Datum: 02.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2019
2 Umsetzung des "REWE TO GO" Konzeptes an der bestehenden ARAL-Tankstelle durch die BP Europa auf der Fl:Nr. 1018, Gemarkung Allershausen
3 Antrag auf Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses durch Obermeier Armin auf der Fl.Nr. 28/4, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 3 der GR-Sitzung vom 06.11.2018 Beschluss-Nr. 173
4 Baugebiet "Eggenberger Feld II"; Schreiben von Herrn Sixt zur Forderung nach Tiefgaragen; Hinweis auf die Beschlüsse Nr. 214 und 215 der GR-Sitzung vom 18.12.2018 und TOP 4 der GR-Sitzung von 28.05.2019
5 Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal; Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung an den Kosten einer Personalstelle
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.07.2019 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.05.2019  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Umsetzung des "REWE TO GO" Konzeptes an der bestehenden ARAL-Tankstelle durch die BP Europa auf der Fl:Nr. 1018, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.07.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Die Werbeanlage liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kammerfeld Süd und ist aufgrund der Ausmaße einzelner Werbeflächen zu groß, ebenso die Buchstabengröße.
Aufgrund einer neuen Werbekampagne sollen am ganzen Gebäude vorhandene Werbeflächen der ARAL AG und der „REWE TO GO“ getauscht werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Kortus stört die grelle Farbgebung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Notwendige Befreiungen der Werbeanlagensatzung (Größe Werbeanlage, Schriftgröße) werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3. Antrag auf Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses durch Obermeier Armin auf der Fl.Nr. 28/4, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 3 der GR-Sitzung vom 06.11.2018 Beschluss-Nr. 173

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.07.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Folgende Festsetzungen sind betroffen:

  • Baufenster
  • Baulinie
  • Wandhöhe (Zwerchgiebel Nordseite)

Abweichend vom Vorbescheid werden im geplanten Neubau neben 2 Wohnungen (für Personal) nun auch 3 Hotelzimmer sowie Nebenräume für das Hotel Gasthof Obermeier eingeplant.
Wandhöhe (bis auf Zwerchgiebel), Dachform und Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.

Vom Straßenbauamt Freising wurde die Errichtung einer neuen Zufahrt von der Münchener Straße im Hinblick auf die Verkehrssicherheit abgelehnt. Ebenso wird der Nutzung einer bereits bestehenden Zufahrt des Nachbargrundstückes zur Erschließung der Stellplätze für den geplanten Neubau vom Straßenbauamt nicht zugestimmt.

Um eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Straßenbauamt zu vermeiden, sollen die Stellplätze nun über eine Zufahrt von Süden über die Grundstücke Fl.Nr. 28/3 und 24/8 erschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Kortus zeigt sich verwundert über die Ansicht des Straßenbauamtes, da hier nur Hotelgäste ein- und ausfahren werden und damit nur ein geringes Verkehrsaufkommen sein wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die erforderlichen Befreiungen für Baufenster, Baulinie, Wandhöhe werden erteilt. Die Zufahrt über die Fl.Nrn. 28/3 und 24/8 ist grundbuchamtlich abzusichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Baugebiet "Eggenberger Feld II"; Schreiben von Herrn Sixt zur Forderung nach Tiefgaragen; Hinweis auf die Beschlüsse Nr. 214 und 215 der GR-Sitzung vom 18.12.2018 und TOP 4 der GR-Sitzung von 28.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.07.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Auf die Niederschrift zum Gesprächstermin vom 21.06.2019 wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Popp erklärt, dass Herr Sixt im Ergebnis seinen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes von 4 Wohneinheiten auf 6 Wohneinheiten je Gebäude ohne Errichtung einer Tiefgarage aufrechterhalten wird.

Herr Held hält es für fraglich, ob hier tatsächlich ein Vertrauensschutz hinsichtlich der signalisierten Zustimmung besteht.

Herr Dinkel erinnert an ähnliche Bauvorhaben, die bisher ohne Tiefgarage genehmigt wurden und verweist darauf, dass hier auch unterschiedliche Bauwerber für die 4 Mehrfamilienhäuser vorliegen könnten. Dann müsste auch jedes Bauvorhaben einzeln betrachtet werden.

Herr Lerchl mahnt an, dass hier rund 50 oberirdische Parkplätze entstehen würden, die seiner Ansicht nach unter die Erde gehören.

Erster Bürgermeister Popp ruft nochmals das Schreiben von Rechtsanwalt Beisse in Erinnerung, nachdem eine gesamtgemeindeübergreifende Änderung der Bebauungspläne notwendig wäre und eine Verknüpfung der Anzahl der Wohnungen mit der Forderung nach einer Tiefgarage nicht in Einklang steht.

Herr Held schlägt vor, den vorliegenden konkreten Fall unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse nochmals rechtlich prüfen zu lassen.

Beschluss

Dem Antrag von Herrn Sixt auf Änderung des Bebauungsplanes mit Erhöhung von 4 Wohneinheiten auf 6 Wohneinheiten ohne Errichtung einer Tiefgarage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.

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5. Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal; Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung an den Kosten einer Personalstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.07.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll die Erzeugung von Bio-Produkten aus Bayern mittelfristig verdoppelt werden. Die Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln soll künftig stärker aus heimischer, regionaler Produktion gedeckt werden.

Damit dieses Ziel erreicht wird, wurde bereits 2012 das Landesprogramm „BioRegio Bayern 2020“ ins Leben gerufen. Dieses Programm sieht Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Beratung, Förderung, Vermarktung und Forschung vor.

Mit dem Wettbewerb „Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen“ will die Bayerische Staatsregierung die Produktion heimischer Lebensmittel und das Bewusstsein für regionale Identität voranbringen.

In staatlich anerkannten Öko-Modellregionen arbeiten Kommunen, Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher bei folgenden Themenfeldern intensiv zusammen:
  • Landwirtschaftliche Erzeugung (einschl. Gartenbau, Imkerei und Teichwirtschaft)
  • Verarbeitung unter Berücksichtigung des Ernährungshandwerks
  • Vermarktung, Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung
  • Diversifizierung (Agrotourismus, Direktvermarktung, Pädagogische Angebote usw.)
  • Information und Bewusstseinsbildung

Die Projekte sollen hierbei so konzipiert sein, dass sich Verknüpfungspunkte mit Themen einer nachhaltigen Regionalentwicklung ergeben:
  • Biodiversität und Landschaftspflege
  • Regionale Versorgung/Nahversorgung/Erhalt von intakten Ortskernen
  • Nachhaltiger Tourismus und Naherholung
  • Soziale Landwirtschaft
  • Solidarische Landwirtschaft
  • Regionale Wertschöpfung, regionales Handwerk

Am 02. Mai 2019 wurden von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber 15 neuen Öko-Modellregionen in Bayern ihre Urkunden überreicht, darunter auch das Ampertal im Landkreis Freising. Insgesamt gibt es nun bayernweit 27 staatlich anerkannte Öko-Modellregionen, die aus 520 Kommunen bestehen und fast 30 Prozent der Landesfläche abdecken. Sie hatten sich in einem Wettbewerb durchgesetzt und die Jury mit ihren Konzepten überzeugt, wie sie der Produktion und dem Absatz heimischer Lebensmittel in der Region zukunftsweisende Impulse verleihen wollen.

Zudem trägt die Ausweitung um 15 neue Regionen dem besonderen Anliegen der Artenvielfalt und damit auch des Volksbegehrens Rechnung. Die jetzt 27 Regionen erhalten durch die staatliche Förderung eine zusätzliche Hilfe bei der Umsetzung der in diesem Zusammenhang geplanten Gesetzesänderungen.

Die Öko-Modellregionen werden in den kommenden zwei Jahren über die Ämter für Ländliche Entwicklung bei der Umsetzung ihrer vielfältigen Projekte unterstützt und gefördert. 75 Prozent der Kosten für die Stelle des Projektleiters vor Ort werden vom Freistaat übernommen, maximal bis zu 75.000 Euro im Jahr. Die Förderung läuft zwei Jahre und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Vertragspartner und Fördermittelempfänger sind ausschließlich die Kommunen.

Vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde für die Bewerbung als Öko-Modellregion ein sehr knappes Zeitfenster von Juli 2018 bis Januar 2019 vorgegeben. Bewerben konnten sich nur Gemeindeverbünde. Auf Initiative von einigen Biolandwirten im Ampertal wurden deshalb seit vergangenem Sommer gemeinsam mit Landwirten, Lebensmittelhandwerkern, Imkern, Vertretern von Verbänden und sozialen Einrichtungen sowie Bürgern Entwicklungsziele ausgearbeitet und Projektideen gesammelt. Aus diesen wurde das wettbewerbsentscheidende Arbeitskonzept der Öko-Modellregion Ampertal verfasst. Dabei ging es um Aktivitäten zur regionalen Wertschöpfung und Vermarktung von Bio-Lebensmitteln, um die Versorgung von sozialen Einrichtungen und Gastronomen mit regionalen Produkten, um Öffentlichkeitsarbeit und pädagogische Angebote sowie um Klima- und Bodenschutz.

Die Bewerbung des Ampertals wurde von zwei Studierenden der TU in Weihenstephan verfasst, die in ihren Masterarbeiten Aktivitäten in den zwölf bereits bestehenden Öko-Modellregionen untersuchten. Diese Erfahrung konnten sie einfließen lassen, als es darum ging, Projektideen für eine künftige Öko-Modellregion im Ampertal zu bündeln.

Der erfolgreichen Bewerbung des Ampertals liegen folgende Projektideen zu Grunde:
  • Eine Öko-Modellregion im Landkreis Freising soll Wertschöpfung und Konsum von Lebensmitteln aus der Region anregen. Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für regionale Bio-Lebensmittel sollen aufgebaut und gestärkt werden, um Perspektiven für landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe zu erhalten.
  • Intensive Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote sollen die Menschen der Region für das Thema Landwirtschaft sensibilisieren. So sollen Verbraucher und Erzeuger näher zueinander gebracht und gegenseitige Wertschätzung geweckt werden. Das soll biologisch und konventionell wirtschaftenden Landwirten zugutekommen.
  • Die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Verknüpfung von Akteuren in der Region und die Vernetzung von Stadt und Land sind Teil einer nachhaltigen Regionalentwicklung und tragen dazu bei, den ländlichen Charakter der Region zu erhalten.
  • Weitere Akteure sollen die Möglichkeit bekommen, sich mit ihren eigenen Ideen in der Öko-Modellregion einzubringen.
  • Obwohl hinter der Bewerbung der Gemeindeverbund „Kulturraum Ampertal e.V.“ steht, sollen weitere Gemeinden des Landkreises Teil der Öko-Modellregion werden. Die Gemeinden, dort ansässige Betriebe und weitere interessierte Akteure können somit von den Aktivitäten der Öko-Modellregion profitieren.

Landwirte, Lebensmittelhandwerker und weitere Akteure der heimischen Bio-Branche werden in der künftigen Öko-Modellregion durch Beratung, Vernetzung und Zugang zu Fachinformationen bei der Verwirklichung ihrer Projektideen unterstützt. Bürgerinnen und Bürger werden durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und vielfältige pädagogische Angebote über die Lebensmittelerzeugung in ihrer Region informiert und Kommunen erhalten Mithilfe bei ihrer nachhaltigen Entwicklung und dem Erhalt des eigenständigen Charakters ihres Kulturraums in direkter Nachbarschaft zur Metropole München.

Der Ampertalrat schlägt vor:
Es soll eine Personalstelle geschaffen werden. Arbeitgeber soll der Verein Kulturraum Ampertal e.V. sein. Die Stelle ist der Umsetzungsbegleitung zugeordnet. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt idealerweise durch alle 12 Mitgliedsgemeinden, sie kann aber über Zweckvereinbarungen auf andere interessierte Gemeinden ausgeweitet werden.

Nach den Vorgaben der Förderstelle kann die Bezahlung je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L erfolgen. Auch eine Aufteilung der Personalstelle auf max. zwei Personen ist möglich. Zur Kalkulation des zu erwartenden Eigenanteils der teilnehmenden Kommunen wird deshalb von der max. möglichen Förderhöhe von 75.000 € je Jahr ausgegangen. Somit würde der gesamte Eigenanteil aller Kommunen jährlich 25.000 € betragen. Analog zur ILE-Umsetzungsbegleitung werden für Büromiete/Arbeitsmittel/Fortbildungen/Dienstreisen pauschal 20.000 € (nicht förderfähig) zusätzlich veranschlagt. Somit ergibt sich ein Umlegungsbetrag von insg. 45.000 € jährlich.

Die Umlegung des Eigenanteils soll nach Einwohnern erfolgen. Die Einwohnerzahl der Stadt Freising soll immer gleichgesetzt werden mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde (aktuell Allershausen). Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 30. Juni 2018. Die prozentualen Anteile am Umlegungsbeitrag bleiben für den Förderzeitraum von zwei Jahren gleich.

Auf Grundlage der vorgestellten Kostenkalkulation ergibt sich damit folgender jährlicher Umlegungsbetrag:

EW
EW Umlegung
Umlegungs-
betrag
Allershausen
5.794
5.794
5.743 €
Attenkirchen
2.741

2.717 €
Fahrenzhausen
5.050

5.006 €
Freising
48.348
5.794
5.743 €
Haag
2.944

2.918 €
Hohenkammer
2.653

2.630 €
Kirchdorf
3.211

3.183 €
Kranzberg
4.177

4.141 €
Langenbach
4.016

3.981 €
Paunzhausen
1.494

1.481 €
Wolfersdorf
2.582

2.559 €
Zolling
4.941

4.898 €

87.951
45.397
45.000 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Allershausen Teil der Staatlich anerkannten Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal ist. Aufgabe der Öko-Modellregion soll sein, der Produktion und dem Absatz heimischer Lebensmittel in der Region zukunftsweisende Impulse zu verleihen und in der Bevölkerung das Bewusstsein für regionale Identität voranzubringen Dabei sollen vorrangig die der erfolgreichen Bewerbung zugrunde liegenden Projektideen umgesetzt werden. Entsprechend der Fördervorgaben der bayerischen Staatsregierung soll dafür eine Personalstelle geschaffen werden. Der Verein „Kulturraum Ampertal e.V.“ wird beauftragt, die Stelle einzurichten und auf zwei Jahre befristet auszuschreiben. Die Gemeinde Allershausen beteiligt sich anteilig an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Kosten. Dabei soll die Umlegung des Eigenanteils nach Einwohnerzahlen erfolgen, wobei die Einwohnerzahl der Stadt Freising gleichgesetzt wird mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde. Übersteigt der endgültige Umlegungsbetrag den Wert von 1,25 € je Einwohner, weil sich z. B. nicht alle Kommunen beteiligen, soll im Gemeinderat erneut über eine Beteiligung an der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.07.2019 ö 6

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Popp gibt bekannt:

  • Mitteilung vom Landratsamt Freising, dass der Zuschuss für den Gerätewagen Logistik 2 nicht erhöht wird.
  • Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern für den Umbau der Grund- und Mittelschule (47.000 € und 162.000 €).
  • Wiederbelebung des Arbeitskreises Neue Ortsmitte mit den gleichen Mitgliedern. Die Gemeinderatsmitglieder Kortus, Colombo, Huber N. und Kopp sagen zu. Die nicht anwesenden Gemeinderäte Schrödl und Huber C. müssen noch gefragt werden. Auf Vorschlag von Herrn Vaas soll ein Vertreter der Eigentümergemeinschaft Johannes-Boos-Platz aufgenommen werden.
  • Die Schranke an der Jobsterstraße wurde mutwillig beschädigt und wieder seitlich durch ein Feld umfahren.

Frau Kopp wünscht beim Anwesen Dölling in Unterkienberg eine gestalterisch schönere Absperrung.

Herr Colombo gibt den Termin zur Eröffnung der Bücherzelle (12.07.2019 – 09:30 Uhr) bekannt.

Herr Lerchl erkundigt sich zum Brandschutz an der Schule. Die festgestellten Mängel wurden deutlich angesprochen, so Erster Bürgermeister Popp, und werden behoben bzw. sind teilweise schon behoben. Letzteres gilt insbesondere für den von Herrn Kortus angesprochenen Mangel, dass die Fenster in der Turnhalle nicht kippbar seien.

Herr Schuhbauer erinnert daran, dass die Kanaldeckel in Aiterbach angehoben werden müssen.

Datenstand vom 19.07.2019 09:14 Uhr