Datum: 06.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2019
2 Aufstockung einer Garage zu Wohnzwecken durch Thomas Sonja und Ludwig auf der Fl.Nr.: 9/3, Gemarkung Allershausen
3 Neubau eines Dreifamilienhauses mit Dreifachgarage und Stellplätzen durch Daniela Stanglmayer auf der Fl.Nr.: 832, Gemarkung Aiterbach
4 Erschließung Baugebiet Eggenberger Feld Süd Vergabe Wasserleitungsarbeiten
5 Erschließung Baugebiet Eggenberger Feld Süd Vergabe Kanal- und Straßenbauarbeiten Auftrag Nachtrag NA01 - Leerrohrverlegung Wasserleitung unter Grundstückszeilern
6 Erschließung Baugebiet Eggenberger Feld Süd Vergabe der Straßenbeleuchtung Hinweis auf TOP 5 der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019
7 Errichtung einer Aussegnungshalle auf dem gemeindlichen Friedhof
7.1 Vergabe der Tragwerksplanung
7.2 Vergabe der Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärplanung
7.3 Vergabe der Brandschutzplanung
8 Wahl und anschließende Bestellung mit Vereidigung eines neuen Feldgeschworenen für den Gemeindebereich Allershausen
9 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.07.2019  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Aufstockung einer Garage zu Wohnzwecken durch Thomas Sonja und Ludwig auf der Fl.Nr.: 9/3, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Freisinger Straße, der in diesem Bereich als WA-Gebiet ausgewiesen ist .
Der Gebäudekörper der bestehenden Garage beträgt nach den Außenmaßen 7,73 m x 8,80 m. Der neu geschaffene Wohnraum über der Garage ist vom 1. Stock des Wohngebäudes nicht begehbar. Es wird nur das Obergeschoß der Garage zu Wohnzwecken ausgebaut. Der Zugang zur Wohnung erfolgt über eine Außentreppe.
Stellplätze sind für alle vorhandenen Wohneinheiten (bestehend und neu) auf dem Grundstück nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
               
Festsetzung B-Plan Freisinger Straße
Erforderliche Befreiungen


Baufenster
Ebenerdiges Garagengebäude im Bestand vorhanden (jedoch kein Baufenster)
Wandhöhe bei Nebenanlage/Garage
Nach Umbau WH 5,98 m
Dachform (Satteldach)
Pultdach
Dachneigung 35 ° Satteldach
15 °

Beschluss

Das  gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die beantragten Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe und Dachform und Dachneigung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Dreifamilienhauses mit Dreifachgarage und Stellplätzen durch Daniela Stanglmayer auf der Fl.Nr.: 832, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt innerhalb der rechtskräftigen Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost. Das Bauvorhaben ist deshalb nach Art. 34 BayBO als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen. Das vorgegebene Baufenster der Satzung ist grundsätzlich eingehalten.
Lediglich für eine Außentreppe wird das Maß der baulichen Nutzung nach § 4 BauNVO überschritten und erfordert eine Befreiung. Das Wohnhaus hat die Außenmaße 15,99 m x 10,99 m. Die Dreifachgarage hat 9,99 m x 7,99 m. Hinsichtlich der Art und das Maßes der Bebauung entspricht das Gebäude der näheren umliegenden Bebauung . Das Gebäude wird in E + 1 ausgeführt, wobei das Dachgeschoss nicht ausgebaut wird.
Die Zufahrt zu den nach Satzung vorgeschriebenen Garagen und Stellplätzen erfolgt über das Grundstück 832/1, Gemarkung Aiterbach. Eine Grunddienstbarkeit mit Geh- und Fahrtrecht liegt vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von dem Maß der baulichen Nutzung § 4 BAUNVO für die Außentreppe wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Erschließung Baugebiet Eggenberger Feld Süd Vergabe Wasserleitungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verlegung der Wasserleitungen zur Erschließung des Baugebietes „Eggenberger Feld Süd“ wurde öffentlich ausgeschrieben. Von den drei Firmen, welche die Angebotsunterlagen angefordert haben wurde ein Angebot abgegeben.

Angebotsübersicht (geprüfte Auftragssumme brutto):

LOS1 Wasserleitung:
1. Fa. Glass Bau GmbH Mindelheim        449.973,50 €

Die Kostenberechnung Verlegung der Wasserleitungen zur Erschließung des Baugebietes „Eggenberger Feld Süd“ liegt bei 455.000,00 €. Das Angebot der Fa. Glass Bau GmbH, Mindelheim, liegt mit ca. 1 % leicht darunter.

Diskussionsverlauf

Herr Söllner vom Büro Dippold und Gerold erläuterte den Sachverhalt und stellte nach Rücksprache mit Fa. Glass einen Baubeginn für 21.08.2019 in Aussicht.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Wasserleitungsarbeiten zur Erschließung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" wird an die Fa. Glass Bau GmbH, Mindelheim lt. Angebot vom 22.07.2019 zum Preis von 449.973,50 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Erschließung Baugebiet Eggenberger Feld Süd Vergabe Kanal- und Straßenbauarbeiten Auftrag Nachtrag NA01 - Leerrohrverlegung Wasserleitung unter Grundstückszeilern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Ausführung der Kanal- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes „Eggenberger Feld Süd“ wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich. Im Vorfeld zur Verlegung der Wasserleitung müssen Leerrohre verlegt werden, um ein späteres Unterkreuzen und ggf. Beschädigungen der Grenzzeiler zu vermeiden.

Die Fa. Glass hat die erforderliche Leistung, für die Anschlüsse aller Gebäude im Baugebiet, mit vorliegendem  Nachtrag NA01 angeboten.
Der geprüfte Nachtrag lautet auf eine Gesamtsumme von 11.460,03 € brutto.

Die im diesem Nachtrag enthaltenen Kosten sind „sowieso“ Kosten, die dafür bei der Ausschreibung der Wasserleitung herausgenommen wurden!

IB Dippold und Gerold hat das Nachtragsangebot der Fa. Glass Bau GmbH überprüft und freigegeben. Das Büro schlägt vor, den NA01 der Fa. Glass zu beauftragen.

Beschluss

Der Auftrag für das Nachtragsangebot NA01, „Verlegung von Leerrohren zur Wasserversorgung“ während der Ausführung der Kanal- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd", wird an die Fa. Glass Bau GmbH, Mindelheim lt. Angebot vom 10.07.2019 zum Preis von 11.460,03 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Erschließung Baugebiet Eggenberger Feld Süd Vergabe der Straßenbeleuchtung Hinweis auf TOP 5 der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund der in der Sitzung vom 07.05.2019 beschlossenen Variante wurde die Straßenbeleuchtung im Eggenberger Feld Süd von Bayernwerk als Variante A (Straßenbeleuchtung mit Stromkabel als „technische“ Leuchte) angeboten.

Die in der Präsentation genannte Schätzsumme von 188.240,00 € konnte bei genauer Betrachtung aufgrund der leichteren Erdarbeiten, im Zuge der Erstellung des Baugebietes nun mit insgesamt 154.859,11 € brutto angeboten werden.
Im Angebot enthalten sind insgesamt 52 Leuchten (Schreder Teceo 2) inkl. Verkabelung, Steuerung und Erdarbeiten im Zuge der Stromverlegung im Baugebiet.

Im Haushalt für 2019 sind die Kosten für die Straßenbeleuchtung im Eggenberger Feld Süd nicht separat vorgesehen, sondern in den Kosten für den Straßenausbau enthalten. Die Rechnung von Bayernwerk für die Straßenbeleuchtung kommt aber sowieso erst im Frühjahr 2020, so dass die Kosten hierfür erst im Haushalt 2020 berücksichtigt werden müssen.

Das Bauamt schlägt vor, der Bayernwerk AG den Auftrag für die Errichtung der Straßenbeleuchtung im Eggenberger Feld Süd für die Gesamtsumme von 154.859,11 € brutto gemäß Angebot vom 27.06.2019 zu erteilen.

Beschluss

Der Auftrag der Straßenbeleuchtung zur Erschließung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" wird an die Fa. Bayernwerk AG Netzcenter Pfaffenhofen,  lt. Angebot vom 27.06.2019 zum Preis von 154.859,11 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Errichtung einer Aussegnungshalle auf dem gemeindlichen Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 7
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7.1. Vergabe der Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Wacker wurden mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebots für die Tragwerksplanung der zu errichtenden Aussegnungshalle angeschrieben. 3 Angebote wurden abgegeben.

Das günstigste Angebot hat das Ing.-Büro Ostermair & Pollich aus Freising abgegeben. Die Leistungen werden nach § 52 Abs. 1 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz mit 85 % vom Leistungsbild vergütet.

Beschluss

Der Auftrag für die Tragwerksplanung der Aussegnungshalle wird an das Ing.-Büro Ostermair & Pollich aus Freising vergeben. Das Honorar berechnet sich gemäß Angebot vom 14.07.2019 nach § 52 Abs. 1 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz mit 85 % vom Leistungsbild. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.2. Vergabe der Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Wacker wurden mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebots für die HLS-Planung der zu errichtenden Aussegnungshalle angeschrieben. 1 Angebot wurde abgegeben.

Das Angebot stammt vom Ing.-Büro Bauer & Hofstetter aus Eching.  Die Leistungen werden nach § 55 Abs. 3 mit Anlage 15.1 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz mit 92 % vom Leistungsbild für Heizung/Lüftung und 94 % vom Leistungsbild für Sanitär vergütet.

Beschluss

Der Auftrag für die HLS-Planung der Aussegnungshalle wird an das Ing.-Büro Bauer & Hofstetter aus Eching vergeben. Das Honorar berechnet sich gemäß Angebot vom 15.07.2019 nach § 55 Abs. 3 mit Anlage 15.1 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz mit 92 % vom Leistungsbild für Heizung/Lüftung und 94 % vom Leistungsbild für Sanitär. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.3. Vergabe der Brandschutzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Wacker wurden mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebots für die Brandschutzplanung der zu errichtenden Aussegnungshalle angeschrieben. 1 Angebot wurden abgegeben.

Das Angebot stammt von der Fa. Brandschutzservice Zobel GmbH aus Hallbergmoos. Die Leistungen werden zum Pauschalpreis von 1.200,00 Euro netto zzgl. 5 % Nebenkosten und USt. angeboten.

Beschluss

Der Auftrag für die Brandschutzplanung der Aussegnungshalle wird an die Fa. Brandschutzservice Zobel GmbH aus Hallbergmoos vergeben. Das Honorar beträgt gemäß Angebot vom 17.07.2019 pauschal 1.200,00 Euro netto zzgl. 5 % Nebenkosten und USt. Ein entsprechender Ing-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Wahl und anschließende Bestellung mit Vereidigung eines neuen Feldgeschworenen für den Gemeindebereich Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Bestellung der Feldgeschworenen regelt § 4 Feldgeschworenenverordnung i.V.m. Nr. 16 ff. Feldgeschworenenbekanntmachung. Dabei ist folgendes zu beachten:

Falls drei oder mehrere Feldgeschworene in der Gemeinde vorhanden sind, hat die Wahl des neuen Feldgeschworenen durch die bestehenden Feldgeschworenen selbst zu erfolgen. Dabei muss mindestens die Hälfte der Feldgeschworenen bei der Wahl anwesend sein. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Leiter der Wahl (Obmann der Feldgeschworenen) zu ziehende Los.

Sind keine oder weniger als drei Feldgeschworene vorhanden, oder sollten die Feldgeschworenen nicht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, oder kommt eine Neuwahl nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, so hat der Gemeinderat den neuen Feldgeschworenen zu wählen.

Da derzeit nur zwei Feldgeschworene bestellt sind, hat die Wahl und Bestellung des dritten Feldgeschworenen durch die Gemeinde zu erfolgen. Nach der Wahl wird der neu bestellte Feldgeschworene auf das Amt verpflichtet.

Die Verpflichtung ist in den Akten der Behörde, welche die Verpflichtung vorgenommen hat, festzuhalten (Art. 13 Abs. 2 Satz 4 AbmG).

Beschluss

Herr Franz Pichler wird zur Wahl des Feldgeschworenen vorgeschlagen und per Akklamation gewählt. Mit der Wahl ist Herr Pichler als Feldgeschworener bestellt.
Die Verpflichtung findet in Eidesform statt, dabei wird folgende Eidesformel gesprochen:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“  geleistet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 9

Sachverhalt

Datenstand vom 24.09.2019 13:43 Uhr