Datum: 07.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2019
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2 |
Antrag Ehepaar Lang;
Antrag auf Einbau einer Wohnnraumerweiterung, Aussentreppe, Carport sowie Holzlege mit Eingangsüberdachung durch Angela und Markus Lang auf der Fl.Nr. 591/16, Gemarkung Allershausen
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3 |
Antrag auf Kiesabbau im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf der Fl.Nr. 390 TF, Gemarkung Tünzhausen, sowie der Fl.Nr. 947 TF, 948 TF, 951/3 TF und 951/4 Ttf, Gemarkung Kranzberg durch die Rohrdorfer Sand und Kies GmbH, 83101 Rohrdorf;
Hinweis auf TOP 3 der GR Sitzung vom 11.10.2016
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4 |
Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße
Vorstellung des Angebotes der Firma Bayernwerk vom 02.04.2019 zur Straßenbeleuchtung und Auftragsvergabe
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5 |
Baugebiet Eggenberger Feld Süd;
Vorstellung der möglichen Varianten und Festlegung einer Ausführung zur Straßenbeleuchtung
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6 |
Antrag von Josef Lerchl, Sprecher der SPD-Fraktion und Manuel Mück, Sprecher der CSU-Fraktion im Gemeinderat Allershausenvom 30.03.2019 auf Aufhebung der Kindergartengebühren in den gemeindlichen Kindergärten
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7 |
Kinderhaus "Im Ampergrund";
Erneuerung der Spielkombination im Außenbereich des Kinderhorts
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8 |
Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 29.03.2019 auf Jugendförderung
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9 |
Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
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10 |
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
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ö
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Beschliessend
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2019
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Antrag Ehepaar Lang;
Antrag auf Einbau einer Wohnnraumerweiterung, Aussentreppe, Carport sowie Holzlege mit Eingangsüberdachung durch Angela und Markus Lang auf der Fl.Nr. 591/16, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die überdachte Hof- und Garagenzufahrt wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld II errichtet. Die Überdachung misst 6,00 m x 5,50 m und wird in Holz ausgeführt. Es wird hauptsächlich der Eingangsbereich überdacht. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, trockenes Brennholz zu lagern. Der Stauraum zur Straße beträgt 8,82 m. Zugleich soll im Erdgeschoss ein Anbau in Form eines Wintergartens mit den Maßen 3,50 m x 4,38 m errichtet werden. Hier ist
ein Flachdach vorgesehen. Der Zugang zum Keller liegt geringfügig außerhalb des Baufensters. Nicht im Baufenster ist der Stellplatz entlang der Straße. Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Festsetzung B-Plan Amperfeld II
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Erforderliche Befreiungen
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Baufenster
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Kellerabgang zum Keller (geringfügig)
Eingangsüberdachung/Holzlege
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Dachform/Dachneigung
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Flachdach Wintergarten
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Stellplätze (nicht festgesetzt)
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1 Stellplätz (östlich Wohnhaus)
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Dachform/Dachneigung und Stellplatz werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Kiesabbau im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf der Fl.Nr. 390 TF, Gemarkung Tünzhausen, sowie der Fl.Nr. 947 TF, 948 TF, 951/3 TF und 951/4 Ttf, Gemarkung Kranzberg durch die Rohrdorfer Sand und Kies GmbH, 83101 Rohrdorf;
Hinweis auf TOP 3 der GR Sitzung vom 11.10.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der beantragte Kiesabbau wird im Trockenabbau an der Amperleite geplant. Südlich und westlich der geplanten Abbaufläche befinden sich bereits rekultivierte Bereiche in Form von aufgeforsteten sowie wieder landwirtschaftlich genutzten Flächen und Landschaftsseen.
Das Abbaugebiet liegt östlich der Amper bei Göttschlag im Forst Rennweg im Bereich der Amperleiten. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,3 ha. Die geplante Kiesgrube beansprucht eine Teilfläche der Fl.Nr. 390, Gemarkung Tünzhausen und Teilflächen der Fl.Nr. 947, 948,951/3 und 951/4 der Gemeinde und Gemarkung Kranzberg.
Der Kiesabbau soll auf einer Fläche von 6,5 ha (Planungsgebiet abzgl. Sicherheitsabstand) erfolgen. Nach einer Wiederverfüllung soll die geplante Grube dann rekultiviert werden.
Die Kiesgrube Rennweg soll den Kiesabbau in Unterkienberg ersetzen, sodass die bisherige Belastung für Unterkienberg und besonders auch für Allershausen durch die LKW entfällt.
Das Abbaugebiet liegt im Grünordnungsplan „Hangwälder Allershausen“ mit der Bezeichnung Wald.
Die geplante Kiesgrube befindet sich außerhalb von bestehenden und planreifen Trinkwasser- und Heilschutzquellen. Im gesamten Hangbereich wurden keine Wasseraustritte festgestellt.
Der Erläuterungsbericht zur Maßnahme ist beigefügt.
Diskussionsverlauf
Herr Vaas frägt an, ob mit der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens die Variante der Trassenführung entlang des Kieswerks für die Verlegung der Staatsstraße hinfällig wird.
Erster Bürgermeister Popp antwortet, dass dieser Trassenverlauf wegen der Steigung sehr unwahrscheinlich ist.
Frau Kopp erkundigt sich nach der Flächenaufteilung zwischen Allershausen und Kranzberg. Etwa 2/3 der künftigen Abbaufläche liegen auf Allershausener Gemeindegebiet.
Herr Held möchte hinsichtlich der Gewerbesteuer wissen, ob die Verwaltungsflächen künftig auf Allershausener Gemeindegebiet sind.
Da bisher bereits Gewerbesteuer gezahlt wurde, ist die Lage der Verwaltungsflächen nachrangig, soll aber auf Allershaus
ener Gebiet verlagert werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Ausbau Kesselboden- und Mühlenstraße
Vorstellung des Angebotes der Firma Bayernwerk vom 02.04.2019 zur Straßenbeleuchtung und Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Bayernwerk hat für den Ausbau Kesselboden und Mühlenstraße ein Angebot vorgelegt. Auf das beigefügte Angebot mit Planung wird verwiesen.
Die Planung sieht einen Lampenabstand von ca. 40 m vor. Dieser Abstand entspricht zwar keiner „DIN-Beleuchtung“, aber der von Bayernwerk nach „gesundem Menschenverstand“ angesetzte Abstand gewährleistet eine wirtschaftliche Ausleuchtung mit geringen Dunkelbereichen.
Das Angebot für die Erneuerung der Beleuchtung für die Mühlenstraße liegt bei 20.582,68 € brutto.
Hierbei werden 4 Leuchten erneuert oder neu errichtet, sowie die erforderlichen Arbeiten an der Verkabelung im Erdreich durchgeführt.
Das Angebot für die Erneuerung der Beleuchtung in der Kesselbodenstraße liegt bei 109.655,60 € Brutto.
Hierbei werden 10 Leuchten erneuert und zusätzlich 12 Leuchten neu errichtet. Außerdem ist, neben den gewöhnlichen Arbeiten an der Verkabelung im Erdreich, noch der Austausch einer Leitung auf ca. 400 m Länge erforderlich. Diese
liegt seit Anbeginn der Kesselbodenstraße im Erdreich und ist nicht mehr auf dem Stand der aktuellen Technik.
Hinzu kommt, dass der Bereich zwischen Abfahrt West und Wendehammer in der Kesselbodenstraße nicht ausreichend beleuchtet ist und auch hier ein Abschnitt mit einem Kabel ergänzt werden muss!
Insgesamt wird die Straßenbeleuchtung für beide Straßen zusammen mit 130.238,28 € brutto angeboten.
Aufgrund der abgeschafften Straßenausbaubeitragssatzung kann von den anfallenden Kosten an die Anlieger nichts weitererrechnet werden.
Diskussionsverlauf
Herr Beck von den Bayernwerken erläutert die Hintergründe für die vorgesehenen Maßnahmen.
Herr Kortus meint, dass die Schließung der Lücken mit den verbundenen Erdarbeiten in der Kesselbodenstraße nicht nötig ist. Von den Gewerbeflächen im betreffenden Bereich wird der Straßenraum genügend ausgeleuchtet.
Herr Schuhbauer bittet um Prüfung, ob eine Solarleuchte an dieser Stelle realisiert werden kann.
Beschluss
Der Auftrag in Höhe von 130.238,28 € brutto für die komplette Erneuerung der Beleuchtung in Kesselboden- und Mühlenstraße wird an die Fa. Bayernwerk AG gemäß Angebot vom 02.04.2019 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Baugebiet Eggenberger Feld Süd;
Vorstellung der möglichen Varianten und Festlegung einer Ausführung zur Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die neue Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“ ist grundlegend festzulegen.
Bayernwerk stellt die möglichen Varianten vor.
Variante A
Straßenbeleuchtung mit Stromkabel als „technische“ Leuchte, 54 Stück
Variante B
Straßenbeleuchtung mit Stromkabel als „gestalterische“ Leuchte, 69 Stück
Variante C
Straßenbeleuchtung OHNE Stromkabel als „Solar“ Leuchte, 72 Stück
Diskussionsverlauf
Herr Beck und Herr Dallmayr von den Bayernwerken stellen die Varianten der Straßenbeleuchtung hinsichtlich Ausgestaltung, Kosten und Einsatzmöglichkeiten vor.
Im Gremium wird darüber diskutiert, ob sich für die vorgesehenen Standorte im Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“ eine „gestalterische“ oder eine „technische“ Leuchte besser einfügt. Gestalterische Leuchten passen demnach eher im städtischen Bereich und technische Leuchten im ländlichen Bereich. Aufgrund fehlender Langzeiterfahrungen und der hohen Stückzahl kommt die Solarleuchte eher
nicht in Betracht.
Beschluss 1
Es soll ein Angebot für die „gestalterische“ Variante vom Typ Zylindo von Bayernwerk erstellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17
Beschluss 2
Es soll ein Angebot für die „technische“ Variante vom Typ Teceo von Bayernwerk erstellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8
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6. Antrag von Josef Lerchl, Sprecher der SPD-Fraktion und Manuel Mück, Sprecher der CSU-Fraktion im Gemeinderat Allershausenvom 30.03.2019 auf Aufhebung der Kindergartengebühren in den gemeindlichen Kindergärten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die Fraktionen der SPD und der CSU beantragen die Aufhebung der Kindergartengebühren in den gemeindlichen Kindergärten ab 01.09.2019. Als Begründung wird der staatliche Zuschuss zu den Elternbeiträgen angeführt. Dieser deckt derzeit die komplette Gebühr für einen 4-stündigen täglichen Besuch ab. Bei einer höheren Buchungszeit beträgt der „Eigenanteil“ derzeit zwischen 5 € und 54 €). Insofern greift das Argument der geringen Gebühren bedingt und immer in beide Richtungen (sind z.B. 30 € Eigenanteil zumutbar?).
Neben dem Verzicht auf Gebühren von insgesamt rund 40.000 € sind folgende Aspekte zu beachten:
Bei vollkommener Kostenfreiheit wird sich das Buchungsverhalten der Eltern ändern. Auch wenn hier unter Umständen etwas eingewirkt werden kann, werden Eltern im Zweifelsfall eine höhere Buchungskategorie erreichen. Dies wird durch die Einschätzung von Herrn Dix vom Bayerischen Gemeindetag bestätigt. Selbst wenn nur jedes zweite Kind eine Stunde länger bucht, führt dies zu einem deutlich erhöhten Personalbedarf, um den förderrechtlich notwendigen Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel einhalten zu können. Da es zurzeit äußerst schwierig ist, Personal zu finden, muss unter Umständen davon ausgegangen werden, nicht ausreichend Personal zu haben, was zu einer Kürzung der staatlichen Förderung führen würde. Mehrkosten von rund 50.000 € sind hier mindestens zu erwarten.
Die Regelung wird auf den Pfarrkindergarten und die Pusteblume übertragen werden müssen. Der Antrag bezieht sich zwar nur auf „gemeindliche“ Kindergärten. Gemeint sind aber wohl Kindergärten, die in der Gemeinde Allershausen liegen. Der Gebührenausfall muss dann entweder direkt oder über das höhere Defizit ausgeglichen werden. Auch dort wird der Personalbedarf steigen und das Defizit ansteigen lassen. Mehrkosten von rund 35.000 € sind hier mindestens zu erwarten.
Bisher wurde in die Gebühr auch das Spiel- und Getränkegeld mit erhoben, das direkt an den Kindergarten weitergeleitet wurde. Fällt dies weg, sind dem Kindergarten diese Gelder weiter zur Verfügung zu stellen. Mehrkosten von rund 13.000 € sind mindestens zu erwarten.
Um für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres (der Beitragszuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird) weiterhin eine staatliche Förderung zu erhalten, ist eine Gebührenerhebung und eine Gebührenstaffelung zwingend notwendig (siehe E-Mail von Herrn Porsch vom Ministerium). Denkbar ist daher, die Gebühren so festzulegen, dass die monatliche Gebühr maximal 109 € (bei 11 Monatsbeiträgen) beträgt.
Das Essensgeld soll wohl unangetastet bleiben und weiterhin berechnet werden. Ansonsten fallen hier weitere Mehrkosten an.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass neben dem Gebührenausfall von 40.000 € Mehrkosten von mindestens 98.000 € zu erwarten sind. Der Verwaltungsaufwand wird nicht gesenkt werden, da die Kinder im Förderportal weiterhin einzeln betrachtet und geführt werden müssen.
Andere Gemeinde verfahren hier ebenfalls unterschiedlich. So war zu lesen, dass die Gemeinde Hohenkammer die Gebühren auf generell unter 100 € senken (nicht abschaffen!) will, während z.B. in Fahrenzhausen die Gebühren entsprechend der Einkommensentwicklung erhöht werden.
Diskussionsverlauf
Die Antragsteller erklären den Hintergrund des Antrages, dass eine Entlastung der jungen Familien erfolgen soll. Die angegebenen rund 40.000 € sind der dann wegfallende Elternanteil im Gemeinde- und den Pfarrkindergarten.
Frau Kopp gibt zu bedenken, dass eine Kostenfreiheit einen Rattenschwanz an Unwägbarkeiten nach sich zieht. Veränderte Buchungszeiten wirken sich auf den Anstellungsschlüssel aus und würden zusätzliche Personaleinstellungen bewirken.
Herr Colombo sieht die pauschale Beitragsentlastung kritisch, da diese hauptsächlich Besserverdiener entlastet. Für einkommensschwache Familien gibt es bereits die Möglichkeit, der Kostenübernahme der Betreuungsgebühren.
Bürgermeister Popp merkt an, dass ihm in seiner Amtszeit noch keine einzige Beschwerde über die bisherigen Gebührenerhöhungen zugetragen wurde.
Außerdem werden junge Familien seiner Meinung nach nicht durch die Kindergartengebühren überbelastet, sondern vielmehr durch den Mietwucher, durch die exorbitant hohen Grundstückspreise und durch die extrem hohen allgemeinen Lebenshaltungskosten.
Herr Vaas gibt die Meinung der Einrichtungsleitungen wieder. Diese sprechen sich gegen eine Kostenfreiheit aus, da eine kostenlose Betreuung keine Wertschätzung erfährt. Zudem ist der künftige Personalbedarf bei Buchungsänderungen nicht absehbar. Sowieso ist es sehr schwer, Personal für die langen Betreuungszeiten zu finden.
Herr Held merkt an, dass die 100 € des Freistaates von den Einrichtungsleitungen zwar genommen werden, aber eine Kostenfreiheit lehnen sie ab.
Herr Popp erwidert, dass die Einrichtungsleitungen die Beibehaltung der Gebühren in der bisherigen Form befürworten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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7. Kinderhaus "Im Ampergrund";
Erneuerung der Spielkombination im Außenbereich des Kinderhorts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
|
ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Im Außenbereich des Kinderhorts ("Kinderhaus "Im Ampergrund") ist die über 25 Jahre alte Holz-Spielkombination auszutauschen. Im Haushalt sind dafür Mittel in Höhe von 40.000,00 € eingestellt.
Nach Einholung mehrerer Angebote von verschiedenen Herstellern und nach Rücksprache mit der Hortleitung soll die Spielanlage "UNIPLAY WANA SM" der Fa. Hags angeschafft werden. Diese Anlage weist einen hohen Spielwert für die Altersgruppe von 6-12 Jahren auf.
Der nachverhandelte Preis für das Gerät beläuft sich auf brutto 36.620,76 €. Die Montagekosten würden ca. 12.000,00 € ausmachen. Aus diesem Grund wurde mit dem Bauhofleiter abgesprochen, dass die Montage durch den Bauhof unter Mitwirkung eines Montagearbeiters des Herstellers erfolgt. Die Erdarbeiten etc. müssen ohnehin bauseits erbracht werden. Mit dieser Lösung kann der finanzielle Rahmen eingehalten werden.
Beschluss
Im Außenbereich des Kinderhorts (Kinderhaus "Im Ampergrund")
ist die Spielkombination zu erneuern.
Die Fa. Hags-mb Spielidee GmbH, Dautphetal-Allendorf erhält den Auftrag zur Lieferung und Montage der Gerätekombination "UNIPLAY WANA SM" zum Preis von 36.620,76 € brutto lt. Angebot vom 04.04.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Groszek war bei diesem TOP im Sitzungssaal nicht anwesend.
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8. Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 29.03.2019 auf Jugendförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. beantragt einen Zuschuss zur Jugendförderung. Da der Verein für die Jugend keinen Mitgliedsbeitrag, wie in § 2a der Jugendförderrichtlinien gefordert, erhebt, scheidet derzeit eine Förderung aus.
Will die Gemeinde Allershausen den Verein trotzdem fördern, wären die Jugendförderrichtlinien dahingehend zu ändern, diesen Passus zu streichen. Die Zahl der Jugendlichen beträgt 127, was eine Förderung von 1.905 € bedeuten würde (127 x 15,00 €).
In gleichem Zug wäre zu überlegen, ob die in den Jugend- und Sportförderrichtlinien enthaltene Fördervoraussetzung des Anteils der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre von mindestens 10 % aufrechterhalten werden soll. Einige Vereine (Schützenverein Allershausen, Schützenverein Aiterbach, Fischereiverein, Burschenverein) haben bedingt durch ihre Mitgliederstruktur und dem allgemeinen Trend sinkender jugendlicher Vereinsmitglieder Probleme, diesen prozentualen Anteil zu erreichen. Sie würden aus der Förderung herausfallen.
Diskussionsverlauf
Herr Zwingler erkundigt sich nach den zu erwartenden Kosten bei Änderung der Förderrichtlinien. Herr Bosch antwortet, dass neben den gegenständlichen 1.905 € noch etwa 400 bis 500 € von anderen Vereinen Beantragt werden könnten.
Beschluss
Alternative 1:
Dem Antrag des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. auf Förderung nach den Jugendförderrichtlinien wird zugestimmt. Die Jugend
- und Sportförderrichtlinien sind rückwirkend zum 01.01.2019 dahingehend zu ändern, die Fördervoraussetzungen eines Mitgliedsbeitrages und eines Anteils von mindestens 10 % an Kindern und Jugendlichen zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
|
ö
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Beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Die derzeitige Verordnung ist vom April 1999 und hat eine Gültigkeit von 20 Jahren. Aus diesem Grund ist eine neue Verordnung zu erlassen.
Auf die beigefügte Gegenüberstellung der derzeitigen Verordnung und des Entwurfs auf der Grundlage des aktuellen Musters des Bayerischen Gemeindetags wird verwiesen.
Der Bayerische Gemeindetag hat die Mustersatzung insbesondere an die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung angepasst. Änderungen haben sich u.a. an den Begriffsbestimmungen (Ausweitung auf gemeinsame Geh- und Radwege), die Arten der Verunreinigung, die zumutbaren Reinigungsarbeiten und der Einteilung der Reinigungsflächen sowie dem Verbot des Einsatzes von Tausalz und anderen ätzenden Mitteln ergeben.
Eine Änderung der Einteilung der öffentlichen Straßen in die Reinigungsgruppen erfolgt nicht.
Diskussionsverlauf
Herr Dinkel merkt an, dass bei einem Verbot von Tausalz für die Bürger auch der Bauhof auf den Einsatz von Tausalz verzichten müsste.
Da der Umfang des Tausalzeinsatzes durch den Bauhof nicht bekannt ist, wird der Tagesordnungspunkt zurückgestellt, bis der Sachverhalt geklärt ist.
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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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07.05.2019
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Popp gab bekannt:
Das Katholische Kreisbildungswerk Freising bedankt sich für den gewährten Zuschuss.
Die Gemeinde Kranzberg beteiligt die Gemeinde Allershausen erneut an der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kranzberger See“. Einwendungen werden nicht erhoben.
Herr Mück frägt nach dem Sachstand zum Wärmenetz im Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“.
Von Bayernwerk liegt noch keine finale Aussage zum lokalen Stromnetz vor, jedoch wird eine Zustimmung eher nicht erfolgen. Die Wärmeversorgung wird nur noch über ein kaltes Nahwärmenetz erfolgen. Eine Förderzusage ist noch nicht ergangen.
Herr Mück teilt mit, dass um das „Haus am Bach“ ein Parkplatzchaos in der Uhlandstraße herrschen soll und erkundigt sich, ob die Stellplatzsatzung eingehalten wird.
Erster Bürgermeister Popp antwortet, dass die Überwachung der Einhaltung durch das Landratsamt erfolgen muss. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen.
Herr Held möchte wissen, wie weit das Vermessungsamt im Rahmen der Umlegung im Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“ ist.
Bürgermeister Popp antwortet, dass etliche Tage vor Ort vermessen wurde, der Gemeinde aber der aktuelle Verfahrensstand nicht bekannt ist. Die Erschließungsarbeiten haben aber bereits begonnen.
Auf die Frage von Herrn Kortus, wann die Kaufpreisfestlegung erfolgt, antwortet Bürgermeister Popp, dass dies erfolgt, wenn die anfallenden Kosten feststehen.
Herr Zwingler teilt mit, dass die Schranke an der Jobsterstraße von vielen Autofahrern über sein Grundstück umfahren wird. Heute wurden deshalb zusätzlich Pfosten mit Flatterband vom Bauhof angebracht.
Datenstand vom 03.06.2019 09:54 Uhr