Datum: 16.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2018
2 Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes in eine Handwerkerpension durch Jana Stadler auf der Fl.Nr. 1155/37, Gemarkung Allershausen
3 Errichtung eines Regenrückhaltebeckens für den Ortsteil Laimbach; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
4 Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage; Zwischenbericht Grundlagenermittlung und Vorplanung; Hinweis auf TOP 2 der Sitzung am 10.07.2018 (Beschlüsse Nr. 106 und 107)
5 Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest; Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme und Einplanung der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019
6 Beratung und Beschluss zur (Neu)Widmung bzw. Ab-/Umstufung diverser Straße im Gemeindegebiet Allershausen (Übersicht)
6.1 Straße von Tünzhausen nach Aiterbach
6.2 Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg
6.3 Straße nach Kranzberg
6.4 Straße von Laimbach nach Kleinkammerberg
6.5 Straße von Laimbach nach Schroßlach
6.6 Straße von der St. 2084 nach Tünzhausen
6.7 Straße von Unterkienberg nach Walterskirchen
6.8 Moosweg
6.9 Straße von Leonhardsbuch nach Kranzberg
6.10 Straße von Tünzhausen nach Nörting
6.11 Straße von Tünzhausen nach Schnotting
6.12 Schönbichlweg
6.13 Schönbichlweg (Ortsstraße)
6.14 Zur Hochstatt (Ortsstraße)
6.15 Ortsstraße Kreuth
6.16 Pfannenstielweg
7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes in eine Handwerkerpension durch Jana Stadler auf der Fl.Nr. 1155/37, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kammerfeld. Ausgewiesen ist das Gebiet als Gewerbegebiet. Eine Wohnung für Betriebsinhaber wurde 1985 (früherer Eigentümer Sluka) genehmigt. Ansonsten befand sich im Gebäude zulässiges Gewerbe.
Das Gebäude wurde vor langer Zeit durch Frau Stadler im jetzigen Zustand (Pension) erworben. Es wurde durch den Eigentümer versichert, dass alles genehmigt sei.
Nachdem Frau Stadler erfahren hat, dass für die Arbeiterunterkunft keine Genehmigung vorliegt, wird diese nun beantragt.
Eine Arbeiterpension stellt nach Gerichtsurteilen einen Beherbergungsbetrieb dar, der eine Unterkunft mit (im Vergleich zu Hotels) eingeschränkten Dienstleitungen bereitstellt. Dies sind meistens Frühstück und Bettenwechsel. Eine Verköstigung oder eine Rezeption wird nicht geboten. Ein Beherbergungsbetrieb dieser Art ist ein Gewerbe, das im B-Plan Kammerfeld grundsätzlich zulässig ist. Im Haus befinden sich Einzel- und Doppelzimmer. Im Ober- und Dachgeschoß befinden sich 18 Betten, im Erdgeschoß eine Verkaufsboutique und ein Ersatzteillager.

Stellplatzbedarf:

Erdgeschoß:

Ersatzteillager
1 Stellplatz
Verkaufsboutique
2 Stellplätze
Obergeschoß:

5 Doppelzimmer
10 Stellplätze
Dachgeschoß:

3 Doppelzimmer
6 Stellplätze
2 Einzelzimmer
2 Stellplätze
Besucher:
3 Stellplätze

Nach Nr. 1.5 der Stellplatzrichtlinien zur Stellplatzsatzung sind insgesamt 24 Stellplätze nachzuweisen.
 
Mit diesem Antrag auf Nutzungsänderung soll eine nachträgliche Genehmigung einer bereits ausgeführten Maßnahme erwirkt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Dinkel merkte an, dass man im Gewerbegebiet von Anfang an eigentlich keine Wohnungen (ausgenommen für Betriebsleiter) haben wollte.

Um das künftig auszuschließen, kommt nach den Worten von 1. Bürgermeister Popp nur eine Änderung des Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre in Betracht.

Christian Huber sprach sich vor allem wegen der Schaffung von Bezugsfällen gegen eine Zustimmung zu dem Bauantrag aus.

Herr Glück fragte, was dann mit dem Asylbewerberheim ist.

Das wäre rechtlich noch zu klären, inwieweit dann hier Bestandsschutz besteht, so der Vorsitzende.

Herr Dinkel plädierte für die Zurückstellung des Antrags und die Änderung des Bebauungsplanes mit Erlass einer Veränderungssperre.

Herr Kortus merkte an, dass es auch noch andere Gebäude mit Wohnnutzung im Gewerbegebiet gibt (z.B. die frühere Asylbewerberunterkunft).

Herr Held regte an, wieder einmal im Einwohnermeldeamt zu überprüfen, wie viele Personen in den Gebäuden im Gewerbegebiet gemeldet sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt. Für die Arbeiterpension sind insgesamt 24 Stellplätze nachzuweisen.
Es ist die Änderung des Bebauungsplanes (Ausschluss von Wohnnutzung für Beherbergungsbetriebe) und de r Erlass einer Veränderungssperre zu prüfen und zur Beschlussfassung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Regenrückhaltebeckens für den Ortsteil Laimbach; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Eingangs machte 1. Bürgermeister Popp deutlich, dass die Angelegenheit zwischenzeitlich mehr als frustrierend ist. Nach dem Antrag der Ortsgemeinschaft Laimbach erteilte der Gemeinderat den Planungsauftrag für die Maßnahme im März 2015. Im Mai 2015 lag der 1. Entwurf vor. Eigentlich sollte man von den Behörden Hilfestellung und Unterstützung erhalten. Man erlebt aber nur "Verhinderung" und "Blockadehaltung". Die Kosten sind nunmehr von 30.000,00 € auf 80.000,00 € angestiegen - und kein Ende in Sicht.

Frau Ruhland  erläuterte noch einmal die Planung und den bisherigen Verfahrensablauf.

  • Machbarkeitsstudie Laimbach: auf Anregung Laimbacher Bürger durch Gemeinde im März 2015 beauftragt, Fertigstellung im Mai 2015 (in Zusammenarbeit mit Dr. Löhr)
  • mit Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und von diesem ausdrücklich begrüßt
  • Präsentation bei den Bürgern am 07.10.2015
  • Abstimmungen mit Grundstückseigentümern (wer macht mit?), Gemeinde kann Flurnr. 2314 erwerben
  • Detailplanung für Rückhalteflächen: Antrag auf Genehmigung im Mai 2016 (vorher zur Abstimmung mit WWA und UNB Gespräche, vorab-Mails)
  • Oktober 2016: Nachfrage bei LRA FS: Einverständniserklärungen der Eigentümer nicht vollständig. Außerdem werden zwei weitere Ordner der Planunterlagen nötig, werden im Januar 2017 zusammen mit den Einverständniserklärungen nachgereicht.
  • Februar 2017: Nachforderungen der Unteren Naturschutzbehörde im Text, werden eingearbeitet und zur Abstimmung an die UNB geschickt.
  • Ende April 2017: Rückmeldung der UNB (dazu noch Forderung nach Ökokontomeldung), Aktualisierung der Anträge und Abgabe Anfang Mai 2017
  • Juni 2017: Ablehnung des Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung
  • September 2017: Termin mit WWA zur fachlichen Abstimmung
  • Ergebnis der Besprechung: Baugrundgutachten, Vermessung (DGM nicht ausreichend) und hydraulische Berechnung erforderlich, Bemessung der Dämme muss nach DWA-Merkblatt M 522 erfolgen)
  • Angebote dafür werden eingeholt, Aufträge im Januar 2018 vergeben. Im April liegt Vermessung vor, im Juli das Baugrundgutachten.
  • Besprechung der Dimensionierung der Dämme nach hydrologischer Berechnung mit Frau Fröhlich vom WWA am 7. August 2018
  • Planung würde so passen, allerdings müsste bei Dammbruch ein Objektschutz für das im Talraumgelegene Anwesen nachgewiesen sein (Aktennotiz), wofür an sich nicht die Gemeinde zuständig ist
  • fraglich, ob Planung dann realisierbar ist, Alternativen?

Nach den Ausführungen von Frau Ruhland gibt es drei Möglichkeiten, wie weiter vorgegangen werden kann:
Variante A:        Planung wie bisher „durchziehen“, aber mit breiteren Dämmen und höheren Kosten als geplant, Objektschutz ist zu klären!
Variante B:        Planung nur auf Grundstück der Gemeinde, Rückhalt ohne Damm, stattdessen Rückhalt durch Abgrabung
Variante C:        Planung nur auf Grundstück der Gemeinde ohne Rückhalt, nur ökologische Umgestaltung als Ausgleichsfläche z. B. Hochstauden, artenreiches Feuchtgrünland (wie bereits im Wasserrechtsantrag enthalten) - hat keine Wirksamkeit für Laimbach

Bisher sind lt. Frau Ruhland bereits Kosten für die verschiedenen Planungen und Gutachten in Höhe von 14.500,00 € entstanden.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus regte an, die Variante B zu realisieren und dazu noch einen niedrigen Damm zu errichten.

Diese Variante würde nach Aussage von Frau Ruhland das Rückhaltevolumen erheblich reduzieren. Ohne Genehmigungsverfahren konnten nur max. 1.800  m³ zurück gehalten werden.

Herr Mück stellte die Frage, ob das WWA schon gemerkt hat, dass die Gemeinde für den Ortsteil Laimbach in Sachen Hochwasserrückhalt etwas Positives machen will.

Herr Schrödl schlug vor, die Laimbacher vom derzeitigen Stand zu informieren.

Zum weiteren Vorgehen sollte nach Ansicht des Vorsitzenden noch einmal ein klärendes Gespräch mit dem WWA (Abteilungsleiter) geführt werden. Sollte sich dann keine verträgliche Lösung abzeichnen, ist Variante B umzusetzen.

Beschluss

1. Bürgermeister Popp und Planerin Ruhland werden beauftragt, mit dem Wasserwirtschaftsamt (Abteilungsleiter) noch einmal ein klärendes Gespräch zu führen um die Planung verwirklichen zu können. Sollte sich dann keine verträgliche Lösung abzeichnen, ist Variante B umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Wasserversorgung - Sanierung der Aufbereitungsanlage; Zwischenbericht Grundlagenermittlung und Vorplanung; Hinweis auf TOP 2 der Sitzung am 10.07.2018 (Beschlüsse Nr. 106 und 107)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Aufgrund der Beschlüsse Nr. 106 und 107 vom 10.07.2018 hat das Büro shp Sixt, Heiß+Partner GbR die Grundlagenermittlung und Vorplanung für die Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung durchgeführt (siehe Anlage). Gegenüber der Vorstellung der notwendigen Maßnahmen im Gemeinderat haben sich nach Detailuntersuchung kleinere Änderungen ergeben. Die Kostenberechnung lag den Gemeinderatsmitgliedern vor. Gegenüber der vorläufigen Kostenannahme (173.000 € netto) aus dem Ingenieurvertrag hat sich nach der detaillierten Planung jetzt doch ein etwas höherer Preis ergeben (186.840 € netto = +8%). Hierzu hat vor allem der zweite Druckstoßbehälter beigetragen.

In geringem Umfang kommen noch Regieleistungen bei den Bauarbeiten und Elektroarbeiten hinzu.

Bei Einverständnis mit den vorgestellten Maßnahmen wird das Büro shp die Arbeiten ausschreiben, so dass die Arbeiten in den verbrauchsarmen Wintermonaten ausgeführt werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Grundlagenermittlung und Vorplanung für die Sanierung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung des IB shp vom 21.09.2018 und stimmt dem zu.  Die Ausschreibung ist zeitlich so durchzuführen, dass die Arbeiten in den verbrauchsarmen Wintermonaten ausgeführt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest; Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme und Einplanung der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Im Kindergarten Spatzennest soll im kommenden Jahr die Küche erneuert werden um dem steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Die Erneuerung wird wie folgt begründet.
  • Die derzeitige Einrichtung (normale Haushaltsküche) stammt aus dem Jahr 1992.
  • Beim Bau des Kindergartens war die Küche für einen dreigruppigen Kindergarten mit 75 Kindern konzipiert. Mittlerweile hat der Kindergarten 5 Gruppen mit bis zu 125 Kindern.
  • Die Zahl der Mittagessen von früher einmal max. 20 ist auf bis zu 80 Essen pro Tag angestiegen (Tendenz weiter steigend)
  • Es fehlt an einer Essensausgabe mit Warmhaltemöglichkeit
  • Das Geschirr für Brotzeit und Mittagessen zu spülen (bis zu 500 Teile am Tag) ist derzeit sehr p ersonalaufwändig. Es soll daher eine "Spülküche" an Stelle des Lagerraums eingebaut werden.

Es liegt bereits ein mit der Kindergartenleitung grob abgestimmter Planungsvorschlag für die Erneuerung vor. Die Kosten für die Ausstattung werden sich auf rund 50.000,00 € belaufen. Dazu kommen noch Bauarbeiten wie Fliesenverlegung, Versetzung Wand zum derzeitigen Lagerraum, Deckenanpassung, Elektro- und Sanitärarbeiten. Dazu erfolgt noch die Kostenermittlung durch die Planungsgesellschaft Wacker. Es dürfte mit Baukosten von max. 20.000,00 € zu rechnen sein.

Der Gemeinderat sollte die Maßnahme grundsätzlich beschließen und die Mittel für das Haushaltsjahr 2019 einplanen.

Ergänzend zur Beschlussvorlage stellte die Kindergartenleiterin Ellenbrock die derzeitigen Gegebenheiten und die geplanten Umbaumaßnahmen aus ihrer Sicht dar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erneuerung der Küche im Kindergarten Spatzennest auf der Grundlage des vorgelegten Planungsvorschlages, der noch im Detail mit der Kindergartenleitung abzustimmen ist. In den Haushalt 2019 sind die entsprechenden Mittel in Höhe von ca. 70.000,00 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss zur (Neu)Widmung bzw. Ab-/Umstufung diverser Straße im Gemeindegebiet Allershausen (Übersicht)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Aktualisierung des Straßenbestands im Gemeindegebiet Allershausen erfüllen einige als Gemeindeverbindungsstraßen gewidmete Straßen diese Bedeutung nicht und sind deshalb zu öffentlichen Feld- und Waldwegen abzustufen bzw. zur Ortsstraße umzustufen. Bei der Abstufung zu öffentlichen Feld-und Waldwegen bleibt die Gemeinde Allershausen Baulastträger, das heißt, es entstehen für die Anliegergrundstücke keine Nachteile. Dies gilt auch bei der Umstufung zur Ortsstraße. Zusätzlich ist die Bezuschussung der Gemeindeverbindungsstraßen pro Kilometer weggefallen, weswegen es hier ebenfalls zu keinem Nachteil kommt. Des Weiteren sind in diesem Zuge die Straßen „Zur Hochstatt“ (bislang ohne Bezeichnung gewidmet) und „Schönbichlweg“ in Tünzhausen als Ortsstraßen zu widmen. Es sind folgende Straßen betroffen, über die im Folgenden zu entscheiden ist:

  • Straße von Tünzhausen nach Aiterbach (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße nach Kranzberg (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von Laimbach nach Kleinkammerberg (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von Laimbach nach Schroßlach (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von der St. 2084 nach Tünzhausen (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von Unterkienberg nach Walterskirchen (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Moosweg (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von Leonhardsbuch nach Kranzberg (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von Tünzhausen nach Nörting (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Straße von Tünzhausen nach Schnotting (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Schönbichlweg (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)
  • Schönbichlweg (jetzt: Ortsstraße)
  • Zur Hochstatt (Ortsstraße)
  • Ortsstraße Kreuth
  • Pfannenstielweg (jetzt: öff. Feld- und Waldweg)

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6.1. Straße von Tünzhausen nach Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.1

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Aiterbach“, die mit den Flurnummern 321, 253, 253/1, Gemarkung Tünzhausen, und 147, Gemarkung Aiterbach, und einer Länge von 1,950 km mit der Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 eingetragen wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung abzustufen, zumal das Teilstück der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper bereits ein öffentlicher Feld- und Waldweg ist. Die Länge beträgt 1,933 km bzw. 1,674 km (ohne Teilstück des Gemeindegebiets Kirchdorf a. d. Amper und der Fläche, die über die Amper führt) zu berichtigen. Zudem muss neben den oben bereits erwähnten Flurnummern noch die Flurnummer 322/2, Gemarkung Tünzhausen, ergänzt werden. Die Wegeflächen, die von der Flurnummer 253/1, Gem. Tünzhausen, abzweigen und über die Amper führen, gehören dem Freistaat Bayern bzw. den Eigentümern der Uferflurstücke.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Aiterbach“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Aiterbach“.
Flurstück: 321, 322/2, 253 und 253/1, Gem. Tünzhausen, und 147, Gem. Aiterbach.
Länge gesamt: 1,674 km (ohne der Teilstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde   Allershausen stehen)
Anfangspunkt: Nördliches Ortsende Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die St. 2054 Richtung Nörting (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.2

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg“ wurde mit der Flurnummer 1392 und einer Länge von 0,875 km mit der Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 eingetragen. Die Flurnummer 1392/1 wurde auf der alten Bestandskarte händisch ergänzt. Nach erneuter Sichtung sind folgende Flurnummern betroffen: 1661, 1392, 1392/1 sowie Teilstücke von 1374/3 (Brücke über den Mühlkanal) und 182/3 (Glonnbrücke). Zudem erfüllt sie die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Länge von 0,875 km ist auf 0,899 km zu berichtigen. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit derselben Bezeichnung.
Flurstück: 1661, 1392, 1392/1, 1374/3 (T), 182/3 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge: 0,899 km
Anfangspunkt: Glonnbrücke, bei Fl. Nr. 80/6, Gem. Allershausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 1711/2 , Gem. Allershausen, südlich der Bergstraße (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.3. Straße nach Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.3

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von der F6 nach Kranzberg“, die mit der Flurnummer 1268 und einer Länge von insgesamt 0,485 km, wovon 0,460 km in der Baulast der Gemeinde Allershausen und 0,025 km in der Baulast der Isar-Amper-Werke (Brücke über den Amperkanal) stehen, gewidmet wurde (s. Eintragungsverfügung vom 01.11.1963). Der Weg erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Feldzufahrt bei der Jobster-Linde“ abzustufen, wobei heute lediglich ein Teilstück der Fl. Nr. 1268 eingeht und der Weg nach 0,320 km bereits an der südlichen Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 694 endet (s. Orthophoto). Das restliche Teilstück mit einer Länge von 0,069 km wird hingegen eingezogen, da der restliche Weg bis zur Gemeindegrenze Kranzberg nicht mehr vorhanden ist. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen. Baulastträger des gesamten Weges ist die Gemeinde Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von der F6 nach Kranzberg“ mit einer Länge von 0,320 km zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Feldzufahrt bei der Jobster-Linde“ und die Teileinziehung der restlichen Flurnummer 1268, Gem. Allershausen, mit einer Länge von 0,069 km.
Flurstück: 1268 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,320 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Straße mit der Fl. Nr. 737, Gem. Allershausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: südliche Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 694, Gem. Allershausen (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hinge wiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.4. Straße von Laimbach nach Kleinkammerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.4

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Laimbach zur Gemeindegrenze nach Kleinkammerberg“, die mit der Flurnummer 2318, Gemarkung Allershausen, und einer Länge von 0,490 km mit der Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 eingetragen wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Des Weiteren ergibt sich ein kürzerer Verlauf von 0,435 km, da das Ende 2 der OS Laimbach mit Beschluss vom 08.05.2018 östlich eine Wegefläche von knapp 56 m dazugewonnen hat (s. Lageplan der OS Laimbach). Zudem werden Anfangs- und Endpunkt vertauscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Laimbach zur Gemeindegrenze nach Kleinkammerberg“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße von Laimbach nach Kleinkammerberg“
Flurstück: 2318, Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,435 km
Anfangspunkt: Abzweig von der OS Laimbach südlich der Fl. Nr. 2339, Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze nach Hohenkammer (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.5. Straße von Laimbach nach Schroßlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.5

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Laimbach - Schroßlach“, die mit den Flurnummern 2341, 2146, 2155, 2140 und 2144 (Teil) und einer Länge von 1,150 km mit der Widmung vom 31.07.1981 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Laimbach nach Schroßlach“ abzustufen, wobei nun die Länge auf 1,070 km berichtigt werden muss. Des Weiteren ergeben sich Änderungen an den Flurnummern (s. unten). Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Laimbach - Schroßlach“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Laimbach nach Schroßlach“.
Flurstück: 2341, 2234/3 (T), 2146 (T), 2155 (T), 2140 und 2144 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 1,070 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Ortsdurchfahrt Laimbach (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Orts durchfahrt Schroßlach (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.07.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.6. Straße von der St. 2084 nach Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.6

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Östl. GV-Straße St. 2084 – Tünzhausen nach Tünzhausen“, die mit der Flurnummer 67, Gemarkung Tünzhausen, und einer Länge von 0,600 km mit der Widmung vom 20.09.1982 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der genannten neuen Bezeichnung abzustufen, wobei sich die heutige Länge auf 0,515 km beläuft und nur ein Teilstück der Flurnummer 67, Gemarkung Tünzhausen, eingeht. Anfangs- und Endpunkt werden vertauscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Östl. GV-Straße St. 2084 – Tünzhausen nach Tünzhausen“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße von der St. 2084 nach Tünzhausen“.
Flurstück: 67 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,515 km
Anfangspunkt: Westseite des Grundstücks mit der Flurnummer 48/1, Gemarkung Tünzhausen, Abzweig von der Herrnstraße (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Staatsstraße 2084 (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.7. Straße von Unterkienberg nach Walterskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.7

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Unterkienberg bis zur Gemeindegrenze Walterskirchen“ wurde mit der Flurnummer 1984 und einer Länge von 2,590 km mit der Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 eingetragen, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht. Daher ist sie zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung abzustufen. Die Länge von 2,590 km ist auf 2,022 km zu berichtigen. Des Weiteren ist der Anfangspunkt folgendermaßen zu berichtigen: Abzweig von der Ortsstraße „Feldweg“ mit der Flurnummer 1984/3. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Unterkienberg bis zur Gemeindegrenze Walterskirchen“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Unterkienberg nach Walterskirchen“
Flurstück: 1984, Gemarkung Allershausen.
Länge: 2,022 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Ortsstraße „Feldweg“ mit der Flurnummer 1984/3, Gem. Allershausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze nach Paunzhausen (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.8. Moosweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.8

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Tünzhausen – Kirchdorf a. d. Amper (Moosweg)“, die mit der Flurnummer 283, Gemarkung Tünzhausen, und einer Länge von 0,800 km mit der Widmung vom 20.09.1982 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen, wobei nun eine Länge von 0,838 km neu gewidmet wird. Ebenso ist es ratsam, die Bezeichnung „Moosweg“ zu wählen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Tünzhausen – Kirchdorf a. d. Amper (Moosweg)“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Moosweg“.
Flurstück: 283, Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,838 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Straße mit der Flurnummer 253, Gemarkung Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze Kirchdorf (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.9. Straße von Leonhardsbuch nach Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.9

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Leonhardsbuch nach Kranzberg“ wurde mit Bezug auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 mit folgenden Flurnummern gewidmet: 2695/2, 2682/2, 2705/3 und 2760. Heute sind nach erneuter Sichtung folgende Flurnummern betroffen: 2759/3 (T), 2760 (T), 2705/3, 2682/2 (T) und 2695/2 (T). Des Weiteren erfüllt sie die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen. Die Länge berichtigt sich auf 0,982 km und bei den Baulastträger wird ein zusätzlicher Baulastträger aufgenommen (s. unten).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Leonhardsbuch nach Kranzberg“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit derselben Bezeichnung.
Flurstücke: 2759/3 (T), 2760 (T), 2705/3, 2682/2 (T) und 2695/2 (T), Gemarkung Allershausen
Länge gesamt: 0,981 km
Anfangspunkt: Abzweig von der FS6 in Leonhardsbuch (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze nach Kranzberg (s. pinke Markierung)
Die Baulast des Weges über 0,884 km liegt bei der Gemeinde Allershausen. 0,024 km (Brücke über den Amperkanal) liegen in der Baulast der Isar-Amper-Werke München und die restlichen 0,074 km (Autobahnbrücke) bei der Autobahndirektion Südbayern.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.10. Straße von Tünzhausen nach Nörting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.10

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen – Nörting“, die mit der Flurnummer 310 und einer Länge von 0,160 km mit der Widmung vom 20.09.1982 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg  mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Nörting“ abzustufen. Zusätzlich zu einem Teilstück der Flurnummer 310 ist ein weiteres Teilstück der Flurnummer 309 und 245/6 zu ergänzen. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abs tufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Nörting“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Nörting“.
Flurstück: 309 (T), 310 (T) und 245/6 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,160 km
Anfangspunkt: Abzweig vom Moosweg mit der Fl. Nr. 283, Gemarkung Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze Kirchdorf (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.11. Straße von Tünzhausen nach Schnotting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.11

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Schnotting“, die mit der Flurnummer 178 und einer Länge von 0,750 km mit der Eintragungsverfügung vom 20.09.1982 eingetragen wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung abzustufen. Dabei ist die Länge auf 0,695 km zu berichtigen, da es ratsam ist den Weg erst ab der Bebauungsgrenze beginnen zu lassen, womit auch nur noch ein Teilstück der Flurnummer 178 betroffen ist. Zudem ist es nicht sinnvoll den Anfangspunkt an einen spezifischen Namen zu koppeln, daher ist dieser folgendermaßen abzuändern: Nordöstliche Grenze des Grundstücks mit der Flurnummer 177/10. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Schnotting“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Schnotting“.
Flurstück: 178 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,695 km
Anfangspunkt: Nordöstliche Grenze des Grundstücks mit der Flurnummer 177/10, Gem. Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 219, Gem. Tünzhausen. (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.12. Schönbichlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.12

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „alter Schulweg nach Schönbichl“, die mit den Flurnummern 140 und 643, Gemarkung Tünzhausen, und einer Länge von 0,650 km mit der Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 eingetragen wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Schönbichlweg“ abzustufen, wobei lediglich heute noch ein Teilstück der Flurnummer 140, Gemarkung Tünzhausen, existent ist. Zudem soll nur noch eine Länge von 0,558 km eingehen. Das restliche Teilstück von 0,092 km wird zur Ortsstraße „Schönbichlweg“ gewidmet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „alter Schulweg nach Schönblich“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Schönbichlweg“
Flurstück: 140 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,558 km
Anfangspunkt: östliche Grenze des Grundstücks mit der flurnummer 176/6, Gem. Tünzhausen, Abzweig von der OS Schönbichlweg (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze Kranzberg (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.13. Schönbichlweg (Ortsstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.13

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 wurden die Flurnummern 140 und 643 als Gemeindeverbindungsstraße mit einer Länge von 0,650 km gewidmet. Im Zuge der Aktualisierung des Straßenbestandsverzeichnisses wird nun ein Teilstück dieser Straße mit einer Länge von 0,558 km zum Feldweg abgestuft. Der restliche Abschnitt von 0,092 km soll nun zur Ortsstraße „Schönbichlweg“ gewidmet werden, da bereits mit Beschluss vom 19.09.2000 die entsprechende Namensgebung und Hausnummerierung beschlossen wurde, eine Widmung aber nicht auffindbar ist. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Schönbichlweg“ in Tünzhausen als Ortsstraße neu zu widmen.
Flurstück: 140 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,092 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Straße „Zur Hochstatt“ (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Östliche Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 176/6, Gem. Tünzhausen;
Einmündung in den öff. Feld- und Waldweg „Schönbichlweg“ (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des „Schönbichlwegs“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. vom 27.07.1981 und vom 19.09.2000 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.14. Zur Hochstatt (Ortsstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.14

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 20.09.1982 wurden die Flurnummer 178 als Gemeindeverbindungsstraße mit einer Länge von 0,750 km gewidmet. Mit der Verfügung ohne Datum wurden 0,100 km davon als Ortsstraße ohne Bezeichnung gewidmet und mit Beschluss vom 19.09.2000 kam es wiederum zur Namensgebung  „Zur Hochstatt“. Die Flurnummern 180/3 und 181/3 bleiben als Eigentümerweg „Weg zum Geflügelhof“ bestehen (s. alte Bestandskarte). Im Zuge der Aktualisierung des Straßenbestandsverzeichnisses wird nun ein Teilstück der Flurnummer 178 mit einer Länge von 0,695 km zum Feldweg abgestuft. Der restliche Abschnitt wird zur Ortsstraße „zur Hochstatt“ dazu gerechnet, die nun mit den Flurnummern 178 (T) und 178/1 auf eine Länge von 0,126 km kommt. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neuwidmung der Straße „Zur Hochstatt“ in Tünzhausen als Ortsstraße.
Flurstück: 178 (T) und 178/1, Gemarkung Tünzhausen
Länge gesamt: 0,126 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Straße „OS Tünzhausen“ (Hauptstraße) (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in den öff. Feld-und Waldweg „Straße von Tünzhausen nach Schnotting“ (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße „Zur Hochstatt“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. vom 20.09.1982 und vom 19.09.2000 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.15. Ortsstraße Kreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.15

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Weg zum Greimer“, die mit den Flurnummern 375 und 405 sowie einer Länge von 0,250 km mit der Widmung vom 20.09.1982 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zur Ortsstraße mit der neuen Bezeichnung „Ortsstraße Kreuth“ umzustufen. Dabei ist nur noch die Flurnummer 375 betroffen, allerdings mit ihrer gesamten Länge von 0,363 km, da ein Teil der Flurnummer 405 in die 375 eingegangen ist und der noch vorhandene Anteil privat von den Eigentümern des Grundstücks mit der Flurnummer 394 erworben wurde. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Weg zum Greimer“ zur Ortsstraße mit der neuen Bezeichnung „Ortsstraße Kreuth“.
Flurstück: 375, Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,363 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Straße mit der Flurnummer 62, Gemarkung Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Westliches Ortsende Kreuth (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.16. Pfannenstielweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.16

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Eberspoint“ wurde mit der Flurnummer 94, Gemarkung Tünzhausen, und einer Länge von 0,500 km mit der Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 eingetragen. Sie erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit zwei Abschnitten abzustufen. Der erste Abschnitt beträgt 0,500 km und der zweite Abschnitt beträgt 0,211 km. Die Gesamtlänge bemisst sich damit auf 0,711 km. Beide Abschnitte werden durch ein Teilstück mit 0,052 km, welches auf dem Gemeindegebiet Kranzberg liegt, getrennt (s. Lageplan). Laut der Gemeinde Kranzberg gibt es zu diesem Teilstück keine Widmung.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Eberspoint“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Bezeichnung „Pfannenstielweg“ und den folgenden zwei Abschnitten:

Abschnitt 1:
Flurstück: 94 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge: 0,500 km
Anfangspunkt 1: Abzweig von der Straße mit der Fl. Nr. 112, Gemarkung Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt 1: Gemeindegrenze Kranzberg bei Eberspoint (s. pinke Markierung)

Abschnitt 2:
Flurstück: 94 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge: 0,211 km
Anfangspunkt 2: Nördlichere Gemeindegrenze Kranzberg bei Eberspoint (s. grüne Markierung)
Endpunkt 2: Südlichere Gemeindegrenze Kranzberg bei Eberspoint (s. pinke Markierung)

Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:


  • Vermerk von Frau Moosreiner zur Anfrage von Herrn Held zum Ausgleich der Ausbaubeiträge - es gibt dazu noch keine Festlegung
  •  Auszug aus dem Arbeitsblatt 9 des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr - Städtebauförderung - Beitrag "Glonnterrassen"
  • Statistik Überwachung fließender Verkehr im August - 409 Verstöße gegen zul. Höchstgeschwindigkeit
  • Gemeinde ist Mitglied in der Bildungsregion Bayern
  • ESB bezuschusst LED-Umrüstung in der Schule mit 1.200,00 €
  • Einladung zum Leonhardiritt am 11. November
  • Einladung zur Weihnachtsfeier der FFW Leonhardsbuch am 22. Dezember

Herr Mück bedankte sich für die unkomplizierte Nachrüstung der Kleinkinderschaukel am Spielplatz "Glonnterrassen

Herr Schrödl stellte fest, dass die von Herrn Promberger mit der Rissesanierung in den Straßen beauftragte Firma gut gearbeitet hat.

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr