Datum: 06.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018
2 Neubau einer Garage mit zwei Stellplätzen durch Anna-Maria und Hans-Peter Thalhofer auf der Fl.Nr. 1418/37, Gemarkung Allershausen
3 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses durch Obermeier Armin auf der Fl.Nr. 28/4, Gemarkung Allershausen
4 Umbau zweier Garagen in zwei Einliegerwohnungen in einem bestehenden Mehrparteienhaus durch Johanna-Freya und Bert Weiner auf der Fl.Nr. 15, Gemarkung Aiterbach; Hinweis auf TOP 2 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 18.09.2018
5 Formlose Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 bzw. 10 Wohneinheiten durch die Fa. HMS GmbH auf der Fl.Nr. 537/2, Gemarkung Allershausen
6 Straßenbeleuchtungskonzept Allershausen; Umrüstung der Leuchtenköpfe auf LED; Auswahl der Leuchtenköpfe für Bavaria Leuchten; Hinweis auf TOP 4 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.07.2018
7 Wasserversorgung; Auftragserteilung zur Überprüfung der beiden Brunnen
8 Erweiterung Ortsrandsatzung Laimbach; Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Laimbach; Hinweis auf Beschluss-Nr. 84 vom 29.05.2018
8.1 Verfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB; Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
8.1.1 Landratsamt Freising, Bauamt, vom 28.09.2018
8.1.2 Landratsamt Freising, SG 42 Untere Naturschutzbehörde vom 27.09.2018
8.1.3 Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten vom 06.09.2018
8.1.4 Wasserwirtschaftsamt München vom 15.10.2018
8.1.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 02.10.2018
8.1.6 Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding-Freising vom 02.10.2018
8.1.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut vom 04.10.2018
8.2 Satzungsbeschluss
9 Antrag der PFW Allershausen auf Einplanung von finanziellen Mitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des 3. Bauabschnittes der neuen Ortsmitte in den Haushalt 2019
10 Antrag der CSU-Fraktion auf Grundsatzdiskussion zur Ausweisung von neuen Gewerbeflächen entlang der ST 2054
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Garage mit zwei Stellplätzen durch Anna-Maria und Hans-Peter Thalhofer auf der Fl.Nr. 1418/37, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kohlstattfeld.
Folgende Festsetzungen sind betroffen:

  • Baufenster für Garage (einschl. Zufahrt)
  • Dachform

Für den Bebauungsplan Kohlstattfeld sind keine Baufenster für Garagen festgesetzt.
Für den Neubau der Garagen ist statt Satteldach ein Flachdach geplant.
Für die Zufahrt ist die Verringerung der öffentlichen  Grünfläche vor dem Grundstück möglichst gering zu halten.
Für den Stauraum wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Befreiungen für Baufenster und Dachform werden erteilt.
Das Flachdach ist zu begrünen.
Für den geringeren Stauraum (ca. 5,50 m im Mittel) wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses durch Obermeier Armin auf der Fl.Nr. 28/4, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Folgende Festsetzungen sind betroffen:

  • Baufenster
  • Baulinie

Im neuen Gebäude sollen 2 Wohnungen für Personal des Gasthofes und eine Ferienwohnung errichtet werden.
Wandhöhe, Dachform und Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen von der Münchener Straße aus ist aus Sicht der Verwaltung schwierig und sollte durch das Straßenbauamt geprüft werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen für Baufenster und Baulinie werden erteilt.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen von der Münchener Straße aus ist aus Sicht der Verwaltung schwierig und sollte durch das Staatliche Bauamt bzw. die Untere Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Freising  geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Umbau zweier Garagen in zwei Einliegerwohnungen in einem bestehenden Mehrparteienhaus durch Johanna-Freya und Bert Weiner auf der Fl.Nr. 15, Gemarkung Aiterbach; Hinweis auf TOP 2 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Aiterbach. Durch den Umbau zweier bestehender Garagen sollen zwei Einliegerwohnungen errichtet werden. Die Größe der Einliegerwohnungen beträgt 8,17 m x 8,20 m. Die GRZ wird mit 0,26 und die GFZ mit 0,55
angegeben.
Nach der derzeit geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für sieben WE 14 Stellplätze und für Besucher 2 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Lt. Antragsteller wurde der Stellplatzplan überarbeitet in der Weise, dass alle Stellplätze ordnungsgemäß befahrbar sind.

Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht nichts mehr im Wege, lt. Bauverwaltung.

Diskussionsverlauf

Den Gemeinderatsmitgliedern Dinkel und Schuhbauer ist die GFZ mit 0,55 zu hoch (gdl. Vorgabe liegt bei 0,35).

Herr Schrödl und 2. Bürgermeister Vaas hatten erhebliche Zweifel, ob die dargestellten Stellplätze auch tatsächlich befahrbar sind. Dies dürfte aufgrund der schmalen Zufahrt und der beengten Verhältnisse zumindest bei einigen Stellplätzen nicht gewährleistet sein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

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5. Formlose Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 bzw. 10 Wohneinheiten durch die Fa. HMS GmbH auf der Fl.Nr. 537/2, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Freisinger Straße. Hinsichtlich Art und Maß ist die umliegende Bebauung überwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut.

Folgende Festsetzungen sind betroffen:

Baufenster lt. B-Plan 12 m x 17 m
Firstrichtung lt. B-Plan Nord/Süd
Tiefgarage (Baufenster nicht vorhanden)
Überbaubare Fläche 210 m²
GRZ lt. B-Plan 25
Wandhöhe lt. B-Plan 6,30 m

Zur Bebauung werden zwei Varianten vorgeschlagen. Variante 1 beinhaltet 8 Wohneinheiten. Variante 2 sieht 10 Wohneinheiten vor.

Variante 1/8WE:

Hierzu wird ein Baufenster mit 13,00 m x 23,00 m benötigt. Vorgesehen ist E+1+D. Die GRZ ist mit  0,33 und die GFZ mit 0,76 angegeben. Wandhöhe 7,40 m. Die Dachneigung beträgt 13°. Die geplante Firstrichtung wird West/Ost sein. Die vom Antragsteller notwendigen Stellplätze sind mit 20 Stellplätzen gerechnet (lt. Satzung 16 plus 2 = 18). Diese werden in einer Tiefgarage und oberirdisch nachgewiesen.
Die Zufahrt erfolgt über ein Geh- und Fahrtrecht der Fl.Nr. 537, Gemarkung Allershausen. An die Fl.Nr. 535/4, Gemarkung Allershausen, sollen 50 m² abgetreten werden. Angenommen wird eine Grundstücksgröße von 1005 m², da mit dem Grundeigentümer vereinbart ist, dass zusätzlich Grund von der Fl.Nr. 537 zugekauft werden kann.

Variante 2/10 WE:

Hierzu wird ebenfalls ein Baufenster mit 12,00 m x 24,00 m benötigt. Geplant ist E+1+D. Die GRZ ist mit 0,32 und die GFZ mit 0,85 angegeben. Wandhöhe 6,60 m. Die Dachneigung beträgt 35°. Die geplante Firstrichtung wird West/Ost sein. Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze sind lt. Antrag mit 22 Stellplätzen ermittelt (lt. Satzung 20 plus 3 = 23). Diese werden auch wie bei Variante 1 in einer Tiefgarage und oberirdisch nachgewiesen. Die Zufahrt erfolgt über ein Geh- und Fahrtrecht der Fl.Nr. 537, Gemarkung Allershausen. An die Fl.Nr. 535/4, Gemarkung Allershausen, sollen 50 m² abgetreten werden. Angenommen wird eine Grundstücksgröße von 1005 m², da mit dem Grundeigentümer vereinbart ist, dass zusätzlich Grund von der Fl.Nr. 537 zugekauft werden kann.

Diskussionsverlauf

Den Gemeinderatsmitgliedern Dinkel und Zandt ist die geplante Verdichtung mit 8 bzw. 10 WE zu massiv.

Her Lerchl sprach sich hingegen im Hinblick auf den knappen Wohnraum für das Vorhaben aus, zumal die Stellplätze weitgehend in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Herr Held merkte an, dass man dem Antrag in Bezug auf die Gleichbehandlung anderer vergleichbarer Bauvorhaben nicht zustimmen kann.

Beschluss

Zu der beantragten Bebauung mit 8 bzw. 10 Wohneinheiten wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Damit ist das Einvernehmen verweigert. Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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6. Straßenbeleuchtungskonzept Allershausen; Umrüstung der Leuchtenköpfe auf LED; Auswahl der Leuchtenköpfe für Bavaria Leuchten; Hinweis auf TOP 4 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die beschlossene Umrüstung der Straßenbeleuchtung wurde nun von der Bayernwerk AG projektiert. Der erste Abschnitt in Leonhardsbuch mit 19.814,70 € brutto ist bereits beauftragt und wird voraussichtlich im Jahr 2018 noch umgerüstet werden!

Für die restlichen Straßen in Allershausen stehen neben anderen Leuchtentypen noch ca. 125 Leuchten des Typs „Bavaria“ zur Umrüstung an!
Die Bayernwerk AG hat, wie vereinbart, in der Franz-Galitz-Straße zwei Varianten umgebaut. Eine Leuchte wurde entfernt und durch den Typ „Zylindo“ ersetzt, eine zweite Leuchte wurde innen mit einem LED-Modul umgebaut, das Außenleben ist im Altbestand geblieben!

Die Bayernwerk AG würde beide Varianten für uns ausführen mit folgenden Unterschieden:

LED-Einsatz in alter Bavaria Hülle:
  • der LED-Einsatz ist für 274 € netto inkl. Montage angeboten
  • hinzu kommen noch Kosten für den Tausch der Glasscheiben, die schon bei vielen Lampen trüb sind! Diese bietet Bayernwerk für 90 € netto an.
  • Die Gesamtkosten belaufen sich damit für alle Bavaria-Leuchtstellen auf ca. 45.500 € netto.
  • Manche Leuchten sind schon sehr schadhaft und können nicht mehr verwendet werden. Hier bleibt nur entweder ein Neukauf (680 € + 274 € Umrüsten) oder die Verwendung gut erhaltener Bavaria aus anderen Straßenzügen, die dort ausgebaut werden.

Neue Zylindo:
  • Die neue Leuchte wird mit 460,49  € netto inkl. Montage angeboten.
  • Die Gesamtkosten belaufen sich für die Umrüstung aller Bavaria-Leuchten auf Zylindo auf ca. 58.000 € netto.
  • Die Zylindo ist als neue Lampe deutlich langlebiger als die bereits bis zu 40 Jahre alten Bavaria-Leuchten.

Die Gemeinderatsmitglieder wurden am 28.09.18 per Mail informiert, dass die Probeleuchten montiert sind und gebeten, Rückmeldung zu geben, ob nun die Zylindo bei allen Bavaria als Ersatz kommen soll.
Daraufhin haben sich 2 Gemeinderatsmitglieder positiv gemeldet. Gemeinderatsmitglied Schuhbauer findet zwar grundsätzlich die Zylindo als in Ordnung. Sie passt seiner Ansicht nach aber nicht zum Ortsbild von Aiterbach. Außerdem empfindet er die umgerüstete Bavaria als weniger blendend (hat noch den alten, trüben Glaseinsatz).

Nun soll entschieden werden, in welchen Bereichen welche Leuchte zum Einsatz kommen soll. Eine Aufstellung der Standorte der Bavaria-Leuchten ist der Einladung beigefügt worden.

Nach Ansicht der Verwaltung sollten zumindest in einem Ortsteil immer die gleichen Leuchten stehen und nicht jeder Straßenzug gesondert betrachtet und umgerüstet werden. Für den Hauptort Allershausen wird vorgeschlagen, alle Bavaria-Leuchten auf Zylindo umzurüsten. Diese passen letztlich auch besser zu den in den letzten Jahren bereits ausgetauschten Leuchtstellen. Außerdem wird ein größeres Leuchten-Durcheinander vermieden.

Diskussionsverlauf

Herr Schuhbauer unterstrich noch einmal seine Meinung, dass die Bavaria-Leuchten im OT Aiterbach beibehalten werden sollten.

Herr Raith hingegen plädierte dafür, alle Bavaria-Leuchten im Gemeindegebiet auszutauschen.

Herr Glück schlug vor, dieses Thema bei der nächsten Bürgerversammlung in Aiterbach zu klären.

Dazu merkte GR Zandt an, dass auch die anderen Ortsteile nicht gefragt werden.

Beschluss 1

Die vorhandenen Bavaria-Leuchtstellen im Ortsteil Aiterbach sollen erhalten bleiben und mit  einem LED-Einsatz (einschl. neuer Gläser) umgerüstet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

In den übrigen Ortsteilen und im Hauptort Allershausen werden die Bavaria-Leuchtenköpfe durch den Leuchtentyp "Zylindo" ersetzt.

Ein entsprechendes Angebot ist von Bayernwerk AG zu erstellen und zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Wasserversorgung; Auftragserteilung zur Überprüfung der beiden Brunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Wie vom Gemeinderat beschlossen, wird die Aufbereitung der Wasserversorgung saniert und ertüchtigt. Während der Bauarbeiten erfolgt die Versorgung über den Wasserzweckverband Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf. Die Brunnen der Wasserversorgung Allershausen sind in dieser Zeit außer Betrieb. Dieser Umstand soll dazu genutzt werden, beide Brunnen einer Überprüfung hinsichtlich ihres Zustandes zu unterziehen.
Dazu liegt ein Angebot der Fa. Osel Bohr GmbH, Bamberg,  vor. Die Preise entsprechen nach Rücksprache des Wasserzweckverbandes Freising Süd den dort im Rahmen einer Ausschreibung erzielten Preise. Aus diesem Grund soll auf eine gesonderte Ausschreibung verzichtet werden und die Beauftragung gemäß dem vorliegenden Angebot erfolgen. Das Angebot beläuft sich für einen Brunnen auf 6.217,75 € brutto.

Diskussionsverlauf

Herr Mück erkundigte sich, um die beiden Brunnen auch im Hinblick auf das neue Baugebiet genügend Wasser fördern.
Dazu 1. Bürgermeister Popp: Beide Brunnen bringen genügend Wasser um die Versorgung ausreichend sicher zu stellen. Dennoch sollten die Brunnen vorsorglich auf ihren Zustand hin untersucht werden.

Beschluss

Die Fa. Osel Bohr GmbH, Bamberg wird mit der Überprüfung der beiden Brunnen der Wasserversorgung Allershausen zum Preis von 6.217,75 € brutto je Brunnen lt. Angebot vom 20.08.2018 beauftragt. Die Arbeiten sind im Zeitrahmen der Sanierung der Aufbereitungsanlage durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Erweiterung Ortsrandsatzung Laimbach; Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Laimbach; Hinweis auf Beschluss-Nr. 84 vom 29.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8
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8.1. Verfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB; Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 20.12.2016 beschlossen, für den nördlichen Ortsrand des Ortsteils Laimbach die bestehende Ortsrandsatzung zu erweitern und eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) zu erlassen. Den vom Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie, Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Angelika Ruhland, Freising, erstellten Satzungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 29.05.2018 gebilligt. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (Ortsrandsatzung) - 2. Änderung hat mit Begründung vom 05.09.2018. bis einschließlich 08.10.2018 öffentlich ausgelegen.

Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) eingegangen. Von evtl. betroffenen Bürgern sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.

A)        Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen bzw. keine Stellungnahmen eingegangen:
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Abgrabungsrecht
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Gesundheitsamt
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Ortsplanung
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Bauleitplanung
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Straßenverkehrsbehörde
-        Landratsamt Freising - Untere Jagdbehörde
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Tiefbau
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Immissionsschutz
-        Landratsamt Freising - Kreisbrandrat
-        Autobahndirektion Südbayern
-        Bayernwerk AG

B) Folgende Behörden / TöB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
-        Landratsamt Freising - Baumt
       Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten
-        Landratsamt Freising – SG 42 - Untere Naturschutzbehörde
-        Wasserwirtschaftsamt München
-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
-        Bayerischer Bauernverband
-        Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen sind vom Gemeinderat beschlussmäßig zu behandeln.

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8.1.1. Landratsamt Freising, Bauamt, vom 28.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.1

Sachverhalt

Das Bauamt des Landratsamtes Freising gibt folgende Anreg ungen und Hinweise:
  • Das Potokoll über die Beschlussmäßige Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Einwände der Träger öffentlicher Belange ist vorzulegen.
  • Überlassung einer kompletten Planfassung der bekannt gemachten Fassung sowie ggf. die zusammenfassende Erklärung als Digitalfassung – möglichst im pdf-Format (300 dpi) und mit Unterschrift des Herrn Bürgermeisters zu überlassen (für die Einstellung in das Geoportal)
  • Planfassung (4-fach) und zusammenfassende Erklärung (1fach) in Papierform.

Hinweise für Gemeinde/Planer:
Verfahrensvermerke aus den Planungshilfen für die Bauleitplanung 2016/17 unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 2 BauGB anpassen
Bei der Bekanntmachung soll auch auf die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung i. V. m. § 3Abs. 2 BauGB hingewiesen werden. Bitte künftig im Lageplan auch Straßennamen anführen. Bitte künftig den räumlichen Geltungsbereich auch beschreiben, auch wenn der Lageplan in der Bekanntmachung enthalten ist. Auf Flurnummern ist zu verzichten.

Beschluss

Der Gemeinderatsbeschluss über die Behandlung der Stellungnahmen und der rechtsgültige Plan mit Satzung werden dem Landratsamt Freising, Bauamt in der gewünschten Form zugesandt.

Die Verfahrensvermerke und der Text zur Bekanntmachung werden angepasst, Straßennamen gibt es in Laimbach nicht.

Der Hinweis, dass künftig der räumliche Geltungsbereich zu beschreiben ist, wird zur Kenntnis genommen. Im vorliegenden Fall wird aufgrund der Kleinräumigkeit, der geringfügigen Veränderung und der fehlenden Straßennamen darauf verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.1.2. Landratsamt Freising, SG 42 Untere Naturschutzbehörde vom 27.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.2

Sachverhalt

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind aufgrund der rechtlichen Regelungen zum Allgemeinen und Besonderen Artenschutz zu vermeiden.

Vorhandene Gehölzbestände sind grundsätzlich zu erhalten. Sofern Gehölzbeseitigungen vorgenommen werden sollen, sind diese vorab im Rahmen der Erarbeitung des Freiflächengestaltungsplanes zu Bauvorhaben nach § 34 BauGB mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Vor Baufeldfreimachung sind die Grundstücke ebenso auf das Vorkommen geeigneter Lebensstätten wild lebender Tier- und/oder Pflanzenarten und das evtl. Vorkommen von wild lebenden Tieren hin unmittelbar vor Beginn von Bautätigkeiten oder Vorbereitung hierzu zu kontrollieren. In der Satzung sind entsprechende Hinweise an geeigneter Stelle z. B. unter § 3 und § 4 mit aufzunehmen.

Grundsätzlich bestehen die 2. Änderung zur Einbeziehungssatzung "Laimbach II" ansonsten keine Bedenken und/oder Einwendungen. Spätestens unmittelbar nach Satzungsbeschluss sind die erforderlichen Ausgleichs-/resp. Ersatzflächen mit den erforderlichen Unterlagen über die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising dem Landesamt für Umwelt zu melden. Die erforderlichen Unterlagen einschließlich einer beglaubigten Kopie der Grunddienstbarkeit mit Reallast sind zu Händen von Frau Schemmer an die UNB Freising zu übersenden.

Beschluss

In der Satzung wird in § 3 ein entsprechender Hinweis zum speziellen Artenschutz aufgenommen.
Die Notwendigkeit eines Freiflächengestaltungsplans ist bereits in § 4 geregelt. Im Kap. "Artenschutz" ist bereits erläutert, dass die artenschutzrechtlichen Belange auf der Ebene der Baugenehmigung zu klären sind.
Die Hinweise zur Meldung der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.1.3. Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten vom 06.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.3

Sachverhalt

Das Planungsgebiet für die Einbeziehungssatzung liegt im Ortsteil Laimbach in der Gemeinde Allershausen. Die überplanten Grundstücke sind aktuell nicht im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising eingetragen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten liegen dem Landratsamt Freising derzeit nicht vor, allerdings schließt dies das Vorhandensein von Altlasten oder Bodenverunreinigungen nicht aus. Sollten -wider Erwarten – im Zuge von ggf. geplanten Baugrunduntersuchungen oder Aushubmaßnahmen Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist das LRA Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich zu informieren. Für die geplanten Wohnbebauungen ist sicherzustellen, dass die Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete eingehalten werden.

Beschluss

In der Begründung wird im Kapitel „Planungskonzept“ ergänzt, dass bei zu Tage tretenden Altlasten das SG 41 zu informieren ist und die Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete eingehalten werden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.1.4. Wasserwirtschaftsamt München vom 15.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.4

Sachverhalt

Das Grundstück mit der Flurnummer 2360/4 befindet sich auf einem nach Süden geneigten Hang mit einem Gefälle von knapp 10 %. Aufgrund der Hanglage ist mit wild abfließendem Wasser bei Starkregenereignissen zu rechnen. Durch die geplante Bebauung darf es nach § 37 WHG zu keiner Verschlechterung bei wild abfließendem Wasser für Dritte kommen. Gebäude können auch abseits von oberirdischen Gewässern von vielfältigen Gefahren durch Wasser (Starkregen, Sturzfluten) ausgesetzt sein. So können in Hanglagen Sturzfluten durch lokale Unwetterereignisse auftreten. Daher empfehlen wir allen Planern und Bauherren, völlig unabhängig von der Gewässernähe, einen Keller wasserdicht und auftriebssicher auszuführen. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Gleiches gilt für alle Fenster- und Türöffnungen im Keller; hierfür können auch ausreichend überdachte, wasserdichte Lichtschächte und Kellerabgänge gewählt werden. Das Erdgeschoß eines Gebäudes soll zur Sicherheit vor Wassergefahren mind. 15 cm über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Straßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Im Einzelfall ist auch die Geländeneigung und Gebäudeanordnung zu beachten.

Niederschlagswasserentsorgung:
In der Satzung wurde nicht auf die Niederschlagswasserbeseitigung eingegangen. Wasserwirtschaftliches Ziel ist die naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. Zur Vermeidung von Abflussbeschleunigungen soll Niederschlagswasser nach Möglichkeit versickert werden. Grundsätzlich ist anfallendes unverschmutztes Niederschlagswasser vor Ort über die belebte Oberbodenzone zu versickern (durch Flächen- oder Muldenversickerung), sofern dies aufgrund der Sickerfähigkeit des Bodens und sonstiger Randbedingungen möglich ist. Sollte eine Flächen- bzw. Muldenversickerung technisch nicht möglich sein, ist zunächst eine Rigolenversickerung zu prüfen, bevor die Errichtung von Sickerschächten erwogen wird.

Für die abschließende Ausplanung von Versickerungsanlagen sind die technischen Regeln DWA-A-138 und DWA-M-153 sowie NWFreiV und TRENGW maßgebend. Für die Entwässerung ist ggf. ein eigenständiges wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

Beschluss

Zum Thema der Niederschlagswasserentsorgung wird im Kapitel „Planungskonzept“ ergänzt, dass Niederschlagswasser nach Möglichkeit versickert werden soll und für die abschließende Ausplanung von Versickerungsanlagen die technischen Regeln DWA-A-138 und DWA-M-153 sowie NWFreiV und TRENGW maßgebend sind.

Die weiteren Hinweise werden im Zuge der Baugenehmigung weitergegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.1.5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 02.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.5

Sachverhalt

Die von dem Erlass einer Einbeziehungssatzung Laimbach 2. Änderung betroffene Fläche grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen an bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen liegen in der Nähe; aus landwirtschaftlicher Sicht müssen die Erreichbarkeit dieser landwirtschaftlichen Flächen und deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung auch künftig gewährleistet sein. Insbesondere der Feldweg, der von der Haup tstraße aus zur landwirtschaftlichen Fläche Fl. Nr. 2360/2 führt, muss auch weiterhin genutzt werden können.
Den landwirtschaftlichen Betrieben ist Bestandsschutz und eine angemessene Betriebserweiterung zu gewährleisten. Weiterhin ist der Bauwerber darauf hinzuweisen, dass die von der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden unvermeidlichen Emissionen (z. B. Nachtarbeit zur Erntezeit) zu tolerieren sind. Um den Nachteil einer Beschattung durch Bäume im Grünstreifen auszugleichen, ist ein Mindestabstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.

Beschluss

Die Erschließung und ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke erfolgt wie bisher über die bestehenden Feldwege. Eine Verschlechterung der Erschließung ist mit der Planung nicht verbunden. Eventuell vorhandene eingetragene Grunddienstbarkeiten sind selbstverständlich im Zuge der Baugenehmigung zu beachten.

Der Bauwerber wird auf die eventuell auftretenden Emissionen durch landwirtschaftliche Nutzung hingewiesen.

Die gesetzlich geltenden Grenzabstände von Pflanzungen werden eingehalten. (Anmerkung: Entgegen der Angaben in der Stellungnahme gilt gemäß Art. 50 AGBGB der 4 m Grenzabstand von Bäumen zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht für Kern- und Steinobst sowie für Bäume in Hausgärten und Hofräumen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.1.6. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding-Freising vom 02.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.6

Sachverhalt

Es wird darauf hingewiesen, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der benachbarten Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen unbedingt darauf hingewiesen werden. Für Eingriffe in Natur und Landschaft müssen in einem bestimmten Verhältnis ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich an Gewässern stattfindet und somit wertvollen Ackerboden schont. Diese Flächen sollten dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z. B. Unkrautsamenflug).

Beschluss

Zukünftige Anwohner werden auf die eventuell auftretenden Emissionen durch landwirtschaftliche Nutzung hingewiesen.
Die Pflege bzw. Nutzung von Ausgleichsflächen erfolgt naturgemäß ausschließlich nach den naturschutzfachlichen Zielsetzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.1.7. Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut vom 04.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.7

Sachverhalt

Zur Planung gibt es keine Einwände, bei Planungsänderungen wird gebeten, die Telekom erneut zu beteiligen.

Wird zu Kenntnis genommen, Beteiligung erfolgt ggf.
- ohne Beschluss -

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8.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.2

Sachverhalt

Die in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen sind in den Entwurf und die Begründung der Einbeziehungssatzung "Laimbach 2. Änderung" einzuarbeiten. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass der Satzungsbeschluss erfolgen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Laimbach "Laimbach - 2. Änderung" und die Begründung mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag der PFW Allershausen auf Einplanung von finanziellen Mitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des 3. Bauabschnittes der neuen Ortsmitte in den Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

2. Bürgermeister Vaas erläuterte den Antrag der PFW Allershausen vom 10.10.2018 zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des 3. Bauabschnittes der Neuen Ortsmitte und die Einplanung von Mitteln in den Haushalt 2019 hierfür:
- der Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft Johannes-Boos-Platz hat gewechselt
- es sollte ein Vorschlag von der EG kommen, wie die Parkplätze an der Glonn umgenutzt werden könnten
- Eigentümerbeirat hat zwischenzeitlich Überlegungen zur Überplanung gemacht
- mit der Machbarkeitsstudie soll abgeklärt werden, ob eine generelle Bebauung in diesem Bereich möglich ist.

Diskussionsverlauf

Dazu merkte 1. Bürgermeister Popp an, dass der zuständige Abteilungsleiter beim Wasserwirtschaftsamt München unter gewissen Vorgaben durchaus eine Möglichkeit zur Bebauung sieht.

Herr Lerchl steht nach wie vor zu diesem Projekt, übte aber Kritik, dass der Arbeitskreis Neue Ortsmitte nicht beteiligt worden ist.

Herr Vaas antwortete dazu, dass die EG auf ihn zugekommen ist. Nach weiterer Abklärung soll sich dann der AK damit wieder befassen.

Herr Schrödl unterstrich, dass durch den bisherigen Hausverwalter die Thematik immer wieder verzögert worden ist und viel Zeit verloren gegangen ist. Nach den vorliegenden Gutachten tritt weder ein Retentionsraumverlust noch ein Rückstau bei Hochwasser ein. Damit dürfte einer baulichen Realisierung des 3. BA aus wasserwirtschaftlicher Sicht nichts im Wege stehen.

Herr Mück wollte wissen, ob es bezüglich der Machbarkeitsstudie schon eine Kostenvorstellung gibt und ob sich daran ggf. die EG beteiligt.

Die Kosten können lt. Herrn Vaas noch nicht beziffert werden und wegen einer Kostenbeteiligung ist mit der EG auch noch nicht gesprochen worden.

Herr Kortus wandte ein, dass nach dem ursprünglichen Plan doch die Gemeinde das Grundstück bekommen/erwerben sollte und die EG an anderer Stelle neue Parkplätze erhält.

Herr Held schlug vor, die Thematik zunächst erst einmal im AK zu behandeln und Kosten einzuholen.

Die Umsetzung des 3. BA muss weiterhin das Bestreben sein, unterstrich GR Colombo. Dabei muss man der EG auch aufzeigen was letztlich machbar ist.

Herr Zwingler sah es mit der zusätzlichen Nutzung als problematisch, wenn die die EG die Stellplätze weiterhin behalten will.

Beschluss

Zum Antrag der PFW vom 10.10.2018 beschließt der Gemeinderat:
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst erst einmal Kostenangebot für die beantragte Erstellung einer Machbarkeitsstudie einzuholen (bevorzugt NRT).
Danach erfolgt die Vorberatung im Arbeitskreis, der einen Vorschlag zur Beschlussfassung an den Gemeinderat erarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Antrag der CSU-Fraktion auf Grundsatzdiskussion zur Ausweisung von neuen Gewerbeflächen entlang der ST 2054

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Mück gab zum Antrag der CSU-Fraktion vom 18.05.2018, weitere Gewerbeflächen zu entwickeln, nähere Erläuterungen. Es soll ausgelotet werden, wo Gewerbeflächen, insbesondere zur Ansiedlung und Umsiedlung Allershausener Betriebe und weiterer kleinerer Betriebe geschaffen werden können.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus stellte fest, dass es v.a. bei Neuausweisungen an Mischgebieten und Möglichkeiten fehlt, damit vorhandene Betriebe wachsen können.

Herr Colombo unterstrich, dass die Schaffung von Gewerbeflächen ja auch schon bei der letzten Klausurtagung thematisiert worden ist und die Notwendigkeit durchaus gegeben ist.

Infrage kommende Bereiche wären nach den Worten von 1. Bürgermeister Popp Flächen entlang der Autobahn und westlich von Lekkerland sowie evtl. nach Norden an der FS 6.

Herr Zandt sprach sich für Flächenausweisung für Kleinbetriebe aus, wandte sich aber dagegen, dafür die Flächen entlang der Autobahn vorzusehen.

Frau Huber regte an, sich doch grundsätzliche Gedanken zu machen, wo man hin will und den Flächennutzungsplan zu überarbeiten.

Herr Held stimmte dem zu und plädierte dafür die FNP-Überarbeitung anzupacken. Es sollten die Flächen westlich von Lekkerland weiter entwickelt werden, wenn der Grundeigentümer noch zu seiner Zusage aus dem Jahr 2011 steht. Ziel muss es sein, durch die Flächenausweisung die Handwerker am Ort zu halten bzw. neue Handwerksbetriebe nach Allershausen zu holen.

Herr Mück schlug vor, den Bedarf evtl. bei einer Einladung zu einem Empfang der Gewerbebetriebe mit abzufragen. Sollte bei der AK-Sitzung am kommenden Montag besprochen werden.

1. Bürgermeister Popp wandte sich gegen großflächige Planungen.

Herr Held sah keinen Druck durch konkrete Anfragen. Die Gemeinde können ihre Rücklagen auch in Immobilienrücklagen umwandeln.

Der AK soll sich nach Ansicht des Vorsitzenden dazu grundlegende Gedanken in jedwede Richtung machen. Diese Vorschläge sind dann mit dem Landratsamt auf Genehmigungsfähigkeit abzuklären. Er wird lose Gespräche mit in Betracht kommenden Grundeigentümern führen sowie mit den Betrieben Yaskawa und Lekkerland führen. Dazu erfolgte die Beschlussfassung.

Beschluss

Zum Antrag der CSU-Fraktion vom 18.05.2018, Gewerbeflächen zu entwickeln, soll sich der AK Verkehr und Gewerbe grundlegende Gedanken in jedwede Richtung machen. Diese Vorschläge sind dann mit dem Landratsamt auf Genehmigungsfähigkeit abzuklären. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit in Betracht kommenden Grundeigentümern sowie mit den Betrieben Yaskawa und Lekkerland lose Gespräche zu führen. Dazu erfolgte die Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö 11

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

  • Schreiben der Autobahndirektion Südbayern vom 22.10.2018 wonach die Errichtung einer zusätzlichen Einfädelspur an der BAB-Einfahrt, wie von der Gemeinde beantragt , nicht möglich ist.

  • Aufstellung über die Preise für landwirtschaftliche Flächen

  • Schreiben des VG-Personal, wonach auf die bisher zu Weihnachten üblichen Geschenke verzichtet werden sollte. Dieser Vorschlag wurde allseits begrüßt und der Gemeinderat schließt sich einstimmig an.


Frau Gründel erkundigte sich nach dem Stand des Glasfaserausbaus.
Dazu führte Herr Promberger aus, dass die Tiefbauarbeiten abgeschlossen sind. Bis Mitte 2019 sollen die Glasfaserkabel eingezogen und der Hardware-Ausbau erfolgt sein.

Herr Lerchl regte an, die Skulptur der Sixt-Eiche nachts zu beleuchten. Wird durch das technische Bauamt geprüft.

Herr Schrödl fragte, wer für die Sauberkeit im Umfeld des Hauses Johanna zuständig ist.
Dies ist der Eigentümer, so 1. Bürgermeister Popp.

Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr