Datum: 19.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2019
2 Umbau zweier Garagen in zwei Einliegerwohnungen in einem bestehenden Mehrparteienhaus durch Johanna-Freya und Bert Weiner auf der Fl.Nr. 15, Gemarkung Aiterbach; Hinweis auf TOP 2 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 18.09.2018 Hinweis auf TOP 4 Beschluss-Nr. 174 der GR-Sitzung vom 06.11.2018
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes (E+1+DG) durch Christian Stanglmeier auf der Fl.Nr. 459/4, Gemarkung Tünzhausen
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 450/Teilfläche, Gemarkung Tünzhausen durch Peter Pichler
5 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage durch Bernhard Kreitmair auf der Fl.Nr. 52, Gemarkung Allershausen
6 Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße Vergabe der Bauausführung für Straßen-, Kanal-, Pflanz- und Leitungsbauarbeiten
7 Kanalnetz Allershausen; Erneute Ausschreibung der 10-Jahres-Inspektion; Vergabe des Auftrags nach erneuter Ausschreibung; Hinweis auf TOP 8 der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2019
8 Antrag der Kath. Kirchenverwaltung zur Übernahme des Betriebskostendefizits für den Kindergarten St. Josef für das Jahr 2017/18
9 Abschluss einer neuen Betriebsträgervereinbarung für den Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung St. Josef
10 Anfrage auf Verlegung von Mittelspannungsleitungen durch Bayernwerk AG Verbindung von Wasserkraftwerk Kranzberg und Wiesenweg Allershausen Verbindung von Friedhofstraße Allershausen und Aiterbach Zustimmung der Gemeinde
11 Antrag des Fischereivereins Petri e. V. Allershausen auf Verlängerung des Pachtvertrages für den Allershausener See
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.02 .2019 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Umbau zweier Garagen in zwei Einliegerwohnungen in einem bestehenden Mehrparteienhaus durch Johanna-Freya und Bert Weiner auf der Fl.Nr. 15, Gemarkung Aiterbach; Hinweis auf TOP 2 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 18.09.2018 Hinweis auf TOP 4 Beschluss-Nr. 174 der GR-Sitzung vom 06.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.02.2019 wird nun vom Antragsteller der auf Aufforderung des Landratsamtes Freising geforderte Stellplatznachweis vorgelegt.
Nach Auffassung der Verwaltung sind die erforderlichen Stellplätze ausreichend und auch befahrbar  nachgewiesen. Auf das beil. Schreiben des Antragstellers wird hingewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes (E+1+DG) durch Christian Stanglmeier auf der Fl.Nr. 459/4, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die überbaute Fläche (Wohnhaus und Garagen) liegt überwiegend innerhalb der Einbeziehungssatzung Göttschlag. Das Bauvorhaben ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Das Wohnhaus soll in E+1+DG ausgebildet werden mit den Außenmaßen 9,00 m x 12 m. Die Garagen werden jeweils an den Seiten des Wohngebäudes angebaut.
Retentionsfläche steht lt. Antragsteller auf einem Nachbargrundstück  zur Verfügung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Für die verdrängte Wassermenge ist eine Ausgleichsfläche nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 450/Teilfläche, Gemarkung Tünzhausen durch Peter Pichler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beratend 4

Sachverhalt

Lt. Antragsunterlage soll auf der Fl.Nr. 450/T, Gemarkung Tünzhausen, ein Wohngebäude (1 WE) errichtet werden. Die zu bebauende Fläche liegt außerhalb der Einbeziehungssatzung Göttschlag. Das Gebäude soll auf einer Fläche außerhalb des vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Amper situiert werden. Ob die bestehende Einbeziehungssatzung deshalb geändert werden muss, soll im Lauf eines Vorbescheidsverfahren geklärt werden.
Kernaussage eines stattgefundenen Vorgespräches mit dem Landratsamt Freising, Herrn Hilpert, wäre die Notwendigkeit der Änderung der Satzung oder eine Einzelfallentscheidung. Eine endgültige positive Entscheidung liegt erst vor, wenn die Fachbehörden im Verfahren beteiligt sind.
Eine Entscheidung durch den Gemeinderat zur Änderung der Satzung soll vorerst nicht getroffen werden. Die Frage zur Schaffung von Retentionsflächen wird durch die Wasserwirtschaft geprüft.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Ob für das Bauvorhaben eine Retentionsfläche geschaffen werden muss, ist vom Landratsamt zu prüfen .
Das Erfordernis einer Änderung der Einbeziehungssatzung Göttschlag ist, falls erforderlich, separat durch den Gemeinderat zu entscheiden. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung des Baugrundstücks bzw. die Zufahrt ist sicherzustellen und ggf. dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage durch Bernhard Kreitmair auf der Fl.Nr. 52, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans Münchener Straße und ist als Mischgebietsfläche (MD) ausgewiesen.
Auf der Fl.Nr. 52, Gemarkung Allershausen, soll eine Garage für landwirtschaftliche Maschinen errichtet werden. Untergestellt werden sollen Traktor, Minibagger, Kleinradlader, Anhänger, Betonmischer und Holzbearbeitungsmaschinen.
Die Garage wird auf einer Betonbodenplatte, Holzständerbauweise mit Holzplattenverkleidung erstellt. Die Dachform wird als Pultdach ausgeführt. Als Garagentor ist ein Rolltor geplant.

Bebauungsplan Münchener Straße
Eingabeplanung
Baufenster
Baufenster zwischen Betriebsgebäude und Grundstücksgrenze nicht vorhanden
Grenzbebauung/Wandhöhe
Wandhöhe zwischen 3,20 m und 3,70 m
Dachform, Dachneigung
Dachform und Neigung in Pultform
Stauraum Garage
Stauraum an der nördlichen Garagenseite nur 5,50 m, an der südlichen Garagengrenze 6,00 m

Befreiungen sind erforderlich für Baufenster, Wandhöhe, Dachform und Dachneigung.
Für die fehlende Stauraumtiefe im nördlichen Zufahrtsbereich ist eine Ausnahme notwendig.
Lt. Antragsteller wird die Unterschrift des Nachbarn (Fl.Nr. 52/4) erteilt. Unterschriften der übrigen Nachbarn wurden noch nicht eingeholt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Die beantragten Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe, Dachform und Dachneigung werden in Aussicht gestellt.
Der notwendigen Ausnahme von der Stauraumtiefe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

6. Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße Vergabe der Bauausführung für Straßen-, Kanal-, Pflanz- und Leitungsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die Straßen-, Kanal-, Pflanz- und Leitungsbauarbeiten zum Ausbau der Kesselboden- und Mühlenstraße wurden öffentlich ausgeschrieben. Von den 15 Firmen, die die Angebotsunterlagen angefordert haben, wurden vier Angebote abgegeben.

Angebotsübersicht (geprüfte Angebotssummen brutto):

1. Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen        2.096.202,43 €
2. xxxxx                                                                            2.230.197,25 €
3. xxxxx                                                                            2.440.000,00 €
4. Teuerstnehmender Bieter                                            2.922.410,89 €

Auf den der Sitzungsladung beiliegenden Vergabevorschlag vom 01.03.2019 des IB Schönenberg wird verwiesen.

Die Kostenberechnung für den Ausbau der Kesselboden- und Mühlenstraße liegt bei 2.516.850,00 €. Das Angebot der Fa. Schelle als günstigstem Bieter liegt deutlich darunter.

Das IB Schönenberg hat das Preisgefüge im Angebot der Fa. Schelle überprüft und festgestellt, dass keine unangemessen niedrigen Angebotspreise vorliegen, welche zum Ausschluss führen müssten. Dazu gab Herr Schönenberg noch nähere Erläuterungen.
Daher schlägt das Büro vor, den Auftrag an die Fa. Schelle zur Ausführung zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Straßen-, Kanal-, Pflanz- und Leitungsbauarbeiten zur Erneuerung der Kesselboden- und Mühlenstraße wird an die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen,  lt. Angebot vom 25.02.2019 zum Preis von 2.096.202,43 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Kanalnetz Allershausen; Erneute Ausschreibung der 10-Jahres-Inspektion; Vergabe des Auftrags nach erneuter Ausschreibung; Hinweis auf TOP 8 der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Die gesetzlichen Vorschriften zum Unterhalt von Kanalnetzen schreiben vor, dass mindestens alle 10 Jahre die Abwasser führenden Kanalleitungen inspiziert werden müssen.
Für die Arbeiten zur Kanalinspektion des Gesamtkanalnetzes in Allershausen (auf 3 Jahre verteilt) wurde die Ausschreibung in der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2019 aufgehoben und beschlossen,  neu auszuschreiben.

Die Arbeiten wurden nun vom Bauamt öffentlich ausgeschrieben. Von den 4 Firmen die das Angebot angefordert haben, wurde von 4 Firmen ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (geprüfte Angebotssummen brutto):
1.
Fa. KIS Kanalinspektion Josef Schmuck GmbH
219.914,12 €
2.
223.443,28 €
3.
251.022,00 €
4.
Teuerstnehmender Bieter
356.316,54 €

Die Gesamtkosten in der am 23.01.2019 neu vorgelegten Kostenberechnung von IB-Schönenberg betragen 219.452,36 €. Das günstigste Angebot liegt damit nur knapp darüber.

Das Büro Schönenberg Ingenieure schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. KIS Kanalinspektion Josef Schmuck GmbH aus Allershausen, zu vergeben.

Beschluss

Die Fa. KIS Kanalinspektion Josef Schmuck GmbH, Allershausen, wird mit der erforderlichen Kanalinspektion des Gesamtkanalnetzes in Allershausen (auf 3 Jahre verteilt) zum Preis von 219.914,12 € brutto entsprechend ihrem Angebot vom 01.02.2019 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag der Kath. Kirchenverwaltung zur Übernahme des Betriebskostendefizits für den Kindergarten St. Josef für das Jahr 2017/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenverwaltung beantragt die Übernahme des Betriebskostendefizits für den Kindergarten St. Josef für das Jahr 2017/18. Lt. Jahresrechnung liegt das Defizit bei rund 80.000,00 €. Begründet wird dies u.a. auch damit, dass oft unerwartet Kinder weggezogen sind, die Förderung für Kinder mit Integrationsbedürfnis nicht wie erwartet erfolgte und höhere Personalkosten angefallen sind. Der Anstellungsschlüssel wurde durchschnittlich mit 10,5 am oberen Ende gehalten.
Die Erzbischöfliche Finanzkammer hat mit Schreiben vom 16.01.2019 einen außerordentlichen Haushaltszuschuss in Höhe von 40.000,00 € gewährt, so dass noch ein ungedecktes Defizit von 40.000,00 € auszugleichen ist. In ihrem Schreiben weist die Erzbischöfliche Finanzkammer darauf hin, dass die Einnahmen aus Elternbeiträgen im Vergleich zu anderen Kindergärten insgesamt um ca. 30.000,00 € zu niedrig sind.

Lt. der Betriebskostenvereinbarung vom 30.05.2005 gewährt die Gemeinde pro Jahr je Gruppe einen Defizitausgleich von 5.000,00 €. Zu bemerken ist bei dieser Regelegung, dass diese noch vor Inkrafttreten des BayKiBiG getroffen worden ist. Die Erzbischöfliche Finanzkammer fordert die Kirchenverwaltung auf, eine neue Mitfinanzierungsvereinbarung zu schließen. Diese wurde auch bereits erarbeitet und mit der Kirchenverwaltung und dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt.

In den letzten 5 Jahren hat die Gemeinde mit Ausnahme des Jahres 2016/17 lediglich einen vertragsgemäß vereinbarten Fehlbetrag von 15.000,00 € übernommen, obwohl das ausgewiesene Defizit höher war.

Es wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, dem Antrag der Kath. Kirchenverwaltung stattzugeben und das Betriebskostendefizit für das Jahr 2017/18 abweichen von der vertraglichen Regelung zu übernehmen.

Beschluss

Für das Betreuungsjahr 2017/18 übernimmt die Gemeinde das Betriebskostendefizit für den Kindergarten St. Josef in Höhe von 40.000,00 € abweichend von der vertraglich vereinbarten Regelung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Abschluss einer neuen Betriebsträgervereinbarung für den Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Für den 3-gruppigen Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der Kirchenstiftung St. Josef Allershausen gibt es eine Betriebskostenvereinbarung aus dem Jahr 2005. Dieser Vertrag wurde noch vor dem Inkrafttreten des BayKiBiG geschlossen. Die Gemeinde trägt danach pro Gruppe ein jährliches Betriebskostendefizit bis zu 5.000,00 €.

Die Erzbischöfliche Finanzkammer München hat die Kirchenstiftung aufgefordert, mit der Gemeinde eine neue Mitfinanzierungsvereinbarung zu schließen. Der von der Finanzkammer vorgelegte Vertragsentwurf wurde mit dem Vertragsmuster des Bayerischen Gemeindetags abgeglichen und mögliche Änderungen besprochen. Der Vertragsentwurf der Finanzkammer sah eine Defizitübernahme durch die Gemeinde bis zum 90 % vor. Im nun vorliegenden Vereinbarungsentwurf wird nach Empfehlung des BayGT und nochmaligen Verhandlungen eine Beteiligung von 80 % max. festgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Gegenüberstellung der Vertragsregelungen verwiesen.

Nach Zustimmung des Gemeinderats soll dieser Vertrag Grundlage für die mit der Johanniter-Unfall-Hilfe (Hort), Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen (Krippen in den beiden Kinderhäusern) und dem Kinderhaus Pusteblume für die Einrichtung im Kinderhaus "Am Bach" neu zu fassenden bzw. neu abzuschließende Betriebsträgervereinbarungen sein.

Diskussionsverlauf

Frau Kopp sprach sich gegen eine generelle Defizitregelung ohne Einschränkung bis 80 % aus.

Herr Held pflichtete Frau Kopp bei und schlug eine "Deckelung" auf 10.000,00 € pro Gruppe vor. Außerdem sollte der Vertrag nicht rückwirkend zum 01.09.2018 sondern  erst ab 01.09.2019 in Kraft treten.

§ 5 Abs. 2 der Vereinbarung sollte dahingehend ergänzt werden, dass auch die Festlegung der Schließtage der Zustimmung der Gemeinde bedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer neuen Betriebsträgervereinbarung mit der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Allershausen für den Kindergarten St. Josef im Kinderhaus "Im Ampergrund" mit Wirkung ab 01.09.2019 mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zu:

Defizitübernahme nach § 4 Abs. 1 bis zu 80 % des ungedeckten Betriebsaufwandes, jedoch maximal bis zu 10.000,00 € je Gruppe als freiwilliger Zuschuss. § 5 Abs. 2 gilt auch für die Festlegung der Schließtage (Zustimmung der Gemeinde).

Auf Grundlage dieser Vereinbarung sind mit der Johanniter-Unfall-Hilfe (Hort), dem Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen (Krippen in den beiden Kinderhäusern) und dem Kinderhaus Pusteblume für die Einrichtung im Kinderhaus "Am Bach" die Verträge neu zu fassen bzw. neu abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Anfrage auf Verlegung von Mittelspannungsleitungen durch Bayernwerk AG Verbindung von Wasserkraftwerk Kranzberg und Wiesenweg Allershausen Verbindung von Friedhofstraße Allershausen und Aiterbach Zustimmung der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Der Planer der Bayernwerk AG hat bei der Gemeinde die Zustimmung auf unterirdische Verlegung von zwei Mittelspannungsleitungen beantragt.

Die Planung der Trassenführung wurde mit der Sitzungseinladung verteilt.

Trasse A:
Verbindung von Wasserkraftwerk Kranzberg zum Wiesenweg Allershausen
Die Trasse läuft vom Wasserkraftwerk Kranzberg über die Amper entlang der GVS Allershausen – Kranzberg, entlang des Radweges Jobsterstraße bis zur Franz-Liszt-Straße im Bankett möglichst ohne Öffnung der Straße. Von dort, unter Öffnung von Gehweg/Straße, über den Anton-Lamprecht-Ring, Joseph-Haydn-Straße, Seestraße, Richard-Strauß-Straße bis zur bestehenden Trafostation im Wiesenweg.

Trasse B:
Verbindung von Friedhofstraße Allershausen nach Aiterbach
Die Trasse beginnt mit einer neu zu errichtenden Trafostation am Beginn der Friedhofstraße. Sie verläuft weiter zwischen der FS 2054 und dem parallelen Radweg, biegt dann in einen Feldweg auf Höhe Drucksteigerung Aiterbach und läuft über die GVS Unterkienberg – Aiterbach bis zur bestehenden Trafostation in diesem Bereich.

Die Bayernwerk AG hat grundsätzlich die Verpflichtung, alle Bereiche nach der Verlegung der Leitungen in den Ursprungszustand zurück zu versetzen. Um Schnitte und Straßenaufbrüche zu vermeiden  sieht die Planung eine weitgehende Verlegung in den Gehwegen vor. Nur wo dies nicht möglich ist (Straßenquerungen, kein Gehweg vorhanden,… ) wird einer Öffnung der Straße zugestimmt.

Der Gemeinderat soll nun beschließen, ob der vorgeschlagenen Trassenführung zugestimmt werden kann und ob die erforderlichen Dienstbarkeiten für das geplante Vorhaben der Bayernwerk AG eingetragen werden sollen.

Diskussionsverlauf

Herr Glück schlug vor, entlang der Jobsterstraße die Kabel nicht im Radweg zu verlegen, sondern an der Westseite entlang des neuen Baugebietes im späteren Gehweg.
Außerdem sollte geprüft werden, ob entlang des künftigen Gehweges an der Friedhofstraße auch gleich die Kabel für die Straßenbeleuchtung mit verlegt werden können.

Beschluss

Der von Bayernwerk vorgeschlagenen Trassenführung für die Verlegung von zwei Mittelspannungstrassen nördlich und südlich des Hauptortes von Allerhaussen wird grundsätzlich zugestimmt. Straßenaufbruch ist zu vermeiden bzw. nur in enger Absprache mit der Gemeinde. Die erforderlichen Dienstbarkeiten für das geplante Vorhaben der Bayernwerk AG sollen eingetragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag des Fischereivereins Petri e. V. Allershausen auf Verlängerung des Pachtvertrages für den Allershausener See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Der Fischereiverein Petri e. V. Allershausen beantragt, dass der zum 31.10.2019 auslaufende Pachtvertrag für den Allershausener See vorzeitig um weitere 10 Jahre verlängert wird. Der neue Vertrag soll dann rückwirkend ab 01.01.2019 gelten und zum Ende des Kalenderjahres 2028 enden. So wird vermieden, dass aufgrund der unterjährigen Beendigung des Pachtvertrages ein gewisses Kontingent an Fangerlaubnissen zurückgegeben werden muss. Der bisherige Pachtzins beträgt jährlich 2.500,00 €.

Unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes (Inflationsrate) von rund 14 % seit 2008 ergäbe sich ein Betrag von 2.850,00 €. Um dem Umstand der Gewässerpflege durch den Verein Rechnung zu tragen, wird von der Verwaltung eine maßvolle Erhöhung auf 2.700,00 € vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

Herr Held schlug vor, die Anpassung entsprechend des Verbraucherpreisindex in Höhe von 14 % zu erhöhen.

Beschluss 1

Der Pachtvertrag mit dem Fischereiverein Petri e. V. Allershausen für den Allershausener See (Fl.Nr. 616 Gemarkung Allershausen) wird vorzeitig um 10 Jahre verlängert (01.01.2019 bis 31.12.2028). Als Pachtzins wird ein jährlicher Betrag von 2.850,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Vorschlag von Herrn Held abgelehnt.

Beschluss 2

Der Pachtvertrag mit dem Fischereiverein Petri e. V. Allershausen für den Allershausener See (Fl.Nr. 616 Gemarkung Allershausen) wird vorzeitig um 10 Jahre verlängert (01.01.2019 bis 31.12.2028). Als Pachtzins wird ein jährlicher Betrag von 2.700,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö 12

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

Schreiben des Innenministeriums zur Bezuschussung der Feuerwehrfahrzeuge. Derzeit keine Erhöhung beabsichtigt.


Herr Raith informierte, dass auch heuer wieder das "Stadtradeln" stattfinden wird. Die Gemeinde wird sich wieder daran beteiligen.

Frau Kopp sprach wiederholt die an der Münchener Straße in den Bushaltestellen geparkten Busse an.
Außerdem hat sie festgestellt, dass immer wieder Wohnungen zur Vermietung mit nur einem Stellplatz ausgeschrieben sind. Kann die Gemeinde hier etwas unternehmen, dass die Stellplatzsatzung eingehalten wird. Die Überprüfung liegt beim Landratsamt, so der Vorsitzende.

Herr Schrödl richtete an Frau Kopp die Frage, wo denn das Problem mit den geparkten Bussen liegt.
Dazu Frau Kopp: die Bushaltestellen sind nicht für Dauerparker eingerichtet worden. Letztlich wurde mit viel Aufwand auch der Bereich der Bushaltestellen neu gestaltet und soll nicht von den geparkten Bussen, vor allem am Wochenende verschandelt werden.

Datenstand vom 17.04.2019 09:43 Uhr