Datum: 11.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
11.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2020
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II";
Antrag von Ralf Huber;
Hinweis auf TOP Nr. 5 der GR-Sitzung vom 03.12.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
11.02.2020
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Herr Ralf Huber beantragte mit Schreiben vom 05.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes „Glonnfeld II“. Der Gemeinderat hat am 12.11.2019 der Änderung grundsätzlich zugestimmt. Vor der Sitzung fand dazu ein Ortstermin statt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist noch förmlich durch einen Änderungsbeschluss einzuleiten.
Der Bebauungsplan soll so angepasst werden, dass die topographischen Gegebenheiten einbezogen werden und ein sinnvolles Bauen möglich wird.
Im Zuge der Anpassung sollen außerdem die Baufenster so geändert werden, dass kleinere Wohneinheiten geschaffen werden können. Somit sollen 10 statt bisher 8 Wohneinheiten ermöglicht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 13a BauBG (beschleunigtes Verfahren) wie folgt:
Für die Grundstücke Fl.Nr. 1323/26, 1323/27, 1323/28 und 1323/29, Gemarkung Allershausen sind die Baugrenzen bzw. Baufenster so zu ändern, dass die topographischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt unverändert. Gegenüber der bisherigen Festsetzung von insgesamt 8 Wohneinheiten sollen 10 Wohneinheiten zulässig sein.
Die Kosten des Änderungsverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen. Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung der Änderungsplanung erfolgt in Absprache mit dem Antragsteller durch die Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Erschließung der Anton-Bruckner-Straße;
Hinweis auf Beschluss Nr. 14 der GR-Sitzung vom 10.04.2018 und
Beschluss Nr. 44 der GR-Sitzung vom 12.11.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
11.02.2020
|
ö
|
Beratend
|
3 |
Sachverhalt
Nachfolgend die Stellungnahme vom Ing. Büro Schönenberg zur Kenntnis:
„Bei der Anton-Bruckner-Straße, die in diesem Abschnitt noch nicht endgültig hergestellt ist, schließen noch unbebaute Grundstücke an. Dabei ist zu erwarten, dass im Zuge einer Bebauung die anschließende, evtl. neu hergestellte Fahrbahn sowie Gehwege und Parkbuchten beschädigt werden würden.
Da diese Straße heute in einem weitgehend befriedigenden Zustand ist und auch die Oberflächenentwässerung funktioniert, empfehlen wir, den Ausbau zurückzustellen. Auch auf die Gefahr, dass bei einer neuen Rechtslage auf Anliegerbeiträge verzichtet werden muss.
Hier müsste man also nach unserer Meinung jetzt nichts unternehmen und besser abwarten, bis evtl. Bauanträge eingereicht werden. Dann könnte man im Zusammenhang mit der Behandlung des Bauantrags einen möglichen Straßenausbau mit Herstellung von Parkbuchten und Zufahrten abstimmen und einen passenden Ausbau planen.“
Beschluss
Aufgrund der technischen Empfehlung des Ing. Büro Schönenberg wird keine erstmalige Herstellung der Anton-Bruckner-Straße durchgeführt. Durch die Änderung des KAG können Erschließungsanlagen, deren erstmalige Herstellung bereits begonnen wurde,
innerhalb von 25 Jahren abgeschlossen werden und es können somit auch keine Erschließungsbeiträge mehr abgerechnet werden. Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge können auch künftig keine Ausbaubeiträge mehr abgerechnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Kortus war nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
zum Seitenanfang
4. Gewährung der Großraumzulage München an das Personal der Gemeinde Allershausen;
Beratung und ggf. Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
11.02.2020
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Aufgrund eines speziellen Tarifvertrages gewährt die Landeshauptstadt München bereits seit 1991 eine sog. Münchenzulage an Tarifbeschäftigte. Nach Abschluss des örtlichen Tarifvertrages – dieser ist bereits erfolgt und zum 01.01.2020 in Kraft getreten – besteht durch den Beschluss des Hauptausschusses des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV) die Möglichkeit, die Münchenzulage im Ballungsraum München zu gewähren.
Die Gemeinde Allershausen liegt innerhalb der Gebietskulisse und kann deshalb nach eigenem Ermessen eine „Großraumzulage München“ bis zur Höhe der Münchenzulage entsprechend den Voraussetzungen des Tarifvertrags zahlen.
Die Beschäftigten (in Vollzeit) erhalten einen Grundbetrag
- in den Entgeltgruppen E 1 bis E 9c bzw. S 1 bis S 15 in Höhe von 270,- Euro monatlich;
in den Entgeltgruppen E 10 bis E 15 bzw. S 16 bis S 18 in Höhe von 135,- Euro monatlich;
Auszubildende in Höhe von 140,- Euro monatlich. Ab 01.09.2020 wird dieser Betrag an die allgemeine Tarifentwicklung angepasst (dynamisiert).
Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt, wenn die Beschäftigten tatsächlich Kindergeldempfänger sind:
- in den Entgeltgruppen E 1 bis E 13 bzw. S 1 bis S 18 sowie Auszubildenden in Höhe von 50,- Euro monatlich
- in den Entgeltgruppen E 14 bis E 15 Ü in Höhe von 25,- Euro monatlich.
Teilzeitbeschäftigten wird die Zulage entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gewährt.
Wie zu erwarten war, gewähren viele der nun im Großraum München befindlichen Kommunen die Zulage an ihre Beschäftigten. Unter anderem haben die Nachbarkommunen Hohenkammer, Kirchdorf und Kranzberg sowie das Landratsamt die Gewährung der „Großraumzulage München“ beschlossen.
Um auf dem ohnehin seit längerem angespannten Arbeitsmarkt auch künftige Stellenbesetzungsverfahren erfolgreich durchführen zu können ist die Gewährung der Großraumzulage unabdingbar.
Im Gegenzug würde der bisher gewährte Fahrtkostenzuschuss wegfallen.
Für die Gemeinde Allershausen ist mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von ca. 120.000,- Euro jährlich (Fahrkostenzuschuss ca. 16.000,- Euro) zu rechnen.
Ergänzend dazu ist der beigefügte Antrag der SPD vom 16.01.2020 eingegangen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium sieht die Gefahr, dass die Gemeinde durch die Gewährung der Großraumzulage in Konkurrenz zu den anderen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ort steht, wenn deren Träger die Großraumzulage nicht gewähren.
Eine Gewährung der Großraumzulage auch an die Beschäftigten anderer Träger ist rechtlich nicht möglich. Zudem wäre dies eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für den gemeindlichen Haushalt.
Beschluss
1. Die Gemeinde Allershausen gewährt den Beschäftigten rückwirkend zum 01.01.2020 eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung.
2. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
3. Die Großraumzulage München ist nicht zusatzversorgungspflichtig.
4. Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos
a) und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind,
b) zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.
5. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt: Die Gemeinde Allershausen ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen,
a) wenn die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist,
b) wenn der Ausgleich des Verwaltungshaushalts in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Rücklagenentnahme nicht möglich ist.
6. Durch die Gewährung der Großraumzulage entfällt der Fahrtkostenzuschuss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Antrag der Feuerwehr Leonhardsbuch auf Beschaffung von Rollcontainern für das Versorgungsfahrzeug
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
11.02.2020
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.02.2020 beantragt die Feuerwehr Leonhardsbuch die Beschaffung von drei Rollcontainern zuzüglich Material. Der alte Versorger ist komplett leer und die Container könnten für ein Nachfolgefahrzeug übernommen werden. Die Container würden mit vorhandenen Gerätschaften bestückt, was zugleich das vorhandene Fahrzeug gewichtsmäßig entlasten würde.
Die Feuerwehr Leonhardsbuch möchte beschaffen (brutto):
1 Rollcontainer Hochwasser 3.329,62 Euro
1 Rollcontainer Oel 1.267,35 Euro
1 Rollcontainer Licht 2.528,75 Euro
Material ca. 1.190,00 Euro
Diskussionsverlauf
Herr Glück regt an, die bisher im Fahrzeug verwendeten selbst gebauten Rollcontainer der Feuerwehr Allershausen während der Testphase zu übernehmen, da ein evtl. Nachfolgefahrzeug noch offen ist.
Kommandant Lerchl teilt mit, dass das Fahrzeug derzeit ohne Ausstattung ist. Die bei der Feuerwehr vorhandene Ausstattung könnte in den vorgesehenen Rollcontainern untergebracht werden. Die Position Material ist zur Vervollständigung gedacht, auch um in eventuellen Nachfolgeeinsätzen ausgerüstet zu sein.
Die Beschlussfassung über die Beschaffung soll zurückgestellt werden und die Kommandanten sich untereinander über die Verwendung der selbstgebauten Rollcontainer abstimmen.
Beschluss
Die Beschaffung wird zurückgestellt. Die Kommandanten von Leonhardsbuch und Allershausen sollen die selbstgebauten Rollcontainer in Augenschein nehmen und sich über die weitere Verwendung dieser abstimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
11.02.2020
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Popp gibt bekannt:
- Email der Autobahndirektion vom 29.01.2020 zum Brückenneubau an der Autobahnanschlussstelle Allershausen
Aufgrund eines Nachlassverfahrens verzögert sich die Umlegung im Baugebiet Eggenberger Feld Süd
Anfragen:
- Herr Raith erkundigt sich, ob die Gemeinde beim diesjährigen Stadtradeln im Zeitraum 21.06. bis 11.07. wieder teilnehmen möchte.
Die Teilnahme wird befürwortet.
- Herr C. Huber teilt mit, dass die Tischtennisplatten auf dem Schulhof im Matsch stehen.
Datenstand vom 07.05.2020 13:15 Uhr