Datum: 12.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019
2 Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit und Errichtung von zwei neuen Stellplätzen durch Markus Lachner auf der Fl.Nr. 1816/1, Gemarkung Allershausen
3 Vorstellung des Konzeptes für die Ausführung der Ausgleichsfläche für das Baugebiet Eggenberger Feld Süd auf der Flurnummer 380, Gemarkung Tünzhausen
4 Verkehrskonzept Eggenberger Feld Süd Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 175 vom 08.10.2019
5 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen vom 24.07.2017 zur Beschaffung eines RW1 (Rüstwagen); Grundsatzbeschluss Hinweis auf TOP Nr. 4 (nichtöffentlicher Teil) des Finanzausschusses Allershausen vom 28.01.2019
6 Übernahme des Stromnetzes Allershausen Hinweis auf TOP Nr. 1 (nichtöffentlicher Teil) der GR-Sitzung vom 23.07.2019; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
7 Antrag auf beidseitiges Parkverbot in Schroßlach; Hinweis auf TOP Nr. 8 (öffentlicher Teil) der GR-Sitzung vom 08.10.2019; Beratung und Beschlussfassung über "schnellstmögliche Rückgängigmachung"
8 Antrag vom Ralf Huber auf Änderung des Bebauungsplanes im Baugebiet Glonnfeld; Beratung und ggf. Beschlussfassung sowie Einleitung des Änderungsverfahren
9 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.10.2019 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Frau Nina Huber war erst ab TOP Nr. 4 im öffentlichen Teil anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit und Errichtung von zwei neuen Stellplätzen durch Markus Lachner auf der Fl.Nr. 1816/1, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteil Unterkienberg und ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet ausgewiesen.
Das Bestandsgebäude (Keller, EG, DG) wird um ein Stockwerk erweitert. Das neu gestaltete OG und das neu gebaute DG ergeben zusammen die zweite Wohneinheit.

Die Dachform (Satteldach) sowie die Dachneigung (42 Grad) bleiben unverändert.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind nachgewiesen. Zu den zwei bestehenden Stellplätzen werden zwei weitere Stellplätze erstellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Auf dem Grundstück sind zusätzlich zu den zwei bereits vorhandenen Stellplätzen  zwei weitere Stellplätze herzustellen.

Frau Nina Huber war erst ab TOP Nr. 4 im öffentlichen Teil anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vorstellung des Konzeptes für die Ausführung der Ausgleichsfläche für das Baugebiet Eggenberger Feld Süd auf der Flurnummer 380, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Durch den Landschaftspflegeverband wird die Ausgleichsmaßnahme auf der Flurnummer 380, Gemarkung Tünzhausen im Detail geplant und die Kosten kalkuliert. Frau Linke hat die Planung und ökologische Baubegleitung dazu übernommen. Herr Maino stellt dem Gemeinderat die Planung im Detail vor.

Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche für das „Baugebiet Eggenberger Feld Süd“:
  • Entfernung der gebietsfremden Gehölze (Robinien) im Norden der Fläche zur Freistellung der vorhandenen Obstgehölze
  • Herstellung einer Salbei Glatthaferwiese
  • Pflanzung der Einzelbäume, zur Schaffung eines Hutewaldes
  • Pflanzung einer Streuobstwiese
  • Errichtung eines Informationspavillons und von Sitzbänken
  • Aufbau einer extensiven Beweidung zur Offenhaltung der Fläche
  • Entfernen des Rießen-Bärenklaus (Osten)
  • Nachpflanzung des Waldrands im Süden gemäß Plan

Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei gesamt 65.075,82 €. Die Maßnahme soll noch im Herbst 2019/Frühling 2020 durchgeführt werden.

Die Ausgleichsfläche wird für die Allgemeinheit zugänglich und eine Nutzung für Umwelt-bildungszwecke möglich sein. Hier könnten unter anderem Schulen oder Kindergärten den Bereich nutzen, um Natur und Bäume kennen zu lernen.

Bei der Pflanzaktion auf der Fläche soll der Gemeindekindergarten eingebunden werden, da im aktuellen Kindergartenjahr das Thema Nachhaltigkeit den Kindern näher gebracht werden soll.

Das Grundstück ist eine Wiese, die von drei Seiten mit Wald umgeben ist. Somit ist es ideal für einen Hutewald. Die Pflege soll über eine Beweidung mit Schafen und Pferden erfolgen. Dafür sind ggf. Fördergelder abrufbar.
Mit der Entfernung der gebietsfremden Gehölze soll im Herbst begonnen werden, da nur von November bis Februar Baumfällungen zulässig sind. Anschließend ab Februar sollen die vorgesehenen Pflanzungen vorgenommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu.
Der Auftrag für die Durchführung wird an den Landschaftspflegeverband erteilt.  

Frau Nina Huber war erst ab TOP Nr. 4 im öffentlichen Teil anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Verkehrskonzept Eggenberger Feld Süd Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 175 vom 08.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Für die GR-Sitzung am 08.10.2019 wurde durch die Verwaltung ein Beschilderungskonzept für das Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“ erarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt.
Nachdem einige Punkte noch unklar waren, wurde für den weiteren Klärungsbedarf ein Arbeitskreis gebildet.
Diese Arbeitskreissitzung fand nun am 28.10.2019 statt.

Auf Vorschlag des Arbeitskreises werden die „Planstraßen M und N“ aufgrund der sehr engen Straßenverhältnisse (5 m breite) als verkehrsberuhigter Wohnbereich ausgewiesen. Zur besseren Erkennbarkeit sollen die Einmündungen zur Jobsterstraße mit einem durchgehenden abgesenkten Gehweg mit Granitgroßsteinpflaster ausgeführt werden. Somit werden die Straßen auch optisch, ähnlich wie Grundstückszufahrten, als untergeordnete Straßen wahrgenommen. Eine Ausweisung von öffentlichen Stellflächen ist hier aufgrund der Straßenbreite nicht möglich.

Die „Planstraße L“ kann aufgrund der baulichen Anlage nicht als verkehrsberuhigter Wohnbereich ausgewiesen werden. Dieser Straßenzug wird in die „Zone 30“ aufgenommen. Um das neue Baugebiet weder für Anwohner noch für Pendler als „Dauerparkplatz“ zu gestalten, werden die entsprechenden Parkmöglichkeiten mit Parkscheibe max. 4 Std. beschildert.

Für die Jobsterstraße wird entlang des Neubaugebietes ein flächendeckendes „beidseitiges Halteverbot“ aufgestellt. Dies gilt sowohl für die Jobsterstraße als auch für den Grünstreifen östlich davon.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl frägt nach einer Tiefgarage unter der Kindertagesstätte, da auf den ausgewiesenen Parkflächen maximal 4 Stunden zulässig sein sollen. Dieser Vorschlag wurde im AK nicht weiter verfolgt. Der Bebauungsplan sieht keine Tiefgarage vor.

Die „Rechts-Vor-Links Regelung“ wurde vom AK bewusst so vorgeschlagen. Es soll keine durchgängige Strecke, an der Jobsterstraße entstehen, die zum Schnellfahren verleitet. Zugleich soll durch die „Rechts-Vor-Links Regelungen“ an jeder Einmündung der Verkehrsfluss nicht unnötig erschwert werden. Die Verkehrsregelung im gesamten Verlauf der Jobsterstraße soll betrachtet und ggf. angepasst werden.

Herr Zwingler bittet um Einzelabstimmung zu den von ihm zur AK Sitzung nachgereichten Vorfahrtsvorschlägen an der „Planstraße L“.

Beschluss 1

Es erfolgt eine Einzelabstimmung zu den Vorfahrtsregelungen an der „Planstraße L“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den vorgeschlagenen Beschilderungsplan des Arbeitskreises umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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5. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Allershausen vom 24.07.2017 zur Beschaffung eines RW1 (Rüstwagen); Grundsatzbeschluss Hinweis auf TOP Nr. 4 (nichtöffentlicher Teil) des Finanzausschusses Allershausen vom 28.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.07.2017, behandelt und zurückgestellt am 28.01.2019, beantragt die Freiwillige Feuerwehr Allershausen Ersatzbeschaffungen für den KdoW (Kommandowagen) und RW1 (Rüstwagen). Der Feuerwehrbedarfsplan ist erstellt  und schlägt folgende Beschaffungen vor:

2020:        Ersatz Rüstwagen, ca. 550.000 €, 140.000 € Zuschuss + 140.000 € Zuschuss vom Landkreis
2021:        Ersatz KdoW durch MZF (Mehrzweckfahrzeug), ca. 115.000 €, 15.500 € Zuschuss

Die Anschaffungskosten des Rüstwagens könnten auf zwei oder drei Jahre im Haushalt aufgeteilt werden, da die Zahlungen zu verschiedenen Fertigungsschritten fällig werden.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus gibt zu bedenken, dass die räumlichen Verhältnisse im Feuerwehrhaus und der neue Rüstwagen zusammenpassen müssen.

Herr Glück teilt mit, dass seitens der Feuerwehr ein Antrag an den Finanzausschuss vorgesehen war. Dabei sollte geklärt werden, welche Ersatzbeschaffungen, welche Form der Ausschreibung durchgeführt werden und wie die Gelder im Haushalt aufgeteilt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Informationen einzuholen um die Ausschreibung von Ersatzfahrzeugen für den Rüstwagen und den Kommandowagen vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Übernahme des Stromnetzes Allershausen Hinweis auf TOP Nr. 1 (nichtöffentlicher Teil) der GR-Sitzung vom 23.07.2019; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Auf Initiative der Gemeinderatsmitglieder Max Raith und Sepp Lerchl informierte Herr Stefan Kronner, Gemeinderat aus Hallbergmoos, über das Hallbergmooser Vorgehen  zur Übernahme des Stromnetzes in der Sondersitzung im Juli.

Auszug aus der Sondersitzung:
„Hallbergmoos hat sich etwa fünf Jahre mit der Thematik auseinandergesetzt und sieht die Übernahme des Stromnetzes als Beitrag zur Energiewende. Eine EU-weite Ausschreibung ist 2 Jahre vor Ablauf der bestehenden Konzession nötig und wurde so abgefasst, dass die Firma, die den Zuschlag erhält,  einen gemeinsamen Betrieb des Netzes mit der Gemeinde eingeht. Hallbergmoos hat 51 %, Bayernwerk als Gewinner der Ausschreibung 49 % Anteil am Stromnetz. In dieser Konstellation wurden daraufhin Firmen für die Verwaltung und den Betrieb des Netzes gegründet.

Einfluss auf den Strompreis kann dadurch nicht genommen werden. Aber die Gemeinde kann den Unterhalt bzw. Ausbau des Stromnetzes nach ihren Vorstellungen lenken.

Hallbergmoos wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) beraten. Dabei sind Beratungskosten von ca. 35.000 Euro entstanden. Vor einer Übernahme ist die Wertermittlung des Stromnetzes notwendig. Durch Unterhaltsmaßnahmen ist von einem gleichbleibenden Wert des Stromnetzes über die Laufzeit auszugehen.

Hallbergmoos hat zudem die Möglichkeit für den Kompletterwerb des Netzes bzw. die Rückabwicklung der gemeinsamen Gesellschaft nach drei Jahren vereinbart.“

Gemeinderatsmitglied Raith bittet darum, das Thema nochmals zu behandeln und eine Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen herbeizuführen. Insbesondere soll dabei die Frage geklärt werden, ob ein Arbeitskreis dafür eingerichtet wird.

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrscht teilweise die Meinung, dass durch die bevorstehende Kommunalwahl die Erarbeitung dieses komplexen Themas gewisse Unwägbarkeiten mit sich bringt.

In einem Arbeitskreis sollen die Grundlagen erarbeitet werden, dabei kann man sich am „Hallbergmooser Modell“ orientieren. Der Sachstand soll dem Gemeinderat regelmäßig bekannt gegeben werden, damit dieser eine Entscheidung zu einer möglichen Übernahme treffen kann.
Die Einrichtung eines Arbeitskreises müsste jetzt erfolgen, um die komplexen Fragen im begrenzten Zeitrahmen abzuklären.

Es wird entgegen gehalten, dass das „Leuchtturmprojekt“ der Wärme- und Stromversorgung im neuen Baugebiet nicht zuletzt am Stromnetz gescheitert ist, zudem noch die Frage der personellen Abwicklung offen ist und noch viele andere Themen anstehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen Arbeitskreis zur Übernahme des Stromnetzes Allershausen zu bilden. Der Arbeitskreis wird mit den Gemeinderatsmitgliedern Lerchl, Mück und Raith besetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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7. Antrag auf beidseitiges Parkverbot in Schroßlach; Hinweis auf TOP Nr. 8 (öffentlicher Teil) der GR-Sitzung vom 08.10.2019; Beratung und Beschlussfassung über "schnellstmögliche Rückgängigmachung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.10.2019 beantragen die unterzeichnenden Bürger Schroßlachs die Aufhebung des Bescchlusses 178 der Gemeinderatssitzung vom 08.10.2019 hinsichtlich des beidseitigen Parkverbots.

22 der rund 30 Einwohner sowie 9 der 11 Eigentümer von Wohnimmobilien in Schroßlach sind gemäß Unterschriftenliste gegen das beschlossene Parkverbot. Dies stellt die Mehrheit der direkt Betroffenen dar.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion kristallisiert sich heraus, dass abgemeldete, auf öffentlichem Grund abgestellte Fahrzeuge wohl das Hauptproblem sind. Diese haben, unabhängig von einem Parkverbot, nichts auf öffentlichem Grund zu suchen und das Abstellen ist entsprechend zu ahnden.

Beschluss

Der Gemeinderat hebt den Beschluss Nr. 178 vom 08.10.2019 betreffend das beidseitige Parkverbot für die gesamte Ortschaft  Schroßlach auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Nina Huber nahm an der Abstimmung nicht teil.

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8. Antrag vom Ralf Huber auf Änderung des Bebauungsplanes im Baugebiet Glonnfeld; Beratung und ggf. Beschlussfassung sowie Einleitung des Änderungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde hat einem Bauantrag von Herrn Huber im betreffenden Bereich zugestimmt. Jedoch wurde der Antrag dann vom Landratsamt abgelehnt. Aus diesem Grund beantragt Herr Huber die Änderung des Bebauungsplanes „Glonnfeld II“ für die Grundstücke 1323/26 bis 1323/29 dahingehend, dass die topographischen Gegebenheiten einbezogen und ein sinnvolles Bauen ermöglicht werden. Dabei sollen 10 statt bisher 8 Wohneinheiten ermöglicht werden.

Diskussionsverlauf

Vor der nächsten Gemeinderatssitzung soll eine Ortsbesichtigung erfolgen, um ein Bild von den topographischen Gegebenheiten zu erhalten. Zudem sollen Schnittpläne eingeholt werden. Eine Beschlussfassung wird bis dahin zurückgestellt.

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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.11.2019 ö 9

Sachverhalt

Per Email wurden an die Gemeinderatsmitglieder übermittelt:
  • Email des Staatlichen Bauamtes zum Sachstand der Ortsumfahrung Allershausen
  • Email von Herrn Promberger zum Ausbau der Abt-Joseph-Straße
  • Email von Herrn Bosch zum Förderverfahren DSL-Ausbau

Zweiter Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Am 14.11.2019 um 15:30 Uhr und am 26.11.2019 um 09:00 Uhr finden im Bauhof Vorführungen von Kehrmaschinen statt. Wer möchte,  kann daran teilnehmen.
  • Schreiben des Landratsamtes zum Mobilitätskonzept MVG-Rad
Frau Huber merkt dazu an, dass die Gemeinde Interesse daran bekunden soll.

Anfragen:
  • Herr Lerchl frägt nach Trauungsterminen an Samstagen an.
  • Herr Schuhbauer erinnert an die Kanaldeckel in Aiterbach.
  • Herr Held frägt nach dem Sachstand zur Deponie Seestraße.
Frau Moosreiner antwortet, dass eine Grundwassermessung erfolgt ist, aber noch weitere Messungen ausstehen. Auch die Aufbereitung des Messergebnisses steht noch aus.
  • Herr Zwingler teilt mit, dass letzten Sonntag die Schranke an der Jobsterstraße zugesperrt wurde und prompt durch das angrenzende Feld gefahren wurde.

Datenstand vom 09.12.2019 07:46 Uhr