Datum: 10.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020
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2 |
Errichtung von zwei Fertigteilgaragen und Versetzung und Einhausung eines Überseecontainers durch Franz Königer, Allershausen, auf der Fl.Nr. 1303, Gemarkung Allershausen
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3 |
Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
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4 |
Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
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5 |
Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 3) mit Garage/Carport durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
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6 |
Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 4) durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
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7 |
Grüne Au Allershausen;
Vorstellung der geänderten Planung auf Grund der Vergrößerung des Retentionsraums durch Landschaftsarchitektin Angelika Ruhland
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8 |
Kurzvorstellung von Theresa Hautzinger, Projektmanagerin der Öko-Modellregion Kulturraum ILE Ampertal
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9 |
Antrag der Musikschule Ampertal e.V. auf Erhöhung der Bezuschussung des Musikunterrichts an der Musikschule
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10 |
Haushalt 2020
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10.1 |
Beratung über den Haushalt 2020
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10.2 |
Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020
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10.3 |
Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2019-2023
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11 |
Erlass eines eingeschränkten Halteverbots für die "Siedlung Reckmühle"
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12 |
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2020
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Errichtung von zwei Fertigteilgaragen und Versetzung und Einhausung eines Überseecontainers durch Franz Königer, Allershausen, auf der Fl.Nr. 1303, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die beantragten Baumaßnahmen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Münchener Straße.
Maßnahme
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Festsetzung B-Plan
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Errichtung Fertigteilgaragen
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Kein Baufenster
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Versetzung und Einhausung Überseecontainer
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Ein Baufenster für Wohnbebauung und Garagen ist vorhanden
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Für die beabsichtigten Fertigteilgaragen im Anschluss an die bestehenden Nachbargaragen ist kein entsprechendes Baufenster für Garagen festgesetzt. Bei den Fertigteilgaragen sind Grundzüge der Planung nicht berührt, sodass hier eine Befreiung erteilt werden kann.
Der vorgesehene Standort des Überseecontainers liegt mittig in einem Baufenster für ein Wohngebäude. Ein Baufenster für Garagen ist nicht vorhanden.
Diskussionsverlauf
Herr Kortus und Herr Mück haben Bedenken, dass durch eine Zustimmung zur Versetzung und Einhausung künftig vermehrt Überseecontainer in den Gärten aufgestellt werden könnten. Daher regt Herr Kortus eine getrennte Abstimmung über die beiden beabsichtigten Maßnahmen an.
Beschluss 1
Über die beiden beabsichtigten Maßnahmen wird getrennt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Kortus nahm an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss 2
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für die Errichtung von Fertigteilgaragen wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Kortus nahm an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss 3
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für die Versetzung und Einhausung des Überseecontainers wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18
Abstimmungsbemerkung
Herr Kortus nahm an der Abstimmung nicht teil.
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3. Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1977 und entspricht hinsichtlich der Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards.
Betrachtet man die nähere umliegende Bebauung, so ist diese geprägt von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern in der Bauweise E + D.
Die vorliegende Planung beinhaltet einen Grundriss mit den Außenmaßen 8,49 m x 7,49 m. Das
E + 1 + D Gebäude hat eine Wandhöhe von 6,00 m, eine Firsthöhe von 10,17 m bei einer Dachneigung von 45 °.
Mit diesen Eckwerten fügt sich das geplante Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß in die nähere umliegende Bebauung ein.
Im Bereich der gemeinsamen Zufahrt werden Geh- und Fahrtrechte sowie ein Leitungsrecht notariell festgelegt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Erforderliche Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr Kortus merkt an, dass sämtliche die Baumaßnahme betreffenden Tätigkeiten (Materiallagerung, Abstellen von Fahrzeugen, etc.) auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen soll und nicht auf der Straße.
Herr Dinke
l regt eine Dokumentation des Straßenzustands vor der Baumaßnahme an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Amperfeld werden erteilt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1977 und entspricht hinsichtlich der Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards.
Betrachtet man die nähere umliegende Bebauung, so ist diese geprägt von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern in der Bauweise E + D.
Die vorliegende Planung beinhaltet einen Grundriss mit den Außenmaßen 8,49 m x 7,49 m. Das
E + 1 + D Gebäude hat eine Wandhöhe von 6,00 m, eine Firsthöhe von 10,17 m bei einer Dachneigung von 45 °.
Mit diesen Eckwerten fügt sich das geplante Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß in die nähere umliegende Bebauung ein.
Im Bereich der gemeinsamen Zufahrt werden Geh- und Fahrtrechte sowie ein Leitungsrecht notariell festgelegt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Erforderliche Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr Kortus merkt an, dass sämtliche die Baumaßnahme betreffenden Tätigkeiten (Materiallagerung, Abstellen von Fahrzeugen, etc.) auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen soll und nicht auf der Straße.
Herr Dinke
l regt eine Dokumentation des Straßenzustands vor der Baumaßnahme an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Amperfeld werden erteilt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 3) mit Garage/Carport durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1977 und entspricht hinsichtlich der Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards.
Betrachtet man die nähere umliegende Bebauung, so ist diese geprägt von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern in der Bauweise E + D.
Die vorliegende Planung beinhaltet einen Grundriss mit den Außenmaßen 10,49 m x 6,49 m. Das E + D Gebäude hat eine Wandhöhe von 3,90 m, eine Firsthöhe von 9,11 m bei einer Dachneigung von 45 °.
Mit diesen Eckwerten fügt sich das geplante Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß in die nähere umliegende Bebauung ein.
Im Bereich der gemeinsamen Zufahrt werden Geh- und Fahrtrechte sowie ein Leitungsrecht notariell festgelegt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Erforderliche Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr Kortus merkt an, dass sämtliche die Baumaßnahme betreffenden Tätigkeiten (Materiallagerung, Abstellen von Fahrzeugen, etc.) auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen soll und nicht auf der Straße.
Herr Dinke
l regt eine Dokumentation des Straßenzustands vor der Baumaßnahme an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Amperfeld werden erteilt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 4) durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1977 und entspricht hinsichtlich der Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards.
Betrachtet man die nähere umliegende Bebauung, so ist diese geprägt von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern in der Bauweise E + D.
Die vorliegende Planung beinhaltet einen Grundriss mit den Außenmaßen 10,49 m x 6,49 m. Das E + D Gebäude hat eine Wandhöhe von 3,90 m, eine Firsthöhe von 9,11 m bei einer Dachneigung von 45 °.
Mit diesen Eckwerten fügt sich das geplante Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß in die nähere umliegende Bebauung ein.
Im Bereich der gemeinsamen Zufahrt werden Geh- und Fahrtrechte sowie ein Leitungsrecht notariell festgelegt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Erforderliche Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr Kortus merkt an, dass sämtliche die Baumaßnahme betreffenden Tätigkeiten (Materiallagerung, Abstellen von Fahrzeugen, etc.) auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen soll und nicht auf der Straße.
Herr Dinke
l regt eine Dokumentation des Straßenzustands vor der Baumaßnahme an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Amperfeld werden erteilt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Grüne Au Allershausen;
Vorstellung der geänderten Planung auf Grund der Vergrößerung des Retentionsraums durch Landschaftsarchitektin Angelika Ruhland
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
Frau Ruhland stellt die geänderte Planung zur „Grünen Au“ vor. Die Planung ist bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und wird in den nächsten Tagen zur Genehmigung eingereicht.
Neben der bisher angedachten, nun leicht abgewandelten, Erholungsfläche werden ca. 1.400 m³ Retentionsraum geschaffen. Der zusätzliche Retentionsraum ist u.a. für den beabsichtigten 3. Bauabschnitt der Neuen Ortsmitte notwendig. Eine spätere Schaffung von weiterem Retentionsraum ist grundsätzlich möglich.
Die Planung sieht insbesondere eine extensive Wiese, Obstbäume, eine Art Waldrand zur Autobahn hin, eine Frühlingswiese und eine Flutmulde vor.
Die Flutmulde wird voraussichtlich stets feucht sein, aber keinen steten Wasserstand aufweisen.
Diskussionsverlauf
Herr Schrödl regt an, zusätzliche Bänke entlang der Uhlandstraße als Ergänzung aufzustellen sowie beim SSZ zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen, vorausgesetzt ein Grunderwerb ist möglich.
Auf die Frage von Herrn Zwingler bezüglich der späteren Pflege der Fläche antwortet Frau Ruhland, dass dies beispielsweise durch einen Landwirt, den Maschinenring oder den Landschaftspflegeverband geschehen könnte. Auch eine Beweidung mit Schafen oder Pferden wäre vorstellbar.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der vorgestellten Planung Kenntnis und erteilt die Zustimmung zur Umsetzung. Frau Ruhland wird beauftragt, die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Kurzvorstellung von Theresa Hautzinger, Projektmanagerin der Öko-Modellregion Kulturraum ILE Ampertal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Krankheitsbedingt wird der TOP abgesetzt und auf eine spätere Sitzung verschoben.
zum Seitenanfang
9. Antrag der Musikschule Ampertal e.V. auf Erhöhung der Bezuschussung des Musikunterrichts an der Musikschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
Die Musikschule Ampertal e.V. beantragt mit Schreiben vom 10.02.2020 die Aufstockung des monatlichen Gemeinde-Zuschusses von 19,50 € pro Kind auf 21,- €.
Begründet wird der Antrag mit gestiegenen Personalkosten. Eine weitere Erhöhung der Unterrichtsgebühren ist aus Sicht der Musikschule nicht darstellbar.
Bei Zustimmung ist mit einer Erhöhung des Zuschusses um ca. 3.000,- Euro nach derzeitigem Schülerstand
zu rechnen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Erhöhung des Gemeindezuschusses auf 21,- Euro pro Kind ab dem kommenden Musikschuljahr zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Haushalt 2020
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
10.03.2020
|
ö
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Beschliessend
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10 |
zum Seitenanfang
10.1. Beratung über den Haushalt 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
10.1 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 in der Sitzung am 17.02.2020 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan lagen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.
Einführend machte 1. Bürgermeister Popp einige grundsätzliche Ausführungen zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2020. Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.
Die gemeindlichen Finanzen auf der Einnahmenseite zeigen sich gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv. Die endgültige Steuerkraft 2020 je Einwohner liegt bei 1.269,02 € und ist gegenüber 2019 nahezu unverändert. Im Landkreis ist Allershausen in der Rangzahl an achter Stelle (Vorjahr: sieben).
Die Gewerbesteuer ist mit 3,2 Mio. € genauso hoch wie im Vorjahr angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist weiter ansteigend und wird sich auf 4.382.400,00 € belaufen (+50.400,00 €). Aufgrund der weiterhin hohen Steuerkraft erhält die Gemeinde Allershausen in 2020 nur geringe Schlüsselzuweisungen in Höhe von 4.076,00 €.
Die Kreisumlage wird sich bei einem angenommenen gleichbleibenden Hebesatz von 47,9 v.H. aufgrund der unwesentlich veränderten Steuerkraft geringfügig auf 3.555.000,00 € erhöhen. Die Gewerbesteuerumlage wird mit 330.000,00 € angesetzt. Sie sinkt deutlich, da die Erhöhungszahl des Vervielfältigers (Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich) aufgehoben wurde. Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine beachtliche Zuführung zum Vermögenshaushalt von 1.187.340,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2019 lag bei 2.752.785,07 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich keine Rücklagen entnommen werden.
Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer über den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 21.334.300,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2019 ein Plus von 499.440,00 € (= 2,4 %). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 166.140,00 € nur gering über dem Ansatz 2019 und beträgt 12.844.700,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr höhere Einnahmen und Ausgaben von 8.489.600,00 € geplant - Vorjahr: 8.156.300,00 € (+ 333.300,00 € = 4,1 %).
Diskussionsverlauf
Herr Schrödl regte an, dass der Bürgermeister in den anstehenden Bürgerversammlungen auf die Einnahmen der Feuerwehr durch die enorm vielen Einsätze hinweist,
die die Gemeinde erzielt, insbesondere im Jahr 2017.
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10.2. Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
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Beschliessend
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10.2 |
Sachverhalt
Im Anschluss an die Beratung erfolgte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2020. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Verwaltungshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.844.700,00 € festgesetzt. Der Vermögenshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.489.600,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10.3. Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2019-2023
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
10.3 |
Sachverhalt
Mit den Haushaltsunterlagen lag den Gemeinderatsmitgliedern auch die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 zur Beschlussfassung vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2023
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Erlass eines eingeschränkten Halteverbots für die "Siedlung Reckmühle"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
10.03.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
11 |
Sachverhalt
Aufgrund immer wieder, „verstärkter“ wilder und rücksichtsloser Parkerei in der „Siedlung Reckmühle“ wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Parksituation auszuarbeiten.
Grundlage für diese Maßnahme sind die vermehrten Beschwerden u.a. auch von Versorgungsfahrzeugen und auch zuletzt durch eine Probefahrt der Feuerwehr Allershausen, bei der ein problemloses Durchfahren fast nicht mehr möglich war. Auch Infoschreiben durch die Verwaltung fruchteten nicht.
Nach Rücksprache mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, schlägt die Verwaltung vor, die „Siedlung Reckmühle“ als eingeschränkte Halteverbotszone auszuweisen.
Hinzu kommt die Ausweisung entsprechender Parkmöglichkeiten (durch Markierung) die Vorort durch die entsprechenden Fachstellen festgelegt werden.
Die Beschilderung erfolgt mit den Verkehrszeichen: 274.1 (Zone 30, doppelseitig Anfang Ende), 290.1 (eingeschränkte Halteverbotszone, doppelseitig Anfang Ende), 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt).
Diskussionsverlauf
Herr Held regt die Beteiligung der Anwohner an und dass auf geeignete Flächen geachtet wird, insbesondere auch hinsichtlich der Größe bezüglich SUV’s und Transportern.
Herr Schrödl ergänzt, dass die vorgesehenen Parkflächen mit den Anwohnern abgesprochen werden sollten und erst dann festgelegt werden. Die Parkflächen sollen
seiner Meinung nach PKW-Größe haben.
Herr Lerchl teilt mit, dass überwiegend Anlieger auf der Straße parken und teilweise Anhänger abgestellt werden und sieht die Umsetzung der Halteverbotszone als sehr wichtig an.
Frau Kopp ist der Ansicht, dass die Grundstücksgrößen ein Parken auf dem eigenen Grundstück zulassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Halteverbotszone in der „Siedlung Reckmühle“ mit Ausweisung entsprechender Parkmöglichkeiten (durch Markierung). Die Parkmöglichkeiten sind unter Beteiligung der entsprechenden Fachstellen gemeinsam festzulegen.
Die Beschilderung erfolgt mit den Verkehrszeichen: 274.1 (Zone 30, doppelseitig Anfang Ende), 290.1 (eingeschränkte Halteverbotszone, doppelseitig Anfang Ende), 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.03.2020
|
ö
|
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12 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Popp gibt bekannt:
- Die Gemeinde hat die Zuwendungsbescheide für die LED-Sanierung der Schule über 103.385,48 € und für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung im Kindergarten und der Mehrzweckhalle über 22.894,17 € erhalten.
Auf Empfehlung der Kreisbrandinspektion wird die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Allershausen abgesagt.
Dementsprechend wird auch die Aktion Saubere Landschaft abgesagt und auf Herbst verschoben.
Anfragen:
- Herr Held erkundigt sich nach den bisherigen Feststellungen der Kanalinspektion. Bürgermeister Popp antwortet, dass kleine Schäden nach und nach behoben werden. Größere Schäden wurden nicht entdeckt.
- Herr Groszek erkundigt sich nach dem Status des Anwesens Kirchberg 13 und teilt mit, dass darauf abgemeldete Fahrzeuge abgestellt wurden.
Bürgermeister Popp sagt eine Überprüfung zu.
- Herr Lerchl frägt an, ob das Starbierfest wie geplant stattfindet.
Herr Colombo antwortet, dass der Förderverein sich bespricht, eine Absage sehr wahrscheinlich ist. Bürgermeister Popp ergänzt, dass das gemeindliche Starkbierfest stattfinden soll.
- Herr Glück erkundigt sich nach dem Ablauf bei Meldungen über das „Kontaktformular zur Mängelmeldung“.
Kämmerer Bosch antwortet, dass es diesbezüglich technische Mängel gibt und man an der Behebung arbeite. Herr Vaas ergänzt, dass bezüglich des gemeldeten Sachverhalts am
nächsten Tag ein Vor-Ort-Termin stattfinden wird.
Datenstand vom 07.05.2020 13:12 Uhr