Datum: 28.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2019
2 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten durch Michael Krüger auf der Fl.Nr. 549/7, Gemarkung Allershausen
3 Neubaugebiet Eggenberger-Feld Süd; Beratung und Beschlussfassung zur Zustimmung zum Konzept, der Umsetzung und der Investition des Kalten Nahwärmenetzes durch die Wärme- und Stromnetz Allershausen GmbH;
4 Baugebiet "Eggenberger Feld II"; Schreiben von Herrn Sixt zur Forderung nach Tiefgaragen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 214 und 215 der GR-Sitzung vom 18.12.2018
5 Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße durch die "Biowärme Pellmeyer", Allershausen
6 Anschaffung eines neuen Zeiterfassungssystems; Hinweis auf TOP 4 der Gemeinschaftsversammlung vom 29.04.2019
7 Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest; Auftragsvergabe der Umbauarbeiten; Hinweis auf Beschluss-Nr. 94 vom 09.04.2019
7.1 Vergabe der Baumeisterarbeiten
7.2 Vergabe der Trockenbauarbeiten
7.3 Vergabe der Sanitärinstallation
7.4 Vergabe der Elektroinstallation
7.5 Vergabe der Fliesenlegerarbeiten
7.6 Vergabe der Malerarbeiten
7.7 Vergabe der Bodenlegerarbeiten
8 Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) Hinweis auf TOP 9 der GR Sitzung vom 07.05.2019
9 Verlängerung des eingeschränkten Winterdienstes Hinweis auf TOP 6 der GR Sitzung vom 17.10.2017
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Popp schlägt vor, die Email von Herrn Held hinsichtlich Änderungen/Ergänzungen der Niederschrift sowie die Antwort darauf der Niederschrift beizufügen.

Beschluss 1

Die Emails von Herrn Held und Bürgermeister Popp werden der Niederschrift als Anlagen beigefügt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019 wird unter Beifügung der Anmerkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten durch Michael Krüger auf der Fl.Nr. 549/7, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße. Das im allgemeinen Wohngebiet liegende Bauobjekt liegt teilweise außerhalb des Baufensters. Für das Grundstück ist eine Bebauung nach B-Plan „Seestraße“ mit 200 m² möglich. Mit der vorliegenden Planung ergibt sich eine Überschreitung von ca. 40 m². Mit der Überschreitung der überbaubaren Fläche ergibt sich auch eine geringfügige Überschreitung der GRZ von 0,32 statt 0,30. Die Bauweise erfolgt
in E + D. Es werden zwei Wohneinheiten (WE) errichtet, wovon eine WE eigengenutzt wird. Die Dachform und Dachneigung wird dem Bestand angepasst.
Das Grundstück Fl.Nr. 549/7 wird vor der Bebauung geteilt.

Festsetzung B-Plan Seestraße
Beantragte Nutzung (Befreiung)


Wohneinheiten max. 3 (Bestand 2 WE)
beantragt DHH 2 WE
überbaubare Grundstücksfläche max. 200 m²
neue überbaute Fläche 239,95 m²
Baugrenze
teilweise überschritten im Osten

Einer dritten Wohneinheit im Bestand wird nicht zugestimmt.
Für das neue Grundstück ist ein eigener Wasser- und Kanalanschluss herzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Befreiungen für Wohneinheiten, GRZ und Baugrenzen werden erteilt.
Nach Abschluss der Maßnahme sind für Bestand und Neubau insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen. Zusätzlich ist auf dem Grundstück ein heimischer Obstbaum als Ersatzpflanzung zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubaugebiet Eggenberger-Feld Süd; Beratung und Beschlussfassung zur Zustimmung zum Konzept, der Umsetzung und der Investition des Kalten Nahwärmenetzes durch die Wärme- und Stromnetz Allershausen GmbH;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Wärme- und Stromnetze Allershausen GmbH (WSN) hat ein Konzept zur Wärmeversorgung der Grundstücke im neuen Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“ entwickelt. Der Geschäftsführer der WSN, Andreas Henze, stellt dieses vor.


Sachvortrag:
Am 03.04.2019 wurde die Wärme- und Stromnetz Allershausen GmbH (WSN) mit folgenden Gesellschaftern gegründet:
       Gemeinde Allershausen 20%
       Markus Schuhbauer 20%
       Anton Schuhbauer 5%
       Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land eG 55%
Markus Schuhbauer und Andreas Henze wurden als Geschäftsführer berufen.

Das ursprüngliche Konzept mit eigenem Stromnetz und zusätzlicher Hackschnitzel Heizung und Stromerzeugung ist aufgrund der rechtlichen Situation (Stromnetz) nicht umsetzbar. Zudem besteht aufgrund der hohen Investitionssumme und der beträchtlichen Komplexität ein erhebliches unternehmerisches Risiko.

Die WSN hat das Konzept auf ein reines Kaltes Nahwärmenetz ohne eigenes Stromnetz vereinfacht. Die Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser sollen mit Sole aus dem Netz beliefert werden. Die Wärmepumpen und deren Betrieb, der Stromanschluss und die mögliche Versorgung durch eigenerzeugten PV-Strom liegt dann bei den Bauherren. Die Abrechnung der Sole erfolgt pauschal nach Wohnfläche und Dämmstandard. Für 120 m² und KFW 40 Dämmstandard ergäben sich z.B. Kosten von 24,- €/Monat.

In den Mehrfamilienhäusern und der Kindertagesstätte betreibt die WSN die Wärmepumpen und stellt die Wärme zur Verfügung. Die Wärme kann, wie im ursprünglichen Konzept bereits angedacht, für günstige 0,12 €/kWh (brutto) an die Mieter in den MFH und die Kindertagesstätte abgegeben werden. Eine teilweise Versorgung dieser Wärmepumpen durch PV Anlagen der WSN auf den jeweiligen Gebäuden ist beabsichtigt. Die Investition dieser PV-Anlagen (ca. 400.000 €) ist in der Kostenplanung noch nicht enthalten.

Zusätzlich besteht bei diesem Konzept die Möglichkeit, dass alle Häuser mit sommerlicher Kühlung beliefert werden können.

Die Planungsleistungen für dieses Konzept wurden von der WSN ausgeschrieben und unter 5 Bietern an die Energie Plus Concept GmbH (Herr Dr.-Ing. Stockinger) vergeben. Die durch den Planer in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der WSN auf das neue Konzept angepasste Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt Herr Henze dem Gemeinderat vor.

Gleichzeitig ergibt sich folgende Planung für den Finanzierungsbedarf:
 

Darin berücksichtigt ist eine Förderung durch die KfW für das Kalte Nahwärmenetz (Programm „Erneuerbare Energien Premium“) und der BAFA für die Wärmepumpen („Markanreizprogramm“) in den Mehrfamilienhäusern und der Kindertagesstätte von insgesamt 141.000 €. Eine Förderung nach dem Programm Wärmenetze 4.0 ist nicht mehr möglich.
Der Berechnung liegt eine Anschlussquote von ca.65 - 70 % zugrunde.

Als nächster Schritt steht die Ausführungsplanung für das Kalte Nahwärmenetz und die zeitgleiche Ausschreibung mit der Wasserversorgung Mitte Juni an. Mit der Verlegung der Kalten Nahwärme soll noch im August begonnen werden.

Der Aufsichtsrat der Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land eG hat am 15.05.2019 einstimmig für die Umsetzung des Projektes durch die WSN gestimmt.

Derzeit wird geklärt, ob mittels Satzung - ähnlich der Wasserversorgung - ein Anschluss- und Benutzungszwang für das Baugebiet geschaffen werden kann und auf welche Weise die Herstellungskosten des Netzes umgelegt werden können.

Diskussionsverlauf

Die im Gremium aufgekommenen Fragen wurden direkt von Herrn Henze beantwortet.
- Es handelt sich hierbei um ein Leuchtturmprojekt für Süddeutschland. Das kalte Nahwärmenetz ist ein hoch innovatives Projekt ohne fossile Verbrennung. In Deutschland gibt es bisher nur etwa 15 kalte Nahwärmenetze. Der Bay. Gemeindetag hat signalisiert, dass Interesse an der Begleitung des Projektes im Rahmen eines Musterverfahrens besteht.
- Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde eine Brunnenbohrung versagt, daher erfolgt die Wärmegewinnung über die Großkollektoranlage. Bei der Lebenserwartung des Kollektors geht man von etwa 60 Jahren aus.
- Die Umsetzung des warmen Nahwärmenetzes wäre aufgrund der Versagung des Stromnetzbetreibers zur Errichtung des Strom-Arealnetzes nicht wirtschaftlich. Zudem wären die Kosten für das warme Netz um ein vielfaches höher als für das kalte Netz. Eine Amortisation wäre erst ab 35 – 40 Jahren zu erreichen.
- Die Wärmeversorgung erfolgt auch beim kalten Nahwärmenetz CO2-frei und der günstige Wärmepreis des Wärmenetz 4.0 wird eingehalten.
- Das Darlehen nimmt die WSN zu einem marktüblichen Zinssatz von der Gemeinde auf. Die Laufzeit bis zur kompletten Rückzahlung beträgt ca. 18 Jahre und orientiert sich an der Amortisation des Netzes.
- Vertraglich wird bei den Grundstücken der Gemeinde und Schuhbauers ein Anschluss- und Benutzungszwang vereinbart. Somit ist eine Anschlussquote von etwa 2/3 der Grundstücke sichergestellt.
- Für die Bauherren bestehen Fördermöglichkeiten für die Wärmepumpen.
- Das Grundstück, in das der Kollektor eingebracht, wird liegt zwar an der Autobahn. Der Kollektor wird jedoch nicht in unm ittelbare Nähe zur Autobahn verlegt. Eine evtl. Verschattung ist unbedeutend. Das gleiche gilt lt. Herrn Henze für mögliche Temperaturveränderungen des Bodens.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Konzept, der Umsetzung und der Investition des kalten Nahwärmenetzes durch die Wärme- und Stromnetz Allershausen GmbH zu.
Erster Bürgermeister Popp wird ermächtigt, zur anteiligen Finanzierung des Finanzierungsbedarfes der Gesellschaft bis zu 150.000,00 € in die Gesellschaft einzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Baugebiet "Eggenberger Feld II"; Schreiben von Herrn Sixt zur Forderung nach Tiefgaragen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 214 und 215 der GR-Sitzung vom 18.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Herr Alfons Sixt teilt in beiliegendem Schreiben mit, dass die Forderung des Gemeinderates nach der Unterbringung sämtlicher Mieterstellplätze in einer Tiefgarage zu erheblichen Mehrkosten führt.

Die Baukosten für die Errichtung der Tiefgarage betragen ca. 1,2 Mio. Euro und würden zu einer Erhöhung des Mietpreises um etwa 4 €/qm führen. Zusätzlich entstehen auf die Mieter umlegbare Nebenkosten wie z.B. Beleuchtung, Wartung, Reinigung.

Die Forderung zur Ausführung der Tiefgarage und der damit verbundenen Steigerung der Mieten steht im Widerspruch zu den allgemeinen Forderungen nach günstigem Wohnraum.

Diskussionsverlauf

Im Gremium kommen Zweifel an der Berechnung und den zugrunde gelegten Argumentationen auf. So erscheinen die Kosten je oberirdischem Stellplatz von 1.000,- Euro sehr gering. Für die Stellplätze fällt Fläche im Wert von geschätzt 700.000,- bis 800.000,- Euro zur anderweitigen Bebauung weg; dies wird sicherlich auch in den Mietpreis einfließen. Bei der verbleibenden Fläche könnte sonst noch ein Gebäude errichtet werden.

Bisher besteht Baurecht für vier Wohneinheiten zu je 4 Wohnungen und XXX oberirdischen Stellplätzen. Änderungen des bestehenden Baurechts sind laut Beschlusslage nur mit einer Tiefgarage möglich. Die Tiefgarage wäre wegen den geänderten Höhenverhältnissen jedoch nur über die Anton-Bruckner-Straße zu befahren.

Weiter wird auf die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses hingewiesen, um eine Gleichbehandlung der Bauvorhaben im Ort sicherstellen zu können.

Mit Herrn Sixt soll ein Gesprächstermin vereinbart werden. Neben Bürgermeister Popp und GL Graßl werden die Gemeinderäte Held, Lerchl und Vaas daran teilnehmen.

o hne Beschluss

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße durch die "Biowärme Pellmeyer", Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.05.2019 wird durch die Biowärme Pellmeyer, Betreiber der Biogasanlage am Fuchsberg, die Erlaubnis zur Erweiterung der bestehenden Fernwärmeleitung auf öffentlichem Grund in der Kesselbodenstraße beantragt.
Die bestehende Fernwärmeleitung soll um ca. 200 m in westlicher Richtung der Kesselbodenstraße erweitert werden. Der Betreiber ist aktuell mit den Eigentümern der Hausnummern 10, 11, 13 a und 18 in Verhandlung und plant die Grundstücke mit Fernwärme zu erschließen.

Diskussionsverlauf

Es wurde zugesichert, dass die Arbeiten der Gemeinde zum Straßenausbau nicht behindert werden. Erst nach Prüfung und Abnahme der Lastplattenversuche  für die Fernwärmetrasse erfolgt der Straßenausbau durch die Fa. Schelle.

Beschluss

Der beantragten Verlängerung der bestehenden Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße für die Hausnummern 10, 11, 13 a und 18 wird zugestimmt. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Gemeinde ein Bestandsplan mit Vermassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anschaffung eines neuen Zeiterfassungssystems; Hinweis auf TOP 4 der Gemeinschaftsversammlung vom 29.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung hat am 29.04.2019 beschlossen, das im Rathaus vorhandene Zeiterfassungssystem durch ein zeitgemäßes zu ersetzen. In diesem Zug ist die Ausweitung auf den Kindergarten Spatzennest, die Grund- und Mittelschule sowie den Bauhof Allershausen angedacht.

Die Firma PWS Electronic Service GmbH hat ihr System AIDA ORGA vorgestellt und beigefügtes Angebot abgegeben. Durch die VG werden die Software-Positionen beauftragt. Die Anschaffung der Hardware (Zeiterfassungsterminals und Schlüsselanhänger) ist durch die Gemeinde bzw. den Schulverband zu übernehmen.

Durch die Gemeinde Allershausen sollen drei Zeiterfassungsterminals (Rathaus, Bauhof und Kindergarten) inkl. Konfiguration und 50 Schlüsselanhänger für die Mitarbeiter angeschafft werden.

Das System kann im Bauhof optional um eine Auftrags- und Projektmanagement Software ergänzt werden. Eine Vorstellung des Systems hat bereits stattgefunden und der Bauhofleiter sieht darin erhebliche Vorteile im Arbeitsalltag.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl merkt an, dass die Beschäftigten des Jugendzentrums nicht berücksichtigt sind und deshalb im JUT ebenfalls ein Terminal installiert werden sollte.
Ein Terminal für zwei Beschäftigte ist nicht verhältnismäßig. Deren Zeiten können z.B. auch über App oder Browser erfasst werden.

Herr Lerchl stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussfassung um ein Terminal für das JUT zu erweitern.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Zeiterfassung im Kindergarten Spatzennest sowie im Bauhof.
Auf Grundlage des Angebots AN 1917370 der PWS Electronic Service GmbH vom 03.05.2019 werden folgende Positionen bestellt:
3x AIDA Zeiterfassungsterminal
50 Schlüsselanhänger Premium
3x Konfiguration Zeiterfassungsterminal
zu einem Gesamtpreis von 3.049,00 € netto bzw. 3.628,31 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Zeiterfassung im JUT.
Auf Grundlage des Angebots AN 1917370 der PWS Electronic Service GmbH vom 03.05.2019 wird folgende Position bestellt:
1x AIDA Zeiterfassungsterminal
1x Konfiguration Zeiterfassungsterminal
zu einem Gesamtpreis von 853,00 € netto bzw. 1.015,07  € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

zum Seitenanfang

7. Erneuerung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Spatzennest; Auftragsvergabe der Umbauarbeiten; Hinweis auf Beschluss-Nr. 94 vom 09.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Zum Einbau der neuen Küche im Kindergarten sind Umbaumaßnahmen in Küche, Nebenraum und Keller des Kindergartens erforderlich.
Das Büro Wacker hat die erforderlichen Arbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Die Ausschreibung wurde aufgrund der verschiedenen erforderlichen Gewerke wie folgt unterteilt:

- Baumeisterarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Sanitärinstallation
- Elektroinstallation
- Fliesenlegerarbeiten
- Malerarbeiten
- Bodenlegerarbeiten

Die Gewerke sollen einzeln vergeben werden. D er Bauablaufplan sieht vor, dass ab Mitte Juli 2019 die Küche gesperrt wird und bis 26.08.2019 fertiggestellt ist.

zum Seitenanfang

7.1. Vergabe der Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Die Baumeisterarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 5 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (brutto):

1. Fa. Michael Wildgruber, Leonhardsbuch                  7.837,34 €
2. Fa. …                                                                  12.614,00 €
3. Teuerstnehmender Bieter                                    14.860,13 €

Die Wacker Planungsgesellschaft schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Michael Wildgruber aus Leonhardsbuch zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Baumeisterarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen,  wird an die Fa. Michael Wildgruber aus Leonhardsbuch zum Preis von 7.837,34 € brutto lt. Angebot vom 02.05.2019 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Vergabe der Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Die Trockenbauarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 6 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (brutto):

1. Fa. Michael Wildgruber, Leonhardsbuch                  5.277,65 €
2. Teuerstnehmender Bieter                                      5.954,05 €


Die Wacker Planungsgesellschaft schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Michael Wildgruber aus Leonhardsbuch zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Trockenbauarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen,  wird an die Fa. Michael Wildgruber aus Leonhardsbuch zum Preis von 5.277,65 € brutto lt. Angebot vom 02.05.2019 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3. Vergabe der Sanitärinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Die Sanitärinstallationsarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 5 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.


Angebotsübersicht (brutto):


1. Fa. Heckmeier, Sünzhausen                        5.877,78 €
2. Teuerstnehmender Bieter                                    6.984,23 €


Die Wacker Planungsgesellschaft schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Heckmeier aus Sünzhausen zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Sanitärinstallationsarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wird an die Fa. Heckmeier Haustechnik GmbH  aus Sünzhausen zum Preis von 5.877,78 € brutto lt. Angebot vom 02.05.2019 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.4. Vergabe der Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 7.4

Sachverhalt

Die Elektroinstallationsarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 4 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.


Angebotsübersicht (brutto):


1. Fa. Elektro Romantschak GmbH                        3.724,70 €
2. Teuerstnehmender Bieter                                    3.962,27 €


Die Wacker Planungsgesellschaft schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Elektro Romantschak GmbH aus Kranzberg zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wird an die Fa. Elektro Romantschak GmbH aus Kranzberg zum Preis von 3.72 4,70 € brutto lt. Angebot vom 25.04.2019 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.5. Vergabe der Fliesenlegerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 7.5

Sachverhalt

Die Fliesenlegerarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 5 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen hat 1 Firma ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (brutto):

1. Fa. Franz Grottenthaler, Nandlstadt                        16.164,31 €


Das Angebot wurde eingehend geprüft und bei einer Position (Abdichtung des Waschraumes) ein Fehler im Preis festgestellt. Mit berichtigtem Preis für die Abdichtung ergibt sich eine geprüfte Angebotssumme von 9.363,48 €.

Die Wacker Planungsgesellschaft schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Franz Grottenthaler aus Nandlstadt zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Fliesenlegerarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wird an die Fa. Franz Grottenthaler aus Nandlstadt zum Preis von 9.363,48 € brutto lt. Angebot vom 30.04.2019 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.6. Vergabe der Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 7.6

Sachverhalt

Die Malerarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1, in Allershausen wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 6 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (brutto):

1. Fa. Ampertaler Malerteam, Allershausen                        2.072,98 €
2. Fa.                                                                                    2.426,41 €
3. Fa.                                                                                    2.602,53 €
4. Teuerstnehmender Bieter                                                3.164,69 €

Aufgrund eines Rechenfehlers ergibt sich beim Erstbieter eine geprüfte Angebotssumme von 2.044,42 € brutto.

Die Wacker Planungsgesellschaft schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Ampertaler Malerteam aus Allershausen zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Malerarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wird an die Fa. Ampertaler Malerteam aus Allershausen zum Preis von 2.044,42 € brutto lt. Angebot vom 02.05.2019 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus und GR Held haben aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

zum Seitenanfang

7.7. Vergabe der Bodenlegerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 7.7

Sachverhalt

Die Bodenlegerarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen, wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 3 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen hat 1 Firma ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (brutto):

1. Fa. Fa. Jürgen Faber, Hörgertshausen                1.620,64 €

Die Wacker Planungsgesellschaft schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Jürgen Faber aus Hörgertshausen zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Bodenlegerarbeiten zum Umbau der Küche im Kindergarten, Kienberger Straße 1 in Allershausen,  wird an die Fa. Jürgen Faber aus Hörgertshausen zum Preis von 1.620,64 € brutto lt. Angebot vom 22.04.2019 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) Hinweis auf TOP 9 der GR Sitzung vom 07.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Die derzeitige Verordnung ist vom April 1999 und hat eine Gültigkeit von 20 Jahren. Aus diesem Grund ist eine neue Verordnung zu erlassen.

Auf die beigefügte Gegenüberstellung der derzeitigen Verordnung und des Entwurfs auf der Grundlage des aktuellen Musters des Bayerischen Gemeindetags wird verwiesen.

Der Bayerische Gemeindetag hat die Mustersatzung insbesondere an die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung angepasst. Änderungen haben sich u.a. an den Begriffsbestimmungen (Ausweitung auf gemeinsame Geh- und Radwege), die Arten der Verunreinigung, die zumutbaren Reinigungsarbeiten und der Einteilung der Reinigungsflächen sowie dem Verbot des Einsatzes von Tausalz und anderen ätzenden Mitteln ergeben.

Eine Änderung der Einteilung der öffentlichen Straßen in die Reinigungsgruppen erfolgt nicht.

Zur Frage der Verwendung von Tausalz wird wie folgt Stellung genommen:
Früher wurde mit Sand und Split gestreut. Dies hat regelmäßig zu Beeinträchtigungen im Kanalnetz und der Kläranlage geführt. Die Pumpen mussten gereinigt werden und jährliche Kanalspülungen wurden notwendig. Zudem war nach dem Winter die Reinigung der Straßen von Split und Sand notwendig.

Durch die sparsame Verwendung von Tausalz an den notwendigen Stellen (eingeschränkter Winterdienst) konnten diese Probleme abgestellt werden. Der Bauhof befürwortet auch weiterhin den sparsamen Einsatz von Tausalz. Daher wird vorgeschlagen, den Passus zum Verbot von Tausalz aus der Verordnung zu streichen und die bisherige Handhabung fortzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Verlängerung des eingeschränkten Winterdienstes Hinweis auf TOP 6 der GR Sitzung vom 17.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 9

Sachverhalt

Im Oktober 2017 wurde beschlossen, den Winterdienst zunächst für zwei Winter (2017/2018 und 2018/2019) einzuschränken. Dabei werden die Nebenstraßen (vor allem in den Siedlungsgebieten) nur bei extremer Wetterlage geräumt und gestreut.

Der Winterdienst wird in vollem Umfang auf den Verbindungsstraßen, den Hauptstraßen, an „bergigen“ Bereichen, den Straßen mit Schulbusverkehr, den Schulwegen und sonstigen Gehwegen durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den eingeschränkten Winterdienst in stets widerruflicher Weise weiterzuführen. Die anzuwendenden Räum- und Streutätigkeiten sind durch den Bauhof flexibel und in Eigenverantwortung auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö 10

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Popp gab bekannt:

Die Vorkommnisse an der Schrankenanlage in der Jobsterstraße arten aus. Die angebrachten Schlösser wurden verstellt oder entfernt, die Schrankenanlage wird umfahren. Eine Kamera kann rechtlich nicht angebracht werden.
Er bittet um Vorschläge aus dem Gremium, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten.

Herr Raith schlägt eine etwa 25 cm hohe Rampe in der Fahrbahnmitte vor, die von Traktoren ohne Probleme überfahren werden könne oder das Gespräch mit den anliegenden Landwirten zu suchen, um größere Furchen zu schaffen.

Herr Zwingler spricht sich gegen eine solche Rampe aus und merkt an, dass die anliegenden Landwirte durch die Errichtung der Schranke nicht geschädigt werden dürfen.

Herr Glück gibt zu bedenken, dass eine Schrankenanlage nicht vandalismusbeständig errichtet werden kann und es wohl immer wieder zu Problemen kommen wird.

Anfragen:
Herr Held erkundigt sich nach dem Sachstand und weiterem Vorgehen zum Feuerwehrbedarfsplan.
Die Gemeinde hat den Entwurf in digitaler Form erhalten. Zur Vorberatung ist eine nichtöffentliche Sondersitzung angedacht.

Herr Lerchl frägt an, ob die Übernahme von Lekkerland durch Rewe Auswirkungen auf den Standort in Allershausen hat. Herr Mück antwortet, dass lediglich logistische Gründe dahinter stehen.

Herr Lerchl teilt weiter mit, dass in der Schule die Uhr im Wahlraum und die Sprechanlage nicht funktioniert haben.
Die Abnahme der Baumaßnahmen samt Mängelliste ist erfolgt. Die Mängelbehebung ist bis zu den Pfingstferien durchzuführen – lt. Herrn Promberger.

Herr Colombo frägt an, ob die Videoüberwachung ebenfalls in der Mängelliste enthalten ist.
Aufgrund der Baumaßnahmen war eine Trennung der Videoüberwachung notwendig. Derzeit wird geklärt, in welcher Form diese wieder installiert werden kann – lt. Herrn Promberger.

Herr Schuhbauer teilt mit, dass die Westbergstraße in Aiterbach noch nicht auf LED-Leuchten umgerüstet wurde.

Datenstand vom 04.07.2019 09:34 Uhr