Datum: 15.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2018
2 Umbau eines bestehenden Wohngebäudes mit Kniestockerhöhung und Überdachung der Terrasse mit Doppelgarage durch Adina und Albert Schorpp auf der Fl.Nr. 2509/1 Gemarkung Allershausen
3 Dacherneuerung und Wanderhöhung des bestehenden Rinderstalles durch Walter Thalmair auf der Fl.Nr. 24 Gemarkung Aiterbach
4 Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines 6 Familienhauses durch Sebastian Peters auf der Fl.Nr. 422 Gemarkung Tünzhausen
5 Baugebiet Eggenberger Feld Süd; Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Wärmenetze 4.0" zur Wärmeversorgung des neuen Baugebietes; Antrag auf Förderung zur Durchführung der Maßnahme
6 Aufstellung eines Bebauungsplan für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd"; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Bebauungsmöglichkeit für einige Parzellen
7 Wasserversorgung-Sanierung der Aufbereitung; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe bzw. Aufhebung der Ausschreibung; Hinweis auf TOP 2 der Sitzung am 10.07.2018 - Beschluss-Nr. 106
8 Kanalnetz Allershausen; Inspektion 10 Jahres-Turnus; Vorstellung der Angebote und Vergabe des Auftrages
9 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS Hinweis zu TOP 5 der Sitzung vom 18.12.2018
10 Radweg Jobsterstraße - Errichtung einer Schrankenanlage Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 20.11.2018
11 Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Aiterbach
12 Verfahren zum Erlass einer Festsetzungsverordnung über das Überschwemmungsgebiet der Amper auf den Gebieten der Stadt Freising und der Gemeinden Allershausen, Fahrenzhausen, Kirchdorf, Kranzberg und Zolling (erneutes Anhörungsverfahren); Hinweis auf Beschluss-Nr. 113 der GR-Sitzung vom 10.07.2018
13 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2018  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Umbau eines bestehenden Wohngebäudes mit Kniestockerhöhung und Überdachung der Terrasse mit Doppelgarage durch Adina und Albert Schorpp auf der Fl.Nr. 2509/1 Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Gebäude befindet sich in Leonhardsbuch in der Dorfstraße und ist nach Innenbereichskriterien zu beurteilen.
Die Planung beinhaltet eine Vergrößerung der bestehenden Grundfläche um 8.56 m x 2,60 m (Terrasse). Das neue Gebäude hat ein asymmetrisches Satteldach mit 32° und erhält anthrazitfarbene Betondachsteine.
Das  Gebäude hat eine Wandhöhe von 3,49 m und eine Firsthöhe von 8,21 m. Eine Abstandflächenübernahme für das bestehende, einschließlich neuem Wohnhaus zur Fl.Nr. 2509, Gemarkung Allershausen liegt vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Dacherneuerung und Wanderhöhung des bestehenden Rinderstalles durch Walter Thalmair auf der Fl.Nr. 24 Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Aiterbach.
Der Rinderstall hat im Bestand eine Länge von 31,60 m x 12,75 m. Mit der Baumaßnahme wird die bisherige Wandhöhe von 3,20 m auf 5,00 m erhöht.
Die Dacheindeckung erfolgt mit einem Sandwichblech mit 15 % Dachneigung.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines 6 Familienhauses durch Sebastian Peters auf der Fl.Nr. 422 Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Göttschlag. Das geplante Gebäude ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Grundstücksgröße beträgt 1312 m². Die GRZ wird mit 0,479 und die GFZ mit 0,46 angegeben.
Bei einer Wandhöhe von 6,17 m und einer Firsthöhe von 10,66 m werden 3 Geschosse errichtet. Je Geschoss sind zwei Wohneinheiten geplant.
Die Fl.Nr. 422, Gemarkung Tünzhausen,  liegt nicht im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Held übte Kritik an der hohen GRZ und forderte die Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen.

Frau Kopp brachte einen Bezugsfall in Unterkienberg in Erinnerung, bei dem 22 oberirdische Stellplätze errichtet wurden und der Gemeinderat zugestimmt hat.

Herr Lerchl verwies auf die Beschlussfassung in der letzten Sitzung zur Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld II". Auch hier fordert der Gemeinderat Tiefgaragenstellplätze.

2. Bürgermeister Vaas vertrat den Standpunkt, dass Tiefgaragenstellplätze sowohl die Baukosten als auch die Mieten verteuern würden.

1. Bürgermeister Popp schlug vor, den Bauantrag zunächst zurückzustellen bis ggf. die rechtlichen Fragen bezüglich der Forderung nach Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen geklärt sind.

Beschluss

Der Bauantrag wird zunächst zurückgestellt. 1. Bürgermeister Popp und die Verwaltung werden beauftragt, die rechtlichen Fragen bezüglich der Forderung nach Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen zu klären/klären zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Baugebiet Eggenberger Feld Süd; Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Wärmenetze 4.0" zur Wärmeversorgung des neuen Baugebietes; Antrag auf Förderung zur Durchführung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Durch das Ingenieurbüro BUILD.ING Consultants + Innovations (BCI) wurde eine Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung des neuen Baugebietes Eggenberger Feld Süd erstellt.

Das Büro stellt die Ergebnisse vor und erläutert das weitere Vorgehen. Ggf. ist der Auftrag für die Antragstellung Modul II an BCI zu vergeben. Kosten lt. Honorarangebot 36.000,00 € netto.

Auf die Präsentation und die verteilte Tischvorlage der BCI wird verwiesen (ist im RIS bereit gestellt).

Für Modul 1 wurden aus dem Förderprogramm Mittel in Höhe von 117.250,00 € bewilligt, so Herr Kupfer in seiner Einführung.
Dr. Stockinger präsentierte das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und unterstrich dabei, dass die Fördervoraussetzungen für Modul 2 und die Realisierung des Vorhabens im Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" möglich ist.

Herr Jainta gab abschließend noch einen Ausblick auf das weitere Vorgehen. Die Förderquote zur Umsetzung liegt nach derzeitigem Stand der Richtlinien bei 40 % (= ca. 1 Mio. €). Als nächster Schritt wäre nun der Antrag für Modul 2 zu stellen.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl fragte nach, was es heißt, die Möglichkeit der Stromversorgung ist mit dem Netzbetreiber noch zu klären.
Dazu Dr. Stockinger: Die Bayernwerk GmbH als derzeitiger Netzbetreiber haben signalisiert, dass grundsätzlich Einigkeit mit dem "Arealnetz" besteht. Allerdings muss dazu noch die schriftliche Zusage vorliegen. Nur dann kann das Arealnetz umgesetzt werden. Bei Wegfall des Arealnetzes wäre die Förderung aus dem Programm Wärmenetze 4.0 "gestorben". Aber dann gibt es die Möglichkeit der Realisierung des Projekts mit Mitteln aus anderen Fördertöpfen.

Herr Mück wollte wissen, ob die Anlage wirtschaftlich ist, auch wenn nicht komplett angeschlossen ist und wer die mögliche Betreibergesellschaft ist.

Sollte der unterstellte Anschluss von 75 % der Wohneinheiten nicht erreicht werden, so Herr Stockinger, ist der Preis von 12 Ct. nicht mehr darstellbar. Allerdings können der Kollektor und andere Komponenten auch stufenweise errichtet werden, so dass sich die Investitionskosten verringern und verteilen.
Zur Betreibergesellschaft gibt es bereits erste Kontakte und Gespräche. Bei der Antragstellung muss die Gesellschaft noch nicht bestehen.

1. Bürgermeister Popp merkte an, dass das Baugebiet ohnehin nicht in 4-5 Jahren realisiert wird. Das wurde von Dr. Stockinger auch bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung so angenommen.

Auf die Frage von Herrn Schrödl, ob die oberflächennahe Kollektoranlage in der Funktion durch äußere Umstände so beeinträchtigt werden kann, dass sie nicht mehr funktioniert, verneinte Dr. Stockinger. Auch sind Gespräche mit möglichen Eigentümern, auf deren Grundstücken die Anlagen errichtetet werden könnten, bereits positiv verlaufen.

Herr Raith erkundigte sich, ob ggf. ein Anschlusszwang möglich ist.
Diese Thematik und auch mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan werden demnächst rechtlich geklärt.

Herr Dinkel kam noch einmal auf das Arealnetz zu sprechen. Es liegt also im Gutdünken des Energieversorgers, ob er zustimmt oder nicht. Das ist richtig und es wird dadurch letztlich die Förderbekanntmachung torpediert, so Herr Stockinger.

Herr Colombo wollte wissen, wie es mit der zeitlichen Umsetzung ist.
Das Wärmenetz kann zeitlich mit der übrigen Erschließung einhergehen und ist machbar. Allerdings müssen jetzt die Planungen zügig voranschreiten.

Beschluss

Das Projekt Wärmenetze 4.0 soll weiter fortgeführt werden. Ein Antrag auf Förderung des Moduls II (Umsetzung der Maßnahme) ist bei der Förderstelle einzureichen.

Die BUILD.ING Consultants + Innovators GmbH, Nürnberg, wird mit der Antragstellung Modul II gemäß Angebot vom 09.01.2019 in Höhe von 36.000,-- Euro netto beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Aufstellung eines Bebauungsplan für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd"; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Bebauungsmöglichkeit für einige Parzellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde u.a. angeregt, für einen Teilbereich des Bebauungsplanes bei den Doppelhäusern folgende Änderungen bei den Festsetzungen vorzunehmen:
- Parzellen Nr. 71, 72, 74, 75, 77, 78, 79 und 80
- WA 1 – DG-Ausbau zulassen bei steilerer Dachneigung mind. 30°
- DHH mit je zwei Wohneinheiten
- wenn Stellplätze nicht oberirdisch untergebracht werden können, dann TG

Herr Krimbacher vom Planungsverband kommt in seiner ersten Beurteilung zu der Auffassung, dass die sich ergebende Verdoppelung der erforderlichen Stellplätze die Unterbringung in Tiefgaragen erforderlich machen würde. Dies wäre in der bisherigen Anordnung der Gebäude in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich, da somit für 8 Stellplätze eine Tiefgarage mit Zufahrt errichtet werden müsste. Lediglich im Bereich der Parzellen 77, 78, 79 und 80 könnte eine sinnvolle Zufahrt und gemeinsame Nutzung einer Tiefgarage für 16 Stellplätze verwirklicht werden.
Es wäre natürlich möglich, die Parzellen 73 bis 76 so umzuplanen, dass statt 2 Einzelhäusern und 2 Doppelhaushälften 4 DHH mit jeweils 2 Wohneinheiten realisiert werden können, die alle eine Tiefgarage mit gemeinsamer Zufahrt nutzen. Ähnliches im Bereich der Parzellen 68 bis 72.
Falls dies von der Gemeinde befürwortet wird, kann eine entsprechende Anordnung der Bauräume und Zufahrten erarbeitet werden. Die entsprechenden Festsetzungen zur Dachneigung und evtl. Wandhöhe, um den DG-Ausbau zu ermöglichen, wird unproblematisch gesehen.

Von der Landschaftsplanerin Frau Linke wurde die Auswirkung auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich geprüft. Durch die angestrebte Planänderung würde sich bei den Parzellen 71, 72, 74, 75, 77, 78, 79 und 80 vermutlich unausweichlich die GRZ von bisher max. 0,35 auf über 0,35 ändern, somit der Kompensationsfaktor von 0,3 auf 0,4. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des Ausgleichsbedarfs von 343 m².

Diskussionsverlauf

Herr Held war der Ansicht, dass es durchaus Sinn macht, mehr Wohnungen zu schaffen, allerdings sind dann die Stellplätze in Tiefgaragen unterzubringen.
Das Argument der höheren Kosten ist für ihn nicht relevant. Die Mehrkosten eines TG-Stellplatzes gegenüber Garagen-Stellplätzen sind kaum nennenswert.

Problematisch sah 1. Bürgermeister Popp die Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen für mehrere Bauparzellen im Zusammenhang mit der späteren Zuteilung an Interessente. Er stellte die Frage, wer diese Parzelle bekommen soll und letztlich auch dann bebaut. Eine Zuteilung an die Gemeinde und der Verkauf im Fördermodell scheidet  aus, weil ja die Grundstücke nur zur Selbstnutzung und nicht als Mietobjekt vergeben werden.

Beschluss

Der im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregung, für einen Teilbereich des Bebauungsplanes bei den Doppelhäusern die nachstehenden Änderungen bei den Festsetzungen vorzunehmen, wird entsprochen:
- Parzellen Nr. 71, 72, 74, 75, 77, 78, 79 und 80
- WA 1 – DG-Ausbau zulassen bei steilerer Dachneigung mind. 30°
- DHH mit je zwei Wohneinheiten
- wenn Stellplätze nicht oberirdisch untergebracht werden können, dann Tiefgarage

Die Planer werden beauftragt, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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7. Wasserversorgung-Sanierung der Aufbereitung; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe bzw. Aufhebung der Ausschreibung; Hinweis auf TOP 2 der Sitzung am 10.07.2018 - Beschluss-Nr. 106

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Die Maßnahmen zur Instandsetzung des Saugbehälters und der Hauptpumpen wurden vereinbarungsgemäß im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bei entsprechend geeigneten Firmen durch das IB shp angefragt.
Bis zum Ende der Angebotsfrist am 20.12.2018 lagen nur zwei Angebote vor. Diese enthielten keine formalen Fehler und waren rechnerisch richtig. Sie wären grundsätzlich vergabefähig. Es ergibt sich folgendes Bild:

Günstigster Bieter        - Hauptangebot                        245.182,50 €
                       - Einrechnung Nebenangebot        231.091,30 €
2. Bieter                261.748,00 €

Der verringerte Angebots-Vergleichspreis ergibt sich beim Angebot des günstigsten Bieters durch Einrechnung eines Minderpreises für die alternativ angebotene geringerwertige Werkstoffausführung der neuen Hauptpumpe (Gussgehäuse und Gusslaufräder anstelle Edelstahl). Der Preisvorteil ist nennenswert, der Nachteil durch die geringerwertige Werkstoffausführung wäre demgegenüber akzeptabel. Daher wurde das Alternativangebot in die Wertung einbezogen.

Beim Angebot des zweiten Bieters war keine Alternative zu berücksichtigen, daher entspricht der Angebots-Vergleichspreis dem nachgerechneten Angebotspreis.
Die beiden Angebotsvergleichspreise liegen jedoch um 31,2 % bis 40,1 % über dem Vergleichspreis der Kostenberechnung (186.840,00 €).
Sofern man zu diesem höheren Preis vergeben möchte, müsste empfohlen werden, dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Andererseits ergeben sich Zweifel an der Angemessenheit der Preise insbesondere [Zitat Vergabehandbuch (VHB) Bayern] „wenn die Angebotssummen erheblich von der aktuell zutreffenden Preisermittlung des Auftraggebers abweichen. Solche Zweifel sind grundsätzlich bei einer Abweichung von 10 v.H. oder mehr anzunehmen.“
Die vertiefte Prüfung des Preisgefüges der Angebote im Vergleich zur Kostenberechnung ergab, dass die Preisüberhöhungen im Wesentlichen aus den als Subunternehmerleistungen angelegten LV-Titeln „Abbruch- und Rückbauarbeiten“ und „Instandsetzung Wasserkammer“ herrühren. Für die bauliche Instandsetzung und insbesondere die Auskleidung der Wasserkammer sind nur wenige Firmen zugelassen bzw. haben das Zertifikat für die Verarbeitung der PE-Platten. Offensichtlich gab es hier eine Preisüberhöhung infolge terminlicher Auslastung im gewählten Terminbereich I. Quartal 2019.
Die Querprüfung mit den Preisen vergangener Baumaßnahmen mit ähnlichen Behältersanierungen ergab, dass das in der Kostenberechnung angesetzte Preisniveau durchaus marktüblich und aktuell ist.

In Anbetracht der überhöhten Angebotspreise und unter dem Aspekt, dass aus derzeitiger Sicht keine besondere Dringlichkeit besteht, empfiehlt das IB shp die Ausschreibung aufzuheben.
Die Baumaßnahme sollte mit einem neuen Terminplan erneut ausgeschrieben werden. Zweckmäßig ist die neuerliche Ausschreibung im Mai 2019 und die Ausführung in den Monaten Oktober 2019 bis Februar 2020. Mit dieser Vorgehensweise sollten Angebote zu erhalten sein, die im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets liegen. Ein nennenswerter technischer Nachteil ist durch die Verschiebung der Maßnahme um rd. ein halbes Jahr nicht zu erwarten.

Überprüfung der Zulässigkeit der Aufhebung der Ausschreibung
Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB(A) kann die Ausschreibung aufgehoben werden, wenn „andere schwerwiegende Gründe bestehen.“
In der gängigen Rechtsprechung findet sich dazu folgende Argumentation:
„Ergibt die Ausschreibung, dass selbst das niedrigste Angebot höher liegt als die verfügbaren Mittel, so stellt auch dies einen schwerwiegenden Aufhebungsgrund dar. Dies gilt unabhängig davon, ob das niedrigste Angebot einen angemessenen Preis aufweist oder nicht. In jedem Fall ist danach zu fragen, worin die Ursache für das Abweichen des Preises von den zur Verfügung gestellten Mitteln liegt.“
Dieser Grund liegt im vorliegenden Fall vor, die Hinterfragung der Ursache für die Preisabweichung wurde im vorliegenden Fall durchgeführt mit oben genanntem Ergebnis.

Gemäß § 10 Abs. 2 HOAI 2013 kann für die infolge der Aufhebung und neuerlichen Ausschreibung zu wiederholenden Grundleistungen der Leistungsphasen 6 und 7 das zugehörige Honorar schriftlich vereinbart werden.
Das IB shp verzichtet jedoch auf die Anrechnung eines zusätzlichen Honorars für die zu wiederholenden Grundleistungen der Leistungsphasen 6 und 7. Somit entsteht der Gemeinde auch beim Ingenieurhonorar kein Nachteil durch die Verschiebung der Maßnahme um rd. ein halbes Jahr.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Ing.-Büros shp vom 08.01.2018 und hebt die Ausschreibung für die Instandsetzung des Saugbehälters und der Hauptpumpen in der Aufbereitung der Wasserversorgung aus den vorgenannten Gründen auf (erhebliche Abweichung der Angebotssummen von der aktuell zutreffenden Preisermittlung des Auftraggebers).

Die Baumaßnahme ist mit einem neuen Terminplan erneut auszuschreiben. Zweckmäßig ist die neuerliche Ausschreibung wie vorgeschlagen im Mai 2019 und die Ausführung in den Monaten Oktober 2019 bis Februar 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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8. Kanalnetz Allershausen; Inspektion 10 Jahres-Turnus; Vorstellung der Angebote und Vergabe des Auftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö 8

Sachverhalt

Die gesetzlichen Vorschriften zum Unterhalt von Kanalnetzen schreiben vor, dass mindestens alle 10 Jahre die Abwasser führenden Kanalleitungen inspiziert werden müssen.
Die Arbeiten zur Kanalinspektion des Gesamtkanalnetzes in Allershausen (auf 3 Jahre verteilt) wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 5 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (brutto):
1.
Fa. KIS Kanalinspektion Josef Schmuck GmbH
210.068,62 €
2.
Teuerstnehmender Bieter
414.957,44 €

In der Ausschreibung enthalten ist zusätzlich zur erforderlichen Inspektion auch die Vermessung der Anschlussleitungen, welche inzwischen durch eine GPS-Aufzeichnung der Lage der Inspektionskamera im Rohr erfolgen kann. Damit kann nach Abschluss der Maßnahme die exakte Lage der Anschlussleitungen im Lageplan abgerufen werden. Diese Informationen hat die Gemeinde bisher nur von den Hauptleitungen.

Die Gesamtkosten in der Kostenberechnung von IB-Schönenberg betragen 105.000,00 €, das günstigste Angebot liegt damit 100 % darüber. Das Büro Schönenberg erklärt die Kostendifferenz wie folgt:
Auf die gemittelte Angebotssumme der letzten Kamerabefahrung aus den Jahren 2006-2008 wurde ein Zuschlag für die Kostensteigerung von 25% aufgeschlagen. Daraus ergab sich eine Nettoangebotssumme von ca. 105.000 €. Offensichtlich ist die Kostensteigerung jedoch deutlich höher als 25% ausgefallen.
Leider muss festgestellt werden, dass in der letzten Zeit bei Anfragen die Anzahl der Angebotsabgaben immer weniger werden und die abgegebenen Angebote sehr hohen Preisdifferenzen unterliegen. Wir können daher davon ausgehen, dass die Kostenschätzung angepasst werden muss.

Das Büro Schönenberg Ingenieure schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. KIS Kanalinspektion Josef Schmuck GmbH aus Allershausen zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Sowohl 1. Bürgermeister Popp als auch den Gemeinderatsmitglieder erschienen die Angebote im Vergleich zur Kostenberechnung des IB Schönenberg viel  zu hoch. Es soll daher wie schon beim vorherigen TOP die Ausschreibung aufgehoben und die Leistungen neu ausgeschrieben werden, um so unter Umständen günstigere Preise zu bekommen.

Beschluss

Die Fa. KIS Kanalinspektion Josef Schmuck GmbH, Allershausen, wird mit der erforderlichen Kanalinspektion des Gesamtkanalnetzes in Allershausen (auf 3 Jahre verteilt) zum Preis von 210.068,62 € brutto entsprechend ihrem Angebot vom 17.12.2018 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Damit erfolgt keine Vergabe. Die Ausschreibung ist aufzuheben und die Leistungen sind neu auszuschreiben.

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9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS Hinweis zu TOP 5 der Sitzung vom 18.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Die Kosten für die Durchführung der Kanalinspektion werden nun deutlich höher anfallen als ursprünglich geschätzt. Dieser Mehraufwand ist erheblich (105.000 €) und muss komplett auf die Kanalgebühren umgelegt werden. Demzufolge ist die Globalberechnung zu korrigieren und die erst im Dezember beschlossene Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS hinsichtlich der Gebühren neu zu fassen und erneut zu beschließen.

Die errechneten Gebühren betragen nun für Mischsystem 1,37 € pro Kubikmeter Abwasser (bisher 1,28 €, ursprüngliche Änderung auf 1,20 €). Wird nur ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet (Trennsystem), muss eine Gebühr von 1,21 € pro Kubikmeter Abwasser (bisher 1,13 €, ursprüngliche Änderung auf 1,06 €) festgesetzt werden. Die neuen Gebühren bedeuten eine Erhöhung von rund 7 %.

Auf die bisher errechneten Beiträge hat dies keinen Einfluss. Es bleibt bei dem Beitrag pro m² Grundstücksfläche von 2,90 € (zuletzt 2,75 €) und dem Beitrag pro m² Geschoßfläche von 17,23 € (zuletzt 16,28 €).

Beschluss

Aufgrund der Berechnung und Empfehlung der Verwaltung wird die Einleitungsgebühr für die Entwässerungsanlage im Trennsystem von derzeit 1,13 €/m³ auf 1,21 €/m³ und die Einleitungsgebühr im Mischsystem von derzeit 1,28 €/m³ auf 1,37 €/m³ erhöht.

Aufgrund der Berechnung und Empfehlung der Verwaltung werden die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsbeiträge auf 2,90 € je m² Grundstücksfläche und auf 17,23 € je m² Geschossfläche festgesetzt.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Allershausen (BGS/EWS). Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Der Beschluss-Nr. 237 vom 18.12.2018 zur Satzungsänderung wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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10. Radweg Jobsterstraße - Errichtung einer Schrankenanlage Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 20.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Bezugnehmend auf den TOP 4 der GR-Sitzung vom 20.11.2018 wurden durch die Verwaltung auf Vorschlag des Vorsitzenden für die von Gemeinderat Colombo beantragte „Schrankenlösung“, entsprechende Angebot eingeholt. Standort der Schranke ist am Ende des Radweges „Jobsterstraße“ in Richtung Leonhardsbuch / Kranzberg.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine drehbare Wegesperre in weiß-rot mit einem entsprechenden Schloss die sinnvollste Variante.

Hierzu wurden mehrere Firmen angefragt.
Die Kostengünstigste Firma ist:

  1. Traud Verkehrstechnik, Hünfeld        1.232,84 Euro (brutto)
  2. xxxxx        1.278,41 Euro (brutto)
  3. xxxxx        1.375,64 Euro (brutto)

Des Weiteren wurde angeregt auf Höhe der Schrankenanlage eine entsprechende Straßenbeleuchtung mittels Solarleuchte anzubringen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.300,00 Euro.

Die Gesamtkosten für das Schrankensystem sowie für die Solarleuchte belaufen sich auf ca. 3.532,84 Euro / brutto.

Diskussionsverlauf

Herr Held wies auf die Beseitigung der Vorfahrt-Beschilderung hin (siehe Niederschrift des AK).

Auf Anregung von GR Groszek ist der genaue Standort der Schranke vor Orts festzulegen und sicherzustellen, dass ein Schlepper mit Anhänger problemlos in die Jobsterstraße einfahren kann .

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die drehbare Wegesperre mit entsprechendem Schloss an die Firma Traud Verkehrstechnik zu vergeben. Zusätzlich wird eine passende Solarleuchte auf Höhe der Schrankenanlage errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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11. Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aiterbach am 22.11.2018 fanden u.a. auch Neuwahlen statt.

Gewählt wurden:
1. Kommandant:        Martin Fischer, Atterstr. 30, Aiterbach, 85391 Allershausen
2. Kommandant:        Markus Berchtold, Atterstr. 17, Aiterbach, 85391 Allershausen

Die Gewählten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde in ihrem Amt zu bestätigen.

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG bestätigt der Gemeinderat Allershausen die in der Dienstversammlung am 22.11.2018 zum Kommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Aiterbach G ewählten wie folgt:

1. Kommandant:        Martin Fischer, Atterstr. 30, Aiterbach, 85391 Allershausen
2. Kommandant:        Markus Berchtold, Atterstr. 17, Aiterbach, 85391 Allershausen

Die lt. Schreiben von KBR Danner vom 05.12.2018 evtl. noch erforderlichen Lehrgänge haben die Gewählten zu absolvieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Verfahren zum Erlass einer Festsetzungsverordnung über das Überschwemmungsgebiet der Amper auf den Gebieten der Stadt Freising und der Gemeinden Allershausen, Fahrenzhausen, Kirchdorf, Kranzberg und Zolling (erneutes Anhörungsverfahren); Hinweis auf Beschluss-Nr. 113 der GR-Sitzung vom 10.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Mit Bekanntmachung vom 5.8.2010 hat das Landratsamt Freising die vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt München ermittelten Überschwemmungsgebiets der Amper im Landkreis Freising bekannt gemacht.
Mit erneuter Bekanntmachung vom 14.11.2018 soll nun die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch Erlass einer entsprechenden Verordnung nach § 76 Abs. 2 WHG i.V. mit Art. 46 Abs. 3 BayWG erfolgen.
Den betroffenen Gemeinden wird Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf gegeben.

Gegenüber dem vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper im Gemeindebereich Allershausen ergeben sich nach den vorliegenden Plänen zur endgültigen Festsetzung keine Änderungen. Betroffen ist im Wesentlichen ein Teil des Ortsteils Göttschlag (siehe beigefügte Pläne). Es ändert sich rechtlich nichts gegenüber dem bisherigen Rechtszustand. Das Überschwemmungsgebiet schreibt auf der Grundlage hydraulischer Modellberechnungen den Ist-Zustand lediglich fest. Die Überschwemmungsgefahr ist mit dem Grundstück verbunden und entsteht nicht durch eine "übergestülpte" Planung. Auch wenn im Ü-Gebiet ein grundsätzliches Bauverbot gilt, können unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen erteilt werden, sofern ein funktionsgleicher, ortsnaher Ausgleich des verloren gehenden Rückhalteraumes geschaffen werden kann.

Beschluss

Gegen die vom Landratsamt Freising beabsichtigte endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Amper im Landkreis Freising durch eine Verordnung nach § 76 Abs. 2 WHG i.V. mit Art. 46 Abs. 3 BayWG werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben und folgende Anregungen und Bedenken, wie schon mit Beschluss-Nr. 113 vom 10.07.2018 erhoben, vorgebracht:

  1. Die Berechnungsgrundlagen der Niederschlagsmengen auf der Basis der Jahre 1971 bis 2000 (Ziffer 3.3. Tabelle 5 Niederschlag) dürfte nicht mehr relevant sein und ist ggf. nachzuprüfen und zu aktualisieren.
  2. Lt. Ziffer 5 ist der Grünlandumbruch genehmigungsfrei. Dies kann zu Verschlechterungen im Hochwasserabfluss/-Rückhalt führen und kann so nicht richtig sein.
  3. Die Amperdämme sind auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö 13

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

Die Feuerwehren aus dem Gemeindebereich waren von Sonntag, 13.1. bis heute z.T. mit 14 Mann und 2 Fahrzeugen im Landkreis Traunstein beim Katastropheneinsatz. Dafür gilt den Feuerwehrleuten Lob und Anerkennung.


Frau Kopp stellte fest, dass die Busparkplätze bei den Glonnterassen verstärkt vor allem an den Wochenenden durch die Fahrzeuge eines örtlichen Busunternehmers als Parkplatz benutzt werden. Dies sorgt bei den Bürgern für Unmut.
Der Vorsitzende sicherte zu, mit dem Busunternehmer noch einmal diesbezüglich ein Gespräch zu führen.

Datenstand vom 18.02.2019 10:49 Uhr