentwurf ist nunmehr vom Gemeinderat erneut zu billigen und die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den überarbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aiterbach Nordost" mit der Begründung in der Fassung vom 08.08.2018.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd; Beratung und Beschlussfassung zu zwei Änderungsvorschlägen; Hinweis auf TOP 2.1 der Sitzung am 28.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.08.2018 wurde der Planentwurf für das Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" vorgestellt und gebilligt.

Im Diskussionsverlauf wurde u.a. die Anlegung eines Gehweges auf der Westseite der Jobsterstraße angeregt. Diese Anregung wurde aufgegriffen und die Planer gebeten zu prüfen, inwieweit dies möglich ist. Das IB Dippold+Gerold hat die erforderliche Trassierung und den Flächenbedarf ermittelt. Im nördlichen Bereich bis zur geplanten Kindertagesstätte ergeben sich keine größeren Probleme und Verschiebungen. Die Parzellen 6 bis 34 werden dadurch zwischen
1 m² und 16 m² kleiner. Im südlichen Bereich hingegen sind nach Rücksprache mit den Planern größere Eingriffe in die Parzellierung mit Verschiebungen erforderlich, die aber machbar wären. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist davon betroffen. Der notwendige zusätzliche Flächenbedarf zwischen 25 m² und 35 m² je Parzelle (Nr. 34, 39,45, 50, 55, 59 und 63) müsste auf die anschließenden Grundstücke aufgeteilt werden, so dass je neuem Grundstück sich nur ein geringer Flächenverlust ergibt.
Der Gehweg sollte dann auch entlang der Straße nach Eggenberg bis zur Einmündung der Nord-Süd-Erschließungsstraße weiter gezogen werden. Hier ergeben sich keine Flächenveränderungen und auch keine Änderungen in der Parzellierung.

Außerdem wurden angeregt, die Zufahrt zu den westlichen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht ganz im Norden vorzusehen, sondern in Verlängerung der breiteren Erschließungsstraße zwischen Parzelle 64 und 65. Wegen der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf Parzelle 65 müsste die im Plan dargestellte Feldzufahrt nach Norden in die Parzelle 64 verschoben werden.

Vom Gemeinderat ist nun zu entscheiden, ob die beiden beschriebenen Änderungen erfolgen sollen.

Die beiden mit der Planung beauftragten Büros sprechen sich wegen erheblicher Sicherheitsbedenken ausdrücklich gegen diese Umplanung aus (siehe E-Mail Frau Linke (Büro Kerling) und Herr Krimbacher vom Planungsverband).

Um den Planungsaufwand gering zu halten, würde aber der am 28.08.2018 gebilligte Planungsstand ins Verfahren gehen. In der Begründung wird aber auf die ggf. heute beschlossenen Änderungen hingewiesen und diese werden dann im weiteren Verfahren eingearbeitet.

Beschluss 1

Der am 28.08.2018 vom Gemeinderat gebilligte Bebauungsplanentwurf für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd" ist zu ändern und entlang der Jobsterstraße auf der Westseite und der Straße nach Eggenberg ein Gehweg einzuplanen.

Mit dem Vorgehen, den am 28.08.2018 gebilligten Planungsstand ins Verfahren zu gehen, besteht Einverständnis.
In der Begründung ist aber auf die heute beschlossenen Änderungen hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Beschluss 2

Im Verlauf der Sitzung wird durch GR Held vorgeschlagen, den Gehweg westlich der Jobsterstraße nur bis zur Einfahrt der Bauparzellen 34 und 39 zu planen.

Diesem Vorschlag stimmt der Gemeinderat zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die im Planentwurf vom 28.08.2018 vorgesehene Zufahrt zu den südwestlichen landwirtschaftlichen Grundstücken (Eigentümer Sixt) ist bereits gesichert durch die geplante Abfahrt entlang der Autobahnbrücke.

Die nördliche Zufahrt zu den hinterliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken erfolgt über die alte Eggenbergerstraße (Verlängerung Anton-Bruckner-Straße, Fl.Nr. 1299, 1299/1). Diese ist gewidmet als öffentlicher Feld- und Waldweg und seit 1963 mit einem Geh- und Fahrtrecht zugunsten der Gemeinde Allershausen belegt.

Auf Nachfrage bei der Autobahndirektion Südbayern (Herrn Pimpi) wäre diese bereit, den Unterhaltsweg entlang der Autobahnwalls entsprechend widmen zu lassen.

Im Gegenzug müsste die Gemeinde die Unterhaltspflicht übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen.

Der Anregung von GR Zwingler auf Änderung der Zufahrt zu den Hinterlegergrundstücken wird deshalb nicht gefolgt.

D.h . die ursprüngliche Planung wird nicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag des Fischereivereins Petri e. V. Allershausen auf Verlängerung des Pachtvertrages für Glonn und Mühlkanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Der Fischereiverein Petri e. V. Allershausen beantragt, dass der zum Jahresende auslaufende Pachtvertrag für die Glonn und den Mühlkanal  um weitere 10 Jahre verlängert wird. Der bisherige Pachtzins beträgt jährlich 480,00 €.

Unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes (Inflationsrate) von rund 14 % seit 2008 ergäbe sich ein Betrag von ca. 547,00 €. Um dem Umstand der Gewässerpflege durch den Verein Rechnung zu tragen, wird eine maßvolle Erhöhung auf 510,00 € vorgeschlagen.

Beschluss

Der Pachtvertrag mit dem Fischereiverein Petri e. V. Allershausen für die Glonn und den Mühlkanal (Fl.Nrn. 182, 1374 und 1346,  jeweils Gemarkung Allershausen) wird um 10 Jahre verlängert (01.01.2019 bis 31.12.2028). Als Pachtzins wird ein jährlicher Betrag von 510,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag des Schützenverein "Diana" Allershausen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Erweiterung und Modernisierung der elektronischen Schießanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Der Schützenverein "Diana" Allershausen e.V. beabsichtigt, die noch verbliebenen Seilzuganlagen an der Schießanlage durch weitere elektronische Trefferanzeigen zu ersetzen. Zusätzlich muss die veraltete EDV-Technik zum Betreiben der Anlage modernisiert werden. Die gesetzlichen Schießstandrichtlinien erfordern auch die Änderung der Waffenablagen im Schießraum.
Die Maßnahmen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2019 durchgeführt werden. Die Kosten für die Gesamtinvestition beziffert der Verein mit ca. 25.000,00 €, von denen ca. 5.000,00 € durch Eigenleistung gedeckt werden. Zu der Maßnahme wird ein gemeindlicher Zuschuss nach
Abschnitt G der Sportförderrichtlinien beantragt. Die Zuschusszusage ist auch notwendig für den Finanzierungsplan zum Erhalt der Staatszuschüsse über den BSSB.

Beschluss

Zum Antrag des Schützenvereins "Diana" Allershausen e.V. vom 10.09.2018 wird für die für 2019 geplanten Investitionsmaßnahmen an der Schießanlage
- Ersetzen der vorhandenen Seilzuganlagen durch elektronische Trefferanzeigen
- Modernisierung der EDV-Technik
- Änderung der Waffenablagen im Schießraum
stellt die Gemeinde einen Zuschuss nach Abschnitt G der Sportförderrichtlinien in Höhe von 30 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten lt. Angaben des Schützenvereins ca. 6.000,00 €),  in Aussicht. Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Bewilligung durch den BSSB.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorliegen der Rechnungen bzw. des Verwendungsnachweises an den BSSB. Die Zuschussmittel sind in den Haushalt 2019 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Radweg Jobsterstraße - Errichtung einer Polleranlage Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 06.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 06.02.2018 wurde die Verwaltung damit beauftragt, entsprechende Angebote für die Errichtung einer Polleranlage für den Radweg Jobsterstraße, einzuholen.

Nachdem ein direkter Stromanschluss auf Höhe des Zwinglerhofes nicht möglich ist, besteht nur die Möglichkeit, an der bereits vorhandenen Trafostation anzuschließen. Hierzu wurden durch die Verwaltung zwei Varianten ausgearbeitet.

Variante 1
Anschluss Höhe Zwinglerhof, ca. 250 m Kabelverlegung, Kostenschätzung für den Stromanschluss: Brutto 39.164,65 Euro, zzgl. die Kosten für die Polleranlage: ca. 24.000,-- Euro
Gesamtkosten: ca. 63.164,65 Euro

Variante 2
Anschluss nach dem Zwinglerhof in Richtung Jobster-Linde, ca. 320 m Kabelverlegung, Kostenschätzung für den Stromanschluss: Brutto 47.768,09 Euro, zzgl. die Kosten für die Polleranlage: ca. 24.000,-- Euro
Gesamtkosten: ca. 71.768,09 Euro

Zu Variante 1 ist anzumerken, dass ein Umfahren der Polleranlage durch den Zwinglerhof nach aktuellem Stand möglich ist. Um dies zu verhindern, müsste der Besitzer entsprechende Absperrvorkehrungen treffen / errichten.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl und Dinkel stellen fest, dass eine Pollerlösung eine teure Lösung darstellt, jedoch für Fußgänger und Radfahrer die beste Absicherung ist.
GR Schuhbauer weist auf die Erfahrungen der Stadt Freising mit den Pollern in der Innenstadt hin und spricht sich dagegen aus.
GR Held wiederholt seinen Vorschlag, die Jobsterstraße generell wieder für den allgemeinen Verkehr freizugeben.
Von GR Schrödl wird vorgeschlagen, dass die Polleranlage vorerst zurückgestellt werden sollte und noch versuchsweise eine Beschilderung mit dem Zeichen „ Fahrradstraße“ für einen Zeitraum von 2 – 3 Monaten erfolgen soll. Das Zeichen bietet die Möglichkeit, dass Fußgänger, Radfahrer und Pkw´s gleich gestellt sind. Voraussetzung ist hierbei gegenseitige Rücksichtnahme. Außerdem kann die kommunale Verkehrsüberwachung den fließenden Verkehr überwachen.

Beschluss

Auf Antrag zur Geschäftsordnung durch 2. Bürgermeister Vaas wird die Errichtung einer Polleranlage in der Jobster Straße (Verlängerung) vorerst zurückgestellt.
Vor einer endgültigen Entscheidung soll die Verwaltung bei anderen Kommunen Erfahrungsberichte zu Fahrradstraßen einholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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13. Malerarbeiten Fassaden Rathaus und Altes Rathaus inkl. Feuerwehrhaus Auftragsvergabe Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö 13

Sachverhalt

Die erforderlichen Malerarbeiten der Außenfassade für das Rathaus und Altes Rathaus inkl. Feuerwehrhaus wurden vom Büro Wacker beschränkt ausgeschrieben. Der Ausführungszeitraum ist für Herbst 2018 festgelegt.
Von den 7 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Es wurde die mögliche Vergabe in Losen vorbehalten, auch für einzelne Lose konnte von den Firmen angeboten werden. Die geprüften Angebotssummen der einzelnen Lose ergeben sich wie folgt:

Angebotsübersicht (brutto):

LOS 1 (Rathaus):

1.
Fa. Ettl, Allershausen
27.108,20 €

…..





LOS 2 (altes Rathaus):

1.
Fa. Ettl, Allershausen
11.876,20 €
2.
…..
11.955,30 €
3
…..
13.554,10 €


LOS 3 (Feuerwehrhaus):

1.
Fa. Ettl, Allershausen
18.439,05 €
2.
…..
18.958,91 €






Das Bauamt schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag für alle Lose mit der Gesamtsumme von  57.423,45 € brutto an die Fa. Ettl aus Allershausen zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für Malerarbeiten der Außenfassade für (alle Lose) Rathaus, Altes Rathaus und Feuerwehrhaus wird an die Fa. Ettl zum Preis von 57.423,45 € brutto lt. Angebot vom 03.09.2018 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Austausch von neuen Fensterelementen im 2. Stock der Westseite vom Rathaus Allershausen Auftragsvergabe Fenstertausch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö 14

Sachverhalt

Im Rathaus 2. Stock Westseite sind die Holzfenster so stark verwittert, dass ein Austausch erforderlich ist. Im restlichen Bereich des Rathauses ist ein Austausch der Fenster noch nicht erforderlich, im Dachgeschoss wurden die Fenster bereits erneuert.
Zukünftig sollen Holzfenster mit einer außenliegenden Aluschale (Holz-Alu-Fenster) eingebaut werden um ein langlebiges, wartungsfreies System zu erhalten.
Die Maßnahme soll im Zuge der Malerarbeiten im Herbst 2018 erfolgen, da hier bereits ein Fassadengerüst aufgebaut ist. Im Zuge dessen soll die Firma auch vorhandene kleinere Schäden an bestehenden Fenstern reparieren bevor diese dann neu gestrichen werden.

Der Austausch der insgesamt 9 Fensterelemente und Reparaturarbeiten am Rathaus wurde vom Bauamt beschränkt ausgeschrieben. Von den 6 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (brutto):

1.
Fa. Aschauer, Paunzhausen
20.523,63 €
2.
…..
23.907,67 €
4.
Teuerstnehmender Bieter
27.597,40 €


Das Bauamt schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Schreinerei Markus Aschauer aus Paunzhausen zum Gesamtpreis von 20.523,63 € brutto zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für den Austausch der Fensterelemente im Rathaus wird an die Fa. Schreinerei Markus Aschauer aus Paunzhausen zum Gesamtpreis von 20.523,63 € brutto lt. Angebot vom 03.07.2018 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö 15

Sachverhalt

Datenstand vom 22.10.2018 09:53 Uhr