Datum: 04.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Formlose Anfrage zur Errichtung von Mehrgenerationenhäusern durch Lydia Bechmann auf der Fl.Nr 213, 214, 217, alle Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Durch die Antragstellerin Frau Bechmann werden die Errichtung von Mehrgenerationenhäuser sowie Studentenwohnungen beantragt. Die dafür in Frage kommenden bzw. genannten Grundstücke liegen alle im Außenbereich. Durch die Lage ist eine Erschließung nicht gesichert bzw. nicht vorhanden.
Das Grundstück Fl.Nr.217 Gemarkung Tünzhausen liegt zudem im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper.
Eine eventuelle Bebauung der Fl.Nrn. 213 und 214 läge im Außenbereich, bei der allein die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan einer Genehmigungsfähigkeit entgegen steht (§ 35 Absatz 2 und 3 BauGB).
Aufgrund der zusätzlich fehlenden Erschließung (Straße, Wasser und Kanal) ist eine Genehmigungsfähigkeit ebenfalls nicht gegeben.
Abfragen hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt Freising SG Bauleitplanung und Bauamt bestätigen die Auffassung der Verwaltung.
Beschluss
Nach ausgiebiger Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Errichtung von Mehrgenerationen-Häusern durch Frau Lydia Bechmann auf den Fl.Nrn. 213, 214 und 217, Gemarkung Tünzhausen wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht in Aussicht gestellt. Eine Bebauung der Grundstücke ist nach derzeitiger Bauleitplanung nicht möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Stellplätzen und Technikraum durch Anita und Bernhard Hiebl auf der Fl.Nr. 132/1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße.
Art und Maß der Bebauung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Für folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
- Baufenster (Nur für Bestand festgesetzt, geplantes Vorhaben weitgehend außerhalb der Baufenster)
Dachneigung Carport (Dach steigt nicht zum Hauptbaukörper an)
sind Befreiungen erforderlich.
Beim Carport und Technikraum werden die vorgeschriebenen Stauraumabstände eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr moniert, dass das geplante Gebäude an der Nord-West-Ecke des Grundstücks direkt an die Straße anschließt. Es ist zu prüfen, ob die Abstandsflächen und die Baugrenzen in diesem Bereich eingehalten werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für Baufenster und Dachneigung Carport wird zugestimmt.
Allerdings betrifft die Zustimmung zur Befreiung von der Einhaltung der Baugrenzen nicht den Bereich an der Nord-West-Ecke des Grundstücks. Hier sind auf jeden Fall die Baugrenzen einzuhalten und die Abstandsflächen zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage durch Marcel Amman und Franziska Bittner auf der Fl.Nr. 119, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße und das Grundstück ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Aufgrund der nachträglichen Grundstücksteilungen sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich
- Baugrenze
Geländeanpassung an Nachbargrundstücke
Wandhöhe bedingt durch Zwerchgiebel und Baumaterial
Dacheindeckung (anthrazit statt naturrot)
Solar-/PV-Anlage
erforderlich.
Für die beantragten Befreiungen sind in unmittelbarer Nachbarschaft Bezugsfälle vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr Groszek regte an, dass das Landratsamt im Genehmigungsverfahren die Einhaltung der notwendigen Rettungswege überprüfen soll.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für Baugrenzen, Geländeanpassung, Wandhöhe, Dacheindeckung und Solar-/PV-Anlage wird zugestimmt.
Durch das Landratsamt ist im Genehmigungsverfahren die Einhaltung der notwendigen Rettungswege zu
überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Held war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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5. Neubau eins Wohnhauses (5 WE) mit Carports durch Petra und Christian Ettenhuber auf der Fl.Nr. 55, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das geplante Wohnhaus liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen.
Die Grundfläche beträgt 15,99 m x 10,99 m und wird in E + 1 ausgeführt. Das Dachgeschoß wird ausgebaut und beinhaltet eine Wohneinheit. Die weiteren Wohneinheiten sind auf die beiden anderen Geschosse verteilt.
Der vorhandene Kanalanschluss kann für den Neubau nicht verwendet werden (Keller liegt tiefer). Es soll daher ein neuer Anschluss zur Kanalisation erstellt werden. Die Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist vor Baugenehmigung abzuschließen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Für die Neuverlegung des Kanalanschlusses ist eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen.
Mit Beschluss-Nr. 46 vom 12.09.2017 hat der Gemeinderat der Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts zugestimmt. Dazu ist eine entsprechende Dienstbarkeit einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Neubau eines Wohnhauses in Holzbauweise mit Nebengebäude und Carport durch Christoph und Veronika Ziegltrum auf der der Fl.Nr. 2340/1 (Teilfläche), Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Der Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und liegt im Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB. Diese zieht einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.
Die nähere umliegende Bebauung ist überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Das geplante Bauvorhaben fügt sich in ein Dorfgebiet ein.
Die Bauweise erfolgt mit einem Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß.
Die GRZ wird mit 0,28 und die GFZ mit 0,33 angegeben.
Ein Anschluss zur Kanalisation und Wasserversorgung ist derzeit nicht vorhanden und ist zu erstellen. Die Kosten für die Herstellung sind vom Grundeigentümer zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist abzuschließen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Anschlüsse an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Kanal) und Wasserversorgung sind noch zu erstellen. Die Kosten für die Herstellung sind vom Grundeigentümer zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Vorstellung der Erschließungsplanung durch das IB Dippold und Gerold und Beschlussfassung zur Ausführung sowie weitere Festlegungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Herr Söllner vom IB Dippold und Gerold stellte die Erschließungsplanung vor und beantwortete Fragen der Gemeinderatsmitglieder.
Das Baugebiet umfasst rund 6,2 ha mit 82 Bauparzellen. Für Wasser und Kanal sind je 102 Hausanschlüsse zu erstellen.
- Schmutzwasserkanal
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der Anschlusskanal in der Jobsterstraße liegt ausreichend tief, so dass die Anschlussleitungen aus dem Baugebiet problemlos eingebunden werden können. Vorgesehen ist die Verlegung mit Kunststoffrohren HPP (gute Erfahrungen) DN 200. Die Gesamtlänge der Entwässerungsleitungen beträgt rund 1,1 km. Die Oberflächenwasserableitung aus den öffentlichen Flächen erfolgt durch Versickerung. Das anfallende Oberflächenwasser auf den Baugrundstücken ist dort zu versickern. Der Grundwasserstand liegt bei rund 4,50 m.
Chr. Huber fragte, ob das vorhandene Abwassersystem ausreichend bemessen ist. Dies bejahte Herr Söllner. Der vorhandene Schmutzwasserkanal ist mit DN 250 völlig ausreichend.
Herr Kortus wollte wissen, warum man den SW-Kanal nicht in Steinzeug verlegt und welches Material hochwertiger ist.
PP-Rohre sind am wenigsten anfällig für Schäden, antwortete Herr Söllner. Steinzeugrohre reißen oder brechen leichter. PP-Rohre sind zudem mittlerweile auch kostengünstiger.
- Regenwasserkanal
Mit dem WWA haben Vorgespräche stattgefunden, wie im Baugebiet die Oberflächenwasserableitung schadlos erfolgen kann.
- Einleitung in Vorfluter ist nicht möglich, weil der Jobstergraben nicht tief genug liegt und nur einen Teil des Baugebietes über diesen entwässert werden könnte.
Rückhaltebecken außerhalb des Baugebietes sind ebenfalls wegen des zu geringen Gefälles nicht möglich - auch nicht über zwei Becken - zu geringer Abstand zum Grundwasser - fehlende Grundstücksflächen.
Muldenversickerung entlang den Straßen erfordert enorm viel Fläche - Streifen in einer Breite von 2 bis 2,50 m und würde zu erheblichem Verlust an Bauflächen führen.
Bleibt letztlich nur die Rohr-Rigolenversickerung in den Straßen über Sinkkästen (SSK), geschlitzte Sickerrohre und Absetzschächten. Es sind 22 Rohr-Rigolen unterschiedlicher Länge vorgesehen. Pro Rigole kann eine Straßenfläche von ca. 300 bis 350 m² aufgenommen werden.
Herr Schrödl fragte, ob nicht unter der Kindertagesstätte Rückhaltevolumen geschaffen werden könnte.
Zum einen wäre dies mit erheblichen Kosten verbunden und zum anderen soll aus wasserwirtschaftlicher Sicht das Wasser versickert und nicht zurückgehalten werden.
Herr Raith wollte wissen, wo das Wasser bei Starkregenereignissen hinläuft.
Herr Söllner dazu: Das Wasser steht kurzzeitig an den Tiefpunkten der Straßen. Es sind keine Notüberläufe vorgesehen. Allerdings ist ein gewisser Puffer bei der Dimension der Rigolen berücksichtigt. Wichtig ist die regelmäßige Wartung und Säuberung der SSK's und der Absetzbecken.
- Wasserversorgung
Die Wasserversorgung erfolgt durch Anbindung an das bestehende Leitungsnetz im Ringverbund ohne Stichleitungen. Durchmesser DN 100, Länge der zu verlegenden Leitungen ca. 1.100 m. Als Material käme HD-PE (nicht zu verwechseln mit PVC) oder Guss in Betracht. Von seiner Seite würde er in Abstimmung mit dem Wasserzweckverband/Paunzhausen
Gußrohre vorschlagen. Diese sind allerdings rund 10.000,00 € teurer als die Kunststoffrohre.
Herr Kortus erkundigte sich, wie alt die Leitungen in der Jobsterstraße sind.
Die dort verlegten PVC-Leitungen haben ein Alter von ca. 15 Jahren. Ein Austausch ist nicht vorgesehen.
- Straßenbau
Herr Söllner erläuterte die Querschnitte der verschiedenen Straßen und deren Aufbau. Lt. Bodengutachten ist ein Bodenaustausch in einer Tiefe von 30 bis 50 cm mit Fliesmatte erforderlich. Die Gehwege werden gepflastert. Pflasterbelag wie zuletzt in der Kienberger Straße u.a. verlegt. Die sonstigen Wege erhalten eine wassergebundene Decke.
1. Bürgermeister Popp berichtete, dass mehrfach angeregt worden ist, den Gehweg nicht nur bis zur geplanten Kindertagesstätte zu bauen, sondern nach Süden fortzuführen, auch entlang der Eggenberger Straße bis Baugebietende.
Dies befürworteten u.a. die Gemeinderatsmitglieder Schrödl und Mück.
Herr Held wollte dazu wissen, wie hoch der Flächenbedarf dafür ist.
Dies wurde bereits in der Sitzung am 18.09.2018 dargelegt, so 1. Bürgermeister Popp. Pro Parzelle sind das zwischen 25 m² und 35 m² je Parzelle (Nr. 34, 39,45, 50, 55, 59 und 63) Formell müsste die Änderung der Gemeinderat noch beim BPlan-Verfahren beschließen.
Beschluss 1
Die im Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" zu verlegenden Wasserleitungen werden in Guss ausgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass auf der gesamten Länge der Jobsterstraße entlang des Baugebietes und entlang der Eggenberger Straße bis zum Ende des Baugebietes einen Gehweg zu errichten und einzuplanen ist.
Insoweit wird der Beschluss-Nr. 142 vom 18.09.2018 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss 3
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Planern eine verträgliche Lösung zu finden, wie der Gehweg mit möglichst geringem Verlust an Bauflächen realisiert werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss 4
Der heute vorgestellten Planung zur Erschließung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" wird zugestimmt. Das Ing.-Büro wird beauftragt, zeitnah die Ausschreibung der Arbeiten vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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8. Baugebiet Eggenberger Feld Süd;
Auftragsvergabe zur Parzellierung der Bauparzellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Im Zuge der Planung der Erschließungsanlagen ist auch die Parzellierung des Baugebietes vorzunehmen. Nachdem mit der Erschließungsplanung das IB Dippold und Gerold beauftragt ist wird vorgeschlagen, die Parzellierung ebenfalls diesem Büro zu übertragen. Lt. Angebot vom 24.09.2018 betragen die Kosten hierfür 11.714,06 € brutto.
Beschluss
Mit der Parzellierung der Bauparzellen im Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" wird das Ing.-Büro Dippold und Gerold, Germering zum Preis von 11.714,06 € brutto lt. Angebot vom 24.09.2018 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Die bisherigen Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im "Allershausener Modell" sind den Vorgaben der EU und der Rechtsprechung anzupassen und neu zu fassen. Damit hat sich der Arbeitskreis "Baulandentwicklung" in mehreren Sitzungen befasst und mit anwaltlicher Unterstützung neue Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücke für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen erarbeitet. Diese Richtlinien liegen dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung nunmehr vor.
1. Bürgermeister Popp unterstrich, dass die Neufassung der Richtlinien nunmehr den EU-Vorgaben, der aktuellen Rechtsprechung und den Empfehlungen des Innenministeriums
entsprechen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die neuen "Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücke für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen". Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Erweiterung der Urnenmauer im gemeindlichen Friedhof Allershausen;
Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme und Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Im Jahr 2006 wurde die Urnenwandanlage im gemeindlichen Friedhof mit 33 Urnennischen errichtet. Aktuell sind davon noch fünf frei zur Vergabe. Es wird daher vorgeschlagen, die Urnenwandanlage zu erweitern. Möglich ist die Erweiterung mit zwei Elementen zu 4x3 Urnennischen oder 1 Element mit 4x3 und 1 Element mit 3x3 Urnennischen.
Lt. vorliegendem Angebot der Fa. Bürkle betragen die Kosten für zwei Elemente 4x3 Urnennischen 25.950,33 € brutto inkl. Anliefern und Aufstellung einschließlich der Verschlussplatten aus Edelstahl. Bei der Alternative 4x3 und 3x3 Urnennischen verringert sich der Preis um ca. 1.200,00 € brutto. Dazu kommen noch Kosten für die Erstellung des Fundaments und Anpassung des Pflasterbereichs (geschätzt 5.000,00 €). Zu den Gestaltungsmöglichkeiten siehe Anhang.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Urnenwandanlage im gemeindlichen Friedhof um 24 Urnennischen (2 Elemente a 4 x 3 Nischen) nach Planungsvorschlag 3 (Abstand zwischen bestehender Wand und Erweiterungsteil).
Die Fa. Bürkle Bürkle Betonfertigteile GmbH & Co. KG, 70718 Fellbach, erhält den Auftrag zur Fertigung, Lieferung und Aufstellung der Elemente zur Erweiterung der Urnenwandanlage lt. Angebot vom 14.11.2018 zum Preis von 25.950,33 € brutto.
In den Haushalt 2019 sind die entsprechenden Mittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Abstufung der GV Jobsterstraße zum beschränkt-öff. Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Zunächst wurde mit Beschluss Nr. 192 des Gemeinderats am 20.11.2018 eine Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße beschlossen. Nach erneuter Beratung mit Bürgermeister Popp wird nun ein Teilstück (s. Lageplan) der Gemeindeverbindungsstraße „Jobsterstraße“ mit einer Länge von 0,764 km als beschränkt-öffentlicher Weg abgestuft (Beschränkung: FußgängerInnen, RadfahrerInnen und landwirtschaftlicher Verkehr). Es betrifft ein Teilstück der Fl. Nr. 737, Gemarkung Allershausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Jobsterstraße“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit der Beschränkung: Nur für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und landwirtschaftlichen Verkehr mit derselben Bezeichnung.
Flurstück: 737 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,764 km
Anfangspunkt: Abzweig von der GV „Straße von der Jobsterstraße nach Eggenberg“ (sh. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 737/6, Gemarkung Allershausen. (s. rosa
Markierung)
Die gesamte Baulast der „Jobsterstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 192 vom 20.11.2018 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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12. Wahlen;
Beratung und Beschlussfassung zur künftigen Handhabung im Bezug auf die Beibehaltung des Wahlhelferessens oder Bezahlung einer Aufwandsentschädigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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Beschliessend
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12 |
Sachverhalt
Von einigen Wahlhelfern bei der Landtags- und Bezirkswahl wurde angeregt, anstatt die Wahlhelfer zum Essen einzuladen, eine Aufwandsentschädigung bzw. das sog. Erfrischungsgeld zu bezahlen.
Der Auslagenersatz für die Mitglieder der Wahlvorstände bemisst sich nach § 9 Abs. 1 LWO.
Das Erfrischungsgeld (§ 9 Abs. 2 LWO) wird im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung nach Art. 17 LWG in Höhe von einheitlich 40 € je Mitglied des Wahlvorstands berücksichtigt (mit Ausnahme der Gemeinden, die gleichzeitig eine kommunale Wahl oder Abstimmung durchführen); diese Beträge werden bei der Berechnung der Pro-Kopf-Beträge für jede Gemeinde unabhängig von den tatsächlich gewährten Beträgen zugrunde gelegt. Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde; sie bestimmt, ob und in welcher Höhe und ggf. in welcher Staffelung (je nach ausgeübter Funktion) es gewährt wird.
Das Erfrischungsgeld dient als Verpflegungszuschuss und könnte damit auch in Form der Bereitstellung von Imbiss und Getränken gewährt werden; es ist unabhängig von einem durch den jeweiligen Arbeitgeber oder Dienstherrn des Wahlvorstandsmitglieds evtl. ebenfalls freiwillig gewährten Freizeitausgleich für den am Sonntag geleisteten Ehrenamtsdienst.
Diskussionsverlauf
Herr Lerchl plädierte dafür, die Verpflegung der Wahlhelfer vor Ort unbedingt beizubehalten. Das Essen könnte entfallen und durch eine Aufwandsentschädigung ersetzt werden.
GR Colombo meinte, dass die überwiegende Mehrheit der Wahlhelfer nach wie vor für die Beibehaltung des Essens ist. Wie schon von Herrn Lerchl ausgeführt, soll die Verköstigung am Wahltag im Umfang wie bisher beibehalten werden.
1. Bürgermeister Popp formulierte den weitergehenden Vorschlag, das Wahlhelfer-Essen beizubehalten und den Termin dafür frühzeitig bekanntzugeben. Wer nicht kommen kann, sollte eine Entschädigung von 25 € erhalten. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.
Herr Lerchl schlug vor, es den Wahlhelfern zu überlassen, wie sie entschädigt werden wollen. Wahlweise zum Essen gehen oder ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 €. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.
Der dritte Vorschlag wäre, es so zu belassen wie bisher, so 1. Bürgermeister Popp.
Über die Vorschläge ließ der Vorsitzende in der o.g. Reihenfolge abstimmen.
Beschluss 1
Auf Vorschlag von 1. Bürgermeister Popp beschließt der Gemeinderat, das Wahlhelfer-Essen beizubehalten und den Termin dafür frühzeitig bekanntzugeben. Wer nicht kommen kann, sollte eine Entschädigung von 25 € erhalten. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Vorschlag abgelehnt.
Beschluss 2
Auf Vorschlag von GR Lerchl beschließt der Gemeinderat, es den Wahlhelfern zu überlassen, wie sie entschädigt werden wollen. Wahlweise zum Essen gehen oder ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 €. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Vorschlag abgelehnt.
Beschluss 3
Nachdem die Vorschläge von 1. Bürgermeister Popp und GR Lerchl keine Mehrheit gefunden haben, beschließt der Gemeinderat, es bei der bisherigen Handhabung zu belassen. Die Wahlhelfer werden wie im bisherigen Umfang am Wahltag verköstigt und zu einem Essen eingeladen (Termin ist frühzeitig bekannt zu geben).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
13. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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04.12.2018
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ö
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13 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Popp gab bekannt:
Der Antrag zwischen Eberspoint und Göttschlag eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h oder 70 km/h zu erlassen, wurde von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Freising abgelehnt.
Herr Held wies auf die umgefahrenen Bordsteine beim
Kriegerdenkmal hin.
Zuständig für die Reparatur ist das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger, so der Vorsitzende. Mehrmals schon wurde die Instandsetzung angemahnt.
Herr Lerchl erkundigte sich nach dem Stand des DSL-Ausbaus.
1. Bürgermeister Popp wird bei der Telekom nachfragen lassen.
Nach seinem Stand, so Seb. Huber müssten die Arbeiten im Hauptort bis März 2019 und in den Ortsteilen bis Juni 2019 abgeschlossen sein.
Chr. Huber regte an, sich beim Staatlichen Bauamt bzw. der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt nach Mindestabständen von Radwegen zur Staatsstraße zu erkundigen bzw. unter welchen Voraussetzungen Schutzplanken anzubringen wären.
Herr Colombo unterstrich die Notwendigkeit, am Schul-Pausenhof unbedingt einen Stromverteilerkasten zu installieren.
Herr Schrödl informierte über Straßenschäden an der Staatsstraße nach Aiterbach auf Höhe der Zufahrt zum Friedhof.
Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr