Datum: 21.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019
2 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport (Haus 1) durch Sebastian Lanzinger auf der Fl.Nr. 1426/4, Gemarkung Allershausen
3 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport (Haus 2) durch Florian Lanzinger auf der Fl.Nr. 1426/4, Gemarkung Allershausen
4 Neubau von einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit 2 Wohneinheiten mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen durch Alexandra Stumpe auf der Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Allershausen
5 Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit 2 Wohneinheiten mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen durch Michael Stumpe auf der Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Allershausen
6 Antrag auf Vorbescheid zum Aufstellen einer Traglufthalle über drei bestehende Tennisplätze, jeweils jährlich vom 1. Oktober bis 31. März durch den TSV Allershausen auf der Fl.Nr. 496/Teilfläche, Gemarkung Allershausen
7 Einbau Büro und Änderung in einer bestehenden Landtechnik-Werkstatt durch die BayWa AG, München, auf der Fl.Nr. 1220/9 und 1220/11, Gemarkung Allershausen
8 Antrag auf Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag durch Peter Pichler
9 Antrag der Kirchenverwaltung St. Josef auf Zuschuss zu Pflasterarbeiten
10 Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans für Leonhardsbuch; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
11 Neubaugebiet Eggenberger Feld Süd; Beratung und Beschlussfassung über Namensgebung der Erschließungsstraßen
12 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2019  werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport (Haus 1) durch Sebastian Lanzinger auf der Fl.Nr. 1426/4, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben (Haus 1) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kohlstattfeld 1 A mit einer Zufahrtsmöglichkeit und Erschließung über die Fl.Nr. 1426/4. Eine dingliche Sicherung mit mind. 3,5 m Straßenbreite ist erforderlich.
Für das Bauvorhaben sind explizit keine Festsetzungen  (Baufenster, Wandhöhe usw.) festgelegt.
Nach den vorliegenden Planunterlagen soll das Bauvorhaben nach den bereits vorhandenen Bauten in der näheren umliegenden Bebauung ausgeführt werden.
Die Verwaltung schläg t vor, dass aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen einer maßvollen Nachverdichtung erforderliche Befreiungen/Ausnahmen nach § 31 BauGB erteilt werden sollten.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Kohlstadtfeld 1 A werden erteilt.
Erforderliche Geh- und Fahrtrechte sowie Leitungsrechte sind dinglich zu sichern. Über diese Sicherung ist der Gemeinde ein Nachweis zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport (Haus 2) durch Florian Lanzinger auf der Fl.Nr. 1426/4, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben (Haus 1) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kohlstattfeld 1 A mit einer Zufahrtsmöglichkeit und Erschließung über die Fl.Nr. 1426/4. Eine dingliche Sicherung mit mind. 3,5 m Straßenbreite ist erforderlich.
Für das Bauvorhaben sind keine explizit Festsetzungen  (Baufenster, Wandhöhe usw.) festgelegt.
Nach den vorliegenden Planunterlagen wird das Bauvorhaben nach den bereits vorhandenen Bauten in der näheren umliegenden Bebauung ausgeführt werden.
Die Verwaltung schläg t vor, dass aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen einer maßvollen Nachverdichtung erforderliche Befreiungen/Ausnahmen nach § 31 BauGB erteilt werden sollten.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Kohlstadtfeld 1 A werden erteilt.
Erforderliche Geh- und Fahrtrechte sowie Leitungsrechte sind dinglich zu sichern. Über diese Sicherung ist der Gemeinde ein Nachweis zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Neubau von einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit 2 Wohneinheiten mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen durch Alexandra Stumpe auf der Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße. Das Gebäude hat Außenmaße von 8,74 m x 10,24 m. Die Abstandsflächen liegen nach einer Planüberarbeitung auf dem eigenen Grundstück. Die Breite der Zufahrtsstraße hat eine Mindestbreite von 3,5 m. Die Abstandsflächen liegen nach einer Planüberarbeitung auf dem eigenen Grundstück. Die Breite der Zufahrtsstraße hat eine Mindestbreite von 3,5 m. Die Zufahrten sowie Leitungsrechte sind notariell mit einer Grunddienstbarkeit sicherzustellen. Die DHH benötigt eine Baufensterbefreiung in der Breite um 4,0 m nach Osten und 3,0 m nach Süden. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. Die Abstandsflächen liegen nach einer Planüberarbeitung auf dem eigenen Grundstück. Die Breite der Zufahrtsstraße hat eine Mindestbreite von 3,5 m. Die GRZ beträgt bei einer Grundstücksfläche von 709 m² lt. Baubeschreibung 0,252 (zulässig 0,25).
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus teilt mit, dass er bei Erteilung der Nachbarunterschrift keine Kenntnis davon hatte, dass die Abstandsflächen zum Teil auf seinem Grundstück liegen. Daher hat er seine Unterschrift zurückgezogen.

Herr Goldbrunner ergänzt, dass nach einem Telefonat mit dem Landratsamt in dieser Angelegenheit vom Architekten ein neuer Plan eingereicht wurde. Durch Tausch des „16-Meter-Privilegs“ der Abstandsflächen fallen diese nun auf das Grundstück und nicht mehr auf den Privatweg.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung für die Überschreitung des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit 2 Wohneinheiten mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen durch Michael Stumpe auf der Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße. Das Gebäude hat Außenmaße von 8,74 m x 10,24 m, die Ausführung ist in E+1+D geplant und hat 2 Wohneinheiten (EG, OG und DG). Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Die DHH benötigt eine Baufensterbefreiung um 3,0 m nach Süden. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. Die Abstandsflächen liegen nach einer Planüberarbeitung auf dem eigenen Grundstück. Die Breite der Zufahrtsstraße hat eine Mindestbreite von 3,5 m. Die Die Zufahrten  und Leitungsrechte sind notariell mit einer Grunddienstbarkeit sicherzustellen.. Die GRZ beträgt bei einer Grundstücksfläche von 709 m² lt. Baubeschreibung 0,252 (zulässig 0,25).
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus teilt mit, dass er bei Erteilung der Nachbarunterschrift keine Kenntnis davon hatte, dass die Abstandsflächen zum Teil auf seinem Grundstück liegen. Daher hat er seine Unterschrift zurückgezogen.

Herr Goldbrunner ergänzt, dass nach einem Telefonat mit dem Landratsamt in dieser Angelegenheit vom Architekten ein neuer Plan eingereicht wurde. Durch Tausch des „16-Meter-Privilegs“ der Abstandsflächen fallen diese nun auf das Grundstück und nicht mehr auf den Privatweg.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB einschließlich der Baufensterüberschreitung wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Aufstellen einer Traglufthalle über drei bestehende Tennisplätze, jeweils jährlich vom 1. Oktober bis 31. März durch den TSV Allershausen auf der Fl.Nr. 496/Teilfläche, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Sportgelände Am Amperknie“.
Der Standort der Traglufthalle liegt  im Überschwemmungsgebiet der Amper und im Landschaftsschutzgebiet Ampertal. Im Verfahren soll geklärt werden, ob das Vorhaben als solches hinsichtlich Standort in den genannten Schutzgebieten genehmigungsfähig ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Diskussionsverlauf

Herr Colombo teilt mit, dass die Tennisabteilung regen Mitgliederzuwachs erfahren hat und dadurch im Winter nicht ausreichend Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, da die Tennishalle bereits stark ausgelastet ist.

Herr Held moniert, dass die Traglufthalle eine Kapazitätserhöhung um 150 % darstellt. Derzeit sind überwiegend auswärtige Tennisspieler in der Halle zu sehen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn das Darlehen der Tennishalle zurückgezahlt wird, statt neue Projekte anzugehen.

Bürgermeister Popp erinnert daran, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt lediglich um die baurechtliche Zulässigkeit der Traglufthalle geht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Einbau Büro und Änderung in einer bestehenden Landtechnik-Werkstatt durch die BayWa AG, München, auf der Fl.Nr. 1220/9 und 1220/11, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das Gebäude der BayWa AG liegt im Umgriff  des Bebauungsplanes Kammerfeld-Süd.
Lt. den Antragsunterlagen wird im Erdgeschoss ein zusätzliches Büro geschaffen und im Obergeschoß eine zusätzliche Türöffnung.
Für den neuen Büroraum wird eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BayBO (siehe Antragsschreiben vom 23. September 2019) beim Brandschutz beantragt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BayBO wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag durch Peter Pichler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.07.2019 beantragt Herr Peter Pichler die Änderung/Begradigung des Grenzverlaufes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Göttschlag. Eine Teilfläche von Fl.Nr. 450, Gemarkung Tünzhausen, soll in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Die betreffende Fläche kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Neben der Satzungsänderung ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich notwendig.

Die Fläche liegt teilweise im vorläufigen Überschwemmungsgebiet der Amper, so dass ggf. entsprechender Retentionsraum zu schaffen wäre.

Im Falle einer Bauleitplanänderung ist mit dem Antragsteller ein Städtebaulicher Vertrag, insbesondere zur Kostenübernahme, zu schließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Göttschlag wie folgt:

In den Geltungsbereich der Satzung werden aufgenommen: eine Teilfläche aus Fl.Nr. 450 und Fl.Nr. 450/5 sowie die bisher nicht enthaltenen Teilflächen aus Fl.Nr. 448, 450/4 und 450/7, je Gemarkung Tünzhausen.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen. Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung der Änderungsplanung erfolgt in Absprache mit dem Antragsteller durch die Gemeinde .

Wie vom Antragsteller angeboten, ist von diesem auf dem verbleibenden Restgrundstück der Fl.Nr. 450 eine Bienenwiese anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag der Kirchenverwaltung St. Josef auf Zuschuss zu Pflasterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö 9

Sachverhalt

Mit Email vom 08.01.2020 beantragt die Kirchenverwaltung St. Josef einen Zuschuss für bereits abgeschlossene Pflasterarbeiten des Rundwegs um die Pfarrkirche. Die Kosten der Maßnahme betrugen 75.086,68 Euro.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Popp verweist auf den Grundsatzbeschluss vom 13.03.2007 hin, dass die Gemeinde zu Investitionsmaßnahmen der Kath. und Evang. Kirche künftig einen Zuschuss in Höhe von 10 % der von den örtlichen Pfarreien zu tragenden Kostenanteilen an den Gesamtkosten gewährt. Dies gilt allerdings nur für Baumaßnahmen an Kirchen, Friedhöfen und Pfarrhöfen (Wohnhaus des Pfarrers) unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

Vor Auszahlung des Zuschusses ist abzuklären, ob und in welcher Höhe die Kirchenverwaltung anderweitige Zuschüsse erhalten hat oder noch erhalten wird.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen gewährt der Kirchenverwaltung St. Josef einen Zuschuss zu den Pflasterarbeiten in Höhe von 10 % der von der Kirchenverwaltung zu tragenden Kostenanteile  an den Gesamtkosten. Vor Auszahlung des Zuschusses ist abzuklären ob und in welcher Höhe die Kirchenverwaltung anderweitige Zuschüsse erhalten hat oder noch erhält.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans für Leonhardsbuch; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Die FFW Leonhardsbuch möchte sich den Aufgaben aus dem Feuerwehrbedarfsplan stellen. Aus diesem Grund wird beantragt, das ausgemusterte GW-L 1 der FFW Allershausen instand zu setzen (Kosten ca. 5.000,- Euro) und zu übernehmen. Desweiteren soll ein Verkehrssicherungs-anhänger (VSA) beschafft werden (Kosten ca. 16.000,- Euro, Förderung 8.000,- Euro). Zunächst ist eine Testphase von zwei Jahren vorgesehen.

Durch den Kreisbrandrat wurde bei der Regierung von Oberbayern abgeklärt, dass dieses Vorgehen für den Stellplatz im Feuerwehrhaus, den GW-L1 und den GW-L2 nicht förderschädlich ist.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl zeigt sich verwundert, dass das GW-L1 für die FW Leonhardsbuch instand gesetzt werden soll, obwohl es bei der Beschaffung des GW-L2 hieß, das Fahrzeug sei in einem irreparablen Zustand.
Bürgermeister Popp und Kommandant Moser erwidern, dass das Fahrzeug hätte instand gesetzt werden müssen, von irreparabel war jedoch nicht die Rede. Zudem entsprach das Fahrzeug nicht mehr den sehr hohen Anforderungen an die FW Allershausen bei Einsätzen auf der Autobahn.

Herr Schrödl bittet um Prüfung der stillen Alarmierung in Leonhardsbuch. Die Alarmierung per Sirene sei bei der zu erwartenden Einsatzhäufigkeit unzumutbar.
Bürgermeister Popp sagt die Prüfung der stillen Alarmierung bzw. die damit zusammenhängenden Kosten zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Instandsetzung und Übernahme des GW-L1 durch die FW Leonhardsbuch zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Verkehrssicherungsanhänger (VSA) zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Neubaugebiet Eggenberger Feld Süd; Beratung und Beschlussfassung über Namensgebung der Erschließungsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö 11

Sachverhalt

Auf die Bitte von Bürgermeister Popp, Vorschläge für die Namensgebung im Baugebiet „Eggenberger Feld Süd“, sind einige Vorschläge eingegangen. Darauf aufbauend, wird nachfolgende Namensgebung vorgeschlagen. Auf den als Tischvorlage aufgelegten Plan wird verwiesen.

Planstraße n (gelb)
Es wird vorgeschlagen, die Straße Blumenweg zu benennen, da diese unmittelbar an den Blumenweg anschließt.

Planstraße m (grün)
Es wird vorgeschlagen, die Straße nach dem Ehrenbürger der Gemeinde, Pfarrer Johann Oswald als Hans bzw. Johann-Oswald-Straße zu benennen. Die genaue Schreibweise soll dem Ehrenbürger- bzw. Priestergrab entnommen werden.

Planstraße L (rot)
Es wird vorgeschlagen, die Straße nach dem Namensgeber von Allershausen, Adalharstraße zu benennen.

Straße zwischen Jobsterstraße und Eggenberger Brücke (blau)
Es wird vorgeschlagen, die Straße Eggenberger Straße zu benennen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die „Planstraße “ in der Tischvorlage „gelb“ gekennzeichnet Blumenweg zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die „Planstraße“  in der Tischvorlage „grün“ gekennzeichnet Johann-Oswald-Weg zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die „Planstraße“ in der Tischvorlage „Rot“ gekennzeichnet Adalharstraße zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, die Straße zwischen Jobsterstraße und Eggenberger Brücke Eggenberger Straße zu nennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Widmungsverfüg ungen vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö 12

Sachverhalt

Bürgermeister Popp gibt bekannt:

  • Mitteilung von Vodafone über die Abschaltung des alten Funkmasten in Leonhardsbuch
  • Erhöhung des Wasserpreises durch den Wasserzweckverband Paunzhausen
  • Für die Kommunalwahl am 15. März werden noch Wahlhelfer gesucht

Anfragen:

  • Herr Mück frägt an, ob es zum Wasserkraftwerk am Hakenwehr neue Informationen seit der Beschlussfassung gibt.
Bürgermeister Popp verneint dies.
  • Herr Lerchl merkt an, dass der Feuerwehrbedarfsplan der letztjährigen Sondersitzung nicht mehr in seinem iPad verfügbar ist.
  • Herr C. Huber erkundigt sich nach der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Ampertal-, sowie Münchner bzw. Freisinger Straße.
Bürgermeister Popp antwortet, dass die derzeitige Rechtslage keine Geschwindigkeitsbegrenzung an diesen Straßen zulässt.
  • Herr Glück teilt mit, dass die Umlegung des Verkehrs am 29.01.2020 auf die Behelfsbrücke über die Autobahn erfolgen soll. In zwei Etappen wird dann die bestehende Brücke abgebrochen.
  • Herr Glück regt einen neuerlichen Vorstoß für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn unter Verweis auf die Isentalautobahn (A 94) an.
  • Herr Schrödl bringt eine Lärmmessung sowie Verkehrszählung an der Ampertalstraße und Münchner bzw. Freisinger Straße ins Spiel.
  • Herr Zwingler teilt mit, dass die Schranke an der Jobsterstraße wieder über die Felder umfahren wird und wünscht sich eine Lösung für diese Problematik.

Datenstand vom 07.05.2020 13:16 Uhr