Datum: 17.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2019
2 Errichtung von zwei Fertigteilgaragen mit Satteldach durch Petra Ettenhuber auf der Fl.Nr. 179/6, Gemarkung Tünzhausen
3 Neubau einer Automatentankstelle zur Abgabe von Diesel und AdBlue durch die BayWa AG auf der Fl.Nr. 1220/8; Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Aiterbach; Antragsteller: Fam. Oberndorfer Hinweis auf Beschluss Nr. 44 vom 16.10.2018
5 Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Kindertagesstätte im "Eggenberger Feld Süd"
6 Sanierung der Schule Allershausen; Umbau Heizungssteuerung; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe
7 Ausbau der Gehwege an der Amperstraße und Hauptstraße in Tünzhausen Antrag der Parteifreien Wähler; Vorschlag einer reduzierten Variante; Hinweis auf TOP 8 der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2019
8 Antrag des TSV Allershausen auf Übernahme einer Bürgschaft
9 Antrag des Evang.-Luth. Pfarramt Oberallershausen auf Bezuschussung der neuen Glocken für die Evangelische Kirche in Oberallershausen
10 Vorstellung von Gemeinderatsmitglied Nina Huber als Regionalmanagerin des ILE-Kulturraum Ampertal
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.08.2019  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Errichtung von zwei Fertigteilgaragen mit Satteldach durch Petra Ettenhuber auf der Fl.Nr. 179/6, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Grundstück wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Dorfgebiet dargestellt. Das beabsichtigte Bauvorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere umliegende Bebauung ein.
Die Grundfläche (Garage01, Unterstand und Garage02) beträgt lt. Planunterlage 9,00 m x 7,00 m. Die Firsthöhe wird mit 5,835 m angegeben.
Die Dachneigung wird mit 40° geplant.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemei ndliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Automatentankstelle zur Abgabe von Diesel und AdBlue durch die BayWa AG auf der Fl.Nr. 1220/8; Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kammerfeld-Süd. Die Errichtung einer Automatentankstelle ist nach den Festsetzungen zulässig. Bei der Tankstelle handelt es sich ein Gebäude der Gebäudeklasse III mit einer Gebäudehöhe von 3,20 m. Die Tanksäulen erhalten ein Flachdach mit 0° Dachneigung.
Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung von der Festsetzung „Fläche von Bebauung freizuhalten“ erforderlich. In diese Fläche soll der oberirdische Tank aufgestellt werden.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Diskussionsverlauf

Frau Huber regt die Begrünung des Flachdachs an.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Festsetzung „Fläche von Bebauung freizuhalten“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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4. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Aiterbach; Antragsteller: Fam. Oberndorfer Hinweis auf Beschluss Nr. 44 vom 16.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich am 16.10.2018 mit einem ersten Antrag befasst und beschlossen, dass das Baulandentwicklungsmodell zur Anwendung kommen soll. Dies wurde den Antragstellern mitgeteilt.

Nun beantragt Familie Oberndorfer erneut die Aufstellung eines Bebauungsplans „in Art und Umfang des ehemaligen Einheimischenmodells“.

Auf einer Teilfläche von ca. 4.000 qm der Fl.Nr. 563 (insgesamt 6.907 qm), Gemarkung Aiterbach, sollen vier Bauparzellen mit einer Größe von ca. 700 – 800 qm für Einfamilienhäuser samt Erschließungsstraße und Eingrünung entstehen. Die Wohnhäuser sollen eine maximale Grundfläche von von 9 x 16 m haben.

Die Bebauung soll den westlichen Ortsteil harmonisch mit der bestehenden Bebauung abrunden. Dem Antrag ist ein Bebauungsvorschlag des planenden Architekten beigefügt.

Die betreffende Fläche ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet und größtenteils als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen eines Änderungsverfahrens anzupassen. Gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren ist auch das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Schuhbauer merkt an, dass die Hauptwasserleitung in der betreffenden Fläche verlegt ist.

Herr Groszek regt eine durchgängige Straßenführung statt einer Sackgasse an.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für eine Teilfläche von ca. 4.000 qm im östlichen Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach. Die betreffende Teilfläche von ca. 4.000 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach ist als Dorfgebiet darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Aiterbach Nordwest“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Dabei kommt das Baulandentwicklungsmodell zur Anwendung.
Das Plangebiet erstreckt sich auf eine Teilfläche von ca. 4.000 qm des Grundstücks Fl.Nr. 563, Gemarkung Aiterbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung, des Bebauungsplanes und evtl. notwendiger weiterer Unterlagen (z.B. Umweltbericht) wird das Büro Wankner und Fischer, Alte Ziegelei 18, 85386 Eching, beauftragt.

Die Kosten des Ba uleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Kindertagesstätte im "Eggenberger Feld Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Im Bebauungsplanentwurf „Eggenberger Feld Süd“ ist ein Grundstück für eine Kindertagesstätte vorgesehen. Bisher hat der Gemeinderat noch keinen Beschluss über die Verwendung des Grundstücks gefasst.

Diskussionsverlauf

Die Meinungsabfrage von Bürgermeister Popp, ob die Gemeinde die Kindertagesstätte selbst betreiben oder ein Träger gesucht werden soll  ergibt, dass der Gemeinderat die Trägerschaft durch die Gemeinde favorisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im „Eggenberger Feld Süd“ eine Kindertagesstätte entsprechend des Bebauungsplanes zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Sanierung der Schule Allershausen; Umbau Heizungssteuerung; Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Bereits beim 2014 erfolgten Umbau der Einzelraumregelung in den Klassenräumen wurde festgestellt, dass auch die Heizungssteuerung in den Heizräumen der Schule Allershausen modernisiert werden sollte. Diese soll nun, im Anschluss an die Elektro- und Brandschutzsanierung, ausgeführt werden. Da die voraussichtliche Schlussrechnungssumme der Elektroarbeiten unter der Vergabesumme liegt, sind noch Haushaltsmittel für 2019 übrig, die dafür verwendet werden können.

Der Umbau betrifft zwei Bereiche:
1. Umbau der beiden defekten Schaltzentralen in den Heizräumen.
2. Umstellung der vorhandenen Steuerungssoftware auf das aktuellste System.

Ziele des Umbaus sind:
1. Sicherstellung der Heizenergie in allen Gebäudeteilen
2. Ermöglichen der intelligenten Steuerung energieeffizienter Umwälzpumpen
3. Steuerung und Überwachung des ganzen Heizsystems durch den Hausmeister von einem zentralen Rechner aus.

Die Arbeiten wurden vom Büro Glasmann beschränkt ausgeschrieben. Von den 3 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.

Ergebnis der Ausschreibung (Angebotssummen geprüft brutto):

1. Fa. Siemens, Pfaffenhofen                  48.189,24 €
2. Fa. ….                                          54.869,83 €
3. teuerstnehmender Bieter                          58.702,46 €

Die Angebotssumme des günstigsten Bieters liegt ca. 7 % unter der Kostenberechnung.

Für die Maßnahme ist die Fa. Siemens, nach Prüfung, der günstigste Bieter. Das IB Glasmann schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Siemens aus Pfaffenhofen zu vergeben. Auf den Vergabevorschlag vom 30.08.2019 wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Herr Dinkel bittet um Prüfung, ob für diese Maßnahme Zuschüsse möglich sind.

Beschluss

Die Fa. Siemens AG Smart Infrastructure, Raiffeisenstraße 33 in 85276 Pfaffenhofen, wird mit dem Austausch der Heizungssteuerung in der Grund- und Mittelschule Allershausen zum Preis von 48.189,24 € brutto entsprechend ihrem Angebot vom 21.08.2019 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Ausbau der Gehwege an der Amperstraße und Hauptstraße in Tünzhausen Antrag der Parteifreien Wähler; Vorschlag einer reduzierten Variante; Hinweis auf TOP 8 der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das Büro Schönenberg Ingenieure hat die Planung, auf den Wunsch des Gemeinderates hin, entlang von Amperstraße und Hauptstraße in Tünzhausen umgearbeitet.
Die neue Planung sieht nun vor, dass die Bordsteine im Bestand erhalten bleiben. Lediglich die aktuell vorhandenen Grünbereiche, östlich der Amperstraße und die Kiesbereiche nördlich der Hauptstraße, sollen auf ca. 40 cm Tiefe ausgekoffert werden. Der Bereich soll dann mit Unterbau und Asphaltschicht befestigt werden. In den Grundstückszufahrten sollen Grenzzeiler gesetzt werden.
Aus den Plänen geht hervor, dass damit ein durchgehender Gehweg mit einer Breite zwischen ca. 1,10 m bis 1,70 m entsteht. Das Büro Schönenberg weist hier ausdrücklich darauf hin, dass ein Gehweg mit min. 1,50 m Breite anzuraten sei.

Die Kostenberechnung für diese Variante ergibt Gesamtkosten von ca. 77.000,00 € brutto zzgl. Ingenieurleistungen von ca. 16.000,00 €.

Das Büro Schönenberg schlägt vor, da der Gemeinderat die ursprüngliche Variante abgelehnt hat, diese „Mini-Variante“ umzusetzen. Es bietet, mit Angebot vom 04.09.2019, die Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Maßnahme mit 15.626,83 € brutto an.

Diskussionsverlauf

Herr Mück weist auf den Grundsatzbeschluss hin, dass Gehwege gepflastert werden sollen.

Herr Lerchl sieht die Gemeinde in der Pflicht, auch in den Ortsteilen die Wege zu pflastern, zumal sich die Pflasterung bewährt hat. Bei späteren Arbeiten an Versorgungsleitungen entsteht kein Flickwerk. Das Büro Schönenberg soll eine Einschätzung zum Zustand der Straße abgeben.

Herr Held möchte die Kostendifferenz zwischen Pflaster- und Teerausführung wissen.

2. Bürgermeister Vaas teilt mit, dass diese „Mini-Variante“ nach Einschätzung des Büros Schönenberg eine vorübergehende Lösung für etwa 10 bis 15 Jahre darstellt. Die vorhandenen Randsteine können dabei bestehen bleiben. Anderenfalls wäre die Maßnahme mit erheblich höheren Kosten verbunden.

Bis zur Klärung der aufgekommenen Fragen wird die Beauftragung zurückgestellt.

Beschluss

Die Beauftragung wird zurückgestellt, bis die aufgekommenen Fragen geklärt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Antrag des TSV Allershausen auf Übernahme einer Bürgschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö 8

Sachverhalt

Mit beigefügtem Schreiben vom 20.08.2019 beantragt der TSV Allershausen 1927 e.V. die Übernahme einer Bürgschaft durch die Gemeinde für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Sportheims.

Die Photovoltaikanlage hat 24.000 kWh mit physischem Speicher und dient der Versorgung der sportlichen Bereiche (Umkleiden im Keller, Stockbahnen, Tennisanlage, Bewässerung, Flutlicht und Schützenheim).

Die Finanzierung der Photovoltaikanlage erfolgt über ein Darlehen bei der Sparkasse in Höhe von 55.000,- Euro. Für die Auszahlung des Darlehens ist eine Bürgschaft der Gemeinde vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Herr Spada, Vorsitzender des TSV, erklärt, dass eine zentrale Speicherung des erzeugten Stroms in der Cloud bei E.ON erfolgt. Der Strom kann bis zu einem Jahr angespart und gespeichert sowie bei Bedarf abgerufen werden.
Durch die Sparkasse wird nun ab einem Darlehensbetrag über 50.000,- Euro eine Bürgschaft verlangt. Daher der Antrag an die Gemeinde.

Herr Held bittet um Mitteilung, in welcher Gesamthöhe die Gemeinde Bürgschaften für den TSV übernommen hat.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem TSV Allershausen 1927 e.V. eine Bürgschaft in Höhe von 55.000,- Euro für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Sportheim zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Antrag des Evang.-Luth. Pfarramt Oberallershausen auf Bezuschussung der neuen Glocken für die Evangelische Kirche in Oberallershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.07.2019 bittet das Evang.-Luth. Pfarramt Oberallershausen um einen Zuschuss über 5.000,- Euro für die Neuanschaffung der Kirchenglocken und die Renovierung des Glockenstuhles.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 70.000,- Euro veranschlagt. Die Maßnahme ist notwendig, da die Glocken und der Glockenstuhl wegen Materialermüdung nicht mehr sicher sind.

Mit E-Mail vom 10.09.2019 wird die Finanzierung präzisiert. Bei den Anträgen auf Zuschuss richtet sich die Staffelung der Zuschüsse nach der Anzahl der gemeldeten Gemeindemitglieder der im evangelischen Kirchensprengel vertretenen Kommunen.

Eine Auszahlung des Zuschusses im Jahr 2020 ist ausreichend.

Beschluss

Im Haushalt 2020 werden 5.000,- Euro Zuschuss für das Evang.-Luth. Pfarramt Oberallershausen für die Neuanschaffung der Kirchenglocken und der Renovierung des Glockenstuhles eingestellt. Eine Auszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Vorstellung von Gemeinderatsmitglied Nina Huber als Regionalmanagerin des ILE-Kulturraum Ampertal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Frau Huber stellt sich und ihre Beweggründe für die Tätigkeit als Regionalmanagerin kurz vor. Durch den ILE Kulturraum Ampertal entstehen für die beteiligten Kommunen vielfältige Vorteile wie Förderungen, interkommunaler Austausch oder eine größere und grenzübergreifende Gewichtung bei Maßnahmen und Projekten (z.B. im Bereich Verkehr oder Hochwasserschutz).

ohne Abstimmung

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö 11

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Popp gibt bekannt:

Laut Pressemitteilung der Autobahndirektion wird bei veränderter Verkehrsführung bis zum Frühjahr die Behelfsbrücke über die A 9 errichtet. Die Arbeiten für den Neubau der Brücke sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Der Radverkehr wird in dieser Zeit umgeleitet.
Herr Christian Huber regt die bessere Ausleuchtung der Autobahnunterführungen in der Umleitungszeit für den Radverkehr an.
Herr Glück teilt mit, dass im Anschluss an die Brückenarbeiten die Staatsstraße im Bereich der Mozartstraße bis zum Kreisverkehr saniert werden soll.
Herr Zwingler und Herr Held regen während der Bauphase wegen dem zu erwartenden Ausweichverkehr ein Halteverbot in der Jobster- und der Kienberger Straße an.

Der Radweg entlang der Jobsterstraße wurde im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen weggerissen. Für Radfahrer besteht eine temporäre Ausweichmöglichkeit über die Hauptachse im Baugebiet.

Die Bodenrichtwerte zum Stand 31.12.2018 können in der Zeit vom 18.09. bis 25.10.2019 zu den Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.

Auf die Anfrage, ob Herr Sixt Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung „Eggenberger Feld II“ geltend machen kann, wird mitgeteilt , dass Schadensersatzansprüche durch eine Klausel im städtebaulichen Vertrag ausgeschlossen sind.

Für die Machbarkeitsstudie (Modul I – Wärmenetze 4.0) hat die Gemeinde eine Förderung über 95.704,38 Euro (50%-Förderung) erhalten.

Herr Schuhbauer teilt mit, dass der Atterbach völlig zugewachsen ist und ausgemäht gehört.

Herr Held erkundigt sich, ob die Photovoltaikanlage in der Schule bereits in Betrieb ist. Dies ist noch nicht der Fall.

Herr Huber frägt an, ob es Neuigkeiten zur Ortsumfahrung gibt. Dies ist nicht der Fall, obwohl die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen sein müsste.

Datenstand vom 14.10.2019 08:22 Uhr