Datum: 19.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2019
2 Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines 6 Familienhauses durch Sebastian Peters auf der Fl.Nr. 422 Gemarkung Tünzhausen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 4 vom 15.01.2019, TOP 4
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Reihenhauses mit Garagen bzw. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage durch die Fa. Comina Verwaltungs GmbH, München, Fl.Nr. 537/2, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 06.11.2018 Beschluss-Nr. 175
4 Errichtung einer Werbeanlage in Form von zwei Werbepylonen durch die Fa. Yaskawa Europa GmbH auf den Fl.Nrn. 1229, 1230, 1239 und 1253/4 Gemarkung Allershausen
5 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Stellplätzen und Technikraum durch Anita und Bernhard Hiebl auf der Fl.Nr. 132/1, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 3 der GR-Sitzung vom 04.12.2018 Beschluss-Nr. 196
6 Umsetzung des Energienutzungskonzeptes; Errichtung zweiter Bauabschnitt Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung; Vergabe der Lieferung und Montage der PV-Anlage; Hinweis auf TOP 7 der Sitzung vom 18.12.2018
7 Umsetzung des Brandschutzkonzepts in der Schule; Auftragsvergabe zur Instandsetzung bzw. zum Austausch bestehender Brandschutztüren
8 Elektro-Sanierung der Grund-und Mittelschule Allershausen; Auftragsvergabe für das Gewerk Telefonanlage
9 Haushalt 2019
9.1 Beratung über den Haushalt 2019
9.2 Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019
9.3 Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2018-2022
10 Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
10.1 Vorstellung der Kalkulation der Sätze für den Aufwendungs- und Kostenersatz und ggf. Festlegungen
10.2 Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer neuen Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
11 Antrag der Freiw. Feuerwehr Leonhardsbuch zur Übernahme des alten Versorgungsfahrzeugs der FFW Allershausen
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2019  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines 6 Familienhauses durch Sebastian Peters auf der Fl.Nr. 422 Gemarkung Tünzhausen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 4 vom 15.01.2019, TOP 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Göttschlag. Das geplante Gebäude ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Grundstücksgröße beträgt 1312 m². Die GRZ wird mit 0,479 und die GFZ mit 0,46 angegeben.
Bei einer Wandhöhe von 6,17 m und einer Firsthöhe von 10,66 m werden 3 Geschosse errichtet. Je Geschoss sind zwei Wohneinheiten geplant.
Die Fl.Nr. 422, Gemarkung Tünzhausen, liegt nicht im vorläufig festgesetzten Überschwemmungs-gebiet der Amper.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

In der Sitzung am 15.01.2019 hat der Gemeinderat das Vorhaben zurückgestellt um Fragen bezüglich der Forderung nach Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen zu klären.

Lt. der eingeholten Rechtsberatung beim RA Beisse (Kanzlei Döring-Spieß) besteht derzeit keine rechtliche Möglichkeit, Tiefgaragenstellplätze für das Vorhaben zu fordern. Voraussetzung dazu wäre eine Festsetzung in einem Bebauungsplan oder in einer Satzung. Die bestehende Außenbereichssatzung für Göttschlag sieht zu den Stellplätzen keine von der Stellplatzsatzung abweichende Regelung vor.

Die Gemeinde kann wegen der Forderung nach Tiefgaragenstellplätzen das planungsrechtliche Einvernehmen für das Vorhaben nicht verweigern.

Diskussionsverlauf

Herr Held bezeichnete die vorgesehene GRZ als viel zu hoch für den OT Göttschlag.

Herr Lerchl regte an, mit dem Bauwerber zu reden, ob er nicht doch bereit ist, Tiefgaragenstellplätze zu schaffen.

Vorab hat der Antragsteller erklärt, dass der Bau einer Tiefgarage nicht in Betracht kommt, so der Vorsitzende.

Herr Dinkel merkte an, dass Herr Held bei einem anderen Vorhaben in Göttschlag mit 18 Wohneinheiten keine derartigen Bedenken hinsichtlich GRZ und Tiefgarage hatte. Das heute zu behandelnde Vorhaben ist nur halb so groß. Es ist daher unverständlich, warum er dagegen ist.

Herr Held erwiderte, dass man ja auch seine Meinung ändern kann und einer einmal gefassten Auffassung nicht immer folgen muss. Es ist ein Umdenken gefragt was die Versiegelung von Flächen angeht.

Herr Mück bestätigte die Aussage von 1. Bürgermeister Popp. Bei Ablehnung ist wohl mit einem Ersetzen des Einvernehmens durch die Baugenehmigungsbehörde zu rechnen. Dies bestätigte der Vorsitzende.

Herr Lerchl unterstrich, dass in Punkto Tiefgaragen und Flächenversiegelung nicht von einem Zick-Zack-Kurs gesprochen werden kann. Er pflichtete GR Held bei und regte an, evtl. mal RA Beisse in eine Gemeinderatssitzung zu holen um die rechtlichen Möglichkeiten zu hinterfragen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 14 Stellplätze für das Vorhaben sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Reihenhauses mit Garagen bzw. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage durch die Fa. Comina Verwaltungs GmbH, München, Fl.Nr. 537/2, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 06.11.2018 Beschluss-Nr. 175

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplane Freisinger Straße. Die Fl.Nr. 537/2 wird über die Auenstraße mit einem Geh- und Fahrtrecht über die Fl.Nr. 537 erschlossen.
Erforderliche Befreiungen sind grau hinterlegt.

Dreispänner – Variante A

B-Plan Freisinger Straße
Eingabeplanung
Baufenster West/Ost
Drehung auf Nord Süd
Baufenster ca. 16 m x 11 m
16 m x 11,5 m
Überbaubare Grundfläche = 210 m²
Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 234,40 m²
GRZ = 0,25
GRZ = 0,27 (Wohnhaus einschl. BauNVO)
Stellplätze 6 Stück
3 Duplexgaragen plus Besucherstellplatz
Wandhöhe 6,30 m
Wandhöhe 6,30 m
Dachneigung 35 °
Dachneigung 35 °

Firsthöhe 10,30 m
Satteldach
Satteldach 35 °
Garage im östl. Grundstücksteil
Duplexgarage im westl. Grundstücksteil

Mehrfamilienwohnhaus (5 - 6 Wohneinheiten)

Bei Variante B beträgt die Grundstücksgröße aufgrund eines Grunderwerbs aus dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 537 = 94 m² die Grundstücksgröße 932 m².

B-Plan Freisinger Straße
Eingabeplanung
Baufenster West/Ost
Drehung auf Nord Süd
Baufenster ca. 16 m x 11 m
20,20 m x 11,50 m
Überbaubare Grundfläche = 210 m²
Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 255,40 m²
GRZ = 0,25
GRZ = 0,27 (Wohnhaus einschl. BauNVO) – bei Grundstücksgröße 932 m²!!
Stellplätze 12 Stück plus 2 Besucherstellplätze
12 Stellplätze Tiefgarage, 2 oberirdische Stellplätze
Wandhöhe 6,30 m
Wandhöhe 6,30 m
Firsthöhe nicht festgesetzt
Firsthöhe 10,30 m
Satteldach symmetrisch
Satteldach 35°
Garage im östl. Grundstücksteil
Tiefgaragenabfahrt

Aus Sicht der Verwaltung wäre bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung und der näheren Umgebung ein Dreispänner mit 3 WE (auch weniger Stellplätze) anzustreben. Um angemessenen Wohnraum zu schaffen ist eine Gebäudebreite von mindestens 18 m erforderlich. Bei einer Befreiung mit 18 m müsste die Abstandsflächenanwendung mit dem Landratsamt geprüft werden, da ab 16 m Gebäudelänge eine Reduzierung der Abstandsfläche auf die Hälfte nicht möglich ist.

Variante C (modifizierter Dreispänner) Stand 08.02.2019

B-Plan Freisinger Straße
Eingabeplanung
Baufenster West/Ost
Drehung auf Nord Süd
Baufenster ca. 16 m x 11 m
19,99 m x 10,99 m
Überbaubare Grundfläche = 210 m²
Überbaute Fläche Wohnhaus einschl. BauNVO = 219,69 m²
GRZ = 0,25
GRZ = 0,26 (Wohnhaus) – bei Grundstücksgröße 832 m²!!
Stellplätze 6 Stück
6 Stellplätze (Carports)
Wandhöhe 6,30 m
Wandhöhe 6,00 m
Firsthöhe nicht festgesetzt
Firsthöhe 9,86 m (statt 10,30 m bei Variante A/B)
Satteldach symmetrisch
Satteldach 35°
Garage im östl. Grundstücksteil
6 x Carports plus Besucherstellplätze

Die Nachbarunterschriften sind bis auf den Grundstückseigentümer nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die vorliegende Variante C (3 WE) gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen bezüglich Baufenster (Überschreitung und Drehung), GRZ-Überschreitung werden erteilt. Die nachzuweisenden Abstandsflächen sind durch das LRA Freising zu prüfen. Für die Carports ist jeweils eine Länge von 6,00 m sowie ein Stauraum von 6,00 m vorzusehen. Die Zufahrt zum Grundstück ist durch ein Geh- und Fahrtrecht (evtl. Leitungsrecht) nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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4. Errichtung einer Werbeanlage in Form von zwei Werbepylonen durch die Fa. Yaskawa Europa GmbH auf den Fl.Nrn. 1229, 1230, 1239 und 1253/4 Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben  liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbepark A9.
Die Standorte der Pylonen sind jeweils am südwestlichen Grundstückseck (Logistik) und im Einfahrtsbereich für Besucher. Die identischen Pylonen haben die Maße 300 cm x 125 cm und sind mit einer direkten LED Beleuchtung ausgestattet. Der Beschriftungsträger mit Silber eloxierten Seitenprofile ist beidseitig bedruckt.
Die Werbeträger sind außerhalb der festgesetzten Baufenster und bedürfen einer Befreiung.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen hinsichtlich der fehlenden Baufenster werden erteilt.
Auf Ziffer 6 der Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbepark A9 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Stellplätzen und Technikraum durch Anita und Bernhard Hiebl auf der Fl.Nr. 132/1, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 3 der GR-Sitzung vom 04.12.2018 Beschluss-Nr. 196

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.01.2019 teilt das Landratsamt Freising mit, dass bei vorliegendem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht eindeutig formuliert erteilt wurde.
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages durch das Landratsamt wurden die Abstandflächen geprüft und bestätigt.

Erforderliche Befreiungen:

B-Plan:
Eingabeplan:
Das Baufenster ist farblich (blau) vorgegeben.
Abweichungen siehe Gegenüberstellung Überschreitung (orange) und festgesetztes Baufenster (blau).
Bauliche Gestaltung Ziffer 2 > Anbauten
Carport mit Technikraum nicht aufsteigend zum Hauptbaukörper

Im Lageplan sind die festgesetzten Baufenster mit der Farbe blau markiert und die nicht im Baufenster liegenden Flächen orange dargestellt.
Es ist festzustellen, dass die Fläche, die außerhalb des Baufensters liegt, wesentlich kleiner als das zugestandene Baufenster in der Gesamtsumme auf der Fl.Nr. 132/1 ist.
Die Nähe des westlichen Hauseckes zur Kienbergerstraße ist im Abstand (ca. 1-1,5 m) zur Grundstücksgrenze beim orangen Gebäudeeck identisch mit dem nordwestlichen Eck (blau). Die Verlagerung wurde erforderlich, damit der nördliche Stellplatz genügend Platz hat. Das Wohnhaus wurde deshalb etwas gedreht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen hinsichtlich der Baufenster und der Dachneigung beim Carport werden erteilt.
Die Zufahrten zum Baugrundstück sind durch das Landratsamt im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. Umsetzung des Energienutzungskonzeptes; Errichtung zweiter Bauabschnitt Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung; Vergabe der Lieferung und Montage der PV-Anlage; Hinweis auf TOP 7 der Sitzung vom 18.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf dem Schulhausdach mit einer Leistung von etwa 79 KWp wurde beschränkt ausgeschrieben.
Von den 4 angeschriebenen Firmen wurden 4 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden von der Solarwerkstatt Freising auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (geprüfte Angebotssummen brutto):
1. Fa. Emondo GmbH, München        78.546,72 €
2. Fa. xxxxx        78.909,32 €
3. Fa. xxxxx        80.644,52 €
4. Teuerstnehmender Bieter        88.331,06 €

Die günstigste Angebotssumme entspricht in etwa der Kostenschätzung. Herr Henze ging kurz auf die gewählten Module ein und führte aus, dass mit geringen Mehrkosten von 3.000,00 €, die im Angebot bereits enthalten sind, eine höhere Leistung von 9 KWP erreicht wird.

Die Fa. Emondo GmbH aus München hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Solarwerkstatt Freising schlägt vor, der Fa. Emondo GmbH den Auftrag zur Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf der Schule Bauteil C in Höhe von 78.546,72 € brutto zu erteilen.

Im Vorfeld wurde die Montage der Akkordschienen angefragt und das mit Abstand günstigste Angebot hierfür lieferte der Spengler des Daches (Fa. Haas aus Spiegelau). Die Montage der Schienen soll als Vorleistung der PV-Anlage mit einer Auftragssumme von gesamt 7.683,24 € brutto beauftragt werden. Damit bleibt auch die Gewährleistung für das Dach in einer Hand.

Beschluss

Die Fa. Emondo GmbH aus München, wird mit der Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage auf dem Schuldach Bauteil C zum Preis von 78.546,72 € brutto entsprechend dem Angebot vom 23.01.2019 beauftragt.

Die Fa. Haas aus Spiegelau, wird mit der Lieferung und Montage der Akkordschiene für die Photovoltaikanlage auf dem Schuldach Bauteil C zum Preis von 7.683,24 € brutto entsprechend dem Angebot vom 13.12.2018 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Umsetzung des Brandschutzkonzepts in der Schule; Auftragsvergabe zur Instandsetzung bzw. zum Austausch bestehender Brandschutztüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Bei der letzten Prüfung der Brandschutztüren in der Schule in Allershausen wurden Mängel festgestellt, die nicht im Zuge des Wartungsvertrages behoben werden konnten. Es müssen insgesamt ca. sieben Feststellanlagen sowie einige Rauchmelder ausgetauscht werden.

Für die Instandsetzung der bestehenden Brandschutztüren in der Schule in Allershausen wurden 3 Angebote eingeholt.

Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Angebotssummen brutto):

       1. Fa. Ohning        11.168,89 €
       2. Fa. …        11.985,07 €
       3. Teuerstnehmender Bieter        12.113,45 €


Die Fa. Ohning Innenausbau GmbH aus Eching hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Bauamt schlägt vor, der Fa. Ohning Innenausbau GmbH aus Eching den Auftrag zur Instandsetzung der Brandschutztüren in der Schule in Allershausen in Höhe von 11.168,89 € brutto zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Auf Anregung von GR Lerchl ist durch die Verwaltung noch zu klären, ob damit alle Mängel, die bei der letzten Brandschutzb egehung aufgenommen wurden, beseitigt sind.

Beschluss

Die Fa. Ohning Innenausbau GmbH aus Eching, wird mit der Instandsetzung der Brandschutztüren in der Schule in Allershausen in Höhe von 11.168,89 € brutto entsprechend dem Angebot vom 19.12.2018 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Elektro-Sanierung der Grund-und Mittelschule Allershausen; Auftragsvergabe für das Gewerk Telefonanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Die Erneuerung der Telefonanlage in der Grund- und Mittelschule wurde durch das IB Glasmann Ingenieure öffentlich ausgeschrieben. Bis zum Eröffnungstermin sind drei Angebote abgegeben worden.
Ein Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden, weil Positionen nicht ausgefüllt waren. Zur Wertung verbleiben zwei Angebote. Das günstigste Angebot hat die Fa. Phone GmbH, Augsburg, mit einer Angebotssumme von 24.824,03 € brutto abgegeben. Das zweite Angebot liegt bei 29.475,42 € brutto.

Nach Prüfung schlägt das IB Glasmann Ingenieure vor, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. Die Kostenberechnung für das Gewerk Telefonanlage liegt bei 30.000,00 €.
Der Schulverband Allershausen hat in der Sitzung am 18.02.2019 dem Angebot bereits zugestimmt .

Beschluss

Mit der Erneuerung der Telefonanlage in der Grund- und Mittelschule Allershausen wird die Fa. Phone GmbH, Kurzes Geländ 9, Augsburg, zum Preis von 24.824,03 € lt. Angebot vom 04.02.2019 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 9
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9.1. Beratung über den Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 in der Sitzung am 28.01.2019 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan lagen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.

Einführend machte 1. Bürgermeister Popp einige grundsätzliche Ausführungen zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2019. Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.

Die gemeindlichen Finanzen auf der Einnahmenseite zeigen sich gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv. Die endgültige Steuerkraft 2019 je Einwohner liegt bei 1.270,96 € und ist gegenüber 2018 um 13 % gestiegen. Im Landkreis ist Allershausen in der Rangzahl an siebter Stelle (Vorjahr: acht).

Die Gewerbesteuer ist mit 200.000 € höher als im vergangenen Jahr mit 3,2 Mio. € angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist weiter ansteigend und wird sich auf 4.332.000,00 € belaufen (+263.340,00 €). Nachdem die Gemeinde 2018 nach vielen Jahren wieder eine sehr geringe Schlüsselzuweisung erhielt, wird die Gemeinde heuer trotz der Erhöhung der Gesamtschlüsselzuweisungen durch den Freistaat Bayern wieder leer ausgehen.

Die Kreisumlage wird sich bei einem angenommenen gleichbleibenden Hebesatz von 47,9 v.H. um satte 408.200,00 € (= 13,23 %), auf 3.491.000,00 € erhöhen. Die Gewerbesteuerumlage wird mit 602.000,00 € angesetzt (+12.000,00 €). Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine beachtliche Zuführung zum Vermögenshaushalt von 1.295.190,00 € (+ 131.150,00 € gegenüber Vorjahr) ergeben. Das Rechnungsergebnis 2018 lag bei 3.712.154,70 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen Rücklagen in Höhe von 6.127.110,00 € entnommen werden.

Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer über den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 20.834.860,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2018 ein Plus von 1.090.110,00 € (= 5,52 %). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 568.410,00 € deutlich über dem Ansatz 2018 und beträgt 12.678.560,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr höhere Einnahmen und Ausgaben von 8.156.300,00 € geplant - Vorjahr: 7.634.600,00 € (+ 510.700,00 € = 6,69 %).

Diskussionsverlauf

Herr Schrödl regte an, dass der Bürgermeister in den anstehenden Bürgerversammlungen auf die Einnahmen der Feuerwehr durch die enorm vielen Einsätze hinweist,  die die Gemeinde erzielt, insbesondere im Jahr 2017.

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9.2. Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 9.2

Sachverhalt

Im Anschluss an die Beratung erfolgte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 .

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung die Haushaltssatzung für das Jahr 2019. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Verwaltungshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.678.560,00 € festgesetzt. Der Vermögenshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.156.300,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9.3. Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2018-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 9.3

Sachverhalt

Mit den Haushaltsunterlagen lag den Gemeinderatsmitgliedern auch die Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 10
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10.1. Vorstellung der Kalkulation der Sätze für den Aufwendungs- und Kostenersatz und ggf. Festlegungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 10.1

Sachverhalt

Die Sätze für den Aufwendungs- und Kostenersatz wurden vom Büro Schneider & Zajontz wie vom Gemeinderat am 19.06.2018 beschlossen (Beschluss-Nr. 99), kalkuliert. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt. Im Finanzausschuss wurde am 28.01.2019 die Kalkulation bereits besprochen. Die Nutzungsdauer für die Drehleiter ist noch festzusetzen. Der Finanzausschuss hat sich für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgesprochen, die der Kalkulation der Kostensätze zugrunde gelegt werden soll. Die Nutzungsdauer der übrigen Fahrzeuge passt.

Beschluss

Für die Drehleiter wird bei der Kalkulation der Sätze für den Aufwendungs- und Kostenersatz ein Zeitraum von 25 Jahren zugrunde gelegt. Bei den übrigen Fahrzeugen bleibt es bei den in der Kalkulation angesetzten Zeiträumen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.2. Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer neuen Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 10.2

Sachverhalt

Auf der Grundlage der Kalkulation ist eine neue Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren zu erlassen. Der Entwurf wurde bereits im Finanzausschuss vorberaten und wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine neue Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Antrag der Freiw. Feuerwehr Leonhardsbuch zur Übernahme des alten Versorgungsfahrzeugs der FFW Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Die Freiw. Feuerwehr Leonhardsbuch stellt den Antrag auf Übernahme des alten Versorgungsfahrzeugs der Feuerwehr Allershausen. Dieses Fahrzeug könnte nach Ansicht der Leonhardsbucher Feuerwehr als Mannschaftstransporter, Hochwasserschutz, Ölwehr, Verkehrsabsicherung etc. Verwendung finden.

Allerdings müsste das Fahrzeug noch mit einen Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten ausgerüstet werden. Diese Kosten sollte die Gemeinde tragen. Von der Feuerwehr Leonhardsbuch würden die Kosten für Material und Umbau mit ca. 5.000,00 € übernommen. Ebenso würden die notwendigen neuen Reifen von der Feuerwehr Leonhardsbuch gekauft.

Nach Ansicht von Kreisbrandrat Danner steht aus Sicht der Kreisbrandinspektion dem Einsatz des alten Versorgers  bei der FF Leonhardsbuch nichts entgegen.

Zu bedenken ist, dass das Fahrzeug ja aufgrund des Alters und zu erwartender hoher Reparaturkosten ausgemustert wurde. Im Fall, dass das Fahrzeug dann in einigen Jahren nicht mehr einsatztauglich ist, steht die Gemeinde u.U. in der Pflicht, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen.

Es wird vorgeschlagen, die Entscheidung zurückzustellen, bis der Feuerwehrbedarfsplan vorliegt und dieser zu der Fahrzeugausstattung der Feuerwehren Aussagen trifft.

Beschluss

Dem Antrag der Freiw. Feuerwehr Leonhardsbuch, ihr das alte Versorgungsfahrzeug der FF Allershausen zu überlassen, steht der Gemeinderat grundsätzlich positiv gegenüber. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings erst getroffen, wenn der Feuerwehrbedarfsplan vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö 12

Sachverhalt

Herr Held erkundigte sich nach dem Stand zur Planung der Aussegnungshalle.
Dazu 1. Bürgermeister Popp: Es gibt bereits erste Skizzen, die dem AK nach den Bürgerversammlungen vorgestellt werden.

Datenstand vom 21.03.2019 10:20 Uhr