Datum: 03.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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1 |
Beschluss
Aufgrund der Einwendung von Gemeinderatsmitglied Lerchl wird TOP 9 der öffentlichen Sitzung um folgende Wortmeldung ergänzt:
Herr Lerchl fragt nach der Veröffentlichung von Trauungsterminen am Samstag an;
er moniert, dass die Unterlagen der Sitzung vom 23.07.2019 vom iPad gelöscht wurden.
Gegen die geänderte Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019 werden keine weiteren Einwendungen vorgebracht. Die geänderte Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Sandra und Dominik Kopp auf der Fl.Nr. 127/13 Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Breimannfeld und hält mit den Außenmaßen 10,49 m x 14,99 m (Wohnhaus) das festgesetzte Baufenster ein. Der geplante Garagenstandort liegt außerhalb des Baufensters.
Nachstehende Festsetzungen sind berührt:
- Wandhöhe Wohnhaus (statt 3,80 m neu 4,35 m)
Anzahl der Vollgeschosse (statt EG = Vollgeschoss neu:
EG und DG = 2 Vollgeschosse)
Baufenster Garage
Dachform Garage (Flachdach statt Satteldach)
Die beantragten Befreiungen berühren nicht die Grundsätze der Planung und sind städtebaulich vertretbar. Die Befreiungen wurden mit separatem Schreiben beantragt und begründet.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BayBO wird hergestellt.
Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe Wohnhaus, Anzahl der Vollgeschosse, Baufenster und Dachform Garage werden erteilt. Das Flachdach der Garage ist zu begrünen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen durch Veronika Steinberger auf
der Fl.Nr. 178/6 und 178/6 Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Gebäude hat Außenmaße von 11,49 m x 9,19 m. Eine Garage ist im Haus integriert. Das Gebäude wird in E + 1 + DG und mit einer Wandhöhe von 7,25 m geplant. Die Wandhöhe ist vorgegeben durch den Bestand. Es werden zwei Wohneinheiten errichtet.
Folgende Festsetzungen (siehe Antragsschreiben) sind durch das Bauvorhaben berührt:
- Baugrenzen (Wohnhaus und Garage)
Maß der baulichen Nutzung (GRZ)
Wandhöhe
Firstrichtung
Dachneigung
Firsthöhe Satteldach Grenzgarage
Die jeweiligen Begründungen zu den beantragten Befreiungen sind im Antragsschreiben erläutert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Davon wird ein Stellplatz auf dem Nachbargrundstück (Eltern) errichtet. Hierfür ist eine Grunddienstbarkeit nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baugrenzen, Maß der baulichen Nutzung, Wandhöhe, Firstrichtung, Dachneigung und Firsthöhe Satteldach Grenzgarage werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Erweiterung des Erdlagers Gärtnerei Dinkel sowie Neubau einer Gerätehalle auf der Fl.Nr.: 502 Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes und ist als sonstige private Grünfläche dargestellt. Die Bauvorhaben sind aufgrund des Betriebes, der einer gartenbaulichen Erzeugung dient, nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Antrag von Ralf Huber auf Änderung des Bebauungsplanes im Baugebiet "Glonnfeld";
Hinweis auf TOP Nr. 8 der GR-Sitzung vom 12.11.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bürgermeister Popp verweist auf den vor Beginn der Sitzung stattgefundenen Ortstermin. Dabei wurden die vom Antragsteller beantragten Änderungswünsche aufgezeigt und begründet.
Beschluss
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Im Glonnfeld“ wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren (Beschluss Gemeinderat) vorzubereiten und einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen
- Erläuterung und Vorstellung der Forderungen des Wasserwirtschaftsamts München zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt
Durch die zur Sitzung anwesenden Ing. Waldinger (Ing.Büro Dippold und Gerold) und Ing. Hofmann (HPE GmbH) werden die vom WWA München im Rahmen der Erneuerung der Wasserrechtserlaubnis für die Kläranlage geforderten baulichen Maßnahmen erläutert.
Kläranlage
Zur Ertüchtigung ist eine Anpassung der Fördermenge, Austausch der Pumpen und eine Erneuerung der Rohrleitungen erforderlich.
- Erneuerung von 2 Gebläsen (keine Auflage, jedoch notwendig)
Die Kosten für die Maßnahmen werden mit ca. 185.000,-- € brutto geschätzt.
Kanalnetz
- RÜB Paunzhausen, Betonsanierungsarbeiten, eine Erhöhung der Überlaufschwelle und eine Erneuerung der Drosselpumpe (Auftraggeber und Kostenträger Gemeinde Paunzhausen – wegen Dringlichkeit Termin bis 31.12.2019)
- Pumpwerk Sportplatz; Reduzierung des Drosselabflusses von 18 auf 13 L/s (bis 31.03.2021)
- Nachrüstung der Drossel am RÜB 1 (bis 30.06.2021)
- Messeinrichtungen an den Einlastungsanlagen RÜB 1 und SKU 2 (bis 30.06.2021)
Die Kosten für diese Maßnahmen an den Mischwasserbehandlungsanlagen werden auf
ca. 295.000,-- € brutto beziffert.
Im Zusammenhang mit der geschilderten Sanierung/Ertüchtigung der Kläranlage und Kanalnetz sind auch Messtechnik, Heizung, Steuerung und Leitsystem, Gebäudetechnik und Pumpstationen erforderlich. Diese Maßnahmen werden durch Herrn Hofmann, HPE GmbH, mittels einer Präsentation vorgestellt.
Für die vorgesehenen Arbeiten wurden Kosten von 765.110,50 € brutto ermittelt.
Im Verlauf der Beratung informierte sich Gemeinderatsmitglied Lerchl über den technischen Zustand der Steuerungsanlage für die Wasserversorgung. Lt. Herrn Hofmann handelt es sich hierbei um eine von der Fa. Siemens entwickelte Anlage SPS S5 115U und war damals „das Beste auf dem Markt“. Soweit keine Einflüsse von außen kommen, ist nicht davon auszugehen, dass die Steuerung kurzfristig ausfällt. Jedoch ist zu bedenken, dass die Fa. Siemens vor über 10 Jahren die Betreuung eingestellt hat. Sollte die Steuerung ausfallen, gibt es Ersatzteile für die Anlage nur auf dem Privatmarkt (ebay) zu verhältnismäßig hohen Preisen. Auch eine Programmierung der Steuerung kann mit den aktuellen EDV Systemen nicht mehr erfolgen.
Zur Erlangung der Wasserrechtserlaubnis ist die Durchführung der geforderten Maßnahmen notwendig und sollten nach Auffassung des Vorsitzenden im Jahr 2020 durchgeführt werden, inkl. Kabel + Heizung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der vom Wasserwirtschaftsamt geforderten baulichen Maßnahmen zur Erlangung der Wasserrechtserlaubnis für die Kläranlage Allershausen.
Die geforderten Maßnahmen sind 2020 auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6.1. Auftragsvergabe Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Das Ing.-Büro Dippold und Gerold hat ein Angebot für die Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen abgegeben. Das Ing.-Büro Dippold und Gerold hat die Gemeinde Allershausen bereits bei mehreren Maßnahmen im Wasser- bzw. Abwasserbereich unterstützt. Die Gegebenheiten sind somit bekannt. Die angebotenen Leistungen teilen sich wie folgt auf
§ 56 Abs. 1 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz
§ 44 Abs. 1 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz
§ 52 Abs. 1 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz
und belaufen
sich auf vorläufig 80.819,52 € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt das Ing.-Büro Dippold und Gerold gemäß Angebot vom 09.09.2019 für die Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6.2. Auftragsvergabe Elektroplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Zur Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen ist auch die Modernisierung der elektrischen bzw. technischen Ausrüstung notwendig. Durch die Firma Sedlmeier Umwelttechnik wurde die HPE GmbH für die Fachplanung empfohlen. Die HPE GmbH hat ein Angebot über die Fachplanung und Bauleistung für die technische Ausrüstung abgegeben. Die angebotenen Leistungen teilen sich wie folgt auf
§ 56 Abs. 1 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz
§ 56 Abs. 1 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz
und belaufen
sich auf vorläufig 124.571,55 € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die HPE GmbH gemäß Angebot vom 18.09.2019 für die Elektro-Fachplanung zur Ertüchtigung der Kläranlage Allershausen. Ein entsprechender Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Anhebung der Fundtierpauschale ab 2020 und auf einen Zuschuss für Restbaukosten des Tierheims durch den Tierschutzverein Freising e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgermeisterversammlung des Bay. Gemeindetags Kreisverbands am 06.11.2019 erläuterte der Vorsitzende des Tierschutzvereins Freising e.V., Herr Joseph Popp, sein Anliegen. Auf das danach folgende, dem Gemeinderat übermittelte Antragsschreiben wird verwiesen.
Die Restbaukosten von insgesamt 130.000,00 € sollen anteilig nach Einwohnern der beteiligten Gemeinden aufgeteilt werden. Nach Aussage der Kommunalaufsicht benötigt die Gemeinde Allershausen für diesen Zuschuss zur Durchführung einer gemeindlichen Pflichtaufgabe keine rechtsaufsichtliche Genehmigung.
Die erhöhte Fundtierpauschale von 0,80 €/Einwohner sei für den laufenden Betrieb des Tierheims zwingend notwendig. Bisher waren hier 0,40 €/Einwohner vereinbart, was zu jährlichen Mehrausgaben von rund 2.300 € führen würde.
Der Tierschutzverein Freising e.V. beantragt nun einen Zuschuss zu den Restbaukosten in Höhe von 5.682,00 € und die Erhöhung der Fundtierpauschale ab dem Jahr 2020 auf 0,80 €/EW.
Diese
beträgt in der Nachbarlandkreisen zwischen 0,60 €/EW und 1,20 €/EW.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen gewährt einen Zuschuss zu den Restbaukosten des Tierheims in Höhe von 5.682,00 € und stimmt einer Erhöhung der Fundtierpauschale ab dem Jahr 2020 auf 0,80 €/Einwohner zu. Ein entsprechender Fundtiervertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Antrag des Imkerverein Allershausen auf Nutzung des alten Hochbehältergebäudes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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8 |
Sachverhalt
Mit beigefügtem Schreiben, eingegangen am 29.10.2019, beantragt der Imkerverein Allershausen die Nutzung des alten Hochbehältergebäudes in Schroßlach. Der vordere Teil des Erdgeschosses sowie eine Fläche im Umgriff des Gebäudes wäre für die verfolgten Zwecke des Vereins gewünscht bzw. notwendig.
Die Praxis für die Jungimker soll am Hochbehälter abgehalten werden. Etwa die Hälfte des Gebäudes wird für die Unterbringung einer Honigschleuder, Honigkübeln, Gläsern sowie Bienenkästen und Handwerksmaterial benötigt.
Im Außenbereich, innerhalb des Zaunes, wird Platz für ca. 5 Bienenkästen benötigt.
Im „Bienenjahr“ sind folgende Arbeiten (jeweils 1 Tag) zu verrichten:
März: Auswintern und Honigkasten aufsetzen
Mai: 1. Schleuderung
Juli: 2. Schleuderung und Abräumen der Honigkästen
August: 1. Behandlung der Verroamilbe und Einfüttern
Dezember: 2. Behandlung Der Verroamilbe und Einfüttern
Etwa 2 bis 3 Tage im Jahr wird für das Schleudern und die Reinigung der Materialien Strom bzw. Wasser am Gebäude benötigt.
Zum verkehrlichen Aufkommen wird ausgeführt, dass an den o.g. Tagen mit ca. 5 Autos und ein paar Fahrrädern gerechnet wird. Bei einem möglichen Sommerfest als Tag der offenen Tür oder vergleichbarem wird mit ca. 15 Autos gerechnet.
Die Stellplatzsituation ist fraglich und müsste geregelt werden.
Bei Überlassung ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Imkerverein Allershausen das Gebäude des alten Hochbehälters in Schroßlach mit Umgriff im Außenbereich zur Nutzung (Jugendarbeit) unentgeltlich zu überlassen. Eine Nutzungsvereinbarung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Errichtung von Fußgängerüberwegen in der Mühlenstraße;
Vergabe der Bauleistung für die Straßenbeleuchtung an Bayernwerk AG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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9 |
Sachverhalt
Nach dem laufenden Umbau der Kesselbodenstraße entsteht im nördlichen Fahrbahnbereich ein durchgehender Gehweg, der jedoch in der Mühlenstraße auf Höhe Küchenstudio endet.
Um ein sicheres Queren der Mühlenstraße zu ermöglichen, war im ersten Entwurf eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel geplant. Aufgrund von Platzmangel konnte aber in der Detailplanung diese nicht realisiert werden. Nun soll alternativ ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) realisiert werden. Dieser benötigt gemäß Richtlinien eine ausreichende Beleuchtung.
Bayernwerk hat vom Hersteller eine Lichtberechnung erstellen lassen und auf dieser Basis eine DIN-gerechte Beleuchtung angeboten.
Angebotssumme Brutto:
8.219,41 €
Das Angebot enthält ca. 3.000 € für Straßenbauarbeiten, die durch die Umsetzung im Zuge des Umbaus Mühlenstraße entfallen werden.
Der Kreuzungsbereich von Mühlenstraße zur Kesselbodenstraße soll nach dem Umbau als abknickende Vorfahrt realisiert werden, um die Leitwirkung der LKW ins Gewerbegebiet zu verbessern. Die Maßnahme soll zum einen verhindern, dass LKW versehentlich geradeaus Richtung Reckmühle fahren, zum anderen eine Bremswirkung für den aus Unterkienberg kommenden „Autobahnzubringerverkehr“ bei Autobahnausleitungen
erzeugen.
Aus Sicht des Bauamtes sind die Bedingungen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) hier gegeben, da die Fahrgeschwindigkeit aufgrund des nahenden Kreuzungsbereiches bereits vermindert ist und eine ausreichende Beleuchtung geschaffen werden kann.
Mit erhöhtem Fußgängeraufkommen ist aus folgenden Gründen in diesem Bereich zu rechnen:
- Verbindung zum Glonnfeldpark
- Anbindung Gewerbegebiet an den Hauptort für Fußgänger
- Bushaltestelle in diesem Bereich
- Fußwegstrecke der Kinder des Kinder-, Mütter und Familienzentrum e.V.
- Verbindung Radwegenetz über Kesselbodenstraße Richtung Glonnfeldpark.
Im Verlauf der Beratung, in der verschiedene Varianten einer Querungshilfe angesprochen werden, wird mehrheitlich der vorgesehene Zebrastreifen als nicht optimal eingestuft. Auch alternative Querungsstellen in der Mühlenstraße gegenüber der Glonnfeldstraße werden genannt.
Beschluss
Auf Vorschlag von Bürgermeister Popp soll der vorliegende Tagesordnungspunkt vorerst zurückgestellt werden. Vor einer endgültigen Festlegung sollen weitere mögliche Gehwegführungen und Situierungen der Querung mit dem Landratsamt geprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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03.12.2019
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ö
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10 |
Sachverhalt
- Bürgermeister Popp teilt mit, dass der diesjährige Geldbetrag für Weihnachtsgeschenke an die Mitarbeiter und Gemeinderatsmitglieder in Höhe von 1.500,-- € (jeweils ein Betrag von 750,-- €) an die Lebenshilfe und an die Krebshilfe Freising aufgeteilt wurden.
Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum München – Broschüren Gemeindedaten Landkreis Freising für 2018 werden an den Gemeinderat verteilt.
Bekanntgabe der Pressemitteilung der ABD München zu Verkehrsbehinderungen Langenbruck/Holledau Nr. 84/19 vom 15.11.2019.
Bekanntgabe Sachstand der Altlastenuntersuchung südl. Seestraße
Zur Anfrage von Gemeinderatsmitglied Glück teilt das Standesamt mit, dass Beschriftungen der Urnenplatten sowohl gefräst als auch gelasert möglich sind.
Bürgermeister Popp erinnert nochmals an die einzubringenden Vorschläge zur Kaufpreisgestaltung
Bürgermeister Popp bittet den Gemeinderat sich hinsichtlich Straßennamen für das Neubaugebiet „Eggenberger Feld Süd“ Gedanken und Vorschläge zu machen.
Bürgermeister Popp teilt mit, dass der Feuerwehrbedarfsplan als Richtschnur anzusehen ist, der nicht zwingend „abzuarbeiten“ ist. Es handelt sich dabei um eine „Momentaufnahme“ des Zustandes, der FFW’en (Gebäude, Fahrzeuge, Ausrüstungen, etc.) und zeigt auf, wie sich die FFW’en weiterentwickeln könnt
en oder sollten.
Gemeinderatsmitglied Kortus berichtet von nicht genehmigten Bautätigkeiten in Eggenberg und stellt zum wiederholten Mal das Containerproblem „Königer“ zur Diskussion. Lt. Protokollführer wird das Landratsamt Freising immer wieder aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Auf die erneute Einlassung von Gemeinderatsmitglied Lerchl, gibt Bürgermeister Popp bekannt, dass Zulassung von Trauungen am Samstag nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt. Hier ist die Verwaltungsgemeinschaft zuständig.
Gemeinderatsmitglieder Huber Christian und Groszek berichten von starken Geruchsbelästigungen bei der ARAL-Tankstelle. Das Problem sollte im Zusammenhang mit der Sanierung der Bumpstationen (TOP Nr. 6) endgültig gelöst werden.
Datenstand vom 28.01.2020 09:10 Uhr