Datum: 09.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2019
2 Antrag zum Neubau eines Garagengebäudes durch Sebastian Weber, Leonhardsbuch, auf der Fl.Nr. 1155/6, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 14.02.2019
3 Antrag von Ralf Huber, Allershausen, zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 1323/26, Gemarkung Allershausen
4 Sanierung/Neubau einer Mauer durch Günter Kammerloher auf der Fl.Nr. 371, Gemarkung Schlipps
5 Antrag von Benedikt Müller, Allershausen, auf Vorbescheid zur Umnutzung/Umbau eines ehemaligen Stallgebäudes in Lagerräume für eine Holzhandlung und zum Einbau von drei Wohnungen (1. OG und DG)
6 Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Amper im Bereich des sog. Hakenwehres in Göttschlag Hinweis auf Beschluss-Nr. 30 TOP 2 der GR-Sitzung vom 03.03.2015
7 Errichtung einer Aussegnungshalle auf dem gemeindlichen Friedhof;
7.1 Vorstellung der Planungsvorschläge und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
7.2 Vergabe des Planungsauftrages
8 Bebauungsplan Gewerbegebiet West - Änderung; Hinweis auf TOP 7 vom 14.02.2019
8.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes - Ausschluss der Nutzung "Beherbergungsbetrieb"
8.2 Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für die Änderung des Bebauungsplanes- Ausschluss der Nutzung "Beherbergungsbetriebe"
9 Instandsetzung bzw. teilweise Verlegung des Atterbaches; Vergabe des Planungsauftrages
10 Landschaftspflegerisches Konzept "Grüne Au" entlang der Autobahn; Vergabe des Planungsauftrages
11 Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest; Auftragsvergabe zur Lieferung und zum Einbau der Küche; Hinweis auf Beschluss-Nr. 154 vom 16.10.2018
12 Erneute Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2016
13 Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2017
14 Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2017
15 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Antrag zum Neubau eines Garagengebäudes durch Sebastian Weber, Leonhardsbuch, auf der Fl.Nr. 1155/6, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 14.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Mit dem Neubau sollen 3 zusammenhängende Garagen errichtet werden. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 9,00 m x 5,50 m. Der Stauraum 6,00 m. Aufgrund der Größe des Garagengebäudes handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach § 57 Abs. 1 BayBO. Es könnte durch die Verwaltung eine isolierte Befreiung vom fehlenden Baufenster ausgesprochen und erteilt werden.
Die Änderung des Bauungsplanes Kammerfeld und Gewerbegebiet-West und auch die damit im Zusammenhang erlassene Veränderungssperre greift durch die beabsichtigte Maßnahme nicht. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann hier in Anspruch genommen werden, da der Sinn und Zweck der Veränderungssperre durch die Maßnahme nicht berührt wird.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt, da der Bau des Garagengebäudes nicht den Sinn und Zweck der Veränderungssperre (Verbot des Beherbergungsbetriebes) des Bebauungsplans Kammerfeld berührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Antrag von Ralf Huber, Allershausen, zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 1323/26, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Bebauungsplangebiet Glonnfeld II. Die Außenmaße betragen 9,99 m x 10,99 m. Das Gebäude wird zweigeschossig, wobei das Dachgeschoß kein Vollgeschoss darstellt.

Festsetzung B-Plan Glonnfeld II
Erforderliche Befreiungen
Stellplätze/Baufenster (nicht festgesetzt)
2 Stellplätze (Wohnhaus/Nord)
Wandhöhe 6,00 m
Erhöhung auf 7,50 m bzw. 7,35 m an der Nordseite (siehe Befreiungsantrag)

Durch die natürlichen Geländehöhen ist eine Befreiung der Wandhöhe auf 7,50 m bzw. 7,35 m erforderlich. Die Wandhöhe im Süden wird eingehalten.
Die zusätzlichen Stellplätze für die zweite Wohneinheit sollen an der Nordseite des Wohnhauses errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die beantragten Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe und Baufenster für die Stellplätze werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Sanierung/Neubau einer Mauer durch Günter Kammerloher auf der Fl.Nr. 371, Gemarkung Schlipps

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Zur Absicherung einer Hanglage soll an der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 370, Gemarkung Schlipps, eine Mauer saniert bzw. neu gebaut werden. Die Maßnahme ist lt. Antragsteller erforderlich, damit eine Hangsicherung erfolgen kann.
Die Mauer hat eine Länge von 20 m und eine Höhe von 2,70 m. Die Ausführung erfolgt mit L-Formsteinen aus Beton.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Eine Nachbarunterschrift wurde mit einem Zusatz geleistet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Eine Nachbarunterschrift wurde mit folgendem Zusatz geleistet:
Die geplante Mauer darf nur auf dem eigenen Grundstück errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag von Benedikt Müller, Allershausen, auf Vorbescheid zur Umnutzung/Umbau eines ehemaligen Stallgebäudes in Lagerräume für eine Holzhandlung und zum Einbau von drei Wohnungen (1. OG und DG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Das Gebäude ist im bestandskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt.
Die Grundfläche beträgt 27,92 m x 13,17 m und ist Bestand .
Im Erdgeschoß sollen Räume für die bestehende Holzhandlung geschaffen werden. Im OG (2 WE) und Dachgeschoß (1WE) sind nach den Planunterlagen Wohnungen vorgesehen.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet der Glonn. Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet bedürfen unter Umständen den Nachweis von Retentionsflächen.
Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation (jeweils 2. Anschluss im Grundstück) ist mittels einer Sondervereinbarung durch den Antragsteller zu tragen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet der Glonn. Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet bedürfen unter Umständen den Nachweis von Retentionsflächen.
Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation (jeweils 2. Anschluss im Grundstück) ist mittels einer Sondervereinbarung durch den Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Amper im Bereich des sog. Hakenwehres in Göttschlag Hinweis auf Beschluss-Nr. 30 TOP 2 der GR-Sitzung vom 03.03.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Wasserkraft Hakenwehr GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt Freising Anträge zur wasserrechtlichen Genehmigung einer Wasserkraftanlage am sog. Hakenwehr gestellt. Wie schon im bisherigen Verfahren beantragt, ist beabsichtigt, in Fließrichtung rechts gesehen, neben der bereits vorhandenen Wehrrampe eine neue Wasserkraftanlage in Form eines Buchtenkraftwerkes zu errichten.
In Erfüllung der Anforderungen und zur Fortführung des Verfahrens wurden neue Planunterlagen, Stand vom 20.12.2018, eingereicht. In dem aktualisierten Unterlagensatz sind die Ergebnisse aus den Stellungnahmen/Gutachten der Behörden und Fachstellen aus dem ersten Durchgang des Verfahrens eingearbeitet, ergänzt um die Empfehlungen und Auflagen aus dem Erörterungstermin vom 25.10.2016 und den darauffolgenden ergänzend durchgeführten Vermessungen sowie den resultierenden erweiterten 2d-hydrotechnischen Berechnungen aus den Jahren 2017/2018.

Beantragte Nutzungen nach WHG § 9:

  • Ableiten und Wiedereinleiten von bis zu 29 m³/s Wasser aus der Amper für den Betrieb einer Wasserkraftanlage nach § 9 (1) Nr. 1 WHG.

  • Ableiten und Wiedereinleiten von mindestens 2,5 m³/s Wasser aus der Amper für den Betrieb der Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlagen und Mindestbeaufschlagung der best. Wehrrampe nach § 9 (1) Nr. 1 WHG.

  • Umbau der vorhandenen Wehrrampe Hakenwehr auf eine feste Schwellenhöhe von 439,70 m üNN für den Betrieb der Wasserkraftanlage nach § 9 (1) Nr. 2 WHG

  • Betrieb der Anlage mit einer Mindeststauhöhe von 439,75 m üNN bei MNQ-Abflüssen von 17 m3/s und bei Mittelwasserabflüssen von 36 m³/s auf 439,85 m üNN. nach § 9 (1) Nr. 2 WHG

Beantragte dynamische Stauhöhen am Standort bei Amperprofil FKM 37,200:
Abfluss Amper/Standort: 17 m³/s:                Stauhöhe 439,75 m üNN
Abfluss Amper/Standort: 36 m³/s:                Stauhöhe 439,85 m üNN
Abfluss Amper/Standort: 65 m³/s:                Stauhöhe 440,20 m üNN
       
Zudem sollen im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung der Maßnahme auch die weiteren baulichen Anlagen, wie das Betriebsgebäude, die Trafostation, die Zuwegungen und die Leitungsführung bis zum Einspeisepunkt in der Genehmigung eingeschlossen werden.

An der bestehenden Wehrrampe Hakenwehr an der Amper (FKM ca. 37,13) in Göttschlag ist ein Absturz bei Niedrigwasser von bis zu 1,90 m und bei Mittelwasserabflüssen eine Fallhöhe von ca. 1,65 m vorhanden, der sich, wie Gespräche mit mehreren Fachbehörden zeigten, für eine Wasserkraftnutzung eignet.


Im Zuge des Ausbaus zur Wasserkraftnutzung würde auch eine landschaftspflegerische Gestaltung der Uferbepflanzung entlang der rechten, derzeit nicht bewachsenen Uferseite und rund um das Gewerk vorgenommen werden. Diese Bepflanzung würde den Saum der Begrünung des Uferabschnitts über mehrere hundert Meter schließen und somit für die vorkommenden Arten in diesem Bereich optimal aufwerten. Weitere Eingriffe in umliegende natürliche Strukturen würden sich auf das Notwendigste beschränken. Diesbezüglich ist die bereits vorhandene Infrastruktur, eine bis auf wenige Meter heranreichende vorhandene Zufahrt, eine mögliche Energieeinspeisung in die in unmittelbarer Nähe verlaufende Mittelspannungsleitung sowie ein Kies- und Betonwerk für den Ausbau vorhanden und dem Vorhaben dienlich.

In Bezug auf die eingereichten Unterlagen wird die wasserrechtliche Bewilligung nach § 8 WHG über einen Zeitraum von 50 Jahren und eine Genehmigung nach § 68 (1) WHG für die Errichtung einer Wasserkraftanlage am Hakenwehr an der Amper FKM ca. 37,13 in Göttschlag im Gemeindegebiet Allershausen, beantragt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Popp wird nochmals eine Abfrage für eine Besichtigung einer vergleichbaren Anlage unter den Gemeinderäten durchführen. Der Antragsteller Herr Baur stand dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung.

Herr Mück erkundigt sich, ob im bisherigen Verfahren ein Wasseraufstau enthalten war.

Herr Dinkel frägt an,  wie sich die Fischtreppe bei sinkendem Wasserstand verhält, da diese in der Planung auf die aktuellen Gegebenheiten ausgelegt ist.

Herr Zwingler merkt an, dass derzeit kein Fischaufstieg vorhanden ist und die Fischtreppe somit eine Verbesserung darstellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 WHG über einen Zeitraum von 50 Jahren und einer Genehmigung nach § 68 (1) WHG für die Errichtung einer Wasserkraftanlage am Hakenwehr an der Amper FKM ca. 37,13 in Göttschlag im Gemeindegebiet Allershausen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Errichtung einer Aussegnungshalle auf dem gemeindlichen Friedhof;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beratend 7
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7.1. Vorstellung der Planungsvorschläge und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 7.1

Sachverhalt

In einer ersten Besprechung hat sich der Arbeitskreis mit der Errichtung einer Aussegnungshalle auf dem gemeindlichen Friedhof befasst (siehe dazu Niederschrift).

In der heutigen Sitzung werden durch die Planungsgesellschaft Wacker erste Planungsvorschläge vorgestellt und es sind bezüglich der weiteren Planung ggf. Festlegungen zu treffen bzw. Vorgaben an den Planer zu machen.

Herr Wacker stellt den bisherigen Verfahrensablauf und die daraus entstandenen Planvarianten vor. In der Aussegnungshalle sollen der Aussegnungsraum, zwei Aufbewahrungsräume, Toiletten, Sakristei, Geräteraum und Technikraum sowie ein überdachter Innenhof Berücksichtigung finden.

Diskussionsverlauf

Herr  Held gibt zu bedenken, dass gerade bei größeren Beerdigungen oder an Allerheiligen zu wenig Parkplätze vorhanden sind. Es sei nicht zu verantworten, dass die Trauernden auf der Straße aussteigen müssen.
Erster Bürgermeister Popp entgegnet, dass der Eigentümer auf der südlichen Seite der Friedhofsstraße keine Grundabtretung für Parkflächen in Aussicht stellen wird. Zudem ist eine Aufschüttung in nicht unerheblichem Maß notwendig.

Erster Bürgermeister Popp gibt bekannt, dass Pfarrer Schlicker die Errichtung einer Aussegnungshalle am gemeindlichen Friedhof begrüßt und dass die Kirchenverwaltung ihr Leichenhaus auf alle Fälle erhalten und weiterbetreiben wird.

Der Arbeitskreis wird sich demnächst wieder treffen und die Planung vorantreiben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer Aussegnungshalle auf dem gemeindlichen Friedhof bzw. dem angrenzenden gemeindlichen Grundstück. Grundlage für die weiteren Planungen ist der von der Wacker Planungsgesellschaft in der heutigen Sitzung vorgestellte Planentwurf „modifizierte Variante 2b“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.2. Vergabe des Planungsauftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 7.2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp schlägt vor, mit den Architektenleistungen für den Bau einer Aussegnungshalle die Planungsgesellschaft Wacker, Nandlstadt, zu beauftragen.

Die Vergütung erfolgt nach dem vorgelegten Angebot nach § 33 HOAI, Honorarzone III Mittelsatz zzgl. 3,5 % Nebenleistungen.

Beschluss

Mit den Architektenleistungen für den Bau einer Aussegnungshalle wird die Planungsgesellschaft Wacker, Nandlstadt, beauftragt.
Die Vergütung erfolgt nach dem vorgelegten Angebot nach § 33 HOAI, Honorarzone III Mittelsatz zzgl. 3,5 % Nebenleistungen.
Ein Architektenvertrag für die Leistungsphasen 1-9 ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Gewerbegebiet West - Änderung; Hinweis auf TOP 7 vom 14.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 8
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8.1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes - Ausschluss der Nutzung "Beherbergungsbetrieb"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 8.1

Sachverhalt

Anlässlich eines Bauantrages für die Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes in eine Handwerkerpension hat der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen am 14.02.2019 die Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kammerfeld" und den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, auch den angrenzenden Bebauungsplan "Gewerbegebiet-West" entsprechend zu ändern.

Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet-West" stammt aus dem Jahre 1970 und setzt als Art der baulichen Nutzung "GE" fest. Ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO. Weitere Arten von Betrieben sind nicht ausgeschlossen.

Aufgrund der in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 beratenen Nutzungsänderung für das Grundstück FlNr. 1155/37 ist die Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Arbeiterunterkünften offenbar geworden. Regelmäßig stellt sich bei Arbeiterunterkünften in Gewerbegebieten die Frage, ob es sich dabei noch um eine zulässige gewerbliche Nutzung oder aber um eine nicht mehr zulässige, da dem Wohnen gleichgestellte Nutzung handelt. Auch die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (z. B. Urteil vom 16.10.2015, Az. 1 B 13.648) ist nach Auffassung der Verwaltung nicht geeignet, im Rahmen des Vollzugs von Bebauungsplänen eindeutig zwischen gewerblich zulässigen oder aber wohnähnlichen, d. h. also im Gewerbegebiet nicht zulässigen Nutzungen, zu unterscheiden. Selbst wenn eine „Arbeiterunterkunft“ eindeutig als Beherbergungsbetrieb, und damit im Gewerbegebiet zulässig, einzustufen ist, besteht oftmals die Gefahr, dass sich diese Betriebe zu einer wohnähnlichen Nutzung hin entwickeln und damit den Charakter eines Gewerbegebietes städtebaulich relevant und unerwünscht verändern. Auch im Hinblick auf die ohnehin im Gewerbegebiet vorhandenen negativen Auswirkungen klassischer Gewerbebetriebe ist eine Nutzung, die den dauernden Aufenthalt von Menschen im Gewerbegebiet ermöglicht, im Umgriff des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet-West" städtebaulich unerwünscht.

Aus diesen Gründen erscheint es städtebaulich sinnvoll und erforderlich, im Umgriff des Gewerbegebietes die an sich allgemein zulässige Art der Nutzung „Beherbergungsbetrieb“ aus zuschließen, um mögliche Abgrenzungsschwierigkeiten und schleichende Veränderungen des Charakters des Gewerbegebietes zu verhindern.
Im Rahmen der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes soll also als städtebauliche Zielvorstellung der gewerblich geprägte Charakter im Umgriff des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet-West" und "Kammerfeld“ erhalten bleiben und die Beherbergungsbetriebe gem. § 1 Abs. 5 BauNVO für unzulässig erklärt werden.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes "Gewerbegebiet-West" mit den vorgenannten städtebaulichen Zielvorstellungen aufzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet-West".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Groszek war bei diesem TOP im Sitzungssaal nicht anwesend.

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8.2. Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für die Änderung des Bebauungsplanes- Ausschluss der Nutzung "Beherbergungsbetriebe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 8.2

Sachverhalt

Wird von der Gemeinde ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, so richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in dem davon berührten Bereich bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans nach den bisher geltenden planungsrechtlichen Vorschriften, hier also § 30 BauGB. Die beabsichtigte Bauleitplanung kann daher vereitelt bzw. wesentlich erschwert werden, weil für die Grundstückseigentümer bis zum Inkrafttreten der neuen Planung die Möglichkeit besteht, die noch bis dahin bestehenden, planungsrechtlich zulässigen Nutzungen zu verwirklichen. Um dieser Gefahr zu begegnen, kann die Gemeinde gem. § 14 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre erlassen.

Eine Veränderungssperre wird als gemeindliche Satzung erlassen. Sie ist erforderlich, wenn die Gemeinde eine Bebauungsplanung ins Auge fasst und die Gefahr besteht, dass durch die Realisierung der im künftigen Planbereich noch zulässigen Vorhaben die Neuplanung erschwert oder vereitelt wird. Die Veränderungssperre soll die Planungsabsichten der Gemeinde sichern. Dies setzt voraus, dass die mit der Planung verfolgten Zwecke hinlänglich, bei großen Plangebieten auch in ihrer räumlichen Differenzierung, erkennbar sind.

Gem. § 14 Abs. 1 BauGB setzt der Erlass einer Veränderungssperre einen ortsüblich bekannt gemachten Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes voraus; die Gemeinde kann den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die Veränderungssperre in derselben Gemeinderatssitzung fassen, aber nicht in einem einheitlichen oder gemeinsamen Beschluss.

Vorliegend hat die Gemeinde unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet-West" gefasst. Planungsziel ist der Ausschluss von Beherbergungsbetrieben im Umgriff des Plangebietes. Städtebauliches Ziel hierbei ist, den dauerhaften Aufenthalt von Menschen im Umgriff des Plangebietes soweit wie möglich auszuschließen und Schwierigkeiten im Vollzug des Bebauungsplanes sowie Übergangs- und Mischformen zwischen zulässigen Beherbergungsbetrieben und wohnähnlichen Unterkünften auszuschließen.

Auslöser für die Bauleitplanung ist ein konkreter Antrag für die Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes in eine Handwerkerpension auf dem Grundstück FlNr. 1155/37 im angrenzenden Bebauungsplan "Kammerfeld". Damit besteht ganz konkret die Gefahr, dass im Geltungsbereich auch des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet-West" Baurechte ausgeübt werden, die eine bauleitplanerisch geordnete Entwicklung entsprechend der städtebaulichen Zielvorstellungen unmöglich werden lassen. Aufgrund dessen ist der Erlass der Veränderungssperre vorliegend geboten.

Auf die Möglichkeit der Ausnahmeregelung gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird in der Satzung ausdrücklich hingewiesen, um klarzustellen, dass Nutzungsänderungen der Grundstücke nicht von vornherein unmöglich gemacht werden.

Der Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 1 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet-West" entsprechend der Anlage vom 27.03.2019.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses aus TOP 8.1  der heutigen Sitzung ortsüblich bekannt zu machen und dabei auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Instandsetzung bzw. teilweise Verlegung des Atterbaches; Vergabe des Planungsauftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Am Atterbach müssen dringend Unterhalts- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ziel ist die Verlegung in einem Teilabschnitt von ca. 55 m. Außerdem ist die Anlage eines Uferstreifens auf einer Fläche von ca. 1.005 m² vorgesehen. Die erforderliche Grundabtretung ist bereits erfolgt. Die Planung von Landschaftsarchitektin Ruhland berücksichtigt die hydrologischen Berechnungen und Vermessungsdaten des Ing.-Büros S2 Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost erstellt worden sind.

Die auf der Grundlage des Konzept-Vorentwurfs geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 20.000,00 € netto.

Es sind nunmehr die Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung zu erstellen und dazu der Planungsauftrag an Dipl.-Ing. A. Ruhland zu erteilen. Das Planungshonorar wird nach § 40 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz, berechnet (vorläufig 5.313,60 € netto).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die notwendigen Unterhalts- und Sicherungsmaßnahmen am Atterbach nach dem von Landschaftsarchitektin Ruhland ausgearbeiteten Konzept-Vorentwurf .

Das Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Ruhland wird mit den Planungsleistungen (Lph 1-9) für das Projekt beauftrag. Die Vergütung erfolgt nach Honorarzone III, Mindestsatz. Ein Ing.-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Landschaftspflegerisches Konzept "Grüne Au" entlang der Autobahn; Vergabe des Planungsauftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Wie unter anderem bereits in der Finanzausschusssitzung am 28.01.2019 kurz vorgestellt, soll entlang der Autobahn auf den Grundstücken Fl.Nr. 1350, 1350/2 und 1351 Gemarkung Allershausen ein landschaftspflegerisches Konzept erarbeitet werden. Die Umgestaltung dieser Grundstücke soll sowohl für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild als auch für die Erholungseignung eine Aufwertung zum jetzigen Zustand bringen.

Auf der Grundlage des bereits ausgearbeiteten Vorentwurfs liegen die Kosten bei rund 85.000,00 € netto.

Mit den Planungsleistungen soll das Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Angelika Ruhland beauftragt werden. Die Ing.-Leistungen werden nach § 40 Abs. 1 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz vergütet (ca. 16.000,00 € netto).

Diskussionsverlauf

Frau Huber findet das vorliegende Konzept zu schlicht an dieser Stelle und wünscht sich einen zusätzlichen Weg und mehr Erholungswert. Dies schließt eine (teilweise) Anerkennung als Ausgleichsfläche nicht aus.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die landschaftspflegerische Umgestaltung der Grundstücke Fl.Nr. 1350, 1350/2 und 1351 Gemarkung Allershausen entlang der Autobahn.

Dazu wird das Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Angelika Ruhland mit der Erstellung der Planung beauftragt. Die Ing.-Leistungen werden nach § 40 Abs. 1 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz vergütet. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest; Auftragsvergabe zur Lieferung und zum Einbau der Küche; Hinweis auf Beschluss-Nr. 154 vom 16.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

In der Sitzung am 16.10.2018 (Beschluss-Nr. 154) hat der Gemeinderat die Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest beschlossen.
Es wurden 8 Firmen zur Angebotsabgabe eingeladen und 5 Angebote abgegeben. Ein Angebot musste von der Wertung ausgeschlossen werden, weil zu einer Position der Preis fehlte.

Dazu liegen folgende Angebote vor (Angebotssummen brutto):
1. Fa. Pulz GmbH, Gastro-Center-Ingolstadt        47.546,69 €
2. Fa. xxxxx        49.263,62 €
3. Fa. xxxxx        52.000,62 €
4. Fa. xxxxx        52.556,35 €

Das günstigste Angebot hat die Fa. Pulz aus Ingolstadt abgegeben. Die Firma ist von früheren Aufträgen bekannt. Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Pulz zu vergeben.

Diskussionsverlauf

GL Vachal merkt an, dass noch bauliche Veränderungen in geringem Umfang zusätzlich nötig sind. Diese Arbeiten können jedoch aufgrund der Komplexität nicht ausgeschrieben werden.

Beschluss

Aufgrund des Angebots vom 25.09.2018 erhält die Fa. Pulz GmbH, Ingolstadt, den Auftrag Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest zum Preis von 47.546,69 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Erneute Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 27.02.2018 wurde die Jahresrechnung 2016 festgestellt. Leider wurden von der Kämmerei hier die Zahlen für das Rechnungsjahr 2017 eingetragen. Insofern ist die Feststellung der Jahresrechnung 2016 zu berichtigen.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird daher die Jahresrechnung 2016 wie folgt festgestellt:

Bereinigtes Ergebnis nach § 41 KommHV
Verwaltungshaushalt
EUR
Vermögenshaushalt
EUR
Gesamtergebnis
EUR
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen

11.442.448,01 EUR

8.312.399,68 EUR

19.754.847,69 EUR
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben

11.442.448,01 EUR

8.312.399,68 EUR

19.754.847,69 EUR



Etwaiger Unterschied
(Fehlbetrag)

-------------------

Kassen-Einnahmereste

374.967,37

EUR

Haushaltseinnahmereste

-----------------

EUR
Kassen-Ausgabereste

- 1.291,29

EUR

Haushaltsausgabereste

-----------------

EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 13

Sachverhalt

Vom 12.11.2018 bis 13.11.2018 haben die Rechnungsprüfer Held, Gründel, Lerchl, Raith, Schrödl und Zandt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 vorgenommen.
Zu den in der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung samt Anlagen und der aus dem Nachprüfungsgespräch festgestellten Unstimmigkeiten und Beanstandungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Anregungen werden wie genannt übernommen. Die Prüfungsfeststellungen können somit als erledigt angesehen werden und die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung erfolgen.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird daher die Jahresrechnung 2017 wie folgt festgestellt:

Bereinigtes Ergebnis nach § 41 KommHV
Verwaltungshaushalt
EUR
Vermögenshaushalt
EUR
Gesamtergebnis
EUR
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen

12.861.542,31 EUR

9.421.556,47 EUR

22.283.098,78 EUR
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben

12.861.542,31 EUR

9.421.556,47 EUR

22.283.098,78 EUR



Etwaiger Unterschied
(Fehlbetrag)

-------------------

Kassen-Einnahmereste

387.444,07

EUR

Haushaltseinnahmereste

-----------------

EUR
Kassen-Ausgabereste

- 1.866,66

EUR

Haushaltsausgabereste

-----------------

EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 14

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Halbsatz 2 GO wird für die Jahresrechnung 2017 die Entlastung ausgesprochen.



Bürgermeister Popp war nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen. Den Vorsitz führte 2. Bürgermeister Vaas.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö 15

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

Die Autobahndirektion hat mitgeteilt, dass nach Gesprächen mit MVV, Feuerwehr und Landratsämtern dieses Jahr keine Vollsperrung stattfinden wird und zwei Fahrstreifen während der Hauptverkehrszeit eingerichtet werden. Eine Besprechung dazu findet diese Woche statt.

Die Erweiterung der Urnenwand am Friedhof ist fertiggestellt. Ein Lob gilt hierbei dem Bauhof und der ausführenden Firma.

Die Vergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten für das Baugebiet Eggenberger Feld Süd ging an die Fa. Glass Bau GmbH aus Mindelheim zu einem Preis von 2.159.038,22 € brutto. Es haben bereits ein Bieter- und heute ein Spartengespräch stattgefunden.

Die Gründung der Betreibergesellschaft für die Wärmeversorgung des Baugebietes Eggenberger Feld Süd mit Namen Wärme- und Stromnetz Allershausen GmbH (WSN) ist erfolgt. Die Gesellschafter sind die Gemeinde Allershausen zu 20 %, Markus Schuhbauer zu 20 %, Anton Schuhbauer zu 5 % und die BEG-FS e.G. zu 55 %. Geschäftsführer werden Markus Schuhbauer und Andreas Henze von der BEG-FS e.G..


Herr Lerchl frägt an, wann die Absperrung der Jobsterstraße erfolgen wird. Erster Bürgermeister Popp antwortet, dass die Materialien bereits im Bauhof bereitstehen und diese bzw. nächste Woche die Errichtung erfolgt, wenn der endgültige Standort festgelegt ist.

Herr Huber gibt zu bedenken, dass bei weiteren Parkflächen am Friedhof eine zusätzliche Versiegelung erfolgt und ob stattdessen – bei Bedarf – auf den Flächen des Wertstoffhofes geparkt werden kann.
Dazu Herr Dinkel: Alternativ kann am Sportgelände geparkt werden

Datenstand vom 14.05.2019 09:16 Uhr