Datum: 23.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: gemäß Einladungsschreiben
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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1 |
Diskussionsverlauf
Frau Kellner-Zotz bittet darum, die Antwort zu Ihrer Anfrage abzuändern. Es entstehe ein positiveres Bild als der derzeitigen Lage entspricht.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020 wird mit Änderung
der erwähnten Einwendung genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Mück war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.
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2. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gewerbebaues durch die Gemeinschaft der Siebenten Tags Adventisten Reformationsbewegung auf der Fl.Nr. 1378, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 3 Beschluss-Nr. 55 der GR-Sitzung vom 26.05.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Auf Nachfrage zur obigen Sitzung wurde die geforderte Nutzungsbeschreibung vorgelegt und wird zur Kenntnis gegeben.
Das geforderte Stellplatzkonzept wird im Vorgriff zum Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Bei der Besprechung zum Stellplatzkonzept wurde aufgrund der Belegung/Nutzung die Belegung nach dem Faktor Besucher ermittelt. Größte Teilnehmergruppen sind erfahrungsgemäß Familien. Es wurde davon ausgegangen, dass pro Familie 3 Personen zu rechnen sind. Bei einer Veranstaltung sind in der Regel 50 Personen anwesend. Gottesdienste finden einmal wöchentlich statt.
Die Anzahl der Stellplätze wird wie folgt festgelegt:
50 Besucher/3 (3 Besucher/PKW)
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=
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17 Stellplätze
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Wohnung Pastor
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=
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2 Stellplätze
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Hausmeisterwohnung
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=
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2 Stellplätze
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Summe
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21 Stellplätze
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Für die geplante Nutzung sind insgesamt 21 Stellplätze vorzuhalten.
Zusätzlich können noch 15 w
eitere Stellplätze auf dem Nachbargrundstück genutzt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
Herr Mück war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.
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3. Erlass einer Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Die Hausnummerierung ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Vornehmliche Aufgabe der Hausnummerierung ist es, das Auffinden der Gebäude zu ermöglichen. Dies hat besondere Bedeutung für Feuerwehr und Rettungsdienst, aber auch für Post oder Meldewesen. Ergänzend dazu wird auf den beigefügten Artikel aus der „KommunalPraxis Bayern“ verwiesen.
Da die Gemeinde bisher noch keine Satzung übe die Hausnummerierung erla
ssen hat, wurde durch die Verwaltung der beigefügte Satzungsentwurf erarbeitet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Allershausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Mück war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.
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4. Richtlinien der Beiräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Die Beauftragten haben die Entwürfe der Richtlinien erhalten und auf die nun vorliegende, beigefügte, Form angepasst.
Bürgermeister Vaas bittet darum, bei Interesse an einer Mitarbeit im Beirat
, sich direkt bei den Beauftragten zu melden.
Diskussionsverlauf
Herr Lerchl stört sich an der Aufgabe „Unterstützen von Planungen für Freiflächenphotovoltaikanlagen“ des Beirats Energie und Umwelt, da der Gemeinderat in der Vergangenheit keine solchen im Gemeindegebiet wollte.
In der aufkommenden Diskussion herrscht die Meinung vor, dass die Aufgabe beim Beirat verbleiben soll denn die letztendliche Entscheidungshoheit liegt beim Gemeinderat.
Über die Richtlinie für den Beirat Energie und Umwelt soll jedoch getrennt von den übrigen Richtlinien abgestimmt werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Richtlinie für den Beirat Umwelt und Energie.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die beigefügten Richtlinien für den Jugendbeirat, Kulturbeirat, Seniorenbeirat und den Beirat Verkehr und Gewerbe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Beschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Zur Erleichterung der Arbeiten wird vom Bauhof die Anschaffung einer Kehrmaschine befürwortet. Der Bauhof hat sich dazu zwei Maschinen vorführen lassen und konnte diese für den vorgesehenen Einsatzbereich testen. Weitere Maschinen in der benötigten Größenordnung konnten nicht ermittelt werden.
Im Haushalt sind 170.000,- € für die Beschaffung einer Kehrmaschine eingestellt.
Angebotsübersicht:
1. Kärcher MC 130 Plus 147.750,40 €
2. Hako Citymaster 1600 / 1650 154.571,53 €
Der Bauhof bewertet die Hako Kehrmaschine im Handling als einfacher und effizienter und favorisiert diese.
Diskussionsverlauf
Herr Moser merkt an, dass das bisherige Winterdienstfahrzeug Iseki etwa 17 Jahre alt ist und bauartbedingt immer wieder Probleme macht und dementsprechend häufig Reparaturen notwendig sind. Trotz Präparierung für den Winterdiensteinsatz.
Dadurch ergibt sich der Bedarf für ein robusteres Fahrzeug, dass auch anderweitig eingesetzt werden kann.
Herr Lerchl weist auf die Mehrwertsteuersenkung ab Juli hin und möchte eine Auftragserteilung erst im Juli.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Mehrwertsteuersenkung bekannt ist und die Beauftragung bereits dementsprechend vorgesehen ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Kauf einer Kehrmaschine Citymaster 1600 /
1650 der Firma Hako GmbH gemäß Angebot vom 12.03.2020 zum Preis von 154.571,53 € (19 % USt) bzw. 150.674,77 € (16 % USt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Abschluss eines Vertrages zur Übertragung von Bestattungsdienstleistungen im Gemeindefriedhof Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Vertrag mit dem Bestattungsinstitut Anton Wimmer GmbH, Kammergasse 2 in 85354 Freising zur Übertragung von Bestattungsdienstleistungen lief zum 31.12.2018 aus. Die Firma Wimmer war ab 1993 vertraglich mit der Übernahme der Bestattungsdienstleistungen auf dem Gemeindefriedhof betraut.
Es wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, bei der kein Angebot eingegangen ist. Bei einer erneuten Ausschreibung wäre ebenfalls mit keinem Angebot zu rechnen gewesen.
Im Nachgang der Ausschreibung ist die Firma Wimmer an die Gemeinde herangetreten und hat ein Angebot für Bestattungsdienstleistungen auf rahmenvertraglicher Basis für den Gemeindefriedhof Allershausen abgegeben.
Im Vergleich zum letzten Vertragsverhältnis mit der Firma Wimmer ergibt sich eine allgemeine Preissteigerung. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Anzahl der Erdbestattungen stetig abnimmt. Die Kosten für die notwendigen vorzuhaltenden Materialien und Maschinen somit auf immer weniger Erdbestattungen aufgeteilt werden können.
Die Kosten werden an die Hinterbliebenen weiterverrechnet, so dass für die Gemeinde dadurch keine (Mehr)kosten entstehen.
Der Vertrag soll bereits ab 01.07.2020 gelten und eine Laufzeit von sechs Jahren haben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung von Bestattungsdienstleistungen auf rahmenvertraglicher Basis an die Firma Anton Wimmer GmbH aus Freising gemäß Angebot vom 28.02.2020 ab dem 01.07.2020 mit einer Laufzeit von sechs Jahren.
Soweit erforderlich, sind die Regelungen in der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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7. Malerarbeiten Schule Allershausen
Wartungsanstrich Fassade
Auftragsvergabe Malerarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Die turnusmäßigen Malerarbeiten der Fassade für die Schule Allershausen wurden vom Bauamt beschränkt ausgeschrieben. Der Ausführungszeitraum ist für Sommer 2020 festgelegt.
Von den 7 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Die geprüften Angebotssummen ergeben sich wie folgt:
Angebotsübersicht (brutto):
1.
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Fa. Held + Nolte GmbH
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67.649,12 €
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2.
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…..
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69.910,12 €
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3.
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…..
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78.733,84 €
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4.
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…..
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87.855,32 €
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Das Bauamt schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag mit der Gesamtsumme von 67.649,12 € brutto an die Fa. Held + Nolte GmbH aus Allershausen zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Herr Bail regt an, in diesem Zuge die Dachrinnen der Gebäudeteile zu säubern und die Siebe aus der Dachrinne in die Fallrohre zu versetzen.
Herr Schuhbauer
ergänzt, dass die Ursache für den bröckelnden Putz an der Schulturnhalle untersucht werden soll.
Beschluss
Der Auftrag für Malerarbeiten der Fassade für die Schule Allershaussen wird an die Fa. Held + Nolte GmbH, Mozartstr. 2, 85391 Allershausen zum Preis von 67.649,12 € brutto lt. Angebot vom 14.05.2020 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Held nahm aufgrund von Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
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8. Malerarbeiten Kinderhaus am Ampergrund
Wartungsanstrich Innenwände
Auftragsvergabe Malerarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die turnusmäßigen Malerarbeiten der Innenwände für das Kinderhaus am Ampergrund wurden vom Bauamt beschränkt ausgeschrieben. Der Ausführungszeitraum ist für Sommer 2020 festgelegt.
Von den 7 zur Angebotsabgabe eingeladenen Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Die geprüften Angebotssummen ergeben sich wie folgt:
Angebotsübersicht (brutto):
1.
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Fa. Thuman
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27.103,08 €
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2.
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…..
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28.916,81 €
|
3.
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…..
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34.159,90 €
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Das Bauamt schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag mit der Gesamtsumme von 27.103,08 € brutto an die Fa. Thuman aus Abens zu vergeben.
Beschluss
Der Auftrag für Malerarbeiten der Innenwände für das Kinderhaus am Ampergrund wird an die Fa. Thuman, Nußbaumweg 3,
84072 Au zum Preis von 27.103,08 € brutto lt. Angebot vom 14.05.2020 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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23.06.2020
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ö
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9 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Das Kreisbildungswerk Freising bedankt sich für den gemeindlichen Zuschuss.
E-Mail Herr Held vom 10.06.2020
- Erstattung der Kita-Gebühren der Allershausener Einrichtungen
Für den Gemeindekindergarten haben wir die Gebühren für April bis einschließlich Juni auf „Null“ gesetzt. Da nur bereits der Aprilbetrag abgebucht wurde, erfolgt eine interne Verrechnung mit dem Julibeitrag, der damit gedeckt ist. Insofern erfolgt bei den meisten Eltern keine Abbuchung mehr in diesem Kindergartenjahr.
Für die Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, erhält die Gemeinde keinen Ersatz, auch wenn diese nur an einzelnen Tagen im Monat stattgefunden hat. Hier werden wir eine gerechte und großzügige Regelungen finden, welche Eltern dann für die Monate April bis Juni noch einen Teilbetrag leisten müssen.
Die Handhabung anderer Träger ist uns nicht bekannt.
- Obergrenze Defizitverträge und Vorlage von detaillierten Einnahme-/Überschuss-Rechnungen
In den Defizitverträgen wurden Höchstbeträge vereinbart. Diese sind bei jeder Einrichtung unterschiedlich.
Die Vorlage detaillierter Aufstellungen kann durch die Gemeinde nicht verlangt werden. In der Regel wurde bei Inanspruchnahme der Defizitregel aber eine entsprechende Aufstellung vorgelegt.
- Ausgleich Straßenausbaubeitrag Finkenweg
Die gesamten Antragsunterlagen für den Ausbau des Finkenweges wurden von unserer Seite im Februar/März 2019 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Zwischendurch hat sich nun der Sachbearbeiter in der Angelegenheit geändert. Aufgrund mehrmaliger telefonischer Nachfragen wurde immer wieder versichert, dass es noch dauern kann. Aktuell haben wir nun nochmals nachgefragt und es wurde nun wieder gesagt, dass es noch dauert. Die Sachbearbeiterin wurde nun gebeten, dies schriftlich mitzuteilen.
- Kabeltrommeln auf Gemeindegrund
Die Verkabelung zwischen der Trafostation am Friedhof und Aiterbach ist insoweit genehmigt, liegt aber noch bei der Unteren Naturschutzbehörde. Sobald die Freigabe erfolgt wird die Maßnahme umgesetzt.
- Löcher bzw. Setzungen im Radweg Allershausen-Aiterbach
Diese sind durch den Untergrund bzw. den angrenzenden Bewuchs bedingt. Im Rahmen des Jahresvertrages zum Straßenunterhalt können die Stellen ausgebessert werden.
- Abgemeldete PKWs in einer Grünfläche in der Kesselbodenstraße
Der Sachverhalt ist dem Ordnungsamt bekannt und wird entsprechend verfolgt.
- Hecke am Radweg Richtung Eglhausen sollte zurückgeschnitten werden
Der Rückschnitt ist heute erfolgt.
Anfragen:
- Herr Kortus wünscht eine Aufstellung vom Bauhof über die eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen sowie deren Zustand.
- Herr Held erkundigt sich nach dem Planungsstand des Gehweges an der Friedhofsstraße.
Demnächst ist eine Sitzung des AK Aussegnungshalle vorgesehen. Dabei soll die Gehweg-Thematik mit angesprochen werden, da beide Maßnahmen in zeitlichem Zusammenhang gebaut werden sollten.
- Herr Held erkundigt sich weiter nach dem Sachstand des Architektenwettbewerbs für die Kindertagesstätte im Eggenberger Feld Süd.
Demnächst ist eine Sitzung des AK vorgesehen. Dabei sollen die Anforderungen an die Kita definiert werden, die dann in den Wettbewerb einfließen.
- Herr Glück teilt mit, dass mit der Baumgutachterin eine Begutachtung der Bäume in der Kesselbodenstraße stattgefunden hat. Im hinteren Bereich sind Fällungen notwendig.
Eine Ursache für die geschädigten Bäume ist derzeit nicht erkennbar. Es werden Ersatzpflanzungen vorgenommen.
- Herr Mück bittet darum, bezüglich der Brückensperrung auf die Autobahndirektion hinzuwirken, dass eine direkte Information an die betroffenen Anlieger sowie eine Infotafel, auf der der Baufortschritt ersichtlich ist, erfolgen.
Durch das gemeindliche Bauamt wurde bereits auf eine frühere Pressemitteilung hingewirkt.
- Herr Glück ergänzt, dass die Autobahndirektion die Maßnahme im Auftrag des Staatlichen Bauamtes abwickelt und die Zuständigkeit für die Sperrung und Umleitung beim Staatlichen Bauamt liegt.
- Herr Glück bittet um Nachfrage bei der VPI Freising, wann die Erstellung des Kreisverkehrs bei Vötting im Rahmen der Westtangente erfolgen soll.
Datenstand vom 30.07.2020 16:34 Uhr